Anlage 2 Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Anlage 2

Anlage B.9

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

KUNSTSTOFFTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

8. Fertigungstechnik 40 40 40 40 160 I

9. Maschinenelemente und

Technisches Zeichnen 20 20 - - 40 II

10. Elektrotechnik,

Steuerungs- und

Regelungstechnik 20 20 20 20 80 I

11. Chemie und

Polymerchemie 20 40 40 - 100 I

12. Maschinen- und

Formenbau - 20 20 40 80 I

13. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 180 180 880

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Hydraulik und

Pneumatik - - 20 20 40 I

Antriebs- und

Regelungstechnik - - 20 20 40 I

Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

–management - - 20 20 40 II

Computer Aided

Manufacturing - - 20 20 40 I

Kunststofftechni-

sches Laboratorium - - 20 20 40 I

Betriebstechnik - - 20 20 40 II

Labor für

Betriebsorganisation - - 20 20 40 II

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 100 100 240

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifaktionsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten im Bereich der Kunststoffbe- und -verarbeitung ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Rohstoffaufbereitung, Kunststoffverarbeitung, Ausformung zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind Polymerchemie, Fertigungstechnik, Maschinenelemente, Elektro-, Steuerungs- und Regeltechnik, Maschinen- und Formenbau sowie Hydraulik und Pneumatik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen im Bereich der Herstellung, Verarbeitung und Entsorgung sowie in der Wartung von kunststofftechnischen Anlagen. Auch die richtige Dokumentation von technischen Anlagen der Kunststofftechnik mittels CAD und CAM sowie das Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

8. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Werkstoffkunde:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung der Werkstoffe;

Eigenschaften der Werkstoffe; Einsatzgebiete der Werkstoffe;

Werkstoffprüfverfahren.

Fertigungsverfahren:

Spanlose Fertigungsverfahren; Schweißen; Zerspanung; Zerspanende Fertigungsverfahren.

Kunststoffarten:

Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere.

Kunststoffeigenschaften:

Mechanisches, thermisches, optisches, elektrisches Verhalten der Kunststoffe.

Prüftechnik:

Genormte Verfahren der Kunststoffprüfung.

  1. 3. und 4. Semester:

    Kunststofftechnik:

Aufbau der Kunststoffe; Maschinen und Verfahren für die Aufbereitung und Wiederverwertung.

Diskontinuierliche Verfahren:

Pressen, Spritzgießen, Hohlkörperblasen, Polyesterverarbeitung, Sonderverfahren.

Kontinuierliche Verfahren:

Extrudieren, Kalandrieren, Schäumen, Gießen.

Sonstige Verfahren:

Schweißen, Kleben, Trennen, Warmformen.

  1. 9. MASCHINENELEMENTE UND TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Zeichenkonventionen:

Zeichnungsnormen, normgerechte Darstellung, Bemaßung und Beschriftung.

Darstellen und Skizzieren:

Normteile im Werk- und Formenbau.

  1. 10. ELEKTROTECHNIK, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Grundlagen der Gleichstromtechnik:

Größen und Einheiten, Gesetze. Schaltung von Widerständen und Spannungsquellen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik:

Größen und Einheiten, Gesetze; Elektroinstallationen und Schutzmaßnahmen.

Elektrische Maschinen:

Elektromotorische Antriebe.

Elektrische Steuerungen:

Elektromechanische und elektronische Steuerungen.

  1. 3. und 4. Semester:

    Messtechnik:

Messverfahren für nichtelektrische Größen; Messwertaufnahmen, Messwertumformung, Messwertübertragung.

Steuerungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Steuerungen; Elektromechanische, elektronische, pneumatische und hydraulische Steuerungssysteme; programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale und Grundstrukturen von Regelungen; Bestandteile des Regelkreises. Zeitverhalten, Stabilitätskriterien.

  1. 11. CHEMIE UND POLYMERCHEMIE

    Bildungs- und Lehraufgabe:

    Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Allgemeine Chemie:

    Grundgesetze, Periodensystem, Bindungslehre, Säure-Basen-Begriff.

Anorganische Chemie:

Wasserstoff, Sauerstoff, Kohlenstoff, Metalle.

Organische Chemie:

Kohle, Erdöl.

  1. 2. Semester:

    Allgemeiner Teil:

    Aufbau der Makromoleküle, Bindungsarten und Eigenschaften.

Kunststoffausgangsprodukte:

Petro- und carbochemische Herstellung der wichtigsten Kunststoffroh- und Hilfsstoffe; Naturstoffe.

Bildungsreaktionen:

Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition.

Kunststoffe und ihre chemischen Eigenschaften:

Die wichtigsten Polymerisate, Polykondensate, Polyaddukte.

  1. 3. Semester:

    Neue Entwicklungen:

Polymerchemie; Kreisprozess, Kunststofftechnik; Verfahren der Wiederverwertung und Entsorgung; Schadstoffe (Emission, Immission, Toxizität, Grenzwert); Maßnahmen für den Umweltschutz.

  1. 12. MASCHINEN- UND FORMENBAU

Bildungs- und Lehraufgaben:

Die Studierenden sollen den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Wirtschaft bedeutsamen Kunststoffverarbeitungsmaschinen sowie die typischen Konstruktionen dieser Maschinen kennen.

Lehrstoff:

  1. 2. bis 4. Semester:

    Formenbau:

Konstruktionselemente der Kunststoffformen, werkstoffgerechte Gestaltung von Kunststoffteilen; Anguss- und Anschnitt; Heißkanalsysteme; Rheologie; Heizung und Kühlung; Auswerfsysteme.

Maschinen mit diskontinuierlicher Arbeitsweise:

Pressen, Spritzgießmaschinen, Hohlkörperblasanlagen; Verfahrens- und Prozessoptimierung, Tiefziehen.

Maschinen mit kontinuierlicher Arbeitsweise:

Kalander, Extruder; Nachfolgeeinrichtungen, Peripheriegeräte.

13. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage B.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Siehe Anlage B.7.

ANTRIEBS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Elektrische Maschinen:

    Arten und Funktionen; Lastarten; Kühlung.

Gleich- und Wechselstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Universalmotor.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten; Speicherprogrammierbare Steuerungen; weitere Anwendungsgebiete.

Regelungstechnik:

Regelkreis und seine Glieder; Hauptgruppen von Reglern; Anwendungen.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Grundlagen und Einführung in die CNC-Technik:

    Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM- Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen; CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

Rechnerunterstützte Programmierung:

DNC-Betrieb; Systemkomponenten für maschinelle Programmierung; Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe; Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

KUNSTSTOFFTECHNISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden in der Kunststofftechnik exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Kunststoffchemie:

Methoden der einfachen qualitativen Analyse; Bestimmung der Kennzahlen von Kunststoffen.

Kunststofftechnologie:

Verfahren der Kunststoffprüfung; exemplarische kontinuierliche und diskontinuierliche Verarbeitungsverfahren von Kunststoffen.

LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, betriebliches Rechnungswesen, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Fertigungsplanung, Mitarbeiterführung und Kommunikation.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Steuerungstechnik, Maschinenbau,

Umweltmanagement, Kunststoffbearbeitung, Kunststoffverarbeitung,

Elektrotechnik, Maschinenbau, Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100426

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