Anlage 2 Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Anlage 2

Anlage B.11

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

MASCHINENBAU - AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

8. Mechanik 40 40 - - 80 (I)

9. Fertigungstechnik 20 20 20 20 80 I

10. Maschinenelemente 20 40 - - 60 I

11. Elektrotechnik und

Steuerungstechnik - 20 20 - 40 I

12. Mess- und Automati-

sierungstechnik - - 40 40 80 I

13. Manipulationstechnik - - 20 20 40 I

14. Technisches Zeichnen 20 20 - - 40 II

15. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 160 160 840

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Metallbau - - 20 20 40 I

Hydraulik und

Pneumatik *2) - - 20 20 40 I

Steuerungs- und

Regelungstechnik - - 40 40 80 I

Betriebstechnik - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

–management - - 20 20 40 II

Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I

Computer Aided

Design *2) - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing - - 40 40 80 I

Bauelemente und

Grundschaltungen der

Elektronik - - 40 40 80 I

Laboratorium für

Elektrotechnik und

Elektronik - - 40 40 80 I

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 120 120 280

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 280 280 1120

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe

Anlage B, Abschnitt II.

*2) Mit Übungen.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Automatisierungstechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von fachpraktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Fertigungsplanung, automatisierte Fertigung von Einzelteilen, Baugruppen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Fertigungstechnik, Elektrotechnik und Steuerungstechnik, angewandte Informatik sowie Mess- und Automatisierungstechnik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Automatisierungstechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Automatisierungstechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Fertigungsplanung, automatischen Fertigung von Einzelteilen oder Baugruppen sowie Erhaltung, Betrieb und Wartung von automatisierten Anlagen.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die Beurteilung und Analyse von Produkten und die Optimierung von Fertigungsprozessen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

„Mechanik“, „Fertigungstechnik“, „Maschinenelemente“:

Siehe Anlage B.7.

  1. 11. ELEKTROTECHNIK UND STEUERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Antriebe und die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Mess-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff:

  1. 2. und 3. Semester:

    Grundlagen der Gleichstromtechnik:

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen; Gleichstrommaschinen; Schutzmaßnahmen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik:

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung.

Elektrische Steuerungen:

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln; Steuerungsarten und -elemente; Anwendungen im Fachgebiet.

  1. 12. MESS- UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Messgeräte:

Allgemeine Begriffe der Messtechnik; Messwertaufnehmer, Messwertumformung und -übertragung; Messwertschreiber.

Messverfahren:

Prinzip analoger und digitaler Messverfahren; Messung elektrischer und nichtelektrischer Größen; Analog-Digital- und Digital-Analog-Konverter, Messfehler.

Fernmessung und -steuerung:

Analoge und digitale Messwertübertragung, Multiplexverfahren.

Automatisierung:

Prozess, Leiteinrichtung, Überwachung, Blockschaltbild.

Prozessrechner:

Aufbau von Prozessrechenhardware, Peripherie, Schnittstellentechnik, Bussysteme; Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit, Störsicherheit.

Fertigungsautomatisierung:

Steuerung von Manipulatoren und Industrierobotern;

Bearbeitungszentren; Fertigungszentren und Fertigungsstraßen;

Anwendungsbeispiele.

  1. 13. MANIPULATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Vorrichtungsbau:

Genormte Bauteile und Baugruppen, Werkstück- und Werkzeugaufnahme; Spannmittel und Spanneinrichtungen.

Werkstücktransport:

Werkstückmagazine und Werkstückspeicher, Greifeinrichtungen.

Werkstücktransport:

Transporteinrichtungen, Einrichtungen zum Werkstückordnen, Maschinenbeschickung.

Industrielle Manipulation:

Aufbau, Wirkungsweise und Anwendung; Verkettung von Manipulatoren und Bearbeitungsmaschinen; Fertigungsstraßen, Lagertechnik.

14. TECHNISCHES ZEICHNEN

Siehe Anlage B.10.

15. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“, „Betriebstechnik“:

Siehe Anlage B.

HYDRAULIK UND PNEUMATIK

Siehe Anlage B.7.

STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Siehe Anlage B.5.

UMWELTTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

COMPUTER AIDED DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Hardware-Komponenten von CAD-Systemen benutzen und mit den wesentlichen CAD-Softwarefunktionen erfolgreich arbeiten können.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    CAD-Arbeitsplätze:

Hard- und Softwaresysteme und -komponenten von CAD-Arbeitsplätzen; Betriebssysteme.

Menü- und Benutzerführung:

Aufbau und Handling von CAD-Systemen; grundlegende und erweiterte Zeichenbefehle.

Computergestütztes Konstruieren:

Erstellen einfacher Zeichnungen nach Vorlage und nach selbstständigem Entwurf; Zeichnungshandling; Datenbanken, Normteilebibliotheken.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Siehe Anlage B.9.

BAUELEMENTE UND GRUNDSCHALTUNGEN DER ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Bauelemente und die Grundschaltungen der Elektronik sowie einfache Anwendungen kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. Semester:

    Allgemeine Begriffe:

Elektrische Größen, analoge und digitale Signale; Schutzbestimmungen und Schutzmaßnahmen; Information und Nachricht.

Bauelemente:

Aufbau, Funktion und Betriebsverhalten von Widerständen, Kondensatoren, Induktivitäten, Transistoren und Operationsverstärkern. pn-Übergang und Diode.

  1. 4. Semester:

    Grundschaltungen:

    Vierpole, Filter, Verstärker, Kippschaltungen, Schwingungserzeuger.

Impulsgeneratoren, Gleichspannungsstabilisierungen; logische Grundschaltungen, integrierte Schaltungen.

LABORATORIUM FÜR ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik und Steuerungstechnik“, „Mess- und Automatisierungstechnik“, „Steuerungs- und Regelungstechnik“ und „Bauelemente und Grundschaltungen der Elektronik“ und ausgewählter schulautonomer Pflichtgegenstände.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Messtechnik, Steuerungstechnik,

Umweltmanagement, Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100428

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