Anlage C.4 Lehrpläne - Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2011

Anlage C.4

LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR SNOWBOARDTOUREN

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang zur Ausbildung von Instruktoren für Snowboardtouren hat in einem einsemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zum Ziel, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Anforderungen eines Lehrwartes für Snowboardtouren vertraut zu machen. Lehrwart für Snowboardtouren im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, Snowboardtouren außerhalb des vergletscherten Geländes und ohne die Verwendung von Seilsicherungen zu planen und zu leiten.

Die Aufgabe des Instruktors für Snowboardtouren ist es, selbständige Bergsteiger mit hoher Eigenverantwortlichkeit und gut entwickeltem Risikobewusstsein auszubilden.

Bei allen Bezeichnungen, wie zB Instruktor, Lehrwart, Teilnehmer, Leibeserzieher sind in gleicher Weise weibliche und männliche Personen angesprochen.

II. STUNDENTAFEL

  

Stunden

 

A. Pflichtgegenstände

 
 

I. Theorie

 

1.

Religion

5

2.

Deutsch

3

3.

Politische Bildung und Organisationslehre

2

4.

Rechtliche Grundlagen

3

5.

Sportbiologie und Erste Hilfe

12

6.

Trainings- und Bewegungslehre

8

7.

Pädagogik, Didaktik und Methodik

4

8.

Sportpsychologie

10

9.

Orientierungs- und Kartenkunde

8

10.

Risikomanagement und Unfallkunde

3

11.

Wetterkunde

5

12.

Naturkunde und Ökologie

2

13.

Gerätekunde und Ausrüstung

2

14.

Schnee- und Lawinenkunde

12

 

II. Praxis

 

15.

Praktische Übungen

6

16.

Praktisch-methodische Übungen

14

17.

Snowboardtouren

50

18.

Bergrettungstechnik

8

 

Summe:

157

 

B. Freigegenstände

 
 

Aktuelle Fachgebiete im Ausmaß von 10 Stunden.

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

In den einzelnen Lehreinheiten ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen -

besonders in den theoretischen - ist auf die spätere Lehr- und Führungstätigkeit des Lehrwartes für Snowboardtouren Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filme, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis darzubieten.

Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen zwischen den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben.

Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Der Lehrplan für den Religionsunterricht am Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrern (Anlage A.1) ist sinngemäß anzuwenden, wobei der Religionslehrer nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten auszuwählen hat.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Sportlehrerausbildung (Anlage A.1).

Lehrstoff:

Siehe Anlage A. 1 Abschnitt IV.

Der Lehrstoff ist entsprechend der Ausbildungsdauer zu kürzen und zu raffen.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

1. RELIGION

Siehe Abschnitt IV.

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes, Erwerb von Kenntnissen für Präsentationen und Moderationen.

Lehrstoff:

Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Moderations- und Präsentationstechniken; Referate; Schriftverkehr mit Behörden.

3. POLITISCHE BILDUNG UND ORGANISATIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb von Kenntnissen zum Verständnis sportpolitischer Institutionen.

Lehrstoff:

Stellenwert und Organisation des Sportes in Österreich unter beonderer Berücksichtigung des Bergsportes; gesetzliche Verankerung des Sportes und des Lehrwartewesens; Organisation der alpinen Vereine.

4. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die rechtlichen Aspekte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Gesetzliche Grundlagen des Bergsportes bzw. des Freizeitrechts (Wegefreiheit) in Österreich; Pflichten und Rechte der Lehrwarten; Klärung der Begriffe Sorgfaltsmaßstab, Fahrlässigkeit; Schadensfälle und Haftungsfragen im Straf- und Zivilrecht, Versicherung.

5. ERSTE HILFE UND SPORTBIOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Maßnahmen in Erster Hilfe. Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwartes.

Lehrstoff:

Unfallmanagement; typische Verletzungen und lebensbedrohende Zustände; Sofortbergung, Lagerung und Transport eines Verletzten; Wundversorgung; Sonne-, Hitze-, Kälteschäden; Reanimation; Tapeverbände. Aufbau des Skeletts, des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; altersbedingte Besonderheiten im Übungsbetrieb; Schäden am Bewegungsapparat; sportmotorische Tests; Hygiene im Sport.

6. TRAININGS- UND BEWEGUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre und der sportartspezifischen Inhalte der Trainingslehre.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen des Bergsportes, Grundlagen der Bewegungssteuerung (Koordination); psychische Einflüsse auf die Bewegungssteuerung; Bewegungseigenschaften (Rhythmus, Dynamik, Präzision); motorische Entwicklung; leistungsbestimmende Merkmale und Möglichkeiten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, koordinativen Fähigkeiten, Gleichgewicht usw.; Belastungsgrundsätze, Belastungsmethoden; Leistungskontrollen; Grundlagen der Trainingsplanung.

7. PÄDAGOGIK, DIDAKTIK UND METHODIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aneignen von didaktischen und methodischen Prinzipien beim Vermitteln spezieller Lerninhalte des Bergsportes.

Lehrstoff:

Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Pädagogik, Didaktik und Methodik; die Rolle des Lehrwarts als Erzieher und Begleiter; Methoden zum Erwerb von Wissen und Können. Einführung in die Grundlagen motorischen, kognitiven und emotionalen Lernens; Erarbeiten von Methoden zur Unterstützung und Festigung des Wissens- und Könnenserwerbes in diesen Bereichen; Vorstellen und Erarbeiten verschiedener Formen des Übungsbetriebes.

8. SPORTPSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb von Kompetenz in der Einnahme der Leitungsfunktion und des damit verbundenen passenden Führungshandelns. Wissen um gruppendynamische Modelle und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leiten von Gruppen.

Lehrstoff:

Reflexion des persönlichen Zuganges zu den Themen Leiten und Führen; Führungstheorien; Funktion und Rolle; Motivation. Beschreiben von Gruppenprozessen anhand von ausgewählten Modellen der Gruppendynamik; Interventionen in schwierigen Gruppensituationen und damit verbundenes adäquates Leiterverhalten.

9. ORIENTIERUNGS- UND KARTENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Grundlagen der Orientierung und Funktionalität von technischen Orientierungshilfen.

Lehrstoff:

Eigenschaften, Gliederung, Funktion der Karte; kartografische Gestaltungsmöglichkeiten (Maßstab, Schrift, Höhenlinien, Signaturen etc.); Kartenrandangaben; Funktion und Handhabung technischer Orientierungshilfen (Bussole, Höhenmesser, GPS); Methoden zur Orientierung im Gelände.

10. RISIKOMANAGEMENT UND UNFALLKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bergsport als Risikosport erkennen und reflektieren, Risikobewusstsein fördern.

Lehrstoff:

Analyse von Bergsportunfällen, Unfallstatistik, Unfall-Ursachenforschung; Strategien zur Risikominimierung, Standardmaßnahmen, Risiko und Gesellschaft, Theorien der menschlichen Risikobereitschaft.

11. WETTERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um grundlegende Zusammenhänge des Wettergeschehens; Wissen um die Bedeutung des Wetterberichts.

Lehrstoff:

Physikalische Grundlagen (Luftdruck Temperatur, Feuchtigkeit); wetterbestimmende Luftmassen; Wind; Niederschlag; Frontsysteme; Wolkenformen und Wettererscheinungen (Gewitter und Blitz); Großwetterlage; typische Alpinwetterlagen; Wetterprognose (Informationsmöglichkeiten und Interpretation, entsprechendes Handeln).

12. NATURKUNDE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und ökologische Bedeutung der Alpen; Pflanzen und Tiere in diesem Lebensraum.

Lehrstoff:

Geologischer Aufbau (Gliederung) der Ostalpen, Pflanzen und Tiere als Gestaltungselement geführter Touren, Umweltschutz, Gletscher, geografische und naturkundliche Fachliteratur.

13. GERÄTEKUNDE UND AUSRÜSTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um Angebot und Funktionalität der modernen Snowboardtourenausrüstung.

Lehrstoff:

Beurteilung des Angebots in Bezug auf Funktionalität; richtiger Umgang mit der Ausrüstung und deren sachgemäße Wartung.

14. SCHNEE- UND LAWINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Entstehung und Umwandlung von Schnee; Wissen um die Entstehung und Auslösung von Lawinen; Wissen um Strategien zur Reduzierung des Restrisikos.

Lehrstoff:

Entstehung und Ablagerung von Schnee; Umwandlungen (physikalische Theorien dazu, Einflussfaktoren, etc.); Aufbau der Schneedecke (Schichten, Spannungen und Festigkeiten in der Schneedecke, etc.); Lawinenbildung (Arten und Entstehung von Lawinen, geländebedingte Faktoren, etc.); Auslösung von Lawinen; moderne Strategien zur Risikominimierung; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen für das Führen von Gruppen auf Snowboardtouren.

15. PRAKTISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Durchführung, Organisation und Inhalte einer allgemeinen körperlichen Vorbereitung für den Bergsport.

Lehrstoff:

Methoden und Inhalte zur Verbesserung der aeroben Ausdauer, der Kraftausdauer, der Beweglichkeit, von Gleichgewicht und Gewandtheit bzw. koordinativen Fähigkeiten; ausgewählte bergsportspezifische Trainingsprogramme.

16. PRAKTISCH-METHODISCHE ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wissen um die Umsetzung der in den theoretischen Fächern erarbeiteten Kenntnisse in die Praxis des Snowboardtourenführens.

Lehrstoff:

Praktisch-methodische Übungen in Form von Lehrauftritten (mit anschließenden Reflexionen) zur Umsetzung der in den theoretischen und praktischen Fächern erworbenen Kenntnisse.

17. SNOWBOARDTOUREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Risikobewusste und auf die jeweilige Gruppe abgestimmte Führungs- und Ausbildungsarbeit auf Snowboardtouren. Wissen um die Vorbereitung (Tourenplanung) und Nachbereitung von Snowboardtouren.

Lehrstoff:

Festigung und Verbesserung des Eigenkönnens; Snowboardtechnik; Geländebeurteilung; Spuranlage; Erkennen von potentiellen Gefahrenbereichen; grundsätzlicher Sicherheitsrahmen; Organisation der Gruppe in Aufstieg und Abfahrt; Gruppenführung (pädagogisch/psychologisch) in der Praxis; Tourenplanung.

18. BERGRETTUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beherrschen der Ortung und Bergung von Verschütteten aus Lawinen.

Lehrstoff:

Funktion verschiedener Verschüttetensuchgeräte (Vor- und Nachteile analoger und digitaler Geräte); Suchstrategien mit den verschiedenen Verschüttetensuchgeräten; Sondieren und Schaufeln; Strategien bei Mehrfachverschüttungen; Bergung und Abtransport (Vorbereitung für Helikopterabtransport).

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