Anlage1 Harmonisiertes System

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1992

Kapitel 90

Anlage1

Optische, photographische, kinematographische, Meß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische oder chirurgische Instrumente und Apparate; Teile und Zubehör dieser Waren

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Waren für technische Zwecke, wie sie in Maschinen und

Geräten verwendet werden, aus vulkanisiertem

Kautschuk (ausgenommen Hartkautschuk) (Nr. 4016), aus

Leder- oder Kunstleder (Nr. 4204) oder aus

Spinnstoffen (Nr. 5911);

b - Stützgürtel und andere Waren zum Stützen, aus

Spinnstoffen, deren beabsichtigte Stütz- oder

Halftefunktion für die Organe ausschließlich

auf ihrer Elastizität beruht (z. B.

Schwangerschaftsgürtel, Thoraxbandagen,

Abdominalbandagen, Gelenksbandagen, Stützbandagen für

Muskeln) (Abschn. XI);

c - feuerfeste Waren der Nummer 6903; keramische Waren

für Laboratorien sowie für chemische oder technische

Zwecke der Nummer 6909;

d - Spiegel aus Glas, nicht optisch bearbeitet, der

Nummer 7009 oder Spiegel aus unedlen Metallen oder

Edelmetallen, soweit sie nicht den Charakter von

optischen Elementen besitzen, der Nummer 8306 oder

des Kapitels 71;

e - Glaswaren der Nummer 7007, 7008, 7011, 7014, 7015

oder 7017;

f - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn

der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen

Metallen (Abschn. XV) und ähnliche Teile aus

Kunststoffen (Kap. 39);

g - Pumpen mit Flüssigkeitszähler oder -messer der

Nummer 8413; Zähl- und Kontrollwaagen sowie gesondert

zur Abfertigung gestellte Gewichte für Waagen

(Nr. 8423); Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben

oder Fördern (Nrn. 8425 bis 8428); Papier- und

Pappeschneidmaschinen aller Art (Nr. 8441);

Vorrichtungen zum Einstellen der Werkstücke oder

Werkzeuge an Werkzeugmaschinen der Nummer 8466,

einschließlich solcher mit optischer

Ablesevorrichtung (z. B. optische Teilköpfe),

ausgenommen jedoch rein optische Instrumente (z. B.

Zentrierfernrohre, Fluchtfernrohre, Rechenmaschinen

(Nr. 8470); Druckreduzierventile sowie andere Ventile

und Armaturen (Nr. 8481);

h - Scheinwerfer, wie sie für Fahrräder oder

Kraftfahrzeuge verwendet werden (Nr. 8512); tragbare

elektrische Leuchten der Nummer 8513,

kinematographische Tonaufnahme-, Tonwiedergabe- und

Tonkopiergeräte (Nrn. 8519 und 8520); Tonköpfe

(Nr. 8522); Radargeräte, Funknavigationsgeräte und

Funkfernsteuergeräte (Nr. 8526); innenverspiegelte

Scheinwerferlampen der Nummer 8539, optische

Lichtleitkabel der Nummer 8544;

i - Scheinwerfer der Nummer 9405;

k - Waren des Kapitels 95;

l - Hohlmaße, die nach stofflicher Beschaffenheit

einzureihen sind;

m - Spulen, Rollen oder ähnliche Materialträger (nach

stofflicher Beschaffenheit einzureihen, z. B.

Nr. 3923 oder Abschn. XV).

2 - Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden

Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör von Maschinen,

Apparaten, Instrumenten oder Waren dieses Kapitels nach

folgenden Regeln einzureihen:

a - Teile und Zubehör, die selbst Waren einer der Nummern

dieses Kapitels oder der Kapitel 84, 85 und 91

(ausgenommen der Nrn. 8485, 8548 und 9033)

darstellen, gehören in diese Nummern, gleichgültig,

für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder

Instrumente die Teile bestimmt sind;

b - andere Teile und anderes Zubehör werden, wenn sie

ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte

Maschine, ein bestimmtes Instrument oder einen

bestimmten Apparat oder für mehrere Maschinen,

Apparate oder Instrumente der gleichen Nummer

(einschließlich Maschinen, Instrumente und Apparate

der Nrn. 9010, 9013 oder 9031), geeignet sind, in die

Nummer dieser Maschinen, Instrumente oder Apparate

eingereiht;

c - andere Teile und anderes Zubehör sind in die

Nummer 9033 einzureihen.

3 - Die Bestimmungen der Anmerkung 4 zum Abschnitt XVI gelten

sinngemäß auch für dieses Kapitel.

4 - Nicht in die Nummer 9005 gehören Zielfernrohre für

Waffen, Periskope und Unterseeboote oder Panzerkampfwagen

oder Fernrohre für Maschinen, Vorrichtungen, Instrumente

oder Apparate dieses Kapitels oder des Abschnitts XVI;

solche Fernrohre und Periskope sind in die Nummer 9013

einzureihen.

5 - Optische Instrumente, Vorrichtungen oder Maschinen zum

Messen oder Kontrollieren, für die sowohl die Nummer 9013

als auch die Nummer 9031 in Betracht käme, gehören in die

Nummer 9031.

6 - In die Nummer 9032 gehören nur:

a - Instrumente und Apparate zum selbsttätigen Regeln

der Durchflußmenge, der Standhöhe, des Druckes oder

anderer veränderlicher Größen von Flüssigkeiten oder

Gasen oder zur selbsttätigen Kontrolle der

Temperatur, auch wenn deren Arbeitsweise auf einer

elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit der zu

regelnden Größe ändert; und

b - selbsttätige Regler für elektrische Größen sowie

Instrumente oder Apparate zum selbsttätigen Regeln

nichtelektrischer Größen, wenn deren Arbeitsweise auf

einer elektrischen Erscheinung beruht, die sich mit

der zu regelnden Größe ändert.

9001 -- Optische Fasern und optische Faserbündel, optische

Faserkabel, andere als die der Nummer 8544; Folien und

Platten aus polarisierenden Stoffen; Linsen (einschließlich

Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische

Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefaßt, ausgenommen

nicht optisch bearbeitete Elemente aus Glas:

10 - optische Fasern, optische Faserbündel und -kabel

20 - Folien und Platten aus polarisierenden Stoffen

30 - Kontaktlinsen

40 - Brillengläser aus Glas

50 - Brillengläser aus anderen Stoffen

90 - andere

9002 -- Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus

Stoffen aller Art, gefaßt, für Instrumente oder Apparate,

ausgenommen nicht optisch bearbeitete Elemente aus Glas:

- Objektive:

11 - - für Kameras, Projektoren oder für photographische oder

kinematographische Vergrößerungs- oder

Verkleinerungsapparate

19 - - sonstige

20 - Filter

90 - andere

9003 -- Fassungen für Brillen, Schutzbrillen oder ähnliche Waren;

Teile davon:

- Fassungen:

11 - - aus Kunststoffen

19 - - aus anderen Stoffen

90 - Teile

9004 -- Brillen, Schutzbrillen und ähnliche Waren, zur Korrektur

und zum Schutz der Augen oder für andere Zwecke:

10 - Sonnenbrillen

90 - andere

9005 -- Ferngläser, Fernrohre, astronomische Fernrohre, optische

Teleskope und Gestelle dafür; andere astronomische

Instrumente und Gestelle dafür, ausgenommen jedoch

Instrumente, Apparate und Geräte für die Radioastronomie:

10 - binokulare Ferngläser

80 - andere Instrumente:

90 - Teile und Zubehör (einschließlich Gestelle)

9006 -- Photographische (andere als kinematographische)

Aufnahmeapparate; photographische Blitzlichtgeräte und

Photoblitzlichtlampen, andere als Entladungslampen der

Nummer 8539:

10 - Aufnahmeapparate, wie sie für die Herstellung von

Druckplatten oder Druckzylindern verwendet werden

20 - Aufnahmeapparate, wie sie für die Aufnahme von Dokumenten

auf Mikrofilm, Mikrofiche oder anderen Mikroträgern

verwendet werden

30 - Aufnahmeapparate, für die Unterwasser oder

Luftbildphotographie oder für die medizinische oder

chirurgische Untersuchung innerer Organe oder für

gerichtsmedizinische oder kriminaltechnische

Laboratorien besonders gebaut

40 - Sofortbildkameras

- andere Aufnahmeapparate:

51 - - Spiegelreflexkameras für Rollfilme mit einer Breite von

35 mm oder weniger

52 - - andere, für Rollfilme mit einer Breite von weniger als

35 mm

53 - - andere, für Rollfilme mit einer Breite von 35 mm

59 - - sonstige

- photographische Blitzlichtgeräte und

Photoblitzlichtlampen:

61 - - Elektronenblitzgeräte

62 - - Blitzlichtlampen, Blitzwürfel und dergleichen

69 - - sonstige

- Teile und Zubehör:

91 - - für photographische Aufnahmeapparate

99 - - sonstige

9007 -- Kinematographische Aufnahmeapparate und Projektoren, auch

mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten:

- Aufnahmeapparate:

11 - - für Filme mit einer Breite von weniger als 16 mm oder

für Doppel-8 mm-Filme

19 - - sonstige

- Projektoren:

21 - - für Filme mit einer Breite von weniger als 16 mm

29 - - sonstige

- Teile und Zubehör:

91 - - für Aufnahmeapparate

92 - - für Projektoren

9008 -- Stehbildprojektoren; photographische (andere als

kinematographische) Vergrößerungs- und

Verkleinerungsapparate:

10 - Projektoren für Diapositive

20 - Lesegeräte für Mikrofilm, Mikrofiche oder andere

Mikroträger, auch für die Herstellung von Kopien geeignet

30 - andere Stehbildprojektoren

40 - photographische (andere als kinematographische)

Vergrößerungs- und Verkleinerungsapparate

90 - Teile und Zubehör

9009 -- Photokopierapparate mit optischem System oder für das

Kontaktverfahren sowie Thermokopiergeräte:

- elektrostatische Photokopiergeräte

11 - - mit direkter Wiedergabe des Originalbildes arbeitend

(direktes Verfahren)

12 - - mit Wiedergabe des Originalbildes über einen

Zwischenträger arbeitend (indirektes Verfahren)

- andere Photokopiergeräte:

21 - - mit optischem System

22 - - für das Kontaktverfahren

30 - Thermokopiergeräte

90 - Teile und Zubehör

9010 -- Apparate und Ausrüstungen für photographische oder

kinematographische Laboratorien (einschließlich Apparate

für die Projektion von Schaltbildern auf sensibilisierte

Halbleitermaterialien), in anderen Nummern dieses Kapitels

nicht genannt oder inbegriffen; Negativbetrachter;

Projektionsschirme und Projektionswände:

10 - Apparate und Ausrüstungen für die selbsttätige

Entwicklung von photographischen oder Kinematographischen

Filmen oder von photographischem Papier in Rollen sowie

Apparate und Ausrüstungen, die automatisch von

entwickelten Filmen Abzüge auf photographischem Papier in

Rollen herstellen

20 - andere Apparate und Ausrüstungen für photographische oder

kinematographische Laboratorien; Negativbetrachter

30 - Projektionsschirme und Projektionswände

90 - Teile und Zubehör

9011 -- Optische Mikroskope, einschließlich Solche für die

Mikrophotographie, Mikrokinematographie oder

Mikroprojektion:

10 - Stereomikroskope

20 - andere Mikroskope, für die Mikrophotographie,

Mikrokinematographie oder Mikroprojektion

80 - andere Mikroskope

90 - Teile und Zubehör

9012 -- Andere als optische Mikroskope; Diffraktographen:

10 - andere als optische Mikroskope; Diffraktographen

90 - Teile und Zubehör

9013 -- Flüssigkristallanzeigen, die keine in anderen Nummern

genauer erfaßten Waren darstellen; Vorrichtungen zur

Erzeugung von Laserstrahlen, ausgenommen Laserdioden;

andere optische Instrumente, Apparate und Geräte, in diesem

Kapitel anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

10 - Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre als Teile

für Maschinen, Instrumente

20 - Vorrichtungen zur Erzeugung von Laserstrahlen,

ausgenommen Laserdioden

80 - andere Geräte, Apparate und Instrumente

90 - Teile und Zubehör

9014 -- Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere

Navigationsinstrumente und -apparate:

10 - Kompasse, einschließlich Navigationskompasse

20 - Instrumente und Apparate für die Luft- oder

Weltraumnavigation (ausgenommen Kompasse)

80 - andere Instrumente und Apparate

90 - Teile und Zubehör

9015 -- Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie,

Topographie, Feld- und Höhenvermessung, Photogrammetrie,

Hydrographie, Ozeanographie, Hydrologie, Meteorologie oder

Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser:

10 - Entfernungsmesser

20 - Theodolite und Tachymeter

30 - Nivellierinstrumente

40 - Instrumente und Geräte für die Photogrammetrie

80 - andere Instrumente, Apparate und Geräte

90 - Teile und Zubehör

9016 00 Waagen mit einer Empfindlichkeit von 50 Milligramm oder

weniger, auch mit Gewichten

9017 -- Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente (z. B.

Zeichenmaschinen, Pantographen, Winkelmesser, Reißzeuge,

Rechenschieber und Rechenscheiben); Instrumente für die

Längenmessung mit der Hand (z. B. Maßstäbe und Maßbänder,

Mikrometer und Schiebelehren und andere Lehren), in diesem

Kapitel anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

10 - Zeichentische und Zeichenmaschinen, auch automatische

20 - andere Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente

30 - Mikrometer, Schiebelehren und andere Lehren

80 - andere Instrumente

90 - Teile und Zubehör

9018 -- Instrumente, Apparate und Geräte, für medizinische,

chirurgische, zahnmedizinische oder veterinärmedizinische

Verwendung, einschließlich Szintigraphen und andere

elektromedizinische Apparate sowie Apparate zur Prüfung des

Sehvermögens:

- Elektro-Diagnoseapparate (einschließlich der Apparate zur

funktionellen Prüfung oder zur Kontrolle der

physiologischen Parameter):

11 - - Elektrokardiographen

19 - - sonstige

20 - Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgeräte

- Injektionsspritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und

dergleichen:

31 - - Spritzen, auch mit Nadeln

32 - - Hohlnadeln aus Metall und chirurgische Nähnadeln

39 - - sonstige

- andere Instrumente, Apparate und Geräte für

zahnmedizinische Zwecke:

41 - - Dentalbohrmaschinen, auch mit anderer zahnmedizinischer

Ausrüstung auf einem gemeinsamen Sockel

49 - - sonstige

50 - andere Instrumente, Apparate und Geräte für die

Augenheilkunde

90 - andere Instrumente, Apparate und Geräte

9019 -- Apparate und Geräte für die Mechanotherapie;

Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für

Psychotechnik, Ozontherapie, Sauerstofftherapie,

Aerosoltherapie und künstliche Beatmung sowie andere

Apparate und Geräte für die Atmungstherapie:

10 - Apparate und Geräte für die Mechanotherapie;

Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte für die

Psychotechnik

20 - Apparate und Geräte für Ozontherapie, Sauerstofftherapie,

Aerosoltherapie und künstliche Beatmung sowie andere

Apparate und Geräte für die Atmungstherapie

9020 00 Andere Atmungsgeräte und Gasmasken, ausgenommen

Schutzmasken, die weder mechanische Teile noch

auswechselbare Filter aufweisen

9021 -- Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich

Krücken, medizinisch-chirurgische Gürtel und Bänder;

Schienen und andere Vorrichtungen zur Behandlung von

Knochenbrüchen; künstliche Körperteile; Schwerhörigengeräte

und andere Apparate und Vorrichtungen, die zur Behebung von

Funktionsschäden oder Gebrechen in der Hand oder am Körper

getragen oder in diesen eingepflanzt werden:

- künstliche Gelenke und andere Apparate und Vorrichtungen

für die Orthopädie oder Behandlung von Knochenbrüchen:

11 - - künstliche Gelenke

19 - - sonstige

- künstliche Zähne und Zahnprothesen:

21 - - künstliche Zähne

29 - - sonstige

30 - andere künstliche Körperteile

40 - Schwerhörigengeräte, ausgenommen Teile und Zubehör

50 - Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und Zubehör

90 - andere

9022 -- Röntgenapparate oder Apparate, die Alpha-, Beta- oder

Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische,

chirurgische, zahnmedizinische oder veterinärmedizinische

Zwecke, einschließlich der Apparate für die

Strahlenphotographie oder die Strahlentherapie,

Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zur Erzeugung von

Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Steuerpulte und

Bedienungstische, Bildschirme, Tische, Sessel und

dergleichen, für die Untersuchung und Behandlung:

- Röntgenapparate, auch für medizinische, chirurgische,

zahnmedizinische oder veterinärmedizinische Verwendung,

einschließlich Apparate für die Röntgenphotographie oder

die Strahlentherapie:

11 - - für medizinische, chirurgische, zahnmedizinische oder

veterinärmedizinische Zwecke

19 - - für andere Zwecke

- Apparate, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden,

auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder

veterinärmedizinische Zwecke, einschließlich Apparate für

die Strahlenphotographie oder die Strahlentherapie:

21 - - für medizinische, chirurgische, zahnmedizinische oder

veterinärmedizinische Zwecke

29 - - für andere Zwecke

30 - Röntgenröhren

90 - andere, einschließlich Teile und Zubehör

9023 00 Instrumente, Apparate und Modelle für Vorführzwecke (z. B.

in Schulen oder Ausstellungen), für andere Zwecke nicht

verwendbar

9024 -- Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte,

Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer

mechanischer Eigenschaften von Materialien (z. B. Metallen,

Holz, Spinnstoffen, Papier und Kunststoffen):

10 - Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen von Metallen

80 - - andere Maschinen, Apparate und Geräte

90 - Teile und Zubehör

9025 -- Dichtemesser, Aräometer, Senkwaagen und ähnliche

schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer,

Hygrometer und Psychrometer, auch mit

Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert:

- Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen

Instrumenten kombiniert:

11 - - mit Flüssigkeitsfüllung, direkt ablesbar

19 - - sonstige

20 - Barometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert

80 - andere Instrumente

90 - Teile und Zubehör

9026 -- Instrumente und Apparate zum Messen oder Kontrollieren von

Durchfluß, Standhöhe, Druck oder von anderen veränderlichen

Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B.

Durchflußmengenmesser, Standanzeiger, Manometer und

Wärmemengenmesser), ausgenommen Instrumente und Apparate

der Nummer 9014, 9015, 9028 oder 9032:

10 - zum Messen oder Kontrollieren von Durchfluß oder

Standhöhe von Flüssigkeiten

20 - zum Messen oder Kontrollieren des Druckes

80 - andere Instrumente oder Apparate

90 - Teile und Zubehör

9027 -- Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder

chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer,

Spektrometer und Gas- oder Rauchanalysenapparate);

Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen der

Viskosität, Porosität, Dehnung, Oberflächenspannung oder

dergleichen; Instrumente und Apparate für kalorimetrische,

akustische oder photometrische Messungen (einschließlich

Belichtungsmesser); Mikrotome:

10 - Gas- oder Rauchanalysenapparate

20 - Chromatographen und Elektrophoreseinstrumente

30 - Spektrometer, Spektrophotometer und Spektrographen, die

optische Strahlungen (Ultraviolett-Strahlen, sichtbares

Licht, Infrarot-Strahlen) verwenden

40 - Belichtungsmesser

50 - andere Instrumente und Apparate, die optische Strahlungen

(Ultraviolett-Strahlen, sichtbares Licht,

Infrarotstrahlen) verwenden

80 - andere Instrumente und Apparate

90 - Mikrotome; Teile und Zubehör

9028 -- Verbrauchs- oder Produktionszähler für Gas, Flüssigkeiten

und Elektrizität, einschließlich derartiger Prüf- und

Eichzähler für diese Geräte:

10 - Gaszähler

20 - Flüssigkeitszähler

30 - Elektrizitätszähler

90 - Teile und Zubehör

9029 -- andere Zähler (Tourenzähler, Produktionszähler,

Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und

dergleichen); Tachometer und andere

Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Nummer 9014

oder 9015; Stroboskope:

10 - Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter,

Kilometerzähler, Schrittzähler und dergleichen

20 - Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope

90 - Teile und Zubehör

9030 -- Oszilloskope, Spektralanalysengeräte und andere

Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder

Kontrollieren elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der

Nummer 9028; Instrumente und Apparate zum Messen oder zum

Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgen-, kosmischen

oder anderen ionisierenden Strahlen:

10 - Instrumente und Apparate zum Messen oder zum Nachweis von

ionisierenden Strahlen

20 - Kathodenstrahloszilloskope und

Kathodenstrahloszillographen

- andere Instrumente und Apparate zum Messen oder

Kontrollieren der Spannung, der Stromstärke, des

Widerstandes oder der Leistung, ohne

Registriervorrichtung:

31 - - Multipeler

39 - - sonstige

40 - andere Instrumente und Apparate, besonders für die

Fernmeldetechnik gebaut (z. B. Nebensprechmesser,

Verstärkungsgradmesser, Verzerrungsmesser und

Geräuschspannungsmesser)

- andere Instrumente und Apparate:

81 - - mit Registriervorrichtung

89 - - sonstige

90 - Teile und Zubehör

9031 -- Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder

Kontrollieren, in diesem Kapitel anderweitig weder genannt

noch inbegriffen; Profilprojektoren:

10 - Maschinen zum Auswuchten mechanischer Teile

20 - Prüfstände

30 - Profilprojektoren

40 - andere optische Instrumente, Apparate und Geräte

80 - andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen

90 - Teile und Zubehör

9032 -- Instrumente, Apparate und Geräte zum selbsttätigen Regeln

oder Kontrollieren:

10 - Thermostate

20 - Druckregel- und -Kontrollapparate

- andere Instrumente, Apparate und Geräte:

81 - - hydraulische oder pneumatische

89 - - sonstige

90 - Teile und Zubehör

9033 00 Teile und Zubehör von Maschinen, Apparaten, Geräten und

Instrumenten des Kapitels 90, in diesem Kapitel anderweitig

weder genannt noch inbegriffen

Kapitel 91

Uhrmacherwaren

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Uhrgläser oder Uhrgewichte (nach ihrer stofflichen

Beschaffenheit einzureihen);

b - Uhrketten (Nr. 7113 bzw. 7117);

c - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne

der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV aus unedlen Metallen

(Abschn. XV) und gleichartige Waren aus Kunststoffen

(Kap. 39) oder aus Edelmetallen oder aus

Edelmetallplattierungen (im allgemeinen Nr. 7115);

Uhrfedern sind jedoch als Uhrenteile einzureihen

(Nr. 9114);

d - Kugeln für Kugellager (Nr. 7326 bzw. 8482);

e - Waren der Nummer 8412, die so konstruiert sind, daß

sie ohne Hemmung funktionieren;

f - Kugellager (Nr. 8482);

g - Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder

mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder deren

Teilen zusammengesetzt, die erkennbar ausschließlich

oder hauptsächliche für solche Uhrwerke bestimmt sind

(Kap. 85).

2 - Die Nummer 9101 umfaßt lediglich Uhren mit ganz aus

Edelmetall oder Edelmetallplattierungen bestehenden

Gehäusen oder mit derartigen Gehäusen, die mit Natur-

oder Zuchtperlen, Edel- oder Halbedelsteinen

(natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) der

Nummern 7101 bis 7104 besetzt sind. Uhren mit Gehäusen

aus unedlem Metall mit darin eingelegtem Edelmetall

gehören in die Nummer 9102.

3 - Kleinuhrwerke im Sinne dieses Kapitels sind Uhrwerke, die

als Gangregler eine Unruh mit Spiralfeder, einen

Quarzkristall oder ein anderes für die Zeitteilung

geeignetes System aufweisen und mit einer Anzeige oder

einer Einrichtung zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige

ausgestattet sind. Die Dicke dieser Kleinuhrwerke darf

nicht mehr als 12 mm und deren Breite, Länge oder

Durchmesser nicht mehr als 50 mm betragen.

4 - Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkung 1 bleiben

Werke und Teile, die sowohl für Uhren als auch für andere

Zwecke, insbesondere für Meß- oder Präzisionsinstrumente

geeignet sind, in diesem Kapitel.

9101 -- Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren

(einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), mit einem

Gehäuse aus Edelmetall oder Edelmetallplattierung:

- Armbanduhren, mit Batterie- oder Akkumulatorbetrieb, auch

mit Stoppeinrichtung:

11 - - nur mit mechanischer Anzeige

12 - - nur mit opto-elektronischer Anzeige

- andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung:

19 - - sonstige

21 - - mit Automatikaufzug

29 - - sonstige

- andere Uhren:

91 - - mit Batterie- oder Akkumulatorbetrieb

99 - - sonstige

9102 -- Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren

(einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen

solche der Nummer 9101:

- Armbanduhren, mit Batterie- oder Akkumulatorbetrieb, auch

mit Stoppeinrichtung:

11 - - nur mit mechanischer Anzeige

12 - - nur mit opto-elektronischer Anzeige

19 - - sonstige

- andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung:

21 - - mit Automatikaufzug

29 - - sonstige

- andere Uhren:

91 - - mit Batterie- oder Akkumulatorbetrieb

99 - - sonstige

9103 -- Uhren mit Kleinuhrwerk, ausgenommen solche der

Nummern 9101, 9102 und 9104:

10 - mit Batterie- oder Akkumulatorbetrieb

90 - andere

9104 00 Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren für Land-, Luft-,

Raum- oder Wasserfahrzeuge

9105 -- Andere Uhren mit anderen als Kleinuhrwerken:

- Wecker:

11 - - mit Batterie-, Akkumulator- oder Netzbetrieb

19 - - sonstige

- Wanduhren:

21 - - mit Batterie-, Akkumulator- oder Netzbetrieb

29 - - sonstige

- andere:

91 - - mit Batterie-, Akkumulator- oder Netzbetrieb

99 - - sonstige

9106 -- Zeitkontrollapparate und Zeitmesser mit Uhrwerk oder

Synchronmotor (z. B. Zeitkontrolluhren, Zeit- und

Datumstempeluhren):

10 - Zeitkontrolluhren, Zeit- und Datumstempeluhren

20 - Parkuhren

90 - andere

9107 00 Zeitschalter und andere Zeitauslöser, mit Uhrwerk oder

Synchronmotor

9108 -- Kleinuhrwerke, vollständig und zusammengebaut:

- mit Batterie- oder Akkumulatorbetrieb:

11 - - nur mit mechanischer Anzeige oder einer Einrichtung zur

Aufnahme einer mechanischen Anzeige

12 - - nur mit opto-elektronischer Anzeige

19 - - sonstige

20 - mit Automatikaufzug

- andere:

91 - - mit einer größten Abmessung von 33,8 mm oder weniger

99 - - sonstige

9109 -- Andere Uhrwerke, vollständig und zusammengebaut:

- mit Batterie-, Akkumulator- oder Netzbetrieb:

11 - - für Wecker

19 - - sonstige

90 - andere

9110 -- Vollständige Uhrwerke, nicht zusammengebaut oder teilweise

zusammengebaut (Bausätze); nicht vollständig

zusammengebaute Uhrwerke; Uhrwerkrohlinge:

- Kleinuhrwerke:

11 - - vollständige Uhrwerke, nicht zusammengebaut oder

teilweise zusammengebaut (Bausätze)

12 - - nicht vollständig zusammengebaute Uhrwerke

19 - - Uhrwerkrohlinge

90 - andere

9111 -- Gehäuse für Uhren der Nummer 9101 oder 9102, und Teile

davon:

10 - Gehäuse aus Edelmetall oder Edelmetallplattierung

20 - Gehäuse aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder

versilbert

80 - andere Gehäuse

90 - Teile

9112 -- Gehäuse für andere Uhren und ähnliche Gehäuse für andere

Waren dieses Kapitels; Teile davon:

10 - Metallgehäuse

80 - andere Gehäuse

90 - Teile

9113 -- Uhrarmbänder und Teile davon:

10 - aus Edelmetall oder Edelmetallplattierung

20 - aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert

90 - andere

9114 -- Andere Uhrenteile:

10 - Federn, einschließlich Unruhfedern

20 - Lagersteine

30 - Zifferblätter

40 - Platinen und Brücken

90 - andere

Kapitel 92

Musikinstrumente; Teile und Zubehör davon

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn

der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen

Metallen (Abschn. XV) und ähnliche Teile aus

Kunststoffen (Kap. 39);

b - Mikrophone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer,

Schalter, Stroboskope oder andere als Zubehör

dienende Instrumente, Apparate oder Ausrüstungsteile

des Kapitels 85 oder 90, die mit Waren dieses

Kapitels verwendet werden, jedoch nicht in diese

Waren oder mit diesen Waren in einem gemeinsamen

Gehäuse eingebaut sind;

c - Instrumente und Geräte mit Spielzeugcharakter

(Nr. 9503);

d - Pinsel, Bürsten und andere Bürstenbinderwaren zum

Reinigen von Musikinstrumenten (Nr. 9603);

e - Instrumente und Geräte mit dem Charakter von

Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Nr. 9705 oder

9706).

2 - Bogen, Schlegel und ähnliche Waren, die zum Spielen von

Musikinstrumenten der Nummer 9202 oder 9206 verwendet

werden, sind in die Nummer der zugehörigen Instrumente

einzureihen, wenn sie zusammen mit diesen Instrumenten

zur Abfertigung gestellt werden und auch in der Anzahl

diesen Instrumenten entsprechen.

Karten, Scheiben und Walzen der Nummer 9209 gehören auch

dann in diese Nummer, wenn sie zusammen mit einem

dazugehörigen Instrument oder Gerät zur Anfertigung

gestellt werden.

9201 -- Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos

und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur:

10 - Pianinos

20 - Flügel

90 - andere

9202 -- Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und

Harfen):

10 - Streichinstrumente (Bogeninstrumente)

90 - andere

9203 00 Pfeifenorgeln mit Klaviatur; Harmonien und ähnliche

Instrumente mit Klaviatur und freischwingenden Metallzungen

9204 -- Akkordeons und ähnliche Instrumente; Mundharmonikas:

10 - Akkordeons und ähnliche Instrumente

20 - Mundharmonikas

9205 -- Andere Blasinstrumente (z. B. Klarinetten, Trompeten und

Dudelsäcke,:

10 - Blechblasinstrumente

90 - andere

9206 00 Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylophone, Becken,

Kastagnetten und Rumbakugeln)

9207 -- Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird

oder elektrisch verstärkt werden muß (z. B. Orgeln,

Gitarren und Akkordeons):

10 - Tasteninstrumente, ausgenommen Akkordeons

90 - andere

9208 -- Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, mechanische singende

Vögel, singende Sägen und andere Musikinstrumente, in

anderen Nummern dieses Kapitels nicht erfaßt; Lockpfeifen

aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und andere

Mundblasinstrumente für Signalzwecke:

10 - Spieldosen

90 - andere

9209 -- Teile (z. B. Musikwerke für Spieldosen) und Zubehör (z. B.

Karten, Scheiben und Walzen für mechanische Instrumente)

von Musikinstrumenten; Metronome, Stimmgabeln und

Stimmpfeifen aller Art:

10 - Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen

20 - Mechaniken für Spieldosen

30 - Saiten für Musikinstrumente

- andere:

91 - - Teile und Zubehör von Klavieren

92 - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten der Nummer 9202

93 - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten der Nummer 9203

94 - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten der Nummer 9207

99 - - sonstige

Abschnitt XIX

Waffen und Munition; Teile und Zubehör davon

Kapitel 93

Waffen und Munition; Teile und Zubehör davon

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder,

Leuchtraketen, Hagelraketen und andere Waren des

Kapitels 36;

b - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn

der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen

Metallen (Abschn. XV), und gleichartige Teile aus

Kunststoffen (Kap. 39);

c - Panzerkampfwagen und gepanzerte Kampffahrzeuge, auch

mit Bewaffnung (Nr. 8710);

d - Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für

Waffen, mit Ausnahme solcher, die auf Waffen montiert

sind oder zusammen mit den Waffen, für die sie

bestimmt sind, zur Abfertigung gestellt werden

(Kap. 90);

e - Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport,

stumpfe Waffen für den Fechtsport und Waffen mit dem

Charakter von Spielzeug (Kap. 95);

f - Waffen und Munition mit dem Charakter von

Sammlungsstücken oder Antiquitäten (Nr. 9705 oder

9706).

2 - Als Teile der Nummer 9306 gelten nicht Funk- oder

Radargeräte der Nummer 8526.

9301 00 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen sowie Waffen

der Nummer 9307

9302 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Nummer 9303

oder 9304

9303 -- Andere Feuerwaffen und ähnliche Vorrichtungen, deren

Wirkungsweise auf der Zündung einer Treibladung beruht

(z. B. Sportgewehre und Sportflinten, Vorderlader,

Leuchtpistolen und andere Vorrichtungen, die nur

Leuchtsignale abfeuern, Schreckschußpistolen und -revolver,

Viehschlachtapparate und Kanonen zum Schießen von

Fangleinen):

10 - Vorderlader

20 - andere Sportschrot- und Jagdschrotgewehre, einschließlich

der kombinierten Gewehre mit mindestens einem glatten

Lauf

30 - andere Sport- und Jagdgewehre

90 - andere

9304 00 Andere Waffen (z. B. Gewehre und Pistolen, die mit Feder-,

Luft- oder Gasdruck arbeiten, Schlagstöcke), ausgenommen

solche der Nummer 9307

9305 -- Teile und Zubehör von Waren der Nummern 9301 bis 9304:

10 - von Revolvern oder Pistolen

- von Kugel- oder Schrotgewehren der Nummer 9303:

21 - - glatte Läufe

29 - - sonstige

90 - andere

9306 -- Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen und ähnliche

Kriegsmunition und Teile davon; Patronen und andere

Munition und Geschosse sowie deren Teile, einschließlich

Schrot und Patronenpfropfen:

10 - Patronen und Teile davon für Bolzensetzwerkzeuge oder

ähnliche Werkzeuge oder für Viehschlachtapparate

- Schrotpatronen und Teile davon; Geschosse für

Luftdruckwaffen:

21 - - Patronen

29 - - andere

30 - andere Patronen und Teile davon

90 - andere

9307 00 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und ähnliche Waffen sowie

deren Teile und Scheiden für diese Waren

Abschnitt XX

Verschiedene Waren

Kapitel 94

Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettwaren, Matratzen, Betteinsätze, Polster und ähnliche Waren mit Füllungen;

Beleuchtungskörper, anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

Reklameleuchten, Leuchtschilder und ähnliche Waren; vorgefertigte

Gebäude

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - mit Luft oder Wasser füllbare Matratzen, Polster oder

Kissen der Kapitel 39, 40 oder 63;

b - Spiegel, die auf den Boden gestellt werden, z. B.

schwenkbare Ankleidespiegel (Nr. 7009);

c - Waren des Kapitels 71;

d - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne

der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen

Metallen (Abschn. XV), oder ähnliche Teile aus

Kunststoffen (Kap. 39) sowie Panzerschränke

(Nr. 8303);

e - Möbel, die als Teile von Kühl- oder

Tiefkühleinrichtungen der Nummer 8418 besonders

gebaut sind; Möbel, die für die Aufnahme von

Nähmaschinen besonders gebaut sind (Nr. 8452);

f - Beleuchtungskörper des Kapitels 85;

g - Möbel, die als Teile von Apparaten und Geräten der

Nummer 8518 (Nr. 8518), der Nummern 8519 bis 8521

(Nr. 8522) oder der Nummern 8525 bis 8528 (Nr. 8529)

besonders gestaltet sind;

h - Waren der Nummer 8714;

i - zahnärztliche Behandlungsstühle, die mit

zahnmedizinischen Apparaten oder Geräten der

Nummer 9018 ausgestattet sind, sowie Speibecken für

zahnärztliche Ordinationsräume (Nr. 9018);

k - Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Gehäuse für

Uhren);

l - Möbel und Beleuchtungskörper mit Spielzeugcharakter

(Nr. 9503), Billardtische und andere für Spielzwecke

besonders gebaute Möbel (Nr. 9504), Möbel für

Zauberkunststücke, ferner Dekorationen (ausgenommen

elektrische Girlanden) wie Lampions und dergleichen

(Nr. 9505).

2 - Waren (ausgenommen Teile), die in den Nummern 9401 bis

9403 angeführt sind, gehören nur dann in diese Nummern,

wenn sie für das Aufstellen auf dem Boden gebaut sind.

Diese Bestimmung gilt aber nicht für die folgenden Waren,

die in die vorstehend genannten Nummern auch dann

einzureihen sind, wenn sie zum Aufhängen, zum Befestigen

an der Wand oder zum Aufeinanderstellen gebaut sind:

a - Schränke, Büchergestelle, Regale und Möbel aus

zusammengehörenden Einzelstücken;

b - Sitze und Bettgestelle.

3 - a - In den Nummern 9401 bis 9403 gelten Platten aus Glas

(einschließlich Spiegel), Marmor oder anderen Steinen

oder aus anderen Stoffen des Kapitels 68 oder 69,

auch zu Formen zugeschnitten, aber ohne Verbindung

mit anderen Teilen, nicht als Teile, sofern sie

gesondert zur Abfertigung gestellt werden;

b - Waren der Nummer 9404, die gesondert zur Abfertigung

gestellt werden, sind nicht als Teile von Waren der

Nummer 9401 bis 9403 einzureihen.

4 - Als vorgefertigte Gebäude der Nummer 9406 gelten sowohl

in der Fabrik fertiggestellte als auch in Einzelteilen

vorliegende Gebäude, wenn diese Teile gemeinsam zur

Abfertigung gestellt und am Aufstellungsort

zusammengebaut werden, z. B. Wohnhäuser,

Arbeitsunterkünfte, Werkstätten, Büros, Schulen,

Geschäfte, Schuppen, Garagen oder ähnliche Gebäude.

9401 -- Sitzmöbel (ausgenommen Waren der Nr. 9402), einschließlich

solcher, die in Liegemöbel umgewandelt werden können, und

Teile davon:

10 - Sitze, wie sie in Luftfahrzeugen verwendet werden

20 - Sitze, wie sie in Kraftfahrzeugen verwendet werden

30 - Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhe

40 - Sitzmöbel, die in Betten umgewandelt werden können,

ausgenommen Gartenmöbel oder Campingeinrichtungen

50 - Sitzmöbel aus Stuhlrohr, Korbweide, Bambus oder ähnlichen

Stoffen

- andere Sitzmöbel, mit Holzgestell:

61 - - gepolstert

69 - - sonstige

- andere Sitzmöbel, mit Metallgestell:

71 - - gepolstert

79 - - sonstige

80 - andere Sitzmöbel

90 - Teile

9402 -- Medizinische, chirurgische, zahnmedizinische oder

veterinärmedizinische Möbel (z. B. Operationstische,

Untersuchungstische und Spitalsbetten mit mechanischen

Vorrichtungen, zahnärztliche Behandlungsstühle); Stühle für

Friseursalons und ähnliche Stühle, die sowohl Schwenk- als

auch Kipp- und Hebevorrichtungen besitzen; Teile dieser

Waren:

10 - zahnärztliche Behandlungsstühle, Stühle für Friseursalons

und ähnliche Stühle; Teile davon

90 - andere

9403 -- Andere Möbel und Teile davon:

10 - Metallmöbel, wie sie in Büros verwendet werden

20 - andere Metallmöbel

30 - Holzmöbel, wie sie in Büros verwendet werden

40 - Holzmöbel, wie sie in Küchen verwendet werden

50 - Holzmöbel, wie sie in Schlafräumen verwendet werden

60 - andere Holzmöbel

70 - Kunststoffmöbel

80 - Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Stuhlrohr,

Korbweide, Bambus oder ähnlichen Stoffen

90 - Teile

9404 -- Betteinsätze; Bettwaren und ähnliche Waren (z. B.

Matratzen, Steppdecken, Tuchenten, Polster, Sitzkissen),

mit Federkernen oder gepolstert oder mit Füllungen aus

Stoffen aller Art, einschließlich Zellkautschuk oder

Zellkunststoff, auch überzogen:

10 - Betteinsätze

- Matratzen:

21 - - aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen

29 - - aus anderen Stoffen

30 - Schlafsäcke

90 - andere

9405 -- Beleuchtungskörper, einschließlich Scheinwerfer und Teile

davon, anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

Reklameleuchten, Leuchtschilder und ähnliche Waren, mit

fest montierter Lichtquelle, sowie anderweitig weder

genannte noch inbegriffene Teile davon:

10 - Luster und andere elektrische Decken- oder Wandleuchten,

ausgenommen solche für öffentliche Plätze oder

Verkehrswege

20 - elektrische Tisch-, Schreibtisch-, Nachtkästchen- oder

Stehleuchten

30 - Beleuchtungssätze, wie sie auf Weihnachtsbäumen verwendet

werden

40 - andere elektrische Beleuchtungskörper

50 - nichtelektrische Beleuchtungskörper

60 - beleuchtete Zeichen, Reklameleuchten, Leuchtschilder und

ähnliche Waren

- Teile:

91 - - aus Glas

92 - - aus Kunststoffen

99 - - sonstige

9406 00 Vorgefertigte Gebäude

Kapitel 95

Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon

und Zubehör

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Christbaumkerzen (Nr. 3406);

b - Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Waren der

Nummer 3604;

c - Garne, Monofile, Schnüre oder Därme und dergleichen,

für den Fischfang, auch abgepaßt, jedoch nicht fertig

zusammengefügte Angelleinen (Kap. 39, Nr. 4206 oder

Abschn. XI);

d - Taschen für Sportartikel oder andere Behältnisse der

Nummer 4202, 4303 oder 4304;

e - Sportbekleidung oder Maskenkostüme, aus

Spinnstofferzeugnissen (Kap. 61 oder 62);

f - Fahnen oder Wimpeln, aus Spinnstofferzeugnissen,

Segel für Boote, Segelbretter und Landfahrzeuge

(Kap. 63);

g - Sportschuhe (ausgenommen Schuhe mit fest angebrachten

Schlittschuhen oder Rollschuhen) des Kapitels 64 und

Kopfbedeckungen für Sportzwecke des Kapitels 65;

h - Spazierstöcke, Peitschen, Reitgerten und dergleichen

(Nr. 6602), sowie Teile davon (Nr. 6603);

i - Glasaugen, nicht montiert, für Puppen oder anderes

Spielzeug, der Nummer 7018;

k - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn

der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen

Metallen (Abschn. XV) und ähnliche Teile aus

Kunststoffen (Kap. 39);

l - Glocken, Klingeln, Gongs und dergleichen der

Nummer 8306;

m - Elektromotore (Nr. 8501), elektrische Transformatoren

(Nr. 8504) oder Funkfernsteuergeräte (Nr. 8526);

n - Sportfahrzeuge (ausgenommen Rennschlitten, Rodeln und

dergleichen) des Abschnittes XVII;

o - zweirädrige Fahrräder für Kinder (Nr. 8712);

p - Sportboote, wie Kanus und Ruderboote (Kap. 89), oder

deren Antriebsmittel (Kap. 44, wenn sie aus Holz

hergestellt sind);

q - Schutzbrillen und dergleichen, für Sport und

Freiluftspiele (Nr. 9004);

r - Lockpfeifen und Signalpfeifen (Nr. 9208);

s - Waffen und andere Waren des Kapitels 93;

t - elektrische Girlanden aller Art (Nr. 9405);

u - Saiten für Schläger, Zelte und Campingausrüstungen

sowie Handschuhe (nach ihrer stofflichen

Beschaffenheit einzureihen).

2 - Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder

geringfügige Zutaten aus Perlen, Edelsteinen,

Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten

Steinen, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen

aufweisen.

3 - Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden

Anmerkung 1 sind Teile und Zubehör, die ausschließlich

oder hauptsächlich dazu geeignet sind, mit Waren dieses

Kapitels verwendet zu werden, wie diese Waren

einzureihen.

9501 00 Spielfahrzeuge zum Besteigen und Fortbewegen durch Kinder

geeignet (z. B. Dreiräder, Roller oder Tretautos);

Puppenwagen

9502 -- Puppen, die ausschließlich menschliche Wesen darstellen:

10 - Puppen, auch bekleidet

- Teile und Zubehör:

91 - - Bekleidung und Bekleidungszubehör, Schuhe und

Kopfbedeckungen

99 - - sonstige

9503 -- Anderes Spielzeug; maßstabsgetreu verkleinerte Modelle und

ähnliche Modelle für Spiel oder Unterhaltung, auch mit

Antrieb; Puzzles aller Art:

10 - elektrische Eisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale

und anderes Zubehör

20 - maßstabsgetreu verkleinerte Modelle, in Bausätzen, auch

mit Antrieb, ausgenommen solche der Unternummer 9503 10

30 - andere Bausätze und Baukastenspielzeuge

- Tiere und Darstellungen nichtmenschlicher Geschöpfe, zum

Spielen:

41 - - Füllmaterial enthaltend

49 - - sonstige

50 - Musikspielzeug (Instrumente oder Apparate)

60 - Puzzles

70 - anderes Spielzeug, in Zusammenstellungen oder auf

Verkaufskartons und dergleichen aufgemacht

80 - anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor

90 - andere

9504 -- Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch oder anders

betriebene Spiele, Kegeltische, Billards, Spezialtische für

Spielkasinos, sowie automatische Kegelbahnen und

Bowlingbahnen:

10 - Videospiele, für die Verwendung mit einem

Fernsehempfangsgerät

20 - Billardtische und deren Zubehör

30 - andere Spiele, die durch Geld- oder Spielmarkeneinwurf in

Gang gesetzt werden, ausgenommen Kegelbahnen und

Bowlingbahnen

40 - Spielkarten

90 - andere

9505 -- Fest-, Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel,

einschließlich Zauber- und Scherzartikel:

10 - Weihnachtsartikel

90 - andere

9506 -- Geräte und Ausrüstungen für Turnen, Gymnastik, Athletik,

andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) und

Freiluftspiele, nicht in anderen Nummern dieses Kapitels

genannt oder inbegriffen; Schwimmbecken und

Planschbecken:

- Schi und andere Ausrüstungsgegenstände zum Schifahren,

für den Wintersport:

11 - - Schi

12 - - Schibindungen

19 - - sonstige

- Wasserschi, Surfbretter, Segelbretter und andere

Ausrüstungsgegenstände für den Wassersport:

21 - - Segelbretter

29 - - sonstige

- Golfschläger und andere Ausrüstungsgegenstände für den

Golfsport:

31 - - Golfschläger, vollständig

32 - - Golfbälle

39 - - sonstige

40 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Tischtennis

- Tennisschläger, Federballschläger oder ähnliche

Schläger, auch nicht bespannt:

51 - - Tennisschläger, auch nicht bespannt

59 - - sonstige

- Bälle, andere als Golfbälle und Tischtennisbälle:

61 - - Tennisbälle

62 - - aufblasbare Bälle

69 - - sonstige

70 - Schlittschuhe und Rollschuhe, einschließlich Schuhe mit

fest angebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen

- andere:

91 - - Geräte und Ausrüstungen für Turnen, Gymnastik

und Athletik

99 - - sonstige

9507 -- Angelruten, Angelhaken und andere Angelgeräte; kleine

Fangnetze (Handnetze) aller Art; Lockgeräte (andere als

solche der Nr. 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte:

10 - Angelruten

20 - Angelhaken, auch mit Vorfach

30 - Angelrollen

90 - andere

9508 00 Ringelspiele, Luftschaukeln, Schießbuden und andere Anlagen

für Jahrmärkte und Vergnügungsparks; Zirkusse, Tierschauen

und Wanderbühnen

Kapitel 96

Verschiedene Waren

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Stifte für Kosmetik- oder Toilettezwecke (Kap. 33);

b - Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Schirmen oder

Spazierstöcken);

c - Phantasieschmuck (Nr. 7117);

d - Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinn

der Anmerkung 2 zum Abschnitt XV, aus unedlen

Metallen (Abschn. XV, oder ähnliche Teile aus

Kunststoffen (Kap. 39);

e - Messerschmiedwaren oder andere Waren des Kapitels 82

mit Griffen oder anderen Teilen aus Schnitz- oder

Formstoffen; gesondert zur Abfertigung gestellte

Griffe oder andere Teile solcher Waren gehören jedoch

in die Nummer 9601 oder 9602;

f - Waren des Kapitels 90, z. B. Brillenfassungen

(Nr. 9003), Reißfedern (Nr. 9017), Bürsten oder

Pinsel, wie sie speziell für zahnmedizinische,

medizinische, chirurgische oder veterinärmedizinische

Zwecke verwendet werden (Nr. 9018);

g - Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren);

h - Musikinstrumente sowie deren Teile und Zubehör

(Kap. 92);

i - Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon);

k - Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel und

Beleuchtungskörper);

l - Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele,

Sportgeräte);

m - Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

(Kap. 97).

2 - Als pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe der

Nummer 9602 gelten:

a - Harte Samen, Fruchtkerne, Schalen, Nüsse und ähnliche

pflanzliche Stoffe, wie sie zum Schnitzen verwendet

werden (z. B. Steinnüsse und Dumpalmnüsse);

b - Bernstein, Meerschaum, rekonstituierter Bernstein und

rekonstituierter Meerschaum, Gagat (Jet) und

gagatähnliche Stoffe.

3 - Als Pinselköpfe zur Herstellung von Pinseln und ähnlichen

Waren der Nummer 9603 gelten nur nichtgefaßte Bündel von

Tierhaaren, Pflanzenfasern oder anderen Stoffen, die ohne

Teilung oder die nach einer bloß geringfügigen

Bearbeitung, wie Gleichrichten oder Schleifen der Köpfe,

zur Herstellung von Pinseln oder ähnlichen Erzeugnissen

geeignet sind.

4 - Mit Ausnahme der Nummern 9601 bis 9606 und 9615 umfaßt

dieses Kapitel Waren der beschriebenen Art auch dann,

wenn sie ganz oder teilweise aus Edelmetallen,

Edelmetallplattierungen, Perlen, Edelsteinen,

Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten

Steinen bestehen. Waren der Nummern 9601 bis 9606 und

9615, die Perlen, Edelsteine oder Schmucksteine,

synthetische oder rekonstituierte Steine, Edelmetalle

oder Edelmetallplattierungen als einfache Verzierungen

oder geringfügige Zutaten enthalten, verbleiben in diesem

Kapitel.

9601 -- Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen,

Perlmutter und andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet,

und Waren aus diesen Stoffen (einschließlich durch Formen

erhaltene Waren):

10 - bearbeitetes Elfenbein und Waren aus Elfenbein

90 - andere

9602 00 Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet,

und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte

Waren aus Wachsen, Stearin, natürlichen Gummen oder Harzen,

Modelliermassen und andere geformte oder geschnitzte Waren,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen; bearbeitete,

nichtgehärtete Gelatine (ausgenommen Gelatine der Nr. 3503)

und Waren aus nichtgehärteter Gelatine

9603 -- Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die

Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen darstellen),

mechanische, nicht motorbetriebene Teppichkehrer zum

Handgebrauch, Mops und Staubwedel; Pinselköpfe und

ähnlichen Waren zur Herstellung von Pinseln und ähnlichen

Waren; Farbtupfer und Farbroller; Wischer aus

Weichkautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen:

10 - Besen und Bürsten, aus Reisig oder anderen pflanzlichen

Stoffen, zusammengebunden, auch mit Griffen oder Stielen

- Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten,

Wimpernpinsel und andere Bürsten und Pinsel zur

Körperpflege, einschließlich solcher, die Teile von

Apparaten darstellen:

21 - - Zahnbürsten, einschließlich Gebißbürsten

29 - - sonstige

30 - Bürsten und Pinsel für Kunstmaler, zum Schreiben, und

ähnliche Bürsten und Pinsel, zum Auftragen von

kosmetischen Erzeugnissen

40 - Bürsten und Pinsel, zum Auftragen von Anstrichfarben,

Malerfarben, Lacken oder ähnlichen Erzeugnissen

(ausgenommen solche der Unternr. 9603 30); Farbtupfer und

Farbroller

50 - andere Bürsten, die Teile von Maschinen, Apparaten oder

Fahrzeugen darstellen

90 - andere

9604 00 Handsiebe

9605 00 Reisezusammenstellungen von Waren (Necessaires) für die

Körperpflege, für Näharbeiten oder für das Reinigen von

Schuhen oder Kleidern

9606 -- Knöpfe, Preßverschlüsse, Schnappverschlüsse und

Druckknöpfe, Knopfformen und andere Teile dieser Waren;

Knopfrohlinge:

10 - Preßverschlüsse, Schnappverschlüsse und Druckknöpfe,

sowie Teile davon

- Knöpfe:

21 - - aus Kunststoffen, nicht mit Spinnstofferzeugnissen

überzogen

22 - - aus unedlen Metallen, nicht mit Spinnstofferzeugnissen

überzogen

29 - - sonstige

30 - Knopfformen und andere Teile von Knöpfen; Knopfrohlinge

9607 -- Reißverschlüsse und Teile davon:

- Reißverschlüsse:

11 - - mit Häkchen (Zähnen) aus unedlen Metallen

19 - - sonstige

20 - Teile

9608 -- Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte mit Filzspitze

oder anderer poröser Spitze; Füllfedern und andere

Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllstifte (Dreh- und

Druckstifte); Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche

Halter; Teile (einschließlich Schutzkappen und Klipse) für

die vorstehend genannten Waren ausgenommen jene der

Nummer 9609:

10 - Kugelschreiber

20 - Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer

poröser Spitze

- Füllfedern und andere Füllhalter:

31 - - zum Zeichnen mit Tusche

39 - - sonstige

40 - Füllstifte (Dreh- und Druckstifte)

50 - Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der

vorstehenden Unternummern

60 - Ersatzminen für Kugelschreiber, mit Kugel und

Tintenbehälter

- andere:

91 - - Schreibfedern und Schreibfederspitzen

99 - - sonstige

9609 -- Bleistifte (ausgenommen solcher der Nr. 9608), Minen,

Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide

und Schneiderkreide:

10 - Bleistifte, deren Minen in einem festen Schutzmantel

eingeschlossen sind

20 - Minen für Bleistifte oder Füllstifte

90 - andere

9610 00 Schiefertafeln und Tafeln, zum Schreiben oder Zeichnen,

auch gerahmt

9611 00 Datum-, Siegel- oder Nummernstempel und ähnliche Waren

(einschließlich Vorrichtungen zum Drucken oder Prägen von

Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel zum

Handgebrauch und Handdruckereien, die solche Stempel

enthalten

9612 -- Farbbänder für Schreibmaschinen und ähnliche Farbbänder,

mit Tinte oder anderen Stoffen für Abdrucke präpariert,

auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch

getränkt, auch in Schachteln:

10 - Farbbänder

20 - Stempelkissen

9613 -- Feuerzeuge und Anzünder (ausgenommen solche der Nr. 3603),

auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon,

ausgenommen Feuersteine und Dochte:

10 - Taschenfeuerzeuge für Gasfüllung, nicht nachfüllbar

20 - Taschenfeuerzeuge für Gasfüllung, nachfüllbar

30 - Tischfeuerzeuge

80 - andere Feuerzeuge und Anzünder

90 - Teile

9614 -- Tabakspfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe) und Zigarren-

oder Zigarettenspitze, sowie Teile davon:

10 - Pfeifenrohformen aus Holz oder Wurzelholz

20 - Pfeifen und Pfeifenköpfe

90 - andere

9615 -- Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren; Haarnadeln;

Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche

Waren, ausgenommen solche der Nummer 8516, sowie Teile

davon:

- Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren:

11 - - aus Hartkautschuk oder Kunststoffen

19 - - sonstige

90 - andere

9616 -- Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber für

Toilettezwecke, sowie Zerstäubervorrichtungen und

Zerstäuberköpfe dafür; Puderquasten und Kissen zum

Auftragen von Kosmetik- oder Toilettezubereitungen:

10 - Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber für

Toilettezwecke, sowie Zerstäubervorrichtungen und

Zerstäuberköpfe dafür

20 - Puderquasten und Kissen zum Auftragen von Kosmetik- oder

Toilettezubereitungen

9617 00 Vakuumisolierflaschen und andere Behälter mit

Vakuumisolierung, mit Gehäuse; Teile davon, ausgenommen

Glaskolben

9618 00 Schneiderpuppen und andere Modellfiguren; automatisch oder

anders sich bewegende Figuren und Ausstellungsstücke, für

Schaufenster

Abschnitt XXI

Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

Kapitel 97

Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Brief- oder Stempelmarken, mit solchen Marken

bedruckte Papiere (Ganzsachen) oder dergleichen,

nicht entwertet, im Bestimmungsland gültig oder zum

Umlauf vorgesehen (Kap. 49);

b - bemalte Gewebe für Theaterdekorationen,

Atelierhintergründe oder dergleichen (Nr. 5907),

soweit sie nicht in die Nummer 9706 eingereiht werden

können;

c - echte Perlen, Zuchtperlen, Edelsteine oder

Schmucksteine (Nr. 7101 bis 7103).

2 - Als Originalstiche, Originalschnitte und

Originallithographien der Nummer 9702 gelten Abdrucke,

die in Schwarz-Weiß oder Farbe direkt von einer oder

mehreren, vom Künstler zur Gänze handgearbeiteten Platten

abgezogen wurden, ohne Rücksicht auf das von ihm

verwendete Material und angewendete Verfahren, jedoch mit

Ausnahme von mechanischen oder photomechanischen

Verfahren.

3 - Ausgenommen von der Nummer 9703 sind Arbeiten, die den

Charakter von Handelswaren haben (Serienerzeugnisse,

Abgüsse oder handwerkliche Erzeugnisse); diese sind nach

ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen.

4 - a - Abgesehen von den Bestimmungen der vorstehenden

Anmerkungen 1 bis 3 sind Waren, die sowohl in eine

der Nummern dieses Kapitels als auch in andere

Kapitel des Tarifs fallen, in das vorliegende Kapitel

einzureihen;

b - Waren, für die gleichzeitig die Nummer 9706 und die

Nummern 9701 bis 9705 in Betracht kommen, sind in die

Nummern 9701 bis 9705 einzureihen.

5 - bei gerahmten Gemälden, Zeichnungen, Bildern, Kollagen

oder ähnlichen Bildwerken, Stichen, Schnitten oder

Lithographien sind deren Rahmen so wie diese Waren

einzureihen, wenn sie nach Art und Wert diesen Waren

üblicherweise entsprechen. Rahmen, die nach Art und Wert

den vorstehend angeführten Waren nicht entsprechen, sind

getrennt einzureihen.

9701 -- Gemälde, Zeichnungen und Bilder, vollständig mit der Hand

ausgeführt, ausgenommen Zeichnungen der Nummer 4906 und

andere handbemalte oder handverzierte gewerbliche Waren;

Kollagen und ähnliche Bildwerke:

10 - Gemälde, Zeichnungen und Bilder

90 - andere

9702 00 Originalstiche, Originalschnitte und Originallithographien

9703 00 Originalwerke der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art

9704 00 Brief- oder Stempelmarken, Freistempelabdrucke,

Ersttagsbriefe, mit Marken bedruckte Korrespondenzkarten

oder -briefe (Ganzsachen) und dergleichen, entwertet oder,

falls nicht entwertet, im Bestimmungsland weder gültig noch

zum Umlauf vorgesehen

9705 00 Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem,

botanischem, mineralogischem, anatomischem, historischem,

archäologischem, paläontologischem, ethnographischem oder

numismatischem Wert

9706 00 Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt

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