XIX. Bergwesen
Anlage2
- Erteilung einer Suchbewilligung oder Verlängerung ihrer Geltungsdauer (§§ 8 und 10 des Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259) 10,90
- Durchführung der Übertragung einer Suchbewilligung (§ 11 Abs. 1 des Berggesetzes 1975) 10,90
- Verleihung einer Schurfberechtigung oder Verlängerung ihrer Geltungsdauer (§§ 18 und 21 des Berggesetzes 1975) 2,10
- Durchführung der Übertragung einer Schurfberechtigung (§ 22 Abs. 1 des Berggesetzes 1975) 2,10
- Erklärung des Erlöschens einer Schurfberechtigung (§ 24 des Berggesetzes 1975) 2,10
- Erteilung einer Verfügungsbewilligung für beim Aufsuchen anfallende bergfreie mineralische Rohstoffe (§ 29 des Berggesetzes 1975) 109
- Verleihung einer Bergwerksberechtigung für ein Grubenmaß (§ 34 des Berggesetzes 1975) oder für eine Überschar (§ 43 des Berggesetzes 1975) 327
- Anerkennung eines Reservefeldes (§ 55 des Berggesetzes 1975) 43
- Fristung des Betriebes in einem Grubenmaß bzw. in einem Grubenfeld (§§ 56 und 57 des Berggesetzes 1975) 43
- Genehmigung der Übertragung oder Überlassung der Ausübung einer Bergwerksberechtigung durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden (§§ 61 und 62 Abs. 2 des Berggesetzes 1975) 10,90
- Anerkennung eines Gewinnungsfeldes (§ 82 des Berggesetzes 1975) 327
- Erteilung einer Schurfbewilligung (§§ 89 und 105 Abs. 1 des Berggesetzes 1975) 10,90
- Erteilung einer Gewinnungsbewilligung (§§ 95 und 105 Abs. 2 des Berggesetzes 1975) 327
- Genehmigung des Überganges einer Gewinnungsbewilligung durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden (§ 103 des Berggesetzes 1975) 10,90
- Erteilung einer Bewilligung zum Suchen und Erforschen nichtkohlenwasserstofführender geologischer Strukturen (§ 110 Abs. 1 des Berggesetzes 1975) 10,90
- Durchführung der Übertragung einer Bewilligung zum Suchen und Erforschen nichtkohlenwasserstofführender geologischer Strukturen (§ 110 Abs. 3 des Berggesetzes 1975) 10,90
- Erteilung einer Speicherbewilligung (§ 114 des Berggesetzes 1975) 327
- Durchführung der Übertragung einer Speicherbewilligung (§ 120 Abs. 1 des Berggesetzes 1975) 10,90
- Genehmigung der Übertragung einer Speicherbewilligung durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden (§ 120 Abs. 1 des Berggesetzes 1975) 10,90
- Feststellung oder Ersichtlichmachung der Begrenzung eines Grubenmaßes, einer Überschar, eines Gewinnungs-, Abbau- oder Speicherfeldes (§ 123 des Berggesetzes 1975) 43
- Erteilung der Bewilligung zur Führung eines gemeinsamen Bergbaukartenwerkes für mehrere räumlich zusammenhängende Bergbaubetriebe (§ 135 Abs. 1 des Berggesetzes 1975) 43
- Erteilung der Bewilligung zur Aufstellung eines gemeinsamen Hauptbetriebsplanes (§ 138 Abs. 2 des Berggesetzes 1975) 43
- Entbindung von der Pflicht zur Aufstellung eines Hauptbetriebsplanes (§ 138 Abs. 2 des Berggesetzes 1975) 43
- 426. Erteilung der Bewilligung zur Herstellung (Errichtung) einer Bergbauanlage (Anlage eines Hüttenwerkes) oder zum Bau einer Bergwerksbahn oder wesentlicher Änderungen an einer solchen Anlage (§§ 146, 147 und 211 des Berggesetzes 1975) bei veranschlagten Herstellungskosten
- bis 15 000 S 21,80
- über 15 000 S bis 50 000 S 65
- über 50 000 S bis 100 000 S 130
- über 100 000 S bis 1 000 000 S 435
- über 1 000 000 S 490
- 427. Erteilung der Bewilligung zum Betrieb (zur Benützung) einer Bergbauanlage (Anlage eines Hüttenwerkes) oder einer Bergwerksbahn oder einer wesentlich geänderten derartigen Anlage (§§ 146, 147 und 211 des Berggesetzes 1975) bei tatsächlichen Herstellungskosten
- bis 15 000 S 21,80
- über 15 000 S bis 50 000 S 65
- über 50 000 S bis 100 000 S 130
- über 100 000 S bis 1 000 000 S 435
- über 1 000 000 S 490
- Zulassung einer Type oder einer Einzelausführung eines Betriebsfahrzeuges, Tagbaugerätes, einer Betriebseinrichtung oder dgl. oder Kenntnisnahme einer Änderung (§ 149 des Berggesetzes 1975) 109
- Zulassung eines Sprengmittels für die Schießarbeit im Bergbau (§ 2 der Sprengmittelzulassungsverordnung für den Bergbau, BGBl. Nr. 215/1963) 109
- Anerkennung der Bestellung eines Betriebsleiters, Betriebsleiter-Stellvertreters oder verantwortlichen Markscheiders (§§ 150 und 160 des Berggesetzes 1975) oder der Betrauung einer Person mit der Leitung bei Tätigkeiten von Fremdunternehmern, wenn den Erfordernissen des § 154 des Berggesetzes 1975 zu entsprechen ist (§ 159 Abs. 2 des Berggesetzes 1975) . 21,80
- Anerkennung der Bestellung eines Betriebsaufsehers (§ 150 des Berggesetzes 1975) oder der Betrauung einer Person mit der technischen Aufsicht bei Tätigkeiten von Fremdunternehmern, wenn den Erfordernissen des § 154 des Berggesetzes 1975 zu entsprechen ist (§ 159 Abs. 2 des Berggesetzes 1975) 10,90
- Bezeichnung von Grundstücken oder Grundstücksteilen als Bergbaugebiet (§§ 177 Abs. 2 und 180 des Berggesetzes 1975) für jedes angefangene Hektar des Bergbaugebietes 32,70
- Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines Baus oder einer anderen Anlage in Bergbaugebieten oder zu wesentlichen Erweiterungen oder Veränderungen einer solchen Anlage (§ 176 Abs. 2 des Berggesetzes 1975) .. 43
- Bewilligung einer Ausnahme nach Bestimmungen von im § 217 Abs. 1 des Berggesetzes 1975 angeführten Verordnungen oder von auf Grund des Berggesetzes 1975 erlassenen Verordnungen 109
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