Anlage 2 Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Anlage 2

Anlage B.15

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

SCHUHINDUSTRIE

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

7. Maschinenkunde 40 40 - - 80 I

8. Werkstoffkunde und

Verfahrenstechnik 40 40 20 20 120 I

9. Schuh-Fertigungs-

technik - 40 40 40 120 I

10. Arbeitssystem-

gestaltung *2) - - 40 40 80 I

11. Technisches Zeichnen

und Entwerfen 40 40 20 - 100 II

12. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 260 260 1000

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 (I)

Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Betriebstechnik und

–management - 20 40 40 100 I

Marketing - - 20 20 40 II

Computer Aided Design - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing - - 20 20 40 I

Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 120 120 280

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 300 300 1160

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

*2) Nach REFA.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Planung und Herstellung von Schuhen bzw. Schuhprodukten zu übernehmen. Kernbereiche der schuhtechnischen Ausbildung sind Maschinenkunde, Werkstoffkunde und Verfahrenstechnik, Schuh- und Fertigungstechnik und Arbeitssystemgestaltung.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Planung, Konstruktion, Kalkulation und Herstellung sowie Erhaltung, Betrieb und Wartung von Maschinen und Betriebsmittel.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die qualitative Beurteilung von Schuhteilen bzw. Schuhen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

7. MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Aufbau und Wirkungsweise der in der Schuhindustrie wichtigsten facheinschlägigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge kennen sowie deren Handhabung beherrschen.

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Maschinen und Werkzeuge der Stepperei I:

Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Zuschneiderei und Vorrichterei; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung.

Sicherheitstechnik:

Vorschriften, Schutzmaßnahmen.

Maschinen und Werkzeuge der Stepperei II:

Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Näherei inklusive der erforderlichen Zusatzmaschinen; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung, Energieversorgung im Betrieb.

  1. 8. WERKSTOFFKUNDE UND VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Lederrohstoffe:

    Herkunft, Konservierung, Gerbung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung.

Klebstoffe und Lösungsmittel:

Arten, Herstellung, Eigenschaften, fachgerechter Einsatz; Sicherheitsvorschriften.

Kleinmaterialien :

Garne, Nähte, Nadeln, Vorder- und Hinterkappen, Furnituren und Verstärkungsstoffe.

Lederbearbeitung:

Oberleder, Futterleder, Bodenleder, fachgerechter Einsatz und Zurichtung.

Bodenmaterial:

Brandsohle, Lederersatzmaterialien, Einbauteile; Bodenleder, Kunststoffsohlen; Gummibodenmaterialien, Absatzbau, Gelenksstücke.

Sicherheitstechnik:

Verhalten bei Störungen und Unfällen; Erste Hilfe.

  1. 3. und 4. Semester:

    Kunststoffe:

    Herstellung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung.

Kunststoffarten:

Einsatzbereiche, fachgerechter Einsatz.

Synthetische Materialien:

Herstellung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung, fachgerechter Einsatz.

Verfahrenstechnik für Leder:

Lederprüfungsverfahren, Feststellung der Gerbarten, Lederauswertungssysteme.

Finish-Präparate:

Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendung, Reparatur, Spritzen, Polieren, Verpacken.

Umweltschutz:

Problematische Werkstoffe der Schuhverarbeitung, fachgerechte und umweltgerechte Entsorgung; ausgewählte Bestimmungen des Umweltschutzrechtes.

  1. 9. SCHUH-FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Praxis der Schuhindustrie verwendeten Fertigungsverfahren und Maschinen der Formgebung kennen und für gegebene Aufgaben wirtschaftliche Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

  1. 2. bis 4. Semester:

    Werkstoffe:

    Materialien in der Laufsohlenfertigung.

Fertigungsverfahren:

Fertigung von Brandsohlen, Gesundheits- und Polsterbrandsohlen; Absatz-, Keil- und Plateaufertigung.

Fertigungsmaschinen:

Laufsohlenbearbeitungsmaschinen, Stempel- und Prägemaschinen, Rau-, Glas- und Schleifmaschinen; Fertigungsautomaten.

Fertigungsverfahren:

Fertigung von Leisten, Schäften, Kappen, Schaftspitzen; Bodenbefestigung, Laufsohlen verpressen, Absatzbefestigung und Ausleisten.

Fertigungsmaschinen:

Zwickereimaschinen; Überholmaschinen- bzw. Automaten-Aufrauhmaschinen; Zementier- und Spritzgussautomaten.

Klebetechnik:

Klebetechnik von Sohlen, Einsatz von Spezialklebstoffen, kostensparende Spezialklebstoffe, Klebstoffe auf Wasserbasis (umweltschonend), Einsatzbereiche und Auswirkungen auf die Umwelt.

  1. 10. ARBEITSSYSTEMGESTALTUNG

Siehe Anlage B.10.

  1. 11. TECHNISCHES ZEICHNEN UND ENTWERFEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. bis 3. Semester:

    Elemente des technischen Zeichnens:

Zeichengeräte und ihre Handhabung (Arten, Aufbau, Handhabung); Zeichnungsnormen, Beschriftung, Anfertigung von Fertigungsunterlagen; aus Strecken und Kursbogen zusammengesetzte Konstruktionen; maßstäbliches Zeichnen; Fußanatomie und Maßlinien, Leistenaufbau und Leistenkopierverfahren.

Entwerfen und Modellzeichnen:

Entwurfzeichnung, Modellzeichnung, Modellerzeugnis, Detaillieren, Serienfertigung; Werkzeuge.

Schnitte:

Klassischer und moderner Schnittaufbau.

Modellerzeugung:

Erstellung und Detaillierung von Grundmodellen.

12. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:

Siehe Anlage B.

BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.10.

MARKETING

Siehe Anlage B.10.

COMPUTER AIDED DESIGN

Siehe Anlage B.11.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Anlage B.9 mit folgenden Ergänzungen:

Lehrstoff:

Funktionsweise von in der Schuhindustrie eingesetzten CNC-gesteuerten Fertigungsmaschinen, Montagerobotern und CAM-Softwareprodukten; Umwandlung EDV-gestützt erstellter einfacher Konstruktionszeichnungen in CNC- Produktionsprogramme.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Betriebsmanagement, Schuhtechnik,

Betriebsmittel, Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100432

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