Anlage 2
Anlage B.5
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
ELEKTROTECHNIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Naturwissenschaft-
liche Grundlagen 20 20 - - 40 II
7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
8. Konstruktionsübungen 20 20 - - 40 I
9. Grundlagen der
Elektrotechnik und
Elektronik 40 40 - - 80 I
10. Elektrische
Messtechnik 40 20 - - 60 I
11. Elektrische Maschinen - 40 20 20 80 I
12. Elektrische Anlagen - 20 40 40 100 I
13. Steuerungs- und
Regelungstechnik - - 40 40 80 I
14. Elektronik - - 20 20 40 I
15. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 180 200 900
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Betriebstechnik - - 20 20 40 II
Leistungselektronik - - 20 20 40 I
Hochspannungstechnik - - 20 20 40 I
Laboratorium für
Elektrotechnik - - 40 40 80 I
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 20 20 100 80 220
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 280 280 1120
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung/Projektierung und Überprüfung von elektrischen Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der elektrotechnischen Ausbildung sind Grundlagen der Elektrotechnik, Elektrische Maschinen und Anlagen, Steuerungs- und Regelungstechnik, Elektronik und Leistungselektronik, Hochspannungstechnik, Elektrische Messtechnik, Konstruktionsübungen mit CAD und Angewandter Informatik. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
- das für den Beruf erforderliche Fachwissen durch praktische Arbeiten im E-Labor und praxisbezogenen Projektarbeiten zu erreichen,
- ein ausreichendes Verständnis über Konstruktion sowie Ausführung und Prüfen von elektrischen Anlagen sicher zu stellen,
- eine angemessene allgemeine und betriebswirtschaftliche Bildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik verfügen über folgende technische
Kompetenzen:
- Mitwirkung in der Planung und Projektierung elektrischer Anlagen (Installation, SPS),
- Produktauswahl, Kalkulation und Anbotslegung,
- die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften (elektrische Schutzmaßnahmen),
- die Überprüfung, Instandhaltung, Wartung und Fehlersuche,
- Erstellen der erforderlichen Dokumentationen,
- Anwendung einschlägiger Branchensoftware (CAD-Systeme), Mess- und Prüfgeräte,
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und Verfahren.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik insbesondere befähigt werden,
- praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
- Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
- sich in den für die Fachrichtung relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie
- mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, relevante Dokumentationen zu verfassen, Beschreibungen und Fachliteratur zu verstehen.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Planung und Ausführung elektrotechnischer Anlagen, der Kalkulation und Anbotslegung, der Aufsicht über die fachgerechte Ausführung und die Prüfung elektrischer Anlagen. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Fehlersuche in elektrischen Anlagen/Maschinen/Geräten sowie die Instandhaltung und Wartung elektrischer Anlagen. Ebenso gehört das Steuern und Regeln von Vorgängen mittels speicherprogrammierbarer Steuerungen (SPS) und die Planung von lichttechnischen Anlagen zu deren Aufgaben.
Auch die Dokumentation von elektrischen Anlagen mittels CAD und einschlägiger Branchen-Software, die Überprüfung von elektrischen Anlagen/Geräten/Maschinen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie elektrischer Schutzmaßnahmen sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:
Siehe Anlage B.
- 8. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- gebräuchliche Werkstoffe und Fertigungsverfahren der Elektrotechnik oder Elektronik kennen;
- Fertigungsunterlagen verstehen und erstellen können;
- rechnergestützte Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Technisches Zeichnen:
Normgerechte Darstellung von elektrischen oder elektronischen Baugruppen; Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen mittels einschlägiger Software; Bauteil- und Symbolbibliotheken; Stücklistenverwaltung, Dokumentation.
Schaltanlagen:
Darstellungen.
Werkstoffe:
Metalle; Kunststoffe.
- 9. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die physikalischen Grundlagen der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen kennen und praktisch anwenden können;
- die Grundgesetze der Elektronik kennen und problemorientiert anwenden können.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Grundlagen:
Elektrische Grundgrößen, Einheiten und Gesetze, Leitungsmechanismus.
Magnetisches Feld und Elektromagnetismus:
Erscheinungen und Gesetze; magnetischer Kreis, Induktionsgesetz; charakteristische Größen und Maßeinheiten.
Gleichstromtechnik:
Elektrisches Feld; Stromkreis; Ohmsches Gesetz; Widerstände (Schaltelement, Schaltungen, Temperaturabhängigkeit); Kirchhoffsche Regeln; Strom- und Spannungsquellen; Anpassungen.
Wechselstromtechnik:
Wechselstromkreis; Wechselstromwiderstände, Schaltungen von Widerständen; Elektrische Arbeit und Leistung im Wechselstromkreis; Ein- und Mehrphasensysteme.
Grundlagen der Digitaltechnik:
Darstellung binärer Information; boolesche Verknüpfung; kombinatorische Logik; Schaltalgebra, Schaltsymbole.
- 10. ELEKTRISCHE MESSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die gebräuchlichsten Messgeräte und Messverfahren kennen.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Grundlagen:
Maßeinheiten; Messfehler und Genauigkeit, Messgeräteempfindlichkeit; analoges und digitales Messprinzip.
Messinstrumente:
Aufbau, Wirkungsweise und Verwendung elektrischer und elektronischer Messgeräte und Messeinrichtungen.
Messmethoden:
Gebräuchliche Messverfahren der Elektrotechnik und Elektronik; Messen nichtelektrischer Größen.
- 11. ELEKTRISCHE MASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- sichere Kenntnisse der in der Praxis verwendeten elektrischen Maschinen und Transformatoren erwerben;
- den Aufbau, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten elektrischer Maschinen kennen.
Lehrstoff:
- 2. bis 4. Semester:
Grundlagen:
Bauformen, Schutzarten, Kühlung, Betriebsarten.
Transformatoren:
Wirkungsweise, Bauformen, Betriebsverhalten.
Gleichstrommaschinen:
Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Sonderformen; Drehzahlregelung.
Drehfeldmaschinen:
Asynchronmaschinen; Einphasenmotoren; Universalmotoren; Synchronmaschinen; Schrittmotoren; Drehzahlregelung bei Asynchronmotoren.
Allgemeine Mechanik der Antriebsarten.
Fehlerursachen und Behebungsmöglichkeiten bei elektrischen Maschinen.
- 12. ELEKTRISCHE ANLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Aufbau, Wirkungsweise und Betrieb der gebräuchlichen elektrischen Anlagen zur Erzeugung und Anwendung elektrischer Energie kennen und einfache Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff:
- 2. bis 4. Semester:
Elektroinstallation:
Leitungs- und Installationsmaterial, Installieren in Gebäuden und Räumen besonderer Art, Errichtungsvorschriften, Leitungsberechnung, Installationspläne.
Schutzmaßnahmen:
Elektrische Anlagen bis 1 000 Volt, Räume und Anlagen besonderer Art, Blitzschutzanlagen.
Lichttechnik:
Größen, Lichtquellen, Planung von Beleuchtungsanlagen.
Niederspannungsanlagen:
Leitungs- und Installationsmaterial; Ortsnetz.
Errichtungsvorschriften; Elektrowärme.
Elektrizitätswirtschaft:
Kraftwerksarten, Verbundbetrieb, Tarifsysteme.
Hochspannungstechnik:
Überspannungsschutz, Kurzschlussschutz, Erdschluss, Schaltgeräte und Hochspannungsanlagen.
Allgemeine Steuerungstechnik:
Elemente kontaktbehafteter Steuerungen, Schaltplanarten. Alternative Energieerzeugung in der Elektrotechnik.
- 13. STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen den Aufbau und die Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regelungseinrichtungen kennen.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Allgemeine Begriffe:
Steuern, Regeln, Automatisieren.
Steuerungstechnik:
Steuerungsarten, Darstellungs- und Lösungsmethoden von Steuerungsproblemen; Bausteine; speicherprogrammierbare Steuerungen; Bussysteme; weitere Anwendungsbereiche.
Regelungstechnik:
Grundgesetze und Grundelemente; regelungstechnische Grundelemente; Regelkreis und seine Glieder; Hauptgruppen von Reglern; Anwendungen.
14. ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Grundkenntnisse und Verständnis über Aufbau und Anwendung von elektronischen Schaltungen erwerben.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Bauelemente der Elektronik:
Widerstände, Kondensatoren, Dioden, Transistoren, Tyristoren, optoelektronische Bauelemente.
Grundschaltungen:
Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendung des Transistors als Verstärker und als Schalter; Grundzüge der Stromrichtertechnik; Operationsverstärker.
Stromversorgungstechnik:
Grundsätzliche Methoden zur Spannungs- und Stromstabilisierung mit aktuellen Schaltungstechniken.
15. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage B.
LEISTUNGSELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen Aufbau und Funktion der wichtigsten leistungselektronischen Anwendungen kennen.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Halbleiterbauelemente der Leistungselektronik; ungesteuerte Gleichrichterschaltungen.
Netzgeführte Stromrichter:
Gesteuerte Gleichrichter, Wechselrichter, Umrichter; Wechselstromsteller.
Selbstgeführte Stromrichter:
Wechselrichter, Umrichter zur Speisung von Drehfeldmaschinen (Frequenzumrichter), Netzrückwirkungen.
HOCHSPANNUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen den Aufbau und die Errichtungsvorschriften der elektrischen Anlagen mit einer Nennspannung über 1 kV kennen.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Netztechnik:
Transformatorstationen; Netzarten; Hochspannungsmessung; Sternpunktbehandlung; Kurzschlussschutz und Erdschluss.
Schutztechnik:
Erdungsanlagen; schutztechnische Maßnahmen; Überspannungsschutz; Leuchtröhrenanlagen.
LABORATORIUM FÜR ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- Schaltungs-, Mess- und Prüfaufgaben der Fertigung und der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbstständig ausführen und kritisch auswerten können;
- die für die jeweilige Aufgabe geeigneten Messmethoden und Messgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können;
- Untersuchungsberichte zusammenstellen und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Ausgewählte Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Messtechnik“, „Elektrische Maschinen“, „Elektrische Anlagen“, „Steuerungs- und Regelungstechnik“, „Elektronik“ „Leistungselektronik“ und „Hochspannungstechnik“.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Schlagworte
Mitarbeiterausbildung, Steuerungstechnik, Messgerät, Bildungsaufgabe
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2020
Gesetzesnummer
20005911
Dokumentnummer
NOR40100421
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