Anlage 1 Anti-Doping-Konvention

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1997

Anlage 1

— (Übersetzung) Referenzliste der pharmakologischen Gruppen von Dopingmitteln und
Dopingmethoden

I. VERBOTENE WIRKSTOFFGRUPPEN

A. Stimulantien

B. Narkotika

C. Anabole Substanzen

D. Diuretika

E. Peptid- und Glukoproteinhormone und Analoge

II. VERBOTENE METHODEN

A. Blutdoping

B. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation

III. WIRKSTOFFGRUPPEN, ZUGELASSEN NUR MIT GEWISSEN EINSCHRÄNKUNGEN

A. Alkohol

B. Marihuana

C. Lokalanästhetika

D. Kortikosteroide

E. Beta-Blocker

I. VERBOTENE WIRKSTOFFGRUPPEN

Verbotene Wirkstoffe lassen sich in folgende Wirkstoffgruppen

einteilen:

A. Stimulantien

B. Narkotika

C. Anabole Substanzen

D. Diuretika

E. Peptid- und Glukoproteinhormone und Analoge

A. Stimulantien

Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (A) zählen folgende Beispiele:

Amineptin, Amiphenazol, Amphetamin, Bromantan, Ephedrine, Fencamfamin, Koffein *1), Kokain, Mesocarb, Pentylentetrazol, Pipradol, Salbutamol *2), Salmeterol *2), Terbutalin *2) und verwandte Wirkstoffe.

Anmerkung: Alle Imidazolpräparate sind bei örtlicher Anwendung zulässig, zum Beispiel Oxymetazolin. Gefäßverengende Mittel (zB Adrenalin) können mit Lokalanästhetika verabreicht werden. Örtlich anzuwendende Präparate (zB Nasen-, Augenpräparate) von Phenylephrin sind zugelassen.

B. Narkotika

Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (B) zählen folgende

Beispiele:

Dextromoramid, Diamorphin (Heroin), Methadon, Morphin, Pentazocin, Pethidin und verwandte Wirkstoffe.

Anmerkung: Codein, Dextromethorphan, Dextropropoxyphen, Dihydrocodein, Diphenoxylat, Äthylmorphin, Pholcodin und Propoxyphen sind zugelassen.

C. Anabole Substanzen

Zur Gruppe der Anabolika gehören:

  1. 1. anabole androgene Steroide (AAS) und
  2. 2. Beta-2 Agonisten.

    Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (C) zählen folgende Beispiele:

  1. 1. Anabole androgene Steroide

    Clostebol, Dehydroepiandrosteron (DHEA), Fluoxymesteron, Metandienon, Metenolon, Nandrolon, Oxandrolon, Stanozolol, Testosteron und verwandte Wirkstoffe.

  1. 2. Beta-2 Agonisten

    Bei systematischer Verabreichung können Beta-2 Agonisten starke anabole Auswirkungen haben.

    Clenbuterol, Fenoterol, Salbutamol, Salmeterol, Terbutalin und verwandte Wirkstoffe.

    D. Diuretika

    Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (D) zählen folgende Beispiele:

    Acetazolamid, Bumetanid, Chlortalidon, Ethacrynsäure, Furosemid, Hydrochlorothiazid, Mannitol *3), Mersalyl, Spironolacton, Triamteren und verwandte Wirkstoffe.

    E. Peptid- und Glukoproteinhormone und Analoge

    Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe (E) zählen folgende Beispiele:

  1. 1. Choriongonadotropin (HCG);
  2. 2. Kortikotropin (ACTH);
  3. 3. Wachstumshormon (HGH, Somatotropin) und sämtliche entsprechende Releasing Faktoren für derartige Wirkstoffe;
  4. 4. Erythropoietin (EPO).

    II. VERBOTENE METHODEN

    Die folgenden Verfahren sind verboten:

    Blutdoping

    Blutdoping ist die Verabreichung von Blut, roten Blutkörperchen und verwandten Blutprodukten an einen Sportler. Diesem Verfahren kann eine Blutentnahme bei dem Sportler vorangegangen sein, der sein Training in diesem Zustand der Blutinsuffizienz weiter betreibt. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation

    Die pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation ist der Einsatz von Wirkstoffen und Methoden, welche die Unversehrtheit und Gültigkeit von Urinproben, die bei Dopingkontrollen herangezogen werden, ändern, zu ändern versuchen oder aller Voraussicht nach zu ändern imstande sind, wozu ohne Einschränkung die Katheterisierung, der Austausch und/oder die Änderung der Urinprobe, die Hemmung der Nierenausscheidung, insbesondere durch Probenecid und verwandte Verbindungen, und Änderungen von Testosteron- und Epitestosteronmessungen, wie durch die Zugabe von Epitestosteron- oder den Einsatz von Bromantan zählen.

    Es ist unerheblich, ob der Einsatz einer verbotenen Substanz oder Methode erfolgreich war oder nicht. Es genügt, daß die besagte Substanz oder Methode verwendet wurde oder der Versuch dazu unternommen wurde, damit das Vergehen als vollzogen angesehen wird.

    III. WIRKSTOFFGRUPPEN, DIE NUR MIT BESTIMMTEN EINSCHRÄNKUNGEN

    ZUGELASSEN SIND

    A. Alkohol

    In Übereinstimmung mit den internationalen Sportverbänden und den verantwortlichen Behörden können Tests auf Äthanol durchgeführt werden. Die Ergebnisse können zu Sanktionen führen. B. Marihuana

    In Übereinstimmung mit den internationalen Sportverbänden und den verantwortlichen Behörden können Tests auf Canabinoide (zB Marihuana, Haschisch) durchgeführt werden. Die Ergebnisse können zu Sanktionen führen.

    C. Lokalanästhetika

    Injizierbare Lokalanästhetika sind unter folgenden Bedingungen zugelassen:

  1. a) daß Bupivacain, Lidocain, Mepivacain, Procain usw. verwendet werden, nicht jedoch Kokain. Gefäßverengende Mittel (zB Adrenalin) können in Verbindung mit Lokalanästhetika verwendet werden;
  2. b) es dürfen nur lokale bzw. intraartikuläre Injektionen verabreicht werden;
  3. c) nur bei medizinisch gerechtfertigter Anwendung sind alle Details einschließlich der Diagnose, Dosierung und Form der Verabreichung vor dem Wettkampf oder, im Falle der Verabreichung während des Wettkampfes, umgehend der zuständigen medizinischen Stelle schriftlich bekanntzugeben.

    D. Kortikosteroide

    Die Verwendung von Kortikosteroiden ist unzulässig, außer:

  1. a) zur örtlichen Anwendung (Ohren, Haut und Augen), jedoch nicht rektal
  2. b) in Form von Inhalationen
  3. c) in Form von intraartikulären oder lokalen Injektionen

    Jeder Teamarzt, der einem Wettkampfteilnehmer Kortikosteroide durch lokale oder intraartikuläre Injektion oder durch Inhalation verabreichen möchte, muß der zuständigen medizinischen Stelle vor dem Wettkampf schriftlich Mitteilung erstatten.

    E. Beta-Blocker

    Zu den Beta-Blockern zählen folgende Beispiele:

    Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Labetalol, Metroprolol, Nadolol, Oxprenolol, Propranolol, Sotalol und verwandte Wirkstoffe

    In Übereinstimmung mit den Regeln der internationalen Sportverbände werden bei gewissen Sportarten nach Ermessen der verantwortlichen Stellen Tests durchgeführt.

LISTE VON BEISPIELEN VERBOTENER WIRKSTOFFE

ACHTUNG: Es handelt sich nicht um eine erschöpfende Aufzählung der verbotenen Wirkstoffe. Viele Wirkstoffe, die in dieser Liste nicht aufscheinen, sind unter der Bezeichnung „und verwandte Wirkstoffe“ verboten.

STIMULANTIEN

Amineptin, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Bromantan, Koffein, Cathin, Kokain, Cropropamid, Crotethamid, Ephedrin, Etamivan, Etilamphetamin, Etilefrin, Fencamfamin, Fenetyllin, Fenfluramin, Heptaminol, Methylendioxyamphetamin, Mefenorex, Mephentermin, Mesocarb, Methamphetamin, Methoxphenamin, Methylephedrin, Methylphenidat, Nikethamid, Norfenfluramin, Parahydroxyamphetamin, Pemolin, Pentylentetrazol, Phendimetrazin, Phentermin, Phenylpropanolamin, Pholedrin, Pipadrol, Prolintan, Propylhexedrin, Pseudoephedrin, Salbutamol, Salmeterol, Strychnin, Terbutalin.

NARKOTIKA

Dextromoramid, Diamorphin (Heroin), Hydrocodon, Methadon, Morphin,

Pentazocin, Pethidin.

ANABOLIKA

Boldenon, Clenbuterol, Clostebol, Danazol, Dehydrochlormethyltestosteron, Dehydroepiandrosteron (DHEA), Dihydrotestosteron, Drostanolon, Fenoterol, Fluoxymesteron, Formebolon, Mesterolon, Metandienon, Metenolon, Methandriol, Methytestosteron, Miboleron, Nandrolon, Norethandrolon, Oxandrolon, Oxymesteron, Oxymetholon, Salbutamol, Salmeterol, Stanozolol, Terbutalin, Testosterone, Trenbolon.

DIURETIKA

Acetazolamid, Bendroflumethiazid, Bumetanid, Canrenon, Chlortalidon,

Ethracynsäure, Furosemid, Hydrochlorothiazid, Idapamid, Mersalyl,

Spironolacton, Triamteren.

VERSCHLEIERNDE WIRKSTOFFE

Bromantan, Epitestosteron, Probenecid.

PEPTIDHORMONE

ACTH, Erythropoietin (EPO), HCG, HGH

BETABLOCKER

Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Betaxolol, Bisoprolol, Bunolol, Labetalol, Metoprolol, Nadodol, Oxprenolol, Propranolol, Sotalol.

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*1) Ein positiver Dopingfall mit Koffein liegt vor, wenn die Koffeinkonzentration im Urin 12 Mikrogramm/ml übersteigt. *2) Nur zugelassen zur Inhalation, die vor dem Wettbewerb schriftlich der zuständigen medizinischen Stelle gemeldet werden muß.

*3) Als intravenöse Injektion verboten.

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