Artikel I Anti-Doping-Konvention

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1996

ANHANG Referenzliste der pharmakologischen Gruppen von Dopingmitteln und Dopingmethoden

I. Verbotene Wirkstoffgruppen

A. Stimulantien

B. Narkotika

C. Anabole Substanzen

D. Diuretika

E. Peptid- und Glukoproteinhormone und Analoge

II. Verbotene Methoden

A. Blutdoping

B. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation

III. Wirkstoffgruppen, zugelassen nur mit gewissen Einschränkungen

A. Alkohol

B. Marihuana

C. Lokalanästhetika

D. Kortikosteroide

E. Beta-Blocker

Artikel I

Verbotene Wirkstoffgruppen

Verbotene Wirkstoffe lassen sich in folgende Wirkstoffgruppen einteilen:

A. Stimulantien

B. Narkotika

C. Anabole Substanzen

D. Diuretika

E. Peptid- und Glukoproteinhormone und Anabole

A. Stimulantien

Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe A zählen folgende Beispiele:

Amiphenazol Amphetamine Amineptin Ephedrin

Fencamfamin Koffein *1) Kokain Mesocarb

Pentetrazol Pipradol Salbutamol *2) Terbutalin *2)

Salmeterol *2)

.. und verwandte Wirkstoffe.

B. Narkotika

Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe B zählen folgende Beispiele:

Dextromoramid Dextropropoxyphen Diamorphin (Heroin) Methadon

Morphin Pentazocin Pethidin

.. und verwandte Wirkstoffe.

Zugelassen sind: Codein, Dextromethorphan, Dihydrocodein,

Diphenoxylat und Pholcodin

C. Anabole Substanzen

Zur Gruppe der Anabolika gehören anabole androgene Steroide (AAS) und Beta-2 Agonisten.

Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe C zählen folgende Beispiele:

1. Anabole androgene Steroide

Clostebol Fluoxymesteron Metandienon Metenolon

Nandrolon Oxandrolon Stanozolol Testosteron

.. und verwandte Wirkstoffe.

2. Beta-2 Agonisten

Clenbuterol Salbutamol Terbutalin Salmeterol

Fenoterol

.. und verwandte Wirkstoffe.

D. Diuretika

Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe D zählen folgende Beispiele:

Acetazolamid Bumetanid Chlorthalidon Ethacrynsäure

Furosemid Hydrochlorothiazid Mannitol Mersalyl

Spironlacton Triameteren

.. und verwandte Wirkstoffe.

E. Peptid- und Glukoproteinhormone und Analoge

Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe E zählen folgende Beispiele:

  1. 1. Choriongonadotropin (HCG);
  2. 2. Kortikotropin (ACTH);
  3. 3. Wachstumshormon (HGH, Somatotropin);

    ... und sämtliche entsprechende Realeasing-Faktoren für derartige Wirkstoffe;

  1. 4. Erythropoietin (EPO).

Artikel II

Verbotene Methoden

Blutdoping;

Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulationen.

Artikel III

Wirkstoffgruppen, zugelassen nur mit gewissen Einschränkungen

A. Alkohol

B. Marihuana

C. Lokalanästhetika

Injizierbare Lokalanästhetika sind unter folgenden Bedingungen zugelassen:

  1. a) daß Bupivacain, Lidocain, Mepivacain, Procain usw. verwendet werden, nicht jedoch Kokain; gefäßverengende Mittel (zB Adrenalin) können in Verbindung mit Lokalanästhetika verwendet werden;
  2. b) es dürfen nur lokale bzw. intraartikuläre Injektionen verabreicht werden;
  3. c) nur bei medizinisch gerechtfertigter Anwendung sind alle Details einschließlich der Diagnose, Dosierung und Form der Verabreichung vor dem Wettkampf oder, im Falle der Verabreichung während des Wettkampfes, umgehend der zuständigen medizinischen Stelle schriftlich bekanntzugeben.

D. Kortikosteroide

Die Verwendung von Kortikosteroiden ist unzulässig, außer:

  1. a) zur örtlichen Anwendung (Ohren, Haut und Augen), jedoch nicht rektal;
  2. b) in Form von Inhalationen;
  3. c) in Form von intraartikulären oder lokalen Injektionen.

E. Beta-Blocker

Zu den Beta-Blockern zählen folgende Beispiele:

Acebutolol Alprenolol Atenolol Labetalol

Metroprolol Nadolol Oxprenolol Propranolol

Sotalol

.. und verwandte Wirkstoffe.

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*1) Ein positiver Dopingfall mit Koffein liegt vor, wenn die Koffeinkonzentration im Urin 12 Mikrogramm/ml übersteigt. *2) Nur zugelassen zur Inhalation, die vor dem Wettbewerb schriftlich der zuständigen medizinischen Stelle gemeldet werden muß.

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