Anlage C.16
---------------
LEHRWARTEAUSBILDUNG FIT/JUGEND I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Lehrwarten Fit/Jugend hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Lehrwartes Fit/Jugend vertraut zu machen.
Lehrwart Fit/Jugend im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, alle für Kinder und Jugendliche geeigneten leibeserziehlichen und sportlichen Übungsformen mit dem Ziel zu vermitteln, eine vielseitige und die alters- und geschlechtsbedingten Besonderheiten berücksichtigende körperliche Ausbildung in der Jugend zu gewährleisten. Auf das Gesundheits-, Freizeit- und Geselligkeitsbedürfnis im Industriezeitalter wird dabei Bedacht zu nehmen sein.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand
das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte
Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung des Fernunterrichtes
angegeben.)
---------------------------------------------------------------------
(Gesamtausmaß
Wochenstunden bei Einbeziehung des
Fernunterrichtes)
---------------------------------------------------------------------
A. Pflichtgegenstände
1. Theorie
1. Religion ................. 1,0 (5,0)
2. Deutsch, Politische
Bildung und
Organisationslehre,
Geschichte von
Bewegung und Sport ....... 1,0 (5,0)
3. Betriebskunde und
Kaufmännisches Rechnen ... 0,5 (2,5)
4. Sportbiologie (Funktionelle
Anatomie, Physiologie und
Gesundheitserziehung ..... 2,0 (10,0)
5. Erste Hilfe .............. 1,0 (5,0)
6. Sportpsychologie und
Lebenskunde .............. 1,0 (5,0)
7. Gerätekunde und
Sportstättenbau .......... 0,5 (2,5)
8. Pädagogik, Didaktik und
Methodik ................. 1,0 (5,0)
9. Bewegungslehre und
Biomechanik .............. 0,5 (2,5)
10. Trainingslehre ........... 1,0 (5,0)
11. Wettkampfbestimmungen und
Regelkunde ............... 0,5 (2,5)
12. Audiovisuelle Hilfsmittel
und Fachliteratur ........ 0,5 (2,5)
13. Spezielle Trainingslehre,
Didaktik und Methodik .... 1,5 (7,5)
II. Praxis
14. Praktische Übungen ....... 3,0 (15,0)
15. Praktisch-methodische
Übungen .................. 8,0 (40,0)
16. Spezielle
praktisch-methodische
Übungen .................. 5,0 (25,0)
-------------------------------------
28,0 (140,0)
=====================================
B. Pflichtpraktikum
17. Außerhalb des Unterrichtes
im Ausmaß von
20 Übungseinheiten ....... 4,0 (20,0)
C. Freigegenstand
Aktuelle Fachgebiete ......... 4,0 (20,0)
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden. In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Fit/Jugend Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben, und die Schüler sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Anlage3
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
- a) Katholischer Religionsunterricht
Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.
- b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Lehrstoff:
Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1)
Der in Anlage A.1 angegebene Lehrstoff ist zu kürzen und zu
raffen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
- 1. Religion
Siehe Abschnitt IV.
- 2. Deutsch, Politische Bildung und Organisationslehre, Geschichte von Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbessern des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks; Hinführen zum Verständnis der staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen sowie Wissen um die historische Grundlage des Sports mit dem Schwerpunkt Fit-Sport.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Sport- und Fachausdrücke, Abfassen von Berichten und Protokollen; Stellenwert und Organisation des Sports; Entwicklung des Vereins- und Verbandssports in Österreich mit Schwerpunk (Anm.: richtig: Schwerpunkt) Fit-Sport.
- 3. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Führung eines Betriebes (Vereins usw.)
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Betriebsführung, Grundrechnungsarten, Einführen in die Buchführung an Hand einfacher, facheinschlägiger Beispiele, Kalkulation, Sponsorentum, Werbung, Haftung usw.
- 4. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Fit-Lehrwartes; Kenntnisse des menschlichen Körpers und seiner Funktionen; Verständnis für die menschliche Leistungsfähigkeit; Wissen um die Hygiene im Sport. Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
(2 Wochenstunden)
Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates, Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Tests; Hygiene im Sport; persönliche Lebensführung und -gestaltung; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
- 5. Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall
Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); Herzmassage und Atemspende; Lagerung von Verletzten; Verbandslehre.
- 6. Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.
- 7. Gerätekunde und Sportstättenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Gestaltung der dem Fit-Sport entsprechenden
Sportstätten, Verwendung und Pflege von Geräten.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Ausreichendes Wissen über die entsprechenden genormten Sportstätten, „Natürliche Sportstätten", Fit-Parcours, Hindernisbahnen usw., Behelfsmöglichkeiten zur Unterrichtserteilung, besonders geeignete Geräte im Spiel- und Sportbetrieb, Fit-Heimgeräte.
- 8. Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von
Jugendlichen.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik mit speziellen
Hinweisen auf die Arbeit mit Jugendlichen.
Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Übungseinheit; Lehrmethoden, methodische Hinweise.
- 9. Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlage des Bewegens unter Berücksichtigung spezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.), Bewegungsmerkmale, Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.
- 10. Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung
eines sachgemäßen Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Leistungsbestimmende Faktoren; funktionelle Anpassung;
Belastungskomponenten.
Trainingsziele, -inhalte, -mittel und -methoden; Training der motorischen Eigenschaften usw. unter Berücksichtigung des Fit-Sports, angepaßt an Alter und Geschlecht; spezielle Probleme gemischter Gruppen.
- 11. Wettkampfbestimmungen und Regelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Kenntnis und Sicherheit in der Anwendung der wichtigsten Regeln
der verwendeten Sportarten.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Handhabung von einzelnen Regeln, Anpassung an die speziellen Erfordernisse der Fit-Gruppen, Organisationsformen der Wettkämpfe im Fit-Bereich.
- 12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den Gebrauch der audiovisuellen Hilfsmittel und der
einschlägigen Fachliteratur.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Verwendung audiovisueller Hilfsmittel in der Praxis (Tonband, Platten, Film, Videorecorder usw.); Erstellung von audiovisuellen Hilfsmitteln für die Bedürfnisse des Fit-Sports (Bänder, Tafeln, Plakate usw.).
Verwendung in- und ausländischer Fachliteratur.
- 13. Spezielle Trainingslehre, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die speziellen Probleme des Übens bei Kindern und Jugendlichen.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Altersbedingte Fragen des Übens (Methoden, Belastbarkeit, Übungsreihen, Planungsfragen, Wochen-, Monats- und Jahresplan, Trainingsabschnitte usw.) unter Berücksichtigung des Grundlagentrainings.
- 14. Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbessern des Eigenkönnens sowie Vertrautmachen mit Grundformen des Sports zum Verständnis der Unterrichtsgestaltung.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden)
Sportliche Grundtätigkeit und Spiele, Konditions- und Ausgleichsübungen, Übungen zur Leistungssteigerung.
- 15. Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Praxis des Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(8 Wochenstunden)
Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lehrmethoden, methodische Reihen, Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel.
- 16. Spezielle praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Führung eines alters- und fachbezogenen
Übungsbetriebes.
Lehrstoff:
(5 Wochenstunden)
Spezielle Übungseinheiten unter Berücksichtigung der didaktischen und methodischen Prinzipien, entsprechende Betriebs- und Aufstellungsformen, ausgewählte Lehrverfahren, Sichern und Helfen.
- 18. (Anm.: richtig: 17.) Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Festigen des Eigenkönnens.
Lehrstoff:
(4 Wochenstunden)
Verbessern des Eigenkönnens.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)