Anlage2 BVwAbgV

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.1983

VIII. Veterinärwesen

Anlage2

  1. 117. Ausstellung oder Verlängerung eines Tierpasses (§ 8 Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909):

1. Ausstellung eines Einzeltierpasses bei

a) Großvieh (Einhufer und Rinder)

je Tier ........................................ 40

b) Kälbern, Schafen, Ziegen und Schweinen,

je Tier ........................................ 20

c) Lämmern, Kitzen und Ferkeln, je Tier ........... 5

2. Ausstellung eines Gesamttierpasses ............... die Sätze

der Z 1

für je drei

Tiere

3. Ausstellung eines Einzeltierpasses oder

Gesamttierpasses für den Almauftrieb, den

Auftrieb vom Haupt- zum Nebenbetrieb

oder züchterische Veranstaltungen ................ die Sätze

der Z 1

für je zehn

Tiere eines

Tierbesitzers

4. Ausstellung eines Einzeltierpasses oder

Gesamttierpasses für den Marktauftrieb .......... die Hälfte

der Sätze

der Z 1 und 2

5. Verlängerung von Tierpässen für den

kleinen Grenzverkehr bei Arbeits- und

Weidetieren, für jede Verlängerung inner-

halb desselben Jahres je Tier ..................... 10

118. Genehmigung der Ausfolgung eines vom

Wasenmeister oder von Organen einer Tier-

körperverwertungsanstalt eingefangenen Hundes

(§ 41 Tierseuchengesetz) ............................. 90

119. Viermonatige amtstierärztliche Beobachtung

eines vom Wasenmeister oder von Organen einer

Tierkörperverwertungsanstalt eingefangenen und

dann ausgefolgten Hundes (§ 41 Tierseuchengesetz) .... 600

120. Amtstierärztliche Bescheinigung für Hunde und

Katzen, die zu Tierausstellungen, Tierschauen

u. dgl. oder in das Ausland verbracht werden

(§ 9 Tierseuchengesetz), je Tier ..................... 90

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