Kapitel 30
Pharmazeutische Erzeugnisse
Anlage1
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Nahrungsmittel und Getränke (z. B. diätetische
Nahrungsmittel, Nahrungsmittel für
Diabetiker, angereicherte Nahrungsmittel
oder Ergänzungsnahrungsmittel, tonisierende Getränke
und Mineralwässer) (Abschn. IV);
b - besonders gebrannter oder fein gemahlener
Gips, wie er für Dentalzwecke verwendet
wird (Nr. 2520);
c - wässerige Destillate und wässerige Lösungen
etherischer Öle, wie sie für medizinische
Zwecke verwendet werden (Nr. 3301);
d - Zubereitungen der Nummern 3303 bis 3307,
auch wenn sie therapeutische oder prophylaktische
Eigenschaften besitzen;
e - Seifen und andere Erzeugnisse der Nummer 3401 mit
medikamentösen Zusätzen;
f - Zubereitungen auf der Grundlage von gebranntem Gips,
wie sie für Dentalzwecke verwendet werden (Nr. 3407);
g - Blutalbumin, nicht für therapeutische oder
prophylaktische Zwecke zubereitet (Nr. 3502).
2 - Bei den Nummern 3003 und 3004 sowie in der
Anmerkung 3d zu diesem Kapitel gelten:
a - als ungemischte Erzeugnisse:
1 - wässerige Lösungen ungemischter Erzeugnisse;
2 - alle Erzeugnisse des Kapitels 28 oder 29
3 - einfache Pflanzenauszüge der Nummer 1302, nur auf
einen bestimmten Wirkungswert eingestellt oder in
einem beliebigen Lösungsmittel gelöst;
b - als gemischte Erzeugnisse:
1 - kolloidale Lösungen und kolloidale Suspensionen
(ausgenommen kolloidaler Schwefel);
2 - Pflanzenauszüge, die durch Behandlung von
Mischungen pflanzlicher Stoffe gewonnen wurden;
3 - Salze und konzentrierte Wässer, die durch
Eindampfen natürlicher Mineralwässer gewonnen
wurden.
3 - Die Nummer 3006 umfaßt nur folgende Waren,
die keiner anderen Nummer des Tarifs zuzuweisen sind:
a - steriles Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial und
sterile Klebstoffe für Zellgewebe,
die in der Chirurgie zum Schließen von
Wunden verwendet werden;
b - sterile Laminariastifte und sterile Laminariatampons;
c - sterile resorbierbare blutstillende Mittel für
die Chirurgie oder die Zahnheilkunde;
d - Röntgenkontrastmittel sowie diagnostische
Reagenzien, zur Anwendung am Patienten
bestimmt, soweit es sich um ungemischte
dosierte oder für die gleichen Zwecke verwendbare,
aus zwei oder mehr Stoffen gemischte Erzeugnisse
handelt;
e - Reagenzien zur Bestimmung von Blutgruppen und
Blutfaktoren;
f - Zahnzemente und andere Zahnfüllstoffe;
Knochenaufbauzemente;
g - Taschen, Kasten und andere Behältnisse mit
Ausstattung für die Erste Hilfe;
h - empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der
Grundlage von Hormonen oder Spermiciden.
3001 -- Drüsen und andere Organe für organo-therapeutische Zwecke,
getrocknet, auch in Pulverform; Auszüge aus Drüsen oder
anderen Organen oder ihren Sekreten, für
organo-therapeutische Zwecke; Heparin und dessen Salze;
andere menschliche oder tierische Stoffe, für
therapeutische oder prophylaktische Zwecke zubereitet,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen:
10 - Drüsen und andere Organe, getrocknet, auch in Pulverform
20 - Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren
Sekreten
90 - andere
3002 -- Menschliches Blut; tierisches Blut, für therapeutische,
prophylaktische oder diagnostische Zwecke zubereitet;
Antisera und andere Blutfraktionen; Vaccine, Toxine,
Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und
ähnliche Erzeugnisse:
10 - Antisera und andere Blutfraktionen
20 - Vaccine für die Humanmedizin
- Vaccine für die Veterinärmedizin:
31 - - Vaccine gegen Maul- und Klauenseuche
39 - - sonstige
90 - andere
3003 -- Arzneiwaren (ausgenommen Waren der Nr. 3002, 3005 oder
3006) aus zwei oder mehr Bestandteilen, für therapeutische
oder prophylaktische Zwecke gemischt, weder dosiert noch in
Aufmachungen für den Kleinverkauf:
10 - Penicilline oder deren Derivate (mit
Penicillansäurestruktur) oder Streptomycine oder
deren Derivate enthaltend
20 - andere Antibiotika enthaltend
- Hormone oder andere Erzeugnisse dem Nummer 2937
enthaltend, jedoch ohne Antibiotika:
31 - - Insulin enthaltend
39 - - sonstige
40 - Alkaloide oder deren Derivate, weder Hormone noch andere
Erzeugnisse der Nummer 2937 noch Antibiotika enthaltend
90 - andere
3004 -- Arzneiwaren (ausgenommen Waren der Nr. 3002, 3005 oder
3006) aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen für
therapeutische oder prophylaktische Zwecke, dosiert
oder in Aufmachungen für den Kleinverkauf:
10 - Penicilline oder deren Derivate (mit
Penicillansäurestruktur) oder Streptomycine oder
deren Derivate enthaltend
20 - andere Antibiotika enthaltend
- Hormone oder andere Erzeugnisse der Nummer 2937
enthaltend, jedoch ohne Antibiotika:
31 - - Insulin enthaltend
32 - - Hormone der Nebennierenrinde enthaltend
39 - - sonstige
40 - Alkaloide oder deren Derivate, weder Hormone noch andere
Erzeugnisse der Nummer 2937 noch Antibiotika enthaltend
50 - andere Arzneiwaren, Vitamine oder andere
Erzeugnisse der Nummer 2936 enthaltend
90 - andere
3005 -- Watte, Gaze, Binden und ähnliche Waren (z. B. Verbandzeug,
Heftpflaster, Senfpflaster), mit pharmazeutischen Stoffen
imprägniert oder überzogen oder in Aufmachungen
für den Kleinverkauf für medizinische, chirurgische,
zahnmedizinische oder veterinärmedizinische Zwecke:
10 - Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschichte
90 - andere
3006 -- Pharmazeutische Waren, im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem
Kapitel:
10 - steriles Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial und
sterile Klebstoffe für Zellgewebe, die in der Chirurgie
zum Schließen von Wunden verwendet werden; sterile
Laminariastifte und sterile Laminariatampons; sterile
resorbierbare blutstillende Mittel für die Chirurgie oder
die Zahnheilkunde
20 - Reagenzien zur Bestimmung von Blutgruppen und
Blutfaktoren
30 - Röntgenkontrastmittel; diagnostische Reagenzien, zur
Anwendung am Patienten bestimmt
40 - Zahnzemente und andere Zahnfüllstoffe;
Knochenaufbauzemente
50 - Taschen, Kasten und andere Behältnisse mit
Ausstattung für die Erste Hilfe
60 - empfängnisverhütende chemische Zubereitungen auf der
Grundlage von Hormonen oder Spermiciden
Kapitel 31
Düngemittel
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Tierblut der Nummer 0511;
b - isolierte Verbindungen von chemisch eindeutig
bestimmter Konstitution, ausgenommen die in den
folgenden Anmerkungen 2a, 3a, 4a oder 5 genannten;
c - künstliche Kaliumchloridkristalle (ausgenommen
optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g
oder mehr der Nummer 3823; optische Elemente aus
Kaliumchlorid (Nr. 9001).
2 - Die Nummer 3102 umfaßt nur die folgenden Waren, sofern
sie nicht wie in der Nummer 3105 vorgesehen aufgemacht
sind:
a - Waren, die einer der nachstehenden Beschreibungen
entsprechen:
1 - Natriumnitrat, auch rein;
2 - Ammoniumnitrat, auch rein;
3 - Doppelsalze, auch rein, aus Ammoniumsulfat und
Ammoniumnitrat;
4 - Ammoniumsulfat, auch rein;
5 - Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus
Calciumnitrat und Ammoniumnitrat;
6 - Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus
Calciumnitrat und Magnesiumnitrat;
7 - Calciumcyanamid, auch rein oder mit Öl behandelt;
8 - Harnstoff, auch rein;
b - Düngemittel, die aus Mischungen von unter 2a
beschriebenen Waren bestehen;
c - Düngemittel, die aus Mischungen von
Ammoniumchlorid oder von unter 2a oder
2b beschriebenen Waren mit Kreide, Gips
oder anderen anorganischen nicht düngenden Stoffen
bestehen;
d - flüssige Düngemittel, die aus den unter 2a 2 oder
2a 8 beschriebenen Waren oder aus Mischungen dieser
Waren in wässeriger oder ammoniakalischer Lösung
bestehen.
3 - Die Nummer 3103 umfaßt nur die folgenden Waren, sofern
sie nicht wie in der Nummer 3105 vorgesehen aufgemacht
sind:
a - Waren, die einer der nachstehenden Beschreibungen
entsprechen:
1 - Entphosphorungsschlacken (z. B. Thomasschlacke);
2 - natürliche Phosphate der Nummer 2510, gebrannt
oder weitergehend thermisch zur Entfernung von
Verunreinigungen erforderlich ist;
3 - Superphosphate (einfache, doppelte oder
dreifache);
4 - Calciumhydrogenorthophosphat mit
einem Fluorgehalt von 0,2 Gewichtsprozent oder
mehr, berechnet auf die trockene wasserfreie
Substanz;
b - Düngemittel, die aus Mischungen von unter 3a
beschriebenen Waren bestehen, jedoch ohne Rücksicht
auf den Fluorgehalt;
c - Düngemittel, die aus Mischungen von unter
3a oder 3b beschriebenen Waren mit Kreide, Gips oder
anderen anorganischen nichtdüngenden Stoffen
bestehen, jedoch ohne Rücksicht auf den Fluorgehalt.
4 - Die Nummer 3104 umfaßt nur die folgenden Waren, sofern
sie nicht wie in der Nummer 3105 vorgesehen aufgemacht
sind:
a - Waren, die einer der nachstehenden Beschreibungen
entsprechen:
1 - rohe natürliche Kalisalze (z. B. Carnallit,
Kainit und Sylvinit);
2 - Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich
der Anmerkung 1c;
3 - Kaliumsulfat, auch rein;
4 - Kaliummagnesiumsulfat, auch rein;
b - Düngemittel, die aus einer Mischung von Waren, die
unter 4a beschrieben sind, bestehen.
5 - Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat)
und Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat),
auch rein, und Mischungen dieser Erzeugnisse
untereinander gehören in die Nummer 3105.
6 - Als andere Düngemittel der Nummer 3105 gelten
nur Erzeugnisse, wie sie als Düngemittel verwendet werden
und als wesentlichen Bestandteil mindestens eines der
düngenden Elemente Stickstoff, Phosphor oder Kalium
enthalten.
3101 00 Tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander
gemischt oder chemisch behandelt; Düngemittel, hergestellt
durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen
oder pflanzlichen Erzeugnissen
3102 -- Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel:
10 - Harnstoff, auch in wässeriger Lösung
- Ammoniumsulfat; Doppelsalze und Mischungen aus
Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat:
21 - - Ammoniumsulfat
29 - - sonstige
30 - Ammoniumnitrat, auch in wässeriger Lösung
40 - Mischungen von Ammoniumnitrat mit Calciumcarbonat oder
anderen anorganischen nichtdüngenden Stoffen
50 - Natriumnitrat
60 - Doppelsalze und Mischungen aus Calciumnitrat und
Ammoniumnitrat
70 - Calciumcyanamid
80 - Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat, in
wässeriger oder ammoniakalischer Lösung
90 - andere, einschließlich Mischungen, die in den
vorstehenden Unternummern nicht genannt sind
3103 -- Mineralische oder chemische Phosphordüngemittel:
10 - Superphosphate
20 - Entphosphorungsschlacken (z. B. Thomasschlacke)
90 - andere
3104 -- Mineralische oder chemische Kalidüngemittel:
10 - Carnallit, Sylvinit und andere rohe natürliche Kalisalze
20 - Kaliumchlorid
30 - Kaliumsulfat
90 - andere
3105 -- Mineralische oder chemische Düngemittel, die zwei oder drei
der düngenden Elemente Stickstoff, Phosphor oder Kalium
enthalten; andere Düngemittel; Waren dieses Kapitels in
Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Einzelpackungen mit
einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger:
10 - Waren dieses Kapitels in Tabletten oder
ähnlichen Formen oder in Einzelpackungen mit einem
Rohgewicht von 10 kg oder weniger
20 - mineralische oder chemische Düngemittel, welche die drei
düngenden Elemente Stickstoff, Phosphor und Kalium
enthalten
30 - Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat)
40 - Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat),
auch gemischt mit Diammoniumhydrogenorthophosphat
(Diammoniumphosphat)
- andere mineralische oder chemische Düngemittel, welche
die zwei düngenden Elemente Stickstoff und Phosphor
enthalten:
51 - - Nitrate und Phosphate enthaltend
59 - - sonstige
60 - mineralische oder chemische Düngemittel, welche die zwei
düngenden Elemente Phosphor und Kalium enthalten
90 - andere
Kapitel 32
Gerbstoff- oder Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate;
Farbstoffe, Pigmente und andere Färbemittel; Anstrichfarben und
Lacke; Kitte und ähnliche Massen; Tinten
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - isolierte Elemente und Verbindungen von
chemisch eindeutig bestimmter Konstitution
(ausgenommen solche der Nrn. 3203 und 3204,
anorganische Erzeugnisse, wie sie als Luminophore
verwendet werden (Nr. 3206), Glas in den in der
Nr. 3207 vorgesehenen Formen aus geschmolzenem Quarz
oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid, sowie
Farbstoffe und andere Färbemittel, in Formen oder
Packungen für den Kleinverkauf der Nr. 3212);
b - Tannate und andere Tanninderivate von Erzeugnissen
der Nummern 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504;
c - Asphaltmastix und anderer bituminöser Mastix
(Nr. 2715).
2 - Die Nummer 3204 umfaßt auch Mischungen von
stabilisierten Diazoniumsalzen und von
Kupplungskomponenten für die Erzeugung von
Azofarbstoffen.
3 - Die Nummern 3203, 3204, 3205 und 3206 umfassen auch
Zubereitungen auf der Grundlage von Färbemitteln (bei der
Nr. 3206 einschließlich Farbpigmente der Nr. 2530 oder
des Kap. 28 sowie Metallflitter und Metallpulver), wie
sie zum Färben von Stoffen aller Art oder als Bestandteil
von Farbzubereitungen verwendet werden. Nicht in diese
Nummern gehören flüssige oder pastenförmige Dispersionen
von Pigmenten in nichtwässerigen Medien, wie sie bei der
Herstellung von Anstrichfarben, einschließlich
Lackfarben, verwendet werden (Nr. 3212); sowie andere
Zubereitungen der Nummer 3207, 3208, 3209, 3210, 3212,
3213 oder 3215.
4 - Die Nummer 3208 umfaßt Lösungen von Erzeugnissen der
Nummern 3901 bis 3913 (ausgenommen Kollodium) in
flüchtigen organischen Lösungsmitteln, wenn das Gewicht
des Lösungsmittels 50 Gewichtsprozent der Lösung
überschreitet.
5 - Nicht als Färbemittel gelten in diesem Kapitel
Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet
werden, auch wenn sie als Pigment für Wasserfarben
geeignet sind.
6 - Als Prägefolien der Nummer 3212 gelten nur solche Folien,
wie sie zum Bedrucken von z. B. Bucheinbänden oder
Hutschweißleder verwendet werden, wenn diese bestehen:
a - aus Metallpulver (einschließlich Edelmetallpulver)
oder Pigmenten, die mit Leim, Gelatine oder anderen
Bindemitteln agglomeriert sind, oder
b - aus Metall (einschließlich Edelmetall) oder aus
Pigmenten, die auf einer Trägerfolie aus Stoffen
aller Art aufgetragen sind.
3201 -- Gerbstoffauszüge pflanzlichen Ursprungs; Tannine sowie
deren Salze, Ether, Ester und andere Derivate:
10 - Quebrachoauszug
20 - Mimosaauszug
30 - Eichen- oder Kastanienauszug
90 - andere
3202 -- Synthetische organische Gerbstoffe; anorganische
Gerbstoffe; Gerbstoffzubereitungen, auch natürliche
Gerbstoffe enthaltend; enzymatische Zubereitungen zum
Vorgerben:
10 - synthetische organische Gerbstoffe
90 - andere
3203 00 Färbemittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs
(einschließlich Farbstoffauszüge, ausgenommen tierische
Schwärzen), auch von chemisch eindeutig bestimmter
Konstitution; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu
diesem Kapitel auf der Grundlage von Färbemitteln
pflanzlichen oder tierischen Ursprungs
3204 -- Synthetische organische Färbemittel, auch von chemisch
eindeutig bestimmter Konstitution; Zubereitungen im Sinne
der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage von
synthetischen organischen Färbemitteln; synthetische
organische Erzeugnisse, wie sie als fluoreszierende
Aufhellungsmittel oder als Luminophore verwendet werden,
auch von chemisch eindeutig bestimmter Konstitution:
- synthetische organische Färbemittel und
Zubereitungen auf deren Grundlage im
Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel:
11 - - Dispersionsfarbstoffe und Zubereitungen
auf deren Grundlage
12 - - Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und
Zubereitungen auf deren Grundlage; Beizenfarbstoffe und
Zubereitungen auf deren Grundlage
13 - - basische Farbstoffe und Zubereitungen auf deren
Grundlage
14 - - Direktfarbstoffe und Zubereitungen auf deren Grundlage
15 - - Küpenfarbstoffe (einschließlich solcher, die
unmittelbar als Pigmente verwendet werden können) und
Zubereitungen auf deren Grundlage
16 - - Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf deren Grundlage
17 - - Pigmente und Zubereitungen auf deren Grundlage
19 - - sonstige, einschließlich Mischungen von zwei oder mehr
der in den Unternummern 3204 11 bis 3204 19 erfaßten
Färbemittel
20 - synthetische organische Erzeugnisse, wie sie
als fluoreszierende Aufhellungsmittel verwendet werden
90 - andere
3205 00 Farblacke; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu
diesem Kapitel auf der Grundlage von Farblacken
3206 -- Andere Färbemittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3
zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Nummer 3203, 3204
oder 3205; anorganische Erzeugnisse, wie sie als
Luminophore verwendet werden, auch von chemisch eindeutig
bestimmter Konstitution:
10 - Pigmente und Zubereitungen, auf der Grundlage von
Titandioxid
20 - Pigmente und Zubereitungen, auf der Grundlage von
Chromverbindungen
30 - Pigmente und Zubereitungen, auf der Grundlage von
Cadmiumverbindungen
- andere Färbemittel und andere Zubereitungen:
41 - - Ultramarin und Zubereitungen auf dessen Grundlage
42 - - Lithopone und andere Pigmente und Zubereitungen, auf
der Grundlage von Zinksulfid
43 - - Pigmente und Zubereitungen, auf der Grundlage von
Hexacyanoferraten (Ferrocyaniden und Ferricyaniden)
49 - - sonstige
50 - anorganische Erzeugnisse, wie sie als Luminophore
verwendet werden
3207 -- Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und
zubereitete Farben, Schmelzglasuren, Engoben, flüssige
Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen, wie sie für die
Keramik-, Email- oder Glasindustrie verwendet werden;
Glasfritten und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien,
Schuppen oder Flocken:
10 - zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel,
zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen
20 - Schmelzglasuren, Engoben und ähnliche Zubereitungen
30 - flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen
40 - Glasfritten und anderes Glas in Form von Pulver,
Granalien, Schuppen oder Flocken
3208 -- Anstrichfarben und Lacke (einschließlich Lackfarben) auf
der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch
modifizierten natürlichen Polymeren, in nichtwässerigen
Medien dispergiert oder gelöst; Lösungen, im Sinne der
Anmerkung 4 zu diesem Kapitel:
10 - auf der Grundlage von Polyestern
20 - auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren
90 - andere
3209 -- Anstrichfarben und Lacke (einschließlich Lackfarben) auf
der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch
modifizierten natürlichen Polymeren, in wässerigen Medien
dispergiert oder gelöst:
10 - auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren
90 - andere
3210 00 Andere Anstrichfarben und Lacke (einschließlich Lackfarben
und Wasserfarben); zubereitete Wasserpigmentfarben, wie sie
bei der Endausrüstung von Leder verwendet werden
3211 00 Zubereitete Sikkative
3212 -- Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in
nichtwässerigen Medien dispergiert, flüssig oder
pastenförmig, wie sie bei der Herstellung von
Anstrichfarben (einschließlich Lackfarben) verwendet
werden; Prägefolien; Farbstoffe und andere Färbemittel, in
Formen oder Packungen für den Kleinverkauf:
10 - Prägefolien
90 - andere
3213 -- Farben für Kunstmaler, für Plakatmaler, für Farbtönungen,
für den Unterricht, für die Unterhaltung und dergleichen,
in Tabletten, Tuben, Töpfchen, Fläschchen, Näpfchen oder
ähnlichen Formen oder Packungen:
10 - Farben in Zusammenstellungen
90 - andere
3214 -- Glaserkitt, Pfropfkitt, Harzzement, Dichtungsmassen und
ähnliche Massen; Malerspachtelkitte; nichtfeuerfeste
Verputzzubereitungen für Fassaden, Innenwände, Fußböden,
Decken und dergleichen:
10 - Kitte und ähnliche Massen; Malerspachtelkitte
90 - andere
3215 -- Druckfarben, Tinten und Tuschen zum Schreiben oder Zeichnen
sowie andere Tinten und Tuschen, auch konzentriert oder
fest:
- Druckfarben:
11 - - schwarze
19 - - sonstige
90 - andere
Kapitel 33
Etherische Öle und Resinoide; Parfümerie-, Kosmetik- und
Toilettezubereitungen
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen, wie sie
bei der Herstellung von Getränken verwendet werden
(Nr. 2208);
b - Seifen und andere Erzeugnisse der Nummer 3401;
c - Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl, Sulfatterpentinöl
und andere Erzeugnisse der Nummer 3805.
2 - Die Nummern 3303 bis 3307 umfassen unter anderem
gemischte oder ungemischte Erzeugnisse (ausgenommen
wässerige Destillate und wässerige Lösungen etherischer
Öle), zur Verwendung als Waren dieser Nummern geeignet
und für diese Zwecke in Packungen für den Kleinverkauf
aufgemacht.
3 - Als Parfümerie-, Kosmetik- und Toilettezubereitungen der
Nummer 3307 gelten unter anderem folgende Waren:
Riechkissen; Riechstoffzubereitungen zum Abbrennen;
parfümierte Papiere mit Kosmetika imprägniert oder
bestrichen; Lösungen für Kontaktlinsen oder künstliche
Augen; Watte, Filze und Vliesstoffe mit Parfüm oder
Kosmetika imprägniert, bestrichen oder überzogen;
Toilettezubereitungen für Tiere.
3301 -- Etherische Öle (auch terpenfrei), einschließlich
sogenannter Concretes und Absolues; Resinoide; Konzentrate
etherischer Öle in Fetten, in nichtflüchtigen Ölen, Wachsen
oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration
gewonnen; terpenhaltige Nebenerzeugnisse von der
Herstellung terpenfreier etherischer Öle; wässerige
Destillate und wässerige Lösungen etherischer Öle:
- etherische Öle von Zitrusfrüchten:
11 - - Bergamottöl
12 - - Orangenöl
13 - - Zitronenöl
14 - - Limettöl
19 - - sonstige
- andere etherische Öle als von Zitrusfrüchten:
21 - - Geraniumöl
22 - - Jasminöl
23 - - Lavendelöl oder Lavandinöl
24 - - Pfefferminzöl (Öl von Mentha piperita)
25 - - andere Minzenöle
26 - - Vetiveröl
29 - - sonstige
30 - Resinoide
90 - andere
3302 -- Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich
alkoholischer Lösungen) auf der Grundlage eines oder
mehrerer dieser Stoffe, wie sie als Rohstoffe in der
Industrie verwendet werden:
10 - wie sie in der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie
verwendet werden
90 - andere
3303 00 Parfüms und Toilettewässer
3304 -- Zubereitete Schönheits- und Hautpflegemittel
(ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich
Sonnenschutz- oder Sonnenbräunungszubereitungen;
Zubereitungen für die Hand- oder Fußpflege:
10 - Schönheitsmittel für die Lippen
20 - Schönheitsmittel für die Augen
30 - Zubereitungen für die Hand- oder Fußpflege
- andere:
91 - - Puder, auch gepreßt
99 - - sonstige
3305 -- Zubereitungen für die Haarbehandlung:
10 - Haarwaschmittel (Shampoos)
20 - Dauerwellenpräparate und Zubereitungen zum dauerhaften
Glätten des Haares
30 - Haarlacke
90 - andere
3306 -- Zubereitungen für Mund- oder Zahnhygiene, einschließlich
Haftpasten und Haftpulver für Zahnprothesen:
10 - Zahnreinigungsmittel
90 - andere
3307 -- Zubereitete Rasiermittel (einschließlich preshave- und
after-shave-Artikel), Körper-Desodorierungsmittel,
Badezubereitungen, Enthaarungsmittel und andere
Parfümerie-, Kosmetik- und Toilettezubereitungen,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen; zubereitete
Raum-Desodorierungsmittel, auch parfümiert
oder mit desinfizierenden Eigenschaften:
10 - zubereitete Rasiermittel (einschließlich preshave- und
after-shave-Artikel)
20 - Körper-Desodorierungsmittel und Antitranspirationsmittel
30 - parfümierte Badesalze und andere Badezubereitungen
- Zubereitungen zum Parfümieren oder Desodorieren von
Räumen, einschließlich der Riechstoffzubereitungen zur
Verwendung bei religiösen Handlungen:
41 - - Riechstoffzubereitungen, zum Abbrennen (z. B.
Agarbatti)
49 - - sonstige
90 - andere
Kapitel 34
Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Polier- und Scheuerzubereitungen, Kerzen und ähnliche Waren, Modelliermassen, „Dentalwachse'' und Dentalzubereitungen auf der Grundlage von gebranntem Gips
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Genießbare Mischungen oder Zubereitungen von
tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen, wie
sie als Formentrennmittelzubereitungen verwendet
werden (Nr. 1517);
b - isolierte Verbindungen von chemisch eindeutig
bestimmter Konstitution;
c - Haarwaschmittel (Shampoos), Zahnpflegemittel,
Rasiercremes und Rasierschaum sowie
Badezubereitungen, die Seifen oder andere organische
grenzflächenaktive Stoffe enthalten (Nr. 3305, 3306
oder 3307).
2 - Bei der Nummer 3401 gelten als Seifen nur wasserlösliche
Seifen. Seifen und andere Erzeugnisse der Nummer 3401
können auch Zusätze (z. B. Desinfektionsmittel,
Scheuermittel, Füllstoffe, medikamentöse Stoffe)
enthalten. Erzeugnisse mit Zusatz von Scheuermitteln
bleiben nur dann in der Nummer 3401, wenn sie in Stücken
(Blöcken, Stangen, Riegeln, Figuren u. dgl.) vorliegen.
In anderen Formen gehören sie als „Scheuerpasten,
Scheuerpulver und ähnliche Zubereitungen'' in die
Nummer 3405.
3 - Bei der Nummer 3402 gelten als „organische
grenzflächenaktive Stoffe'' Erzeugnisse, die, mit
Wasser zu einer Konzentration von 0,5% bei
20 Grad C gemischt, bei dieser Temperatur nach einer
Standzeit von einer Stunde:
a - eine durchsichtige oder durchscheinende Flüssigkeit
oder beschädigte Emulsion ohne Absetzung der
unlöslichen Stoffe ergeben und
b - die Oberflächenspannung des Wassers auf 4,5 x 10 hoch
-2 N/m (45 dyn/cm) oder weniger reduzieren.
4 - Bei der Nummer 3403 gelten als „Erdöl und Öle aus
bituminösen Mineralien'' die in der Anmerkung 2 zum
Kapitel 27 beschriebenen Produkte.
5 - Bei der Nummer 3404 gelten als „künstliche Wachse und
zubereitete Wachse'', von den nachstehenden Ausnahmen
abgesehen, nur:
A - chemisch hergestellte organische Erzeugnisse mit
Wachscharakter, auch wasserlöslich;
B - Erzeugnisse, die durch Mischen verschiedener Wachse
erhalten wurden;
C - Erzeugnisse mit Wachscharakter auf der Grundlage
eines oder mehrerer Wachse, die Fette, Harze,
mineralische Stoffe oder andere Stoffe enthalten.
Ausgenommen von der Nummer 3404 sind:
a - Erzeugnisse der Nummer 1516, 1519 oder 3402, auch
wenn sie Wachscharakter besitzen;
b - ungemischte tierische oder ungemischte pflanzliche
Wachse, auch raffiniert oder gefärbt,
der Nummer 1521;
c - Mineralwachse und ähnliche Erzeugnisse
der Nummer 2712, auch untereinander gemischt oder
bloß gefärbt;
d - Wachse, gemischt mit oder dispergiert in oder
gelöst in einem flüssigen Medium (z. B. Nr. 3405 oder
3809).
3401 -- Seifen; als Seifen verwendbare organische
grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in
Stücken (Blöcken, Stangen, Riegeln, Figuren u. dgl.), auch
Seife enthaltend; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit
Seife oder Reinigungsmitteln imprägniert, bestrichen oder
überzogen:
- Seifen sowie als Seifen verwendbare organische
grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in
Stücken (Blöcken, Stangen, Riegeln, Figuren u. dgl.);
Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder
Reinigungsmitteln imprägniert, bestrichen oder überzogen:
11 - - für Toilettezwecke (einschließlich Erzeugnisse mit
medikamentösen Stoffen)
19 - - sonstige
20 - Seifen in anderen Formen
3402 -- Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen);
grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel
(einschließlich zubereiteter Waschhilfsmittel) und
zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend,
andere als solche der Nummer 3401:
- organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in
Aufmachungen für den Kleinverkauf:
11 - - anionenaktive
12 - - kationenaktive
13 - - ioneninaktive (nichtionogene)
19 - - sonstige
20 - Zubereitungen in Aufmachungen für den Kleinverkauf
90 - andere
3403 -- Zubereitete Schmiermittel (einschließlich
Schneidölzubereitungen, Zubereitungen zum Lösen von Bolzen
und Schrauben, Rostschutz oder
Korrosionsschutzzubereitungen und Trennmittel, alle diese
auf der Grundlage von schmierenden Stoffen) und
Zubereitungen, wie sie zur Öl- oder Fettbehandlung von
Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen
verwendet werden, ausgenommen Zubereitungen, die als
wesentlichen Bestandteil 70 Gewichtsprozent oder mehr Erdöl
oder Öle aus bituminösen Mineralien enthalten:
- Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien enthaltend:
11 - - Zubereitungen zur Behandlung von Spinnstoffen, Leder,
Pelzfellen oder anderen Stoffen
19 - - sonstige
- andere:
91 - - Zubereitungen zur Behandlung von Spinnstoffen, Leder,
Pelzfellen oder anderen Stoffen
99 - - sonstige
3404 -- Künstliche Wachse und zubereitete Wachse:
10 - aus chemisch modifiziertem Montanwachs
20 - aus Polyethylenglykol
90 - andere
3405 -- Poliermittel und Cremes, für Schuhe, Möbel, Fußböden,
Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten, Scheuerpulver
und ähnliche Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte,
Filz, Vliesstoffen, Zellkunststoffen und Zellkautschuk, mit
solchen Zubereitungen imprägniert, bestrichen oder
überzogen), ausgenommen Wachse der Nummer 3404:
10 - Poliermittel, Cremes und ähnliche Zubereitungen, für
Schuhe oder Leder
20 - Poliermittel, Cremes und ähnliche Zubereitungen, für die
Pflege von Holzmöbeln, Holzfußböden oder anderen
Holzarbeiten
30 - Poliermittel und ähnliche Zubereitungen, für Karosserien,
ausgenommen Metallpoliermittel
40 - Scheuerpasten, Scheuerpulver und andere
Scheuerzubereitungen
90 - andere
3406 00 Kerzen, Lichte und ähnliche Waren
3407 00 Modelliermassen, auch in Aufmachungen als Kinderspielzeug;
Zubereitungen, wie sie als „Dentalwachse'' oder „Dentalabdruckmassen'' verwendet werden, als Warenzusammenstellungen, in Packungen für den Kleinverkauf oder in Tafeln, Hufeisen, Stäben oder ähnlichen Formen; andere Dentalzubereitungen auf der Grundlage von gebranntem Gips
Kapitel 35
Eiweißstoffe; modifizierte Stärken; Klebstoffe; Enzyme
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Hefen (Nr. 2102);
b - Blutfraktionen (mit Ausnahme des nicht für
therapeutische oder prophylaktische Zwecke
zubereiteten Blutalbumins), Arzneiwaren und andere
Waren des Kapitels 30;
c - enzymatische Zubereitungen zum Vorgerben (Nr. 3202);
d - zubereitete enzymatische Einweich- oder Waschmittel
und andere Waren des Kapitels 34;
e - gehärtete Eiweißstoffe (Nr. 3913);
f - graphische Erzeugnisse mit einer Trägerschichte aus
Gelatine (Kap. 49).
2 - Als Dextrine der Nummer 3505 gelten Stärkeabbauprodukte
mit einem Gehalt an reduzierendem Zucker, gerechnet als
Dextrose, von 10% oder weniger, bezogen auf die
Trockensubstanz. Stärkeabbauprodukte mit einem Gehalt an
reduzierendem Zucker von mehr als 10% gehören in die
Nummer 1702.
3501 -- Kasein, Kaseinate und andere Kaseinderivate;
Kaseinleime:
10 - Kasein
90 - andere
3502 -- Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr
Molkenproteinen, die, berechnet auf die Trockensubstanz,
mehr als 80 Gewichtsprozent Molkenproteine enthalten),
Albuminate und andere Albuminderivate:
10 - Eialbumin
90 - andere
3503 00 Gelatine (auch in rechteckigen oder quadratischen Blättern,
auch gefärbt oder an der Oberfläche bearbeitet) und
Gelatinederivate; Hausenblase; andere Leime tierischen
Ursprungs, ausgenommen Kaseinleime der Nummer 3501
3504 00 Peptone und deren Derivate; andere Eiweißstoffe und deren
Derivate, anderweitig weder genannt noch inbegriffen;
Hautpulver, auch chromiert
3505 -- Dextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke
oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von
Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken:
10 - Dextrine und andere modifizierte Stärken:
20 - Leime
3506 -- Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung
als Leime oder Klebstoffe geeignete Erzeugnisse in
Aufmachungen für den Kleinverkauf als Leime oder
Klebstoffe, die 1 kg oder weniger enthalten:
10 - zur Verwendung als Leime oder Klebstoffe geeignete
Erzeugnisse in Aufmachungen für den Kleinverkauf als
Leime oder Klebstoffe, die 1 kg oder weniger enthalten
- andere:
91 - - Klebstoffe auf der Grundlage von Kautschuk oder
Kunststoffen (einschließlich Kunstharzen)
99 - - sonstige
3507 -- Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
10 - Lab und Konzentrate davon
90 - andere
Kapitel 36
Explosivstoffe; pyrotechnische Waren; Zündhölzer;
Zündmetallegierungen; leicht entzündliche Stoffe
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind isolierte
Verbindungen von chemisch eindeutig bestimmter
Konstitution, mit Ausnahme der in der folgenden
Anmerkung 2a oder 2b genannten Waren.
2 - Als „Waren aus leicht entzündlichen Stoffen'' der
Nummer 3606 gelten nur:
a - Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Stoffe,
für die Verwendung als Brennstoff zu Tabletten,
Stäbchen oder ähnlichem geformt; Brennstoffe auf der
Grundlage von Alkohol sowie ähnliche zubereitete
Brennstoffe, fest oder pastenförmig;
b - flüssige Brennstoffe und Brennstoffe aus
verflüssigten Gasen, in Behältnissen, wie sie für
Füllungen oder Nachfüllungen für Feuerzeuge oder
ähnliche Anzünder verwendet werden, mit einem
Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger;
c - Pech- und Harzfackeln, Kohlenanzünder und ähnliche
Waren.
3601 00 Schießpulver
3602 00 Zubereitete Explosivstoffe, ausgenommen Schießpulver
3603 00 Zündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen und Sprengkapseln;
Zünder; elektrische Sprengzünder
3604 -- Feuerwerkskörper, Signalraketen, Hagelraketen,
Nebelsignalkörper und andere pyrotechnische Waren:
10 - Feuerwerkskörper
90 - andere
3605 00 Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische Waren der
Nummer 3604
3606 -- Cereisen und andere Zündmetallegierungen, in jeder Form;
Waren aus leicht entzündlichen Stoffen, im Sinne der
Anmerkung 2 zu diesem Kapitel:
10 - flüssige Brennstoffe und Brennstoffe aus verflüssigten
Gasen, in Behältnissen, wie sie für Füllungen oder
Nachfüllungen für Feuerzeuge oder ähnliche Anzünder
verwendet werden, mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3
oder weniger
90 - andere
Kapitel 37
Photographische oder kinematographische Waren
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind Abfälle und Bruch.
2 - In diesem Kapitel gilt als photographisch ein Verfahren,
durch das ein sichtbares Bild unmittelbar oder mittelbar
durch Einfluß von Licht oder anderen Strahlen auf einer
sensibilisierten Oberfläche entsteht.
3701 -- Photographische Platten und Planfilme, sensibilisiert,
nicht belichtet, aus anderen Stoffen als Papier, Pappe oder
Spinnstoffen; photographische Sofortbild-Planfilme,
sensibilisiert, nicht belichtet, auch in Kassetten:
10 - für Röntgenaufnahmen
20 - Sofortbild-Planfilme
30 - andere Platten und Planfilme, bei denen irgendeine Seite
mehr als 255 mm beträgt
- andere:
91 - - für Farbaufnahmen (mehrfärbig)
99 - - sonstige
3702 -- Photographische Filme, in Rollen, sensibilisiert, nicht
belichtet, aus anderen Stoffen als Papier, Pappe oder
Spinnstoffen; Sofortbildpackungen in Rollen,
sensibilisiert, nicht belichtet:
10 - für Röntgenaufnahmen
20 - Sofortbild-Rollfilme
- andere Filme, nicht perforiert, mit einer Breite von
105 mm oder weniger:
31 - - für Farbaufnahmen (mehrfärbig)
32 - - sonstige, mit Silberhalogenid-Emulsion
39 - - sonstige
- andere Filme, nicht perforiert, mit einer Breite von mehr
als 105 mm:
41 - - mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge
von mehr als 200 m, für Farbaufnahmen (mehrfärbig)
42 - - mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge
von mehr als 200 m, nicht für Farbaufnahmen
43 - - mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge
von 200 m oder weniger
44 - - mit einer Breite von mehr als 105 mm bis einschließlich
610 mm
- andere Filme für Farbaufnahmen (mehrfärbig):
51 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger und einer Länge
von 14 m oder weniger
52 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger und einer Länge
von mehr als 14 m
53 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis einschließlich
35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger, für
Diapositive
54 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis einschließlich
35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger, nicht für
Diapositive
55 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis einschließlich
35 mm und einer Länge von mehr als 30 m
56 - - mit einer Breite von mehr als 35 mm
- andere:
91 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger und einer Länge
von 14 m oder weniger
92 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger und einer Länge
von mehr als 14 m
93 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis einschließlich
35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger
94 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis einschließlich
35 mm und einer Länge von mehr als 30 m
95 - - mit einer Breite von mehr als 35 mm
3703 -- Photographische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren,
sensibilisiert, nicht belichtet:
10 - in Rollen, mit einer Breite von mehr als 610 mm
20 - andere, für Farbaufnahmen (mehrfärbig)
90 - andere
3704 00 Photographische Platten, Filme, Papiere, Pappen und
Spinnstoffwaren, belichtet, aber nicht entwickelt
3705 -- Photographische Platten und Filme, belichtet und
entwickelt, ausgenommen kinematographische Filme:
10 - für Offsetreproduktionen
20 - Mikrofilme
90 - andere
3706 -- Kinematographische Filme, belichtet und entwickelt, auch
mit Tonaufzeichnungen oder nur mit Tonaufzeichnungen:
10 - mit einer Breite von 35 mm oder mehr
90 - andere
3707 -- Chemische Zubereitungen für photographische Zwecke
(ausgenommen Lacke, Leime, Klebstoffe und ähnliche
Zubereitungen); ungemischte Erzeugnisse für photographische
Zwecke, dosiert oder für den Kleinverkauf gebrauchsfertig
aufgemacht:
10 - sensibilisierende Emulsionen
90 - andere
Kapitel 38
Verschiedene chemische Erzeugnisse
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - isolierte chemische Elemente und Verbindungen von
chemisch eindeutig bestimmter Konstitution mit
Ausnahme von folgenden Waren:
1 - künstlicher Graphit (Nr. 3801);
2 - Insekticide, Rodenticide, Fungicide, Herbicide,
Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren,
Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in
Formen oder Aufmachungen, wie sie in der
Nummer 3808 beschrieben sind;
3 - Feuerlöschmittel, in Form von Füllungen für
Feuerlöschgeräte, Feuerlöschgranaten oder -bomber
(Nr. 3813);
4 - die in der folgenden Anmerkung 2a oder 2c
genannten Waren.
b - Mischungen von chemischen Erzeugnissen mit
Nahrungsmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert,
wie sie bei der Zubereitung für die menschliche
Ernährung verwendet werden (im allgemeinen Nr. 2106);
c - Arzneiwaren (Nr. 3003 oder 3004).
2 - In die Nummer 3823 und nicht in andere Nummern des Tarifs
gehören folgende Waren:
a - künstliche Kristalle (ausgenommen optische Elemente)
mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr aus
Magnesiumoxid oder aus Halogensalzen der Alkali- und
Erdalkalimetalle;
b - Fuselöle; Dippelöl;
c - Tintenentferner in Aufmachungen für den Kleinverkauf;
d - Korrekturlacke und andere Korrekturflüssigkeiten, in
Aufmachungen für den Kleinverkauf;
e - schmelzbare Temperaturmesser für Öfen (z. B.
Segerkegel).
3801 -- Künstlicher Graphit; kolloidaler oder halbkolloidaler
Graphit; Zubereitungen auf der Grundlage von Graphit oder
anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten
oder anderen Halberzeugnissen:
10 - künstlicher Graphit
20 - kolloidaler oder halbkolloidaler Graphit
30 - kohlenstoffhaltige Pasten für Elektroden und ähnliche
Pasten zum Auskleiden von Öfen
90 - andere
3802 -- Aktivkohle; aktivierte natürliche mineralische Stoffe;
tierische Schwärze, einschließlich ausgebrauchte Tierkohle:
10 - Aktivkohle
90 - andere
3803 00 Tallöl, auch raffiniert
3804 00 Ablaugen von der Herstellung von Halbstoff aus Holz, auch
konzentriert, entzuckert oder chemisch behandelt,
einschließlich Ligninsulfonate, aber ausgenommen Tallöl
der Nummer 3803
3805 -- Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl und Sulfatterpentinöl
sowie andere terpenhaltige Öle aus der Destillation oder
einer anderen Behandlung von Nadelhölzern; rohes Dipenten;
Sulfitterpentinöl und anderes rohes para-Cymol;
Pine-Oil, das als Hauptbestandteil alpha-Terpineol enthält:
10 - Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl und Sulfatterpentinöl
20 - Pine-Oil
90 - andere
3806 -- Kolophonium und Harzsäuren sowie deren Derivate; Harzgeist
und Harzöle; Schmelzharze:
10 - Kolophonium und Harzsäuren
20 - Salze des Kolophoniums oder der Harzsäuren
30 - Harzester
90 - andere
3807 00 Holzteer; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist; pflanzliches
Pech; Brauerpech und ähnliche Zubereitungen auf der
Grundlage von Kolophonium, Harzsäuren oder pflanzlichem
Pech
3808 -- Insekticide, Rodenticide, Fungicide, Herbicide,
Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren,
Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen
oder Aufmachungen für den Kleinverkauf, sowie als
Zubereitungen oder Waren wie Schwefelbänder, -dochte und
-kerzen sowie Fliegenfänger:
10 - Insekticide
20 - Fungicide
30 - Herbicide, Keimhemmungsmittel und
Pflanzenwuchsregulatoren
40 - Desinfektionsmittel
90 - andere
3809 -- Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Farbstoffträger zur
Beschleunigung des Färbens oder des Fixierens der
Farbstoffe und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B.
Appretur- und Beizmittel), wie sie in der Textil-,
Papier- und Lederindustrie oder in ähnlichen
Industrien verwendet werden, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
10 - auf der Grundlage von Stärke und Stärkederivaten
- andere:
91 - - wie sie in der Textilindustrie oder ähnlichen
Industrien verwendet werden
92 - - wie sie in der Papierindustrie oder ähnlichen
Industrien verwendet werden
93 - - wie sie in der Lederindustrie oder ähnlichen
Industrien verwendet werden
3810 -- Zubereitungen zum Abbeizen von Metalloberflächen;
Flußmittel und andere zubereitete Hilfsmittel zum Löten
oder Schweißen von Metallen; Pulver und Pasten zum Löten
oder Schweißen, aus Metall und anderen Stoffen;
Zubereitungen, wie sie als Füll- oder Überzugsmasse für
Schweißelektroden oder Schweißstäbe verwendet werden:
10 - Zubereitungen zum Abbeizen von Metalloberflächen; Pulver
und Pasten zum Löten oder Schweißen, aus Metall und
anderen Stoffen
90 - andere
3811 -- Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidationsmittel,
Antigums, Viskositätsverbesserer, Korrosionsschutzadditives
und andere zubereitete Additives, alle diese für Mineralöle
(einschließlich Treibstoffe wie Benzin) oder für andere,
zum selben Zweck wie Mineralöl verwendete Flüssigkeiten:
- zubereitete Antiklopfmittel:
11 - - auf der Grundlage von Bleiverbindungen
19 - - sonstige
- Additives für Schmieröle:
21 - - Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien enthaltend
29 - - sonstige
90 - andere
3812 -- Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte
Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen; zubereitete
Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte
Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe:
10 - zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger
20 - zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder
Kunststoffe
30 - zubereitete Antioxidationsmittel und andere
zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder
Kunststoffe
3813 00 Zubereitungen und Füllungen für Feuerlöschgeräte; gefüllte
Feuerlöschgranaten und -bomben
3814 00 Zusammengesetzte organische Lösungs- und Verdünnungsmittel,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen; zubereitete
Farb- oder Lackentfernungsmittel
3815 -- Reaktionsstarter, Reaktionsbeschleuniger und katalytische
Zubereitungen, anderweitig weder genannt noch inbegriffen:
- Katalysatoren auf Trägern:
11 - - mit Nickel oder Nickelverbindungen als aktivem Stoff
12 - - mit Edelmetall oder Edelmetallverbindungen als aktivem
Stoff
19 - - sonstige
90 - andere
3816 00 Feuerfeste Zemente, Mörtel, Betone und ähnliche feuerfeste
Mischungen, ausgenommen Waren der Nummer 3801
3817 -- Alkylbenzolgemische und Alkylnaphthalingemische,
ausgenommen solche der Nummer 2707 oder 2902:
10 - Alkylbenzolgemische
20 - Alkylnaphthalingemische
3818 00 Chemische Elemente, für die Verwendung in der Elektronik
dotiert, in Scheiben, Täfelchen oder ähnlichen Formen;
chemische Verbindungen, für die Verwendung in der
Elektronik dotiert
3819 00 Hydraulische Bremsflüssigkeiten und andere
zubereitete Flüssigkeiten für die hydraulische
Kraftübertragung, kein oder weniger als
70 Gewichtsprozent Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien
enthaltend
3820 00 Zubereitete Frostschutzmittel und zubereitete
Enteisungsflüssigkeiten
3821 00 Zubereitete Nährsubstrate für die Züchtung von
Mikroorganismen
3822 00 Zusammengesetzte Reagenzien für Diagnostik oder
Laboratorien, ausgenommen solche der Nummer 3002 oder 3006
3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder
Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der
chemischen Industrie oder verwandter Industrien
(einschließlich solcher, die nur aus Mischungen natürlicher
Erzeugnisse bestehen), anderweitig weder genannt noch
inbegriffen; Rückstände der chemischen Industrie oder
verwandter Industrien, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
10 - zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder
Gießereikerne
20 - Naphthensäuren, deren wasserunlösliche Salze und deren
Ester
30 - nicht agglomerierte Metallcarbide, untereinander oder mit
metallischen Bindemitteln gemischt
40 - zubereitete Additives für Zemente, Mörtel oder Betone
50 - nicht feuerfeste Mörtel und Betone
60 - D-Sorbit (D-Glucit), ausgenommen solches der
Unternummer 2905 44
90 - andere
Abschnitt VII
Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
Anmerkungen
1 - Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehr
Einzelkomponenten bestehen, von denen einzelne oder alle
in den Abschnitt VII fallen und die erkennbar dazu
bestimmt sind, durch Zusammenmischen ein Erzeugnis des
Abschnittes VI oder VII herzustellen, sind in die Nummer
des fertigen Produktes einzureihen, wenn die Komponenten
folgende Voraussetzungen erfüllen:
a - Unter Berücksichtigung der Art ihrer Aufmachung muß
klar erkennbar sein, daß sie ohne neuerliche
Abpackung zusammen verwendet werden sollen;
b - sie müssen zusammen zur Abfertigung gestellt werden;
c - es muß erkennbar sein, daß sie auf Grund ihrer
Beschaffenheit oder der einander ergänzenden
Mengenverhältnisse, in denen sie vorliegen,
zusammengehören.
2 - Mit Ausnahme der Waren der Nummer 3918 oder 3919 gehören
Kunststoffe, Kautschuk und Waren daraus, mit Motiven,
Buchstaben oder bildlichen Darstellungen bedruckt, die im
Hinblick auf den eigentlichen Gebrauch der Waren
nicht nur nebensächlich sind, in das Kapitel 49.
Kapitel 39
Kunststoffe und Waren daraus
Anmerkungen
1 - Als Kunststoffe gelten in allen Abschnitten des
Tarifs jene Stoffe der Nummern 3901 bis 3914,
welche, entweder zum Zeitpunkt der Polymerisation oder in
irgendeinem späteren Stadium unter äußerem Einfluß (meist
Hitze und Druck, allenfalls unter Zuhilfenahme eines
Lösungsmittels oder Weichmachers) fähig sind oder waren,
durch Spritzen, Gießen, Strangpressen, Walzen oder andere
Verfahren eine Form anzunehmen, die nach Aufhören dieses
Einflusses beibehalten wird. Als Kunststoffe gelten in
allen Abschnitten des Tarifs auch Vulkanfiber. Nicht als
Kunststoffe gelten jedoch Waren, die als Spinnstoffe des
Abschnittes XI zu beurteilen sind.
2 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Wachse der Nummer 2712 oder 3404;
b - isolierte organische Verbindungen von chemisch
eindeutig bestimmter Konstitution (Kap. 29);
c - Heparin und seine Salze (Nr. 3001);
d - Prägefolien der Nummer 3212;
e - organische grenzflächenaktive Stoffe und
Zubereitungen der Nummer 3402;
f - Schmelzharze und Harzester (Nr. 3806);
g - synthetischer Kautschuk, wie er für das
Kapitel 40 definiert ist und Waren daraus;
h - Sattler- und Riemerwaren (Nr. 4201), Koffer,
Handtaschen und andere Behältnisse der Nummer 4202;
i - Flecht- und Korbwaren sowie andere Waren des
Kapitels 46;
k - Wandbeläge der Nummer 4814;
l - Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren
daraus);
m - Waren des Abschnittes XII (z. B. Schuhe,
Kopfbedeckungen, Regenschirme, Sonnenschirme,
Spazierstöcke, Peitschen, Reitgerten und Teile
davon);
n - Phantasieschmuck der Nummer 7117;
o - Waren des Abschnittes XVI (Maschine und Apparate,
elektrotechnische Waren);
p - Teile von Fahrzeugen des Abschnittes XVII;
q - Waren des Kapitels 90 (z. B. optische Elemente,
Brillenfassungen, Zeicheninstrumente);
r - Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Gehäuse für
Uhren);
s - Waren des Kapitels 92 (z. B. Musikinstrumente und
Teile davon);
t - Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel,
Beleuchtungskörper, Reklameleuchten, vorgefertigte
Gebäude);
u - Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele,
Sportgeräte);
v - Waren des Kapitels 96 (z. B. Bürsten, Knöpfe,
Reißverschlüsse, Kämme, Mundstücke und Rohre für
Tabakspfeifen, Zigarettenspitze und ähnliches, Teile
von Vakuum-Isolierflaschen und von anderen Behältern
mit Vakuumisolierung, Füllfedern, Kugelschreiber,
Füllstifte).
3 - Die Nummern 3901 bis 3911 umfassen nur durch chemische
Synthese gewonnene Waren der folgenden Kategorien:
a - flüssige, synthetische Polyolefine, von denen
bei 300 Grad C weniger als 60 Volumprozent
übergehen; bei einer Destillation unter reduziertem
Druck ist auf 1013 mbar umzurechnen (Nrn. 3901 und
3902);
b - niedrig polymerisierte Harze des Cumaron
c - andere synthetische Polymere mit durchschnittlich
wenigstens 5 Monomereneinheiten;
d - Silicone (Nr. 3910);
e - Resole (Nr. 3909) und andere Vorpolymere.
4 - In diesem Kapitel sind, soweit nichts anderes bestimmt
wird, (einschließlich Copolykondensate,
Copolyadditionserzeugnisse, Blockcopolymere und
Pfropfcopolymere) und Polymermischungen in die Nummer
einzureihen, welche die Polymere jenes Comonomers umfaßt,
das gewichtsmäßig über jedes andere einzelne Comonomer
überwiegt; Comonomere, deren Polymere in die gleiche
Nummer einzureihen sind, sind als einzelnes Comonomer zu
beurteilen. Wenn kein einzelnes Comonomer überwiegt, sind
die jeweiligen Copolymere oder Polymermischungen in die
der Numerierung nach letzte der gleichermaßen in Betracht
kommenden Nummern einzureihen. Der Ausdruck Copolymere
umfaßt alle Polymere, bei denen zum Gesamtpoylymergehalt
kein einzelnes Monomer 95 Gewichtsprozent oder mehr
beiträgt.
5 - Chemisch modifizierte Polymere, das sind Polymere, bei
denen nur die Anhänge zu der Polymerhauptkette durch
chemische Reaktion geändert wurden, sind in die
entsprechende Nummer des unmodifizierten Polymers
einzureihen. Diese Bestimmung gilt nicht für
Pfropfcopolymere.
6 - Als Rohformen der Nummer 3901 bis 3914 gelten nur:
a - Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen
(Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen;
b - Blöcke mit unregelmäßiger Form, Krümel, Pulver
(einschließlich Formmassen), Granalien, Flocken und
ähnliche lose Formen.
7 - Ausgenommen von der Nummer 3915 sind Abfälle, Abschnitzel
sowie Bruch aus einem einzelnen thermoplastischen Stoff,
in Rohformen umgewandelt (Nrn. 3901 bis 3914).
8 - Bei der Nummer 3917 gelten als Rohre und Schläuche hohle,
halbgefertige oder fertige Waren, wie sie hauptsächlich
zum Befördern, Leiten oder Verteilen von Gasen oder
Flüssigkeiten verwendet werden (z. B. gerippter
Gartenschlauch, perforierte Rohre); Wursthüllen und
andere Flachschläuche sind gleichfalls erfaßt. Abgesehen
von den Letztgenannten gelten Waren mit einem anderen als
runden, ovalen, rechteckigen (bei denen die Länge nicht
das 1,5-fache der Breite übersteigt) oder die Form
eines regelmäßigen Vielecks aufweisenden inneren
Querschnitt nicht als Rohre und Schläuche sondern als
Profile.
9 - Bei der Nummer 3918 gelten als „Wand- oder Deckenbeläge
aus Kunststoffen'' Waren in Rollen, mit einer Breite von
nicht weniger als 45 cm, die für Wand- oder
Deckendekoration geeignet sind, die auf einer Unterlage
aus anderen Stoffen als Papier bleibend befestigt sind,
wobei die Lage aus Kunststoffen (auf der Schauseite)
gemasert, geprägt, gefärbt, mit Mustern bedruckt oder
anders dekoriert ist.
10 - Bei den Nummern 3920 und 3921 gelten als „Platten,
Blätter, Filme, Folien und Streifen'' nur Platten,
Blätter, Filme, Folien, Streifen (ausgenommen solche des
Kap. 54) und Blöcke von regelmäßiger geometrischer Form,
auch bedruckt oder anders auf der Oberfläche bearbeitet,
die nicht zugeschnitten oder lediglich zu Rechtecken
(einschließlich Quadraten) geschnitten, aber nicht weiter
behandelt wurden (auch wenn sie durch diesen Zuschnitt
Fertigwaren wurden).
11 - Die Nummer 3925 umfaßt nur die nachstehenden Waren,
soweit sie nicht durch vorhergehende Nummern des
Unterkapitels 11 erfaßt sind:
a - Sammelbehälter, Tanks (einschließlich Klärtanks),
Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem
Fassungsvermögen von mehr als 300 Liter;
b - Konstruktionselemente, die z. B. für Böden,
Wände, Zwischenwände, Decken oder Dächer verwendet
werden;
c - Dachrinnen und Zubehör dafür;
d - Türen, Fenster und deren Rahmen sowie Türschwellen;
e - Balustraden, Geländer, Zäune und ähnliche Barrieren;
f - Fensterläden, Rolläden, Jalousien und ähnliche Waren
sowie Teile und Zubehör dafür;
g - große Regale zum Zusammenbau und zum festen Einbau
z. B. in Geschäften, Werkstätten oder Warenhäusern;
h - Bauverzierungen, z. B. Hohlkehlen, Kuppeln, Friese;
i - Beschläge und ähnliche Waren, die zur bleibenden
Befestigung auf oder in Türen, Fenstern, Treppen,
Wänden oder anderen Teilen von Gebäuden bestimmt
sind, z. B. Griffe, Klinken, Haken, Konsolen,
Handtuchhalter, Schalterplatten und andere
Schutzplatten.
Anmerkung zu den Unternummern
1 - Innerhalb der Nummern dieses Kapitels sind Copolymere
(einschließlich Copolykondensate,
Copolyadditions-Erzeugnisse, Blockcopolymere und
Pfropfcopolymere) in dieselbe Unternummer wie die
Homopolymere des vorherrschenden Comonomers und chemisch
modifizierte Polymere, wie sie in der Anmerkung 5
definiert sind, in dieselbe Unternummer wie das
unmodifizierte Polymer einzureihen; Voraussetzung hiefür
ist jedoch, daß solche Copolymere oder chemisch
modifizierte Polymere nicht von einer anderen Unternummer
genauer erfaßt werden und bei diesen in Betracht
kommenden Unternummern keine Unternummer „andere'' oder
„sonstige'' aufscheint. Mischungen von Polymeren sind in
dieselbe Unternummer wie die Copolymere oder Homopolymere
derselben Monomere einzureihen, die dasselbe Verhältnis
aufweisen.
I. Rohformen
3901 -- Polymere von Ethylen, in Rohformen:
10 - Polyethylen mit einer Dichte von weniger als 0,94
20 - Polyethylen mit einer Dichte von 0,94 oder mehr
30 - Ethylen-Vinylacetat-Copolymere
90 - andere
3902 -- Polymere von Propylen oder anderen Olefinen, in Rohformen:
10 - Polypropylen
20 - Polyisobutylen
30 - Propylencopolymere
90 - andere
3903 -- Polymere von Styrol, in Rohformen:
- Polystyrol:
11 - - expandierbar
19 - - sonstiges
20 - Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN)
30 - Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS)
90 - andere
3904 -- Polymere von Vinylchlorid oder von anderen
halogenierten Olefinen, in Rohformen:
10 - Polyvinylchlorid, nicht mit anderen Stoffen gemischt
- anderes Polyvinylchlorid:
21 - - nicht weichgemacht
22 - - weichgemacht
30 - Vinylchlorid-Vinylacetat-Copolymere
40 - andere Vinylchlorid-Copolymere
50 - Vinylidenchloridpolymere
- fluorierte Polymere:
61 - - Polytetrafluorethylen
69 - - sonstige
90 - andere
3905 -- Polymere von Vinylacetat oder von anderen Vinylestern, in
Rohformen; andere Vinylpolymere, in Rohformen:
- Polymere von Vinylacetat:
11 - - in wässeriger Dispersion
19 - - sonstige
20 - Polyvinylalkohole, auch mit unhydrolysierten
Acetatgruppen
90 - andere
3906 -- Acrylpolymere, in Rohformen:
10 - Polymethylmethacrylat
90 - andere
3907 -- Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in
Rohformen; Polycarbonate, Alkydharze, Polyallylester und
andere Polyester, in Rohformen:
10 - Polyacetale
20 - andere Polyether
30 - Epoxidharze
40 - Polycarbonate
50 - Alkydharze
60 - Polyethylenterephthalat
- andere Polyester:
91 - - ungesättigte
99 - - sonstige
3908 -- Polyamide, in Rohformen:
10 - Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 oder -6,12
90 - andere
3909 -- Aminoharze, Phenolharze und Polyurethane in Rohformen:
10 - Harnstoffharze; Thioharnstoffharze
20 - Melaminharze
30 - andere Aminoharze
40 - Phenolharze
50 - Polyurethane
3910 00 Silicone, in Rohformen
3911 -- Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene,
Polysulfide, Polysulfone und andere Waren im Sinne der
Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen, in Rohformen:
10 - Petroleumharze, Cumaronharze, Inden- oder
Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene
90 - andere
3912 -- Cellulose und deren chemische Derivate anderweitig weder
genannt noch inbegriffen, in Rohformen:
- Celluloseacetate:
11 - - nicht weichgemacht
12 - - weichgemacht
20 - Cellulosenitrate (einschließlich Collodium)
- Celluloseether:
31 - - Carboxymethylcellulose und deren Salz
39 - - sonstige
90 - andere
3913 -- Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte
natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe,
chemische Derivate Naturkautschuks), anderweitig weder
genannt noch inbegriffen, in Rohformen:
10 - Alginsäure, deren Salze und Ester
90 - andere
3914 00 Ionenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren der
Nummern 3901 bis 3913, in Rohformen.
II. Abfälle, Abschnitzel und Bruch; Halbfabrikate; Fertigwaren
3915 -- Abfälle, Abschnitzel und Bruch, von Kunststoffen:
10 - aus Polymeren von Ethylen
20 - aus Polymeren von Styrol
30 - aus Polymeren von Vinylchlorid
90 - aus anderen Kunststoffen
3916 -- Monofile, mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm,
Stäbe, Stangen und Profile, auch mit
Oberflächenbearbeitung, jedoch noch anders bearbeitet, aus
Kunststoffen:
10 - aus Polymeren von Ethylen
20 - aus Polymeren von Vinylchlorid
90 - aus anderen Kunststoffen
3917 -- Rohre und Schläuche sowie Fittings dafür (z. B.
Verbindungsstücke, Kniestücke und Flanschen), aus
Kunststoffen:
10 - Kunstdärme (Wursthüllen) aus gehärtetem Eiweißstoff oder
aus Cellulosekunststoffen
- nicht biegsame Rohre und Schläuche:
21 - - aus Polymeren von Ethylen
22 - - aus Polymeren von Propylen
23 - - aus Polymeren von Vinylchlorid
29 - - aus sonstigen Kunststoffen
- andere Rohre und Schläuche:
31 - - biegsame Rohre und Schläuche, mit einem
Minimalberstdruck von 27,6 MPa
32 - - sonstige, weder verstärkt noch mit anderen Stoffen
verbunden, ohne Fittings
33 - - sonstige, weder verstärkt noch mit anderen Stoffen
verbunden, mit Fittings
39 - - sonstige
40 - Fittings
3918 -- Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in
Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder
Deckenbeläge aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu
diesem Kapitel:
10 - aus Polymeren von Vinylchlorid
90 - aus anderen Kunststoffen
3919 -- Platten, Blätter, Filme, Folien, Bänder, Streifen
und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend,
aus Kunststoffen, auch in Rollen:
10 - in Rollen, mit einer Breite von 20 cm oder weniger
90 - andere
3920 -- Andere Platten, Blätter, Filme, Folien und
Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt,
geschichtet, unterlegt noch mit anderen Stoffen verbunden:
10 - aus Polymeren von Ethylen
20 - aus Polymeren von Propylen
30 - aus Polymeren von Styrol
- aus Polymeren von Vinylchlorid:
41 - - nicht biegsam
42 - - biegsam
- aus Acrylpolymeren:
51 - - aus Polymethylmethacrylat
59 - - sonstige
- aus Polycarbonaten, Alkydharzen, Polyallylestern oder
anderen Polyestern:
61 - - aus Polycarbonaten
62 - - aus Polyethylenterephthalat
63 - - aus ungesättigten Polyestern
69 - - aus sonstigen Polyestern
- aus Cellulose oder deren chemischen Derivaten:
71 - - aus regenerierter Cellulose
72 - - aus Vulkanfiber
73 - - aus Celluloseacetat
79 - - aus sonstigen Cellulosederivaten
- aus anderen Kunststoffen:
91 - - aus Polyvinylbutyral
92 - - aus Polyamiden
93 - - aus Aminoharzen
94 - - aus Phenolharzen
99 - - aus sonstigen Kunststoffen
3921 -- Andere Platten, Blätter, Filme, Folien und Streifen, aus
Kunststoffen:
- aus Zellkunststoffen:
11 - - aus Polymeren von Styrol
12 - - aus Polymeren von Vinylchlorid
13 - - aus Polyurethanen
14 - - aus regenerierter Cellulose
19 - - aus sonstigen Kunststoffen
90 - andere
3922 -- Badewannen, Duschen, Waschbecken, Bidets,
Klosettmuscheln, -sitze, -deckel, -spülkästen
und ähnliche sanitäre Waren, aus Kunststoffen:
10 - Badewannen, Duschen und Waschbecken
20 - Klosettsitze und -deckel
90 - andere
3923 -- Waren für den Transport oder die Verpackung
von Erzeugnissen, aus Kunststoffen; Stöpsel,
Deckel, Kappen und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen:
10 - Dosen, Kisten, Verschläge und ähnliche Waren
- Säcke, Beutel und Taschen (einschließlich Tüten):
21 - - aus Polymeren von Ethylen
29 - - aus sonstigen Kunststoffen
30 - Flaschen, Korbflaschen, Flakons und ähnliche Waren
40 - Spulen, Hülsen und ähnliche Materialträger
50 - Stöpsel, Deckel, Kappen und andere Verschlüsse
90 - andere
3924 -- Tisch-, Küchen- und andere Haushaltswaren sowie
Toiletteartikel, aus Kunststoffen:
10 - Tisch- und Küchenwaren
90 - andere
3925 -- Baubedarf aus Kunststoffen, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
10 - Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter,
mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 Liter
20 - Türen, Fenster und deren Rahmen sowie Türschwellen
30 - Fensterläden, Rolläden, Jalousien und ähnliche Waren
sowie Teile davon
90 - andere
3926 -- Andere Waren aus Kunststoffen und Waren
aus anderen Stoffen der Nummern 3901 bis
3914:
10 - Büro- oder Schulartikel
20 - Bekleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich
Handschuhe)
30 - Beschläge für Möbel, Karosserien oder ähnliche Waren
40 - Statuetten und andere Ziergegenstände
90 - andere
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