Anlage 1
— (Übersetzung) NEUE REFERENZLISTE VERBOTENER PHARMAKOLOGISCHER KLASSEN VON DOPINGMITTELN UND DOPINGMETHODEN
I. Verbotene Substanzklassen
A. Stimulantien
Zu den verbotenen Substanzen in Klasse (A) zählen ua. folgende:
Amineptin, Amiphenazol, Amphetamine, Bromantan, Carphedon, Ephedrine *2), Fencamfamin, Koffein *1), Kokain, Mesocarb, Pentetrazol, Pipradrol, Salbutamol *3), Salmeterol *3), Terbutalin *3), ... und verwandte Substanzen.
*1) Bei Koffein wird eine Probe als positiv erachtet, wenn die Konzentration im Urin mehr als 12 Mikrogramm pro Milliliter beträgt.
*2) Bei Cathin wird eine Probe als positiv erachtet, wenn die Konzentration im Urin mehr als 5 Mikrogramm pro Milliliter beträgt. Bei Ephedrin und Methylephedrin wird eine Probe als positiv erachtet, wenn die Konzentration im Urin mehr als 10 Mikrogramm pro Milliliter beträgt. Bei Phenylpropanolamin und Pseudoephedrin wird eine Probe als positiv erachtet, wenn die Konzentration im Urin mehr als 25 Mikrogramm pro Milliliter beträgt.
*3) Nur über Inhalator zur Vorbeugung bzw. Behandlung von Asthma und trainingsinduziertem Asthma erlaubt. Ein schriftliches Attest des Asthmas bzw. des trainingsinduzierten Asthmas durch einen Pneumologen oder einen Mannschaftsarzt ist bei der zuständigen medizinischen Behörde einzureichen.
ANMERKUNG: Alle Imidazolpräparate sind bei lokaler Anwendung erlaubt. Vasokonstriktoren dürfen mit Lokalanästhetika verabreicht werden. Die lokale Anwendung (zB nasal, ophtalmologisch, rektal) von Adrenalin und Phenylephrin ist erlaubt.
B. Narkotika
Zu den verbotenen Substanzen in Klasse (B) zählen ua. folgende:
Buprenorphin, Dextromoramid, Diamorphin (Heroin), Methadon, Morphin, Pentazocin, Pethidin, ... und verwandte Substanzen.
ANMERKUNG: Kodein, Dextromethorphan, Dextropropoxyphen, Dihydrokodein, Diphenoxylat, Ethylmorphin, Pholcodin, Propoxyphen und Tramadol sind erlaubt.
C. Anabolika
Zu den verbotenen Substanzen in Klasse (C) zählen ua. folgende:
1. Anabole androgene Steroide
a) Clostebol, Fluoxymesteron, Metandienon, Metenolon,
Nandrolon, 19-Norandrostenediol, 19-Norandrostenedion,
Oxandrolon, Stanozolol, ... und verwandte Substanzen.
b) Androstenediol, Androstenedion, Dehydroepiandrosteron
(DHEA), Dihydrotestosteron, Testosteron *1), ... und
verwandte Substanzen.
Über Stoffwechselprofile und/oder Messungen des Isotopengehalts erhaltene Beweismittel können dazu verwendet werden, um definitive Schlußfolgerungen zu ziehen.
*1) Ein im Urin eines Wettbewerbsteilnehmers vorliegendes Verhältnis von Testosteron (T) zu Epitestosteron (E) von mehr als sechs (6) zu eins (1) stellt einen Verstoß dar, sofern nicht nachweisbar ist, daß dieses Verhältnis auf eine physiologische oder pathologische Besonderheit wie zB eine niedrige Epitestosteronausscheidung, einen Androgen-produzierenden Tumor oder einen Enzymdefekt zurückzuführen ist.
Im Falle eines 6 überschreitenden T/E ist es obligatorisch, daß die zuständige medizinische Behörde eine Untersuchung durchführt, bevor die Probe als positiv beurteilt wird. Ein vollständiger Bericht wird verfaßt und enthält einen Überblick über frühere Kontrollen, nachfolgende Kontrollen und alle Ergebnisse endokrinologischer Untersuchungen. Sollten keine früheren Kontrollen verfügbar sein, sollte der Athlet drei Monate lang zumindest einmal pro Monat ohne Vorankündigung kontrolliert werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollten im Bericht enthalten sein. Eine Nichtkooperation bei den Untersuchungen führt dazu, daß die Probe für positiv erklärt wird.
- 2. Beta-2-Agonisten
Bambuterol, Clenbuterol, Fenoterol, Formoterol, Reproterol, Salbutamol *1), Terbutalin *1), ... und verwandte Substanzen.
*1) Zugelassen zur Inhalation, wie in Artikel (I.A.) beschrieben.
Bei Salbutamol wird eine Probe als positiv in der Anabolikakategorie erachtet, wenn die Konzentration im Urin mehr als 1000 Nanogramm pro Milliliter beträgt.
D. Diuretika
Zu den verbotenen Substanzen in Klasse (D) zählen ua. folgende:
Acetazolamid, Bumetanid, Chlortalidon, Etacrynsäure, Furosemid, Hydrochlorthiazid, Mannitol *1), Mersalyl, Spironolacton, Triamteren, ... und verwandte Substanzen.
*1) Als intravenöse Injektion verboten.
E. Peptidhormone, Mimetika und Analoge
Zu den verbotenen Substanzen in Klasse (E) zählen ua. folgende sowie deren Analoge und Mimetika:
- 1. Choriongonadotropin (hCG), welches nur bei Männern verboten ist;
- 2. Hypophysäres und synthetisches Gonadotropin (LH), welches nur bei Männern verboten ist;
- 3. Corticotropine (ACTH, Tetracosactid);
- 4. Wachstumshormon (hGH);
- 5. Insulinartiger Wachstumsfaktor (IGF-1)
und alle entsprechenden Releasingfaktoren und deren Analoge;
- 6. Erythropoietin (EPO);
- 7. Insulin;
welches nur zur Behandlung von Athleten mit bestätigter insulinabhängiger Diabetes zugelassen ist. Ein schriftliches Attest der insulinabhängigen Diabetes durch einen Endokrinologen bzw. Mannschaftsarzt ist beizubringen.
Das Vorhandensein einer abnormen Konzentration eines endogenen Hormons der Klasse (E) bzw. seines(r) diagnostischen Marker(s) im Urin eines Wettbewerbsteilnehmers stellt einen Verstoß dar, sofern nicht nachweisbar ist, daß dies auf eine physiologische oder pathologische Besonderheit zurückzuführen ist.
II. Unerlaubte Methoden
Folgende Maßnahmen sind verboten:
- 1. Blutdoping;
- 2. die Verabreichung von künstlichen Sauerstoffträgern oder Plasmaexpandern;
- 3. pharmakologische, chemische und physikalische Manipulationen.
III. Unter bestimmten Umständen verbotene Substanzklassen
A. Alkohol
Falls die Regeln einer zuständigen Behörde dies vorsehen, werden Äthylalkohol-Kontrollen durchgeführt.
B. Cannabis
Falls die Regeln einer zuständigen Behörde dies vorsehen, werden Cannabis-Kontrollen (zB Marihuana, Haschisch) durchgeführt. Bei den Olympischen Spielen werden Cannabis-Kontrollen durchgeführt. Eine 11- Nor-Delta-9-Tetrahydrocannabinol-9-Carbonsäure (Carboxy-TIIC)-Konzentration von mehr als 15 Nanogramm pro Milliliter wird als Doping erachtet.
C. Lokalanästhetika
Injizierbare Lokalanästhetika sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- a) Bupivacain, Lidocain, Mepivacain, Procain und verwandte Substanzen dürfen verwendet werden, jedoch nicht Kokain. Vasokonstriktoren dürfen nur in Verbindung mit Lokalanästhetika verwendet werden.
- b) Es dürfen nur lokale oder intraartikuläre Injektionen verabreicht werden.
- c) Eine Verwendung ist nur dann gestattet, wenn ein medizinischer Grund dafür vorliegt.
Falls die Regeln einer zuständigen Behörde dies vorsehen, kann eine Meldung der Verabreichung erforderlich sein.
D. Glukokortikosteroide
Die systemische Verwendung von Glukokortikosteroiden ist verboten, wenn diese oral, rektal oder über intravenöse bzw. intramuskuläre Injektion verabreicht werden.
E. Beta-Blocker
Zu den verbotenen Substanzen der Klasse (E) zählen ua. folgende:
Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Labetalol, Metoprolol, Nadolol, Oxprenolol, Popranolol, Sotalol, ... und verwandte Substanzen.
Sofern die Regeln einer zuständigen Behörde dies vorsehen, werden Beta-Blocker-Kontrollen durchgeführt.
Zusammenfassung von Harnkonzentrationen, bei deren Überschreitung vom IOC autorisierte Labors Meldung über die Ergebnisse spezifischer
Substanzen erstatten müssen
Die für spezifische Substanzen erzielten Ergebnisse sind zu melden bei
Kaffein > 12 Mikrogramm/Milliliter
Carboxy-THC > 15 Mikrogramm/Milliliter
Cathin > 5 Mikrogramm/Milliliter
Ephedrin > 10 Mikrogramm/Milliliter
Epitestosteron > 200 Nanogramm/Milliliter
Methylephedrin > 10 Mikrogramm/Milliliter
Morphin > 1 Mikrogramm/Milliliter
19-Norandrosteron > 2 Nanogramm/Milliliter
19-Norandrosteron > 5 Nanogramm/Milliliter
Phenylpropanolamin > 25 Mikrogramm/Milliliter
Pseudoephedrin > 25 Mikrogramm/Milliliter
Salbutamol
(als Stimulans) > 100 Nanogramm/Milliliter
(als Anabolikum) > 1 000 Nanogramm/Milliliter
T/E-Verhältnis > 6
IV. Trainingskontrollen
Sofern von der zuständigen Behörde nicht ausdrücklich verlangt, beziehen sich Trainingskontrollen ausschließlich auf verbotene Substanzen der Klasse I.C. (Anabolika), I.D. (Diuretika), I.E. (Peptidhormone, Mimetika und Analoge) und II (Unerlaubte Methoden).
Liste mit Beispielen verbotener Substanzen
ACHTUNG: Dies ist keine vollständige Liste verbotener Substanzen.
Viele Substanzen, die nicht in dieser Liste aufscheinen, gelten unter der Bezeichnung “und verwandte Substanzen" als verboten. Athleten müssen sicherstellen, daß keine der von ihnen verwendeten Medikamente, Ergänzungsmittel, freiverkäuflichen Präparate oder anderen Substanzen irgendwelche verbotenen Substanzen enthalten.
STIMULANTIEN:
Amineptin, Amfepramon, Amiphenazol, Amphetamin, Bambuterol, Bromantan, Carphedon, Cathin, Kokain, Cropropamid, Crothethamid, Ephedrin, Etamivan, Etilamphetamin, Etilefrin, Fencamfamin, Fenetyllin, Fenfluramin, Fromoterol, Heptaminol, Koffein, Mefenorex, Mephentermin, Mesocarb, Methamphetamin, Methylephedrin, Methylphenidat, Nikethamid, Norfenfluramin, Parahydroxylamphetamin, Pemolin, Pentretrazol, Phendimetrazin, Phentermin, Phenylephrin, Phenylpropanolamin, Pholedin, Pipranol, Proliatan, Prophylhexedrin, Pseudoephedrin, Reproterol, Salbutamol, Salmeterol, Selegilin, Strychnin, Terbutalin.
NARKOTIKA:
Buprenorphin, Dextromoramid, Diamorphin (Heroin), Hydrocodon, Methadon, Morphin, Pentazocin, Pethidin.
ANABOLIKA:
Androstenediol, Androstenedion, Bambuterol, Boldenon, Elenbuterol, Cloatebol, Danazol, Dehydrochlormethyltestosteron, Dehydroepiandrosteron (DHEA), Dihydrotestosteron, Drostanolon, Fenoterol, Fluoxymesteron, Formebolon, Formoterol, Gestrinon, Mesterolon, Metandienon, Metenolon, Methandriol, Methyltestosteron, Niboleron, Nandrolon, 19-Norandrostendiol, 19-Norandrostendion, Norethandrolon, Oxandrolon, Oxymesteron, Oxymetholon, Reproterol, Salbutamol, Salmeterol, Stanzolol, Terbutalin, Testosteron, Trenbolon.
DIURETIKA:
Acetazolamid, Bendroflumethiazid, Bumetanid, Canrenon, Chlortalidon, Ethacrynsäure, Furosemid, Hydrochlorothiazid, Indapamid, Mannitol (intravenös injiziert), Mersalyl, Spironolacton, Triamteren.
MASKIERUNGSMITTEL:
Bromantan, Diuretika (siehe oben), Epitestosteron, Probenecid.
PEPTIDHORMONE, MIMETIKA UND ANALOGE:
ACTH, Erythropoictin (EPO), hCG *1), hGH, Insulin, LH *1), Clomiphen *1), Cyclofenil *1), Tamoxifen *1).
*1) Nur bei Männern verboten.
BETA-BLOCKER:
Acebulotol, Alprenolol, Atenolol, Betaxalol, Bisoprolol, Bunolol, Carteolol, Celiprolol, Esmolol, Labetalol, Levobunolol, Metipranolol, Metoprolol, Nadolol, Oxprenolol, Pindolol, Propranolol, Sotalol, Timolol.
Als Anhang zur neuen Referenzliste pharmakologischer Dopingmittel- und Dopingmethodenklassen verabschiedete erläuternde Anmerkung zu Salbutamol
Salbutamol:
Salbutamol wird sowohl als Stimulans als auch als Anabolikum eingestuft.
Das Ziel von Trainingskontrollen besteht darin, Anabolika nachzuweisen. Laut überarbeiteten Bestimmungen zu Salbutamol wird diese Substanz als Anabolikum eingestuft, wenn ihre Konzentration mehr als 500 Nanogramm/Milliliter beträgt und durch eine Enantiomeranalyse bestätigt wird.
Da jedoch die Annahme der Enantiomeranalyse durch eine Peer-beurteilte Fachzeitschrift noch ansteht, gelten bis auf Weiteres nur 1000 Nanogramm/Milliliter überschreitende Konzentrationen als positives Anabolikaergebnis. Proben, die weniger als diese Menge enthalten, müssen den für Trainingskontrollen zuständigen Behörden nicht gemeldet werden.
Während der Wettbewerbe durchgeführte Kontrollen zielen darauf ab, eine Verwendung von Salbutamol als Anabolikum bzw. Stimulans nachzuweisen. Ob die Verabreichung von Salbutamol offengelegt wird oder nicht, ist eine wichtige Frage für während der Wettbewerbe durchgeführte Kontrollen.
Wie immer ist es Aufgabe der Behörden, die Laborergebnisse zu interpretieren. Um zu vermeiden, daß die Behörden mit der Ausstellung von Bestätigungen für medizinische Atteste über eine zeitlich weiter zurückliegende Verwendung über Inhalation überlastet werden, müssen Labors Konzentrationen unter 100 Nanogramm/Milliliter nicht melden.
Alle oben genannten Konzentrationen entsprechen freiem (nicht konjugiertem) Salbutamol.
Ephedrine:
Die pharmakologische und Urinpharmakokinetik der Ephedrine wurde überblicksmäßig untersucht. Es wurde übereinstimmend festgestellt, daß die überprüften Grenzwerte alle Dopingfälle aufdecken würden, bei denen die Ephedrine am Wettbewerbstag eingenommen worden sind.
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