Anlage3 Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2004

Anlage C.26

INSTRUKTORENAUSBILDUNG FÜR KINDER- UND JUGENDFUSSBALL I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Instruktors für Kinder- und Jugendfußball vertraut zu machen.

Instruktor für Kinder- und Jugendfußball im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte, fachkundige Person, die befähigt ist, fachliches Wissen und methodisches Können im Bereich der Grundschule zu vermitteln und Spieler im Kinder- und Jugendbereich vor, im und nach dem Wettkampf zu betreuen.

II. STUNDENTAFEL

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Stunden

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A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ............................... 5

2. Deutsch ................................ 3

3. Politische Bildung und

Organisationslehre ..................... 2

4. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie,

Physiologie und Gesundheitserziehung ... 8

5. Erste Hilfe ............................ 4

6. Sportpsychologie und Lebenskunde ....... 8

7. Pädagogik, Didaktik und Methodik ....... 16

8. Bewegungslehre und Biomechanik ......... 8

9. Allgemeine Trainingslehre .............. 8

10. Spezielle Trainingslehre ............... 8

11. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde ... 2

12. Seminar für Fachfragen ................. 3

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II. Praxis

13. Praktische Übungen ..................... 20

14. Praktisch-methodische Übungen .......... 30

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Summe: 125

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B. Freigegenstände

Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -

besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Instruktors für Jugendfußball Bedacht zu nehmen.

Der sinnvolle Einsatz von Formen des e-learnings oder mobile learnings ist zu prüfen. Sollte ein Lehrgang unter Einbeziehung solcher Lehr- und Lernformen durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen sind so zu gestalten, dass Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muss auch bei Einbeziehen dieser Lehr- und Lernformen erreicht werden.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und

zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

Anlage3

1. RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie, Protokollführung, Führung von Diskussionen und Referaten, Schriftverkehr mit Behörden.

  1. 3. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für das politische und soziale Leben der Gegenwart in Bezug auf das österreichische Staatswesen auch im europäischen Zusammenhang. Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis und zum Gebrauch sportpolitischer Institutionen.

Lehrstoff:

Wesen und Aufgabe der Republik mit Betonung der österreichischen Verhältnisse; Österreich im Rahmen der europäischen Union; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sportes.

  1. 4. SPORTBIOLOGIE (FUNKTIONELLE ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GESUNDHEITSERZIEHUNG)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Wissen um die Eigengesetzlichkeiten des organischen Lebens; Verständnis für die Grenzen und Möglichkeiten der menschlichen Leistungsfähigkeit.

Lehrstoff:

Muskel –und Muskelstoffwechsel; Anatomie des menschlichen Körpers;

Ernährung; Herz-Kreislaufsystem; Nervensystem; Doping;

Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport; Besonderheiten in der Entwicklung von Nachwuchssportlern.

5. ERSTE HILFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

Lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; Erste Hilfemaßnahmen bei typischen Verletzungen im Fußballsport.

  1. 6. SPORTPSYCHOLOGIE UND LEBENSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung; Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.

Lehrstoff:

Motivation und Einstellung; Lernen; Konfliktmanagement; Wettkampfbetreuung; Theoretische Inhalte über den Aufbau von Selbstbewusstsein,.

  1. 7. PÄDAGOGIK,DIDAKTIK,METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, die Grundsätze der Didaktik und die Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen Trainingsgestaltung.

Lehrstoff:

Einführung in die Grundkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und Methodik; der Trainer als Begleiter und Berater in der Persönlichkeitsentwicklung; Erziehung zur Selbständigkeit; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Arbeiten mit handlungsorientierten Zielen; Organisation des Unterrichtes bzw. Trainings; Feedbacktraining.

  1. 8. BEWEGUNGSLEHRE UND BIOMECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung; Wissen um die fußballsportspezifischen Bewegungen, ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Fußballsport.

Lehrstoff:

Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; Analyse fußballspezifischer Bewegungen und Techniken.

  1. 9. ALLGEMEINE TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und entwicklungsadäquates Training vorzubereiten und durchzuführen.

Lehrstoff:

Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung;

Belastungskomponenten; die Bedeutung der koordinativen Fähigkeiten;

Besonderheiten des Nachwuchstrainings; die sportmotorischen Grundeigenschaften und ihre spezielle Bedeutung im Fußballsport.

  1. 10. SPEZIELLE TRAININGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Gestaltungsmöglichkeiten im Nachwuchsfußball.

Lehrstoff:

Entwicklungsgemäßes Technik-, Konditions- und Taktiktraining;

Schulung taktischer Grundsätze unter verschiedensten Bedingungen;

Trainingsplanung im Nachwuchsfußball.

  1. 11. WETTKAMPFBESTIMMUNGEN UND REGELKUNDE

Bildungs- und Lehraufgaben:

Sicherheit im Anwenden des Regelwissens im Hinblick auf taktische Maßnahmen.

Lehrstoff:

Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Fußball im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf mit besonderer Berücksichtigung der Situation im Nachwuchs.

12. SEMINAR FÜR FACHFRAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um spezielle Themen der Sparte.

Lehrstoff:

Aktuelle Themen der Sparte.

13. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des Eigenkönnens zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen in allen Bereichen der Technik, Taktik und Kondition.

Lehrstoff:

Verbesserung der Basistechniken und sportmotorischen Grundeigenschaften.

  1. 14. PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in ein methodisch einwandfreies und auf den Entwicklungsstand der Sportler abgestimmtes Fußballtraining.

Lehrstoff:

Methodischer Aufbau von verschiedenen Übungsformen aus den wesentlichen Trainingselementen; Organisation des Trainings; Erkennen und Korrektur von Fehlern.

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