Anlage3 Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Alte FassungIn Kraft seit

Anlage C.2

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AUSBILDUNG ZUM SKITOURENWART I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Anlage3

Der Lehrgang zur Ausbildung von Skitourenwarten hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf den § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Skitourenwartes vertraut zu machen.

Skitourenwart im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, einen entsprechenden Grundlagenunterricht im alpinen Skilauf mit besonderer Berücksichtigung der im Tourenskilauf zur Anwendung gelangenden Fahrtechniken zu gestalten sowie Skitouren zu planen und zu leiten.

II. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand

das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während eines ganzen

Semesters, daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der

Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes angegeben.)

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1. Semester 2. Semester

(Gesamt- (Gesamt-

Wochen- ausmaß Wochen- ausmaß bei

stunden bei stunden bei

Einbe- Einbe- Summe

ziehung ziehung

des des

Fernunter- Fernunter-

richtes) richtes)

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A. Pflichtgegenstände

I. Theorie

1. Religion ........ 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

2. Deutsch ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

3. Lebende

Fremdsprache .... 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

4. Politische Bildung

und

Organisationslehre 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

5. Betriebskunde und

Kaufmännisches

Rechnen ......... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

6. Geschichte der

Leibesübungen

(des Sports) .... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

7. Gerätekunde und

Ausrüstung ...... 1,5 (7,5) - - 1,5 (7,5)

8. Sportbiologie

(Funktionelle

Anatomie,

Physiologie und

Gesundheitser-

ziehung ......... 2,0 (10,0) 0,5 (2,5) 2,5 (12,5)

9. Erste Hilfe ..... - - 1,5 (7,5) 1,5 (7,5)

10. Sportpsychologie

und Lebenskunde 1,5 (7,5) - - 1,5 (7,5)

11. Pädagogik, Didaktik

und Methodik .... 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)

12. Bewegungslehre

und Biomechanik 1,5 (7,5) 1,0 (5,0) 2,5 (12,5)

13. Trainingslehre .. 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)

14. Alpinkunde und

alpine Unfallkunde 1,0 (5,0) 1,0 (5,0) 2,0 (10,0)

15. Schnee- und

Lawinenkunde .... 2,0 (10,0) 2,5 (12,5) 4,5 (22,5)

16. Führungstechnik 1,0 (5,0) 3,0 (15,0) 4,0 (20,0)

17. Orientierungs-

und Kartenkunde 1,0 (5,0) 3,0 (15,0) 4,0 (20,0)

18. Audiovisuelle

Hilfsmittel und

Fachliteratur ... 0,5 (2,5) - - 0,5 (2,5)

19. Skilauf und

Umwelt .......... 1,0 (5,0) - - 1,0 (5,0)

II. Praxis

20. Alpines

Skilaufen/Skifahren 7,0 (35,0) 8,0 (40,0) 15,0 (75,0)

21. Praktisch-

methodische

Übungen ......... 2,0 (10,0) 3,0 (15,0) 5,0 (25,0)

22. Bergrettungsübungen 1,0 (5,0) 3,0 (15,0) 4,0 (20,0)

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29,0 (145,0) 28,5 (142,5) 57,5 (287,5)

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B. Unterrichtspraxis

Nachweis über 5 geführte Skitouren unter Aufsicht eines staatlich

geprüften Skitourenwartes oder staatlich geprüften Skiführers;

Ausarbeiten von repräsentativen Schneeprofilen mit Aufzeichnungen

über den jeweiligen Winterverlauf; Analyse eines Alpinunfalles.

C. Freigegenstand

23. Praktikum ....... 3,0 (15,0) 3,0 (15,0) 6,0 (30,0)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.

In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLAN FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Anlage A.1

Lehrstoff:

Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

  1. 1. Religion

    Siehe Abschnitt IV.

  1. 2. Deutsch

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdrucks.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Schreibung von wichtigen Fremdwörtern und Sportausdrücken;

Schulung des mündlichen Ausdrucks durch Referate und Diskussionen;

Schriftverkehr mit Behörden; Referate und Diskussionen über spezielle Sportthemen.

  1. 3. Lebende Fremdsprache

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbessern der Sprechfertigkeit. Einführung in die Sportsprache.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Festigung der einfachen grammatikalischen Regeln; Erweiterung des fachspezifischen Wortschatzes; einfachste Konversation im Hinblick auf die spätere Unterrichtserteilung.

  1. 4. Politische Bildung und Organisationslehre

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.

  1. 5. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.

  1. 6. Geschichte der Leibesübungen (des Sports)

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.

  1. 7. Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Verwendung und Pflege der speziellen Geräte

(Ausrüstung).

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Pflege der verschiedenen Geräte und deren Aufbau mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.

  1. 8. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie, Gesundheitserziehung)

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Skitourenwarts. Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Verstehen der Problematik des Dopings.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden)

Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.

  1. 2. Semester (0,5 Wochenstunden)

Wiederholung und Festigung des Stoffes des 1. Semesters; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport.

  1. 9. Erste Hilfe

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall

Hilfe leisten zu können.

Lehrstoff:

  1. 2. Semester (1,5 Wochenstunden)

Erkennen von Verletzungen und lebensbedrohlichen Zuständen (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung von Verletzten; Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten mit besonderer Berücksichtigung von Bergunfällen; Verbandslehre.

  1. 10. Sportpsychologie und Lebenskunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.

  1. 11. Pädagogik, Didaktik und Methodik

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von

Erwachsenen und Jugendlichen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Ziele der Erziehung; Faktoren und Methoden des Unterrichtes; Ziel- und Inhaltsbestimmungen; Unterrichtsanalyse (Lehrer-, Schüler- und Inhaltsbeziehung, Lehrmethoden, Unterrichtsplanung und -kontrolle); methodische Hilfen allgemeiner Art. 2. Semester (1 Wochenstunde)

Festigung des Stoffes des 1. Semesters mit besonderer Betonung der

methodischen Hilfen spezieller Art.

  1. 12. Bewegungslehre und Biomechanik

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1,5 Wochenstunden)

Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren.

  1. 2. Semester (1 Wochenstunde)

Anwendung der im 1. Semester erworbenen Kenntnisse in Theorie und Praxis; einfache Fragen der Biomechanik; spezielle Fragen der Bewegungslehre und Biomechanik.

  1. 13. Trainingslehre

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Grundlegende Kenntnisse zum besseren Verständnis der Grundsportarten und der praktischen Anwendung der Sportmotorik im Training.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit, Anpasssungsvermögen (Anm.: richtig: Anpassungsvermögen), Trainingsbelastungsmethoden, Belastungsmerkmale, Trainingsgrundsätze, allgemeine und spezielle Trainingsmittel, Trainingsplanung und Trainingskontrolle.

  1. 2. Semester (1 Wochenstunde)

Methoden der Sparte mit besonderer Berücksichtigung des Trainingsaufbaues in bezug auf eine einzelne Trainingseinheit sowie auf eine längere Trainingsperiode.

  1. 14. Alpinkunde und alpine Unfallkunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Berg- und Gletscherkunde mit besonderer Betonung alpiner Gefahren und deren Verhütung.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Einfluß des Wetters auf Planung und Durchführung von Skitouren;

Wissen um die unfallbildenden Faktoren, Vermeidung bzw. Bewältigung gefährlicher Situationen; Handeln in Notsituationen, Biwakkunde;

Erstellen von Unfallanalysen, Rechtsproblematik.

  1. 2. Semester (1 Wochenstunde)

Festigung und Anwendung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter den Bedingungen des Hochgebirges; Notfalltraining; praktische Durchführung eines Biwaks.

  1. 15. Schnee- und Lawinenkunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um lawinenbildende Faktoren, Urteils- und Handlungsfähigkeit in bezug auf die Lawinengefahr.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden)

Einfluß von Wetter und Geländebeschaffenheit auf die Lawinenbildung, Beurteilung der Lawinengefahr, richtiges Handeln bei möglicher Lawinengefahr.

  1. 2. Semester (2,5 Wochenstunden)

Festigung der Fähigkeit zur selbständigen Beurteilung und Bewältigung der Lawinengefahr.

  1. 16. Führungstechnik

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Planung und Durchführung von Skitouren in Mittel- und Hochgebirge mit Gipfelbesteigungen nach pädagogischen Zielsetzungen unter Berücksichtigung der Maßnahmen, die für die Sicherheit der Teilnehmer erforderlich sind.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Spuranlage und Tempowahl beim Aufsteigen und Abfahren; lawinengemäßes Verhalten.

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden)

Festigung und Anwendung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter den Bedingungen des Hochgebirges.

  1. 17. Orientierungs- und Kartenkunde

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Grundsätze der Orientierung im winterlichen Gelände. Gebrauch der Orientierungshilfsmittel.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Standort- und Zielbestimmungen, Kartenlesen, Anlegen von Weg- und Marschskizzen.

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden)

Festigung und Anwendung des Lehrstoffes des 1. Semesters unter den Bedingungen des Hochgebirges.

  1. 18. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und

einschlägiger Fachliteratur.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (0,5 Wochenstunden)

Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis; spartenspezifische Fachliteratur.

  1. 19. Skilauf und Umwelt

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die Veränderungen und Belastung der Umwelt durch den Skisport; Wissen um Lösungsansätze zur Vermeidung weiterer Schädigungen.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Schadensursachen, die durch die Verkehrsmittel (Auto usw.), die Infrastruktur, den Pistenbau, die Erzeugung von Kompaktschnee entstehen; Probleme, die durch den Varianten- und Tourenskilauf sowie durch den Skilanglauf verursacht werden.

Maßnahmen, welche die Belastungen der Natur verringern bzw. vermeiden helfen, ohne die positiven Werte zu schmälern.

  1. 20. Alpines Skilaufen/Skifahren
  2. 1. Semester (7 Wochenstunden)
  3. 2. Semester (8 Wochenstunden)

    Siehe Anlage A.8, Gegenstand 24

  1. 21. Praktisch-methodische Übungen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Praxis des Unterrichts- bzw. Übungsbetriebes.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden)

Ausgewählte Unterrichtsverfahren, Lernmethoden, methodische Reihen, Betriebs- und Organisationsformen, methodische Hilfsmittel.

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden)

Siehe Lehrstoff 1. Semester, jedoch ergänzt durch Lehrauftritte, in denen dem Hochgebirge angepaßte Skitechniken mit der Gruppe zu erarbeiten sind.

  1. 22. Bergrettungsübungen

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Umfassendes Beherrschen der behelfsmäßigen Bergrettungstechniken.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (1 Wochenstunde)

Auffinden und Bergung aus Lawinen sowie Abtransport von Verletzten.

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden)

    Spaltenbergung, Flugrettung.

  1. 23. Praktikum

    Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (3 Wochenstunden)
  2. 2. Semester (3 Wochenstunden)

    Verbessern des Eigenkönnens durch Üben.

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