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Anlage B.2a Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.9.2015

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2016, hinsichtlich des 3. Semesters mit 1. September 2016 und hinsichtlich des 4. Semesters mit 1. Februar 2017 in Kraft (vgl. § 4 Abs. 2).

Anlage B.2a

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR HOLZTECHNIK-PRODUKTION

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand)

 

 

 

 

Lehrver-

A.

Pflichtgegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

 

 

Semester

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

1.

Religion

20

20

20

20

80

(III)

2.

Kommunikation und Schriftverkehr

20

20

40

II

3.

Wirtschaft und Recht

20

20

40

III

4.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

20

20

40

III

5.

Angewandte Mathematik

60

60

120

I

6.

Angewandte Informatik und Informationssysteme

20

20

20

60

I

7.

Holzbe- und Holzverarbeitung

30

20

30

20

100

I

8.

Holztechnologie

30

20

30

30

110

I

9.

Unternehmensführung

20

30

30

20

100

II

10.

Betriebstechnik

30

30

30

20

110

I

11.

Elektrotechnik, Mess- und Regeltechnik

20

20

40

I

12.

Ressourcenmanagement, Energie- und Umwelttechnik

20

20

20

60

I

13.

Projektstudien und Projektmanagement

20

20

40

I

 

Summe A

250

260

240

190

940

 

 

 

 

 

Lehrver-

B.

Schulautonome Pflichtgegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

 

 

Semester

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

 

Englisch

20

20

20

20

80

(I)

 

Holzbau

30

30

60

I

 

Säge- und Holzbearbeitungstechnik

30

30

60

I

 

Holzwerkstoffe

30

30

60

I

 

Möbel- und Innenausbau

30

30

60

I

 

Material- und Produktprüfung

20

20

40

I

 

Konstruktionsübungen

20

20

40

I

 

Auswahlsumme B

20

20

30

30

100

 

 

Gesamtsumme (A und B)

270

280

270

220

1040

 

 

Gesamtstundenrahmen (A und B) für

 

 

 

 

 

 

 

Abweichungen durch schulautonome

 

 

 

 

 

 

 

Lehrplanbestimmungen

 

 

 

 

 

 

 

mindestens

260

260

260

260

1040

 

 

höchstens

320

320

320

320

1280

 

 

 

 

 

Lehrver-

C.

Freigegenstände

Unterrichtseinheiten

 

pflich-

 

 

Semester

 

tungs-

 

 

1.

2.

3.

4.

Summe

gruppe

 

Unternehmensführung

40

40

80

II

 

Zweitsprache Deutsch

60

60

120

I

 

Deutsch

60

60

120

I

 

Englisch

40

40

60

I

 

Angewandte Mathematik

60

60

120

I

           

_______________

1 Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik-Produktion ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der industriellen Holzbe- und -verarbeitung und für die jeweiligen Roh-, Halbfertig- und Fertigprodukte zu übernehmen. Kernbereiche der holztechnischen Ausbildung sind Holztechnologie, Holzbe- und Holzverarbeitung, Unternehmensführung und Betriebstechnik sowie Resourcenmanagement, Energie- und Umwelttechnik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik- Produktion verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik-Produktion insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Holztechnik-Produktion und Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von holztechnischen Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von einschlägigen Produkten. Auch das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählt zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE; AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und
-ausbildung“ und „Angewandte Mathematik“:

Siehe Anlage B.

6. ANGEWANDTE INFORMATIK UND INFORMATIONSSYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Grundlagen:

Hardware, Software, Betriebssysteme, Netzwerke, Standardsoftwareprodukte (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation).

Branchensoftware:

Benutzerführung spezieller Branchensoftware.

3. Semester:

Enterprise Resource Planning (ERP) – Systeme:

ERP-Systeme und Anbieter, Module eines ERP-Systems.

Anmeldung, Oberfläche, Menü, Navigation, Systemhilfen, Reports, Ausdrucke.

Anwendung von Enterprise Resource Planning (ERP)-Systemen:

Materialwirtschaft, Produktionsplanung und –steuerung, Vertrieb, Beschaffung.

7. HOLZBE- UND HOLZVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe aller Semester:

Die Studierenden können

Lehrstoff aller Semester:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Instandhaltung; Recycling.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. Semester:

Maschinenelemente, die wichtigsten Maschinenelemente aus denen Holzbearbeitungsmaschinen aufgebaut sind; lösbare Verbindungen, unlösbare Verbindungen, Lagerungen, Wellen, Kraftübertragungselemente (Hülltriebe, ZR), Kupplungen, Holzbearbeitungswerkzeuge und deren Instandsetzung.

2. Semester:

Sägewerkshauptmaschinen und Nebenmaschinen.

3. Semester:

Fördertechnik (in der Holzverarbeitung und pneumatische Förderer), Sicherheit bei Absauganlagen, Grundlagen der Hydraulik.

4. Semester:

Kehlmaschinen, Werkzeugkunde und Maschinenaufbau, Sonderzubehör.

Grundlagen der CNC-Technik (computergestützte numerische Steuerung).

8. HOLZTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. Semester:

Dendrologie, Holzanatomie, Anatomie und chemischer Aufbau des Holzes, physikalische und mechanische Eigenschaften des Holzes, Brandverhalten von Holz, sortierrelevante Merkmale von Holz und Sortierung von Holz.

2. Semester:

Kochen und Dämpfen des Holzes, Klebstoffe und deren Verarbeitung, Holzmodifikation, Holzschutz, Oberflächenbehandlung von Holz, Klebstoffprüfung.

3. Semester und 4. Semester:

Herstellung und Prüfung von Massivholzwerkstoffen, Herstellung und Prüfung von Furnier-, Span-, Faser- und Verbundwerkstoffen, Halb- und Fertigprodukte aus Holz.

9. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. Semester:

Unternehmensorganisation:

Unternehmensgründung, betriebliche Leistungserstellung, Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Management-, Planungs- und Entscheidungstechniken.

2. Semester:

Buchhaltung, Bilanzierung und Controlling:

Grundlagen der Jahresabschlussarbeiten, Jahresabschlussanalyse – Kennzahlen der Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens, Grundlagen des Controllings, Methoden und Werkzeuge des strategischen und operativen Controllings.

3. Semester:

Finanzierung und Investitionsrechnung:

Grundlagen der Finanzierung, Innen- und Außenfinanzierung, Kreditarten.

Grundlagen und Methoden der Investitionsrechnung, Investitionsarten, Investitionsentscheidungsprozess, statische Investitionsrechnung, dynamische Investitionsrechnung, Aufbau und Zweck eines Liquiditätsplans.

4. Semester:

Personalmanagement:

Aufgaben des Personalmanagements, angewandte Personalentwicklung und Mitarbeiterführung.

Marketing und Innovationsmanagement:

Grundlagen des Marketings, Marktforschung, Marketing-Mix, Innovationsmanagement, Prozessmanagement, Methoden und Werkzeuge.

10. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. Semester:

Materialwirtschaft und Logistik:

Grundlagen der Materialwirtschaft, Aufgaben und Ziele, Bereiche der Logistik, Lagerung und Transport, Beschaffungsarten und -strategien, Beschaffungsprozesse.

2. Semester:

Arbeitsvorbereitung und PPS (Produktionsplanungs- und Steuerungssystem):

Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Stücklisten, Arbeitsplan, Zeitermittlung.

Produktionsplanung und Produktionssteuerung:

Aufgaben, Ziele, Instrumente, Systeme.

3. Semester:

Qualitäts- und Umweltmanagement:

Aufgaben, Methoden und Werkzeuge des Qualitäts- und Umweltmanagements, Normenreihe ISO 9000ff und ISO 14000ff, Dokumentation, Audits und Zertifizierung, Ökobilanzen.

4. Semester:

Arbeitsplatz- und Betriebsstättenplanung:

Gestaltungs- und Planungsgrundsätze für Funktionsbereiche, Arbeitsumgebung, Ergonomie.

11. ELEKTROTECHNIK, MESS- UND REGELTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Elektrotechnikgrundlagen, Stromversorgungsnetze, Schutztechnik, Grundlagen der Steuerungstechnik, Sensorik, Aktorik und Messtechnik, Antriebstechnik.

Steuerungstechnik, Regelungstechnik, Messtechnik, Prozessautomatisierungssysteme.

12. RESSOURCENMANAGEMENT, ENERGIE- UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

2. Semester:

Qualitäts- und Mengenermittlung von Roh- und Halbfertigprodukten, Wertschöpfungskette Holz, Logistik, Warenströme, Holzmärkte.

3. und 4. Semester:

Grundlagen der Energie- und Umwelttechnik, Energiemanagement, Energieerzeugung (thermisch), Verbrennungsanlagen, alternative Energieformen.

13. PROJEKTSTUDIEN UND PROJEKTMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen:

Lehrstoff:

3. Semester:

Projektmerkmale, Projektarten, Projektphasen, Projektorganisation, Werkzeuge des Projektmanagements, Projektcontrolling.

4. Semester:

Projektarbeit(en) aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände.

Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“:

Siehe Anlage B.

HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3. Semester:

Bauteile und Baukonstruktionen:

Grundlegender Aufbau von Wandkonstruktionen im Massiv- und Holzbau; grundlegender Aufbau von Deckenkonstruktionen im Massiv- und Holzbau; Dachstuhl und Ausbauteile.

Bauphysik und Bauökologie:

Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz Ökologie und Baubiologie.

4. Semester:

Holzbausysteme:

Blockbau, Holzrippenbau, Brettsperrholzbau und firmengebundene Systeme.

Industrieller Holzbau:

Fertighausbau, vorgefertigter Holzbau.

Ingenieurmäßiger Holzbau:

Hallenbau und Brückenbau.

Rahmenbedingungen:

Raumordnung, OIB Richtlinien.

SÄGE- UND HOLZBEARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3. Semester:

Sägewerkstechnologie:

Abläufe im Sägewerk, Einschnittplanung und Einschnittoptimierung, branchenbezogene EDV-Programme.

Massivholzbe- und Massivholzverarbeitung:

Hobeltechnik, Anlagen und Produktionsabläufe für Massivholzwerkstoffe, Klebetechnologie in der Massivholzverarbeitung.

4. Semester:

CNC-Technik (computergestützte numerische Steuerung):

CNC-Programmerstellung, Übungen an der CNC-Maschine, Ausführung, Planung und Optimierung von Produktionsabläufen.

HOLZWERKSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3. Semester:

Rohstoffe für die Span- und Faserplattenproduktion:

Holz und verholzte Materialien, Übernahme, chemische Bestandteile und ihre Eigenschaften.

Holzwerkstoffe:

Normen, Bezeichnungen und Eigenschaften von Furnier-, Span- und Faserwerkstoffen.

Holzwerkstoffproduktion:

Maschinen, Anlagen und Produktionsabläufe für die Herstellung von Furnier, Span- und Faserwerkstoffen.

4. Semester:

Holzwerkstoffproduktion:

Maschinen, Anlagen und Produktionsabläufe für die Herstellung von Furnier, Span- und Faserwerkstoffen, Engineered Wood Products, Sonderformen von Holzwerkstoffen.

Beschichtungen:

Beschichtungsmaterialien für die Kanten- und Flächenbeschichtung, Herstellung von Beschichtungsmaterialien, Beschichtungstechnologie und Anlagen für die Beschichtung von Holzwerkstoffen.

Qualitätssicherung und Produktprüfung in der Holzwerkstoffindustrie.

Verarbeitung von Holzwerkstoffen.

MÖBEL- UND INNENAUSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Grundlagen des Möbelbaus, Tischler- und Möbelkonstruktionen, Beschläge, Materialien und Bauteile für den Möbelbau und den Innenausbau.

Planung und Entwurf von Möbel- und Einrichtungsgegenständen und Innenausbau.

Maschinen und Anlagen für die Möbelfertigung.

MATERIAL- UND PRODUKTPRÜFUNG

Bildungs- und Lehraufgabe aller Semester:

Die Studierenden können

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen

Lehrstoff:

3. und 4.Semester:

Prüf- und Messeinrichtungen, Laboreinrichtungen, normgerechte Material- und
Produktprüfungen.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

1. Semester:

CAD (computer-aided design)-Oberfläche, kartesisches Koordinatensystem, Zeichnungsansichten, Linientypen, Erstellen von Linien, Ändern von Elementen, Zeichenhilfen, weitere Zeichenbefehle (Kreis, Bogen, Polygon ua.), Objekterzeugung (Bogen, Kreis, Ellipse).

2. Semester:

Erstellen einer Zeichnungsvorlage mit definierten Layern, Manipulation von Objekten, Schraffur, Text und Bemaßung, Layoutmodus, Drucken von Zeichnungen, Übungen.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Schlagworte

Holzverarbeitung, Mitarbeiterausbildung, Holzvergütung, Beschaffungsstrategie, Holzbearbeitung, Messtechnik, Energietechnik, Sägetechnik, Möbelausbau, Materialprüfung, Rohprodukt, Halbfertigprodukt, Planungssysten, Bildungsaufgabe, Beschaffungsprozess, Produktionsprozess, Werkstoff, Furnierwerkstoff, Spanwerkstoff, Faserwerkstoff, Halbprodukt, Managementtechnik, Vermögenslage, Finanzlage, Ertragslage, Innenfinanzierung, Qualitätsmanagement, Produktionsplanungssystem, Arbeitsplatzplanung, Gestaltungsgrundsatz, Leistungsberechnung, Massivbau, Massivholzbearbeitung, Spanplattenproduktion, Kantenbeschichtung, Tischlerkonstruktion, Prüfeinrichtung

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40175006

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