Anlage 2 Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Anlage 2

Anlage B.10

LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

MASCHINENBAU-BETRIEBSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

1. Religion 20 20 20 20 80 (III)

2. Kommunikation und

Schriftverkehr 20 20 - - 40 II

3. Wirtschaft und Recht - - 20 20 40 III

4. Mitarbeiterführung

und –ausbildung - - 20 20 40 III

5. Angewandte Mathematik 60 60 - - 120 I

6. Naturwissenschaft-

liche Grundlagen 20 20 - - 40 II

7. Angewandte Informatik 40 - - - 40 I

8. Mechanik 40 40 - - 80 (I)

9. Fertigungstechnik 20 20 40 40 120 I

10. Maschinenelemente 20 40 - - 60 I

11. Elektrotechnik und

Steuerungstechnik - - 20 20 40 I

12. Betriebstechnik und

–management - 20 60 40 120 I

13. Technisches Zeichnen 20 20 - - 40 II

14. Projektstudien - - - 20 20 II

____________________________________________________________________

Summe A 260 260 180 180 880

____________________________________________________________________

Lehrver-

B. Schulautonome Unterrichtseinheiten pflich-

Pflichtgegenstände Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Englisch 20 20 20 20 80 I

Kommunikation und

Schriftverkehr - - 20 20 40 II

Metallbau - - 20 20 40 I

Hydraulik und

Pneumatik - - 20 20 40 I

Umwelttechnik und

-management - - 20 20 40 II

Qualitätsmanagement - - 20 20 40 I

Marketing - - 20 20 40 II

Betriebsinformatik *2) - - 20 20 40 I

Computer Aided

Manufacturing *2) - - 20 20 40 I

Sicherheitstechnik - - 20 20 40 II

Labor für

Betriebsorganisation - - 20 20 40 I

Arbeitssystem-

gestaltung *3) - - 40 40 80 I

Kommunikationstechnik - - 20 20 40 III

____________________________________________________________________

Auswahlsumme B 20 20 120 120 280

____________________________________________________________________

Gesamtsumme

(A und B) 280 280 300 300 1160

____________________________________________________________________

Gesamtstundenrahmen

(A und B) für

Abweichungen durch

schulautonome

Lehrplanbestimmungen

mindestens 260 260 260 260 1040

höchstens 320 320 320 320 1280

____________________________________________________________________

Lehrver-

C. Freigegenstände Unterrichtseinheiten pflich-

Semester tungs-

1. 2. 3. 4. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Unternehmensführung - - 40 40 80 II

Zweitsprache Deutsch 80 80 - - 160 I

Deutsch - - 80 80 160 I

Englisch - - 80 80 160 I

Angewandte Mathematik - - 80 80 160 I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt II.

*2) Mit Laborübungen im Ausmaß der halben Stundenanzahl. *3) Nach REFA.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Betriebstechnik ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Fertigung, im Vertrieb, im Service technischer Produkte sowie in der Planung und Organisation von technisch orientierten Dienstleistungen zu übernehmen. Kernbereiche der Ausbildung sind Betriebstechnik und - management sowie Fertigungstechnik.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Betriebstechnik verfügen über folgende technische Kompetenzen:

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau-Betriebstechnik insbesondere befähigt werden,

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in der Fertigungsplanung sowie im Vertrieb und Service technischer Produkte. Auch die Dokumentation von betrieblichen Prozessen und die Wartung von technischen Anlagen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

„Mechanik“, „Fertigungstechnik“, „Maschinenelemente“:

Siehe Anlage B.7.

  1. 11. ELEKTROTECHNIK UND STEUERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik beherrschen und Probleme mit typischen Lösungen auf den Gebieten der elektrischen Antriebe und die Wirkungsweise der wichtigsten elektrischen Mess-, Schalt- und Steuerungsgeräte kennen.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Grundlagen der Gleichstromtechnik:

Gesetze, Größen und Einheiten im Gleichstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung, Gleichstromquellen; Gleichstrommaschinen; Schutzmaßnahmen.

Grundlagen der Wechselstromtechnik:

Gesetze, Größen und Einheiten im Wechselstromkreis; elektrische Arbeit und Leistung.

Elektrische Steuerungen:

Allgemeine Begriffe; Steuern, Regeln; Steuerungsarten und -elemente; Anwendungen im Fachgebiet.

  1. 12. BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 2. bis 4. Semester:

    Kostenrechnung:

Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis; betriebliche Entscheidungen auf Basis der Deckungsbeitragsrechnung

Investition und Finanzierung:

Übersicht über die Verfahren der Investitionsrechnung; statische Investitionsrechenverfahren, Überblick über dynamische Methoden;

Zinsrechnung

Unternehmensführung:

Planungs- und Kontrolltechniken; Fertigungsplanung und -steuerung;

Materialwirtschaft

Marketing:

Produktlebenszyklus; Marketingpolitisches Instrumentarium;

Marktforschung; Erstellen und Bewerten von Angeboten;

Verhandlungstechnik.

Aufgaben des betrieblichen Qualitätswesens. Technischer Arbeitsschutz. Maschinensicherheitsverordnung.

  1. 13. TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen, gegebenenfalls auch EDV-gestützt, anfertigen können.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Grundlagen:

Zeichengeräte und ihre Handhabung; Zeichnungsnormen, Beschriftung;

Anfertigen von Fertigungsunterlagen; Bemaßung und Beschriftung;

Toleranzen und Passungen.

  1. 2. Semester:

    Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper:

Maschinenelemente in den drei Hauptrissen und in Schnittdarstellung, genormte Axonometrie; CNC-gerechte Darstellung und Bemaßung. Werkzeichnungen.

14. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:

Siehe Anlage B.

„Metallbau“, „Hydraulik und Pneumatik“, „Umwelttechnik- und

–management“, „Qualitätsmanagement“:

Siehe Anlage B.7.

MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Grundsätze des Marketings:

Verkäufer- und Käufermarkt; Orientierung der Unternehmen am Markt, an Kundenbedürfnissen und am Kundennutzen; das Unternehmen und seine Marktpartner; Marktsegmentierung und -positionierung; Marketing-Mix (Produkt, Kommunikation, Preis, Distribution); Marktforschung.

Angewandtes Marketing:

Produkt- und Sortimentspolitik; Produktentwicklung; Kommunikation und Werbung; Preispolitik; Distribution; Absatzlogistik.

BETRIEBSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen den Aufbau, die Funktionsweise und die betriebsinformatischen Einsatzmöglichkeiten von Datenverarbeitungsanlagen kennen und Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Betriebstechnik auswählen und einsetzen können.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Informationsverarbeitungssysteme:

Funktion und Zusammenwirken von Komponenten; Betriebssysteme; lokale Netzwerke; Datenfernverarbeitung; Datendienste.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation; einfache Modellbildungen mit facheinschlägigen Problemstellungen; Präsentationsgraphik.

Informationsbeschaffung:

Erfassen und Darstellen des innerbetrieblichen Informationsflusses; Methoden und Verfahren zur Planung und Gestaltung betrieblicher Abläufe; Leistungsverzeichnis und Auswertung von Angeboten.

Standardsoftware:

Datenbanksysteme; Lösen von betrieblichen Aufgaben.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Siehe Anlage B.9.

SICHERHEITSTECHNIK

Siehe Anlage B.7.

LABOR FÜR BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

, aufbauend auf den theoretischen Unterrichtsgegenständen

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

Aufgabenstellungen und Fallbeispiele aus Zeitermittlung und Arbeitsgestaltung, Qualitätsmanagement, Rechnungswesen und Controlling, Datenverarbeitung und Computerunterstützung im Betrieb, Marketing, Materialwirtschaft, Personalwesen, Mitarbeiterführung und Kommunikation.

ARBEITSSYSTEMGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen das erforderliche Wissen für den praktischen Einsatz zur Gestaltung betrieblicher Arbeitssysteme und fundamentale Kenntnisse der Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung (auch nach REFA) erlangen.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Arbeitsstudium und Arbeitsplatzgestaltung:

Organisation und Arbeitsrecht als Basis des Arbeitsstudiums;

Aufbau- und Ablauforganisation eines Betriebes, Gestaltung menschengerechter Arbeit; Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung;

Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz und Arbeitssicherheit.

Betriebliche Daten:

Grundlagen der Datenermittlung für Fertigung und Verwaltung;

Aufgabengliederung in Arbeitssystemen; ABC-Analyse;

Ablaufdarstellung; Arbeitsanforderungen; Entgeltdifferenzierung.

KOMMUNIKATIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen das für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige individuelle und soziale Verhalten in Gruppen und Organisationen kennen lernen, Zusammenhänge verstehen und praktisch anwenden können.

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Grundlagen der Kommunikation:

Kommunikationspsychologische Ansätze; partnerzentriertes Gespräch; kontrollierter Dialog.

Rhetorik und Verhalten:

Statement, Überzeugungsrede, Fünf-Satz-Technik, Meinungsrede;

Rhetorische Stilmittel, verbale Stolperdrähte; Bewerbungsgespräch;

Körpersprache; Feedback-Regeln.

Gruppen:

Individuum und Gruppe; Strukturen von Gruppen und Rollenverhalten; Gruppenleistungsvorteil; Motivation.

Führungsstile:

Arten; Konsequenzen für Mitarbeitergespräch und Mitarbeiterbeurteilung; Interventionstechnik; Methoden der Moderation; Präsentation und Medieneinsatz.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Betriebsmanagement, Umweltmanagement,

Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100427

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