Anlage 2M
M. Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
- 1. Angelegenheiten der Wissenschaften, insbesondere der wissenschaftlichen Forschung und Lehre.
Dazu gehören insbesondere auch:
Angelegenheiten der Universitäten, einschließlich betriebswirtschaftlicher Angelegenheiten sowie Angelegenheiten der Kostenbeteiligung des Bundes an der Errichtung, Ausgestaltung und dem Betrieb von Universitätskliniken.
Angelegenheiten der Fachhochschulen (Fachhochschul-Studiengänge).
Angelegenheiten anderer wissenschaftlicher Anstalten und Forschungseinrichtungen einschließlich der österreichischen Akademie der Wissenschaften.
Angelegenheiten der wissenschaftlichen Berufsvorbildung,
Berufsausbildung und Berufsfortbildung.
Angelegenheiten des wissenschaftlichen
Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationswesens. Angelegenheiten der studentischen Interessenvertretung und der Studienbeihilfen und Stipendien.
Angelegenheiten der Studentenmensen sowie der Förderung des Baus von Studentenheimen.
Angelegenheiten der wissenschaftlichen Sammlungen und Einrichtungen.
Angelegenheiten der wissenschaftlichen Forschung und der internationalen Mobilitätsprogramme sowie europäischen Rahmenprogramme.
- 2. Lebenswissenschaften und Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch.
- 3. Angelegenheiten der wissenschaftlichen Stiftungen und Fonds. Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung.
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