Anlage 2 Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Anlage 2

Anlage B.2

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

HOLZTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Bauphysik 20 20 - - 40 II

7. Baustoffe und

Bauökologie 40 20 20 - 80 I

8. Baustatik und

Festigkeitslehre 20 40 40 - 100 I

9. Konstruktionslehre

und Technisches

Zeichnen 20 20 20 20 80 II

10. Holzbearbeitungs-

maschinen *2) 20 20 40 40 120 I

11. Vermessungswesen - - - 40 40 II

12. Angewandte

Informatik und

CNC-Programmierung 40 40 40 40 160 I

13. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 220 220 960

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 (I)

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Angewandte

Darstellende

Geometrie - - 20 20 40 I

Industrieholzbau - - 20 20 40 I

Kunststoff-

verarbeitung - - 20 20 40 I

Stahl- und Holzbau - - 20 20 40 I

Holzbearbeitungs-

maschinen – Praktikum - - - 40 40 IV

Bauökologie - - 20 20 40 II

Bausanierung und

Revitalisierung - - 40 40 80 II

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 60 60 160

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

*2) Einschließlich facheinschlägiger Betriebstechnik.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der betrieblichen Holzbearbeitung und dem Holzbau zu übernehmen. Kernbereiche der holztechnischen Ausbildung sind Holzbearbeitungsmaschinen, Bauphysik, Baustatik, Konstruktion und Vermessung.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen des Holzbaues, der Bautischlerei und Zimmerei sowie in der Erhaltung, im Betrieb und in der Wartung von Holzbauwerken.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von holztechnischen Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von einschlägigen Produkten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“:

Siehe Anlage B.

6. BAUPHYSIK

Siehe Anlage B.1.

  1. 7. BAUSTOFFE UND BAUÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Bauökologie:

Energiebilanz bei der Herstellung, beim Transport und der Verwendung von Baustoffen; Recycling von Baustoffen; Baubiologie.

Natürliche Bausteine:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung.

Ziegel:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

Holz:

Arten, Eigenschaften und Verarbeitung; Holzschutz, Holzwerkstoffe.

  1. 2. Semester:

    Mörtel:

Herstellung und Beurteilung auf der Baustelle; Verarbeitung und bautechnische Eigenschaften.

Beton und Kunststeine:

Arten, Erzeugung und Verarbeitung.

  1. 3. Semester:

    Metalle:

Eisen, Stahl und Nichteisenmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).

Sonstige Baustoffe:

Kunststoffe, Dämmstoffe; Dichtstoffe; Glas; Putzträger, Kitte, Klebemittel, Anstriche.

  1. 8. BAUSTATIK UND FESTIGKEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für baustatische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen für den Holzbau durchführen können.

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Statik:

Kraft, Moment; Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften; Schwerpunktsermittlung und Standsicherheit.

Festigkeitslehre:

Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Biegung, Schub, Torsion); Knickung; Stabilität; Lastfälle; Formänderungen.

  1. 3. Semester:

    Statik:

Lastaufstellungen, statisch bestimmte Tragwerke (Träger auf zwei Stützen, Gerberträger, Fachwerke); statisch unbestimmte Tragwerke.

Anwendungen:

Hallenbinder, Fundamente, Stützmauern.

  1. 9. KONSTRUKTIONSLEHRE UND TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Zeichnen:

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung; Zeichnen mit in der Praxis üblichen Geräten und Materialien einfacher Konstruktionsdetails.

Fachzeichnen:

Tür- und Fensterkonstruktionen unter Berücksichtigung der ÖNORM, Holzverkleidungen, Decken- und Fußbodenkonstruktionen.

  1. 3. und 4. Semester:

    Möbelbau:

Einführung in die Stilrichtungen, Möbelbauarten, Konstruktionselemente des Möbelbaues, Detailkonstruktionen aus dem Möbelbau sowie die gebräuchlichsten Anschlagarten und Beschläge.

Holzbau:

Individueller Holzbau, Fertigteilbauweise.

  1. 10. HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Sägewerkstechnik:

Einteilung der Gatter, allgemeine Begriffe, Gattertypen, Leistungsbedarf, Gatterfundamente, Transporteinrichtungen im Sägewerk, Holzsortierung, Planung des Holzlagerplatzes.

Sicherheitstechnik:

Elektro- und Maschinenschutz.

Unternehmensorganisation:

Aufbauorganisation, Ablauforganisation.

  1. 3. und 4. Semester:

    Vorrichtungsbau:

Vorrichtungsarten einschließlich Vorrichtungen mit Heizungen, Bauelemente für Vorrichtungen aus Holz und Stahl, Spann- und Presselemente, Bohrlehren, Beschlagslehren, Verleimvorrichtungen für geschwungene Elemente, praktische Ausführungen der wichtigsten Formen und Vorrichtungen.

Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung:

Arbeits- und Zeitstudien, Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung; Grundzüge der Arbeitsvorbereitung, Arbeitsplan, Kapazitäts- und Terminplanung, Netzplantechnik, Qualitätssicherung, Materialwirtschaft.

Betriebliches Rechnungswesen:

Grundbegriffe der modernen Kostenrechnungsverfahren, Betriebsabrechnung, Kalkulationsverfahren, Wirtschaftlichkeitsrechnung als Hilfsmittel der Unternehmensplanung.

11. VERMESSUNGSWESEN

Siehe Anlage B.1.

  1. 12. ANGEWANDTE INFORMATIK UND CNC-PROGRAMMIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Grundlagen:

    Hardware, Software, Betriebssysteme, Anwendersoftwareprodukte.

Betriebsbezogene EDV-Programme:

Benutzerführung.

Maschinensteuerung:

Programmerstellung, CNC-Simulation, Ausführung.

  1. 3. und 4. Semester:

Berufsbezogene EDV-Programme; spezielle Branchensoftware im Holzbau, im Bereich Tischler und Zimmerer; CNC-Programmierung.

Fächerübergreifende EDV-Programme; wärmeschutztechnische Berechnungen im Holzbereich; CAD-Programme.

13. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:

Siehe Anlage B.

ANGEWANDTE DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage B.1.

INDUSTRIEHOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen einfache Bauaufgaben des teil- und vorgefertigten Holzbaues planen können.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Holzwände:

Holzskelettbau, Holzaußenverkleidungen, Holzfertighausbau, Holzschalungen.

Holzdecken:

Brandschutz- und Schallschutzkonstruktionen.

Dächer:

Dachsysteme, Dacheindeckungen.

Holzleimbau:

Geleimte Trägerkonstruktionen.

KUNSTSTOFFVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für das Fachgebiet bedeutsamsten Kunststoffe, ihre Eigenschaften und Verarbeitung kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

Chemische und physikalische Eigenschaften wichtiger Kunststoffarten.

Ver- und Bearbeitung sowie typische Anwendungen von Kunststoffen.

STAHL- UND HOLZBAU

Siehe Anlage B.1.

HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Handhabung der wichtigsten facheinschlägigen Werkzeuge und Maschinen beherrschen.

Lehrstoff:

  1. 4. Semester:

Praktische Übungen aus dem Lehrstoffbereich des Pflichtgegenstandes „Holzbearbeitungsmaschinen“ an Standardmaschinen und Halbautomaten.

BAUÖKOLOGIE

Siehe Anlage B.1.

BAUSANIERUNG UND REVITALISIERUNG

Siehe Anlage B.1.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Kunststoffverarbeitung,

Holzbearbeitungsmaschine, Stahlbau, Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100417

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