Anlage 1 Anti-Doping-Konvention

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.2001

Anlage 1

— (Übersetzung) Neue Referenzliste verbotener pharmakologischer Klassen von
Dopingmitteln und Dopingmethoden VERBOTENE SUBSTANZKLASSEN SOWIE VERBOTENE METHODEN 2001-2002

I. Verbotene Substanzklassen

A. Stimulantien

Zu den verbotenen Substanzen der Klasse (A) zählen folgende Beispiele:

Amineptin, Aminophenazol, Amfetamin, Bromantan, Koffein *1), Carphedon, Kokain, Ephedrin *2), Fencamfamin, Formoterol *3), Mesocarb, Pentetrazol, Pipradrol, Salbutamol *3), Salmeterol *3), Terbutalin *3), und verwandte Substanzen.

*1) Bei Koffein gilt eine Konzentration von mehr als zwölf Mikrogramm pro ml Urin als positiv.

*2) Bei Cathin gilt eine Konzentration von mehr als fünf Mikrogramm pro ml Urin als positiv. Bei Ephedrin und Methylephedrin gilt eine Konzentration von mehr als zehn Mikrogramm pro ml Urin als positiv. Bei Phenylpropanolamin und Pseudoephedrin gilt eine Konzentration von mehr als 25 Mikrogramm pro ml Urin als positiv.

*3) Darf nur mittels Inhalationsapparat zur Vorbeugung/Behandlung von Asthma und Anstrengungsasthma eingenommen werden. Die zuständige medizinische Instanz hat noch vor Beginn eines sportlichen Wettbewerbs mittels schriftlicher Erklärung des Pneumologen oder Mannschaftsarztes darüber in Kenntnis gesetzt zu werden, ob ein Sportler/eine Sportlerin wegen Asthma bzw. Anstrengungsasthma in Behandlung ist.

Bei den Olympischen Spielen werden Sportler/Sportlerinnen, die um Erlaubnis zur Inhalation eines freigegebenen Beta-2 Agonisten ansuchen, von einem unabhängigen Ärztekomitee untersucht.

ANMERKUNG: Imidazol Präparate sind grundsätzlich zur lokalen Anwendung freigegeben. Vasokonstriktoren können als Zusatz zu lokalanästhetischen Mitteln eingegeben werden. Auch lokal anwendbare Adrenalin- oder Phenylephrinderivate (zB nasal, ophtalmologisch, rektal) sind erlaubt.

B. Narkotika

Zu den verbotenen Substanzen der Klasse (B) zählen folgende Beispiele:

Buprenorphin, Dextromoramid, Diamorphin (Heroin), Methadon, Morphin, Pentazocin, Pethidin, und verwandte Substanzen.

ANMERKUNG: Codein, Dextromethorphan, Dextropropoxyphen, Dihydrokodein, Diphenoxylat, Ethylmorphin, Pholcodin, Propoxyphen, und Tramadol sind erlaubt.

C. Anabolika

Zu den verbotenen Substanzen der Klasse (C) zählen folgende Beispiele:

  1. 1. Anabole Steroide
  1. a) Clostebol, Fluoxymesteron, Metandienon, Meterolon, Nandrolon, 19-Norandrostendiol, 19-Norandrostendion, Oxandrolon, Stanozolol, und verwandte Substanzen.
  2. b) Androstendiol, Androstendion, Dehydroepiandrosteron (DHEA), Dihydrotestosteron, Testosteron *1), und verwandte Substanzen.

    Ergebnisse individueller Steroidprofile und/oder Isotopenverhältnisse können zur definitiven Beurteilung herangezogen werden.

*1) Ein Dopingverstoß ist dann gegeben, wenn das Verhältnis Testosteron (T) zu Epitestosteron (E) im Urin eines Sportlers/einer Sportlerin höher als sechs (6) zu eins (1) vorliegt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn dieses Verhältnis physiologisch oder pathologisch bedingt ist, also zB durch verminderte Epitestosteron Ausscheidung, androgenerzeugende Tumoren, oder Enzym-Mängel.

Bei T/E größer als 6 hat die zuständige ärztliche Instanz weitere medizinische Abklärungen durchzuführen, ehe eine Probe als positiv eingestuft wird. Dazu wird ein Gesamtbericht inklusive der Ergebnisse früherer Tests, Nachfolgetests, sowie eventueller Ergebnisse endokrinologischer Untersuchungen abgefasst. Sollten keine Ergebnisse früherer Tests verfügbar sein, ist der Sportler/die Sportlerin ohne vorherige Ankündigung drei Monate lang mindestens einmal monatlich zu testen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind dem Bericht beizufügen. Wird diesen Anweisungen nicht Folge geleistet, so gilt die Probe als positiv.

  1. 2. Beta-2 Agonisten

    Bambuterol, Clenbuterol, Fenoterol, Formoterol *1), Reproterol, Salbutamol *1), Salmeterol *1), Terbutalin *1), und verwandte Substanzen.

    *1) Als Inhalationsmittel wie in Artikel I.A. beschrieben zugelassen.

    Bei Salbutamol gilt eine Konzentration von mehr als 1 000 Nanogramm pro ml Urin als positiv.

D. Diuretika

Zu den verbotenen Substanzen der Klasse (D) zählen folgende Beispiele:

Acetazolamid, Bumetanid, Chlortalidon, Etacrynsäure, Furosemid, Hydrochlorothiazid, Mannitol *1), Mersalyl, Spironolacton, Triamteren, und verwandte Substanzen.

*1) Als intravenöse Injektion nicht zugelassen.

E. Peptidhormone und analog wirkende Substanzen (Mimetics)

Zu den verbotenen Substanzen der Klasse (E) zählen folgende Beispiele sowie deren Analoge (Mimetics)

  1. 1. Choriongonadotropin (HCG), nur für Männer verboten,
  2. 2. Hypophysäres und synthetisches Gonadotropin (LH), nur für Männer verboten,
  3. 3. Corticotropin (ACTH, Tetracosactid),
  4. 4. Somatropin (HGH),
  5. 5. Insulinähnliches Wachstumshormon (IGF-1) sowie die entsprechenden Releasingfaktoren und deren Analoge,
  6. 6. Erythropoietin (EPO),
  7. 7. Insulin.

Zugelassen zur Behandlung von Sportlern/Sportlerinnen mit nachgewiesener insulinpflichtiger Diabetes. Diese ist durch einen Endokrinologen oder Teamarzt schriftlich zu bestätigen.

Das abnorme Vorliegen eines endogenen Hormons der Klasse (E) oder eines diagnostischen Markers im Urin eines Sportlers/einer Sportlerin gilt als Dopingverstoß. Eine Ausnahme besteht dann, wenn dieser Umstand physiologisch oder pathologisch bedingt ist.

II. Verbotene Methoden

Folgende Methoden sind verboten:

  1. 1. Blutdoping: dies bezieht sich auf die Gabe von Blut, Erythrozyten und/oder analogen Blutprodukten an Sportler/Sportlerinnen, welcher eine Blutabnahme und Weiterführung des körperlichen Trainings im blutleeren Zustand vorangegangen sein kann,
  2. 2. Gabe von künstlichen Sauerstoffträgern oder Plasmaexpandern,
  3. 3. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation

III. Substanzen mit gewissen Einschränkungen

A. Alkohol

Wenn von der zuständigen Instanz vorgesehen, werden Tests auf Einnahme von Ethanol durchgeführt.

B. Cannabinoide

Wenn von der zuständigen Instanz vorgesehen, werden Tests auf Einnahme von Cannabinoiden (Marihuana, Haschisch) durchgeführt. Bei den Olympischen Spielen werden solche Tests in jedem Fall durchgeführt. Eine Konzentration von mehr als 15 Nanogramm 11-Nor-delta 9-Tetrahydrocannabinol 9-Carboxylsäure (Carboxy-THC) gilt als Dopingverstoß.

C. Lokalanästhetika

Injizierte Lokalanästhetika sind unter folgenden Umständen zugelassen:

  1. a) Bupivacain, Lidocain, Mepivacain, Procain, und verwandte Substanzen sind zugelassen, nicht aber Kokain. Vasokonstriktoren sind in Verbindung mit Lokalanästhetika zugelassen,
  2. b) Es dürfen nur lokale oder intraartikuläre Injektionen verabreicht werden,
  3. c) Nur bei medizinischer Indikation

Wenn von der zuständigen Instanz vorgesehen, sind Gaben obengenannter Präparate möglicherweise anzugeben.

D. Glukokortikosteroide

Die systemische Einnahme von Glukokortikosteroiden ist bei oraler, rektaler, oder durch intravenöse/intramuskuläre Injektion erfolgter Verabreichung verboten.

Lokale und intraartikuläre Injektionen von Glukokortikosteroiden sind bei medizinischer Indikation zugelassen. Wenn von der zuständigen Instanz vorgesehen, sind derartige Verabfolgungen möglicherweise anzugeben.

E. Beta-Blocker

Zu den verbotenen Substanzen der Klasse (E) zählen folgende Beispiele:

Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Labetalol, Metoprolol, Nadolol, Oxprenolol, Propranolol, Sotalol, und verwandte Substanzen.

Wenn von der zuständigen Instanz vorgesehen, werden Tests auf Einnahme von Beta-Blockern durchgeführt.

Liste Ausgewählter Substanzen und Untergrenzen von Harnkonzentrationen, ab derer IOC akkreditierte Labors auskunftspflichtig sind:

Koffein > 12 Mikrogramm pro ml

Carboxy-THC > 15 Nanogramm pro ml

Cathin > 5 Mikrogramm pro ml

Ephedrin > 10 Mikrogramm pro ml

Epitestosteron > 200 Nanogramm pro ml

Methylephedrin > 10 Mikrogramm pro ml

Morphin > 1 Mikrogramm pro ml

19-Norandrosteron > 2 Nanogramm pro ml/ bei Männern

19-Norandrosteron > 5 Nanogramm pro ml/bei Frauen

Phenylpropanolamin > 25 Mikrogramm pro ml

Pseudoephedrin > 25 Mikrogramm pro ml

Salbutamol (als Stimulans) > 100 Nanogramm pro ml

(als Anabolikum) > 1 000 Nanogramm pro ml

T/E Verhältnis > 6

IV. Trainingskontrollen

Wenn von der zuständigen Instanz nicht anders vorgesehen, werden Trainingskontrollen nur für in Klasse I.C. (Anabolika), I.D. (Diuretika), I.E. (Peptidhormone und analog wirkende Substanzen, Mimetics), und II (verbotene Methoden) angeführte verbotene Substanzen durchgeführt.

Liste von Beispielen verbotener Substanzen und verbotener Methoden

ACHTUNG: dies ist keine vollständige Liste verbotener Substanzen. Auch andere Substanzen, die nicht auf dieser Liste aufscheinen, sind, sofern sie unter die Bezeichnung “verwandte Substanzen" fallen, als verboten einzustufen.

Es ist Aufgabe des Sportlers/der Sportlerin sich zu vergewissern, dass jedes Medikament, jedes Supplement, jedes rezeptfreie Präparat und jede sonstige Substanz welche er/sie einnimmt, keine verbotenen Substanzen enthält.

STIMULANTIEN:

Amineptin, Amfepramon, Amiphenazol, Amfetamin, Bambuterol, Bromantan, Bupropion, Koffein, Carphedon, Cathin, Kokain, Cropropamid, Crotetamid, Ephedrin, Etamivan, Etilamfetamin, Etilefrin, Fencamfamin, Fenetyllin, Fenfluramin, Formoterol, Heptaminol, Mefenorex, Mephentermin, Mesocarb, Metamfetamin, Metoxyphenamin, Methylendioxyamfetamin, Methylephedrin, Methylphenidat, Nikethamid, Norphenfluramin, Parahydroxyamfetamin, Pemolin, Pentetrazol, Phendimetrazin, Phentermin, Phenylephrin, Phenylpropanolamin, Pholedrin, Pipradrol, Prolintan, Propylhexedrin, Pseudoephedrin, Reproterol, Salbutamol, Salmeterol, Selegilin, Strychnin, Terbutalin.

NARKOTIKA:

Buprenorphin, Dextromoramid, Diamorphin (Heroin), Hydrocodon, Methadon, Morphin, Pentazocin, Pethidin.

ANABOLIKA:

Androstendiol, Androstendion, Bambuterol, Boldenon, Clenbuterol, Clostebol, Danazol, Dehydrochlormethyltestosteron, Dehydroepiandrosteron (DHEA), Dehydrotestosteron, Drostanolon, Fenoterol, Fluoxymesteron, Formebolon, Formoterol, Gestrinon, Mesterolon, Metandienon, Metenolon, Methandriol, Methyltestosteron, Miboleron, Nandrolon, 19-Norandrostendiol, 19-Norandrostendion, Norethandrolon, Oxandrolon, Oxymesteron, Oxymetholon, Reproterol, Salbutamol, Salmeterol, Stanozolol, Terbutalin, Testosteron, Trenbolon.

DIURETIKA:

Acetazolamid, Bendroflumethiazid, Bumetanid, Canrenon, Chlortalidon, Etacrynsäure, Furosemid, Hydrochlorthiazid, Indapamid, Mannitol (bei intravenöser Anwendung), Mersalyl, Spironolacton, Triamteren.

BEEINFLUSSENDE SUBSTANZEN:

Bromantan, Diuretika (siehe oben), Epitestosteron, Probenecid

PEPTIDHORMONE UND ANALOG WIRKENDE SUBSTANZEN, MIMETICS:

ACTH, Erythropoietin (EPO), HCG *1), HGH *1), Insulin, Clomiphen *1), Cyclofenil *1), Tamoxifen *1), aromatase Inhibitoren *1).

*1) Nur für Männer verboten

BETABLOCKER:

Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Betaxolol, Bisoprolol, Bunolol, Carteolol, Celiprolol, Esmolol, Labetalol, Levobunolol, Metipranolol, Metoprolol, Nadolol, Oxprenolol, Pindolol, Propranolol, Sotalol, Timolol.

Erläuterungen zur IOC Liste der verbotenen Substanzen und verbotenen Methoden 2001 bis 2002:

  1. 1. Beta 2 Agonisten

Für die Olympischen Spiele in Salt Lake City sind Sportler/Sportlerinnen, die zur Behandlung von Asthma oder anstrengungsbedingter Bronchokonstriktion (Anstrengungsasthma) inhalierte Beta 2 Agonisten benötigen, verpflichtet, dem ärztlichen Komitee des IOC einen entsprechenden medizinischen Nachweis und Labortest (inklusive Atemwegsfunktion) zu erbringen. Dieser hat mindestens eine (1) Woche vor dem ersten Wettbewerb des Sportlers/der Sportlerin beim ärztlichen Komitee des IOC einzulangen. Die eingereichten Dokumente werden von einem Ausschuss wissenschaftlicher und ärztlicher Experten überprüft. Im Zweifelsfalle können von diesem Ausschuss entsprechende, wissenschaftlich ausgewertete Tests angefordert werden. Inhaliertes Formoterol und Terbutalin sind bei rechtzeitiger Ankündigung (vor dem Wettbewerb) erlaubt.

  1. 2. Blutdoping

Die im Antidoping Kodex des Olympischen Reglements festgehaltene Definition ist der Liste beigefügt.

  1. 3. Glukokortikosteroide

Die Gabe von Glukokortikosteroiden durch lokale oder intraartikuläre Injektion ist weiterhin erlaubt, internationale Verbände sind jedoch berechtigt, einen schriftlichen Nachweis einer solchen Injektion zu verlangen.

  1. 4. Erweiterte Liste von Beispielen

    Bupropion: wird als verbotenes Stimulans hinzugefügt.

Aromotase Inhibitoren: werden hinzugefügt, sind jedoch nur für Männer verboten.

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