Anlage 2
Anlage B.6
LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR
INDUSTRIELLE ELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
____________________________________________________________________
Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
1. Religion 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III
4. Mitarbeiterführung
und –ausbildung - - 20 20 40 III
5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I
6. Naturwissenschaft-
liche Grundlagen 20 20 - - 40 II
7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I
8. Konstruktionsübungen 20 20 - - 40 I
9. Grundlagen der
Elektrotechnik und
Elektronik 40 40 - - 80 I
10. Elektrische
Messtechnik 40 20 - - 60 I
11. Elektrische Anlagen
und Antriebstechnik - - 20 20 40 I
12. Bauelemente und
Grundschaltungen der
Elektronik - 60 40 20 120 I
13. Leistungselektronik - - 20 20 40 I
14. Mikroelektronik - - 40 40 80 I
15. Projektstudien - - - 20 20 II
____________________________________________________________________
Summe A 260 260 180 180 880
____________________________________________________________________
Lehrver-
B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-
Pflichtgegenstände Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Englisch 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr - - 20 20 40 II
Betriebstechnik - - 20 20 40 II
Nachrichtentechnik - - 20 20 40 I
Steuerungs- und
Regelungstechnik - - 40 40 80 I
Laboratorium für
Elektronik - - 60 60 120 I
____________________________________________________________________
Auswahlsumme B 20 20 100 100 240
____________________________________________________________________
Gesamtsumme
(A und B) 280 280 280 280 1120
____________________________________________________________________
Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens 260 260 260 260 1040
höchstens 320 320 320 320 1280
____________________________________________________________________
Lehrver-
C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-
Semester tungs-
1. 2. 3. 4. Summe gruppe
____________________________________________________________________
Unternehmensführung - - 40 40 80 II
Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I
Deutsch - - 80 80 160 I
Englisch - - 80 80 160 I
Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I
____________________________________________________________________
*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:
Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:
Ziel der Ausbildung:
Die Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten in allen Bereichen der elektronischen Schaltungs-, Mess- und Kommunikationstechnik ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Ausführung, technischen Planung/Projektierung und Überprüfung von elektronischen Bauteilen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der elektronischen Ausbildung sind Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik, Leistungselektronik, Mikroelektronik, Elektronische Messtechnik, Elektrische Maschinen und Antriebstechnik, Konstruktionsübungen mit CAD und angewandter Informatik.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,
- das für den Beruf erforderliche Fachwissen durch praktische Arbeiten im Elektroniklaboratorium und praxisbezogenen Projektarbeiten zu erreichen,
- ein ausreichendes Verständnis über Konstruktion sowie Ausführung und Prüfen von elektronischen Bauteilen und Anlagen sicher zu stellen,
- eine angemessene allgemeine und betriebswirtschaftliche Bildung zu vermitteln.
Fachliche Kernkompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik verfügen über folgende technische Kompetenzen:
- Planung und Projektierung elektronischer Bauteile und Anlagen,
- Produktauswahl, Kalkulation und Anbotslegung,
- die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften (elektrische Schutzmaßnahmen),
- die Überprüfung, Instandhaltung, Wartung und Fehlersuche,
- Erstellen der erforderlichen Dokumentationen,
- Anwendung einschlägiger Branchensoftware (CAD-Systeme), Mess- und Prüfgeräte,
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und Verfahren.
Fachübergreifende Kernkompetenzen:
Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für industrielle Elektronik insbesondere befähigt werden,
- praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
- Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
- sich in den für die Fachrichtung relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie
- mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, relevante Dokumentationen zu verfassen, Beschreibungen und Fachliteratur zu verstehen.
Tätigkeitsfelder:
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Planung und Ausführung von elektronischen Anlagen und Anlagenteilen, der Kalkulation und Anbotslegung, der Aufsicht über die fachgerechte Ausführung und die Prüfung elektronischer Bauteile und Anlagen. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Fehlersuche in Komponenten und Anlagen sowie die Instandhaltung und Wartung elektronischer Anlagen.
Auch die Dokumentation von elektronischen Anlagen mittels CAD und einschlägiger Branchen-Software, die Überprüfung von Anlagen und Gerätschaften sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie elektrischer Schutzmaßnahmen sind Bestandteil aller Tätigkeiten.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage B.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage B.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage B.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
A. Pflichtgegenstände
„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:
Siehe Anlage B.
8. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- gebräuchliche Werkstoffe und Fertigungsverfahren der Elektronik kennen;
- Fertigungsunterlagen verstehen und erstellen können;
- rechnergestützte Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Technisches Zeichnen:
Normgerechte Darstellung von elektronischen und/oder elektrischen Baugruppen; Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen mittels E-CAD-Software; Bauteil- und Symbolbibliotheken; Stücklistenverwaltung, Dokumentation.
Elektronischer Anlagenbau:
Schaltschemata; Metalle; Kunststoffe.
- 9. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Siehe Anlage B.5.
10. ELEKTRISCHE MESSTECHNIK
Siehe Anlage B.5.
- 11. ELEKTRISCHE ANLAGEN UND ANTRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die wichtigsten elektrischen Maschinen und ihre Anwendungsgebiete kennen; die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sowie wesentliche Einrichtungen zum Verteilen der elektrischen Energie kennen.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Elektrische Maschinen:
Arten und Funktionen; Lastarten; Kühlung.
Gleichstrommaschinen:
Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten; Universalmotor.
Transformatoren:
Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.
Drehfeldmaschinen:
Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten.
Anwendungsgebiete elektrischer Maschinen.
Elektrische Anlagen:
Schutzarten; Schutzmaßnahmen entsprechend den ÖVE-Vorschriften; Sicherungen in Niederspannungsanlagen.
- 12. BAUELEMENTE UND GRUNDSCHALTUNGEN DER ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Bauelemente und die Grundschaltungen der Elektronik sowie einfache Anwendungen kennen.
Lehrstoff:
- 2. Semester:
Allgemeine Begriffe:
Eelektrische Größen, analoge und digitale Signale; Schutzbestimmungen und Schutzmaßnahmen; Information und Nachricht.
Passive Bauelemente:
Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Widerständen, Kondensatoren, Induktivitäten. PN-Übergang und Diode.
- 3. Semester:
Aktive Bauelemente:
Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Transistoren und Operationsverstärkern.
Grundschaltungen:
Vierpole, Filter, Verstärker, Kippschaltungen, Schwingungserzeuger.
- 4. Semester:
Impulsgeneratoren, Gleichspannungsstabilisierungen; logische Grundschaltungen, integrierte Schaltungen.
- 13. LEISTUNGSELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen den Aufbau und Funktion der wichtigsten leistungselektronischen Anwendungen kennen.
Lehrstoff:
- 3. Semester:
Halbleiterbauelemente der Leistungselektronik:
Ungesteuerte Gleichrichterschaltungen.
Netzgeführte Stromrichter:
Gesteuerte Gleichrichter, Wechselrichter, Umrichter.
- 4. Semester:
Wechselstromsteller.
Selbstgeführte Stromrichter:
Wechselrichter, Umrichter zur Speisung von Drehfeldmaschinen (Frequenzumrichter), Netzrückwirkungen.
14. MIKROELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- die Grundlagen der digitalen Signalverarbeitung kennen;
- elektronische Bausteine für Anwendungsaufgaben in der digitalen Zähl-, Rechen- und Steuerungstechnik kennen und die entsprechenden Schaltungen verstehen.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Integrierte digitale Bausteine:
Flip-Flops, Speicherbausteine, Zähler-, Rechen- und weitere Anwendungsschaltungen; Kodierverfahren; Schaltalgebra; Analyse und Synthese von logischen Schaltungen.
Schnittstellentechnik:
Analog/Digital- und Digital/Analog-Umwandlungen; serielle und parallele Schnittstellen, Bus-Systeme.
Mikroprozessoren:
Struktur eines Mikroprozessorsystems; Aufbau eines Befehlssatzes eines aktuellen Mikrocontrollers.
15. PROJEKTSTUDIEN
Siehe Anlage B.
B. Schulautonome Pflichtgegenstände
„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:
Siehe Anlage B.
FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- Schaltungen der Elektronik analysieren können;
- selbstständig einfache Baugruppen dimensionieren und konstruieren können;
- die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen erstellen können;
- praxisübliche Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können;
- Datenbücher und technische Beschreibungen verwenden können.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Elektronische Bauteile:
Bauformen; Dimensionierung von Bauteilen und Grundschaltungen; Erstellen der Fertigungsunterlagen.
Elektronische Baugruppen und Geräte:
Analyse vorgegebener Schaltungen, Erarbeitung der wesentlichen Leistungsmerkmale; Berechnen und Dimensionieren von einfachen Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale; Erstellen von Fertigungsunterlagen.
NACHRICHTENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die wichtigsten Elemente und Übertragungstechniken in der Nachrichtentechnik kennen und ihre Anwendungen beschreiben können.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Vierpole:
Kennwerte, Übertragungsfunktion, Filter.
Analoge Übertragungstechnik:
Analoge Multiplexverfahren, praktische Anwendungsbeispiele.
Digitale Übertragungstechnik:
Abtasttheorem, PCM, praktische Anwendungsbeispiele.
STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK
Siehe Anlage B.5.
LABORATORIUM FÜR ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen
- Schaltungs-, Mess- und Prüfaufgaben der Fertigung und der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbstständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können;
- die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Messmethoden und Messgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können;
- Untersuchungsberichte zusammenstellen und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrische Messtechnik“, „Elektrische Anlagen und Antriebstechnik“, „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik“, „Leistungselektronik“, „Mikroelektronik“, sowie der alternativen Pflichtgegenstände „Nachrichtentechnik“ und „Steuerungs- und Regelungstechnik“.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage B.
Schlagworte
Mitarbeiterausbildung, Steuerungstechnik, Schaltungstechnik,
Messtechnik, Messgerät, Bildungsaufgabe
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2020
Gesetzesnummer
20005911
Dokumentnummer
NOR40100422
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