Anlage 1 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Erzieher

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1985

Anlage 1

— KLAVIER

Bildungs- und Lehraufgabe:

(siehe Pflichtgegenstand Instrumentalmusik)

  1. 1. Kursjahr (1 Wochenstunde):
  1. 2. Kursjahr (1 Wochenstunde):
  1. 3. Kursjahr (1 Wochenstunde):
  1. 4. Kursjahr (1 Wochenstunde):

Sonatinen und Vortragsstücke verschiedener Epochen, leichtere

polyphone Spielstücke.

Vierhändige Spielstücke.

Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen. Musiziergut zur Fest- und Feiergestaltung sowie für den Alltag.

  1. 5. Kursjahr (1 Wochenstunde):

Erweitern der in den Vorjahren erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Anspruchsvollere Spielliteratur nach Begabung des Schülers. Improvisations- und Gestaltungsübungen.

Anleitung zu selbständigem Erarbeiten von Spielliteratur.

Einsatzmöglichkeiten des Klaviers im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten in Hort und Heim sowie in der außerschulischen Jugendarbeit.

Didaktische Grundsätze:

(siehe Pflichtgegenstand Instrumentalmusik)

Im Freigegenstand Klavier ist der Schüler aufgrund des Gutachtens eines Fachlehrers seinem Können entsprechend in ein bestimmtes Kursjahr einzureihen. Während der Studienzeit ist eine Versetzung in ein anderes Kursjahr möglich.

Durch die Einführung des Freigegenstandes Instrumentalmusik (Klavier) soll nicht der außerschulische Instrumentalmusik-Unterricht ersetzt, sondern auf die speziellen Anforderungen des Einsatzes im Beruf hingearbeitet werden.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2025

Gesetzesnummer

10008573

Dokumentnummer

NOR12101643

alte Dokumentnummer

N6198516832S

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