Anlage C.11
LEHRGANG ZUR AUSBILDUNG VON INSTRUKTORINNEN UND INSTRUKTOREN FÜR EISSTOCKSCHIESSEN, SPORTKEGELN UND KINDERTURNEN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Lehrwarteausbildung unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse in den oben genannten Sparten.
II. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Hiebei ist bei jedem Unterrichtsgegenstand das Wochenstundenausmaß und daneben in Klammern das gesamte Stundenausmaß im Falle der Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts angegeben.)
Wochenstunden | (Gesamtausmaß bei Einbeziehung des Fernunterrichtes) | ||
A. Pflichtgegenstände | |||
I. Theorie | |||
1. | Religion | 1,0 | (5,0) |
2. | Deutsch | 0,5 | (2,5) |
3. | Politische Bildung und Organisationslehre | 0,5 | (2,5) |
4. | Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen | 0,5 | (2,5) |
5. | Geschichte von Bewegung und Sport | 0,5 | (2,5) |
6. | Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung | 2,0 | (10,0) |
7. | Erste Hilfe | 1,5 | (7,5) |
8. | Sportpsychologie und Lebenskunde | 1,5 | (7,5) |
9. | Pädagogik, Didaktik und Methodik | 1,0 | (5,0) |
10. | Bewegungslehre und Biomechanik | 1,0 | (5,0) |
11. | Trainingslehre | 3,0 | (15,0) |
12. | Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur | 0,5 | (2,5) |
13. | Seminar für Fachfragen | 1,0 | (5,0) |
14. | Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen | 0,5 | (2,5) |
II. Praxis | |||
15. | Praktische Übungen | 3,0 | (15,0) |
16. | Praktisch-methodische Übungen | 4,0 | (20,0) |
22,0 | (110,0) | ||
B. Pflichtpraktikum | |||
17. | Außerhalb des Unterrichtes im Ausmaß von 20 Übungsstunden | 4,0 | (20,0) |
C. Freigegenstände | |||
Aktuelle Fachgebiete | 4,0 | (20,0) |
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Sollte der Lehrgang unter Einbeziehung von Fernunterricht durchgeführt werden, ist zu Beginn des Bildungsganges bei Ausgabe des Lehrmaterials eine entsprechende und ausreichende Einführung zu geben. Die Unterlagen für den Fernunterricht sind so zu gestalten, daß deren Inhalt und Umfang auf einen normal laufenden Ausbildungslehrgang Bedacht nehmen. Das festgelegte Lehrziel muß auch bei Einbeziehung von Fernunterricht erreicht werden.
In den einzelnen Unterrichtsstunden ist die pädagogische und erzieherische Zielsetzung zu berücksichtigen. In allen Gegenständen, besonders in den theoretischen, ist auf die spätere Berufsausübung des Lehrwartes Bedacht zu nehmen. Der Lehrstoff ist zum besseren Verständnis und zur leichteren Anwendung in der Praxis unter Heranziehung von Anschauungsmaterial wie Filmen, Demonstrationen usw. darzubieten. Fächerübergreifender Unterricht ist anzustreben, und auf die Querverbindungen in den einzelnen Gegenständen ist hinzuweisen. In den praktischen Übungen sind methodische Hinweise zu geben. Die Teilnehmer sind zur Selbständigkeit anzuregen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Die Bestimmungen des Lehrplanes in Anlage A.1 sind sinngemäß anzuwenden.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie Anlage A.1
Lehrstoff:
Aus dem in Anlage A.1 angegebenen Lehrstoff sind jene Themen auszuwählen, die in besonderer Weise dem Berufsbild entsprechen.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
1. Religion
Siehe Abschnitt IV.
2. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Einführung in die Fachterminologie; Protokollführung; Führung von Diskussionen und Referaten, Schriftverkehr mit Behörden.
3. Politische Bildung und Organisationslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Hinführen zum Verständnis für und zum verantwortungsvollen Gebrauch von staatsbürgerlichen und sportpolitischen Institutionen.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Organisation des Sports im Rahmen der bundesstaatlichen demokratischen Staatsform Österreichs; organisatorischer Aufbau und gesetzliche Verankerung des Sports.
4. Betriebskunde und Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Anleitung zur ökonomischen Führung eines Betriebes (Vereins usw.) und zur Anwendung der für die Sportart relevanten Rechenvorgänge.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Einfache Buchhaltung; Berechnungsarten bei Zeitnehmungssystemen; Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Sport (Taschenrechner, EDV, PC); formelhafte Darstellung und einfache Testverrechnung in der Biomechanik.
5. Geschichte von Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der historischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Sports.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Entwicklung des Sports mit besonderer Berücksichtigung der Sparte; die Olympischen Spiele in der Antike und Neuzeit.
6. Sportbiologie (Funktionelle Anatomie, Physiologie und Gesundheitserziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Darstellung sportbiologischer Zusammenhänge als Grundlage eines gezielten Wirkens des Lehrwarts im Breiten- und Gesundheitssport. Hinweise auf den Leistungssport. Genaue Kenntnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen. Erkennen und Vermeiden von Störungen am Bewegungsapparat. Verständnis für die Grenzen der menschlichen Leistungsfähigkeit. Wissen um grundsätzliche Fragen der Sporthygiene. Verstehen der Problematik des Dopings.
Lehrstoff:
(2 Wochenstunden)
Aufbau und Funktion der Zelle; Gewebelehre; Aufbau des Skeletts und des Stütz- und Bewegungsapparates; Entstehung einer Bewegung; Muskel und Muskelstoffwechsel; Herz und Kreislauf; Ernährung und Verdauung; Nervensystem; physiologische Besonderheiten der Altersgruppen; Schäden am Bewegungsapparat; Muskelfunktionen; Tests; Leistungsdiagnostik; Hygiene im Sport, Doping: Bestimmungen, Arten, Auswirkungen.
7. Erste Hilfe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen, die notwendig sind, um im Ernstfall Hilfe leisten zu können.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Verletzungen und lebensbedrohliche Zustände (Unterkühlung, Schock, Hitzschlag, Sonnenstich usw.); richtige Versorgung unter Berücksichtigung von Herzmassage und Atemspende; Lagerung und Transport eines Verletzten; Verbandslehre.
8. Sportpsychologie und Lebenskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um eine adäquate Betreuung vor, in und nach dem Übungsbetrieb sowie um eine sinnvolle Lebensführung.
Lehrstoff:
(1,5 Wochenstunden)
Stellenwert und Möglichkeiten der Sportpsychologie; Persönlichkeit des Sportlers, des Trainers; Lernen; Motivation; Grundkenntnisse der Gruppenarbeit; Wettkampfbetreuung.
9. Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um richtige Maßnahmen zur Führung und Ausbildung von Erwachsenen und Jugendlichen.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Grundbegriffe der Pädagogik, Didaktik und Methodik; mit Hinweisen auf die Sparte;
Erziehungsziele; der Lehrwart als Erzieher; Gliederung einer Trainingseinheit; Lehrmethoden, methodische Hilfsmittel.
10. Bewegungslehre und Biomechanik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Grundlagen der Bewegungslehre mit Berücksichtigung spartenspezifischer Bewegungsabläufe zum Verständnis der Sportmotorik.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Sportmotorische Prinzipien (Ökonomie, Zweckmäßigkeit, Ästhetik usw.); sportmotorische Grundeigenschaften und Sportmotorische Eigenschaften (Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer usw.); Bewegungseigenschaften (Grob- und Feinkoordination usw.) und ihre Verbesserung; einfache Testverfahren; Einführung in die Biomechanik.
11. Trainingslehre
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verstehen und Erkennen der sportartspezifischen Merkmale einzelner Sportsparten. Die Fähigkeit entwickeln, ein zielgerichtetes Training sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene im Breiten- und Leistungssport zu planen und ausführen zu können.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden)
Begriffsbestimmungen; Faktoren der sportlichen Leistungsfähigkeit; Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit im Nachwuchstraining - Belastungsfähigkeit von Kindern; Jugendlichen und Erwachsenen; kinder- und jugendadäquates Training; Eignungsdiagnostik - Tests; Belastungsmerkmale (bzw. Belastungskomponenten); Trainingsgrundsätze, -belastungsmethoden, -mittel (allgemein und speziell), -planung, -kontrolle, Übertraining - Überforderung - Überkompensation; Leistungsdiagnostik und ihre Bedeutung für die Trainingssteuerung; Regenerative Maßnahmen.
12. Audiovisuelle Hilfsmittel und Fachliteratur
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um den Gebrauch audiovisueller Hilfsmittel und einschlägiger Fachliteratur.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Audiovisuelle Hilfsmittel und ihre Verwendung in der Praxis, spartenspezifische Fachliteratur.
13. Seminare für Fachfragen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verarbeitung von spartenspezifischen Themen als Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit.
Lehrstoff:
(1 Wochenstunde)
Spartenspezifische Schwerpunkte und Themen.
14. Gerätekunde und Wettkampfbestimmungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um die Gestaltung der Sportstätten sowie um Verwendung und Pflege der Geräte der Sparte.
Sicherheit in der Anwendung des Regelwissens auch im Hinblick auf taktische Maßnahmen.
Lehrstoff:
(0,5 Wochenstunden)
Aufbau und Errichtung der entsprechenden Sportstätten; spartenspezifische Geräte mit besonderer Berücksichtigung der Materialien.
Bestimmungen und Vorschriften der Sparte und ihre Anwendung im Wettkampf; Organisationsfragen für die Durchführung verschiedener Wettkämpfe.
15. Praktische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verbessern des Eigenkönnens in verschiedenen Sportarten zur Erfassung spezieller methodischer Maßnahmen.
Lehrstoff:
(3 Wochenstunden)
Übungen zur Verbesserung der grundmotorischen Eigenschaften, Fertigkeiten und spartenspezifischen Fähigkeiten im Hinblick auf ihre Verwendung im Übungsbetrieb.
16. Praktisch-methodische Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wissen um einen auf den letzten Erkenntnissen beruhenden Übungsbetrieb.
Lehrstoff:
(4 Wochenstunden)
Lehrmethoden; Trainingsaufbau in der Praxis; spartenspezifische Unterrichtsverfahren; Lehrproben.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Festigung des spartenspezifischen Eigenkönnens.
Lehrstoff:
(4 Wochenstunden)
Übungen zur Verbesserung des Eigenkönnens in der Sparte.
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