Anlage C.16
LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON FUSSBALLINSTRUKTORINNEN UND FUSSBALLINSTRUKTOREN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren hat in einem zweisemestrigen Bildungsgang unter Bedachtnahme auf § 1 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern zur Aufgabe, die Teilnehmer eingehend mit den fachlichen und erzieherischen Aufgaben eines Fußballinstruktors vertraut zu machen.
Fußballinstruktor im Sinne dieser Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, den Trainingsbetrieb in allen Altersstufen zu leiten, auf den Leistungsbereich vorzubereiten und Spieler vor sowie im und nach dem Wettkampf zu betreuen.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand zuerst das Wochenstundenausmaß bei einem Unterricht während des gesamten Semesters, daneben ist in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.)
1. Semester | 2. Semester | Summe | ||||||
Wochen-stunden | (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fern-unter-richtes) | Wochen-stunden | (Gesamt-ausmaß bei Ein-beziehung des Fern-unter-richtes) | |||||
A. Pflichtgegenstände | ||||||||
I. Theorie | ||||||||
1. | Religion | 0,5 | (2,5) | 0,5 | (2,5) | 1,0 | (5,0) | |
2. | Deutsch | 0,5 | (2,5) | - | - | 0,5 | (2,5) | |
3. | Organisation des Sports | 0,5 | (2,5) | - | - | 0,5 | (2,5) | |
4. | Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung) | 3,0 | (15,0) | - | - | 3,0 | (15,0) | |
5. | Erste Hilfe | - | - | 1,5 | (7,5) | 1,5 | (7,5) | |
6. | Sportpsychologie und Lebenskunde | - | - | 1,5 | (7,5) | 1,5 | (7,5) | |
7. | Pädagogik, Didaktik und Methodik | 1,5 | (7,5) | 1,0 | (5,0) | 2,5 | (12,5) | |
8. | Allgemeine und spezielle Bewegungslehre und Biomechanik | - | - | 1,5 | (7,5) | 1,5 | (7,5) | |
9. | Trainingslehre | 2,0 | (10,0) | 2,0 | (10,0) | 4,0 | (20,0) | |
10. | Spezielle Trainingslehre | 2,0 | (10,0) | 3,0 | (15,0) | 5,0 | (25,0) | |
11. | Wettkampfbestimmungen und Sportstättenkunde | 1,0 | (5,0) | - | - | 1,0 | (5,0) | |
12. | Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur | 0,5 | (2,5) | - | - | 0,5 | (2,5) | |
13. | Seminar für Fachfragen | 0,5 | (2,5) | 0,5 | (2,5) | 1,0 | (5,0) | |
II. Praxis | ||||||||
14. | Praktische Übungen | 1,5 | (5,0) | 2,0 | (10,0) | 3,0 | (15,0) | |
15. | Praktisch-methodische Übungen | 7,0 | (35,0) | 7,0 | (35,0) | 14,0 | (70,0) | |
20,0 | (100,0) | 20,5 | (102,5) | 40,5 | (202,5) |
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Bildungsgang wird in zwei Semestern durchgeführt. Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung des Fernunterrichtes durchgeführt werden, so ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen des Fernunterrichtes sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung des Fernunterrichtes erreicht werden.
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen, besonders in den theoretischen Fächern, ist auf die spätere Berufsausübung des Fußballinstruktors Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist in Beziehung auf den Sport darzubieten, wobei das Verwenden von Anschauungsmaterial, Filmen, Demonstrationen usw. zum besseren Verständnis des Gebotenen und zum leichteren Anwenden in der Praxis beitragen soll. Auf die Querverbindungen der einzelnen Gegenstände ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Die Bestimmungen in der Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie Anlage A.1
Lehrstoff:
Wie Anlage A.1
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
1. Religion
Siehe Abschnitt IV
2. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck. Sicherheit in der Rechtschreibung und Ausdrucksweise im Hinblick auf die beruflichen Erfordernisse. Einführung in die Sportterminologie.
Lehrstoff:
1. Semester (0,5 Wochenstunden)
Übungen in der Rechtschreibung und Zeichensetzung; Schreibung der wichtigsten Fremdwörter, die im Sport häufig Verwendung finden; Berichte.
3. Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das politische und soziale Leben in der Gegenwart in bezug auf das österreichische Volk und die Republik. Wissen um den Aufbau des österreichischen Sports.
Lehrstoff:
1. Semester (0,5 Wochenstunden)
Verschiedene Staatsformen, Wesen und Aufgabe der Republik; Stellung des Staates im Sport, Kompetenzfrage im österreichischen Sport, Aufbau des Sports in Österreich mit besonderer Berücksichtigung des Fußballsports; Vereinswesen, Einrichtungen des Sports auf Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene.
4. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen, um sportliche Aufgaben anatomisch richtig stellen zu können. Wissen um die Eigengesetzlichkeiten des organischen Lebens. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit, damit bei der praktischen Tätigkeit darauf Rücksicht genommen werden kann.
Lehrstoff:
1. Semester (3 Wochenstunden)
Aufbau und Funktion der Zelle, Gewebelehre; Gelenke und Knochenverbindungen; Entstehen einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herzanatomie; Kreislauf; Atmung; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; Niere, Harnweg (Anatomie, Physiologie); Wirkung der Trainingsbelastungen; Testverfahren; Hygiene im Sport.
5. Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
1. Semester (1,5 Wochenstunden)
Allgemeine Richtlinien, lebensbedrohliche Situationen; Wiederbelebung; Verletzungen des Bewegungsapparates; Verbandslehre; typische Verletzungen im Fußballsport.
6. Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Voraussetzung für eine entsprechende Trainings- und Wettkampfbetreuung; Wissen um eine sinnvolle Lebensgestaltung.
Lehrstoff:
2. Semester (1,5 Wochenstunden)
Motivation und Einstellung; Lernen; Gruppendynamik und Führungsverhalten; Wettkampfbetreuung.
7. Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für die grundlegenden Erkenntnisse der Pädagogik, die Grundsätze der Didaktik und Methodik des Sports sowie Wissen um die Erkenntnisse zur kritischen Wertbestimmung des Sports und einer sinnvollen Trainingsgestaltung.
Lehrstoff:
1. Semester (1,5 Wochenstunden)
Einführung in die Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; Ziele der Erziehung; der Fußballtrainer als Erzieher; Grundsätze der Methoden, methodische Hilfsmittel, Gliederung einer Trainingseinheit.
2. Semester (1 Wochenstunde)
Vertiefung der Kapitel des 1. Semesters; methodische Verfahren, Organisation des Unterrichts; Führungsstile.
8. Allgemeine und spezielle Bewegungslehre - Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für allgemeine Bewegungsabläufe und ihre Beeinflussung sowie ihre kritische Beurteilung. Wissen um die spartenspezifischen Bewegungen, ihre Beeinflussung sowie deren kritische Beurteilung für ein erfolgreiches Wirken im Fußballsport.
Lehrstoff:
2. Semester (1,5 Wochenstunden)
Allgemeine Gesetze und Prinzipien der Sportmotorik; sportmotorische Grundeigenschaften und komplexe sportmotorische Eigenschaften sowie deren Beurteilung aus der Sicht der Bewegungslehre.
Bewegungseigenschaften; Einführung in die Biomechanik sportlicher Bewegungen; Anleitung zu sportmotorischen Tests, Bewegungsanalysen; Erstellung und Wertung von Bewegungsdiagrammen.
9. Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erreichen der Fähigkeit, selbständig ein wirksames und sachgemäßes Training vorzubereiten und durchzuführen.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Training; Trainingslehre.
Leistungsbestimmende Faktoren; Gesetz der funktionellen Anpassung; Belastungskomponenten.
2. Semester (2 Wochenstunden)
Trainingsziel - Trainingsinhalte, Trainingsmittel, Trainingsmethoden; Training der motorischen Eigenschaften.
10. Spezielle Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für die speziellen trainingstheoretischen Kenntnisse und Ausbildung von methodischen Fähigkeiten zur Trainingsplanung und -gestaltung im Fußball.
Lehrstoff:
1. Semester (2 Wochenstunden)
Auf der Basis der allgemeinen Grundlagen ist auf spezielle Fragen, Themen, Probleme der Sparte Fußball einzugehen (Theorie des Fußballspiels, Modell des Spiels und des Spielers).
2. Semester (3 Wochenstunden)
Konkrete Maßnahmen für das spartenspezifische Training - Trainingsgestaltung mit besonderer Berücksichtigung der Konditions-, Technik- und Taktikschulung; die Nachwuchsarbeit im Fußball; Training und dessen Schwerpunkte; taktische Grundsätze unter den verschiedenen Bedingungen; Erkennen von Fehlern und Korrekturmaßnahmen.
11. Wettkampfbestimmungen und Sportstättenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sicherheit im Anwenden des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.
Wissen um die Gestaltung der entsprechenden Sportstätten sowie die Verwendung und Pflege der Geräte in der Sparte Fußball.
Lehrstoff:
1. Semester (1 Wochenstunde)
Bestimmungen und Vorschriften der Sparte Fußball im Detail und ihre Anwendung im Wettkampf; verschiedene Organisationsfragen für die Durchführung von Wettkämpfen (Spiele, Turniere usw.); Wissen über die Sportstätten und ihren Aufbau.
12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um einen sinnvollen Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und Wertung der entsprechenden Fachliteratur.
Lehrstoff:
1. Semester (0,5 Wochenstunden)
Handhabung audiovisueller Hilfsmittel (Videorecorder, Film usw.) und der einschlägigen Fachliteratur, wobei auch ausländische Literatur heranzuziehen ist.
13. Seminar für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um spezielle Themen der Sparte.
Lehrstoff:
1. Semester (0,5 Wochenstunden)
Aktuelle Themen der Sparte.
2. Semester (0,5 Wochenstunden)
Aktuelle Themen der Sparte.
14. Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des Eigenkönnens zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen in allen Bereichen der Technik, Taktik und Kondition.
Lehrstoff:
1. Semester (1 Wochenstunde)
2. Semester (2 Wochenstunden)
Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und fußballspezifischen Fähigkeiten (Kondition - Technik - Taktik) in allen Übungsgebieten im Rahmen bestimmter Übungsgruppen; Festigung des Eigenkönnens.
15. Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einführung in ein methodisch einwandfreies und auf den letzten Erkenntnissen beruhendes modernes Fußballtraining.
Lehrstoff:
1. Semester (7 Wochenstunden)
Wiederholung der Grundschule und methodischer Aufbau von verschiedenen Übungsformen aus den Übungsgebieten der Technik.
2. Semester (7 Wochenstunden)
Anbieten einer umfangreichen Stoffsammlung von Übungsformen aus allen Trainingselementen; von den Übungs-, Spiel- und Wettkampfformen zu Aktionen, zum Spiel (mit Schwerpunkten); Wert der Übungen; Organisation des Trainings und Durchführung von Modelltrainingseinheiten mit verschiedenen Schwerpunkten; Schulungsmethoden; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Test.
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