Anlage 2D BMG

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.2007

Anlage 2D

D. Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

  1. 1. Angelegenheiten des Gesundheitswesens.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Allgemeine Gesundheitspolitik.

    Schutz vor Gefahren für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung einschließlich des überregionalen Gesundheitskrisenmanagements.

    Strukturpolitik und -planung, Gesundheitssystementwicklung. Leistungsorientierte Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen, Informations- und Klassifikationssysteme im Gesundheitswesen, Gesundheitsberichterstattung, Qualität im Gesundheitswesen, Gesundheitsinformatik und Gesundheitstelematik. Angelegenheiten der Gesundheitspflege, Gesundheitserziehung und Gesundheitsberatung.

    Angelegenheiten des Mutter-Kind-Passes.

    Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge einschließlich der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend.

    Angelegenheiten der Arbeitsmedizin.

    Angelegenheiten der Sportmedizin.

    Hygienewesen und Impfwesen.

    Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Angelegenheiten der Strahlenhygiene, des medizinischen Strahlenschutzes und der medizinischen Radiologie; medizinische Beurteilung der Anwendung ionisierender und nichtionisierender Strahlen sowie der Radiopharmaka.

    Angelegenheiten der Kurorte und der natürlichen Heilvorkommen, der Heil- und Pflegeanstalten und der Volkspflegestätten. Medizinische Angelegenheiten des Behindertenwesens. Überwachung und Bekämpfung des Missbrauches von Alkohol und Suchtgiften einschließlich der bundesweiten Drogenkoordination. Apotheken- und Arzneimittelwesen; Preisregelung auf diesem Gebiet; Angelegenheiten der Unabhängigen Heilmittelkommission. Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes in Bezug auf Heilbehelfe und Gebrauchsgegenstände.

    Angelegenheiten des Suchtgiftverkehrs.

    Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens. Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Gesundheitsverwaltung.

  1. 2. Angelegenheiten des Veterinärwesens.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Angelegenheiten der Anwendung von veterinärmedizinischen Arzneimitteln und tierärztlichen Mitteln, Desinfektionsmitteln und Tierimpfstoffen.

    Angelegenheiten der Tierkörperbeseitigung.

    Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Veterinärverwaltung.

    Angelegenheiten der Tierärzte und der sonstigen Veterinärpersonen einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretung.

    Allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes sowie Angelegenheiten des Schutzes von Tieren beim Transport.

  1. 3. Angelegenheiten des Sanitäts- und Veterinärpersonals.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Angelegenheiten der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Dentisten, Hebammen, klinischen Psychologen, Gesundheitspsychologen, Psychotherapeuten und der sonstigen Sanitäts- und Veterinärpersonen einschließlich der Angelegenheiten ihrer beruflichen Vertretung.

    Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Pharmazeuten nach ihrer Graduierung sowie der sonstigen Sanitäts- und Veterinärpersonen.

  1. 4. Angelegenheiten der Nahrungsmittelkontrolle.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Angelegenheiten des Verkehrs mit Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Gebrauchsgegenständen.

    Angelegenheiten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Nahrungsmittelhygiene.

    Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Nahrungsmittelkontrolle.

  1. 5. Allgemeine Angelegenheiten der Gentechnologie.
  2. 6. Angelegenheiten der Krankenversicherung und der Unfallversicherung.

    Dazu gehören insbesondere auch die Legistik und die Aufsicht in diesen Angelegenheiten.

  1. 7. Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung sowie Bevölkerungspolitik in Angelegenheiten der Familie und Jugend.
  2. 8. Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
  3. 9. Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
  4. 10. Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches.
  5. 11. Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten:
  1. a) Wohnungswesen;
  2. b) öffentliche Abgaben;
  3. c) Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschussrecht und Resozialisierung einschließlich des Rechts der Bewährungshilfe;
  4. d) Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe;
  5. e) Volksbildung.
  1. 12. Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt, soweit es sich nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten handelt.
  2. 13. Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt.

    Dazu gehören insbesondere auch:

    Allgemeine Angelegenheiten und Koordination der Jugendpolitik. Ideelle und finanzielle Förderung von Einrichtungen und Veranstaltungen der außerschulischen Jugenderziehung. Ausbildung und Fortbildung von Mitarbeitern der außerschulischen Jugenderziehung, soweit sie nicht in Schulen erfolgt.

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