Kapitel 90
Anlage1
Optische, photographische, kinematographische, Meß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische oder chirurgische Instrumente und Apparate; Teile und Zubehör dieser Waren
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Waren für technische Zwecke, wie sie in Maschinen und
Geräten verwendet werden, aus vulkanisiertem
Kautschuk (ausgenommen Hartkautschuk) (Nr. 4016), aus
Leder- oder Kunstleder (Nr. 4204) oder aus
Spinnstoffen (Nr. 5911);
b - Stützgürtel und andere Waren zum Stützen, aus
Spinnstoffen, deren beabsichtigte Stütz- oder
Halftefunktion für die Organe ausschließlich
auf ihrer Elastizität beruht (z. B.
Schwangerschaftsgürtel, Thoraxbandagen,
Abdominalbandagen, Gelenksbandagen, Stützbandagen für
Muskeln) (Abschn. XI);
c - feuerfeste Waren der Nummer 6903; keramische Waren
für Laboratorien sowie für chemische oder technische
Zwecke der Nummer 6909;
d - Spiegel aus Glas, nicht optisch bearbeitet, der
Nummer 7009 oder Spiegel aus unedlen Metallen oder
Edelmetallen, soweit sie nicht den Charakter von
optischen Elementen besitzen, der Nummer 8306 oder
des Kapitels 71;
e - Glaswaren der Nummer 7007, 7008, 7011, 7014, 7015
oder 7017;
f - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn
der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen
Metallen (Abschn. XV) und ähnliche Teile aus
Kunststoffen (Kap. 39);
g - Pumpen mit Flüssigkeitszähler oder -messer der
Nummer 8413; Zähl- und Kontrollwaagen sowie gesondert
zur Abfertigung gestellte Gewichte für Waagen
(Nr. 8423); Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben
oder Fördern (Nrn. 8425 bis 8428); Papier- und
Pappeschneidmaschinen aller Art (Nr. 8441);
Vorrichtungen zum Einstellen der Werkstücke oder
Werkzeuge an Werkzeugmaschinen der Nummer 8466,
einschließlich solcher mit optischer
Ablesevorrichtung (z. B. optische Teilköpfe),
ausgenommen jedoch rein optische Instrumente (z. B.
Zentrierfernrohre, Fluchtfernrohre, Rechenmaschinen
(Nr. 8470); Druckreduzierventile sowie andere Ventile
und Armaturen (Nr. 8481);
h - Scheinwerfer, wie sie für Fahrräder oder
Kraftfahrzeuge verwendet werden (Nr. 8512); tragbare
elektrische Leuchten der Nummer 8513;
kinematographische Tonaufnahme-, Tonwiedergabe- und
Tonkopiergeräte (Nrn. 8519 und 8520); Tonköpfe (Nr.
8522); Einzelbild-Videoaufnahmeapparate
(Still-Video-Kameras) und andere Videokamerarecorder
(Nr. 8525); Radargeräte, Funknavigationsgeräte und
Funkfernsteuergeräte (Nr. 8526); innenverspiegelte
Scheinwerferlampen der Nummer 8539;
i - Scheinwerfer der Nummer 9405;
k - Waren des Kapitels 95;
l - Hohlmaße, die nach stofflicher Beschaffenheit
einzureihen sind;
m - Spulen, Rollen oder ähnliche Materialträger (nach
stofflicher Beschaffenheit einzureihen, z. B.
Nr. 3923 oder Abschn. XV).
2 - Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden
Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör von Maschinen,
Apparaten, Instrumenten oder Waren dieses Kapitels nach
folgenden Regeln einzureihen:
a - Teile und Zubehör, die selbst Waren einer der Nummern
dieses Kapitels oder der Kapitel 84, 85 und 91
(ausgenommen der Nrn. 8485, 8548 und 9033)
darstellen, gehören in diese Nummern, gleichgültig,
für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder
Instrumente die Teile bestimmt sind;
b - andere Teile und anderes Zubehör werden, wenn sie
ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte
Maschine, ein bestimmtes Instrument oder einen
bestimmten Apparat oder für mehrere Maschinen,
Apparate oder Instrumente der gleichen Nummer
(einschließlich Maschinen, Instrumente und Apparate
der Nrn. 9010, 9013 oder 9031), geeignet sind, in die
Nummer dieser Maschinen, Instrumente oder Apparate
eingereiht;
c - andere Teile und anderes Zubehör sind in die
Nummer 9033 einzureihen.
3 - Die Bestimmungen der Anmerkung 4 zum Abschnitt XVI gelten
sinngemäß auch für dieses Kapitel.
4 - Nicht in die Nummer 9005 gehören Zielfernrohre für
Waffen, Periskope und Unterseeboote oder Panzerkampfwagen
oder Fernrohre für Maschinen, Vorrichtungen, Instrumente
oder Apparate dieses Kapitels oder des Abschnitts XVI;
solche Fernrohre und Periskope sind in die Nummer 9013
einzureihen.
5 - Optische Instrumente, Vorrichtungen oder Maschinen zum
Messen oder Kontrollieren, für die sowohl die Nummer 9013
als auch die Nummer 9031 in Betracht käme, gehören in die
Nummer 9031.
6 - In die Nummer 9032 gehören nur:
a - Instrumente und Apparate zum selbsttätigen Regeln
der Durchflußmenge, der Standhöhe, des Druckes oder
anderer veränderlicher Größen von Flüssigkeiten oder
Gasen oder zur selbsttätigen Kontrolle der
Temperatur, auch wenn deren Arbeitsweise auf einer
elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu
regelnden Größe ändert; und
b - selbsttätige Regler für elektrische Größen sowie
Instrumente oder Apparate zum selbsttätigen Regeln
nichtelektrischer Größen, wenn deren Arbeitsweise auf
einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit
der zu regelnden Größe ändert.
9001 -- Optische Fasern, optische Faserbündel und optische
Faserkabel, auch mit Anschlußstücken versehen oder
elektrische Leiter enthaltend; Schalter für optische
Fasern sowie Spleißverbinder und andere Anschlußstücke
für optische Fasern; Folien und Platten aus
polarisierenden Stoffen Linsen (einschließlich
Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische
Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefaßt,
ausgenommen nicht optisch bearbeitete Elemente aus
Glas:
(10) - Optische Fasern, optische Faserbündel und optische
Faserkabel, auch mit Anschlußstücken versehen oder
elektrische Leiter enthaltend; Schalter für optische
Fasern sowie Spleißverbinder und andere Anschlußstücke
für optische Fasern:
11 - - optische Fasern
12 - - Lichtleitkabel aus einzeln ummantelten optischen
Fasern
13 - - andere optische Faserkabel und optische Faserbündel
14 - - Schalter für optische Fasern sowie Spleißverbinder
und andere Anschlußstücke für optische Fasern
20 - Folien und Platten aus polarisierenden Stoffen
30 - Kontaktlinsen
40 - Brillengläser aus Glas
50 - Brillengläser aus anderen Stoffen
90 - andere
9002 -- Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus
Stoffen aller Art, gefaßt, für Instrumente oder Apparate,
ausgenommen nicht optisch bearbeitete Elemente aus Glas:
- Objektive:
11 - - für Kameras, Projektoren oder für photographische oder
kinematographische Vergrößerungs- oder
Verkleinerungsapparate
19 - - sonstige
20 - Filter
90 - andere
9003 -- Fassungen für Brillen, Schutzbrillen oder ähnliche Waren;
Teile davon:
- Fassungen:
11 - - aus Kunststoffen
19 - - aus anderen Stoffen
90 - Teile
9004 -- Brillen, Schutzbrillen und ähnliche Waren, zur Korrektur
und zum Schutz der Augen oder für andere Zwecke:
10 - Sonnenbrillen
90 - andere
9005 -- Ferngläser, Fernrohre, astronomische Fernrohre, optische
Teleskope und Gestelle dafür; andere astronomische
Instrumente und Gestelle dafür, ausgenommen jedoch
Instrumente, Apparate und Geräte für die Radioastronomie:
10 - binokulare Ferngläser
80 - andere Instrumente:
90 - Teile und Zubehör (einschließlich Gestelle)
9006 -- Photographische (andere als kinematographische)
Aufnahmeapparate; photographische Blitzlichtgeräte und
Photoblitzlichtlampen, andere als Entladungslampen der
Nummer 8539:
10 - Aufnahmeapparate, wie sie für die Herstellung von
Druckplatten oder Druckzylindern verwendet werden
20 - Aufnahmeapparate, wie sie für die Aufnahme von Dokumenten
auf Mikrofilm, Mikrofiche oder anderen Mikroträgern
verwendet werden
30 - Aufnahmeapparate, für die Unterwasser oder
Luftbildphotographie oder für die medizinische oder
chirurgische Untersuchung innerer Organe oder für
gerichtsmedizinische oder kriminaltechnische
Laboratorien besonders gebaut
40 - Sofortbildkameras
- andere Aufnahmeapparate:
51 - - Spiegelreflexkameras für Rollfilme mit einer Breite von
35 mm oder weniger
52 - - andere, für Rollfilme mit einer Breite von weniger als
35 mm
53 - - andere, für Rollfilme mit einer Breite von 35 mm
59 - - sonstige
- photographische Blitzlichtgeräte und
Photoblitzlichtlampen:
61 - - Elektronenblitzgeräte
62 - - Blitzlichtlampen, Blitzwürfel und dergleichen
69 - - sonstige
- Teile und Zubehör:
91 - - für photographische Aufnahmeapparate
99 - - sonstige
9007 -- Kinematographische Aufnahmeapparate und Projektoren, auch
mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten:
- Aufnahmeapparate:
11 - - für Filme mit einer Breite von weniger als 16 mm oder
für Doppel-8 mm-Filme
19 - - sonstige
20 - Projektoren
91 - - für Aufnahmeapparate
92 - - für Projektoren
9008 -- Stehbildprojektoren; photographische (andere als
kinematographische) Vergrößerungs- und
Verkleinerungsapparate:
10 - Projektoren für Diapositive
20 - Lesegeräte für Mikrofilm, Mikrofiche oder andere
Mikroträger, auch für die Herstellung von Kopien geeignet
30 - andere Stehbildprojektoren
40 - photographische (andere als kinematographische)
Vergrößerungs- und Verkleinerungsapparate
90 - Teile und Zubehör
9009 -- Photokopierapparate mit optischem System oder für das
Kontaktverfahren sowie Thermokopiergeräte:
- elektrostatische Photokopiergeräte
11 - - mit direkter Wiedergabe des Originalbildes arbeitend
(direktes Verfahren)
12 - - mit Wiedergabe des Originalbildes über einen
Zwischenträger arbeitend (indirektes Verfahren)
- andere Photokopiergeräte:
21 - - mit optischem System
22 - - für das Kontaktverfahren
30 - Thermokopiergeräte
90 - Teile und Zubehör
9010 -- Apparate und Ausrüstungen für photographische oder
kinematographische Laboratorien (einschließlich Apparate
für die Projektion oder das Aufbringen von Schaltbildern
auf sensibilisierte Halbleitermaterialien), in diesem
Kapitel anderweitig weder genannt noch inbegriffen;
Negativbetrachter; Projektionsschirme und
Projektionswände:
10 - Apparate und Ausrüstungen für die selbsttätige
Entwicklung von photographischen oder Kinematographischen
Filmen oder von photographischem Papier in Rollen sowie
Apparate und Ausrüstungen, die automatisch von
entwickelten Filmen Abzüge auf photographischem Papier in
Rollen herstellen
(40) - Apparate für die Projektion oder das Aufbringen von
Schaltbildern auf sensibilisierte
Halbleitermaterialien:
41 - - Apparate zum direkten Aufbringen von Schaltbildern
auf Scheiben (Wafers)
42 - - Apparate zur schrittweisen Projektion von
Schaltbildern
49 - - andere
50 - andere Apparate und Ausrüstungen für photographische
oder kinematographische Laboratorien; Negativbetrachter
60 - Projektionsschirme und Projektionswände
90 - Teile und Zubehör
9011 -- Optische Mikroskope, einschließlich Solche für die
Mikrophotographie, Mikrokinematographie oder
Mikroprojektion:
10 - Stereomikroskope
20 - andere Mikroskope, für die Mikrophotographie,
Mikrokinematographie oder Mikroprojektion
80 - andere Mikroskope
90 - Teile und Zubehör
9012 -- Andere als optische Mikroskope; Diffraktographen:
10 - andere als optische Mikroskope; Diffraktographen
90 - Teile und Zubehör
9013 -- Flüssigkristallanzeigen, die keine in anderen Nummern
genauer erfaßten Waren darstellen; Vorrichtungen zur
Erzeugung von Laserstrahlen, ausgenommen Laserdioden;
andere optische Instrumente, Apparate und Geräte, in diesem
Kapitel anderweitig weder genannt noch inbegriffen:
10 - Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre als Teile
für Maschinen, Instrumente
20 - Vorrichtungen zur Erzeugung von Laserstrahlen,
ausgenommen Laserdioden
80 - andere Geräte, Apparate und Instrumente
90 - Teile und Zubehör
9014 -- Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere
Navigationsinstrumente und -apparate:
10 - Kompasse, einschließlich Navigationskompasse
20 - Instrumente und Apparate für die Luft- oder
Weltraumnavigation (ausgenommen Kompasse)
80 - andere Instrumente und Apparate
90 - Teile und Zubehör
9015 -- Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie,
Topographie, Feld- und Höhenvermessung, Photogrammetrie,
Hydrographie, Ozeanographie, Hydrologie, Meteorologie oder
Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser:
10 - Entfernungsmesser
20 - Theodolite und Tachymeter
30 - Nivellierinstrumente
40 - Instrumente und Geräte für die Photogrammetrie
80 - andere Instrumente, Apparate und Geräte
90 - Teile und Zubehör
9016 00 Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 Milligramm oder
weniger, auch mit Gewichten
9017 -- Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente (z. B.
Zeichenmaschinen, Pantographen, Winkelmesser, Reißzeuge,
Rechenschieber und Rechenscheiben); Instrumente für die
Längenmessung mit der Hand (z. B. Maßstäbe und Maßbänder,
Mikrometer und Schiebelehren und andere Lehren), in diesem
Kapitel anderweitig weder genannt noch inbegriffen:
10 - Zeichentische und Zeichenmaschinen, auch automatische
20 - andere Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente
30 - Mikrometer, Schiebelehren und andere Lehren
80 - andere Instrumente
90 - Teile und Zubehör
9018 -- Instrumente, Apparate und Geräte, für medizinische,
chirurgische, zahnmedizinische oder veterinärmedizinische
Verwendung, einschließlich Szintigraphen und andere
elektromedizinische Apparate sowie Apparate zur Prüfung des
Sehvermögens:
- Elektro-Diagnoseapparate (einschließlich der Apparate zur
funktionellen Prüfung oder zur Kontrolle der
physiologischen Parameter):
11 - - Elektrokardiographen
12 - - Ultraschalldiagnoseapparate
13 - - Magnetresonanzapparate
14 - - Apparate für die Szintigraphie
19 - - sonstige
20 - Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgeräte
- Injektionsspritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und
dergleichen:
31 - - Spritzen, auch mit Nadeln
32 - - Hohlnadeln aus Metall und chirurgische Nähnadeln
39 - - sonstige
- andere Instrumente, Apparate und Geräte für
zahnmedizinische Zwecke:
41 - - Dentalbohrmaschinen, auch mit anderer zahnmedizinischer
Ausrüstung auf einem gemeinsamen Sockel
49 - - sonstige
50 - andere Instrumente, Apparate und Geräte für die
Augenheilkunde
90 - andere Instrumente, Apparate und Geräte
9019 -- Apparate und Geräte für die Mechanotherapie;
Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für
Psychotechnik, Ozontherapie, Sauerstofftherapie,
Aerosoltherapie und künstliche Beatmung sowie andere
Apparate und Geräte für die Atmungstherapie:
10 - Apparate und Geräte für die Mechanotherapie;
Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für die
Psychotechnik
20 - Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie,
Aerosoltherapie und künstliche Beatmung sowie andere
Apparate und Geräte für die Atmungstherapie
9020 00 Andere Atmungsgeräte und Gasmasken, ausgenommen
Schutzmasken, die weder mechanische Teile noch
auswechselbare Filter aufweisen
9021 -- Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich
Krücken, medizinisch-chirurgische Gürtel und Bänder;
Schienen und andere Vorrichtungen zur Behandlung von
Knochenbrüchen; künstliche Körperteile; Schwerhörigengeräte
und andere Apparate und Vorrichtungen, die zur Behebung von
Funktionsschäden oder Gebrechen in der Hand oder am Körper
getragen oder in diesen eingepflanzt werden:
- künstliche Gelenke und andere Apparate und Vorrichtungen
für die Orthopädie oder Behandlung von Knochenbrüchen:
11 - - künstliche Gelenke
19 - - sonstige
- künstliche Zähne und Zahnprothesen:
21 - - künstliche Zähne
29 - - sonstige
30 - andere künstliche Körperteile
40 - Schwerhörigengeräte, ausgenommen Teile und Zubehör
50 - Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und Zubehör
90 - andere
9022 -- Röntgenapparate oder Apparate, die Alpha-, Beta- oder
Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische,
chirurgische, zahnmedizinische oder veterinärmedizinische
Zwecke, einschließlich der Apparate für die
Strahlenphotographie oder die Strahlentherapie,
Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zur Erzeugung von
Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Steuerpulte und
Bedienungstische, Bildschirme, Tische, Sessel und
dergleichen, für die Untersuchung und Behandlung:
- Röntgenapparate, auch für medizinische, chirurgische,
zahnmedizinische oder veterinärmedizinische Verwendung,
einschließlich Apparate für die Röntgenphotographie oder
die Strahlentherapie:
12 - - Apparate für die Computertomographie
13 - - andere, für zahnmedizinische Zwecke
14 - - andere, für medizinische, chirurgische oder
veterinärmedizinische Zwecke
19 - - für andere Zwecke
- Apparate, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden,
auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder
veterinärmedizinische Zwecke, einschließlich Apparate für
die Strahlenphotographie oder die Strahlentherapie:
21 - - für medizinische, chirurgische, zahnmedizinische oder
veterinärmedizinische Zwecke
29 - - für andere Zwecke
30 - Röntgenröhren
90 - andere, einschließlich Teile und Zubehör
9023 00 Instrumente, Apparate und Modelle für Vorführzwecke (z. B.
in Schulen oder Ausstellungen), für andere Zwecke nicht
verwendbar
9024 -- Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte,
Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer
mechanischer Eigenschaften von Materialien (z. B. Metallen,
Holz, Spinnstoffen, Papier und Kunststoffen):
10 - Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen von Metallen
80 - - andere Maschinen, Apparate und Geräte
90 - Teile und Zubehör
9025 -- Dichtemesser, Aräometer, Senkwaagen und ähnliche
schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer,
Hygrometer und Psychrometer, auch mit
Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert:
- Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen
Instrumenten kombiniert:
11 - - mit Flüssigkeitsfüllung, direkt ablesbar
19 - - sonstige
80 - andere Instrumente
90 - Teile und Zubehör
9026 -- Instrumente und Apparate zum Messen oder Kontrollieren von
Durchfluß, Standhöhe, Druck oder von anderen veränderlichen
Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B.
Durchflußmengenmesser, Standanzeiger, Manometer und
Wärmemengenmesser), ausgenommen Instrumente und Apparate
der Nummer 9014, 9015, 9028 oder 9032:
10 - zum Messen oder Kontrollieren von Durchfluß oder
Standhöhe von Flüssigkeiten
20 - zum Messen oder Kontrollieren des Druckes
80 - andere Instrumente oder Apparate
90 - Teile und Zubehör
9027 -- Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder
chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer,
Spektrometer und Gas- oder Rauchanalysenapparate);
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen der
Viskosität, Porosität, Dehnung, Oberflächenspannung oder
dergleichen; Instrumente und Apparate für kalorimetrische,
akustische oder photometrische Messungen (einschließlich
Belichtungsmesser); Mikrotome:
10 - Gas- oder Rauchanalysenapparate
20 - Chromatographen und Elektrophoreseinstrumente
30 - Spektrometer, Spektrophotometer und Spektrographen, die
optische Strahlungen (Ultraviolett-Strahlen, sichtbares
Licht, Infrarot-Strahlen) verwenden
40 - Belichtungsmesser
50 - andere Instrumente und Apparate, die optische Strahlungen
(Ultraviolett-Strahlen, sichtbares Licht,
Infrarotstrahlen) verwenden
80 - andere Instrumente und Apparate
90 - Mikrotome; Teile und Zubehör
9028 -- Verbrauchs- oder Produktionszähler für Gas, Flüssigkeiten
und Elektrizität, einschließlich derartiger Prüf- und
Eichzähler für diese Geräte:
10 - Gaszähler
20 - Flüssigkeitszähler
30 - Elektrizitätszähler
90 - Teile und Zubehör
9029 -- andere Zähler (Tourenzähler, Produktionszähler,
Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und
dergleichen); Tachometer und andere
Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Nummer 9014
oder 9015; Stroboskope:
10 - Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter,
Kilometerzähler, Schrittzähler und dergleichen
20 - Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope
90 - Teile und Zubehör
9030 -- Oszilloskope, Spektralanalysengeräte und andere
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder
Kontrollieren elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der
Nummer 9028; Instrumente und Apparate zum Messen oder zum
Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgen-, kosmischen
oder anderen ionisierenden Strahlen:
10 - Instrumente und Apparate zum Messen oder zum Nachweis von
ionisierenden Strahlen
20 - Kathodenstrahloszilloskope und
Kathodenstrahloszillographen
- andere Instrumente und Apparate zum Messen oder
Kontrollieren der Spannung, der Stromstärke, des
Widerstandes oder der Leistung, ohne
Registriervorrichtung:
31 - - Multipeler
39 - - sonstige
40 - andere Instrumente und Apparate, besonders für die
Fernmeldetechnik gebaut (z. B. Nebensprechmesser,
Verstärkungsgradmesser, Verzerrungsmesser und
Geräuschspannungsmesser)
(80) - andere Instrumente und Apparate:
82 - - zum Messen oder Kontrollieren von Scheiben aus
Halbleitermaterialien (Wafers) oder von
Halbleiterelementen
83 - - sonstige, mit Registriervorrichtung
89 - - sonstige
90 - Teile und Zubehör
9031 -- Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder
Kontrollieren, in diesem Kapitel anderweitig weder genannt
noch inbegriffen; Profilprojektoren:
10 - Maschinen zum Auswuchten mechanischer Teile
20 - Prüfstände
30 - Profilprojektoren
(40) - andere optische Instrumente, Apparate und Geräte:
41 - - zum Kontrollieren von Scheiben aus
Halbleitermaterialien (Wafers) oder von
Halbleiterelementen oder zum Kontrollieren von bei
der Herstellung von Halbleiterelementen verwendeten
Photomasken oder deren Vergrößerungen (Reticles)
49 - - sonstige
80 - andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen
90 - Teile und Zubehör
9032 -- Instrumente, Apparate und Geräte zum selbsttätigen Regeln
oder Kontrollieren:
10 - Thermostate
20 - Druckregel- und -Kontrollapparate
- andere Instrumente, Apparate und Geräte:
81 - - hydraulische oder pneumatische
89 - - sonstige
90 - Teile und Zubehör
9033 00 Teile und Zubehör von Maschinen, Apparaten, Geräten und
Instrumenten des Kapitels 90, in diesem Kapitel anderweitig
weder genannt noch inbegriffen
Kapitel 91
Uhrmacherwaren
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Uhrgläser oder Uhrgewichte (nach ihrer stofflichen
Beschaffenheit einzureihen);
b - Uhrketten (Nr. 7113 bzw. 7117);
c - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne
der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV aus unedlen Metallen
(Abschn. XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen
(Kap. 39) oder aus Edelmetallen oder aus
Edelmetallplattierungen (im allgemeinen Nr. 7115);
Uhrfedern sind jedoch als Uhrenteile einzureihen
(Nr. 9114);
d - Kugeln für Kugellager (Nr. 7326 bzw. 8482);
e - Waren der Nummer 8412, die so konstruiert sind, daß
sie ohne Hemmung funktionieren;
f - Kugellager (Nr. 8482);
g - Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder
mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder deren
Teilen zusammengesetzt, die erkennbar ausschließlich
oder hauptsächliche für solche Uhrwerke bestimmt sind
(Kap. 85).
2 - Die Nummer 9101 umfaßt lediglich Uhren mit ganz aus
Edelmetall oder Edelmetallplattierungen bestehenden
Gehäusen oder mit derartigen Gehäusen, die mit Natur-
oder Zuchtperlen, Edel- oder Halbedelsteinen
(natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) der
Nummern 7101 bis 7104 besetzt sind. Uhren mit Gehäusen
aus unedlem Metall mit darin eingelegtem Edelmetall
gehören in die Nummer 9102.
3 - Kleinuhrwerke im Sinne dieses Kapitels sind Uhrwerke, die
als Gangregler eine Unruh mit Spiralfeder, einen
Quarzkristall oder ein anderes für die Zeitteilung
geeignetes System aufweisen und mit einer Anzeige oder
einer Einrichtung zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige
ausgestattet sind. Die Dicke dieser Kleinuhrwerke darf
nicht mehr als 12 mm und deren Breite, Länge oder
Durchmesser nicht mehr als 50 mm betragen.
4 - Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkung 1 bleiben
Werke und Teile, die sowohl für Uhren als auch für andere
Zwecke, insbesondere für Meß- oder Präzisionsinstrumente
geeignet sind, in diesem Kapitel.
9101 -- Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren
(einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit einem
Gehäuse aus Edelmetall oder Edelmetallplattierung:
(10) - Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit
Stoppeinrichtung:
11 - - nur mit mechanischer Anzeige
12 - - nur mit opto-elektronischer Anzeige
- andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung:
19 - - sonstige
21 - - mit Automatikaufzug
29 - - sonstige
- andere Uhren:
91 - - elektrisch betrieben
99 - - sonstige
9102 -- Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren
(einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen
solche der Nummer 9101:
(10) - Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit
Stoppeinrichtung:
11 - - nur mit mechanischer Anzeige
12 - - nur mit opto-elektronischer Anzeige
19 - - sonstige
- andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung:
21 - - mit Automatikaufzug
29 - - sonstige
- andere Uhren:
91 - - elektrisch betrieben
99 - - sonstige
9103 -- Uhren mit Kleinuhrwerk, ausgenommen solche der
Nummern 9101, 9102 und 9104:
10 - elektrisch betrieben
90 - andere
9104 00 Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren für Land-, Luft-,
Raum- oder Wasserfahrzeuge
9105 -- Andere Uhren mit anderen als Kleinuhrwerken:
- Wecker:
11 - - elektrisch betrieben
19 - - sonstige
- Wanduhren:
21 - - elektrisch betrieben
29 - - sonstige
- andere:
91 - - elektrisch betrieben
99 - - sonstige
9106 -- Zeitkontrollapparate und Zeitmesser mit Uhrwerk oder
Synchronmotor (z. B. Zeitkontrolluhren, Zeit- und
Datumstempeluhren):
10 - Zeitkontrolluhren, Zeit- und Datumstempeluhren
20 - Parkuhren
90 - andere
9107 00 Zeitschalter und andere Zeitauslöser, mit Uhrwerk oder
Synchronmotor
9108 -- Kleinuhrwerke, vollständig und zusammengebaut:
(10) - elektrisch betrieben:
11 - - nur mit mechanischer Anzeige oder einer Einrichtung zur
Aufnahme einer mechanischen Anzeige
12 - - nur mit opto-elektronischer Anzeige
19 - - sonstige
20 - mit Automatikaufzug
- andere:
91 - - mit einer größten Abmessung von 33,8 mm oder weniger
99 - - sonstige
9109 -- Andere Uhrwerke, vollständig und zusammengebaut:
(10) - elektrisch betrieben:
11 - - für Wecker
19 - - sonstige
90 - andere
9110 -- Vollständige Uhrwerke, nicht zusammengebaut oder teilweise
zusammengebaut (Bausätze); nicht vollständig
zusammengebaute Uhrwerke; Uhrwerkrohlinge:
- Kleinuhrwerke:
11 - - vollständige Uhrwerke, nicht zusammengebaut oder
teilweise zusammengebaut (Bausätze)
12 - - nicht vollständig zusammengebaute Uhrwerke
19 - - Uhrwerkrohlinge
90 - andere
9111 -- Gehäuse für Uhren der Nummer 9101 oder 9102, und Teile
davon:
10 - Gehäuse aus Edelmetall oder Edelmetallplattierung
20 - Gehäuse aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder
versilbert
80 - andere Gehäuse
90 - Teile
9112 -- Gehäuse für andere Uhren und ähnliche Gehäuse für andere
Waren dieses Kapitels; Teile davon:
10 - Metallgehäuse
80 - andere Gehäuse
90 - Teile
9113 -- Uhrarmbänder und Teile davon:
10 - aus Edelmetall oder Edelmetallplattierung
20 - aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert
90 - andere
9114 -- Andere Uhrenteile:
10 - Federn, einschließlich Unruhfedern
20 - Lagersteine
30 - Zifferblätter
40 - Platinen und Brücken
90 - andere
Kapitel 92
Musikinstrumente; Teile und Zubehör davon
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn
der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen
Metallen (Abschn. XV) und ähnliche Teile aus
Kunststoffen (Kap. 39);
b - Mikrophone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer,
Schalter, Stroboskope oder andere als Zubehör
dienende Instrumente, Apparate oder Ausrüstungsteile
des Kapitels 85 oder 90, die mit Waren dieses
Kapitels verwendet werden, jedoch nicht in diese
Waren oder mit diesen Waren in einem gemeinsamen
Gehäuse eingebaut sind;
c - Instrumente und Geräte mit Spielzeugcharakter
(Nr. 9503);
d - Pinsel, Bürsten und andere Bürstenbinderwaren zum
Reinigen von Musikinstrumenten (Nr. 9603);
e - Instrumente und Geräte mit dem Charakter von
Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Nr. 9705 oder
9706).
2 - Bogen, Schlegel und ähnliche Waren, die zum Spielen von
Musikinstrumenten der Nummer 9202 oder 9206 verwendet
werden, sind in die Nummer der zugehörigen Instrumente
einzureihen, wenn sie zusammen mit diesen Instrumenten
zur Abfertigung gestellt werden und auch in der Anzahl
diesen Instrumenten entsprechen.
Karten, Scheiben und Walzen der Nummer 9209 gehören auch
dann in diese Nummer, wenn sie zusammen mit einem
dazugehörigen Instrument oder Gerät zur Anfertigung
gestellt werden.
9201 -- Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos
und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur:
10 - Pianinos
20 - Flügel
90 - andere
9202 -- Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und
Harfen):
10 - Streichinstrumente (Bogeninstrumente)
90 - andere
9203 00 Pfeifenorgeln mit Klaviatur; Harmonien und ähnliche
Instrumente mit Klaviatur und freischwingenden Metallzungen
9204 -- Akkordeons und ähnliche Instrumente; Mundharmonikas:
10 - Akkordeons und ähnliche Instrumente
20 - Mundharmonikas
9205 -- Andere Blasinstrumente (z. B. Klarinetten, Trompeten und
Dudelsäcke,:
10 - Blechblasinstrumente
90 - andere
9206 00 Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylophone, Becken,
Kastagnetten und Rumbakugeln)
9207 -- Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird
oder elektrisch verstärkt werden muß (z. B. Orgeln,
Gitarren und Akkordeons):
10 - Tasteninstrumente, ausgenommen Akkordeons
90 - andere
9208 -- Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, mechanische singende
Vögel, singende Sägen und andere Musikinstrumente, in
anderen Nummern dieses Kapitels nicht erfaßt; Lockpfeifen
aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und andere
Mundblasinstrumente für Signalzwecke:
10 - Spieldosen
90 - andere
9209 -- Teile (z. B. Musikwerke für Spieldosen) und Zubehör (z. B.
Karten, Scheiben und Walzen für mechanische Instrumente)
von Musikinstrumenten; Metronome, Stimmgabeln und
Stimmpfeifen aller Art:
10 - Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen
20 - Mechaniken für Spieldosen
30 - Saiten für Musikinstrumente
- andere:
91 - - Teile und Zubehör von Klavieren
92 - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten der Nummer 9202
93 - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten der Nummer 9203
94 - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten der Nummer 9207
99 - - sonstige
Abschnitt XIX
Waffen und Munition; Teile und Zubehör davon
Kapitel 93
Waffen und Munition; Teile und Zubehör davon
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder,
Leuchtraketen, Hagelraketen und andere Waren des
Kapitels 36;
b - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn
der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen
Metallen (Abschn. XV), und gleichartige Teile aus
Kunststoffen (Kap. 39);
c - Panzerkampfwagen und gepanzerte Kampffahrzeuge, auch
mit Bewaffnung (Nr. 8710);
d - Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für
Waffen, mit Ausnahme solcher, die auf Waffen montiert
sind oder zusammen mit den Waffen, für die sie
bestimmt sind, zur Abfertigung gestellt werden
(Kap. 90);
e - Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport,
stumpfe Waffen für den Fechtsport und Waffen mit dem
Charakter von Spielzeug (Kap. 95);
f - Waffen und Munition mit dem Charakter von
Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Nr. 9705 oder
9706).
2 - Als Teile der Nummer 9306 gelten nicht Funk- oder
Radargeräte der Nummer 8526.
9301 00 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen sowie Waffen
der Nummer 9307
9302 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Nummer 9303
oder 9304
9303 -- Andere Feuerwaffen und ähnliche Vorrichtungen, deren
Wirkungsweise auf der Zündung einer Treibladung beruht
(z. B. Sportgewehre und Sportflinten, Vorderlader,
Leuchtpistolen und andere Vorrichtungen, die nur
Leuchtsignale abfeuern, Schreckschußpistolen und -revolver,
Viehschlachtapparate und Kanonen zum Schießen von
Fangleinen):
10 - Vorderlader
20 - andere Sportschrot- und Jagdschrotgewehre, einschließlich
der kombinierten Gewehre mit mindestens einem glatten
Lauf
30 - andere Sport- und Jagdgewehre
90 - andere
9304 00 Andere Waffen (z. B. Gewehre und Pistolen, die mit Feder-,
Luft- oder Gasdruck arbeiten, Schlagstöcke), ausgenommen
solche der Nummer 9307
9305 -- Teile und Zubehör von Waren der Nummern 9301 bis 9304:
10 - von Revolvern oder Pistolen
- von Kugel- oder Schrotgewehren der Nummer 9303:
21 - - glatte Läufe
29 - - sonstige
90 - andere
9306 -- Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen und ähnliche
Kriegsmunition und Teile davon; Patronen und andere
Munition und Geschosse sowie deren Teile, einschließlich
Schrot und Patronenpfropfen:
10 - Patronen und Teile davon für Bolzensetzwerkzeuge oder
ähnliche Werkzeuge oder für Viehschlachtapparate
- Schrotpatronen und Teile davon; Geschosse für
Luftdruckwaffen:
21 - - Patronen
29 - - andere
30 - andere Patronen und Teile davon
90 - andere
9307 00 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und ähnliche Waffen sowie
deren Teile und Scheiden für diese Waren
Abschnitt XX
Verschiedene Waren
Kapitel 94
Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettwaren, Matratzen, Betteinsätze, Polster und ähnliche Waren mit Füllungen;
Beleuchtungskörper, anderweitig weder genannt noch inbegriffen;
Reklameleuchten, Leuchtschilder und ähnliche Waren; vorgefertigte
Gebäude
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - mit Luft oder Wasser füllbare Matratzen, Polster oder
Kissen der Kapitel 39, 40 oder 63;
b - Spiegel, die auf den Boden gestellt werden, z. B.
schwenkbare Ankleidespiegel (Nr. 7009);
c - Waren des Kapitels 71;
d - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne
der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen
Metallen (Abschn. XV), oder ähnliche Teile aus
Kunststoffen (Kap. 39) sowie Panzerschränke
(Nr. 8303);
e - Möbel, die als Teile von Kühl- oder
Tiefkühleinrichtungen der Nummer 8418 besonders
gebaut sind; Möbel, die für die Aufnahme von
Nähmaschinen besonders gebaut sind (Nr. 8452);
f - Beleuchtungskörper des Kapitels 85;
g - Möbel, die als Teile von Apparaten und Geräten der
Nummer 8518 (Nr. 8518), der Nummern 8519 bis 8521
(Nr. 8522) oder der Nummern 8525 bis 8528 (Nr. 8529)
besonders gestaltet sind;
h - Waren der Nummer 8714;
i - zahnärztliche Behandlungsstühle, die mit
zahnmedizinischen Apparaten oder Geräten der
Nummer 9018 ausgestattet sind, sowie Speibecken für
zahnärztliche Ordinationsräume (Nr. 9018);
k - Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Gehäuse für
Uhren);
l - Möbel und Beleuchtungskörper mit Spielzeugcharakter
(Nr. 9503), Billardtische und andere für Spielzwecke
besonders gebaute Möbel (Nr. 9504), Möbel für
Zauberkunststücke, ferner Dekorationen (ausgenommen
elektrische Girlanden) wie Lampions und dergleichen
(Nr. 9505).
2 - Waren (ausgenommen Teile), die in den Nummern 9401 bis
9403 angeführt sind, gehören nur dann in diese Nummern,
wenn sie für das Aufstellen auf dem Boden gebaut sind.
Diese Bestimmung gilt aber nicht für die folgenden Waren,
die in die vorstehend genannten Nummern auch dann
einzureihen sind, wenn sie zum Aufhängen, zum Befestigen
an der Wand oder zum Aufeinanderstellen gebaut sind:
a - Schränke, Büchergestelle, Regale und Möbel aus
zusammengehörenden Einzelstücken;
b - Sitze und Bettgestelle.
3 - a - In den Nummern 9401 bis 9403 gelten Platten aus Glas
(einschließlich Spiegel), Marmor oder anderen Steinen
oder aus anderen Stoffen des Kapitels 68 oder 69,
auch zu Formen zugeschnitten, aber ohne Verbindung
mit anderen Teilen, nicht als Teile, sofern sie
gesondert zur Abfertigung gestellt werden;
b - Waren der Nummer 9404, die gesondert zur Abfertigung
gestellt werden, sind nicht als Teile von Waren der
Nummer 9401 bis 9403 einzureihen.
4 - Als vorgefertigte Gebäude der Nummer 9406 gelten sowohl
in der Fabrik fertiggestellte als auch in Einzelteilen
vorliegende Gebäude, wenn diese Teile gemeinsam zur
Abfertigung gestellt und am Aufstellungsort
zusammengebaut werden, z. B. Wohnhäuser,
Arbeitsunterkünfte, Werkstätten, Büros, Schulen,
Geschäfte, Schuppen, Garagen oder ähnliche Gebäude.
9401 -- Sitzmöbel (ausgenommen Waren der Nr. 9402), einschließlich
solcher, die in Liegemöbel umgewandelt werden können, und
Teile davon:
10 - Sitze, wie sie in Luftfahrzeugen verwendet werden
20 - Sitze, wie sie in Kraftfahrzeugen verwendet werden
30 - Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhe
40 - Sitzmöbel, die in Betten umgewandelt werden können,
ausgenommen Gartenmöbel oder Campingeinrichtungen
50 - Sitzmöbel aus Stuhlrohr, Korbweide, Bambus oder ähnlichen
Stoffen
- andere Sitzmöbel, mit Holzgestell:
61 - - gepolstert
69 - - sonstige
- andere Sitzmöbel, mit Metallgestell:
71 - - gepolstert
79 - - sonstige
80 - andere Sitzmöbel
90 - Teile
9402 -- Medizinische, chirurgische, zahnmedizinische oder
veterinärmedizinische Möbel (z. B. Operationstische,
Untersuchungstische und Spitalsbetten mit mechanischen
Vorrichtungen, zahnärztliche Behandlungsstühle); Stühle für
Friseursalons und ähnliche Stühle, die sowohl Schwenk- als
auch Kipp- und Hebevorrichtungen besitzen; Teile dieser
Waren:
10 - zahnärztliche Behandlungsstühle, Stühle für Friseursalons
und ähnliche Stühle; Teile davon
90 - andere
9403 -- Andere Möbel und Teile davon:
10 - Metallmöbel, wie sie in Büros verwendet werden
20 - andere Metallmöbel
30 - Holzmöbel, wie sie in Büros verwendet werden
40 - Holzmöbel, wie sie in Küchen verwendet werden
50 - Holzmöbel, wie sie in Schlafräumen verwendet werden
60 - andere Holzmöbel
70 - Kunststoffmöbel
80 - Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr,
Korbweide, Bambus oder ähnlichen Stoffen
90 - Teile
9404 -- Betteinsätze; Bettwaren und ähnliche Waren (z. B.
Matratzen, Steppdecken, Tuchenten, Polster, Sitzkissen),
mit Federkernen oder gepolstert oder mit Füllungen aus
Stoffen aller Art, einschließlich Zellkautschuk oder
Zellkunststoff, auch überzogen:
10 - Betteinsätze
- Matratzen:
21 - - aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen
29 - - aus anderen Stoffen
30 - Schlafsäcke
90 - andere
9405 -- Beleuchtungskörper, einschließlich Scheinwerfer und Teile
davon, anderweitig weder genannt noch inbegriffen;
Reklameleuchten, Leuchtschilder und ähnliche Waren, mit
fest montierter Lichtquelle, sowie anderweitig weder
genannte noch inbegriffene Teile davon:
10 - Luster und andere elektrische Decken- oder Wandleuchten,
ausgenommen solche für öffentliche Plätze oder
Verkehrswege
20 - elektrische Tisch-, Schreibtisch-, Nachtkästchen- oder
Stehleuchten
30 - Beleuchtungssätze, wie sie auf Weihnachtsbäumen verwendet
werden
40 - andere elektrische Beleuchtungskörper
50 - nichtelektrische Beleuchtungskörper
60 - beleuchtete Zeichen, Reklameleuchten, Leuchtschilder und
ähnliche Waren
- Teile:
91 - - aus Glas
92 - - aus Kunststoffen
99 - - sonstige
9406 00 Vorgefertigte Gebäude
Kapitel 95
Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon
und Zubehör
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Christbaumkerzen (Nr. 3406);
b - Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Waren der
Nummer 3604;
c - Garne, Monofile, Schnüre oder Därme und dergleichen,
für den Fischfang, auch abgepaßt, jedoch nicht fertig
zusammengefügte Angelleinen (Kap. 39, Nr. 4206 oder
Abschn. XI);
d - Taschen für Sportartikel oder andere Behältnisse der
Nummer 4202, 4303 oder 4304;
e - Sportbekleidung oder Maskenkostüme, aus
Spinnstofferzeugnissen (Kap. 61 oder 62);
f - Fahnen oder Wimpeln, aus Spinnstofferzeugnissen,
Segel für Boote, Segelbretter und Landfahrzeuge
(Kap. 63);
g - Sportschuhe (ausgenommen Schuhe mit fest angebrachten
Schlittschuhen oder Rollschuhen) des Kapitels 64 und
Kopfbedeckungen für Sportzwecke des Kapitels 65;
h - Spazierstöcke, Peitschen, Reitgerten und dergleichen
(Nr. 6602), sowie Teile davon (Nr. 6603);
i - Glasaugen, nicht montiert, für Puppen oder anderes
Spielzeug, der Nummer 7018;
k - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn
der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen
Metallen (Abschn. XV) und ähnliche Teile aus
Kunststoffen (Kap. 39);
l - Glocken, Klingeln, Gongs und dergleichen der
Nummer 8306;
m - Pumpen für Flüssigkeiten (Nr. 8413), Apparate zum
Filtern oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen
(Nr. 8421), Elektromotoren (Nr. 8501), elektrische
Transformatoren (Nr. 8504) oder Funkfernsteuergeräte
(Nr. 8526);
n - Sportfahrzeuge (ausgenommen Rennschlitten, Rodeln und
dergleichen) des Abschnittes XVII;
o - zweirädrige Fahrräder für Kinder (Nr. 8712);
p - Sportboote, wie Kanus und Ruderboote (Kap. 89), oder
deren Antriebsmittel (Kap. 44, wenn sie aus Holz
hergestellt sind);
q - Schutzbrillen und dergleichen, für Sport und
Freiluftspiele (Nr. 9004);
r - Lockpfeifen und Signalpfeifen (Nr. 9208);
s - Waffen und andere Waren des Kapitels 93;
t - elektrische Girlanden aller Art (Nr. 9405);
u - Saiten für Schläger, Zelte und Campingausrüstungen
sowie Handschuhe (nach ihrer stofflichen
Beschaffenheit einzureihen).
2 - Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder
geringfügige Zutaten aus Perlen, Edelsteinen,
Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten
Steinen, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
aufweisen.
3 - Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden
Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör, die ausschließlich
oder hauptsächlich dazu geeignet sind, mit Waren dieses
Kapitels verwendet zu werden, wie diese Waren
einzureihen.
9501 00 Spielfahrzeuge zum Besteigen und Fortbewegen durch Kinder
geeignet (z. B. Dreiräder, Roller oder Tretautos);
Puppenwagen
9502 -- Puppen, die ausschließlich menschliche Wesen darstellen:
10 - Puppen, auch bekleidet
- Teile und Zubehör:
91 - - Bekleidung und Bekleidungszubehör, Schuhe und
Kopfbedeckungen
99 - - sonstige
9503 -- Anderes Spielzeug; maßstabsgetreu verkleinerte Modelle und
ähnliche Modelle für Spiel oder Unterhaltung, auch mit
Antrieb; Puzzles aller Art:
10 - elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale
und anderes Zubehör
20 - maßstabsgetreu verkleinerte Modelle, in Bausätzen, auch
mit Antrieb, ausgenommen solche der Unternummer 9503 10
30 - andere Bausätze und Baukastenspielzeuge
- Tiere und Darstellungen nichtmenschlicher Geschöpfe, zum
Spielen:
41 - - Füllmaterial enthaltend
49 - - sonstige
50 - Musikspielzeug (Instrumente oder Apparate)
60 - Puzzles
70 - anderes Spielzeug, in Zusammenstellungen oder auf
Verkaufskartons und dergleichen aufgemacht
80 - anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor
90 - andere
9504 -- Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch oder anders
betriebene Spiele, Kegeltische, Billards, Spezialtische für
Spielkasinos, sowie automatische Kegelbahnen und
Bowlingbahnen:
10 - Videospiele, für die Verwendung mit einem
Fernsehempfangsgerät
20 - Billardtische und deren Zubehör
30 - andere Spiele, die durch Geld- oder Spielmarkeneinwurf in
Gang gesetzt werden, ausgenommen Kegelbahnen und
Bowlingbahnen
40 - Spielkarten
90 - andere
9505 -- Fest-, Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel,
einschließlich Zauber- und Scherzartikel:
10 - Weihnachtsartikel
90 - andere
9506 -- Geräte und Ausrüstungen für Turnen, Gymnastik, Athletik,
andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) und
Freiluftspiele, nicht in anderen Nummern dieses Kapitels
genannt oder inbegriffen; Schwimmbecken und
Planschbecken:
- Schi und andere Ausrüstungsgegenstände zum Schifahren,
für den Wintersport:
11 - - Schi
12 - - Schibindungen
19 - - sonstige
- Wasserschi, Surfbretter, Segelbretter und andere
Ausrüstungsgegenstände für den Wassersport:
21 - - Segelbretter
29 - - sonstige
- Golfschläger und andere Ausrüstungsgegenstände für den
Golfsport:
31 - - Golfschläger, vollständig
32 - - Golfbälle
39 - - sonstige
40 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Tischtennis
- Tennisschläger, Federballschläger oder ähnliche
Schläger, auch nicht bespannt:
51 - - Tennisschläger, auch nicht bespannt
59 - - sonstige
- Bälle, andere als Golfbälle und Tischtennisbälle:
61 - - Tennisbälle
62 - - aufblasbare Bälle
69 - - sonstige
70 - Schlittschuhe und Rollschuhe, einschließlich Schuhe mit
fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen
- andere:
91 - - Geräte und Ausrüstungen für Turnen, Gymnastik
und Athletik
99 - - sonstige
9507 -- Angelruten, Angelhaken und andere Angelgeräte; kleine
Fangnetze (Handnetze) aller Art; Lockgeräte (andere als
solche der Nr. 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte:
10 - Angelruten
20 - Angelhaken, auch mit Vorfach
30 - Angelrollen
90 - andere
9508 00 Ringelspiele, Luftschaukeln, Schießbuden und andere Anlagen
für Jahrmärkte und Vergnügungsparks; Zirkusse, Tierschauen
und Wanderbühnen
Kapitel 96
Verschiedene Waren
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Stifte für Kosmetik- oder Toilettezwecke (Kap. 33);
b - Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Schirmen oder
Spazierstöcken);
c - Phantasieschmuck (Nr. 7117);
d - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn
der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen
Metallen (Abschn. XV, oder ähnliche Teile aus
Kunststoffen (Kap. 39);
e - Messerschmiedwaren oder andere Waren des Kapitels 82
mit Griffen oder anderen Teilen aus Schnitz- oder
Formstoffen; gesondert zur Abfertigung gestellte
Griffe oder andere Teile solcher Waren gehören jedoch
in die Nummer 9601 oder 9602;
f - Waren des Kapitels 90, z. B. Brillenfassungen
(Nr. 9003), Reißfedern (Nr. 9017), Bürsten oder
Pinsel, wie sie speziell für zahnmedizinische,
medizinische, chirurgische oder veterinärmedizinische
Zwecke verwendet werden (Nr. 9018);
g - Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren);
h - Musikinstrumente sowie deren Teile und Zubehör
(Kap. 92);
i - Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon);
k - Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel und
Beleuchtungskörper);
l - Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele,
Sportgeräte);
m - Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten
(Kap. 97).
2 - Als pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe der
Nummer 9602 gelten:
a - Harte Samen, Fruchtkerne, Schalen, Nüsse und ähnliche
pflanzliche Stoffe, wie sie zum Schnitzen verwendet
werden (z. B. Steinnüsse und Dumpalmnüsse);
b - Bernstein, Meerschaum, rekonstituierter Bernstein und
rekonstituierter Meerschaum, Gagat (Jet) und
gagatähnliche Stoffe.
3 - Als Pinselköpfe zur Herstellung von Pinseln und ähnlichen
Waren der Nummer 9603 gelten nur nichtgefaßte Bündel von
Tierhaaren, Pflanzenfasern oder anderen Stoffen, die ohne
Teilung oder die nach einer bloß geringfügigen
Bearbeitung, wie Gleichrichten oder Schleifen der Köpfe,
zur Herstellung von Pinseln oder ähnlichen Erzeugnissen
geeignet sind.
4 - Mit Ausnahme der Nummern 9601 bis 9606 und 9615 umfaßt
dieses Kapitel Waren der beschriebenen Art auch dann,
wenn sie ganz oder teilweise aus Edelmetallen,
Edelmetallplattierungen, Perlen, Edelsteinen,
Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten
Steinen bestehen. Waren der Nummern 9601 bis 9606 und
9615, die Perlen, Edelsteine oder Schmucksteine,
synthetische oder rekonstituierte Steine, Edelmetalle
oder Edelmetallplattierungen als einfache Verzierungen
oder geringfügige Zutaten enthalten, verbleiben in diesem
Kapitel.
9601 -- Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen,
Perlmutter und andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet,
und Waren aus diesen Stoffen (einschließlich durch Formen
erhaltene Waren):
10 - bearbeitetes Elfenbein und Waren aus Elfenbein
90 - andere
9602 00 Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet,
und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte
Waren aus Wachsen, Stearin, natürlichen Gummen oder Harzen,
Modelliermassen und andere geformte oder geschnitzte Waren,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen; bearbeitete,
nichtgehärtete Gelatine (ausgenommen Gelatine der Nr. 3503)
und Waren aus nichtgehärteter Gelatine
9603 -- Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die
Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen darstellen),
mechanische, nicht motorbetriebene Teppichkehrer zum
Handgebrauch, Mops und Staubwedel; Pinselköpfe und
ähnlichen Waren zur Herstellung von Pinseln und ähnlichen
Waren; Farbtupfer und Farbroller; Wischer aus
Weichkautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen:
10 - Besen und Bürsten, aus Reisig oder anderen pflanzlichen
Stoffen, zusammengebunden, auch mit Griffen oder Stielen
- Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten,
Wimpernpinsel und andere Bürsten und Pinsel zur
Körperpflege, einschließlich solcher, die Teile von
Apparaten darstellen:
21 - - Zahnbürsten, einschließlich Gebißbürsten
29 - - sonstige
30 - Bürsten und Pinsel für Kunstmaler, zum Schreiben, und
ähnliche Bürsten und Pinsel, zum Auftragen von
kosmetischen Erzeugnissen
40 - Bürsten und Pinsel, zum Auftragen von Anstrichfarben,
Malerfarben, Lacken oder ähnlichen Erzeugnissen
(ausgenommen solche der Unternr. 9603 30); Farbtupfer und
Farbroller
50 - andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder
Fahrzeugen darstellen
90 - andere
9604 00 Handsiebe
9605 00 Reisezusammenstellungen von Waren (Necessaires) für die
Körperpflege, für Näharbeiten oder für das Reinigen von
Schuhen oder Kleidern
9606 -- Knöpfe, Preßverschlüsse, Schnappverschlüsse und
Druckknöpfe, Knopfformen und andere Teile dieser Waren;
Knopfrohlinge:
10 - Preßverschlüsse, Schnappverschlüsse und Druckknöpfe,
sowie Teile davon
- Knöpfe:
21 - - aus Kunststoffen, nicht mit Spinnstofferzeugnissen
überzogen
22 - - aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstofferzeugnissen
überzogen
29 - - sonstige
30 - Knopfformen und andere Teile von Knöpfen; Knopfrohlinge
9607 -- Reißverschlüsse und Teile davon:
- Reißverschlüsse:
11 - - mit Häkchen (Zähnen) aus unedlen Metallen
19 - - sonstige
20 - Teile
9608 -- Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte mit Filzspitze
oder anderer poröser Spitze; Füllfedern und andere
Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllstifte (Dreh- und
Druckstifte); Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche
Halter; Teile (einschließlich Schutzkappen und Klipse) für
die vorstehend genannten Waren ausgenommen jene der
Nummer 9609:
10 - Kugelschreiber
20 - Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer
poröser Spitze
- Füllfedern und andere Füllhalter:
31 - - zum Zeichnen mit Tusche
39 - - sonstige
40 - Füllstifte (Dreh- und Druckstifte)
50 - Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der
vorstehenden Unternummern
60 - Ersatzminen für Kugelschreiber, mit Kugel und
Tintenbehälter
- andere:
91 - - Schreibfedern und Schreibfederspitzen
99 - - sonstige
9609 -- Bleistifte (ausgenommen solcher der Nr. 9608), Minen,
Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide
und Schneiderkreide:
10 - Bleistifte, deren Minen in einem festen Schutzmantel
eingeschlossen sind
20 - Minen für Bleistifte oder Füllstifte
90 - andere
9610 00 Schiefertafeln und Tafeln, zum Schreiben oder Zeichnen,
auch gerahmt
9611 00 Datum-, Siegel- oder Nummernstempel und ähnliche Waren
(einschließlich Vorrichtungen zum Drucken oder Prägen von
Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel zum
Handgebrauch und Handdruckereien, die solche Stempel
enthalten
9612 -- Farbbänder für Schreibmaschinen und ähnliche Farbbänder,
mit Tinte oder anderen Stoffen für Abdrucke präpariert,
auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch
getränkt, auch in Schachteln:
10 - Farbbänder
20 - Stempelkissen
9613 -- Feuerzeuge und Anzünder (ausgenommen solche der Nr. 3603),
auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon,
ausgenommen Feuersteine und Dochte:
10 - Taschenfeuerzeuge für Gasfüllung, nicht nachfüllbar
20 - Taschenfeuerzeuge für Gasfüllung, nachfüllbar
30 - Tischfeuerzeuge
80 - andere Feuerzeuge und Anzünder
90 - Teile
9614 -- Tabakspfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe) und Zigarren-
oder Zigarettenspitze, sowie Teile davon:
20 - Pfeifen und Pfeifenköpfe
90 - andere
9615 -- Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren; Haarnadeln;
Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche
Waren, ausgenommen solche der Nummer 8516, sowie Teile
davon:
- Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren:
11 - - aus Hartkautschuk oder Kunststoffen
19 - - sonstige
90 - andere
9616 -- Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber für
Toilettezwecke, sowie Zerstäubervorrichtungen und
Zerstäuberköpfe dafür; Puderquasten und Kissen zum
Auftragen von Kosmetik- oder Toilettezubereitungen:
10 - Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber für
Toilettezwecke, sowie Zerstäubervorrichtungen und
Zerstäuberköpfe dafür
20 - Puderquasten und Kissen zum Auftragen von Kosmetik- oder
Toilettezubereitungen
9617 00 Vakuumisolierflaschen und andere Behälter mit
Vakuumisolierung, mit Gehäuse; Teile davon, ausgenommen
Glaskolben
9618 00 Schneiderpuppen und andere Modellfiguren; automatisch oder
anders sich bewegende Figuren und Ausstellungsstücke, für
Schaufenster
Abschnitt XXI
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
Kapitel 97
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Brief- oder Stempelmarken, mit solchen Marken
bedruckte Papiere (Ganzsachen) oder dergleichen,
nicht entwertet, im Bestimmungsland gültig oder zum
Umlauf vorgesehen (Kap. 49);
b - bemalte Gewebe für Theaterdekorationen,
Atelierhintergründe oder dergleichen (Nr. 5907),
soweit sie nicht in die Nummer 9706 eingereiht werden
können;
c - echte Perlen, Zuchtperlen, Edelsteine oder
Schmucksteine (Nr. 7101 bis 7103).
2 - Als Originalstiche, Originalschnitte und
Originallithographien der Nummer 9702 gelten Abdrucke,
die in Schwarz-Weiß oder Farbe direkt von einer oder
mehreren, vom Künstler zur Gänze handgearbeiteten Platten
abgezogen wurden, ohne Rücksicht auf das von ihm
verwendete Material und angewendete Verfahren, jedoch mit
Ausnahme von mechanischen oder photomechanischen
Verfahren.
3 - Ausgenommen von der Nummer 9703 sind Arbeiten, die den
Charakter von Handelswaren haben (z. B.
Serienerzeugnisse, Abgüsse oder handwerkliche
Erzeugnisse), auch wenn diese von Künstlern entworfen
oder hergestellt worden sind.
4 - a - Abgesehen von den Bestimmungen der vorstehenden
Anmerkungen 1 bis 3 sind Waren, die sowohl in eine
der Nummern dieses Kapitels als auch in andere
Kapitel des Tarifs fallen, in das vorliegende Kapitel
einzureihen;
b - Waren, für die gleichzeitig die Nummer 9706 und die
Nummern 9701 bis 9705 in Betracht kommen, sind in die
Nummern 9701 bis 9705 einzureihen.
5 - bei gerahmten Gemälden, Zeichnungen, Bildern, Kollagen
oder ähnlichen Bildwerken, Stichen, Schnitten oder
Lithographien sind deren Rahmen so wie diese Waren
einzureihen, wenn sie nach Art und Wert diesen Waren
üblicherweise entsprechen. Rahmen, die nach Art und Wert
den vorstehend angeführten Waren nicht entsprechen, sind
getrennt einzureihen.
9701 -- Gemälde, Zeichnungen und Bilder, vollständig mit der Hand
ausgeführt, ausgenommen Zeichnungen der Nummer 4906 und
andere handbemalte oder handverzierte gewerbliche Waren;
Kollagen und ähnliche Bildwerke:
10 - Gemälde, Zeichnungen und Bilder
90 - andere
9702 00 Originalstiche, Originalschnitte und Originallithographien
9703 00 Originalwerke der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art
9704 00 Brief- oder Stempelmarken, Freistempelabdrucke,
Ersttagsbriefe, mit Marken bedruckte Korrespondenzkarten
oder -briefe (Ganzsachen) und dergleichen, entwertet oder,
falls nicht entwertet, im Bestimmungsland weder gültig noch
zum Umlauf vorgesehen
9705 00 Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem,
botanischem, mineralogischem, anatomischem, historischem,
archäologischem, paläontologischem, ethnographischem oder
numismatischem Wert
9706 00 Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt
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