Anlage 2 Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Anlage 2

Anlage B.17

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

MECHATRONIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht 20 20 - - 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

8. Grundlagen der

Elektrotechnik und

Elektronik 20 20 - - 40 I

9. Mechanik 20 20 - - 40 I

10. Mechatronik 20 20 - - 40 I

11. Fertigungstechnik *2) - 20 40 40 100 I

12. Elektronik und

Digitaltechnik - 20 80 60 160 I

13. Steuerungs- und

Regelungstechnik - - 40 40 80 I

14. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 240 240 200 200 880

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Kommunikation und

Präsentation - - 20 20 40 III

Betriebstechnik - - 20 20 40 I

Soziologie und

Mitarbeiterführung 20 20 - - 40 II

Maschinen und Anlagen 20 20 - - 40 I

Elektrische Maschinen

und Anlagen - - 20 20 40 I

Mess- und Prüftechnik - - 20 20 40 I

Robotertechnik - - - 20 20 I

Hydraulik und

Pneumatik - - 40 40 80 I

Qualitätsmanagement - - 20 - 20 I

Umwelttechnik und

–management - - - 20 20 II

Laboratorium für

Mechatronik - - - 20 20 I

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 40 40 100 100 280

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 300 300 1160

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

*2) Einschließlich Konstruktionsübungen im Ausmaß von 20 Unterrichtseinheiten je Semester.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachtheoretischen und fachpraktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Planung und Fertigung von automatisierten technischen Systemen zu übernehmen. Kernbereiche der mechatronischen Ausbildung sind Mechanik, Elektrotechnik, Elektronik und Informatik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik liegen in den Bereichen der Planung, Konstruktion, Kalkulation, Herstellung sowie Erhaltung, Betrieb und Wartung von mechatronischen Anlagen.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von Produkten sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

  1. 8. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Siehe Anlage B.5.

9. MECHANIK

Siehe Anlage B.7.

10. MECHATRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Mechatronische Systeme:

Überblick über mechatronische Geräte und Produkte in Industrie und Gewerbe, Handel und Dienstleistung, Gesundheits- und Privatbereich, wie Industrieroboter und Fertigungsautomaten, Geräte der Büroautomatisierung und der Automatisierung im Dienstleistungsbereich, medizinischer Geräte und Implantate, Haushaltselektronik und -automation, gemeinsame Prinzipien mechatronischer Systeme.

Mechatronische Bauelemente:

Typische mechanische, elektronische und informationstechnische Bauelemente.

Mechatronische Geräte:

Synthese der Bauelemente zu mechatronischen Geräten und Automaten, das mechatronische Konzept.

11. FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 2. Semester:

    Werkstoffe:

Einteilung und normgerechte Bezeichnung; Aufbau, Eigenschaften und Herstellung der Metalle; Stahlsorten; Eisengusswerkstoffe;

Nichteisenmetalle und ihre Legierungen; Pulvermetallurgie und Sinterwerkstoffe. Nichtmetallische und Verbundwerkstoffe;

Zustandsdiagramme; Wärmebehandlung.

  1. 3. Semester:

    Werkstoffprüfung:

    Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

Spanlose Bearbeitungsverfahren:

Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Tiefziehen, Biegen, Richten, Fließ- und Strangpressen; Schneiden, Stanzen, Schweißen, Löten, Kleben; Sonderbearbeitungsverfahren.

Vorrichtungen:

Spannvorrichtungen, genormte Bauteile, Baugruppen.

  1. 4. Semester:

    Spanende Fertigung:

Zerspanungslehre, Schneidwerkstoffe; Abtragende Techniken; Feinbearbeitung; Sonderbearbeitungsverfahren; Messen und Prüfen im Rahmen der Fertigung.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen; CNC-Technik und CNC-Maschinen; Steuerungen; flexible Fertigungszellen, Fertigungsstraßen, Roboter.

  1. 12. ELEKTRONIK UND DIGITALTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 2. bis 4. Semester:

    Analoge Schaltungen:

Bauelemente der Elektronik (Widerstände, Kondensatoren, Dioden, Transistoren, Thyristoren, optoelektronische Bauelemente);

Grundschaltungen (Wirkungsweise, einfache Schaltungstechnik und Anwendung des Transistors als Verstärker und als Schalter);

Stromrichtertechnik und Operationsverstärker;

Stromversorgungstechnik (grundsätzliche Methoden zur Spannungs- und Stromstabilisierung mit aktuellen Schaltungstechniken).

Digitale Schaltungen:

Mikroprozessor-Grundlagen (Grundschaltungen, Adressierung, Speicherelemente, Datenübertragung, Datensicherheit);

Personal Computer (PC-Grundschaltungen, Peripheriebausteine, Bussysteme); Schaltkreisfamilien, Charakteristika von Mikroelektronikbauteilen, Schaltungstechnologie, Fertigungstechnologie, Mikrocomputeraufbau; Interfacetechnik (Systematik und Definition von Schnittstellen, Standardschnittstellen, technische Bussysteme, Eigenschaften von Busbausteinen, Standardbussysteme);

Computertechnik (Rechnerarchitektur, externe Speicher, Ein-/Ausgabegeräte); programmierbare Bauelemente, Controller, Umsetzer, Prozessperipherie, Standardschaltungen, Mikroprozessorkonzepte, Netzwerk-Hardware.

Prozessor- und Computertechnik:

Hardware (Aufbau, Funktion und Organisation von Mikroprozessoranlagen, Organisation von Mikroprozessorsystemen, Signalübertragung, Prinzipien und Grundbegriffe der Signalübertragung, physikalische und mathematische Beschreibung von Signalen, Übertragungswege, Modulation und Demodulation);

Hardware (Aufbau, Funktion und Organisation von Computer-Anlagen, Schnittstellen, Aufbau und Funktion der Stand der Praxis entsprechenden und aktuellen Schnittstellen, Netzwerke, Aufbau und Funktion der lokalen und globalen Vernetzung).

  1. 13. STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage B.7.

14. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage B.

KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage B.13.

SOZIOLOGIE UND MITARBEITERFÜHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Wirtschaftssoziologie:

Gesellschafts- und Sozialsysteme, Sozialanalysen, Sozial- und Wirtschaftspsychologie, Organisationssoziologie, Führungstheorien, politische Soziologie, Technik- und Arbeitssoziologie, Gesellschaftspolitik, Sozialpartnerschaft.

Konfliktmanagement:

Grundsätze für Konfliktmanagement, Personalentwicklung und Personalmanagement in Betrieben und Gruppen, Selbstmanagement, Durchspielen von ausgewählten Situationen.

Anwendung:

Praktische Beispiele aus den Themenbereichen wie zB “Kommunikation und Schriftverkehr", “Mitarbeiterführung und -ausbildung", “Fremdsprache und Kommunikation", “Kommunikation und Präsentation".

MASCHINEN UND ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester:

    Verbindungselemente:

Lösbare Verbindungen mit Sicherungselementen; nicht lösbare Verbindungen.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Gasfeder.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Lager, Kupplungen; Mitnehmerverbindungen; Zahnräder und Zahnradgetriebe.

Normkennzeichnung:

Zeichnungsnormen, Beschriftung, Bemaßung, Hauptrisse und Schnittdarstellung.

Kolbenmaschinen:

Kolbenpumpen, Kolbenverdichter, Verbrennungskraftmaschinen.

Strömungsmaschinen:

Wasserturbinen, Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen, Dampfturbinen, Gasturbinen, Verdichter.

Fördertechnik:

Hebezeuge; Krananlagen; Aufzüge; Förderanlagen.

Thermische Anlagen:

Dampferzeuger, Wärmetauscher, Wärmepumpen.

Pneumatische Aktoren:

Komponenten der Pneumatik, pneumatische Steuerungen.

Hydraulische Aktoren:

Komponenten der Hydraulik, hydraulische Steuerungen.

ELEKTRISCHE MASCHINEN UND ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Antriebstechnik:

    Grundlegende Bauformen, Schutzarten und Betriebsarten.

Elektrische Maschinen:

Gleichstrommaschinen (Aufbau, Betriebsverhalten);

Drehfeldmaschinen (Aufbau und Betriebsverhalten von Asynchronmaschinen); Drehzahlregelungen bei Asynchronmotoren;

Einphasenmotoren; Universalmotoren; Synchronmaschinen;

Schrittmotoren.

Transformatoren:

Bauformen, Betriebsverhalten.

Elektroinstallationstechnik:

Elektroinstallationen in Gebäuden und Räumen besonderer Art, Errichtungsvorschriften, Leitungsberechnung, Installationspläne; Schutzmaßnahmen in elektrischen Anlagen bis 1000 Volt, Räume und Anlagen besonderer Art, Blitzschutzanlagen.

MESS- UND PRÜFTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Maschinenbaupraxis verwendeten Mess- und Prüfverfahren sowie Verfahren der Qualitätssicherung kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Grundlagen der Messtechnik:

Größe und Einheiten für Längen- und Winkelmessung; Mess-, Form- und Lagetoleranzen, Passungen.

Messtheorie:

Messverfahren, Messkette, Messgrößenwandlungen; berührungsfreies Messen; Messmaschinen; CNC-Messtechnik; analoges Messen; Messmittelverwaltung und -überwachung.

Auswertung von Messdaten:

Regelkarten, Stichprobenmessung, Kennzahlen; Messsystemüberwachung.

ROBOTERTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Aufbau und Wirkungsweise der Roboter im Hinblick auf Fragestellungen der Automatisierung kennen.

Lehrstoff:

  1. 4. Semester:

    Robotertechnik:

Aufbau und Komponenten, Programm- und Sensorsteuerung, Koordinaten-Systeme, Bewegungserzeugung, Betriebsarten.

Automatisierung mit Robotern:

Montageautomatisierung, Fertigungsautomatisierung.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Siehe Anlage B.7.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die gebräuchlichen Formen der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester:

    Qualitätskontrolle:

Fertigungskontrolle unter Berücksichtigung der statistischen Qualitätskontrolle.

Qualitätsmanagement:

Qualitätssicherungsnormen; Qualitätssicherungssysteme; Q-Handbuch; Q-Audit; TQM - Total-Quality-Management

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

LABORATORIUM FÜR MECHATRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 4. Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der fachbezogenen Pflichtgegenstände wie zB „Mechatronik“, „Elektronik und Digitaltechnik“, „Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik“, „Maschinen und Anlagen“, „Robotertechnik“, „Mess- und Prüftechnik“, „Elektrische Maschinen und Anlagen“.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Steuerungstechnik, Messtechnik,

Umweltmanagement, Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100434

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