Kapitel 20
Zubereitungen von Gemüse, Früchten oder anderen Pflanzenteilen
Anlage1
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Gemüse und Früchte, nach den im Kapitel 7, 8 oder 11
genannten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht;
b - Nahrungsmittelzubereitungen, die mehr als
20 Gewichtsprozent Wurst, Fleisch, Innereien oder
anderen Schlachtanfall, Blut, Fisch, Krebstiere,
Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere oder
irgendeine Mischung von diesen Waren enthalten
(Kap. 16);
c - zusammengesetzte homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen der Nummer 2104.
2 - Ausgenommen von den Nummern 2007 und 2008 sind
Fruchtgelees, Fruchtpasten, zuckerüberzogene Mandeln und
ähnliche Erzeugnisse, in Form von Zuckerwaren (Nr. 1704)
oder von Schokoladewaren (Nr. 1806).
3 - Die Nummern 2001, 2004 und 2005 umfassen jeweils nur
solche Waren des Kapitels 7 oder der Nummer 1105 oder
1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver, aus
Waren des Kap. 8), die in anderer Weise als in der
Anmerkung 1a genannt, zubereitet oder haltbar gemacht
wurden.
4 - Tomatensaft mit einem Trockensubstanzgehalt von
7 Gewichtsprozent oder mehr ist in die Nummer 2002
einzureihen.
5 - Bei der Nummer 2009 umfaßt der Ausdruck „Säfte weder
gegoren noch mit einem Zusatz von Alkohol'' Säfte mit
einem Alkoholgehalt in Volumenteilen (vgl. Anm. 2 zum
Kap. 22) von 0,5% Vol. oder weniger.
Anmerkungen zu den Unternummern
1 - Bei der Unternummer 2005 10 umfaßt der Ausdruck
„homogenisiertes Gemüse'' Zubereitungen von Gemüse,
fein homogenisiert, in Aufmachungen für den Kleinverkauf
als Ernährung für Kinder oder für den Diätgebrauch, mit
einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser
Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die in geringen
Mengen zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken
zugesetzt wurden, außer Betracht. Diese Zubereitungen
können in geringer Menge sichtbare Gemüsestückchen
enthalten. Die Unternummer 2005 10 hat Vorrang gegenüber
allen anderen Unternummern der Nummer 2005.
2 - Bei der Unternummer 2007 10 umfaßt der Ausdruck
„homogenisierte Zubereitungen'' Zubereitungen von
Früchten, fein homogenisiert, in Aufmachungen für den
Kleinverkauf als Ernährung für Kinder oder für den
Diätgebrauch, mit einem Inhalt von 250 g oder weniger.
Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten,
die in geringen Mengen zum Würzen, Haltbarmachen oder zu
anderen Zwecken zugesetzt wurden, außer Betracht. Diese
Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare
Fruchtstückchen enthalten. Die Unternummer 2007 10 hat
Vorrang gegenüber allen anderen Unternummern der
Nummer 2007.
2001 -- Gemüse, Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, mit
Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht:
10 - Gurken
20 - Speisezwiebeln
90 - andere
2002 -- Tomaten, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar
gemacht:
10 - Tomaten, ganz oder in Stücken
90 - andere
2003 -- Pilze und Trüffeln, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet
oder haltbar gemacht:
10 - Pilze
20 - Trüffeln
2004 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet
oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Waren der
Nummer 2006:
10 - Kartoffeln:
90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen
2005 -- Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet
oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Waren
der Nummer 2006:
10 - homogenisiertes Gemüse
20 - Kartoffeln
40 - Erbsen (Pisum sativum)
- Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.):
51 - - Bohnen, ausgelöst
59 - - sonstige
60 - Spargel
70 - Oliven
80 - Zuckermais (Zea mays var. saccharata)
90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen
2006 00 Gemüse, Früchte, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile,
mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt, glaciert oder
kandiert)
2007 -- Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmus und
Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süßungsmitteln:
10 - homogenisierte Zubereitungen
- andere:
91 - - von Zitrusfrüchten
99 - - sonstige
2008 -- Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer
Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von
Zucker oder anderen Süßungsmitteln oder von Alkohol,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen:
- Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen oder Saaten,
auch untereinander gemischt:
11 - - Erdnüsse
19 - - sonstige, einschließlich Mischungen
20 - Ananas
30 - Zitrusfrüchte
40 - Birnen
50 - Marillen
60 - Kirschen (einschließlich Weichseln)
70 - Pfirsiche
80 - Erdbeeren
- andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen die der
Unternummer 2008 19:
91 - - Palmherzen
92 - - Mischungen
99 - - sonstige
2009 -- Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte,
weder gegoren noch mit einem Zusatz von Alkohol, auch mit
Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:
- Orangensaft:
11 - - gefroren
19 - - sonstige
20 - Grapefruitsaft
30 - Saft von anderen Zitrusfrüchten, ausgenommen Mischungen
40 - Ananassaft
50 - Tomatensaft
60 - Traubensaft (einschließlich Traubenmost)
70 - Apfelsaft
80 - Saft von anderen Früchten oder anderem Gemüse,
ausgenommen Mischungen
90 - Mischungen von Säften
Kapitel 21
Verschiedene eßbare Zubereitungen
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Gemüsemischungen der Nummer 0712;
b - gerösteter Kaffee-Ersatz mit beliebigem Gehalt an
Kaffee (Nr. 0901);
c - Tee mit Geruchs- oder Geschmacksstoffen (Nr. 0902);
d - Gewürze oder andere Waren der Nummern 0904 bis 0910;
e - Nahrungsmittelzubereitungen, andere als die in den
Nummern 2103 und 2104 beschriebenen Waren, die mehr
als 20 Gewichtsprozent Wurst, Fleisch, Innereien oder
anderen Schlachtanfall, Blut, Fisch, Schaltiere,
Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere oder
irgendeiner Mischung von diesen Waren enthalten
(Kap. 16);
f - Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, oder andere
Erzeugnisse der Nummer 3003 oder 3004;
g - zubereitete Enzyme der Nummer 3507.
2 - Auszüge aus dem in der vorstehenden Anmerkung 1b
genannten Kaffee-Ersatz sind in die Nummer 2101
einzureihen.
3 - Bei der Nummer 2104 umfaßt der Ausdruck
„zusammengesetzte homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen'' Zubereitungen aus einer
fein homogenisierten Mischung von zwei oder mehr
Grundstoffen, wie Fleisch, Fisch, Gemüse oder Früchte, in
Aufmachungen für den Kleinverkauf als Ernährung für
Kinder oder für den Diätgebrauch, mit einem Inhalt von
250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser
Begriffsbestimmungen bleiben alle Zutaten, die in
geringen Mengen zum Würzen, Haltbarmachen oder zu
anderen Zwecken zugesetzt wurden, außer Betracht. Diese
Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stücke
der Bestandteile enthalten.
2101 -- Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate
und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf
der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete
Zichorie und anderer gerösteter Kaffee-Ersatz sowie Auszüge
und Konzentrate davon:
(10) - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und
Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge,
Essenzen oder Konzentrate oder auf der Grundlage von
Kaffee:
11 - - Auszüge, Essenzen und Konzentrate
12 - - Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen,
Essenzen oder Konzentraten oder auf der Grundlage von
Kaffee
20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate, und
Zubereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge, Essenzen
oder Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate
30 - geröstete Zichorie und anderer gerösteter Kaffe-Ersatz
sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate davon
2102 -- Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige
Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine der Nr. 3002);
zubereitete Backtreibmittel in Pulverform:
10 - Hefen, aktiv
20 - Hefen, nicht aktiv; andere einzellige Mikroorganismen,
tot
30 - zubereitete Backtreibmittel in Pulverform
2103 -- Zubereitungen für Gewürzsoßen und zubereitete Gewürzsoßen;
zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und
Senf:
10 - Sojasoße
20 - Tomatenketchup und andere Tomatensoßen
30 - Senfmehl, auch zubereitet, und Senf
90 - andere
2104 -- Suppen und Brühen sowie Zubereitungen dafür;
zusammengesetzte homogenisierte Nahrungsmittelzubereitung:
10 - Suppen und Brühen sowie Zubereitungen dafür
20 - zusammengesetzte homogenisierte
Nahrungsmittelzubereitungen
2105 00 Speiseeis, auch mit Kakaogehalt
2106 -- Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
10 - Eiweißkonzentrat und texturierte Eiweißstoffe
90 - andere
Kapitel 22
Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Waren dieses Kapitels (ausgenommen jene der
Nummer 2209), die für Kochzwecke zubereitet und
und hiebei für den Verzehr als Getränk ungeeignet
wurden (im allgemeinen Nr. 2103);
b - Meerwasser (Nr. 2501);
c - destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser und Wasser
ähnlicher Reinheit (Nr. 2851);
d - Essigsäure mit einem Essigsäuregehalt von mehr als
10 Gewichtsprozent (Nr. 2915);
e - Arzneiwaren der Nummer 3003 oder 3004;
f - Parfümerie- oder Toilettezubereitungen (Kap. 33).
2 - In diesem Kapitel und in den Kapiteln 20 und 21 gilt als
„Alkoholgehalt in Volumenteilen'' der bei einer
Temperatur von 20 Grad C ermittelte Alkoholgehalt.
3 - Bei der Nummer 2202 gelten als nichtalkoholische Getränke
Getränke mit einem Alkoholgehalt in Volumenteilen von
0,5% Vol. oder weniger. Alkoholische Flüssigkeiten
gehören je nach Beschaffenheit in die Nummern 2203 bis
2206 oder in die Nummer 2208.
Anmerkung zu den Unternummern
1 - Bei der Unternummer 2204 10 gilt als „Schaumwein''
solcher Wein, der in einem geschlossenen Behältnis bei
20 Grad C einen Überdruck von 3 Bar oder mehr aufweist.
2201 -- Wasser, einschließlich natürliches oder künstliches
Mineralwasser und mit Kohlensäure versetztes Wasser, ohne
Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, Geruchs-
oder Geschmacksstoffen; Eis und Schnee:
10 - Mineralwasser und mit Kohlensäure versetztes Wasser
90 - andere
2202 -- Wasser, einschließlich Mineralwasser und mit Kohlensäure
versetztes Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln, Geruchs- oder Geschmacksstoffen, sowie
andere nichtalkoholische Getränke, ausgenommen Säfte von
Früchten oder Gemüsen der Nummer 2009:
10 - Wasser, einschließlich Mineralwasser und mit Kohlensäure
versetztes Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen
Süßungsmitteln, Geruchs- oder Geschmacksstoffen
90 - andere
2203 00 Bier, aus Malz hergestellt
2204 -- Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol
angereicheter Wein; Traubenmost, anderer als jener der
Nummer 2009:
10 - Schaumwein
- anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von
Alkohol verhindert oder gehemmt wurde:
21 - - in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 Litern oder
weniger
29 - - sonstige
30 - anderer Traubenmost
2205 -- Wermutwein und anderer Wein aus frischen Weintrauben, mit
Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert:
10 - in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 Litern oder
weniger
90 - andere
2206 00 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein
und Met); Mischungen von gegorenen Getränken und
Mischungen von gegorenen Getränken und nichtalkoholischen
Getränken, anderweitig weder genannt noch inbegriffen
2207 -- Ethylalkohol, unvergällt, mit einem Alkoholgehalt in
Volumenteilen von 80% Vol. oder mehr; Ethylalkohol und
Branntwein, vergällt, ohne Rücksicht auf den Alkoholgehalt:
10 - Ethylalkohol, unvergällt, mit einem Alkoholgehalt in
Volumenteilen von 80% Vol. oder mehr
20 - Ethylalkohol und Branntwein, vergällt, ohne Rücksicht auf
den Alkoholgehalt
2208 -- Ethylalkohol, unvergällt, mit einem Alkoholgehalt in
Volumenteilen von weniger als 80% Vol.; Branntwein,
Liköre und andere Getränke, die Destillationsalkohol
enthalten:
20 - Branntweine, durch Destillation von Traubenwein oder
Traubentrester hergestellt
30 - Whisky
40 - Rum und Taffia
50 - Gin und Genever
60 - Wodka
70 - Liköre
90 - andere
2209 00 Speiseessig und Speiseessigersatz aus Essigsäure
Kapitel 23
Rückstände und Abfälle der Nahrungsmittelindustrie;
Futterzubereitungen
Anmerkung
1 - In die Nummer 2309 gehören auch Waren pflanzlichen und
tierischen Ursprungs, wie sie zur Tierfütterung verwendet
werden, die anderweitig weder genannt noch inbegriffen
sind und bei denen durch ihre Behandlung der wesentliche
Charakter des ursprünglichen Stoffes verlorengegangen
ist. Pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und
Nebenprodukte von derartigen Behandlungen sind von dieser
Nummer ausgenommen.
2301 -- Mehl, Grieß und Pellets, aus Fleisch, Innereien und anderem
Schlachtanfall, von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder
anderen wirbellosen Wassertieren, für den menschlichen
Genuß nicht geeignet; Grammeln:
10 - Mehl, Grieß und Pellets, aus Fleisch, Innereien oder
anderem Schlachtanfall; Grammeln
20 - Mehl, Grieß und Pellets, von Fischen, Krebstieren,
Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren
2302 -- Kleie und andere Rückstände vom Sieben, Mahlen oder von
anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten,
auch in Form von Pellets:
10 - von Mais
20 - von Reis
30 - von Weizen
40 - von anderem Getreide
50 - von Hülsenfrüchten
2303 -- Rückstände von der Stärkeerzeugung und ähnliche Rückstände,
ausgelaugte Zuckerrübenschnitzel, ausgepreßtes Zuckerrohr
(Bagasse) und andere Abfälle von der Zuckerherstellung,
Treber und andere Rückstände aus Brauereien oder
Brennereien, auch in Form von Pellets:
10 - Rückstände von der Stärkeerzeugung und ähnliche
Rückstände
20 - ausgelaugte Zuckerrübenschnitzel, ausgepreßtes Zuckerrohr
(Bagasse) und andere Abfälle von der Zuckerherstellung
30 - Treber und andere Rückstände aus Brauereien oder
Brennereien
2304 00 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von
Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
2305 00 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von
Erdnußöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
2306 -- Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von
pflanzlichen Fetten oder Ölen, auch gemahlen oder in Form
von Pellets, ausgenommen solche der Nummer 2304 oder 2305:
10 - aus Baumwollsamen
20 - aus Leinsamen
30 - aus Sonnenblumenkernen
40 - aus Raps- oder Rübsensamen
50 - aus Kokosnüssen oder Kopra
60 - aus Palmnüssen oder Palmkernen
70 - aus Maiskeimen
90 - andere
2307 00 Weingeläger; Weinstein, roh
2308 -- Pflanzliche Stoffe, pflanzliche Abfälle, pflanzliche
Rückstände und Nebenprodukte, wie sie zur Tierfütterung
verwendet werden, auch in Form von Pellets, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen:
10 - Eicheln und Roßkastanien
90 - andere
2309 -- Zubereitungen, wie sie zur Tierfütterung verwendet werden:
10 - Hunde- oder Katzenfutter, in Aufmachungen für den
Kleinverkauf
90 - andere
Kapitel 24
Tabak und verarbeiteter Tabakersatz
Anmerkung
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind
Medizinalzigaretten (Kap. 30).
2401 -- Tabak, roh oder unverarbeitet; Tabakabfälle:
10 - Tabak, nicht entstielt oder nicht entrippt
20 - Tabak, ganz oder teilweise entstielt oder entrippt
30 - Tabakabfälle
2402 -- Zigarren, Stumpen, Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak
oder Tabakersatz:
10 - Zigarren, Stumpen und Zigarillos, die Tabak enthalten
20 - Zigaretten, die Tabak enthalten
90 - andere
2403 -- Anderer verarbeiteter Tabak und anderer verarbeiteter
Tabakersatz; „homogenisierter'' oder „rekonstituierter''
Tabak; Tabakextrakte und Tabaklaugen:
10 - Rauchtabak, auch teilweise oder ganz aus Tabakersatz
- andere:
91 - - „homogenisierter'' oder „rekonstituierter'' Tabak
99 - - sonstige
Abschnitt V
Mineralische Stoffe
Kapitel 25
Salz; Schwefel; Erden und Steine; Gips, Kalk und Zement
Anmerkungen
1 - Vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen und
vorbehaltlich der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel umfaßt
dieses Kapitel Stoffe, die roh, gewaschen oder geschlämmt
(auch mit Hilfe von Chemikalien, soweit dabei nur
Verunreinigungen ausgeschieden werden und die Struktur
der Stoffe selbst nicht verändert wird), zerstoßen,
gebrochen, gemahlen, pulverisiert, gesiebt oder
gesichtet, durch Flotation, Magnetscheidung oder durch
andere mechanische oder physikalische Verfahren (mit
Ausnahme der Kristallisation) angereichert sind.
Ausgenommen von diesem Kapitel sind geröstete,
kalzinierte (gebrannte) oder durch Mischen hergestellte
Stoffe oder solche, die eine weitergehende Bearbeitung
oder Verarbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen
Nummern angegeben ist.
2 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und
kolloidaler Schwefel (Nr. 2802);
b - Farberden mit einem Gehalt an gebundenem
Eisen von 70 Gewichtsprozent oder mehr,
gerechnet als Fe tief 2 O tief 3 (Nr. 2821);
c - Arzneiwaren und andere Erzeugnisse des
Kapitels 30;
d - Parfümerie-, Kosmetik- oder Toilettezubereitungen
(Kap. 33);
e - Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten
(Nr. 6801); Mosaiksteine und dergleichen (Nr. 6802);
Schieferplatten zum Decken von Dächern und zum Dämmen
oder Verkleiden von Fassaden (Nr. 6803);
f - Edelsteine und Schmucksteine (Nr. 7102 oder 7103);
g - künstliche Natriumchlorid- oder
Magnesiumoxidkristalle (ausgenommen optische
Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr,
der Nummer 3824; optische Elemente aus Natriumchlorid
oder Magnesiumoxid (Nr. 9001);
h - Billardkreide (Nr. 9504);
i - Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide
(Nr. 9609).
3 - Waren, die sowohl in die Nummer 2517 als auch in andere
Nummern dieses Kapitels eingereiht werden können, sind in
die Nummer 2517 einzureihen.
4 - Die Nummer 2530 umfaßt unter anderem: Vermiculit, Perlit
und Chlorite, nicht expandiert; Farberden, auch gebrannt
oder untereinander gemischt; natürlichen Eisenglimmer;
natürlichen Meerschaum (auch in polierten Stücken);
natürlichen Bernstein; rekonstituierten Meerschaum
und rekonstituierten Bernstein, in Platten, Stäben,
Stangen oder ähnlichen Formen, nach dem Formen nicht
weiter bearbeitet; Gagat (Jet); Strontianit
(Strontiumcarbonat), auch kalziniert, ausgenommen
Strontiumoxid; Scherben und Bruch von keramisch
hergestellten Waren.
2501 00 Salz (einschließlich Speisesalz und denaturiertes Salz)
und reines Natriumchlorid, auch in wässeriger Lösung oder
zugesetzte Antibackmittel oder Rieselhilfen enthaltend;
Meerwasser
2502 00 Schwefelkies (Pyrit), nicht geröstet
2503 00 Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter, gefällter
und kolloidaler Schwefel
2504 -- Natürlicher Graphit:
10 - Pulver oder Flocken
90 - anderer
2505 -- Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen
metallhaltige Sande des Kapitel 26:
10 - Silikatsande und Quarzsande
90 - andere
2506 -- Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite, auch grob
behauen oder Sägen oder auf andere Weise zu rechteckigen
(einschließlich quadratischen) Blöcken oder Platten
lediglich zerteilt:
10 - Quarz
- Quarzite:
21 - - roh oder grob behauen
29 - - sonstige
2507 00 Kaolin und andere kaolinische Tone, auch gebrannt
2508 -- Andere Tone (ausgenommen expandierte Tone der Nr. 6806),
Andalusit, Cyanit und Sillimanit, auch kalziniert; Mullit;
Schamotte und Dinaserden:
10 - Bentonit
20 - Bleicherden und Walkerde
30 - feuerfester Ton
40 - andere Tone
50 - Andalusit, Cyanit und Sillimanit
60 - Mullit
70 - Schamotte und Dinaserden
2509 00 Kreide
2510 -- Natürliche Calciumphosphate, natürliche
Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden:
10 - nicht gemahlen
20 - gemahlen
2511 -- Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches
Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt, ausgenommen
Bariumoxid der Nummer 2816:
10 - natürliches Bariumsulfat (Baryt)
20 - natürliches Bariumcarbonat (Witherit)
2512 00 Kieselsaure Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und
Diatomit) und ähnliche kieselsaure Erden, auch kalziniert,
mit einem Schüttgewicht von 1 oder weniger
2513 -- Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher
Granat und andere natürliche Schleifmittel, auch thermisch
behandelt:
- Bimsstein:
11 - - roh oder in unregelmäßigen Stücken, einschließlich
gebrochener Bimsstein (Bimskies)
19 - - sonstiger
- Schmirgel, natürlicher Korund, natürlicher Granat und
andere natürliche Schleifmittel:
20 - Schmirgel, natürlicher Korund, natürlicher Granat und
andere natürliche Schleifmittel
21 - - roh oder in unregelmäßigen Stücken
29 - - sonstige
2514 00 Schiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf
andere Weise zu rechteckigen (einschließlich quadratischen)
Blöcken oder Platten lediglich zerteilt
2515 -- Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werk- oder
Hausteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von 2,5
oder mehr, und Alabaster, alle diese auch grob behauen oder
durch Sägen oder auf andere Weise zu rechteckigen
(einschließlich quadratischen) Blöcken oder Platten
lediglich zerteilt:
- Marmor und Travertin:
11 - - roh oder grob behauen
12 - - durch Sägen oder auf andere Weise zu rechteckigen
(einschließlich quadratischen) Blöcken oder Platten
lediglich zerteilt
20 - Ecaussine und andere Werk- oder Hausteine aus Kalkstein;
Alabaster
2516 -- Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werk- oder
Hausteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf
andere Weise zu rechteckigen (einschließlich quadratischen)
Blöcken oder Platten lediglich zerteilt:
- Granit:
11 - - roh oder grob behauen
12 - - durch Sägen oder auf andere Weise zu rechteckigen
(einschließlich quadratischen) Blöcken oder Platten
lediglich zerteilt
- Sandstein:
21 - - roh oder grob behauen
22 - - durch Sägen oder auf andere Weise zu rechteckigen
(einschließlich quadratischen) Blöcken oder Platten
lediglich zerteilt
90 - andere Werk- und Hausteine
2517 -- Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, wie sie für den
Beton-, Straßen- und Bahnbau sowie für andere
Beschotterungen verwendet werden, Kiesel und Feuerstein
(Flint), auch thermisch behandelt; Makadam aus Schlacke
oder ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten
Teil dieser Nummer genannten Stoffen als Zusatz;
Teermakadam; Körner (Granalien), Splitt und Mehl, aus
Steinen der Nummer 2515 oder 2516, auch thermisch
behandelt:
10 - Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, wie sie für den
Beton-, Straßen- und Bahnbau sowie für andere
Beschotterungen verwendet werden, Kiesel und Feuerstein
(Flint), auch thermisch behandelt
20 - Makadam aus Schlacke oder ähnlichen Industrieabfällen,
auch mit den in der vorstehenden Unternummer 2517 10
genannten Stoffen als Zusatz
30 - Teermakadam
- Körner (Granalien), Splitt und Mehl, aus Steinen der
Nummer 2515 oder 2516, auch thermisch behandelt:
41 - - aus Marmor
49 - - sonstige
2518 -- Dolomit, auch gebrannt oder gesintert; Dolomit, grob
behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise zu
rechteckigen (einschließlich quadratischen) Blöcken oder
Platten lediglich zerteilt; Dolomitstampfmasse:
10 - Dolomit, nicht gebrannt oder gesintert
20 - Dolomit, gebrannt oder gesintert
30 - Dolomitstampfmasse
2519 -- Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit); Schmelzmagnesia;
Sintermagnesia, auch mit kleinen Mengen anderer Oxide, die
vor der Sinterung zugesetzt wurden; anderes Magnesiumoxid,
auch rein:
10 - natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit)
90 - andere
2520 -- Gipsstein (Rohgips); Anhydrit; gebrannter Gips, auch
gefärbt oder mit geringen Mengen von Abbindebeschleunigern
oder Abbindeverzögerern versetzt:
10 - Gipsstein (Rohgips); Anhydrit
20 - gebrannter Gips
2521 00 Hüttenkalkstein; Kalksteine und andere kalkhaltige Steine,
wie sie zur Herstellung von Kalk oder Zement verwendet
werden
2522 -- Gebrannter Kalk, auch gelöscht, und hydraulischer Kalk,
ausgenommen Calciumoxid und Calciumhydroxid der
Nummer 2825:
10 - ungelöschter Kalk
20 - gelöschter Kalk
30 - hydraulischer Kalk
2523 -- Portlandzement, Tonerdezement, Schlackenzement,
Sulfathüttenzement und ähnliche hydraulische Zemente, auch
gefärbt oder in Form von Klinker:
10 - Zementklinker
- Portlandzement:
21 - - Weißzement, auch künstlich gefärbt
29 - - sonstiger
30 - Tonerdezement
90 - andere hydraulische Zemente
2524 00 Asbest
2525 -- Glimmer, auch in unregelmäßige Scheiben gespalten
(Schuppen); Glimmerabfall:
10 - Glimmer, roh oder zu unregelmäßigen Plättchen oder
Scheiben gespalten
20 - Glimmerpulver
30 - Glimmerabfall
2526 -- Natürlicher Speckstein (Steatit), auch grob behauen oder
durch Sägen oder auf andere Weise zu rechteckigen
(einschließlich quadratischen) Blöcken oder Platten
lediglich zerteilt; Talk:
10 - nicht gebrochen, nicht pulverisiert
20 - gebrochen oder pulverisiert
2527 00 Natürlicher Kryolith; natürlicher Chiolith
2528 -- Natürliche Borate und ihre Konzentrate (auch kalziniert),
ausgenommen Borate, die aus natürlichen wässerigen
Salzlösungen gewonnen wurden; natürliche Borsäure mit einem
Gehalt von nicht mehr als 85 Gewichtsprozent H tief 3 BO
tief 3, berechnet auf das Gewicht der Trockensubstanz:
10 - natürliche Natriumborate und ihre Konzentrate
(auch kalziniert)
90 - andere
2529 -- Feldspat; Leuzit; Nephelin und Nephelin-Syenit; Flußspat:
10 - Feldspat
- Flußspat:
21 - - mit einem Calciumfluoridgehalt von 97 Gewichtsprozent
oder weniger
22 - - mit einem Calciumfluoridgehalt von mehr als
97 Gewichtsprozent
30 - Leuzit; Nephelin und Nephelin-Syenit
2530 -- Mineralische Stoffe, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
10 - Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht expandiert
20 - Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate)
40 - natürlicher Eisenglimmer
90 - andere
Kapitel 26
Erze, Schlacken und Aschen
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Schlacke und ähnliche Industrieabfälle, als Makadam
zubereitet (Nr. 2517);
b - natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit), auch
gebrannt (Nr. 2519);
c - Entphosphorungsschlacken (z. B. Thomasschlacke) des
Kapitels 31;
d - Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische
Wollen (Nr. 6806);
e - Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder
Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott,
Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend,
wie sie hauptsächlich zur Wiedergewinnung von
Edelmetallen verwendet werden (Nr. 7112);
f - Kupfermatten, Nickelmatten oder Kobaltmatten, die
durch einen Schmelzprozeß gewonnen wurden
(Abschn. XV).
2 - Bei den Nummern 2601 bis 2617 gelten als Erze Mineralien
von einer metallurgischen Art, die üblicherweise in der
zur Gewinnung von Quecksilber, von Metallurgie zur
Gewinnung der Nummer 2844 oder von Metallen des
Abschnittes XIV oder XV verwendet werden, auch dann, wenn
sie für nichtmetallurgische Zwecke bestimmt sind.
Ausgenommen von den Nummern 2601 bis 2617 sind aber
Mineralien, die anders aufbereitet wurden, als es in der
metallurgischen Industrie üblich ist.
3 - Die Nummer 2620 umfaßt nur Aschen und Rückstände, wie sie
in der Industrie zur Gewinnung von Metallen oder als
Ausgangsmaterial zur Herstellung von chemischen
Metallverbindungen verwendet werden.
2601 -- Eisenerze und deren Konzentrate, einschließlich
Schwefelkiesabbrände:
- Eisenerze und deren Konzentrate, ausgenommen
Schwefelkiesabbrände:
11 - - nicht agglomeriert
12 - - agglomeriert
20 - Schwefelkiesabbrände
2602 00 Manganerze und deren Konzentrate, einschließlich
eisenhaltiger Manganerze und Konzentrate mit einem
Mangangehalt von 20 Gewichtsprozent oder mehr, berechnet
auf das Gewicht der Trockensubstanz
2603 00 Kupfererze und deren Konzentrate
2604 00 Nickelerze und deren Konzentrate
2605 00 Cobalterze und deren Konzentrate
2606 00 Aluminiumerze und deren Konzentrate
2607 00 Bleierze und deren Konzentrate
2608 00 Zinkerze und deren Konzentrate
2609 00 Zinnerze und deren Konzentrate
2610 00 Chromerze und deren Konzentrate
2611 00 Wolframerze (Tungstenerze) und deren Konzentrate
2612 -- Uranerze oder Thoriumerze und deren Konzentrate:
10 - Uranerze und deren Konzentrate
20 - Thoriumerze und deren Konzentrate
2613 -- Molybdänerze und deren Konzentrate:
10 - geröstet
90 - anders
2614 00 Titanerze und deren Konzentrate
2615 -- Nioberze, Tantalerze, Vanadiumerze oder Zirkonerze und
deren Konzentrate:
10 - Zirkonerze und deren Konzentrate
90 - andere
2616 -- Edelmetallerze und deren Konzentrate:
10 - Silbererze und deren Konzentrate
90 - andere
2617 -- Andere Erze und deren Konzentrate:
10 - Antimonerze und deren Konzentrate
90 - andere
2618 00 Granulierte Schlacke (Schlackensand) von der
Eisen- oder Stahlerzeugung
2619 00 Schlacke (ausgenommen granulierte Schlacke), Hammerschlag,
Zunder und andere Abfälle, von der Eisen- oder
Stahlerzeugung
2620 -- Aschen und Rückstände (ausgenommen solche von der Eisen-
oder Stahlerzeugung), die Metalle oder Metallverbindungen
enthalten:
- hauptsächlich Zink enthaltend:
11 - - Hartzink
19 - - sonstige
20 - hauptsächlich Blei enthaltend
30 - hauptsächlich Kupfer enthaltend
40 - hauptsächlich Aluminium enthaltend
50 - hauptsächlich Vanadium enthaltend
90 - andere
2621 00 Andere Schlacken und Aschen, einschließlich Seetangasche
Kapitel 27
Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und ihre
Destillationserzeugnisse; bituminöse Stoffe; Mineralwachse
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - isolierte Verbindungen von chemisch
eindeutig bestimmter Konstitution;
Methan und Propan bleiben jedoch auch
rein in der Nummer 2711;
b - Arzneiwaren der Nummer 3003 oder 3004;
c - gemischte ungesättigte Kohlenwasserstoffe der
Nummer 3301, 3302 oder 3805.
2 - Als Erdöle und die aus bituminösen Mineralien der
Nummer 2710 gelten nicht nur die Erdöle und Öle aus
bituminösen Mineralien, sondern auch ähnliche Öle sowie -
ohne Rücksicht auf das Herstellungsverfahren - vorwiegend
aus gemischten ungesättigten Kohlenwasserstoffen
bestehende Öle, in denen die nichtaromatischen gegenüber
den aromatischen Bestandteilen gewichtsmäßig
vorherrschen. Nicht zu den vorangeführten Waren gehören
flüssige synthetische Polyolefine, bei deren Destillation
bei 300 Grad C weniger als 60 Volumprozent übergehen; bei
der Niederdruckdestillation ist auf 1013 mbar umzurechnen
(Kap. 39).
Anmerkungen zu den Unternummern
1 - Als Anthrazit der Unternummer 2701 11 gilt Steinkohle mit
einem Anteil an flüchtigen Stoffen (bezogen auf die
trockene, Substanz) von 14% oder weniger.
2 - Als bituminöse Steinkohle der Unternummer 2701 12 gilt
Steinkohle mit einem Anteil an flüchtigen Stoffen
(bezogen auf die trockene, mineralstoffreie Substanz)
von mehr als 14% und einem Heizwert (bezogen auf die
feuchte, mineralstoffreie Substanz) von 5833 Kcal/kg oder
mehr.
3 - Als Benzol, Toluol, Xylole, Naphtalin und Phenole der
Unternummern 2707 10, 2707 20, 2707 30, 2707 40 und
2707 60 gelten Erzeugnisse, die mehr als 50
Gewichtsprozent des jeweils genannten Stoffes enthalten.
4 - In den Unternummern der Nummer 2710 und in dieser
Anmerkung zu den Unternummern gelten als:
a - Leichtöle und Zubereitungen, Öle und Zubereitungen,
bei deren Destillation (nach ASTM D 86)
90 Volumprozent oder mehr (einschließlich der
Destillationsverluste) bis 210 Grad C übergehen;
b - mittelschwere Öle und Zubereitungen, Öle und
Zubereitungen, bei deren Destillation (nach ASTM
D 86) Weniger als 90 Volumprozent (einschließlich
der Destillationsverluste) bis 210 Grad C und
65 Volumprozent oder mehr (einschließlich der
Destillationsverluste) bis 250 Grad C übergehen;
c - Schweröle und Zubereitungen, Öle und Zubereitungen,
bei deren Destillation (nach ASTM D 86) weniger als
65 Volumprozent (einschließlich der
Destillationsverluste) bis 250 Grad C übergehen oder
bei denen der Prozentsatz der Destillation bis
250 Grad C nach dieser Methode nicht ermittelt
werden kann;
d - Motorenbenzine, einschließlich Flugbenzine,
Leichtöle, wie sie als Kraftstoffe in Kolbenmotoren
verwendet werden;
e - leichter Flugturbinenkraftstoff, Leichtöle, wie sie
als Kraftstoffe für Gasturbinen und Flugturbinen
verwendet werden;
f - Petroleum (Kerosin), einschließlich
Flugturbinenkraftstoff, mittelschwere Öle, mit einem
Flammpunkt nach Abel-Pensky von höher als 21 Grad C,
wie sie als Kraftstoffe für Gasturbinen,
Flugturbinen oder Kolbenmotoren oder zum Beheizen,
Beleuchten, zur industriellen Reinigung usw.
verwendet werden;
g - Gasöle, Schweröle, bei deren Destillation (nach ASTM
D 86) 85 Volumprozent oder mehr (einschließlich der
Destillationsverluste) bis 350 Grad C übergehen und
die hauptsächlich als Kraftstoffe für Dieselmotoren
und zum Heizen verwendet werden;
h - andere Heizöle, Schweröle (ausgenommen Gasöle), die
üblicherweise als Brennstoffe verwendet werden;
i - ASTM D 86, die von der American Society for Testing
and Materials festgelegte Methode, die in der
Ausgabe 1979 der Standarddefinitionen und
Spezifikationen für Erdölerzeugnisse und
Schmiermittel veröffentlicht wurde;
k - Abel-Pensky, die vom DNA (Deutscher Normenausschuß)
im März 1974 in der DIN (Deutsche Industrie Norm)
51755 veröffentlichte Methode.
2701 -- Steinkohle; Briketts und ähnliche feste Brennstoffe, aus
Steinkohle:
- Steinkohle, auch in Pulverform, aber nicht agglomeriert:
11 - - Anthrazit
12 - - bituminöse Steinkohle
19 - - sonstige Steinkohle
20 - Briketts und ähnliche feste Brennstoffe, aus Steinkohle
2702 -- Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jet):
10 - Braunkohle, auch in Pulverform, aber nicht agglomeriert
20 - agglomerierte Braunkohle
2703 00 Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert
2704 00 Koks und Halbkoks (Schwelkoks), aus Steinkohle, Braunkohle
oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle
2705 00 Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas und ähnliche Gase,
ausgenommen Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe
2706 00 Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere
Mineralteere, auch entwässert oder teilweise destilliert,
einschließlich rekonstituierte Teere
2707 -- Öle und andere Destillationserzeugnisse des
Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, bei
denen die aromatischen gegenüber den nichtaromatischen
Bestandteilen gewichtsmäßig vorherrschen:
10 - Benzol
20 - Toluol
30 - Xylole
40 - Naphthalin
50 - andere aromatische Kohlenwasserstoffmischungen, bei deren
Destillation nach ASTM D 86 bis 250 Grad C 65
Volumprozent oder mehr (einschließlich der
Destillationsverluste) übergehen
60 - Phenole
- andere:
91 - - Kreosotöle
99 - - sonstige
2708 -- Pech und Pechkoks, aus Steinkohlenteer oder
anderen Mineralteeren:
10 - Pech
20 - Pechkoks
2709 00 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien, roh
2710 -- Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien ausgenommen
rohe; anderweitig weder genannte noch inbegriffene
Zubereitungen, die 70 Gewichtsprozent oder mehr Erdöle
oder Öle aus bituminösen Mineralien enthalten soweit
diese Öle den wesentlichen Bestandteil dieser
Zubereitungen bilden:
(10) - Leichtöle und Zubereitungen:
11 - - Motorenbenzine, einschließlich Flugbenzine
12 - - leichter Flugturbinenkraftstoff
19 - - andere
(20) - mittelschwere Öle und Zubereitungen:
21 - - Petroleum (Kerosin), einschließlich
Flugturbinenkraftstoff
29 - - andere
(30) - Schweröle und Zubereitungen:
31 - - Gasöle
32 - - andere Heizöle
39 - - sonstige
2711 -- Erdölgase und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe:
- verflüssigt:
11 - - Erdgas
12 - - Propan
13 - - Butane
14 - - Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien
19 - - sonstige
- im gasförmigen Zustand:
21 - - Erdgas
29 - - sonstige
2712 -- Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, slack wax,
Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und
ähnliche Erzeugnisse, durch Synthese oder durch andere
Verfahren gewonnen, auch gefärbt:
10 - Vaselin
20 - Paraffin mit einem Ölgehalt von weniger als
0,75 Gewichtsprozent
90 - andere
2713 -- Petrolkoks, Erdölbitumen und andere Rückstände von Erdölen
oder Ölen aus bituminösen Mineralien:
- Petrolkoks:
11 - - nicht kalziniert
12 - - kalziniert
20 - Erdölbitumen
90 - andere Rückstände von Erdölen oder Ölen aus bituminösen
Mineralien
2714 -- Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse Schiefer und
Sande; Asphaltite und Asphaltgestein:
10 - bituminöse Schiefer und Sande
90 - andere
2715 -- Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt,
Naturbitumen, Erdölbitumen, Mineralteer oder
Mineralteerpech (z. B. Asphaltmastix oder
Verschnittbitumen)
2716 00 Elektrische Energie
Abschnitt VI
Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
Anmerkungen
1 - a - Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der
Warenbeschreibung in der Nummer 2844 oder 2845
entsprechen, sind in diese Nummern einzureihen, wenn
sie auch außerdem anderen Nummern des Tarifs
zugewiesen werden könnten.
b - Abgesehen von der vorstehenden Bestimmung gehören
Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung in der
Nummer 2843 oder 2846 entsprechen, in diese Nummern,
wenn sie auch außerdem anderen Nummern dieses
Abschnittes zugewiesen werden könnten.
2 - Abgesehen von den Bestimmungen der vorstehenden
Anmerkung 1 sind Erzeugnisse, die wegen ihrer Dosierung
oder wegen ihrer Aufmachung für den Kleinverkauf in die
Nummer 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306,
3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören, in diese Nummern
einzureihen, auch wenn sie anderen Nummern des Tarifs
zugewiesen werden könnten.
3 - Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehr
Einzelkomponenten bestehen, von denen einzelne oder alle
in den Abschnitt VI fallen und die erkennbar dazu
bestimmt sind, durch Zusammenmischen ein Erzeugnis des
Abschnittes VI oder VII zu ergeben, sind in die
Nummer des fertigen Produktes einzureihen, wenn die
Komponenten folgende Voraussetzungen erfüllen:
a - Unter Berücksichtigung der Art ihrer Aufmachung muß
klar erkennbar sein, daß sie ohne neuerliche
Abpackung zusammen verwendet werden sollen;
b - sie müssen zusammen zur Abfertigung gestellt werden;
c - es muß erkennbar sein, daß sie auf Grund ihrer
Beschaffenheit oder der einander ergänzenden
Mengenverhältnisse, in denen sie vorliegen,
zusammengehören.
Kapitel 28
Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische
Verbindungen von Edelmetallen, Seltenerdmetallen, radioaktiven
Elementen oder Isotopen
Anmerkungen
1 - Die Nummern dieses Kapitels umfassen, soweit nichts
anderes bestimmt ist, nur:
a - isolierte chemische Elemente oder isolierte
Verbindungen von chemisch eindeutig bestimmter
Konstitution, auch wenn sie Verunreinigungen
enthalten;
b - wässerige Lösungen der unter 1a genannten Waren;
c - nichtwässerige Lösung der unter 1a genannten
Waren, sofern diese Lösungen ausschließlich aus
Sicherheits- oder Transportgründen üblich und
notwendig sind und sofern das Lösungsmittel die Ware
einen bestimmten Verwendungszweck geeigneter macht
als für eine allgemeine Verwendung;
d - die unter 1 a bis 1 c angeführten Erzeugnisse, denen
ein für ihre Haltbarmachung oder ihren Transport
unerläßliches Stabilisierungsmittel (einschließlich
Antibackmittel) zugesetzt wurde;
e - die unter 1a bis 1d angeführten Erzeugnisse, denen
ein Antistaubmittel oder - zum leichteren Erkennen
oder aus Sicherheitsgründen - ein Farbstoff zugesetzt
wurde, soweit diese Zusätze die Ware nicht für
einen bestimmten Verwendungszweck geeigneter machen
als für eine allgemeine Verwendung.
2 - Dieses Kapitel umfaßt außer den Dithioniten und
Sulfoxylaten, mit organischen Stoffen stabilisiert
(Nr. 2831), den Carbonaten und Peroxocarbonaten
anorganischer Basen (Nr. 2836), den Cyariden, Oxycyaniden
und komplexen Cyaniden anorganischer Basen (Nr. 2837),
den Fulminaten, Cyanaten und Thiocyanaten (Rhodaniden)
anorganischer Basen (Nr. 2838), den in den Nummern 2843
bis 2846 enthaltenen organischen Erzeugnissen und den
Carbiden (Nr. 2849), nur die folgenden
Kohlenstoffverbindungen:
a - Oxide des Kohlenstoffs, Cyanwasserstoff, Knallsäure,
Isocyansäure, Thiocyansäure (Rhodanwasserstoffsäure)
und die anderen einfachen oder komplexen
Cyanogensäuren (Nr. 2811);
b - Oxyhalogenide des Kohlenstoffs (Nr. 2812);
c - Schwefelkohlenstoff (Kohlenstoffdisulfid) (Nr. 2813);
d - Thiocarbonate, Selenocarbonate, Tellurocarbonate,
Selenocyante, Tellurocyanate,
Tetrathiocyanatodiamminochromate (Reinecke-Salze) und
andere komplexe Cyanate anorganischer Basen
(Nr. 2842);
e - Wasserstoffperoxid, mit Harnstoff in feste
Form gebracht (Nr. 2847), Kohlenstoffoxidsulfid,
Thiocarbonylhalogenide, Cyan und seine
Halogenverbindungen sowie Cyanamid und seine
Metallderivate (Nr. 2851,), ausgenommen
Calciumcyanamid, auch rein (Kap. 31).
3 - Abgesehen von den Bestimmungen der Anmerkung 1 zum
Abschnitt VI sind von diesem Kapitel ausgenommen:
a - Natriumchlorid oder Magnesiumoxid, auch rein, oder
andere Stoffe des Abschnittes V;
b - andere als die in der vorstehenden Anmerkung 2
angeführten anorganisch-organischen Verbindungen;
c - die in der Anmerkung 2, 3, 4 oder 5 zum
Kapitel 31 angeführten Erzeugnisse;
d - anorganische Erzeugnisse, wie sie als Luminophore
verwendet werden, der Nummer 3206;
e - künstlicher Graphit (Nr. 3801); Füllungen für
Feuerlöschgeräte oder in Form von Feuerlöschgranaten
oder Feuerlöschbomben aufgemachte Erzeugnisse der
Nummer 3813; Tintenentferner in Aufmachungen für den
Kleinverkauf der Nummer 3824; künstliche Kristalle
mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr
(ausgenommen optische Elemente) aus Halogensalzen der
Alkali- und Erdalkalimetalle der Nummer 3824;
f - Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche,
synthetische oder rekonstituierte), Pulver und Staub
dieser Steine (Nrn. 7102 bis 7105) sowie Edelmetalle
und Edelmetallegierungen des Kapitels 71;
g - Metalle, auch rein, Metallegierungen und Cermets,
einschließlich gesinterte Metallcarbide
(Metallcarbide gesintert mit einem Metall), des
Abschnittes XV;
h - optische Elemente, z. B. aus Halogensalzen
der Alkali- und Erdalkalimetalle (Nr. 9001).
4 - Komplexe Säuren von chemisch eindeutig
bestimmter Konstitution, die aus einer
Nichtmetallsäure des Unterkapitels II und einer
Metallsäure des Unterkapitels IV bestehen, sind in die
Nummer 2811 einzureihen.
5 - Die Nummern 2826 bis 2842 umfassen nur Salze
und Peroxosalze (Persalze) der Metalle und des
Ammoniums. Wenn nichts anderes bestimmt ist,
gehören Doppel- und Komplexsalze in die Nummer 2842.
6 - Die Nummer 2844 umfaßt nur:
a - Technetium (Atomzahl 43), Promethium (Atomzahl 61),
Polonium (Atomzahl 84) und alle Elemente mit einer
Atomzahl über 84;
b - natürliche oder künstliche radioaktive Isotope
(einschließlich jener der Edelmetalle oder der
unedlen Metalle der Abschn. XIV und XV), auch
untereinander gemischt;
c - anorganische oder organische Verbindungen dieser
Elemente oder Isotopen, auch von chemisch nicht
eindeutig bestimmter Konstitution, auch untereinander
gemischt;
d - Legierungen, Dispersionen (einschließlich Cermets),
keramische Erzeugnisse und Mischungen, die
diese Elemente oder Isotope oder deren anorganische
oder organische Verbindungen enthalten und eine
spezifische Radioaktivität von mehr als
74 Bq/g (0,002 müCi/g) besitzen;
e - ausgebrauchte (bestrahlte) Brennelemente von
Kernreaktoren;
f - radioaktive Rückstände, auch wiederverwertbar.
Als Isotope im Sinne dieser Anmerkung sowie der Nummern
2844 und 2845 sind anzusehen:
- isolierte Nuklide, ausgenommen solche, die
in der Natur im monoisotopen Zustand vorkommen;
- Mischungen von Isotopen ein und desselben
Elements, angereichert an einem oder mehreren der
genannten Isotopen, sodaß die natürliche isotopische
Zusammensetzung der Elemente künstlich modifiziert
ist.
7 - Kupferphosphide (Phosphorkupfer) mit einem
Phosphorgehalt von mehr als 15 Gewichtsprozent gehört in
die Nummer 2848.
8 - Chemische Elemente, z. B. Silicium und Selen,
für die Verwendung in der Elektronik dotiert,
bleiben in diesem Kapitel, soweit sie in roh gezogenen
Formen oder als Zylinder bzw. Stangen vorliegen; zu
Scheiben, Täfelchen oder ähnlichen Formen zugeschnitten,
gehören sie in die Nummer 3818.
I. Chemische Elemente
2801 -- Fluor, Chlor, Brom und Iod:
10 - Chlor
20 - Iod
30 - Fluor; Brom
2802 00 Schwefel, sublimiert oder gefällt; kolloidaler Schwefel
2803 00 Kohlenstoff (Ruß und andere Formen des Kohlenstoffs,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen)
2804 -- Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle:
10 - Wasserstoff
- Edelgase:
21 - - Argon
29 - - sonstige
30 - Stickstoff
40 - Sauerstoff
50 - Bor; Tellur
- Silicium:
61 - - mit einem Gehalt an Silicium von
99,99 Gewichtsprozent oder mehr
69 - - sonstige
70 - Phosphor
80 - Arsen
90 - Selen
2805 -- Alkali- oder Erdalkalimetalle; Seltenerdmetalle, Scandium
und Yttrium, auch untereinander gemischt oder miteinander
legiert; Quecksilber:
- Alkalimetalle:
11 - - Natrium
19 - - sonstige
- Erdalkalimetalle:
21 - - Calcium
22 - - Strontium und Barium
30 - Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium,
auch untereinander gemischt oder miteinander legiert
40 - Quecksilber
II. Anorganische Säuren und anorganische
Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle
2806 -- Chlorwasserstoff (Chlorwasserstoffsäure, Salzsäure);
Chloroschwefelsäure:
10 - Chlorwasserstoff (Chlorwasserstoffsäure, Salzsäure)
20 - Chloroschwefelsäure
2807 00 Schwefelsäure; Oleum
2808 00 Salpetersäure; Nitriersäuren
2809 -- Diphosphorpentaoxid (Phosphorsäureanhydrid); Phosphorsäure
und Polyphosphorsäuren:
10 - Diphosphorpentaoxid (Phosphorsäureanhydrid)
20 - Phosphorsäure und Polyphosphorsäuren
2810 00 Boroxide; Borsäuren
2811 -- Andere anorganische Säuren und andere anorganische
Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle:
- andere anorganische Säuren:
11 - - Fluorwasserstoff (Flußsäure)
19 - - sonstige
- andere anorganische Sauerstoffverbindungen der
Nichtmetalle:
21 - - Kohlenstoffdioxid
22 - - Siliciumdioxid
23 - - Schwefeldioxid
29 - - sonstige
III. Halogen- oder Schwefelverbindungen der Nichtmetalle
2812 -- Halogen- und Oxyhalogenverbindungen der Nichtmetalle:
10 - Chloride und Oxychloride
90 - andere
2813 -- Sulfide der Nichtmetalle; handelsübliches
Phosphortrisulfid:
10 - Schwefelkohlenstoff (Kohlenstoffdisulfid)
90 - andere
IV. Anorganische Basen sowie Oxide, Hydroxide und Peroxide, der
Metalle
2814 -- Ammoniak, wasserfrei oder in wässeriger Lösung
(Salmiakgeist):
10 - Ammoniak, wasserfrei
20 - Ammoniak in wässeriger Lösung (Salmiakgeist)
2815 -- Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali);
Natrium- oder Kaliumperoxid
- Natriumhydroxid (Ätznatron):
11 - - fest
12 - - in wässeriger Lösung (Natronlauge)
20 - Kaliumhydroxid (Ätzkali)
30 - Natrium- oder Kaliumperoxid
2816 -- Hydroxid und Peroxid des Magnesiums; Oxid, Hydroxid und
Peroxid, des Strontiums des Bariums:
10 - Hydroxid und Peroxid, des Magnesiums
20 - Oxid, Hydroxid und Peroxid, des Strontiums
30 - Oxid, Hydroxid und Peroxid, des Bariums
2817 00 Zinkoxid; Zinkperoxid
2818 -- Künstlicher Korund, auch von chemisch nicht eindeutig
bestimmter Konstitution; Aluminiumoxid;
Aluminiumhydroxid:
10 - künstlicher Korund, auch von chemisch nicht eindeutig
bestimmter Konstitution
20 - Aluminiumoxid, ausgenommen künstlicher Korund
30 - Aluminiumhydroxid
2819 -- Chromoxide und Chromhydroxide:
10 - Chromtrioxid
90 - andere
2820 -- Manganoxide:
10 - Mangandioxid
90 - andere
2821 -- Eisenoxide und Eisenhydroxide; Farberden mit einem Gehalt
an gebundenem Eisen von 70 Gewichtsprozent oder mehr,
gerechnet als Fe tief 2 O tief 3:
10 - Eisenoxide und Eisenhydroxide
20 - Farberden
2822 00 Kobaltoxide und Kobalthydroxide; handelsübliche Kobaltoxide
2823 00 Titanoxide
2824 -- Bleioxide; Minium (rote Mennige) und Orange-Mennige:
10 - Bleimonoxid (Lithargyrum, Massicot)
20 - Minium (rote Mennige) und Orange-Mennige
90 - andere
2825 -- Hydrazin und Hydroxylamin und deren anorganische Salze;
andere anorganische Basen;
andere Oxide, Hydroxide und Peroxide, der Metalle:
10 - Hydrazin und Hydroxylamin und deren anorganische Salze
20 - Lithiumoxid und Lithiumhydroxid
30 - Vanadiumoxide und Vanadiumhydroxide
40 - Nickeloxide und Nickelhydroxide
50 - Kupferoxide und Kupferhydroxide
60 - Germaniumoxide und Zirkoniumdioxid
70 - Molybdänoxide und Molybdänhydroxide
80 - Antimonoxide
90 - andere
V. Metallsalze und Metallperoxosalze der anorganischen Säuren
2826 -- Fluoride; Fluorosilicate, Fluoroaluminate und
andere komplexe Fluorsalze:
- Fluoride:
11 - - des Ammoniums oder des Natriums
12 - - des Aluminiums
19 - - sonstige
20 - Fluorosilicate des Natriums oder des Kaliums
30 - Natriumhexafluoroaluminat (synthetischer Kryolith)
90 - andere
2827 -- Chloride, Oxychloride und Hydroxychloride;
Bromide und Oxybromide; Iodide und Oxyiodide:
10 - Ammoniumchlorid
20 - Calciumchlorid
- andere Chloride:
31 - - des Magnesiums
32 - - des Aluminiums
33 - - des Eisens
34 - - des Cobalts
35 - - des Nickels
36 - - des Zinks
38 - - des Bariums
39 - - sonstige
- Oxychloride und Hydroxychloride:
41 - - des Kupfers
49 - - sonstige
- Bromide und Oxybromide:
51 - - Bromide des Natriums oder des Kaliums
59 - - sonstige
60 - Iodide und Oxyiodide
2828 -- Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite;
Hypobromite:
10 - handelsübliches Calciumhypochlorit und
andere Calciumhypochlorite
90 - andere
2829 -- Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate
und Periodate:
- Chlorate:
11 - - des Natriums
19 - - sonstige
90 - andere
2830 -- Sulfide, Polysulfide:
10 - Natriumsulfide
20 - Zinksulfid
30 - Cadmiumsulfid
90 - andere
2831 -- Dithionite und Sulfoxylate:
10 - des Natriums
90 - andere
2832 -- Sulfite; Thiosulfate:
10 - Natriumsulfite
20 - andere Sulfite
30 - Thiosulfate
2833 -- Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate):
- Natriumsulfate:
11 - - Dinatriumsulfat
19 - - sonstige
- andere Sulfate:
21 - - des Magnesiums
22 - - des Aluminiums
23 - - des Chroms
24 - - des Nickels
25 - - des Kupfers
26 - - des Zinks
27 - - des Bariums
29 - - sonstige
30 - Alaune
40 - Peroxosulfate (Persulfate)
2834 -- Nitrite; Nitrate:
10 - Nitrite
- Nitrate:
21 - - des Kaliums
22 - - des Bismuts
29 - - sonstige
2835 -- Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite),
Phosphate und Polyphosphate:
10 - Phosphinate (Hypophosphite) und Phosphonate (Phosphite)
- Phosphate:
22 - - Mono- und Dinatriumphosphate
23 - - Trinatriumphosphat
24 - - Kaliumphosphat
25 - - Calciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat)
26 - - andere Calciumphosphate
29 - - sonstige
- Polyphosphate:
31 - - Natriumtriphosphat (Natriumtripolyphosphat)
39 - - sonstige
2836 -- Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate);
handelsübliches Ammoniumcarbamat enthaltendes
Ammoniumcarbonat:
10 - handelsübliches Ammoniumcarbonat und andere
Ammoniumcarbonate
20 - Dinatriumcarbonat (Soda)
30 - Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat)
40 - Kaliumkarbonate
50 - Calciumcarbonat
60 - Bariumcarbonat
70 - Bleicarbonat
- andere:
91 - - Lithiumcarbonate
92 - - Strontiumcarbonat
99 - - sonstige
2837 -- Cyanide, Oxycyanide und komplexe Cyanide:
- Cyanide, Oxycyanide:
11 - - des Natriums
19 - - sonstige
20 - komplexe Cyanide
2838 00 Fulminate, Cyanate und Thiocyanate (Rhodanide)
2839 -- Silicate; handelsübliche Alkalimetallsilicate:
- des Natriums:
11 - - Natriummetasilicate
19 - - sonstige
20 - des Kaliums
90 - andere
2840 -- Borate; Peroxoborate (Perborate):
- Dinatriumtetraborat (raffinierter Borax):
11 - - wasserfrei
19 - - sonstiges
20 - andere Borate
30 - Peroxoborate (Perborate)
2841 -- Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide:
10 - Aluminate
20 - Chromate des Zinks oder des Bleis
30 - Natriumdichromat
40 - Kaliumdichromat
50 - andere Chromate und Dichromate; Peroxochromate
(60) - Manganite, Manganate und Permanganate:
61 - - Kaliumpermanganat
69 - - andere
70 - Molybdate
80 - Wolframate (Tungstate)
2842 -- Andere Salze der anorganischen Säuren oder
der Peroxosäuren, ausgenommen Azide:
10 - Doppelt oder Komplexsilicate
90 - andere
VI. Verschiedenes
2843 -- Kolloidale Edelmetalle; anorganische oder organische
Verbindungen der Edelmetalle auch von chemisch nicht
eindeutig bestimmter Konstitution; Amalgame der
Edelmetalle:
10 - kolloidale Edelmetalle
- Silberverbindungen:
21 - - Silbernitrat
29 - - sonstige
30 - Goldverbindungen
90 - andere Verbindungen; Amalgame
2844 -- Radioaktive chemische Elemente und radioaktive
Isotope (einschließlich spaltbare oder brütbare chemische
Elemente und Isotope), und deren Verbindungen; Mischungen
und Rückstände, die diese Erzeugnisse enthalten:
10 - natürliches Uran und seine Verbindungen;
Legierungen, Dispersionen (einschließlich
Cermets), keramische Erzeugnisse und Mischungen, die
natürliches Uran oder natürliche Uranverbindungen
enthalten
20 - an U 235 angereichertes Uran und seine Verbindungen;
Plutonium und seine Verbindungen; Legierungen,
Dispersionen (einschließlich Cermets), keramische
Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235 angereichertes
Uran, Plutonium oder Verbindungen dieser Stoffe enthalten
30 - an U 235 abgereichertes Uran und seine Verbindungen;
Thorium und seine Verbindungen; Legierungen, Dispersionen
einschließlich Cermets), keramische Erzeugnisse und
Mischungen, die an U 235 abgereichertes Uran, Thorium
oder Verbindungen dieser Stoffe enthalten
40 - radioaktive Elemente und Isotope und Verbindungen,
ausgenommen solche der Unternummern 2844 10, 2844 20 und
2844 30; Legierungen, Dispersionen (einschließlich
Cermets), keramische Erzeugnisse Mischungen, die diese
Elemente, Isotope oder Verbindungen enthalten;
radioaktive Rückstände
50 - ausgebrauchte (bestrahlte) Brennelemente von
Kernreaktoren
2845 -- Isotope, ausgenommen solche der Nummer 2844; anorganische
oder organische Verbindungen dieser Isotope, auch von
chemisch nicht eindeutig bestimmter Konstitution:
10 - Schweres Wasser (Deuteriumoxid)
90 - andere
2846 -- Anorganische oder organische Verbindungen der Metalle der
seltenen Erden, des Yttriums oder des Scandiums oder von
Mischungen dieser Metalle:
10 - Cerverbindungen
90 - andere
2847 00 Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff in feste Form
gebracht
2848 00 Phosphide, auch von chemisch nicht eindeutig bestimmter
Konstitution, ausgenommen Ferrophosphor
2849 -- Carbide, auch von chemisch nicht eindeutig bestimmter
Konstitution:
10 - des Calciums
20 - des Siliciums
90 - andere
2850 00 Hydride, Nitride, Azide, Silicide und Boride, auch von
chemisch nicht eindeutig bestimmter Konstitution,
ausgenommen Verbindungen, die auch Carbide der Nummer 2849
sind
2851 00 Andere anorganische Verbindungen (einschließlich
destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser und Wasser
ähnlicher Reinheit); flüssige Luft (einschließlich solcher,
der die Edelgase entzogen wurden); Preßluft; Amalgame,
ausgenommen Amalgame der Edelmetalle
Kapitel 29
Organische chemische Erzeugnisse
Anmerkungen
1 - Vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen
umfassen die Nummern dieses Kapitels nur:
a - isolierte organische Verbindungen von chemisch
eindeutig bestimmter Konstitution,
auch wenn sie Verunreinigungen enthalten;
b - Isomerengemische der gleichen organischen
Verbindung (auch wenn sie Verunreinigungen
enthalten), ausgenommen Isomerengemische (andere als
Stereoisomere) gesättigter oder ungesättigter
acyclischer Kohlenwasserstoffe (Kap. 27);
c - Erzeugnisse der Nummern 2936 bis 2939,
Zuckerether und Zuckerester sowie deren
Salze der Nummer 2940, und Erzeugnisse
der Nummer 2941, auch von chemisch nicht
eindeutig bestimmter Konstitution;
d - wässerige Lösungen der unter 1a bis 1c genannten
Erzeugnisse;
e - nichtwässerige Lösungen der unter 1a bis
1c genannten Erzeugnisse, soweit diese
Lösungen ausschließlich aus Sicherheits-
oder Transportgründen üblich und notwendig sind und
sofern das Lösungsmittel die Ware nicht für einen
bestimmten Verwendungszweck geeigneter macht als für
eine allgemeine Verwendung;
f - die unter 1 a bis 1 e angeführten Erzeugnisse, denen
ein für ihre Haltbarmachung oder ihren Transport
unerläßliches Stabilisierungsmittel (einschließlich
Antibackmittel) zugesetzt wurde;
g - die unter 1a bis 1f angeführten Erzeugnisse, denen
ein Antistaubmittel oder - zum leichteren Erkennen
oder aus Sicherheitsgründen - ein Farbstoff oder ein
Riechstoff zugesetzt wurde, sofern diese Zusätze die
Ware nicht für einen bestimmten Verwendungszweck
geeigneter machen als für eine allgemeine Verwendung;
h - folgende eingestellte Erzeugnisse für die Herstellung
von Azofarbstoffen: Diazoniumsalze,
Kupplungskomponenten für diese Salze, und
diazotierbare Amine und ihre Salze.
2 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Waren der Nummer 1504 und rohes Glycer in der Nummer
1520;
b - Ethylalkohol (Nr. 2207 oder 2208);
c - Methan und Propan (Nr. 2711);
d - die in der Anmerkung 2 zum Kapitel 28 angeführten
Kohlenstoffverbindungen;
e - Harnstoff (Nr. 3102 oder 3105);
f - pflanzliche oder tierische Färbemittel (Nr. 3203),
synthetische organische Färbemittel, synthetische
organische Erzeugnisse, wie sie als fluoreszierende
Aufhellungsmittel oder als Luminophore verwendet
werden (Nr. 3204), sowie Farben und andere
Färbemittel in Formen oder Aufmachungen für
den Kleinverkauf (Nr. 3212);
g - Enzyme (Nr. 3507);
h - Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Stoffe,
für die Verwendung als Brennstoff zu Tabletten,
Stäbchen oder ähnlichem geformt, sowie flüssige
Brennstoffe und Brennstoffe aus verflüssigten Gasen,
in Behältnissen wie sie für Füllungen oder
Nachfüllungen für Feuerzeuge oder ähnliche Anzünder
verwendet werden, mit einem Fassungsvermögen von
300 cm3 oder weniger (Nr. 3606);
i - Füllungen für Feuerlöschgeräte oder in Form von
Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben aufgemachte
Erzeugnisse der Nummer 3813, sowie Tintenentferner in
Aufmachungen für den Kleinverkauf der Nummer 3824;
k - optische Elemente, z. B. aus Ethylendiamintartrat
(Nr. 9001).
3 - Kommen für die Einreihung von Erzeugnissen zwei oder mehr
Nummern dieses Kapitels in Betracht, dann sind sie in die
letzte der in Betracht kommenden Nummern einzureihen.
4 - In den Nummern 2904 bis 2906, 2908 bis 2911 und 2913 bis
2920 umfaßt jede Bezugnahme auf Halogen-, Sulfo-, Nitro-
und Nitrosoderivate auch die betreffenden gemischten
Derivate (z. B. Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo-
oder Nitrosulfohalogenderivate).
Nitro- oder Nitrosogruppen sind nicht als
Stickstoffunktionen im Sinn der Nummer 2929 anzusehen.
Bei den Nummern 2911, 2912, 2914, 2918 und 2922
beschränkt sich der Ausdruck „Sauerstoffunktionen'' auf
jene Funktionen (charakteristische organische Gruppen,
die Sauerstoff enthalten), die in den Nummern 2905
bis 2920 genannt sind.
5 - a - Ester, die aus organischen Verbindungen mit
Säurefunktion der Unterkapitel I bis VII mit
organischen Verbindungen der gleichen Unterkapitel
gebildet wurden, sind in die Nummer jener dieser
Verbindungen einzureihen, die in der Nummernfolge
dieser Unterkapitel zuletzt steht.
b - Ester des Ethylalkohols mit organischen Verbindungen
mit Säurefunktion der Unterkapitel I bis VII sind in
jene Nummer einzureihen, die für die entsprechende
Verbindung mit Säurefunktion in Betracht kommt.
c - Abgesehen von der Anmerkung 1 zum Abschnitt VI und
Anmerkung 2 zum Kapitel 28 sind:
1 - anorganische Salze von organischen Verbindungen,
solche wie Verbindungen mit Säure-, Phenol- oder
Enolfunktion sowie organische Basen der
Unterkapitel I bis X oder der Nummer 2942 in die
betreffende Nummer der organischen Verbindung
einzureihen;
2 - Salze, die zwischen den organischen Verbindungen
der Unterkapitel I bis X oder der Nummer 2942
gebildet wurden, sind in die der Nummernfolge
nach letzte Nummer dieses Kapitels einzureihen,
die für die Base oder Säure (einschließlich der
Verbindungen mit Phenol- oder Enolfunktion), aus
denen sie gebildet wurden, zuständig ist.
d - Metallalkoholate sind wie die entsprechenden Alkohole
zu tarifieren, ausgenommen solche von Ethylalkohol
(Nr. 2905).
e - Halogenide der Carbonsäuren sind wie die
entsprechenden Säuren zu tarifieren.
6 - Die Verbindungen der Nummern 2930 und 2931 sind
organische Verbindungen, deren Moleküle außer
Wasserstoff-, Sauerstoff- oder Stickstoffatomen andere
unmittelbar an den Kohlenstoff gebundene Nichtmetall-
oder Metallatome (z. B. Schwefel, Arsen, Quecksilber oder
Blei) enthalten.
Die Nummern 2930 (organische Schwefelverbindungen) und
2931 (andere organisch-anorganische Verbindungen)
umfassen nicht solche Sulfo- oder Halogenderivate
(einschließlich gemischte Derivate), die, außer
Wasserstoff, Sauerstoff und Stickstoff, unmittelbarer
Bindung an den Kohlenstoff nur Schwefel- oder
Halogenatome enthalten, die ihnen den Charakter von
Sulfo- oder Halogenderivaten (einschließlich gemischter
Derivate) verleihen.
7 - Die Nummern 2932, 2933 und 2934 umfassen nicht Epoxide
mit dreigliedrigem Ring, Ketonperoxide, cyclische
Polymere der Aldehyde oder der Thioaldehyde, Anhydride
der mehrbasischen Carbonsäuren, cyclische Ester der
mehrwertigen Alkohole oder Phenole mit mehrbasischen
Säuren oder Imiden von mehrbasischen Säuren.
Diese Bestimmung gilt nur dann, wenn die im Ring
befindlichen Heteroatome ausschließlich von der
Cyclisierungsfunktion oder den hier genannten Funktionen
herrühren.
Anmerkung zu den Unternummern
1 - Innerhalb einer Nummer dieses Kapitels sind Derivate von
chemischen Verbindungen (oder Gruppen chemischer
Verbindungen) in dieselbe Unternummer wie die Verbindung
(oder Gruppe von Verbindungen) einzureihen,
vorausgesetzt, daß sie nicht von einer anderen
Unternummer genauer erfaßt werden und bei den in Betracht
kommenden Unternummern keine Unternummer „andere'' oder
„sonstige'' aufscheint.
I. Kohlenwasserstoffe und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate
2901 -- Acyclische Kohlenwasserstoffe:
10 - gesättigte
- ungesättigte:
21 - - Ethylen
22 - - Propen (Propylen)
23 - - Buten (Butylen) und dessen Isomere
24 - - Buta-1,3-dien und Isopren
29 - - sonstige
2902 -- Cyclische Kohlenwasserstoffe:
- Cyclane, Cyclene und Cycloterpene:
11 - - Cyclohexan
19 - - sonstige
20 - Benzol
30 - Toluol
- Xylole:
41 - - o-Xylol
42 - - m-Xylol
43 - - p-Xylol
44 - - Xylol-Isomerengemische
50 - Styrol
60 - Ethylbenzol
70 - Cumol
90 - andere
2903 -- Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe:
- gesättigte Chlorderivate der acyclischen
Kohlenwasserstoffe:
11 - - Chlormethan (Methylchlorid) und Chlorethan
(Ethylchlorid)
12 - - Dichlormethan (Methylenchlorid)
13 - - Chloroform (Trichlormethan)
14 - - Kohlenstofftetrachlorid (Tetrachlorkohlenstoff)
15 - - 1,2-Dichlorethan (Ethylendichlorid)
16 - - 1,2-Dichlorpropan (Propylendichlorid) und Dichlorbutane
19 - - sonstige
- ungesättigte Chlorderivate der acyclischen
Kohlenwasserstoffe:
21 - - Vinylchlorid (Chlorethylen)
22 - - Trichlorethylen
23 - - Tetrachlorethylen (Perchlorethylen)
29 - - sonstige
30 - Fluor-, Brom- oder Iodderivate der acyclischen
Kohlenwasserstoffe
(40) - Halogenderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe, die
zwei oder mehr verschiedene Halogene enthalten:
41 - - Trichlorfluormethan
42 - - Dichlordifluormethan
43 - - Trichlortrifluorethane
44 - - Dichlortetrafluorethane und Chlorpentafluorethan
45 - - andere perhalogenierte Derivate, nur Fluor und Chlor
enthaltend
46 - - Bromchlordifluormethan, Bromtrifluormethan und
Dibromtetrafluorethane
47 - - andere perhalogenierte Derivate
49 - - sonstige
51 - - 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan
59 - - sonstige
- Halogenderivate der aromatischen Kohlenwasserstoffe:
61 - - Chlorbenzol, o-Dichlorbenzol und p-Dichlorbenzol
62 - - Hexachlorbenzol und DDT
(1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan)
69 - - sonstige
2904 -- Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe,
auch halogeniert:
10 - Derivate, die nur Sulfogruppen enthalten, deren Salze und
Ethylester
20 - Derivate, die nur Nitro- oder nur Nitrosogruppen
enthalten
90 - andere
II. Alkohole und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
2905 -- Acyclische Alkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
- einwertige gesättigte Alkohole:
11 - - Methanol (Methylalkohol)
12 - - Propan-1-ol (Propylalkohol) und Propan-2-ol
(Isopropylalkohol)
13 - - Butan-1-ol (n-Butylalkohol)
14 - - sonstige Butanole
15 - - Pentanol (Amylalkohol) und dessen Isomere
16 - - Octanol (Octylalkohol) und dessen Isomere
17 - - Dodecan-1-ol (Laurylalkohol), Hexadekan-1-ol
(Cetylalkohol) und Octadekan-1-ol (Stearylalkohol)
19 - - sonstige
- einwertige ungesättigte Alkohole:
22 - - acyclische Terpenalkohole
29 - - sonstige
- zweiwertige Alkohole (Diole):
31 - - Ethylenglykol (Ethandiol)
32 - - Propylenglykol (Propan-1,2-diol)
39 - - sonstige
- andere mehrwertige Alkohole:
41 - - 2-Ethyl-2(hydroxymethyl)propan-1,3-diol
(Trimethylolpropan)
42 - - Pentaerythrit
43 - - Mannit
44 - - D-Glucit (Sorbit)
45 - - Glycerin
49 - - sonstige
50 - Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate, der
acyclischen Alkohole
2906 -- Cyclische Alkohole und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
- cyclanische, cyclenische oder cycloterpenische Alkohole:
11 - - Menthol
12 - - Cyclohexanol, Methylcyclohexanole und
Dimethylcyclohexanole
13 - - Sterine und Inosite
14 - - Terpineole
19 - - sonstige
- aromatische Alkohole:
21 - - Benzylalkohol
29 - - sonstige
III. Phenole, Phenolalkohole und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate
2907 -- Phenole; Phenolalkohole:
- einwertige Phenole:
11 - - Phenol (Hydroxybenzol) und dessen Salze
12 - - Kresole und deren Salze
13 - - Octylphenol, Nonylphenol und deren Isomere; deren Salze
14 - - Xylenole und deren Salze
15 - - Naphthole und deren Salze
19 - - sonstige
- mehrwertige Phenole:
21 - - Resorcin und dessen Salze
22 - - Hydrochinon und dessen Salze
23 - - 4,4'-Isopropylidendiphenol (Bisphenol A,
Diphenylolpropan) und dessen Salze
29 - - sonstige
30 - Phenolalkohole
2908 -- Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Phenole
oder Phenolalkohole:
10 - Derivate, die nur Halogene enthalten, und deren Salze
20 - Derivate, die nur Sulfogruppen enthalten, deren Salze
und Ester
90 - andere
IV. Ether, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide, Epoxide mit dreigliedrigem Ring, Acetale und Halbacetale; deren Halogen-, Sulfo-,
Nitro- oder Nitrosoderivate
2909 -- Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole,
Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch von
chemisch nicht eindeutig bestimmter Konstitution) und
deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:
- acyclische Ether und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
11 - - Diethylether
19 - - sonstige
20 - cyclanische, cyclenische oder cycloterpenische Ether und
deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
30 - aromatische Ether und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate
- Etheralkohole und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
41 - - 2,2'-Oxydiethanol (Diethylenglykol, Digol)
42 - - Monomethylether des Ethylenglykols oder des
Diethylenglykols
43 - - Monobutylether des Ethylenglykols oder des
Diethylenglykols
44 - - andere Monoalkylether des Ethylenglykols oder des
Diethylenglykols
49 - - sonstige
50 - Etherphenole, Etheralkoholphenole und deren Halogen-,
Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
60 - Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide und deren
Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
2910 -- Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether, mit
dreigliedrigem Ring, und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro-
oder Nitrosoderivate:
10 - Oxiran (Ethylenoxid)
20 - Methyloxiran (Propylenoxid)
30 - 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin)
90 - andere
2911 00 Acetale und Halbacetale, auch mit anderen
Sauerstoffunktionen, und deren Halogen-,
Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
V. Verbindungen mit Aldehydfunktion
2912 -- Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoffunktionen; cyclische
Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd:
- acyclische Aldehyde ohne andere Sauerstoffunktionen:
11 - - Methanal (Formaldehyd)
12 - - Ethanal (Acetaldehyd)
13 - - Butanal (Butyraldehyd, normales Isomer)
19 - - sonstige
- cyclische Aldehyde ohne andere Sauerstoffunktionen:
21 - - Benzaldehyd
29 - - sonstige
30 - Aldehydalkohole
- Aldehydether, Aldehydphenole und Aldehyde mit anderen
Sauerstoffunktionen:
41 - - Vanillin (4-Hydroxy-3-methoxybenzaldehyd)
42 - - Ethylvanillin (3-Ethoxy-4-hydroxybenzaldehyd)
49 - - sonstige
50 - cyclische Polymere der Aldehyde
60 - Paraformaldehyd
2913 00 Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der
Erzeugnisse der Nummer 2912
VI. Verbindungen mit Keton- oder Chinonfunktion
2914 -- Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoffunktionen,
und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:
- acyclische Ketone ohne andere Sauerstoffunktionen:
11 - - Aceton
12 - - Butanon (Methylethylketon)
13 - - 4-Methylpentan-2-on (Methylisobutylketon)
19 - - sonstige
- cyclanische, cyclenische oder cycloterpenische Ketone
ohne andere Sauerstoffunktionen:
21 - - Campher
22 - - Cyclohexanon und Methylcyclohexanone
23 - - Jonone und Methyljonone
29 - - sonstige
(30) - aromatische Ketone ohne andere Sauerstoffunktionen:
31 - - Phenylaceton (1-Phenylpropan-2-on)
39 - - andere
40 - Ketonalkohole und Ketonaldehyde
50 - Ketonphenole und Ketone mit anderen Sauerstoffunktionen
- Chinone:
61 - - Anthrachinon
69 - - sonstige
70 - Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
VII. Carbonsäuren und deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und
Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
2915 -- Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; deren Halogen-,
Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:
- Ameisensäure, deren Salze und Ester:
11 - - Ameisensäure
12 - - Salze der Ameisensäure
13 - - Ester der Ameisensäure
- Essigsäure und deren Salze; Essigsäureanhydrid:
21 - - Essigsäure
22 - - Natriumacetat
23 - - Cobaltacetate
24 - - Essigsäureanhydrid
29 - - sonstige
- Ester der Essigsäure:
31 - - Ethylacetat
32 - - Vinylacetat
33 - - n-Butylacetat
34 - - Isobutylacetat
35 - - 2-Ethoxyethylacetat
39 - - sonstige
40 - Mono-, Di- oder Trichloressigsäuren, deren Salze und
Ester
50 - Propionsäure, deren Salze und Ester
60 - Buttersäuren und Valeriansäuren, deren Salze und Ester
70 - Palmitinsäure und Stearinsäure, deren Salze und Ester
90 - andere
2916 -- Ungesättigte acyclische Monocarbonsäure und cyclische
Monocarbonsäuren, deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und
Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
- ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren, deren
Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und deren
Derivate:
11 - - Acrylsäure und deren Salze
12 - - Ester der Acrylsäure
13 - - Methacrylsäure und deren Salze
14 - - Ester der Methacrylsäure
15 - - Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure, deren Salze und
Ester
19 - - sonstige
20 - cyclanische, cyclenische oder cycloterpenische
Monocarbonsäuren, deren Anhydride, Halogenide, Peroxide,
Peroxysäuren und deren Derivate
- aromatische Monocarbonsäuren, deren
Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und deren
Derivate:
31 - - Benzoesäure, deren Salze und Ester
32 - - Benzoylperoxid und Benzoylchlorid
33 - - Phenylessigsäure, deren Salze und Ester
34 - - Phenylessigsäure und deren Salze
35 - - Ester der Phenylessigsäure
39 - - sonstige
2917 -- Polycarbonsäuren, deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und
Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
- acyclische Polycarbonsäuren, deren Anhydride, Halogenide,
Peroxide, Peroxysäuren und deren Derivate:
11 - - Oxalsäure, deren Salze und Ester
12 - - Adipinsäure, deren Salze und Ester
13 - - Azelainsäure und Sebacinsäure, deren Salze und Ester
14 - - Maleinsäureanhydrid
19 - - sonstige
20 - cyclanische, cyclenische oder cycloterpenische
Polycarbonsäuren, deren Anhydride, Halogenide, Peroxide,
Peroxysäuren und deren Derivate
- aromatische Polycarbonsäuren, deren Anhydride,
Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und deren Derivate:
31 - - Dibutylorthophthalate
32 - - Dioctylorthophthalate
33 - - Dinonyl- oder Didecylorthophthalate
34 - - andere Ester der Orthophthalsäure
35 - - Phthalsäureanhydrid
36 - - Terephthalsäure und deren Salze
37 - - Dimethylterephthalat
39 - - sonstige
2918 -- Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoffunktionen und deren
Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; deren
Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:
- Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, aber ohne andere
Sauerstoffunktion, deren Anhydride, Halogenide, Peroxide,
Peroxysäuren und deren Derivate:
11 - - Milchsäure, deren Salze und Ester
12 - - Weinsäure
13 - - Salze und Ester der Weinsäure
14 - - Citronensäure
15 - - Salze und Ester der Citronensäure
16 - - Gluconsäure, deren Salze und Ester
17 - - Phenylglykolsäure (Mandelsäure), deren Salze und Ester
19 - - sonstige
- Carbonsäuren mit Phenolfunktion, aber ohne andere
Sauerstoffunktion, deren Anhydride, Halogenide, Peroxide,
Peroxysäuren und deren Derivate:
21 - - Salicylsäure und deren Salze
22 - - o-Acetylsalicylsäure, deren Salze und Ester
23 - - sonstige Ester der Salicylsäure und deren Salze
29 - - sonstige
30 - Carbonsäuren mit Aldehyd- oder Ketonfunktion, ohne andere
Sauerstoffunktion, deren Anhydride, Halogenide, Peroxide,
Peroxysäuren und deren Derivate
90 - andere
VIII. Ester der anorganischen Säuren, deren Salze und Halogen-,
Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
2919 00 Ester der Phosphorsäuren, deren Salze und Lactophosphate;
deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
2920 -- Ester der anderen anorganischen Säuren (ausgenommen Ester
der Halogenwasserstoffsäuren) und deren Salze; deren
Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:
10 - Thiophosphorsäureester (Phosphorothioate) und deren
Salze; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate
90 - andere
IX. Verbindungen mit Stickstoffunktionen
2921 -- Verbindungen mit Aminofunktion:
- acyclische Monoamine und deren Derivate; deren Salze:
11 - - Mono-, Di- und Trimethylamin und deren Salze
12 - - Diethylamin und dessen Salze
19 - - sonstige
- acyclische Polyamine und deren Derivate; deren Salze:
21 - - Ethylendiamin und dessen Salze
22 - - Hexamethylendiamin und dessen Salze
29 - - sonstige
30 - cyclanische, cyclenische oder cycloterpenische Mono- oder
Polyamine und deren Derivate; deren Salze
- aromatische Monoamine und deren Derivate; deren Salze:
41 - - Anilin und dessen Salze
42 - - Anilinderivate und deren Salze
43 - - Toluidine und deren Derivate; deren Salze
44 - - Diphenylamin und dessen Derivate; deren Salze
45 - - 1-Naphthylamin (alpha-Naphthylamin), 2-Naphthylamin
(beta-Naphthylamin) und deren Derivate; deren Salze
49 - - sonstige
51 - - o-, m- und p-Phenylendiamin, Diaminotoluole und deren
Derivate; deren Salze
59 - - sonstige
2922 -- Aminoverbindungen mit Sauerstoffunktionen:
(10) - Aminoalkohole, ausgenommen solche, die mehr als eine
Art von Sauerstoffunktion enthalten, deren Ether und
Ester; deren Salze:
11 - - Monoethanolamin und dessen Salze
12 - - Diethanolamin und dessen Salze
13 - - Triethanolamin und dessen Salze
19 - - sonstige
(20) - Aminonaphthole, ausgenommen solche, die mehr als eine
Art von Sauerstoffunktion enthalten, deren Ether und
Ester; deren Salze:
21 - - Aminoydroxynaphthalinsulfonsäuren und deren Salze
22 - - Anisidine, Dianisidine und Phenetidine und deren Salze
29 - - sonstige
30 - Aminoaldehyde, Aminoketone und Aminochinone, ausgenommen
solche, die mehr als eine Art von Sauerstoffunktion
enthalten; deren Salze
(40) - Aminosäuren, ausgenommen solche, die mehr als eine Art
von Sauerstoffunktion enthalten, und deren Ester; deren
Salze:
41 - - Lysin und dessen Ester; deren Salze
42 - - Glutaminsäure und deren Salze
43 - - Anthranilsäure und deren Salze
49 - - sonstige
50 - Aminoalkoholphenole, Aminophenolsäuren und andere
Aminoverbindungen mit Sauerstoffunktionen
2923 -- Quaternäre Ammoniumsalze und Ammoniumhydroxide; Lecithine
und andere Phosphoraminolipoide:
10 - Cholin und dessen Salze
20 - Lecithine und andere Phosphoaminolipoide
90 - andere
2924 -- Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion;
Amidoverbindungen der Kohlensäure:
10 - acyclische Amide (einschließlich acyclische Carbamate)
und deren Derivate; deren Salze
- cyclische Amide (einschließlich cyclische Carbamate) und
deren Derivate; deren Salze:
21 - - Unreine und deren Derivate; deren Salze
22 - - 2-Acetamidobenzoesäure
29 - - sonstige
2925 -- Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion (einschließlich
Saccharin und dessen Salze) oder mit Iminfunktion:
- Imide und deren Derivate; deren Salze:
11 - - Saccharin und dessen Salze
19 - - sonstige
20 - Imine und deren Derivate; deren Salze
2926 -- Verbindungen mit Nitrilfunktion:
10 - Acrylnitril
20 - 1-Cyanoguanidin (Dicyandiamid)
90 - andere
2927 00 Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen
2928 00 Organische Derivate des Hydrazins oder des Hydroxylamins
2929 -- Verbindungen mit anderen Stickstoffunktionen:
10 - Isocyanate
90 - andere
X. Organisch-anorganische Verbindungen, heterocyclische Verbindungen,
Nucleinsäuren und Salze, sowie Sulfonamide
2930 -- Organische Schwefelverbindungen:
10 - Dithiocarbonate (Xanthate, Xanthogenate)
20 - Thiocarbamate und Dithiocarbamate
30 - Thiurammono-, di- oder tetrasulfide
40 - Methionin
90 - andere
2931 00 Andere organisch-anorganische Verbindungen
2932 -- Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder mehreren
Sauerstoffheteroatomen:
- Verbindungen mit nicht kondensiertem
(auch hydriertem) Furanring in der Struktur:
11 - - Tetrahydrofuran
12 - - 2-Furaldehyd (Furfuraldehyd)
13 - - Furfurylalkohol und Tetrahydrofurfurylalkohol
19 - - sonstige
- Lactone:
21 - - Cumarin, Methylcumarine und Ethylcumarine
29 - - sonstige Lactone
(90) - andere:
91 - - Isosafrol
92 - - 1-(1,3-Benzodioxol-5-yl)propan-2-on
93 - - Piperonal
94 - - Safrol
99 - - sonstige
2933 -- Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder mehreren
Stickstoffheteroatomen:
- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch hydriertem)
Pyrazolring in der Struktur:
11 - - Phenazon (Antipyrin) und dessen Derivate
19 - - sonstige
- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch hydriertem)
Imidazolring in der Struktur:
21 - - Hydantoin und dessen Derivate
29 - - sonstige
- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch hydriertem)
Pyridinring in der Struktur:
31 - - Pyridin und dessen Salze
32 - - Piperidin und dessen Salze
39 - - sonstige
40 - Verbindungen mit einem Chinolin- oder
Isochinolinringsystem (auch hydriert), nicht weiter
kondensiert
- Verbindungen mit Pyrimidinring (auch hydriert) oder
Piperazinring in der Struktur; Nucleinsäuren und deren
Salze:
(50) - Verbindungen mit Pyrimidinring (auch hydriert) oder
Piperazinring in der Struktur:
51 - - Malonylharnstoff (Barbitursäure) und dessen Derivate;
deren Salze
59 - - sonstige
- Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch hydriertem)
Triazinring in der Struktur:
61 - - Melamin
69 - - sonstige
- Lactame:
71 - - 6-Hexanlactam (epsilon-Caprolactam)
79 - - sonstige Lactame
90 - andere
2934 -- Nucleinsäuren und deren Salze; andere heterocyclische
Verbindungen:
10 - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch hydriertem)
Thiazolring in der Struktur
20 - Verbindungen mit einem Benzothiazolringsystem (auch
hydriert), nicht weiter kondensiert
30 - Verbindungen mit einem Phenothiazinringsystem (auch
hydriert), nicht weiter kondensiert
90 - andere
2935 00 Sulfonamide
XI. Provitamine, Vitamine und Hormone
2936 -- Provitamine und Vitamine, natürliche oder synthetisch
hergestellte (einschließlich natürliche Konzentrate), sowie
deren hauptsächlich als Vitamine verwendeten Derivate, alle
diese auch untereinander gemischt, auch in Lösungsmitteln
aller Art:
10 - Provitamine, ungemischt
- Vitamine und deren Derivate, ungemischt:
21 - - Vitamine A und deren Derivate
22 - - Vitamin B tief 1 und dessen Derivate
23 - - Vitamin B tief 2 und dessen Derivate
24 - - D- oder DL-Pantothensäure (Vitamin B tief 3 oder
Vitamin B tief 5)
und deren Derivate
25 - - Vitamin B tief 6 und dessen Derivate
26 - - Vitamin B tief 12 und dessen Derivate
27 - - Vitamin C und dessen Derivate
28 - - Vitamin E und dessen Derivate
29 - - sonstige Vitamine und deren Derivate
90 - andere, einschließlich natürliche Konzentrate
2937 -- Hormone, natürliche oder synthetisch hergestellte; ihre
hauptsächlich als Hormone verwendeten Derivate; andere
hauptsächlich als Hormone verwendete Steroide:
10 - Hormone des Hypophysenvorderlappens oder ähnliche
Hormone, und deren Derivate
- Hormone der Nebennierenrinde und deren Derivate:
21 - - Cortison, Hydrocortison, Prednison
(Dehydrocortison) und Prednisolon
(Dehydrohydrocortison)
22 - - Halogenderivate der Hormone der Nebennierenrinde
29 - - sonstige
- andere Hormone und deren Derivate, andere hauptsächlich
als Hormone verwendete Steroide:
91 - - Insulin und dessen Salze
92 - - Oestrogene und Gestagene
99 - - sonstige
XII. Glycoside und pflanzliche Alkaloide, natürliche oder synthetisch hergestellte, deren Salze, Ether, Ester und andere Derivate
2938 -- Glycoside, natürliche oder synthetisch hergestellte, deren
Salze, Ether, Ester und andere Derivate:
10 - Rutosid (Rutin) und dessen Derivate
90 - andere
2939 -- Pflanzliche Alkaloide, natürliche oder synthetisch
hergestellte, deren Salze, Ether, Ester und
andere Derivate:
10 - Opium-Alkaloide und deren Derivate; deren Salze
- China-Alkaloide und deren Derivate; deren Salze:
21 - - Chinin und dessen Salze
29 - - sonstige
30 - Coffein und dessen Salze
(40) - Ephedrine und deren Salze
41 - - Ephedrin und dessen Salze
42 - - Pseudoephedrin (INN) und dessen Salze
49 - - andere
50 - Theophyllin und Aminophyllin (Theophyllin-Ethylendiamin)
und deren Derivate; deren Salze
(60) - Mutterkorn-Alkaloide und deren Derivate; deren Salze:
61 - - Ergometrin (INN) und dessen Salze
62 - - Ergotamin (INN) und dessen Salze
63 - - Lysergsäure und deren Salze
69 - - andere
70 - Nicotin und dessen Salze
90 - andere
XIII. Andere organische Verbindungen
2940 00 Zucker, chemisch rein, ausgenommen Saccharose, Lactose,
Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether und
Zuckerester und deren Salze, ausgenommen Erzeugnisse der
Nummer 2937, 2938 oder 2939
2941 -- Antibiotika:
10 - Penicilline und deren Derivate mit
Penicillansäurestruktur; deren Salze
20 - Streptomycine und deren Derivate; deren Salze
30 - Tetracycline und deren Derivate; deren Salze
40 - Chloramphenicol und dessen Derivate; deren Salze
50 - Erythromycin und dessen Derivate; deren Salze
90 - andere
2942 00 Andere organische Verbindungen
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