Anlage 1
— (Übersetzung) Referenzliste der pharmakologischen Gruppen von Dopingmitteln und
Dopingmethoden
I. VERBOTENE WIRKSTOFFGRUPPEN
A. Stimulantien
B. Narkotika
C. Anabole Substanzen
D. Diuretika
E. Peptid- und Glukoproteinhormone und Analoge
II. VERBOTENE METHODEN
A. Blutdoping
B. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation
III. WIRKSTOFFGRUPPEN, ZUGELASSEN NUR MIT GEWISSEN EINSCHRÄNKUNGEN
A. Alkohol
B. Marihuana
C. Lokalanästhetika
D. Kortikosteroide
E. Beta-Blocker
I. VERBOTENE WIRKSTOFFGRUPPEN
Verbotene Wirkstoffe lassen sich in folgende Wirkstoffgruppen
einteilen:
A. Stimulantien
B. Narkotika
C. Anabole Substanzen
D. Diuretika
E. Peptid- und Glukoproteinhormone und Analoge
A. Stimulantien
Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (A) zählen folgende Beispiele:
Amineptin, Amiphenazol, Amphetamin, Bromantan, Ephedrine, Fencamfamin, Koffein *1), Kokain, Mesocarb, Pentylentetrazol, Pipradol, Salbutamol *2), Salmeterol *2), Terbutalin *2) und verwandte Wirkstoffe.
Anmerkung: Alle Imidazolpräparate sind bei örtlicher Anwendung zulässig, zum Beispiel Oxymetazolin. Gefäßverengende Mittel (zB Adrenalin) können mit Lokalanästhetika verabreicht werden. Örtlich anzuwendende Präparate (zB Nasen-, Augenpräparate) von Phenylephrin sind zugelassen.
B. Narkotika
Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (B) zählen folgende
Beispiele:
Dextromoramid, Diamorphin (Heroin), Methadon, Morphin, Pentazocin, Pethidin und verwandte Wirkstoffe.
Anmerkung: Codein, Dextromethorphan, Dextropropoxyphen, Dihydrocodein, Diphenoxylat, Äthylmorphin, Pholcodin und Propoxyphen sind zugelassen.
C. Anabole Substanzen
Zur Gruppe der Anabolika gehören:
- 1. anabole androgene Steroide (AAS) und
- 2. Beta-2 Agonisten.
Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (C) zählen folgende Beispiele:
- 1. Anabole androgene Steroide
Clostebol, Dehydroepiandrosteron (DHEA), Fluoxymesteron, Metandienon, Metenolon, Nandrolon, Oxandrolon, Stanozolol, Testosteron und verwandte Wirkstoffe.
- 2. Beta-2 Agonisten
Bei systematischer Verabreichung können Beta-2 Agonisten starke anabole Auswirkungen haben.
Clenbuterol, Fenoterol, Salbutamol, Salmeterol, Terbutalin und verwandte Wirkstoffe.
D. Diuretika
Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (D) zählen folgende Beispiele:
Acetazolamid, Bumetanid, Chlortalidon, Ethacrynsäure, Furosemid, Hydrochlorothiazid, Mannitol *3), Mersalyl, Spironolacton, Triamteren und verwandte Wirkstoffe.
E. Peptid- und Glukoproteinhormone und Analoge
Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (E) zählen folgende Beispiele:
- 1. Choriongonadotropin (HCG);
- 2. Kortikotropin (ACTH);
- 3. Wachstumshormon (HGH, Somatotropin) und sämtliche entsprechende Releasing Faktoren für derartige Wirkstoffe;
- 4. Erythropoietin (EPO).
II. VERBOTENE METHODEN
Die folgenden Verfahren sind verboten:
Blutdoping
Blutdoping ist die Verabreichung von Blut, roten Blutkörperchen und verwandten Blutprodukten an einen Sportler. Diesem Verfahren kann eine Blutentnahme bei dem Sportler vorangegangen sein, der sein Training in diesem Zustand der Blutinsuffizienz weiter betreibt. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation
Die pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation ist der Einsatz von Wirkstoffen und Methoden, welche die Unversehrtheit und Gültigkeit von Urinproben, die bei Dopingkontrollen herangezogen werden, ändern, zu ändern versuchen oder aller Voraussicht nach zu ändern imstande sind, wozu ohne Einschränkung die Katheterisierung, der Austausch und/oder die Änderung der Urinprobe, die Hemmung der Nierenausscheidung, insbesondere durch Probenecid und verwandte Verbindungen, und Änderungen von Testosteron- und Epitestosteronmessungen, wie durch die Zugabe von Epitestosteron- oder den Einsatz von Bromantan zählen.
Es ist unerheblich, ob der Einsatz einer verbotenen Substanz oder Methode erfolgreich war oder nicht. Es genügt, daß die besagte Substanz oder Methode verwendet wurde oder der Versuch dazu unternommen wurde, damit das Vergehen als vollzogen angesehen wird.
III. WIRKSTOFFGRUPPEN, DIE NUR MIT BESTIMMTEN EINSCHRÄNKUNGEN
ZUGELASSEN SIND
A. Alkohol
In Übereinstimmung mit den internationalen Sportverbänden und den verantwortlichen Behörden können Tests auf Äthanol durchgeführt werden. Die Ergebnisse können zu Sanktionen führen. B. Marihuana
In Übereinstimmung mit den internationalen Sportverbänden und den verantwortlichen Behörden können Tests auf Canabinoide (zB Marihuana, Haschisch) durchgeführt werden. Die Ergebnisse können zu Sanktionen führen.
C. Lokalanästhetika
Injizierbare Lokalanästhetika sind unter folgenden Bedingungen zugelassen:
- a) daß Bupivacain, Lidocain, Mepivacain, Procain usw. verwendet werden, nicht jedoch Kokain. Gefäßverengende Mittel (zB Adrenalin) können in Verbindung mit Lokalanästhetika verwendet werden;
- b) es dürfen nur lokale bzw. intraartikuläre Injektionen verabreicht werden;
- c) nur bei medizinisch gerechtfertigter Anwendung sind alle Details einschließlich der Diagnose, Dosierung und Form der Verabreichung vor dem Wettkampf oder, im Falle der Verabreichung während des Wettkampfes, umgehend der zuständigen medizinischen Stelle schriftlich bekanntzugeben.
D. Kortikosteroide
Die Verwendung von Kortikosteroiden ist unzulässig, außer:
- a) zur örtlichen Anwendung (Ohren, Haut und Augen), jedoch nicht rektal
- b) in Form von Inhalationen
- c) in Form von intraartikulären oder lokalen Injektionen
Jeder Teamarzt, der einem Wettkampfteilnehmer Kortikosteroide durch lokale oder intraartikuläre Injektion oder durch Inhalation verabreichen möchte, muß der zuständigen medizinischen Stelle vor dem Wettkampf schriftlich Mitteilung erstatten.
E. Beta-Blocker
Zu den Beta-Blockern zählen folgende Beispiele:
Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Labetalol, Metroprolol, Nadolol, Oxprenolol, Propranolol, Sotalol und verwandte Wirkstoffe
In Übereinstimmung mit den Regeln der internationalen Sportverbände werden bei gewissen Sportarten nach Ermessen der verantwortlichen Stellen Tests durchgeführt.
LISTE VON BEISPIELEN VERBOTENER WIRKSTOFFE
ACHTUNG: Es handelt sich nicht um eine erschöpfende Aufzählung der verbotenen Wirkstoffe. Viele Wirkstoffe, die in dieser Liste nicht aufscheinen, sind unter der Bezeichnung „und verwandte Wirkstoffe“ verboten.
STIMULANTIEN
Amineptin, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Bromantan, Koffein, Cathin, Kokain, Cropropamid, Crotethamid, Ephedrin, Etamivan, Etilamphetamin, Etilefrin, Fencamfamin, Fenetyllin, Fenfluramin, Heptaminol, Methylendioxyamphetamin, Mefenorex, Mephentermin, Mesocarb, Methamphetamin, Methoxphenamin, Methylephedrin, Methylphenidat, Nikethamid, Norfenfluramin, Parahydroxyamphetamin, Pemolin, Pentylentetrazol, Phendimetrazin, Phentermin, Phenylpropanolamin, Pholedrin, Pipadrol, Prolintan, Propylhexedrin, Pseudoephedrin, Salbutamol, Salmeterol, Strychnin, Terbutalin.
NARKOTIKA
Dextromoramid, Diamorphin (Heroin), Hydrocodon, Methadon, Morphin,
Pentazocin, Pethidin.
ANABOLIKA
Boldenon, Clenbuterol, Clostebol, Danazol, Dehydrochlormethyltestosteron, Dehydroepiandrosteron (DHEA), Dihydrotestosteron, Drostanolon, Fenoterol, Fluoxymesteron, Formebolon, Mesterolon, Metandienon, Metenolon, Methandriol, Methytestosteron, Miboleron, Nandrolon, Norethandrolon, Oxandrolon, Oxymesteron, Oxymetholon, Salbutamol, Salmeterol, Stanozolol, Terbutalin, Testosterone, Trenbolon.
DIURETIKA
Acetazolamid, Bendroflumethiazid, Bumetanid, Canrenon, Chlortalidon,
Ethracynsäure, Furosemid, Hydrochlorothiazid, Idapamid, Mersalyl,
Spironolacton, Triamteren.
VERSCHLEIERNDE WIRKSTOFFE
Bromantan, Epitestosteron, Probenecid.
PEPTIDHORMONE
ACTH, Erythropoietin (EPO), HCG, HGH
BETABLOCKER
Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Betaxolol, Bisoprolol, Bunolol, Labetalol, Metoprolol, Nadodol, Oxprenolol, Propranolol, Sotalol.
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*1) Ein positiver Dopingfall mit Koffein liegt vor, wenn die Koffeinkonzentration im Urin 12 Mikrogramm/ml übersteigt. *2) Nur zugelassen zur Inhalation, die vor dem Wettbewerb schriftlich der zuständigen medizinischen Stelle gemeldet werden muß.
*3) Als intravenöse Injektion verboten.
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