Anlage 2
Anlage B.12
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
MASCHINENBAU - KRAFTFAHRZEUGTECHNIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Naturwissenschaft-
liche Grundlagen 20 20 - - 40 II
7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
8. Mechanik 40 40 - - 80 (I)
9. Fertigungstechnik 20 20 - - 40 I
10. Maschinenelemente 20 40 - - 60 I
11. Kraftfahrzeugmotoren - - 40 40 80 I
12. Antriebs- und
Fahrwerkstechnik - - 20 20 40 I
13. KFZ-Elektrik und
–Elektronik - 20 20 20 60 I
14. Technisches Zeichnen 20 20 20 - 60 II
15. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 160 160 840
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Betriebstechnik - - 20 20 40 II
Umwelttechnik und
–management - - 20 20 40 II
Fahrmechanik - - 20 20 40 I
Gemischbildungsanlagen
und Zündsysteme - - 40 40 80 I
KFZ-Elektronik –
Praktikum - - 20 20 40 III
KFZ-Messtechnik *2) - - 20 20 40 I
KFZ-Praktikum und
KFZ-Begutachtung - - 40 40 80 III
Schweißtechnik - - 20 20 40 I
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 20 20 120 120 280
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 280 280 1120
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
*2) Mit Laborübungen.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Planung, in der Ausführung und in der Überwachung von fahrzeugtechnischen Arbeitsabläufen zu übernehmen. Kernbereiche der fahrzeugtechnischen Ausbildung sind Mechanik, Fertigungstechnik, Maschinenelemente, Kraftfahrzeugmotoren, Antriebs- und Fahrwerkskunde, KFZ-Elektrik und –Elektronik.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
- die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten an Fahrzeugen und praxisbezogenen Projektarbeiten zu erreichen,
- ein ausreichendes Verständnis über Konstruktion und Funktion unterschiedlicher Systeme sicher zu stellen, sodass logische Zusammenhänge sowohl in der Mechanik als auch in der Elektronik erkannt werden,
- eine angemessene allgemeine und betriebswirtschaftliche Bildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen:
- Mitwirkung in der Planung und Konstruktion von Vorrichtungen, Komponenten und Anlagen,
- ökologische und ökonomische Materialauswahl und Produktionsvorbereitung,
- Überwachung der Durchführung von Fertigung und Reparatur,
- Koordination der Arbeitsabläufe und Arbeitsverteilung einschließlich Sicherstellung vorgegebener Qualitätskriterien,
- Anwendung einschlägiger Informationssysteme und Anwendung spezieller für den KFZ-Bereich vorgesehener Messgeräte,
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und Verfahren.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau – Kraftfahrzeugtechnik insbesondere befähigt werden,
- praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
- Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
- sich in den für die Kraftfahrzeugtechnik relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie
- mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, relevante Dokumentationen zu verfassen, Beschreibungen und Fachliteratur zu verstehen.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Werkstätten- oder Teamleitung bzw. der Koordinierung zugeteilter Werkstättenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, in der Annahme von Kundenfahrzeugen, in der Verantwortlichkeit der technischen Betreuung des Fuhrparks größerer Unternehmen, in der Überwachung der Fertigung bestimmter mechanischer Bauteile, im Diagnose- und Reklamationsbereich.
Auch das Anfertigen von Kostenvoranschlägen und die sach- und fachgerechte Dokumentation durchgeführter Arbeiten, die Wartung bzw. die Kontrolle der Wartung von technischen Werkstätteneinrichtungen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen ebenso zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung gesetzlicher Vorschriften in der KFZ-Technik sowie über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierter Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:
Siehe Anlage B.
8. MECHANIK
Siehe Anlage B.7.
9. FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie Verfahren und Maschinen der Formgebung kennen.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Werkstoffe:
Einteilung und normgerechte Bezeichnung; Aufbau und Eigenschaften der Metalle; Stahlherstellung; Stahlsorten; Eisengusswerkstoffe; Nichteisenmetalle und ihre Legierungen; nichtmetallische Stoffe und Verbundwerkstoffe; Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung.
Werkstoffprüfung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.
Spanlose Bearbeitungsverfahren:
Überblick über spanlose Bearbeitungsverfahren.
Spanende Fertigung:
Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe; abtragende Techniken; Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.
10. MASCHINENELEMENTE
Siehe Anlage B.7 mit folgenden Ergänzungen:
Lehrstoff:
Kraftübertragung am KFZ:
Kupplung, Hauptgetriebe, Achsgetriebe, Wandler, Gelenkwellen; Berechnungen einfacher Maschinen und Maschinenteile.
11. KRAFTFAHRZEUGMOTOREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Hauptformen der Verbrennungsmotoren sowie konstruktive Merkmale der wichtigsten Bauteile kennen und einfache Berechnungen vornehmen können.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Begriffe und Gesetze:
Grundgesetze der Wärmelehre; Arbeitsverfahren, Steuerdiagramme, Leistungs- und Wirkungsgrade, Kraftstoffe.
Bauprinzip von Verbrennungsmotoren:
Kurbeltrieb, Zylinderanordnung, Massenkräfte.
Otto- und Dieselmotor:
Bauarten, Bauelemente; Gemischaufbereitung, Gaswechsel, Zündung und Abgase; Kühlung und Schmierung; Betriebsverhalten und Regelung.
- 12. ANTRIEBS- UND FAHRWERKSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Bauweisen, Bauteile und Bauteilgruppen von Antrieben und Fahrwerken kennen.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Kraftübertragung:
Antriebsarten; Haupt-, Zusatz- und Achsgetriebe; Wechsel- und Automatikgetriebe.
Fahrwerk:
Räder und Radaufhängung; Reifen; Bremsen; Federung und Dämpfung; Lenkung; Rahmen.
- 13. KFZ-ELEKTRIK UND -ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die für den Ausbildungsbereich bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik, der Elektronik und ihre Anwendung kennen, Schaltpläne lesen und einfache elektrische Messungen durchführen können.
Lehrstoff:
- 2. bis 4. Semester:
Allgemeine Elektrotechnik:
Elektromagnetismus; Größen und Einheiten im Gleich- und Wechselstromkreis; Gleich- und Wechselstromgesetze; Anwendungen (Starterbatterie, Starter, Relais).
Anwendungen der Wechselstromtechnik:
Verbraucher im Wechselstromkreis, Drehstrom (Transformator, Drehstromgenerator).
Schaltpläne:
Symbole, Leitungen, einfache Stromlaufpläne.
Elektronik:
Bauelemente und Grundschaltungen; Dioden- und Transistorenschaltungen, Komfort- und Sicherheitstechnik; Regeleinrichtungen (Einspritzregelung, Brems- und Schlupfregelung).
14. TECHNISCHES ZEICHNEN
Siehe Anlage B.7.
15. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage B.
UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT
Siehe Anlage B.7.
FAHRMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen das allgemeine Fachverhalten eines Kraftfahrzeuges beurteilen können.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Kräfte am Fahrzeug:
Fahrwiderstände, Vortriebskräfte, Kräfte bei der Kurvenfahrt.
Fahrverhalten:
Anfahr- und Bremsvorgang.
Unter- und Übersteuerung, Fahrschwingungen.
Unfallmechanik:
Einflussfaktoren, Wechselwirkung zwischen Rad und Fahrbahn; Sicherheitstechnik am KFZ.
GEMISCHBILDUNGSANLAGEN UND ZÜNDSYSTEME
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Aufbau und Wirkungsweise aller handelsüblichen Gemischbildungs- und Zündanlagen verstehen.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Gemischbildungsanlagen:
Vergaser, Ansaugleitungen; Katalysatortechnik, Lambdaregelung;
Kraftstoffe; Kraftstoffeinspritzung bei Otto- und Dieselmotoren;
Kennlinien.
Zündsysteme:
Spezifische Zündsysteme; Zündelektronik; Kennlinien; Motormanagement.
KFZ-ELEKTRONIK - PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten der elektronischen Einrichtungen im KFZ verstehen, Schaltpläne lesen und einfache elektronische Messungen durchführen können.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Aufbau und Funktion elektronischer Bauteile im KFZ.
Elektronik:
Anwendungsbeispiele; Grundschaltungen; Messungen an und Prüfvorgänge von elektronischen Bauteilen.
KFZ-MESSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die gängigen Methoden der KFZ- und Motormesstechnik kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Motormesstechnik:
Leistungsbremsen, Kraftstoffverbrauch, Emissionsmessungen; Prüfstandsmessungen; Messungen und Kontrollen mit Hilfe von KFZ-Diagnosegeräten.
Fahrzeugmesstechnik:
Allgemeines Fahrverhalten, Schwingungsverhalten, Rollenprüfstand, Vermessung der Radgeometrie und der Fahrzeugbodengruppe.
Motorenprüftechnik:
Dichtheits- und Verschließprüfungen, Arbeiten mit dem Motorteste,
Prüfen des Anlass- und Ladesystems.
Schallmessungen.
Fehlersuche an elektrischen und elektronischen Geräten und Systemen.
KFZ-PRAKTIKUM UND KFZ-BEGUTACHTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- Wartungs- und Inspektionsarbeiten an Kraftfahrzeugen vornehmen können;
- darüber hinaus in der Lage sein, die zu begutachtenden Fahrzeuge nach ihrer Verkehrs- und Betriebssicherheit und Umweltverträglichkeit zu überprüfen;
- die dazu notwendigen Einrichtungen und speziellen Geräte kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
KFZ-Praktikum:
Arbeiten an Motoren, Gemischbildungsanlagen, Kupplungen, Getrieben, Ausgleichsgetrieben, Radaufhängungen, Federungen, Bremsen und Lenkungen.
KFZ-Begutachtung:
Rechtliche und qualifikationsmäßige Voraussetzungen; Begriffsbestimmungen; Einrichtungen der Prüfstellen; Mängelkatalog, Bewertung von Mängeln, Erstellung von Gutachten; Haftung für Begutachtungen.
SCHWEISSTECHNIK
Siehe Anlage B.7.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Schlagworte
Mitarbeiterausbildung, Antriebstechnik, Umweltmanagement,
Antriebskunde, Werkstättenleitung, Werkstättenmitarbeiter,
Diagnosebereich, Bildungsaufgabe
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2020
Gesetzesnummer
20005911
Dokumentnummer
NOR40100429
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