Anlage 2 Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Anlage 2

Anlage B.5

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

8. Konstruktionsübungen 20 20 - - 40 I

9. Grundlagen der

Elektrotechnik und

Elektronik 40 40 - - 80 I

10. Elektrische

Messtechnik 40 20 - - 60 I

11. Elektrische Maschinen - 40 20 20 80 I

12. Elektrische Anlagen - 20 40 40 100 I

13. Steuerungs- und

Regelungstechnik - - 40 40 80 I

14. Elektronik - - 20 20 40 I

15. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 180 200 900

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Betriebstechnik - - 20 20 40 II

Leistungselektronik - - 20 20 40 I

Hochspannungstechnik - - 20 20 40 I

Laboratorium für

Elektrotechnik - - 40 40 80 I

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 100 80 220

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung/Projektierung und Überprüfung von elektrischen Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der elektrotechnischen Ausbildung sind Grundlagen der Elektrotechnik, Elektrische Maschinen und Anlagen, Steuerungs- und Regelungstechnik, Elektronik und Leistungselektronik, Hochspannungstechnik, Elektrische Messtechnik, Konstruktionsübungen mit CAD und Angewandter Informatik. Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Planung und Ausführung elektrotechnischer Anlagen, der Kalkulation und Anbotslegung, der Aufsicht über die fachgerechte Ausführung und die Prüfung elektrischer Anlagen. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Fehlersuche in elektrischen Anlagen/Maschinen/Geräten sowie die Instandhaltung und Wartung elektrischer Anlagen. Ebenso gehört das Steuern und Regeln von Vorgängen mittels speicherprogrammierbarer Steuerungen (SPS) und die Planung von lichttechnischen Anlagen zu deren Aufgaben.

Auch die Dokumentation von elektrischen Anlagen mittels CAD und einschlägiger Branchen-Software, die Überprüfung von elektrischen Anlagen/Geräten/Maschinen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie elektrischer Schutzmaßnahmen sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

  1. 8. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Technisches Zeichnen:

Normgerechte Darstellung von elektrischen oder elektronischen Baugruppen; Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen mittels einschlägiger Software; Bauteil- und Symbolbibliotheken; Stücklistenverwaltung, Dokumentation.

Schaltanlagen:

Darstellungen.

Werkstoffe:

Metalle; Kunststoffe.

  1. 9. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Grundlagen:

Elektrische Grundgrößen, Einheiten und Gesetze, Leitungsmechanismus.

Magnetisches Feld und Elektromagnetismus:

Erscheinungen und Gesetze; magnetischer Kreis, Induktionsgesetz; charakteristische Größen und Maßeinheiten.

Gleichstromtechnik:

Elektrisches Feld; Stromkreis; Ohmsches Gesetz; Widerstände (Schaltelement, Schaltungen, Temperaturabhängigkeit); Kirchhoffsche Regeln; Strom- und Spannungsquellen; Anpassungen.

Wechselstromtechnik:

Wechselstromkreis; Wechselstromwiderstände, Schaltungen von Widerständen; Elektrische Arbeit und Leistung im Wechselstromkreis; Ein- und Mehrphasensysteme.

Grundlagen der Digitaltechnik:

Darstellung binärer Information; boolesche Verknüpfung; kombinatorische Logik; Schaltalgebra, Schaltsymbole.

  1. 10. ELEKTRISCHE MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die gebräuchlichsten Messgeräte und Messverfahren kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Grundlagen:

Maßeinheiten; Messfehler und Genauigkeit, Messgeräteempfindlichkeit; analoges und digitales Messprinzip.

Messinstrumente:

Aufbau, Wirkungsweise und Verwendung elektrischer und elektronischer Messgeräte und Messeinrichtungen.

Messmethoden:

Gebräuchliche Messverfahren der Elektrotechnik und Elektronik; Messen nichtelektrischer Größen.

  1. 11. ELEKTRISCHE MASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 2. bis 4. Semester:

    Grundlagen:

    Bauformen, Schutzarten, Kühlung, Betriebsarten.

Transformatoren:

Wirkungsweise, Bauformen, Betriebsverhalten.

Gleichstrommaschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Sonderformen; Drehzahlregelung.

Drehfeldmaschinen:

Asynchronmaschinen; Einphasenmotoren; Universalmotoren; Synchronmaschinen; Schrittmotoren; Drehzahlregelung bei Asynchronmotoren.

Allgemeine Mechanik der Antriebsarten.

Fehlerursachen und Behebungsmöglichkeiten bei elektrischen Maschinen.

  1. 12. ELEKTRISCHE ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Aufbau, Wirkungsweise und Betrieb der gebräuchlichen elektrischen Anlagen zur Erzeugung und Anwendung elektrischer Energie kennen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

  1. 2. bis 4. Semester:

    Elektroinstallation:

Leitungs- und Installationsmaterial, Installieren in Gebäuden und Räumen besonderer Art, Errichtungsvorschriften, Leitungsberechnung, Installationspläne.

Schutzmaßnahmen:

Elektrische Anlagen bis 1 000 Volt, Räume und Anlagen besonderer Art, Blitzschutzanlagen.

Lichttechnik:

Größen, Lichtquellen, Planung von Beleuchtungsanlagen.

Niederspannungsanlagen:

Leitungs- und Installationsmaterial; Ortsnetz.

Errichtungsvorschriften; Elektrowärme.

Elektrizitätswirtschaft:

Kraftwerksarten, Verbundbetrieb, Tarifsysteme.

Hochspannungstechnik:

Überspannungsschutz, Kurzschlussschutz, Erdschluss, Schaltgeräte und Hochspannungsanlagen.

Allgemeine Steuerungstechnik:

Elemente kontaktbehafteter Steuerungen, Schaltplanarten. Alternative Energieerzeugung in der Elektrotechnik.

  1. 13. STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen den Aufbau und die Wirkungsweise der wichtigsten Steuerungs- und Regelungseinrichtungen kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Allgemeine Begriffe:

    Steuern, Regeln, Automatisieren.

Steuerungstechnik:

Steuerungsarten, Darstellungs- und Lösungsmethoden von Steuerungsproblemen; Bausteine; speicherprogrammierbare Steuerungen; Bussysteme; weitere Anwendungsbereiche.

Regelungstechnik:

Grundgesetze und Grundelemente; regelungstechnische Grundelemente; Regelkreis und seine Glieder; Hauptgruppen von Reglern; Anwendungen.

14. ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Grundkenntnisse und Verständnis über Aufbau und Anwendung von elektronischen Schaltungen erwerben.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Bauelemente der Elektronik:

Widerstände, Kondensatoren, Dioden, Transistoren, Tyristoren, optoelektronische Bauelemente.

Grundschaltungen:

Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendung des Transistors als Verstärker und als Schalter; Grundzüge der Stromrichtertechnik; Operationsverstärker.

Stromversorgungstechnik:

Grundsätzliche Methoden zur Spannungs- und Stromstabilisierung mit aktuellen Schaltungstechniken.

15. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage B.

LEISTUNGSELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Aufbau und Funktion der wichtigsten leistungselektronischen Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

Halbleiterbauelemente der Leistungselektronik; ungesteuerte Gleichrichterschaltungen.

Netzgeführte Stromrichter:

Gesteuerte Gleichrichter, Wechselrichter, Umrichter; Wechselstromsteller.

Selbstgeführte Stromrichter:

Wechselrichter, Umrichter zur Speisung von Drehfeldmaschinen (Frequenzumrichter), Netzrückwirkungen.

HOCHSPANNUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen den Aufbau und die Errichtungsvorschriften der elektrischen Anlagen mit einer Nennspannung über 1 kV kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Netztechnik:

Transformatorstationen; Netzarten; Hochspannungsmessung; Sternpunktbehandlung; Kurzschlussschutz und Erdschluss.

Schutztechnik:

Erdungsanlagen; schutztechnische Maßnahmen; Überspannungsschutz; Leuchtröhrenanlagen.

LABORATORIUM FÜR ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

Ausgewählte Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Messtechnik“, „Elektrische Maschinen“, „Elektrische Anlagen“, „Steuerungs- und Regelungstechnik“, „Elektronik“ „Leistungselektronik“ und „Hochspannungstechnik“.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Steuerungstechnik, Messgerät, Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100421

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)