Anlage 2 Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Anlage 2

Anlage B.7

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

MASCHINENBAU

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

8. Mechanik 40 40 - - 80 (I)

9. Fertigungstechnik 20 20 40 40 120 I

10. Maschinenelemente 20 40 - - 60 I

11. Technisches Zeichnen 20 20 20 - 60 II

12. Elektrotechnik und

Steuerungstechnik - 20 20 20 60 I

13. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 140 140 800

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Messtechnik - - 20 20 40 I

Metallbau - - 20 20 40 I

Schweißtechnik - - 20 20 40 I

Maschinenkunde - - 20 20 40 (I)

Hydraulik und

Pneumatik *2) - - 40 40 80 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik - - 40 40 80 I

Betriebstechnik - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

–management - - 20 20 40 II

Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I

Computer Aided Design - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing - - 40 40 80 I

Sicherheitstechnik - - 20 20 40 II

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 160 160 360

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 300 300 1160

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

*2) Mit Übungen.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, im Aufbau und in der Anwendung maschinentechnischer Komponenten und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche des Maschinenbaus sind Mechanik, Fertigungstechnik, Maschinenelemente, Technisches Zeichnen, Elektrotechnik und Steuerungstechnik, sowie weitere allgemein- und fachbezogene schulautonome Pflichtgegenstände wie Metallbau, Schweißtechnik, Hydraulik und Pneumatik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen im Bereich der Planung und Wartung von maschinentechnischen Anlagen. Auch die richtige Dokumentation von technischen Anlagen des Maschinenbaus mittels CAD und CAM sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

8. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die theoretischen Grundlagen für mechanisch-technische Berechnungen beherrschen und einfache Berechnungen durchführen können.

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Statik:

    Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen; Reibung.

Dynamik:

Dynamisches Grundgesetz; Größen und Gesetze der geradlinigen und drehenden Bewegung; Arbeit; Energie; Leistung; Wirkungsgrad.

Festigkeitslehre:

Grundbeanspruchungen (Zug, Druck, Schub, Biegung, Torsion, Knickung); Wärmespannungen; Zulässige Spannungen; Auslegung und Sicherheit.

Hydrostatik:

Druck; Druckausbreitung; Auftrieb; Anwendungen der Hydraulik.

Thermodynamik:

Temperatur (Begriff, Messung); Wärmeenergie; Hauptsätze der Wärmelehre.

9. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Werkstoffe:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung; Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle; Stahlsorten; Eisengusswerkstoffe;

Nichteisenmetalle und ihre Legierungen; Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe. Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe;

Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

  1. 3. und 4. Semester:

    Spanlose Bearbeitungsverfahren:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen; Schneiden, Stanzen. Schweißen, Löten, Kleben; Sonderbearbeitungsverfahren.

Vorrichtungen:

Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

Spanende Fertigung:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe; Abtragende Techniken; Feinbearbeitung; Sonderbearbeitungsverfahren; Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Technik und CNC-Maschinen; Steuerungen; flexible Fertigungszellen, Fertigungsstraßen, Roboter.

10. MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Fachrichtung gebräuchlichen Maschinenteile unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und im Hinblick auf wirtschaftliche Fertigung kennen.

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Verbindungselemente:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen; Lager; Kupplungen; Mitnehmerverbindungen; Zahnräder und Zahnradgetriebe.

11. TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen, gegebenenfalls auch EDV-gestützt, anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Grundlagen:

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung;

Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung;

Toleranzen und Passungen.

  1. 2. Semester:

    Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie; CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung.

  1. 3. Semester:

    Werkzeichnungen:

Einfache Bauteile und Maschinen nach Vorlage oder Modellaufnahme; Stücklisten und Arbeitspapiere.

  1. 12. ELEKTROTECHNIK UND STEUERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Installation, der elektrischen Antriebe sowie die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Mess-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff:

  1. 2. bis 4. Semester:

    Grundlagen der Gleichstromtechnik:

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik:

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung; Drehstrom.

Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen:

Messgeräte; Messketten; Sensoren.

Elektrische Antriebe:

Gleich- und Drehstrommaschinen; Installation von Antrieben; Schutzmaßnahmen.

Elektrische Steuerungen:

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln; Steuerungsarten und –elemente; Anwendungen im Fachgebiet.

13. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:

Siehe Anlage B.

MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfungsaufgaben lösen und Dokumentationen und Verfahren der Qualitätssicherung kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Grundlagen:

Größe und Einheiten für Längen- und Winkelmessung; Mess-, Form- und Lagetoleranzen, Passungen.

Messtheorie:

Messverfahren; Messkette, Messgrößenwandlung; Fehleranalyse; Qualitätsberichterstattung.

Messgeräte:

Berührendes Messen; Lehren, Messgeräte; Berührungsfreies Messen;

Messmaschinen; Grundlagen der CNC-Messtechnik; analoges Messen;

digitales Messen; Messmittelverwaltung.

Auswertung von Messdaten:

Regelkarten, Stichprobenmessung, Kennzahlen; Überwachung von Messsystemen.

METALLBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen im gewerblichen Metallbau die gebräuchlichsten Konstruktionen von Türen, Toren und Fenstern sowie Außenwandkonstruktionen und deren Befestigungsmöglichkeiten kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Grundzüge der Bauphysik:

    Wärme-, Schall- und Brandschutz.

Türen und Tore:

Aufbau, Arten und Werkstoffe für Türen, Hallentore, Tore für den Außenbereich.

Fassaden:

Konstruktionsarten der Fassaden; Bauarten vorgehängter Fassaden; Befestigung und Montage.

Metalldächer und Wandflächen:

Konstruktion- und Hinterlüftung der Metallflächen; Befestigung und Montage von Bauteilen und Profilblechen; Befestigung von Bauteilen.

Oberflächenbehandlung und Korrosionsschutz:

Korrosionsarten; Oberflächenschutz durch Farbanstriche und chemische Überzüge; metallische Schutzüberzüge.

SCHWEISSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Kenntnisse von Verfahrensarten und Geräte für Schweißaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades aufweisen und deren Sicherheitsvorschriften kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Schweißverfahren:

Gasschmelzschweißen, Lichtbogenschmelzschweißen: offenes, geschütztes und verdecktes Lichtbogenschweißen; Automatische und Sonderschweißverfahren.

Schweißgeräte:

Arbeitsweise, Bedienung und wirtschaftlicher Einsatz; Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung; Qualitätssicherung bei Schweißarbeiten.

MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Bauarten, Anwendungsgebiete, Arbeitsweise, Betriebsverhalten und Regelung der wichtigsten Kraft- und Arbeitsmaschinen kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Kolbenmaschinen:

    Kolbenpumpen.

Strömungsmaschinen:

Wasserturbinen, Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen.

Fördertechnik:

Hebezeuge; Krananlagen; Aufzüge; Förderanlagen.

Strömungsmaschinen für Gase:

Dampfturbinen, Gasturbinen, Verdichter.

Kolbenmaschinen:

Kolbenverdichter, Verbrennungskraftmaschinen.

Thermische Anlagen:

Dampferzeuger, Wärmetauscher, Wärmepumpen.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Physikalische Grundlagen:

Druckmedien, Druckluftaufbereitung; Anschluss- und Verbindungselemente.

Komponenten:

Druckerzeuger, Motoren, Zylinder, Ventile.

Hydraulische und pneumatische Anlagen:

Auslegung, Aufbau, Inbetriebnahme; Wartung, Störungsbehebung.

Übungen zur Schaltplansystematik:

Pneumatischen und elektropneumatischen sowie hydraulischen und elektrohydraulischen Grundsteuerungen; Proportionalhydraulik, Messen von Kenngrößen sowie Fehlersuche und Störungsbehebung.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage B.5.

BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage B.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Umwelttechnische Grundlagen:

Biologische, chemische und physikalische Grundlagen der Umwelttechnik, Toxikologie von Schadstoffen; Methoden der Umweltanalytik; ausgewählte Bestimmungen des Umweltrechts.

Umwelttechnische Anwendungen:

Vorrichtungen, Anlagen und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz vor Umweltbelastungen in der Produktion (Umweltverträglichkeit); Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Produkten durch die Konsumenten bzw. Anwender.

Umweltmanagement:

Erstellung von fach- und abteilungsübergreifenden umwelttechnischen Konzepten (Stoffstromanalysen, Abfallwirtschaftskonzepte); umweltbezogene Funktionen im Betrieb;

Kommunikation zwischen Betrieb, Behörden, Anrainern und Konsumenten;

Arbeitnehmerschutzbestimmungen; Kosten von Umweltschutzmaßnahmen, Folgekosten von Umweltschäden, Förderungsmöglichkeiten. Umweltberatung in Österreich.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Qualitätskontrolle:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle; allgemeine Messtechnik, Prüfpläne, Prüfschärfe; Statistik im Prüfwesen.

Qualitätssicherung:

Qualitätssicherungsnormen wie Reihe ISO 9000, Produkthaftung und Gewährleistung, Qualitätssicherungssysteme; Q-Handbuch; Q-Audit.

Qualitätsmanagement:

TQM - Total-Quality-Management und Führungsverhalten, Kundenorientierung als Bestandteil von TQM; Prozess der kontinuierlichen Verbesserungen (Quality-Circles).

COMPUTER AIDED DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den wesentlichen CAD-Softwarefunktionen erfolgreich arbeiten können.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    CAD-Arbeitsplätze:

Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen; Betriebssysteme.

Menü- und Benutzerführung:

Aufbau und Handling von CAD-Systemen; grundlegende und erweiterte Zeichenbefehle.

Computergestütztes Konstruieren:

Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbstständigem Entwurf; Zeichnungshandling; Datenbanken, Normteilebibliotheken.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Grundlagen und Einführung in die CNC-Technik:

    Aufbau und Arbeitsweisen von CNC-Maschinen.

CAM- Softwareprodukte:

Übernahme und Bearbeitung von Konstruktionszeichnungen; CNC-Steuerungen und Postprozessoren.

CNC-Technik an der Maschine:

Vorbereitung und Einrichtung der Maschinen, Testlauf, Automatikbetrieb; normgerechter Programmaufbau, einfache Zyklen, Arbeitsfolgeplan, Aufspannplan.

Manuelle Programmierung:

Programmeingabe vorgegebener Programme, Bereitstellung von Werkzeugen, Rüsten von CNC-Maschinen und Bearbeitungszentren; Bearbeiten einfacher bzw. mittelschwieriger Werkstücke im Einzelsatz.

Rechnerunterstützte Programmierung:

DNC-Betrieb; Systemkomponenten für maschinelle Programmierung; Aufbau des Programmiersystems, Programmierübungen, Rechnerlauf und Programmausgabe; Testen, Korrigieren und Optimieren von CNC-Programmen.

SICHERHEITSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Rechtliche Grundlagen:

Arbeitnehmerschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsinspektorat.

Technisch-physikalische Grundlagen:

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik; Brand-, Elektro-, Lärm- und Strahlenschutz.

Berufskrankheiten:

Gesundheitsgefahren durch Werkstoffe und Betriebsmittel;

gesetzlich anerkannte Berufskrankheiten und deren Vermeidung;

ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Sicherheitsprogramme:

Aufgabenteilung und Kooperation zwischen Unternehmensleitung, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizinern und der Arbeitsinspektion bei der Ermittlung, Beurteilung und Beseitigung von Gefahren.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Steuerungstechnik, Umweltmanagement,

Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100423

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