Anlage1 Harmonisiertes System

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1992

Kapitel 20

Zubereitungen von Gemüse, Früchten oder anderen Pflanzenteilen

Anlage1

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Gemüse und Früchte, nach den im Kapitel 7, 8 oder 11

genannten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht;

b - Nahrungsmittelzubereitungen, die mehr als

20 Gewichtsprozent Wurst, Fleisch, Innereien oder

anderen Schlachtanfall, Blut, Fisch, Krebstiere,

Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere oder

irgendeine Mischung von diesen Waren enthalten

(Kap. 16);

c - zusammengesetzte homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen der Nummer 2104.

2 - Ausgenommen von den Nummern 2007 und 2008 sind

Fruchtgelees, Fruchtpasten, zuckerüberzogene Mandeln und

ähnliche Erzeugnisse, in Form von Zuckerwaren (Nr. 1704)

oder von Schokoladewaren (Nr. 1806).

3 - Die Nummern 2001, 2004 und 2005 umfassen jeweils nur

solche Waren des Kapitels 7 oder der Nummer 1105 oder

1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver, aus

Waren des Kap. 8), die in anderer Weise als in der

Anmerkung 1a genannt, zubereitet oder haltbar gemacht

wurden.

4 - Tomatensaft mit einem Trockensubstanzgehalt von

7 Gewichtsprozent oder mehr ist in die Nummer 2002

einzureihen.

5 - Bei der Nummer 2009 umfaßt der Ausdruck „Säfte weder

gegoren noch mit einem Zusatz von Alkohol'' Säfte mit

einem Alkoholgehalt in Volumenteilen (vgl. Anm. 2 zum

Kap. 22) von 0,5% Vol. oder weniger.

Anmerkungen zu den Unternummern

1 - Bei der Unternummer 2005 10 umfaßt der Ausdruck

„homogenisiertes Gemüse'' Zubereitungen von Gemüse,

fein homogenisiert, in Aufmachungen für den Kleinverkauf

als Ernährung für Kinder oder für den Diätgebrauch, mit

einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser

Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die in geringen

Mengen zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken

zugesetzt wurden, außer Betracht. Diese Zubereitungen

können in geringer Menge sichtbare Gemüsestückchen

enthalten. Die Unternummer 2005 10 hat Vorrang gegenüber

allen anderen Unternummern der Nummer 2005.

2 - Bei der Unternummer 2007 10 umfaßt der Ausdruck

„homogenisierte Zubereitungen'' Zubereitungen von

Früchten, fein homogenisiert, in Aufmachungen für den

Kleinverkauf als Ernährung für Kinder oder für den

Diätgebrauch, mit einem Inhalt von 250 g oder weniger.

Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten,

die in geringen Mengen zum Würzen, Haltbarmachen oder zu

anderen Zwecken zugesetzt wurden, außer Betracht. Diese

Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare

Fruchtstückchen enthalten. Die Unternummer 2007 10 hat

Vorrang gegenüber allen anderen Unternummern der

Nummer 2007.

2001 -- Gemüse, Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, mit

Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht:

10 - Gurken

20 - Speisezwiebeln

90 - andere

2002 -- Tomaten, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar

gemacht:

10 - Tomaten, ganz oder in Stücken

90 - andere

2003 -- Pilze und Trüffeln, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet

oder haltbar gemacht:

10 - Pilze

20 - Trüffeln

2004 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder

haltbar gemacht, gefroren:

10 - Kartoffeln:

90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen

2005 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder

haltbar gemacht, nicht gefroren:

10 - homogenisiertes Gemüse

20 - Kartoffeln

30 - Sauerkraut

40 - Erbsen (Pisum sativum)

- Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.):

51 - - Bohnen, ausgelöst

59 - - sonstige

60 - Spargel

70 - Oliven

80 - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)

90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen

2006 00 Früchte, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker

haltbar gemacht (durchtränkt, glaciert oder kandiert)

2007 -- Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmus und

Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

10 - homogenisierte Zubereitungen

- andere:

91 - - von Zitrusfrüchten

99 - - sonstige

2008 -- Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer

Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln oder von Alkohol,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

- Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen oder Saaten,

auch untereinander gemischt:

11 - - Erdnüsse

19 - - sonstige, einschließlich Mischungen

20 - Ananas

30 - Zitrusfrüchte

40 - Birnen

50 - Marillen

60 - Kirschen (einschließlich Weichseln)

70 - Pfirsiche

80 - Erdbeeren

- andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen die der

Unternummer 2008 19:

91 - - Palmherzen

92 - - Mischungen

99 - - sonstige

2009 -- Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte,

weder gegoren noch mit einem Zusatz von Alkohol, auch mit

Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

- Orangensaft:

11 - - gefroren

19 - - sonstige

20 - Grapefruitsaft

30 - Saft von anderen Zitrusfrüchten, ausgenommen Mischungen

40 - Ananassaft

50 - Tomatensaft

60 - Traubensaft (einschließlich Traubenmost)

70 - Apfelsaft

80 - Saft von anderen Früchten oder anderem Gemüse,

ausgenommen Mischungen

90 - Mischungen von Säften

Kapitel 21

Verschiedene eßbare Zubereitungen

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Gemüsemischungen der Nummer 0712;

b - gerösteter Kaffee-Ersatz mit beliebigem Gehalt an

Kaffee (Nr. 0901);

c - Tee mit Geruchs- oder Geschmacksstoffen (Nr. 0902);

d - Gewürze oder andere Waren der Nummern 0904 bis 0910;

e - Nahrungsmittelzubereitungen, andere als die in den

Nummern 2103 und 2104 beschriebenen Waren, die mehr

als 20 Gewichtsprozent Wurst, Fleisch, Innereien oder

anderen Schlachtanfall, Blut, Fisch, Schaltiere,

Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere oder

irgendeiner Mischung von diesen Waren enthalten

(Kap. 16);

f - zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen, wie sie

für die Herstellung von Getränken verwendet werden,

mit einem Alkoholgehalt in Volumenteilen (vgl. Anm. 2

zum Kap. 22) von mehr als 0,5 Vol. (Nr. 2208);

g - Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, oder andere

Erzeugnisse der Nummer 3003 oder 3004;

h - zubereitete Enzyme der Nummer 3507.

2 - Auszüge aus dem in der vorstehenden Anmerkung 1b

genannten Kaffee-Ersatz sind in die Nummer 2101

einzureihen.

3 - Bei der Nummer 2104 umfaßt der Ausdruck

„zusammengesetzte homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen'' Zubereitungen aus einer

fein homogenisierten Mischung von zwei oder mehr

Grundstoffen, wie Fleisch, Fisch, Gemüse oder Früchte, in

Aufmachungen für den Kleinverkauf als Ernährung für

Kinder oder für den Diätgebrauch, mit einem Inhalt von

250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser

Begriffsbestimmungen bleiben alle Zutaten, die in

geringen Mengen zum Würzen, Haltbarmachen oder zu

anderen Zwecken zugesetzt wurden, außer Betracht. Diese

Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stücke

der Bestandteile enthalten.

2101 -- Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate

und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf

der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete

Zichorie und anderer gerösteter Kaffee-Ersatz sowie Auszüge

und Konzentrate davon:

10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, und

Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge, Essenzen

oder Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee

20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate, und

Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge, Essenzen

oder Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate

30 - geröstete Zichorie und anderer gerösteter Kaffee-Ersatz

sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate davon

2102 -- Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige

Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine der Nr. 3002);

zubereitete Backtreibmittel in Pulverform:

10 - Hefen, aktiv

20 - Hefen, nicht aktiv; andere einzellige Mikroorganismen,

tot

30 - zubereitete Backtreibmittel in Pulverform

2103 -- Zubereitungen für Gewürzsoßen und zubereitete Gewürzsoßen;

zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und

Senf:

10 - Sojasoße

20 - Tomatenketchup und andere Tomatensoßen

30 - Senfmehl, auch zubereitet, und Senf

90 - andere

2104 -- Suppen und Brühen sowie Zubereitungen dafür;

zusammengesetzte homogenisierte Nahrungsmittelzubereitung:

10 - Suppen und Brühen sowie Zubereitungen dafür

20 - zusammengesetzte homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen

2105 00 Speiseeis, auch mit Kakaogehalt

2106 -- Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

10 - Eiweißkonzentrat und texturierte Eiweißstoffe

90 - andere

Kapitel 22

Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Waren dieses Kapitels (ausgenommen jene der

Nummer 2209), die für Kochzwecke zubereitet und

und hiebei für den Verzehr als Getränk ungeeignet

wurden (im allgemeinen Nr. 2103);

b - Meerwasser (Nr. 2501);

c - destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser und Wasser

ähnlicher Reinheit (Nr. 2851);

d - Essigsäure mit einem Essigsäuregehalt von mehr als

10 Gewichtsprozent (Nr. 2915);

e - Arzneiwaren der Nummer 3003 oder 3004;

f - Parfümerie- oder Toilettezubereitungen (Kap. 33).

2 - In diesem Kapitel und in den Kapiteln 20 und 21 gilt als

„Alkoholgehalt in Volumenteilen'' der bei einer

Temperatur von 20 Grad C ermittelte Alkoholgehalt.

3 - Bei der Nummer 2202 gelten als nichtalkoholische Getränke

Getränke mit einem Alkoholgehalt in Volumenteilen von

0,5% Vol. oder weniger. Alkoholische Flüssigkeiten

gehören je nach Beschaffenheit in die Nummern 2203 bis

2206 oder in die Nummer 2208.

Anmerkung zu den Unternummern

1 - Bei der Unternummer 2204 10 gilt als „Schaumwein''

solcher Wein, der in einem geschlossenen Behältnis bei

20 Grad C einen Überdruck von 3 Bar oder mehr aufweist.

2201 -- Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches

Mineralwasser und mit Kohlensäure versetztes Wasser, ohne

Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, Geruchs-

oder Geschmacksstoffen; Eis und Schnee:

10 - Mineralwasser und mit Kohlensäure versetztes Wasser

90 - andere

2202 -- Wasser, einschließlich Mineralwasser und mit Kohlensäure

versetztes Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln, Geruchs- oder Geschmacksstoffen, sowie

andere nichtalkoholische Getränke, ausgenommen Säfte von

Früchten oder Gemüsen der Nummer 2009:

10 - Wasser, einschließlich Mineralwasser und mit Kohlensäure

versetztes Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln, Geruchs- oder Geschmacksstoffen

90 - andere

2203 00 Bier, aus Malz hergestellt

2204 -- Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol

angereicheter Wein; Traubenmost, anderer als jener der

Nummer 2009:

10 - Schaumwein

- anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von

Alkohol verhindert oder gehemmt wurde:

21 - - in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 Litern oder

weniger

29 - - sonstige

30 - anderer Traubenmost

2205 -- Wermutwein und anderer Wein aus frischen Weintrauben, mit

Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert:

10 - in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 Litern oder

weniger

90 - andere

2206 00 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein

und Met); Mischungen von gegorenen Getränken und

Mischungen von gegorenen Getränken und nichtalkoholischen

Getränken, anderweitig weder genannt noch inbegriffen

2207 -- Ethylalkohol, unvergällt, mit einem Alkoholgehalt in

Volumenteilen von 80% Vol. oder mehr; Ethylalkohol und

Branntwein, vergällt, ohne Rücksicht auf den Alkoholgehalt:

10 - Ethylalkohol, unvergällt, mit einem Alkoholgehalt in

Volumenteilen von 80% Vol. oder mehr

20 - Ethylalkohol und Branntwein, vergällt, ohne Rücksicht auf

den Alkoholgehalt

2208 -- Ethylalkohol, unvergällt, mit einem Alkoholgehalt in

Volumenteilen von weniger als 80% Vol.; Branntwein, Liköre

und andere Getränke, die Destillationsalkohol enthalten;

Zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen, wie sie für

die Herstellung von Getränken verwendet werden:

10 - zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen, wie sie für

die Herstellung von Getränken verwendet werden

20 - Branntweine, durch Destillation von Traubenwein oder

Traubentrester hergestellt

30 - Whisky

40 - Rum und Taffia

50 - Gin und Genever

90 - andere

2209 00 Speiseessig und Speiseessigersatz aus Essigsäure

Kapitel 23

Rückstände und Abfälle der Nahrungsmittelindustrie;

Futterzubereitungen

Anmerkung

1 - In die Nummer 2309 gehören auch Waren pflanzlichen und

tierischen Ursprungs, wie sie zur Tierfütterung verwendet

werden, die anderweitig weder genannt noch inbegriffen

sind und bei denen durch ihre Behandlung der wesentliche

Charakter des ursprünglichen Stoffes verlorengegangen

ist. Pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und

Nebenprodukte von derartigen Behandlungen sind von dieser

Nummer ausgenommen.

2301 -- Mehl, Grieß und Pellets, aus Fleisch, Innereien und anderem

Schlachtanfall, von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder

anderen wirbellosen Wassertieren, für den menschlichen

Genuß nicht geeignet; Grammeln:

10 - Mehl, Grieß und Pellets, aus Fleisch, Innereien oder

anderem Schlachtanfall; Grammeln

20 - Mehl, Grieß und Pellets, von Fischen, Krebstieren,

Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren

2302 -- Kleie und andere Rückstände vom Sieben, Mahlen oder von

anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten,

auch in Form von Pellets:

10 - von Mais

20 - von Reis

30 - von Weizen

40 - von anderem Getreide

50 - von Hülsenfrüchten

2303 -- Rückstände von der Stärkeerzeugung und ähnliche Rückstände,

ausgelaugte Zuckerrübenschnitzel, ausgepreßtes Zuckerrohr

(Bagasse) und andere Abfälle von der Zuckerherstellung,

Treber und andere Rückstände aus Brauereien oder

Brennereien, auch in Form von Pellets:

10 - Rückstände von der Stärkeerzeugung und ähnliche

Rückstände

20 - ausgelaugte Zuckerrübenschnitzel, ausgepreßtes Zuckerrohr

(Bagasse) und andere Abfälle von der Zuckerherstellung

30 - Treber und andere Rückstände aus Brauereien oder

Brennereien

2304 00 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von

Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets

2305 00 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von

Erdnußöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets

2306 -- Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von

pflanzlichen Fetten oder Ölen, auch gemahlen oder in Form

von Pellets, ausgenommen solche der Nummer 2304 oder 2305:

10 - aus Baumwollsamen

20 - aus Leinsamen

30 - aus Sonnenblumenkernen

40 - aus Raps- oder Rübsensamen

50 - aus Kokosnüssen oder Kopra

60 - aus Palmnüssen oder Palmkernen

90 - andere

2307 00 Weingeläger; Weinstein, roh

2308 -- Pflanzliche Stoffe, pflanzliche Abfälle, pflanzliche

Rückstände und Nebenprodukte, wie sie zur Tierfütterung

verwendet werden, auch in Form von Pellets, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen:

10 - Eicheln und Roßkastanien

90 - andere

2309 -- Zubereitungen, wie sie zur Tierfütterung verwendet werden:

10 - Hunde- oder Katzenfutter, in Aufmachungen für den

Kleinverkauf

90 - andere

Kapitel 24

Tabak und verarbeiteter Tabakersatz

Anmerkung

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind

Medizinalzigaretten (Kap. 30).

2401 -- Tabak, roh oder unverarbeitet; Tabakabfälle:

10 - Tabak, nicht entstielt oder nicht entrippt

20 - Tabak, ganz oder teilweise entstielt oder entrippt

30 - Tabakabfälle

2402 -- Zigarren, Stumpen, Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak

oder Tabakersatz:

10 - Zigarren, Stumpen und Zigarillos, die Tabak enthalten

20 - Zigaretten, die Tabak enthalten

90 - andere

2403 -- Anderer verarbeiteter Tabak und anderer verarbeiteter

Tabakersatz; „homogenisierter'' oder „rekonstituierter''

Tabak; Tabakextrakte und Tabaklaugen:

10 - Rauchtabak, auch teilweise oder ganz aus Tabakersatz

- andere:

91 - - „homogenisierter'' oder „rekonstituierter'' Tabak

99 - - sonstige

Abschnitt V

Mineralische Stoffe

Kapitel 25

Salz; Schwefel; Erden und Steine; Gips, Kalk und Zement

Anmerkungen

1 - Vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen und

vorbehaltlich der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel umfaßt

dieses Kapitel Stoffe, die roh, gewaschen oder geschlämmt

(auch mit Hilfe von Chemikalien, soweit dabei nur

Verunreinigungen ausgeschieden werden und die Struktur

der Stoffe selbst nicht verändert wird), zerstoßen,

gebrochen, gemahlen, pulverisiert, gesiebt oder

gesichtet, durch Flotation, Magnetscheidung oder durch

andere mechanische oder physikalische Verfahren (mit

Ausnahme der Kristallisation) angereichert sind.

Ausgenommen von diesem Kapitel sind geröstete,

kalzinierte (gebrannte) oder durch Mischen hergestellte

Stoffe oder solche, die eine weitergehende Bearbeitung

oder Verarbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen

Nummern angegeben ist.

2 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und

kolloidaler Schwefel (Nr. 2802);

b - Farberden mit einem Gehalt an gebundenem

Eisen von 70 Gewichtsprozent oder mehr,

gerechnet als Fe tief 2 O tief 3 (Nr. 2821);

c - Arzneiwaren und andere Erzeugnisse des

Kapitels 30;

d - Parfümerie-, Kosmetik- oder Toilettezubereitungen

(Kap. 33);

e - Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten

(Nr. 6801); Mosaiksteine und dergleichen (Nr. 6802);

Schieferplatten zum Decken von Dächern und zum Dämmen

oder Verkleiden von Fassaden (Nr. 6803);

f - Edelsteine und Schmucksteine (Nr. 7102 oder 7103);

g - künstliche Naturiumchlorid- oder

Magnesiumoxidkristalle (ausgenommen optische

Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g

oder mehr, der Nummer 3823; optische Elemente aus

Natriumchlorid oder Magnesiumoxid (Nr. 9001);

h - Billardkreide (Nr. 9504);

i - Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide

(Nr. 9609).

3 - Waren, die sowohl in die Nummer 2517 als auch in andere

Nummern dieses Kapitels eingereiht werden können, sind in

die Nummer 2517 einzureihen.

4 - Die Nummer 2530 umfaßt unter anderem: Vermiculit, Perlit

und Chlorite, nicht expandiert; Farberden, auch gebrannt

oder untereinander gemischt; natürlichen Eisenglimmer;

natürlichen Meerschaum (auch in polierten Stücken);

natürlichen Bernstein; rekonstituierten Meerschaum

und rekonstituierten Bernstein, in Platten, Stäben,

Stangen oder ähnlichen Formen, nach dem Formen nicht

weiter bearbeitet; Gagat (Jet); Strontianit

(Strontiumcarbonat), auch kalziniert, ausgenommen

Strontiumoxid; Scherben und Bruch von keramisch

hergestellten Waren.

2501 00 Salz (einschließlich Speisesalz und denaturiertes Salz)

und reines Natriumchlorid, auch in wässeriger Lösung oder

zugesetzte Antibackmittel oder Rieselhilfen enthaltend;

Meerwasser

2502 00 Schwefelkies (Pyrit), nicht geröstet

2503 -- Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierte Schwefel,

gefällter Schwefel und kolloidale Schwefel:

10 - Schwefel, roh oder nicht raffiniert

90 - anderer

2504 -- Natürlicher Graphit:

10 - Pulver oder Flocken

90 - anderer

2505 -- Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen

metallhaltige Sande des Kapitel 26:

10 - Silikatsande und Quarzsande

90 - andere

2506 -- Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob

behauen oder Sägen oder auf andere Weise zu rechteckigen

(einschließlich quadratischen) Blöcken oder Platten

lediglich zerteilt:

10 - Quarz

- Quarzite:

21 - - roh oder grob behauen

29 - - sonstige

2507 00 Kaolin und andere kaolinische Tone, auch gebrannt

2508 -- Andere Tone (ausgenommen expandierte Tone der Nr. 6806),

Andalusit, Cyanit und Sillimanit, auch kalziniert; Mullit;

Schamotte und Dinaserden:

10 - Bentonit

20 - Bleicherden und Walkerde

30 - feuerfester Ton

40 - andere Tone

50 - Andalusit, Cyanit und Sillimanit

60 - Mullit

70 - Schamotte und Dinaserden

2509 00 Kreide

2510 -- Natürliche Calciumphosphate, natürliche

Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden:

10 - nicht gemahlen

20 - gemahlen

2511 -- Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches

Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt, ausgenommen

Bariumoxid der Nummer 2816:

10 - natürliches Bariumsulfat (Baryt)

20 - natürliches Bariumcarbonat (Witherit)

2512 00 Kieselsaure Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und

Diatomit) und ähnliche kieselsaure Erden, auch kalziniert,

mit einem Schüttgewicht von 1 oder weniger

2513 -- Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher

Granat und andere natürliche Schleifmittel, auch thermisch

behandelt:

- Bimsstein:

11 - - roh oder in unregelmäßigen Stücken, einschließlich

gebrochener Bimsstein (Bimskies)

19 - - sonstiger

- Schmirgel, natürlicher Korund, natürlicher Granat und

andere natürliche Schleifmittel:

21 - - roh oder in unregelmäßigen Stücken

29 - - sonstige

2514 00 Schiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf

andere Weise zu rechteckigen (einschließlich quadratischen)

Blöcken oder Platten lediglich zerteilt

2515 -- Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werk- oder

Hausteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von 2,5

oder mehr, und Alabaster, alle diese auch grob behauen oder

durch Sägen oder auf andere Weise zu rechteckigen

(einschließlich quadratischen) Blöcken oder Platten

lediglich zerteilt:

- Marmor und Travertin:

11 - - roh oder grob behauen

12 - - durch Sägen oder auf andere Weise zu rechteckigen

(einschließlich quadratischen) Blöcken oder Platten

lediglich zerteilt

20 - Ecaussine und andere Werk- oder Hausteine aus Kalkstein;

Alabaster

2516 -- Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werk- oder

Hausteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf

andere Weise zu rechteckigen (einschließlich quadratischen)

Blöcken oder Platten lediglich zerteilt:

- Granit:

11 - - roh oder grob behauen

12 - - durch Sägen oder auf andere Weise zu rechteckigen

(einschließlich quadratischen) Blöcken oder Platten

lediglich zerteilt

- Sandstein:

21 - - roh oder grob behauen

22 - - durch Sägen oder auf andere Weise zu rechteckigen

(einschließlich quadratischen) Blöcken oder Platten

lediglich zerteilt

90 - andere Werk- und Hausteine

2517 -- Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, wie sie für den

Beton-, Straßen- und Bahnbau sowie für andere

Beschotterungen verwendet werden, Kiesel und Feuerstein

(Flint), auch thermisch behandelt; Makadam aus Schlacke

oder ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten

Teil dieser Nummer genannten Stoffen als Zusatz;

Teermakadam; Körner (Granalien), Splitt und Mehl, aus

Steinen der Nummer 2515 oder 2516, auch thermisch

behandelt:

10 - Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, wie sie für den

Beton-, Straßen- und Bahnbau sowie für andere

Beschotterungen verwendet werden, Kiesel und Feuerstein

(Flint), auch thermisch behandelt

20 - Makadam aus Schlacke oder ähnlichen Industrieabfällen,

auch mit den in der vorstehenden Unternummer 2517 10

genannten Stoffen als Zusatz

30 - Teermakadam

- Körner (Granalien), Splitt und Mehl, aus Steinen der

Nummer 2515 oder 2516, auch thermisch behandelt:

41 - - aus Marmor

49 - - sonstige

2518 -- Dolomit, auch gebrannt oder gesintert; Dolomit, grob

behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise zu

rechteckigen (einschließlich quadratischen) Blöcken oder

Platten lediglich zerteilt; Dolomitstampfmasse:

10 - Dolomit, nicht gebrannt oder gesintert

20 - Dolomit, gebrannt oder gesintert

30 - Dolomitstampfmasse

2519 -- Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); Schmelzmagnesia;

Sintermagnesia, auch mit kleinen Mengen anderer Oxide, die

vor der Sinterung zugesetzt wurden; anderes Magnesiumoxid,

auch rein:

10 - natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit)

90 - andere

2520 -- Gipsstein (Rohgips); Anhydrit; gebrannter Gips, auch

gefärbt oder mit geringen Mengen von Abbindebeschleunigern

oder Abbindeverzögerern versetzt:

10 - Gipsstein (Rohgips); Anhydrit

20 - gebrannter Gips

2521 00 Hüttenkalkstein; Kalksteine und andere kalkhaltige Steine,

wie sie zur Herstellung von Kalk oder Zement verwendet

werden

2522 -- Gebrannter Kalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk,

ausgenommen Calciumoxid und Calciumhydroxid der

Nummer 2825:

10 - ungelöschter Kalk

20 - gelöschter Kalk

30 - hydraulischer Kalk

2523 -- Portlandzement, Tonerdezement, Schlackenzement,

Sulfathüttenzement und ähnliche hydraulische Zemente, auch

gefärbt oder in Form von Klinker:

10 - Zementklinker

- Portlandzement:

21 - - Weißzement, auch künstlich gefärbt

29 - - sonstiger

30 - Tonerdezement

90 - andere hydraulische Zemente

2524 00 Asbest

2525 -- Glimmer, auch in unregelmäßige Scheiben gespalten

(Schuppen); Glimmerabfall:

10 - Glimmer, roh oder zu unregelmäßigen Plättchen oder

Scheiben gespalten

20 - Glimmerpulver

30 - Glimmerabfall

2526 -- Natürlicher Speckstein (Steatit), auch grob behauen oder

durch Sägen oder auf andere Weise zu rechteckigen

(einschließlich quadratischen) Blöcken oder Platten

lediglich zerteilt; Talk:

10 - nicht gebrochen, nicht pulverisiert

20 - gebrochen oder pulverisiert

2527 00 Natürlicher Kryolith; natürlicher Chiolith

2528 -- Natürliche Borate und ihre Konzentrate (auch kalziniert),

ausgenommen Borate, die aus natürlichen wässerigen

Salzlösungen gewonnen wurden; natürliche Borsäure mit einem

Gehalt von nicht mehr als 85 Gewichtsprozent H tief 3 BO

tief 3, berechnet auf das Gewicht der Trockensubstanz:

10 - natürliche Natriumborate und ihre Konzentrate

(auch kalziniert)

90 - andere

2529 -- Feldspat; Leuzit; Nephelin und Nephelin-Syenit; Flußspat:

10 - Feldspat

- Flußspat:

21 - - mit einem Calciumfluoridgehalt von 97 Gewichtsprozent

oder weniger

22 - - mit einem Calciumfluoridgehalt von mehr als

97 Gewichtsprozent

30 - Leuzit; Nephelin und Nephelin-Syenit

2530 -- Mineralische Stoffe, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

10 - Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht expandiert

20 - Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate)

30 - Farberden

40 - natürlicher Eisenglimmer

90 - andere

Kapitel 26

Erze, Schlacken und Aschen

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Schlacke und ähnliche Industrieabfälle, als Makadam

zubereitet (Nr. 2517);

b - natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit), auch

gebrannt (Nr. 2519);

c - Entphosphorungsschlacken (z. B. Thomasschlacke) des

Kapitels 31;

d - Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische

Wollen (Nr. 6806);

e - Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder

Edelmetallplattierungen (Nr. 7112);

f - Kupfermatten, Nickelmatten oder Kobaltmatten, die

durch einen Schmelzprozeß gewonnen wurden

(Abschn. XV).

2 - Bei den Nummern 2601 bis 2617 gelten als Erze Mineralien

von einer metallurgischen Art, die üblicherweise in der

zur Gewinnung von Quecksilber, von Metallurgie zur

Gewinnung der Nummer 2844 oder von Metallen des

Abschnittes XIV oder XV verwendet werden, auch dann, wenn

sie für nichtmetallurgische Zwecke bestimmt sind.

Ausgenommen von den Nummern 2601 bis 2617 sind aber

Mineralien, die anders aufbereitet wurden, als es in der

metallurgischen Industrie üblich ist.

3 - Die Nummer 2620 umfaßt nur Aschen und Rückstände, wie sie

in der Industrie zur Gewinnung von Metallen oder als

Ausgangsmaterial zur Herstellung von chemischen

Metallverbindungen verwendet werden.

2601 -- Eisenerze und deren Konzentrate, einschließlich

Schwefelkiesabbrände:

- Eisenerze und deren Konzentrate, ausgenommen

Schwefelkiesabbrände:

11 - - nicht agglomeriert

12 - - agglomeriert

20 - Schwefelkiesabbrände

2602 00 Manganerze und deren Konzentrate, einschließlich

manganhaltige Eisenerze und Konzentrate mit einem

Mangangehalt 20 Gewichtsprozent oder mehr, berechnet auf

das Gewicht der Trockensubstanz

2603 00 Kupfererze und deren Konzentrate

2604 00 Nickelerze und deren Konzentrate

2605 00 Cobalterze und deren Konzentrate

2606 00 Aluminiumerze und deren Konzentrate

2607 00 Bleierze und deren Konzentrate

2608 00 Zinkerze und deren Konzentrate

2609 00 Zinnerze und deren Konzentrate

2610 00 Chromerze und deren Konzentrate

2611 00 Wolframerze (Tungstenerze) und deren Konzentrate

2612 -- Uranerze oder Thoriumerze und deren Konzentrate:

10 - Uranerze und deren Konzentrate

20 - Thoriumerze und deren Konzentrate

2613 -- Molybdänerze und deren Konzentrate:

10 - geröstet

90 - anders

2614 00 Titanerze und deren Konzentrate

2615 -- Nioberze, Tantalerze, Vanadiumerze oder Zirkonerze und

deren Konzentrate:

10 - Zirkonerze und deren Konzentrate

90 - andere

2616 -- Edelmetallerze und deren Konzentrate:

10 - Silbererze und deren Konzentrate

90 - andere

2617 -- Andere Erze und deren Konzentrate:

10 - Antimonerze und deren Konzentrate

90 - andere

2618 00 Granulierte Schlacke (Schlackensand) von der

Eisen- oder Stahlerzeugung

2619 00 Schlacke (ausgenommen granulierte Schlacke), Hammerschlag,

Zunder und andere Abfälle, von der Eisen- oder

Stahlerzeugung

2620 -- Aschen und Rückstände (ausgenommen solche von der Eisen-

oder Stahlerzeugung), die Metalle oder Metallverbindungen

enthalten:

- hauptsächlich Zink enthaltend:

11 - - Hartzink

19 - - sonstige

20 - hauptsächlich Blei enthaltend

30 - hauptsächlich Kupfer enthaltend

40 - hauptsächlich Aluminium enthaltend

50 - hauptsächlich Vanadium enthaltend

90 - andere

2621 00 Andere Schlacken und Aschen, einschließlich Seetangasche

Kapitel 27

Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und ihre

Destillationserzeugnisse; bituminöse Stoffe; Mineralwachse

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - isolierte Verbindungen von chemisch

eindeutig bestimmter Konstitution;

Methan und Propan bleiben jedoch auch

rein in der Nummer 2711;

b - Arzneiwaren der Nummer 3003 oder 3004;

c - gemischte ungesättigte Kohlenwasserstoffe der

Nummer 3301, 3302 oder 3805.

2 - Als Erdöle und die aus bituminösen Mineralien der

Nummer 2710 gelten nicht nur die Erdöle und Öle aus

bituminösen Mineralien, sondern auch ähnliche Öle sowie -

ohne Rücksicht auf das Herstellungsverfahren - vorwiegend

aus gemischten ungesättigten Kohlenwasserstoffen

bestehende Öle, in denen die nichtaromatischen gegenüber

den aromatischen Bestandteilen gewichtsmäßig

vorherrschen. Nicht zu den vorangeführten Waren gehören

flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation

bei 300 Grad C weniger als 60 Volumprozent übergehen; bei

der Niederdruckdestillation ist auf 1013 mbar umzurechnen

(Kap. 39).

Anmerkungen zu den Unternummern

1 - Als Anthrazit der Unternummer 2701 11 gilt Steinkohle mit

einem Anteil an flüchtigen Stoffen (bezogen auf die

trockene, Substanz) von 14% oder weniger.

2 - Als bituminöse Steinkohle der Unternummer 2701 12 gilt

Steinkohle mit einem Anteil an flüchtigen Stoffen

(bezogen auf die trockene, mineralstoffreie Substanz)

von mehr als 14% und einem Heizwert (bezogen auf die

feuchte, mineralstoffreie Substanz) von 5833 Kcal/kg oder

mehr.

3 - Als Benzol, Toluol, Xylole, Naphtalin und Phenole der

Unternummern 2707 10, 2707 20, 2707 30, 2707 40 und

2707 60 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50

Gewichtsprozent des jeweils genannten Stoffes enthalten.

2701 -- Steinkohle; Briketts und ähnliche feste Brennstoffe, aus

Steinkohle:

- Steinkohle, auch in Pulverform, aber nicht agglomeriert:

11 - - Anthrazit

12 - - bituminöse Steinkohle

19 - - sonstige Steinkohle

20 - Briketts und ähnliche feste Brennstoffe, aus Steinkohle

2702 -- Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jet):

10 - Braunkohle, auch in Pulverform, aber nicht agglomeriert

20 - agglomerierte Braunkohle

2703 00 Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert

2704 00 Koks und Halbkoks (Schwelkoks), aus Steinkohle, Braunkohle

oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle

2705 00 Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas und ähnliche Gase,

ausgenommen Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe

2706 00 Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere

Mineralteere, auch entwässert oder teilweise destilliert,

einschließlich rekonstituierte Teere

2707 -- Öle und andere Destillationserzeugnisse des

Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, bei

denen die aromatischen gegenüber den nichtaromatischen

Bestandteilen gewichtsmäßig vorherrschen:

10 - Benzol

20 - Toluol

30 - Xylole

40 - Naphthalin

50 - andere aromatische Kohlenwasserstoffmischungen, bei deren

Destillation nach ASTM D 86 bis 250 Grad C 65

Volumprozent oder mehr (einschließlich der

Destillationsverluste) übergehen

60 - Phenole

- andere:

91 - - Kreosotöle

99 - - sonstige

2708 -- Pech und Pechkoks, aus Steinkohlenteer oder

anderen Mineralteeren:

10 - Pech

20 - Pechkoks

2709 00 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien, roh

2710 00 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien, ausgenommen

rohe; anderweitig weder genannte noch inbegriffene

Zubereitungen, die 70 Gewichtsprozent oder mehr Erdöle

oder Öle aus bituminösen Mineralien enthalten,

soweit diese Öle den wesentlichen Bestandteil

dieser Zubereitungen bilden

2711 -- Erdölgase und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe:

- verflüssigt:

11 - - Erdgas

12 - - Propan

13 - - Butane

14 - - Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien

19 - - sonstige

- im gasförmigen Zustand:

21 - - Erdgas

29 - - sonstige

2712 -- Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, slack wax,

Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und

ähnliche Erzeugnisse, durch Synthese oder durch andere

Verfahren gewonnen, auch gefärbt:

10 - Vaselin

20 - Paraffin mit einem Ölgehalt von weniger als

0,75 Gewichtsprozent

90 - andere

2713 -- Petrolkoks, Erdölbitumen und andere Rückstände von Erdölen

oder Ölen aus bituminösen Mineralien:

- Petrolkoks:

11 - - nicht kalziniert

12 - - kalziniert

20 - Erdölbitumen

90 - andere Rückstände von Erdölen oder Ölen aus bituminösen

Mineralien

2714 -- Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse Schiefer und

Sande; Asphaltite und Asphaltgestein:

10 - bituminöse Schiefer und Sande

90 - andere

2715 -- Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt,

Naturbitumen, Erdölbitumen, Mineralteer oder

Mineralteerpech (z. B. Asphaltmastix oder

Verschnittbitumen)

2716 00 Elektrische Energie

Abschnitt VI

Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien

Anmerkungen

1 - a - Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der

Warenbeschreibung in der Nummer 2844 oder 2845

entsprechen, sind in diese Nummern einzureihen, wenn

sie auch außerdem anderen Nummern des Tarifs

zugewiesen werden könnten.

b - Abgesehen von der vorstehenden Bestimmung gehören

Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung in der

Nummer 2843 oder 2846 entsprechen, in diese Nummern,

wenn sie auch außerdem anderen Nummern dieses

Abschnittes zugewiesen werden könnten.

2 - Abgesehen von den Bestimmungen der vorstehenden

Anmerkung 1 sind Erzeugnisse, die wegen ihrer Dosierung

oder wegen ihrer Aufmachung für den Kleinverkauf in die

Nummer 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306,

3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören, in diese Nummern

einzureihen, auch wenn sie anderen Nummern des Tarifs

zugewiesen werden könnten.

3 - Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehr

Einzelkomponenten bestehen, von denen einzelne oder alle

in den Abschnitt VI fallen und die erkennbar dazu

bestimmt sind, durch Zusammenmischen ein Erzeugnis des

Abschnittes VI oder VII zu ergeben, sind in die

Nummer des fertigen Produktes einzureihen, wenn die

Komponenten folgende Voraussetzungen erfüllen:

a - Unter Berücksichtigung der Art ihrer Aufmachung muß

klar erkennbar sein, daß sie ohne neuerliche

Abpackung zusammen verwendet werden sollen;

b - sie müssen zusammen zur Abfertigung gestellt werden;

c - es muß erkennbar sein, daß sie auf Grund ihrer

Beschaffenheit oder der einander ergänzenden

Mengenverhältnisse, in denen sie vorliegen,

zusammengehören.

Kapitel 28

Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische

Verbindungen von Edelmetallen, Seltenerdmetallen, radioaktiven

Elementen oder Isotopen

Anmerkungen

1 - Die Nummern dieses Kapitels umfassen, soweit nichts

anderes bestimmt ist, nur:

a - isolierte chemische Elemente oder isolierte

Verbindungen von chemisch eindeutig bestimmter

Konstitution, auch wenn sie Verunreinigungen

enthalten;

b - wässerige Lösungen der unter 1a genannten Waren;

c - nichtwässerige Lösung der unter 1a genannten

Waren, sofern diese Lösungen ausschließlich aus

Sicherheits- oder Transportgründen üblich und

notwendig sind und sofern das Lösungsmittel die Ware

einen bestimmten Verwendungszweck geeigneter macht

als für eine allgemeine Verwendung;

d - die unter 1a bis 1c angeführten Erzeugnisse, denen

ein für ihre Haltbarmachung oder ihren Transport

unerläßliches Stabilisierungsmittel zugesetzt wurde;

e - die unter 1a bis 1d angeführten Erzeugnisse, denen

ein Antistaubmittel oder - zum leichteren Erkennen

oder aus Sicherheitsgründen - ein Farbstoff zugesetzt

wurde, soweit diese Zusätze die Ware nicht für

einen bestimmten Verwendungszweck geeigneter machen

als für eine allgemeine Verwendung.

2 - Dieses Kapitel umfaßt außer den Dithioniten und

Sulfoxylaten, mit organischen Stoffen stabilisiert

(Nr. 2831), den Carbonaten und Peroxocarbonaten

anorganischer Basen (Nr. 2836), den Cyariden, Oxycyaniden

und komplexen Cyaniden anorganischer Basen (Nr. 2837),

den Fulminaten, Cyanaten und Thiocyanaten (Rhodaniden)

anorganischer Basen (Nr. 2838), den in den Nummern 2843

bis 2846 enthaltenen organischen Erzeugnissen und den

Carbiden (Nr. 2849), nur die folgenden

Kohlenstoffverbindungen:

a - Oxide des Kohlenstoffs, Cyanwasserstoff, Knallsäure,

Isocyansäure, Thiocyansäure (Rhodanwasserstoffsäure)

und die anderen einfachen oder komplexen

Cyanogensäuren (Nr. 2811);

b - Oxyhalogenide des Kohlenstoffs (Nr. 2812);

c - Schwefelkohlenstoff (Kohlenstoffdisulfid) (Nr. 2813);

d - Thiocarbonate, Selenocarbonate, Tellurocarbonate,

Selenocyante, Tellurocyanate,

Tetrathiocyanatodiamminochromate (Reinecke-Salze) und

andere komplexe Cyanate anorganischer Basen

(Nr. 2842);

e - Wasserstoffperoxid, mit Harnstoff in feste

Form gebracht (Nr. 2847), Kohlenstoffoxidsulfid,

Thiocarbonylhalogenide, Cyan und seine

Halogenverbindungen sowie Cyanamid und seine

Metallderivate (Nr. 2851,), ausgenommen

Calciumcyanamid, auch rein (Kap. 31).

3 - Abgesehen von den Bestimmungen der Anmerkung 1 zum

Abschnitt VI sind von diesem Kapitel ausgenommen:

a - Natriumchlorid oder Magnesiumoxid, auch rein, oder

andere Stoffe des Abschnittes V;

b - andere als die in der vorstehenden Anmerkung 2

angeführten anorganisch-organischen Verbindungen;

c - die in der Anmerkung 2, 3, 4 oder 5 zum

Kapitel 31 angeführten Erzeugnisse;

d - anorganische Erzeugnisse, wie sie als Luminophore

verwendet werden, der Nummer 3206;

e - künstlicher Graphit (Nr. 3801); Füllungen

für Feuerlöschgeräte oder in Form von

Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben

aufgemachte Erzeugnisse der Nummer 3813;

Tintenentferner in Aufmachungen für den Kleinverkauf

der Nummer 3823; künstliche Kristalle mit einem

Stückgewicht von 2,5 g oder mehr (ausgenommen

optische Elemente) aus Halogensalzen der Alkali- und

Erdalkalimetalle der Nummer 3823;

f - Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche,

synthetische oder rekonstituierte), Pulver und Staub

dieser Steine (Nrn. 7102 bis 7105) sowie Edelmetalle

und Edelmetallegierungen des Kapitels 71;

g - Metalle, auch rein, und Metallegierungen

des Abschnittes XV;

h - optische Elemente, z. B. aus Halogensalzen

der Alkali- und Erdalkalimetalle (Nr. 9001).

4 - Komplexe Säuren von chemisch eindeutig

bestimmter Konstitution, die aus einer

Nichtmetallsäure des Unterkapitels II und einer

Metallsäure des Unterkapitels IV bestehen, sind in die

Nummer 2811 einzureihen.

5 - Die Nummern 2826 bis 2842 umfassen nur Salze

und Peroxosalze (Persalze) der Metalle und des

Ammoniums. Wenn nichts anderes bestimmt ist,

gehören Doppel- und Komplexsalze in die Nummer 2842.

6 - Die Nummer 2844 umfaßt nur:

a - Technetium (Atomzahl 43), Promethium (Atomzahl 61),

Polonium (Atomzahl 84) und alle Elemente mit einer

Atomzahl über 84;

b - natürliche oder künstliche radioaktive Isotope

(einschließlich jener der Edelmetalle oder der

unedlen Metalle der Abschn. XIV und XV), auch

untereinander gemischt;

c - anorganische oder organische Verbindungen dieser

Elemente oder Isotopen, auch von chemisch nicht

eindeutig bestimmter Konstitution, auch untereinander

gemischt;

d - Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets),

keramische Erzeugnisse und Mischungen, die

diese Elemente oder Isotope oder deren anorganische

oder organische Verbindungen enthalten und eine

spezifische Radioaktivität von mehr als

74 Bq/g (0,002 müCi/g) besitzen;

e - ausgebrauchte (bestrahlte) Brennelemente von

Kernreaktoren;

f - radioaktive Rückstände, auch wiederverwertbar.

Als Isotope im Sinne dieser Anmerkung sowie der Nummern

2844 und 2845 sind anzusehen:

- isolierte Nuklide, ausgenommen solche, die

in der Natur im monoisotopen Zustand vorkommen;

- Mischungen von Isotopen ein und desselben

Elements, angereichert an einem oder mehreren der

genannten Isotopen, sodaß die natürliche isotopische

Zusammensetzung der Elemente künstlich modifiziert

ist.

7 - Kupferphosphide (Phosphorkupfer) mit einem

Phosphorgehalt von mehr als 15 Gewichtsprozent gehört in

die Nummer 2848.

8 - Chemische Elemente, z. B. Silicium und Selen,

für die Verwendung in der Elektronik dotiert,

bleiben in diesem Kapitel, soweit sie in roh gezogenen

Formen oder als Zylinder bzw. Stangen vorliegen; zu

Scheiben, Täfelchen oder ähnlichen Formen zugeschnitten,

gehören sie in die Nummer 3818.

I. Chemische Elemente

2801 -- Fluor, Chlor, Brom und Iod:

10 - Chlor

20 - Iod

30 - Fluor; Brom

2802 00 Schwefel, sublimiert oder gefällt; kolloidaler Schwefel

2803 00 Kohlenstoff (Ruß und andere Formen des Kohlenstoffs,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen)

2804 -- Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle:

10 - Wasserstoff

- Edelgase:

21 - - Argon

29 - - sonstige

30 - Stickstoff

40 - Sauerstoff

50 - Bor; Tellur

- Silicium:

61 - - mit einem Gehalt an Silicium von

99,99 Gewichtsprozent oder mehr

69 - - sonstige

70 - Phosphor

80 - Arsen

90 - Selen

2805 -- Alkali- oder Erdalkalimetalle; Seltenerdmetalle, Scandium

und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander

legiert; Quecksilber:

- Alkalimetalle:

11 - - Natrium

19 - - sonstige

- Erdalkalimetalle:

21 - - Calcium

22 - - Strontium und Barium

30 - Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium,

auch untereinander gemischt oder miteinander legiert

40 - Quecksilber

II. Anorganische Säuren und anorganische

Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle

2806 -- Chlorwasserstoff (Chlorwasserstoffsäure, Salzsäure);

Chloroschwefelsäure:

10 - Chlorwasserstoff (Chlorwasserstoffsäure, Salzsäure)

20 - Chloroschwefelsäure

2807 00 Schwefelsäure; Oleum

2808 00 Salpetersäure; Nitriersäuren

2809 -- Diphosphorpentaoxid (Phosphorsäureanhydrid); Phosphorsäure

und Polyphosphorsäuren:

10 - Diphosphorpentaoxid (Phosphorsäureanhydrid)

20 - Phosphorsäure und Polyphosphorsäuren

2810 00 Boroxide; Borsäuren

2811 -- Andere anorganische Säuren und andere anorganische

Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle:

- andere anorganische Säuren:

11 - - Fluorwasserstoff (Flußsäure)

19 - - sonstige

- andere anorganische Sauerstoffverbindungen der

Nichtmetalle:

21 - - Kohlenstoffdioxid

22 - - Siliciumdioxid

23 - - Schwefeldioxid

29 - - sonstige

III. Halogen- oder Schwefelverbindungen der Nichtmetalle

2812 -- Halogen- und Oxyhalogenverbindungen der Nichtmetalle:

10 - Chloride und Oxychloride

90 - andere

2813 -- Sulfide der Nichtmetalle; handelsübliches

Phosphortrisulfid:

10 - Schwefelkohlenstoff (Kohlenstoffdisulfid)

90 - andere

IV. Anorganische Basen sowie Oxide, Hydroxide und Peroxide, der

Metalle

2814 -- Ammoniak, wasserfrei oder in wässeriger Lösung

(Salmiakgeist):

10 - Ammoniak, wasserfrei

20 - Ammoniak in wässeriger Lösung (Salmiakgeist)

2815 -- Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali);

Natrium- oder Kaliumperoxid

- Natriumhydroxid (Ätznatron):

11 - - fest

12 - - in wässeriger Lösung (Natronlauge)

20 - Kaliumhydroxid (Ätzkali)

30 - Natrium- oder Kaliumperoxid

2816 -- Hydroxid und Peroxid des Magnesiums; Oxid, Hydroxid und

Peroxid, des Strontiums des Bariums:

10 - Hydroxid und Peroxid, des Magnesiums

20 - Oxid, Hydroxid und Peroxid, des Strontiums

30 - Oxid, Hydroxid und Peroxid, des Bariums

2817 00 Zinkoxid; Zinkperoxid

2818 -- Künstlicher Korund, auch von chemisch nicht eindeutig

bestimmter Konstitution; Aluminiumoxid;

Aluminiumhydroxid:

10 - künstlicher Korund, auch von chemisch nicht eindeutig

bestimmter Konstitution

20 - Aluminiumoxid, ausgenommen künstlicher Korund

30 - Aluminiumhydroxid

2819 -- Chromoxide und Chromhydroxide:

10 - Chromtrioxid

90 - andere

2820 -- Manganoxide:

10 - Mangandioxid

90 - andere

2821 -- Eisenoxide und Eisenhydroxide; Farberden mit einem Gehalt

an gebundenem Eisen von 70 Gewichtsprozent oder mehr,

gerechnet als Fe tief 2 O tief 3:

10 - Eisenoxide und Eisenhydroxide

20 - Farberden

2822 00 Kobaltoxide und Kobalthydroxide; handelsübliche Kobaltoxide

2823 00 Titanoxide

2824 -- Bleioxide; Minium (rote Mennige) und Orange-Mennige:

10 - Bleimonoxid (Lithargyrum, Massicot)

20 - Minium (rote Mennige) und Orange-Mennige

90 - andere

2825 -- Hydrazin und Hydroxylamin und deren anorganische Salze;

andere anorganische Basen;

andere Oxide, Hydroxide und Peroxide, der Metalle:

10 - Hydrazin und Hydroxylamin und deren anorganische Salze

20 - Lithiumoxid und Lithiumhydroxid

30 - Vanadiumoxide und Vanadiumhydroxide

40 - Nickeloxide und Nickelhydroxide

50 - Kupferoxide und Kupferhydroxide

60 - Germaniumoxide und Zirkoniumdioxid

70 - Molybdänoxide und Molybdänhydroxide

80 - Antimonoxide

90 - andere

V. Metallsalze und Metallperoxosalze der anorganischen Säuren

2826 -- Fluoride; Fluorosilicate, Fluoroaluminate und

andere komplexe Fluorsalze:

- Fluoride:

11 - - des Ammoniums oder des Natriums

12 - - des Aluminiums

19 - - sonstige

20 - Fluorosilicate des Natriums oder des Kaliums

30 - Natriumhexafluoroaluminat (synthetischer Kryolith)

90 - andere

2827 -- Chloride, Oxychloride und Hydroxychloride;

Bromide und Oxybromide; Iodide und Oxyiodide:

10 - Ammoniumchlorid

20 - Calciumchlorid

- andere Chloride:

31 - - des Magnesiums

32 - - des Aluminiums

33 - - des Eisens

34 - - des Cobalts

35 - - des Nickels

36 - - des Zinks

37 - - des Zinns

38 - - des Bariums

39 - - sonstige

- Oxychloride und Hydroxychloride:

41 - - des Kupfers

49 - - sonstige

- Bromide und Oxybromide:

51 - - Bromide des Natriums oder des Kaliums

59 - - sonstige

60 - Iodide und Oxyiodide

2828 -- Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite;

Hypobromite:

10 - handelsübliches Calciumhypochlorit und

andere Calciumhypochlorite

90 - andere

2829 -- Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate

und Periodate:

- Chlorate:

11 - - des Natriums

19 - - sonstige

90 - andere

2830 -- Sulfide, Polysulfide:

10 - Natriumsulfide

20 - Zinksulfid

30 - Cadmiumsulfid

90 - andere

2831 -- Dithionite und Sulfoxylate:

10 - des Natriums

90 - andere

2832 -- Sulfite; Thiosulfate:

10 - Natriumsulfite

20 - andere Sulfite

30 - Thiosulfate

2833 -- Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate):

- Natriumsulfate:

11 - - Dinatriumsulfat

19 - - sonstige

- andere Sulfate:

21 - - des Magnesiums

22 - - des Aluminiums

23 - - des Chroms

24 - - des Nickels

25 - - des Kupfers

26 - - des Zinks

27 - - des Bariums

29 - - sonstige

30 - Alaune

40 - Peroxosulfate (Persulfate)

2834 -- Nitrite; Nitrate:

10 - Nitrite

- Nitrate:

21 - - des Kaliums

22 - - des Bismuts

29 - - sonstige

2835 -- Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite),

Phosphate und Polyphosphate:

10 - Phosphinate (Hypophosphite) und Phosphonate (Phosphite)

- Phosphate:

21 - - Triammoniumphosphat

22 - - Mono- und Dinatriumphosphate

23 - - Trinatriumphosphat

24 - - Kaliumphosphat

25 - - Calciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat)

26 - - andere Calciumphosphate

29 - - sonstige

- Polyphosphate:

31 - - Natriumtriphosphat (Natriumtripolyphosphat)

39 - - sonstige

2836 -- Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate);

handelsübliches Ammoniumcarbamat enthaltendes

Ammoniumcarbonat:

10 - handelsübliches Ammoniumcarbonat und andere

Ammoniumcarbonate

20 - Dinatriumcarbonat (Soda)

30 - Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat)

40 - Kaliumkarbonate

50 - Calciumcarbonat

60 - Bariumcarbonat

70 - Bleicarbonat

- andere:

91 - - Lithiumcarbonate

92 - - Strontiumcarbonat

93 - - Bismutcarbonat

99 - - sonstige

2837 -- Cyanide, Oxycyanide und komplexe Cyanide:

- Cyanide, Oxycyanide:

11 - - des Natriums

19 - - sonstige

20 - komplexe Cyanide

2838 00 Fulminate, Cyanate und Thiocyanate (Rhodanide)

2839 -- Silicate; handelsübliche Alkalimetallsilicate:

- des Natriums:

11 - - Natriummetasilicate

19 - - sonstige

20 - des Kaliums

90 - andere

2840 -- Borate; Peroxoborate (Perborate):

- Dinatriumtetraborat (raffinierter Borax):

11 - - wasserfrei

19 - - sonstiges

20 - andere Borate

30 - Peroxoborate (Perborate)

2841 -- Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide:

10 - Aluminate

20 - Chromate des Zinks oder des Bleis

30 - Natriumdichromat

40 - Kaliumdichromat

50 - andere Chromate und Dichromate; Peroxochromate

60 - Manganite, Manganate und Permanganate

70 - Molybdate

80 - Wolframate (Tungstate)

90 - andere

2842 -- Andere Salze der anorganischen Säuren oder

der Peroxosäuren, ausgenommen Azide:

10 - Doppelt oder Komplexsilicate

90 - andere

VI. Verschiedenes

2843 -- Kolloidale Edelmetalle; anorganische oder organische

Verbindungen der Edelmetalle auch von chemisch nicht

eindeutig bestimmter Konstitution; Amalgame der

Edelmetalle:

10 - kolloidale Edelmetalle

- Silberverbindungen:

21 - - Silbernitrat

29 - - sonstige

30 - Goldverbindungen

90 - andere Verbindungen; Amalgame

2844 -- Radioaktive chemische Elemente und radioaktive

Isotope (einschließlich spaltbare oder brütbare chemische

Elemente und Isotope), und deren Verbindungen; Mischungen

und Rückstände, die diese Erzeugnisse enthalten:

10 - natürliches Uran und seine Verbindungen;

Legierungen, Dispersionen (einschließlich

Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die

natürliches Uran oder natürliche Uranverbindungen

enthalten

20 - an U 235 angereichertes Uran und seine Verbindungen;

Plutonium und seine Verbindungen; Legierungen,

Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische

Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 angereichertes

Uran, Plutonium oder Verbindungen dieser Stoffe enthalten

30 - an U 235 abgereichertes Uran und seine Verbindungen;

Thorium und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen

einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und

Mischungen, die an U 235 abgereichertes Uran, Thorium

oder Verbindungen dieser Stoffe enthalten

40 - radioaktive Elemente und Isotope und Verbindungen,

ausgenommen solche der Unternummern 2844 10, 2844 20 und

2844 30; Legierungen, Dispersionen (einschließlich

Cermets), keramische Erzeugnisse Mischungen, die diese

Elemente, Isotope oder Verbindungen enthalten;

radioaktive Rückstände

50 - ausgebrauchte (bestrahlte) Brennelemente von

Kernreaktoren

2845 -- Isotope, ausgenommen solche der Nummer 2844; anorganische

oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch von

chemisch nicht eindeutig bestimmter Konstitution:

10 - Schweres Wasser (Deuteriumoxid)

90 - andere

2846 -- Anorganische oder organische Verbindungen der Metalle der

seltenen Erden, des Yttriums oder des Scandiums oder von

Mischungen dieser Metalle:

10 - Cerverbindungen

90 - andere

2847 00 Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff in feste Form

gebracht

2848 -- Phosphide, auch von chemisch nicht eindeutig

bestimmter Konstitution, ausgenommen Ferrophosphor:

10 - des Kupfers (Phosphorkupfer), mit einem Phosphorgehalt

von mehr als 15 Gewichtsprozent

90 - der anderen Metalle oder der Nichtmetalle

2849 -- Carbide, auch von chemisch nicht eindeutig bestimmter

Konstitution:

10 - des Calciums

20 - des Siliciums

90 - andere

2850 00 Hydride, Nitride, Azide, Silicide und Boride, auch von

chemisch nicht eindeutig bestimmter Konstitution,

ausgenommen Verbindungen, die auch Carbide der Nummer 2849

sind

2851 00 Andere anorganische Verbindungen (einschließlich

destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser und Wasser

ähnlicher Reinheit); flüssige Luft (einschließlich solcher,

der die Edelgase entzogen wurden); Preßluft; Amalgame,

ausgenommen Amalgame der Edelmetalle

Kapitel 29

Organische chemische Erzeugnisse

Anmerkungen

1 - Vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen

umfassen die Nummern dieses Kapitels nur:

a - isolierte organische Verbindungen von chemisch

eindeutig bestimmter Konstitution,

auch wenn sie Verunreinigungen enthalten;

b - Isomerengemische der gleichen organischen

Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen

enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als

Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter

acyclischer Kohlenwasserstoffe (Kap. 27);

c - Erzeugnisse der Nummern 2936 bis 2939,

Zuckerether und Zuckerester sowie deren

Salze der Nummer 2940, und Erzeugnisse

der Nummer 2941, auch von chemisch nicht

eindeutig bestimmter Konstitution;

d - wässerige Lösungen der unter 1a bis 1c genannten

Erzeugnisse;

e - nichtwässerige Lösungen der unter 1a bis

1c genannten Erzeugnisse, soweit diese

Lösungen ausschließlich aus Sicherheits-

oder Transportgründen üblich und notwendig sind und

sofern das Lösungsmittel die Ware nicht für einen

bestimmten Verwendungszweck geeigneter macht als für

eine allgemeine Verwendung;

f - die unter 1a bis 1e angeführten Erzeugnisse, denen

ein für ihre Haltbarmachung oder ihren Transport

unerläßliches Stabilisierungsmittel zugesetzt wurde;

g - die unter 1a bis 1f angeführten Erzeugnisse, denen

ein Antistaubmittel oder - zum leichteren Erkennen

oder aus Sicherheitsgründen - ein Farbstoff oder ein

Riechstoff zugesetzt wurde, sofern diese Zusätze die

Ware nicht für einen bestimmten Verwendungszweck

geeigneter machen als für eine allgemeine Verwendung;

h - folgende eingestellte Erzeugnisse für die Herstellung

von Azofarbstoffen: Diazoniumsalze,

Kupplungskomponenten für diese Salze, und

diazotierbare Amine und ihre Salze.

2 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Waren der Nummer 1504 und Glycerin (Nr. 1520);

b - Ethylalkohol (Nr. 2207 oder 2208);

c - Methan und Propan (Nr. 2711);

d - die in der Anmerkung 2 zum Kapitel 28 angeführten

Kohlenstoffverbindungen;

e - Harnstoff (Nr. 3102 oder 3105);

f - pflanzliche oder tierische Färbemittel (Nr. 3203),

synthetische organische Färbemittel, synthetische

organische Erzeugnisse, wie sie als fluoreszierende

Aufhellungsmittel oder als Luminophore verwendet

werden (Nr. 3204), sowie Farben und andere

Färbemittel in Formen oder Aufmachungen für

den Kleinverkauf (Nr. 3212);

g - Enzyme (Nr. 3507);

h - Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Stoffe,

für die Verwendung als Brennstoff zu Tabletten,

Stäbchen oder ähnlichem geformt, sowie flüssige

Brennstoffe und Brennstoffe aus verflüssigten Gasen,

in Behältnissen wie sie für Füllungen oder

Nachfüllungen für Feuerzeuge oder ähnliche Anzünder

verwendet werden, mit einem Fassungsvermögen von

300 cm3 oder weniger (Nr. 3606);

i - Füllungen für Feuerlöschgeräte oder in Form von

Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben aufgemachte

Erzeugnisse der Nummer 3813, sowie Tintenentferner in

Aufmachungen für den Kleinverkauf der Nummer 3823;

k - optische Elemente, z. B. aus Ethylendiamintartrat

(Nr. 9001).

3 - Kommen für die Einreihung von Erzeugnissen zwei oder mehr

Nummern dieses Kapitels in Betracht, dann sind sie in die

letzte der in Betracht kommenden Nummern einzureihen.

4 - In den Nummern 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis

2920 umfaßt jede Bezugnahme auf Halogen-, Sulfo-, Nitro-

und Nitrosoderivate auch die betreffenden gemischten

Derivate (z. B. Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo-

oder Nitrosulfohalogenderivate).

Nitro- oder Nitrosogruppen sind nicht als

Stickstoffunktionen im Sinn der Nummer 2929 anzusehen.

Bei den Nummern 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922

beschränkt sich der Ausdruck „Sauerstoffunktionen'' auf

jene Funktionen (charakteristische organische Gruppen,

die Sauerstoff enthalten), die in den Nummern 2905

bis 2920 genannt sind.

5 - a - Ester, die aus organischen Verbindungen mit

Säurefunktion der Unterkapitel I bis VII mit

organischen Verbindungen der gleichen Unterkapitel

gebildet wurden, sind in die Nummer jener dieser

Verbindungen einzureihen, die in der Nummernfolge

dieser Unterkapitel zuletzt steht.

b - Ester des Ethylalkohols oder des Glycerins mit

organischen Verbindungen mit Säurefunktion der

Unterkapitel I bis VII sind in jene Nummer

einzureihen, die für die entsprechende Verbindung mit

Säurefunktion in Betracht kommt.

c - Abgesehen von der Anmerkung 1 zum Abschnitt VI und

Anmerkung 2 zum Kapitel 28 sind:

1 - anorganische Salze von organischen Verbindungen,

solche wie Verbindungen mit Säure-, Phenol- oder

Enolfunktion sowie organische Basen der

Unterkapitel I bis X oder der Nummer 2942 in die

betreffende Nummer der organischen Verbindung

einzureihen;

2 - Salze, die zwischen den organischen Verbindungen

der Unterkapitel I bis X oder der Nummer 2942

gebildet wurden, sind in die der Nummernfolge

nach letzte Nummer dieses Kapitels einzureihen,

die für die Base oder Säure (einschließlich der

Verbindungen mit Phenol- oder Enolfunktion), aus

denen sie gebildet wurden, zuständig ist.

d - Metallalkoholate sind wie die entsprechenden Alkohole

zu tarifieren, ausgenommen solche von Ethylalkohol

oder Glycerin (Nr. 2905).

e - Halogenide der Carbonsäuren sind wie die

entsprechenden Säuren zu tarifieren.

6 - Die Verbindungen der Nummern 2930 und 2931 sind

organische Verbindungen, deren Moleküle außer

Wasserstoff-, Sauerstoff- oder Stickstoffatomen andere

unmittelbar an den Kohlenstoff gebundene Nichtmetall-

oder Metallatome (z. B. Schwefel, Arsen, Quecksilber oder

Blei) enthalten.

Die Nummern 2930 (organische Schwefelverbindungen) und

2931 (andere organisch-anorganische Verbindungen)

umfassen nicht solche Sulfo- oder Halogenderivate

(einschließlich gemischte Derivate), die, außer

Wasserstoff, Sauerstoff und Stickstoff, unmittelbarer

Bindung an den Kohlenstoff nur Schwefel- oder

Halogenatome enthalten, die ihnen den Charakter von

Sulfo- oder Halogenderivaten (einschließlich gemischter

Derivate) verleihen.

7 - Die Nummern 2932, 2933 und 2934 umfassen nicht Epoxide

mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische

Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride

der mehrbasischen Carbonsäuren, cyclische Ester der

mehrwertigen Alkohole oder Phenole mit mehrbasischen

Säuren oder Imiden von mehrbasischen Säuren.

Diese Bestimmung gilt nur dann, wenn die im Ring

befindlichen Heteroatome ausschließlich von der

Cyclisierungsfunktion oder den hier genannten Funktionen

herrühren.

Anmerkung zu den Unternummern

1 - Innerhalb einer Nummer dieses Kapitels sind Derivate von

chemischen Verbindungen (oder Gruppen chemischer

Verbindungen) in dieselbe Unternummer wie die Verbindung

(oder Gruppe von Verbindungen) einzureihen,

vorausgesetzt, daß sie nicht von einer anderen

Unternummer genauer erfaßt werden und bei den in Betracht

kommenden Unternummern keine Unternummer „andere'' oder

„sonstige'' aufscheint.

I. Kohlenwasserstoffe und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate

2901 -- Acyclische Kohlenwasserstoffe:

10 - gesättigte

- ungesättigte:

21 - - Ethylen

22 - - Propen (Propylen)

23 - - Buten (Butylen) und dessen Isomere

24 - - Buta-1,3-dien und Isopren

29 - - sonstige

2902 -- Cyclische Kohlenwasserstoffe:

- Cyclane, Cyclene und Cycloterpene:

11 - - Cyclohexan

19 - - sonstige

20 - Benzol

30 - Toluol

- Xylole:

41 - - o-Xylol

42 - - m-Xylol

43 - - p-Xylol

44 - - Xylol-Isomerengemische

50 - Styrol

60 - Ethylbenzol

70 - Cumol

90 - andere

2903 -- Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe:

- gesättigte Chlorderivate der acyclischen

Kohlenwasserstoffe:

11 - - Chlormethan (Methylchlorid) und Chlorethan

(Ethylchlorid)

12 - - Dichlormethan (Methylenchlorid)

13 - - Chloroform (Trichlormethan)

14 - - Kohlenstofftetrachlorid (Tetrachlorkohlenstoff)

15 - - 1,2-Dichlorethan (Ethylendichlorid)

16 - - 1,2-Dichlorpropan (Propylendichlorid) und Dichlorbutane

19 - - sonstige

- ungesättigte Chlorderivate der acyclischen

Kohlenwasserstoffe:

21 - - Vinylchlorid (Chlorethylen)

22 - - Trichlorethylen

23 - - Tetrachlorethylen (Perchlorethylen)

29 - - sonstige

30 - Fluor-, Brom- oder Iodderivate der acyclischen

Kohlenwasserstoffe

40 - Halogenderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe, die

zwei oder mehr verschiedene Halogene enthalten

- Halogenderivate der cyclischen, cyclenischen oder

cycloterpenischen Kohlenwasserstoffe:

51 - - 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan

59 - - sonstige

- Halogenderivate der aromatischen Kohlenwasserstoffe:

61 - - Chlorbenzol, o-Dichlorbenzol und p-Dichlorbenzol

62 - - Hexachlorbenzol und DDT

(1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan)

69 - - sonstige

2904 -- Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe,

auch halogeniert:

10 - Derivate, die nur Sulfogruppen enthalten, deren Salze und

Ethylester

20 - Derivate, die nur Nitro- oder nur Nitrosogruppen

enthalten

90 - andere

II. Alkohole und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

2905 -- Acyclische Alkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

- einwertige gesättigte Alkohole:

11 - - Methanol (Methylalkohol)

12 - - Propan-1-ol (Propylalkohol) und Propan-2-ol

(Isopropylalkohol)

13 - - Butan-1-ol (n-Butylalkohol)

14 - - sonstige Butanole

15 - - Pentanol (Amylalkohol) und dessen Isomere

16 - - Octanol (Octylalkohol) und dessen Isomere

17 - - Dodecan-1-ol (Laurylalkohol), Hexadekan-1-ol

(Cetylalkohol) und Octadekan-1-ol (Stearylalkohol)

19 - - sonstige

- einwertige ungesättigte Alkohole:

21 - - Allylalkohol

22 - - acyclische Terpenalkohole

29 - - sonstige

- zweiwertige Alkohole (Diole):

31 - - Ethylenglykol (Ethandiol)

32 - - Propylenglykol (Propan-1,2-diol)

39 - - sonstige

- andere mehrwertige Alkohole:

41 - - 2-Ethyl-2(hydroxymethyl)propan-1,3-diol

(Trimethylolpropan)

42 - - Pentaerythrit

43 - - Mannit

44 - - D-Glucit (Sorbit)

49 - - sonstige

50 - Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, der

acyclischen Alkohole

2906 -- Cyclische Alkohole und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

- cyclanische, cyclenische oder cycloterpenische Alkohole:

11 - - Menthol

12 - - Cyclohexanol, Methylcyclohexanole und

Dimethylcyclohexanole

13 - - Sterine und Inosite

14 - - Terpineole

19 - - sonstige

- aromatische Alkohole:

21 - - Benzylalkohol

29 - - sonstige

III. Phenole, Phenolalkohole und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate

2907 -- Phenole; Phenolalkohole:

- einwertige Phenole:

11 - - Phenol (Hydroxybenzol) und dessen Salze

12 - - Kresole und deren Salze

13 - - Octylphenol, Nonylphenol und deren Isomere; deren Salze

14 - - Xylenole und deren Salze

15 - - Naphthole und deren Salze

19 - - sonstige

- mehrwertige Phenole:

21 - - Resorcin und dessen Salze

22 - - Hydrochinon und dessen Salze

23 - - 4,4'-Isopropylidendiphenol (Bisphenol A,

Diphenylolpropan) und dessen Salze

29 - - sonstige

30 - Phenolalkohole

2908 -- Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Phenole

oder Phenolalkohole:

10 - Derivate, die nur Halogene enthalten, und deren Salze

20 - Derivate, die nur Sulfogruppen enthalten, deren Salze

und Ester

90 - andere

IV. Ether, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide, Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Acetale und Halbacetale; deren Halogen-, Sulfo-,

Nitro- oder Nitrosoderivate

2909 -- Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole,

Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch von

chemisch nicht eindeutig bestimmter Konstitution) und

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

- acyclische Ether und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

11 - - Diethylether

19 - - sonstige

20 - cyclanische, cyclenische oder cycloterpenische Ether und

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

30 - aromatische Ether und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate

- Etheralkohole und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

41 - - 2,2'-Oxydiethanol (Diethylenglykol, Digol)

42 - - Monomethylether des Ethylenglykols oder des

Diethylenglykols

43 - - Monobutylether des Ethylenglykols oder des

Diethylenglykols

44 - - andere Monoalkylether des Ethylenglykols oder des

Diethylenglykols

49 - - sonstige

50 - Etherphenole, Etheralkoholphenole und deren Halogen-,

Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

60 - Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide und deren

Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

2910 -- Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether, mit

dreigliedrigem Ring, und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro-

oder Nitrosoderivate:

10 - Oxiran (Ethylenoxid)

20 - Methyloxiran (Propylenoxid)

30 - 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin)

90 - andere

2911 00 Acetale und Halbacetale, auch mit anderen

Sauerstoffunktionen, und deren Halogen-,

Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

V. Verbindungen mit Aldehydfunktion

2912 -- Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoffunktionen; cyclische

Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd:

- acyclische Aldehyde ohne andere Sauerstoffunktionen:

11 - - Methanal (Formaldehyd)

12 - - Ethanal (Acetaldehyd)

13 - - Butanal (Butyraldehyd, normales Isomer)

19 - - sonstige

- cyclische Aldehyde ohne andere Sauerstoffunktionen:

21 - - Benzaldehyd

29 - - sonstige

30 - Aldehydalkohole

- Aldehydether, Aldehydphenole und Aldehyde mit anderen

Sauerstoffunktionen:

41 - - Vanillin (4-Hydroxy-3-methoxybenzaldehyd)

42 - - Ethylvanillin (3-Ethoxy-4-hydroxybenzaldehyd)

49 - - sonstige

50 - cyclische Polymere der Aldehyde

60 - Paraformaldehyd

2913 00 Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der

Erzeugnisse der Nummer 2912

VI. Verbindungen mit Keton- oder Chinonfunktion

2914 -- Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoffunktionen,

und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

- acyclische Ketone ohne andere Sauerstoffunktionen:

11 - - Aceton

12 - - Butanon (Methylethylketon)

13 - - 4-Methylpentan-2-on (Methylisobutylketon)

19 - - sonstige

- cyclanische, cyclenische oder cycloterpenische Ketone

ohne andere Sauerstoffunktionen:

21 - - Campher

22 - - Cyclohexanon und Methylcyclohexanone

23 - - Jonone und Methyljonone

29 - - sonstige

30 - aromatische Ketone ohne andere Sauerstoffunktionen

- Ketonalkohole und Ketonaldehyde:

41 - - 4-Hydroxy-4-methylpentan-2-on (Diacetonalkohol)

49 - - sonstige

50 - Ketonphenole und Ketone mit anderen Sauerstoffunktionen

- Chinone:

61 - - Anthrachinon

69 - - sonstige

70 - Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

VII. Carbonsäuren und deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und

Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

2915 -- Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; deren Halogen-,

Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

- Ameisensäure, deren Salze und Ester:

11 - - Ameisensäure

12 - - Salze der Ameisensäure

13 - - Ester der Ameisensäure

- Essigsäure und deren Salze; Essigsäureanhydrid:

21 - - Essigsäure

22 - - Natriumacetat

23 - - Cobaltacetate

24 - - Essigsäureanhydrid

29 - - sonstige

- Ester der Essigsäure:

31 - - Ethylacetat

32 - - Vinylacetat

33 - - n-Butylacetat

34 - - Isobutylacetat

35 - - 2-Ethoxyethylacetat

39 - - sonstige

40 - Mono-, Di- oder Trichloressigsäuren, deren Salze und

Ester

50 - Propionsäure, deren Salze und Ester

60 - Buttersäuren und Valeriansäuren, deren Salze und Ester

70 - Palmitinsäure und Stearinsäure, deren Salze und Ester

90 - andere

2916 -- Ungesättigte acyclische Monocarbonsäure und cyclische

Monocarbonsäuren, deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und

Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

- ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren, deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und deren

Derivate:

11 - - Acrylsäure und deren Salze

12 - - Ester der Acrylsäure

13 - - Methacrylsäure und deren Salze

14 - - Ester der Methacrylsäure

15 - - Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure, deren Salze und

Ester

19 - - sonstige

20 - cyclanische, cyclenische oder cycloterpenische

Monocarbonsäuren, deren Anhydride, Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und deren Derivate

- aromatische Monocarbonsäuren, deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und deren

Derivate:

31 - - Benzoesäure, deren Salze und Ester

32 - - Benzoylperoxid und Benzoylchlorid

33 - - Phenylessigsäure, deren Salze und Ester

39 - - sonstige

2917 -- Polycarbonsäuren, deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und

Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

- acyclische Polycarbonsäuren, deren Anhydride, Halogenide,

Peroxide, Peroxysäuren und deren Derivate:

11 - - Oxalsäure, deren Salze und Ester

12 - - Adipinsäure, deren Salze und Ester

13 - - Azelainsäure und Sebacinsäure, deren Salze und Ester

14 - - Maleinsäureanhydrid

19 - - sonstige

20 - cyclanische, cyclenische oder cycloterpenische

Polycarbonsäuren, deren Anhydride, Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und deren Derivate

- aromatische Polycarbonsäuren, deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und deren Derivate:

31 - - Dibutylorthophthalate

32 - - Dioctylorthophthalate

33 - - Dinonyl- oder Didecylorthophthalate

34 - - andere Ester der Orthophthalsäure

35 - - Phthalsäureanhydrid

36 - - Terephthalsäure und deren Salze

37 - - Dimethylterephthalat

39 - - sonstige

2918 -- Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoffunktionen und deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; deren

Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

- Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, aber ohne andere

Sauerstoffunktion, deren Anhydride, Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und deren Derivate:

11 - - Milchsäure, deren Salze und Ester

12 - - Weinsäure

13 - - Salze und Ester der Weinsäure

14 - - Citronensäure

15 - - Salze und Ester der Citronensäure

16 - - Gluconsäure, deren Salze und Ester

17 - - Phenylglykolsäure (Mandelsäure), deren Salze und Ester

19 - - sonstige

- Carbonsäuren mit Phenolfunktion, aber ohne andere

Sauerstoffunktion, deren Anhydride, Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und deren Derivate:

21 - - Salicylsäure und deren Salze

22 - - o-Acetylsalicylsäure, deren Salze und Ester

23 - - sonstige Ester der Salicylsäure und deren Salze

29 - - sonstige

30 - Carbonsäuren mit Aldehyd- oder Ketonfunktion, ohne andere

Sauerstoffunktion, deren Anhydride, Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und deren Derivate

90 - andere

VIII. Ester der anorganischen Säuren, deren Salze und Halogen-,

Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

2919 00 Ester der Phosphorsäuren, deren Salze und Lactophosphate;

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

2920 -- Ester der anderen anorganischen Säuren (ausgenommen Ester

der Halogenwasserstoffsäuren) und deren Salze; deren

Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

10 - Thiophosphorsäureester (Phosphorothioate) und deren

Salze; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate

90 - andere

IX. Verbindungen mit Stickstoffunktionen

2921 -- Verbindungen mit Aminofunktion:

- acyclische Monoamine und deren Derivate; deren Salze:

11 - - Mono-, Di- und Trimethylamin und deren Salze

12 - - Diethylamin und dessen Salze

19 - - sonstige

- acyclische Polyamine und deren Derivate; deren Salze:

21 - - Ethylendiamin und dessen Salze

22 - - Hexamethylendiamin und dessen Salze

29 - - sonstige

30 - cyclanische, cyclenische oder cycloterpenische Mono- oder

Polyamine und deren Derivate; deren Salze

- aromatische Monoamine und deren Derivate; deren Salze:

41 - - Anilin und dessen Salze

42 - - Anilinderivate und deren Salze

43 - - Toluidine und deren Derivate; deren Salze

44 - - Diphenylamin und dessen Derivate; deren Salze

45 - - 1-Naphthylamin (alpha-Naphthylamin), 2-Naphthylamin

(beta-Naphthylamin) und deren Derivate; deren Salze

49 - - sonstige

51 - - o-, m- und p-Phenylendiamin, Diaminotoluole und deren

Derivate; deren Salze

59 - - sonstige

2922 -- Aminoverbindungen mit Sauerstoffunktionen:

- Aminoalkohole, deren Ether und Ester, ausgenommen solche,

die mehr als eine Art von Sauerstoffunktion enthalten;

deren Salze:

11 - - Monoethanolamin und dessen Salze

12 - - Diethanolamin und dessen Salze

13 - - Triethanolamin und dessen Salze

19 - - sonstige

- Aminonaphthole und andere Aminophenole, deren Ether und

Ester, ausgenommen solche, die mehr als eine Art von

Sauerstoffunktion enthalten; deren Salze:

21 - - Aminoydroxynaphthalinsulfonsäuren und deren Salze

22 - - Anisidine, Dianisidine und Phenetidine und deren Salze

29 - - sonstige

30 - Aminoaldehyde, Aminoketone und Aminochinone, ausgenommen

solche, die mehr als eine Art von Sauerstoffunktion

enthalten; deren Salze

- Aminosäuren und deren Ester, ausgenommen solche, die mehr

als eine Art von Sauerstoffunktion enthalten; deren

Salze:

41 - - Lysin und dessen Ester; deren Salze

42 - - Glutaminsäure und deren Salze

49 - - sonstige

50 - Aminoalkoholphenole, Aminophenolsäuren und andere

Aminoverbindungen mit Sauerstoffunktionen

2923 -- Quaternäre Ammoniumsalze und Ammoniumhydroxide; Lecithine

und andere Phosphoraminolipoide:

10 - Cholin und dessen Salze

20 - Lecithine und andere Phosphoaminolipoide

90 - andere

2924 -- Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion;

Amidoverbindungen der Kohlensäure:

10 - acyclische Amide (einschließlich acyclische Carbamate)

und deren Derivate; deren Salze

- cyclische Amide (einschließlich cyclische Carbamate) und

deren Derivate; deren Salze:

21 - - Unreine und deren Derivate; deren Salze

29 - - sonstige

2925 -- Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion (einschließlich

Saccharin und dessen Salze) oder mit Iminfunktion:

- Imide und deren Derivate; deren Salze:

11 - - Saccharin und dessen Salze

19 - - sonstige

20 - Imine und deren Derivate; deren Salze

2926 -- Verbindungen mit Nitrilfunktion:

10 - Acrylnitril

20 - 1-Cyanoguanidin (Dicyandiamid)

90 - andere

2927 00 Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen

2928 00 Organische Derivate des Hydrazins oder des Hydroxylamins

2929 -- Verbindungen mit anderen Stickstoffunktionen:

10 - Isocyanate

90 - andere

X. Organisch-anorganische Verbindungen, heterocyclische Verbindungen,

Nucleinsäuren und Salze, sowie Sulfonamide

2930 -- Organische Schwefelverbindungen:

10 - Dithiocarbonate (Xanthate, Xanthogenate)

20 - Thiocarbamate und Dithiocarbamate

30 - Thiurammono-, di- oder tetrasulfide

40 - Methionin

90 - andere

2931 00 Andere organisch-anorganische Verbindungen

2932 -- Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder mehreren

Sauerstoffheteroatomen:

- Verbindungen mit nicht kondensiertem

(auch hydriertem) Furanring in der Struktur:

11 - - Tetrahydrofuran

12 - - 2-Furaldehyd (Furfuraldehyd)

13 - - Furfurylalkohol und Tetrahydrofurfurylalkohol

19 - - sonstige

- Lactone:

21 - - Cumarin, Methylcumarine und Ethylcumarine

29 - - sonstige Lactone

90 - andere

2933 -- Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder mehreren

Stickstoffheteroatomen; Nucleinsäuren und deren Salze:

- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch hydriertem)

Pyrazolring in der Struktur:

11 - - Phenazon (Antipyrin) und dessen Derivate

19 - - sonstige

- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch hydriertem)

Imidazolring in der Struktur:

21 - - Hydantoin und dessen Derivate

29 - - sonstige

- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch hydriertem)

Pyridinring in der Struktur:

31 - - Pyridin und dessen Salze

39 - - sonstige

40 - Verbindungen mit einem Chinolin- oder

Isochinolinringsystem (auch hydriert), nicht weiter

kondensiert

- Verbindungen mit Pyrimidinring (auch hydriert) oder

Piperazinring in der Struktur; Nucleinsäuren und deren

Salze:

51 - - Malonylharnstoff (Barbitursäure) und dessen Derivate;

deren Salze

59 - - sonstige

- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch hydriertem)

Triazinring in der Struktur:

61 - - Melamin

69 - - sonstige

- Lactame:

71 - - 6-Hexanlactam (epsilon-Caprolactam)

79 - - sonstige Lactame

90 - andere

2934 -- Andere heterocyclische Verbindungen:

10 - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch hydriertem)

Thiazolring in der Struktur

20 - Verbindungen mit einem Benzothiazolringsystem (auch

hydriert), nicht weiter kondensiert

30 - Verbindungen mit einem Phenothiazinringsystem (auch

hydriert), nicht weiter kondensiert

90 - andere

2935 00 Sulfonamide

XI. Provitamine, Vitamine und Hormone

2936 -- Provitamine und Vitamine, natürliche oder synthetisch

hergestellte (einschließlich natürliche Konzentrate), sowie

deren hauptsächlich als Vitamine verwendeten Derivate, alle

diese auch untereinander gemischt, auch in Lösungsmitteln

aller Art:

10 - Provitamine, ungemischt

- Vitamine und deren Derivate, ungemischt:

21 - - Vitamine A und deren Derivate

22 - - Vitamin B tief 1 und dessen Derivate

23 - - Vitamin B tief 2 und dessen Derivate

24 - - D- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B tief 3 oder

Vitamin B tief 5)

und deren Derivate

25 - - Vitamin B tief 6 und dessen Derivate

26 - - Vitamin B tief 12 und dessen Derivate

27 - - Vitamin C und dessen Derivate

28 - - Vitamin E und dessen Derivate

29 - - sonstige Vitamine und deren Derivate

90 - andere, einschließlich natürliche Konzentrate

2937 -- Hormone, natürliche oder synthetisch hergestellte; ihre

hauptsächlich als Hormone verwendeten Derivate; andere

hauptsächlich als Hormone verwendete Steroide:

10 - Hormone des Hypophysenvorderlappens oder ähnliche

Hormone, und deren Derivate

- Hormone der Nebennierenrinde und deren Derivate:

21 - - Cortison, Hydrocortison, Prednison

(Dehydrocortison) und Prednisolon

(Dehydrohydrocortison)

22 - - Halogenderivate der Hormone der Nebennierenrinde

29 - - sonstige

- andere Hormone und deren Derivate, andere hauptsächlich

als Hormone verwendete Steroide:

91 - - Insulin und dessen Salze

92 - - Oestrogene und Gestagene

99 - - sonstige

XII. Glycoside und pflanzliche Alkaloide, natürliche oder synthetisch hergestellte, deren Salze, Ether, Ester und andere Derivate

2938 -- Glycoside, natürliche oder synthetisch hergestellte, deren

Salze, Ether, Ester und andere Derivate:

10 - Rutosid (Rutin) und dessen Derivate

90 - andere

2939 -- Pflanzliche Alkaloide, natürliche oder synthetisch

hergestellte, deren Salze, Ether, Ester und

andere Derivate:

10 - Opium-Alkaloide und deren Derivate; deren Salze

- China-Alkaloide und deren Derivate; deren Salze:

21 - - Chinin und dessen Salze

29 - - sonstige

30 - Coffein und dessen Salze

40 - Ephedrine und deren Salze

50 - Theophyllin und Aminophyllin (Theophyllin-Ethylendiamin)

und deren Derivate; deren Salze

60 - Mutterkorn-Alkaloide und deren Derivate; deren Salze

70 - Nicotin und dessen Salze

90 - andere

XIII. Andere organische Verbindungen

2940 00 Zucker, chemisch rein, ausgenommen Saccharose, Lactose,

Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether und

Zuckerester und deren Salze, ausgenommen Erzeugnisse der

Nummer 2937, 2938 oder 2939

2941 -- Antibiotika:

10 - Penicilline und deren Derivate mit

Penicillansäurestruktur; deren Salze

20 - Streptomycine und deren Derivate; deren Salze

30 - Tetracycline und deren Derivate; deren Salze

40 - Chloramphenicol und dessen Derivate; deren Salze

50 - Erythromycin und dessen Derivate; deren Salze

90 - andere

2942 00 Andere organische Verbindungen

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