Kapitel 50
Seide
Anlage1
5001 00 Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet
5002 00 Rohseide (Gregeseide), weder gedreht noch gezwirnt
5003 -- Abfälle von Seide (einschließlich der zum Abhaspeln nicht
geeigneten Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff):
10 - weder kardiert noch gekämmt
90 - andere
5004 00 Garne aus Seide (andere als Garne aus Abfällen von Seide),
nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf
5005 00 Garne aus Abfällen von Seide, nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf
5006 00 Garne aus Seide oder aus Abfällen von Seide, in
Aufmachungen für den Kleinverkauf; Messinahaar
5007 -- Gewebe aus Seide oder aus Abfällen von Seide:
10 - Gewebe aus Bourretteseide
20 - andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr Seide oder
Abfälle von Seide, ausgenommen Bourretteseide, enthaltend
90 - andere Gewebe
Kapitel 51
Wolle, feine oder grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Roßhaar
Anmerkung
1 - In allen Abschnitten des Tarifs gelten als:
a - Wolle die von Schafen oder Lämmern stammenden
natürlichen Fasern;
b - feine Tierhaare die Haare folgender Tiere:
Alpaka, Lama, Vikunja, Kamel, Yak, Angora-, Tibet-,
Kaschmirziegen und ähnliche Ziegen (mit Ausnahme der
gemeinen Ziegen), Kaninchen (einschließlich
Angorakaninchen), Hase, Biber, Nutria und
Bisamratte;
c - grobe Tierhaare die Haare aller vorstehend
nicht genannten Tiere, ausgenommen Haare
und Borsten zur Herstellung von Pinseln,
Besen und Bürsten (Nr. 0502) und Roßhaar (Nr. 0503).
5101 -- Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt:
- Schweißwolle, einschließlich auf dem Rücken gewaschene
Wolle:
11 - - Schurwolle
19 - - andere
- entschweißt, nicht carbonisiert:
21 - - Schurwolle
29 - - andere
30 - carbonisiert
5102 -- Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt:
10 - feine Tierhaare
20 - grobe Tierhaare
5103 -- Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren,
einschließlich Garnabfälle, ausgenommen Reißspinnstoff:
10 - Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren
20 - andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren
30 - Abfälle von groben Tierhaaren
5104 00 Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren
5105 -- Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt
(einschließlich gekämmte Wolle in loser Form):
10 - gekrempelte Wolle
- gekämmte Wolle:
21 - - gekämmte Wolle in loser Form
29 - - andere
30 - feine Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt
40 - grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt
5106 -- Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf:
10 - 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle enthaltend
20 - weniger als 85 Gewichtsprozent Wolle enthaltend
5107 -- Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf:
10 - 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle enthaltend
20 - weniger als 85 Gewichtsprozent Wolle enthaltend
5108 -- Streichgarne und Kammgarne aus feinen Tierhaaren, nicht in
Aufmachungen für den Kleinverkauf:
10 - Streichgarne
20 - Kammgarne
5109 -- Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für
den Kleinverkauf:
10 - 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle oder feine Tierhaare
enthaltend
90 - andere
5110 00 Garne aus groben Tierhaaren oder Roßhaar (einschließlich
Garne aus umsponnenem Roßhaar), auch in Aufmachungen für
den Kleinverkauf
5111 -- Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren:
- 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle oder feine Tierhaare
enthaltend:
11 - - mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger
19 - - sonstige
20 - andere, überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen
oder künstlichen Filamenten gemischt
30 - andere, überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen
oder künstlichen Stapelfasern gemischt
90 - andere
5112 -- Kammgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren:
- 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle oder feine Tierhaare
enthaltend:
11 - - mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
19 - - sonstige
20 - andere, überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen
oder künstlichen Filamenten gemischt
30 - andere, überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen
oder künstlichen Stapelfasern gemischt
90 - andere
5113 00 Gewebe aus groben Tierhaaren oder aus Roßhaar
Kapitel 52
Baumwolle
Anmerkung zu den Unternummern
1 - Bei den Unternummern 5209 42 und 5211 42 gelten als
Denim bunt gewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem
Kettköper, einschließlich Kreuz-Kettköper, bei dem die
Kettgarne von ein und derselben Farbe und die Schußgarne
roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren
Farbton der Farbe der Kettgarne gefärbt sind.
5201 00 Baumwolle, weder kardiert noch gekämmt
5202 -- Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und
Reißspinnstoff):
10 - Garnabfälle
- andere:
91 - - Reißspinnstoff
99 - - sonstige
5203 00 Baumwolle, kardiert oder gekämmt
5204 -- Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den
Kleinverkauf:
- nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf:
11 - - 85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle enthaltend
19 - - sonstige
20 - in Aufmachungen für den Kleinverkauf
5205 -- Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),
85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle enthaltend, nicht in
Aufmachungen für den Kleinverkauf:
- ungezwirnte Garne, aus nicht gekämmten
Fasern:
11 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr (Nr. 14
metrisch oder weniger)
12 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis
einschließlich 232,56 Dezitex (mehr als Nr. 14 metrisch
bis einschließlich Nr. 43 metrisch)
13 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis
einschließlich 192,31 Dezitex (mehr als Nr. 43 metrisch
bis einschließlich Nr. 52 metrisch)
14 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis
einschließlich 125 Dezitex (mehr als Nr. 52 metrisch
bis einschließlich Nr. 80 metrisch)
15 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex (mehr als
Nr. 80 metrisch)
- ungezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:
21 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr (Nr. 14
metrisch oder weniger)
22 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis
einschließlich 232,56 Dezitex (mehr als Nr. 14 metrisch
bis einschließlich Nr. 43 metrisch)
23 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis
einschließlich 192,31 Dezitex (mehr als Nr. 43 metrisch
bis einschließlich Nr. 52 metrisch)
24 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis
einschließlich 125 Dezitex (mehr als Nr. 52 metrisch
bis einschließlich Nr. 80 metrisch)
26 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex bis
einschließlich 106,38 Dezitex (mehr als Nr. 80
metrisch bis einschließlich Nr. 94 metrisch)
27 - - mit einem Titer von weniger als 106,38 Dezitex bis
einschließlich 83,33 Dezitex (mehr als Nr. 94
metrisch bis einschließlich Nr. 120 metrisch)
28 - - mit einem Titer von weniger als 83,33 Dezitex (mehr
als Nr. 120 metrisch)
31 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr je
Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder weniger je
Einfachgarn)
32 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis
einschließlich 232,56 Dezitex je Einfachgarn (mehr als
Nr. 14 metrisch bis einschließlich Nr. 43 metrisch je
Einfachgarn)
33 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis
einschließlich 192,31 Dezitex je Einfachgarn (mehr als
Nr. 43 metrisch bis einschließlich Nr. 52 metrisch je
Einfachgarn)
34 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis
einschließlich 125 Dezitex je Einfachgarn (mehr als
Nr. 52 metrisch bis einschließlich Nr. 80 metrisch je
Einfachgarn)
35 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex je
Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch je Einfachgarn)
- gezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:
41 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr je
Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder weniger je
Einfachgarn)
42 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis
einschließlich 232,56 Dezitex je Einfachgarn (mehr als
Nr. 14 metrisch bis einschließlich Nr. 43 metrisch je
Einfachgarn)
43 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis
einschließlich 192,31 Dezitex je Einfachgarn (mehr als
Nr. 43 metrisch bis einschließlich Nr. 52 metrisch je
Einfachgarn)
44 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis
einschließlich 125 Dezitex je Einfachgarn (mehr als
Nr. 52 metrisch bis einschließlich Nr. 80 metrisch je
Einfachgarn)
46 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex bis
einschließlich 106,38 Dezitex je Einfachgarn (mehr
als Nr. 80 metrisch bis einschließlich Nr. 94
metrisch je Einfachgarn)
47 - - mit einem Titer von weniger als 106,38 Dezitex bis
einschließlich 83,33 Dezitex je Einfachgarn (mehr als
Nr. 94 metrisch bis einschließlich Nr. 120 metrisch
je Einfachgarn)
48 - - mit einem Titer von weniger als 83,33 Dezitex je
Einfachgarn (mehr als Nr. 120 metrisch je
Einfachgarn)
5206 -- Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne), weniger als
85 Gewichtsprozent Baumwolle enthaltend, nicht in
Aufmachungen für den Kleinverkauf:
- ungezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern:
11 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr (Nr. 14
metrisch oder weniger)
12 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis
einschließlich 232,56 Dezitex (mehr als Nr. 14 metrisch
bis einschließlich Nr. 43 metrisch)
13 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis
einschließlich 192,31 Dezitex (mehr als Nr. 43 metrisch
bis einschließlich Nr. 52 metrisch)
14 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis
einschließlich 125 Dezitex (mehr als Nr. 52 metrisch
bis einschließlich Nr. 80 metrisch)
15 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex (mehr als
Nr. 80 metrisch)
- ungezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:
21 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr (Nr. 14
metrisch oder weniger)
22 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis
einschließlich 232,56 Dezitex (mehr als Nr. 14 metrisch
bis einschließlich Nr. 43 metrisch)
23 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis
einschließlich 192,31 Dezitex (mehr als Nr. 43 metrisch
bis einschließlich Nr. 52 metrisch)
24 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis
einschließlich 125 Dezitex (mehr als Nr. 52 metrisch
bis einschließlich Nr. 80 metrisch)
25 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex (mehr als
Nr. 80 metrisch)
- gezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern:
31 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr je
Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder weniger je
Einfachgarn)
32 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis
einschließlich 232,56 Dezitex je Einfachgarn (mehr als
Nr. 14 metrisch bis einschließlich Nr. 43 metrisch je
Einfachgarn)
33 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis
einschließlich 192,31 Dezitex je Einfachgarn (mehr als
Nr. 43 metrisch bis einschließlich Nr. 52 metrisch je
Einfachgarn)
34 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis
einschließlich 125 Dezitex je Einfachgarn (mehr als
Nr. 52 metrisch bis einschließlich Nr. 80 metrisch je
Einfachgarn)
35 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex je
Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch je Einfachgarn)
- gezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:
41 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr je
Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder weniger je
Einfachgarn)
42 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis
einschließlich 232,56 Dezitex je Einfachgarn (mehr als
Nr. 14 metrisch bis einschließlich Nr. 43 metrisch je
Einfachgarn)
43 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis
einschließlich 192,31 Dezitex je Einfachgarn (mehr als
Nr. 43 metrisch bis einschließlich Nr. 52 metrisch je
Einfachgarn)
44 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis
einschließlich 125 Dezitex je Einfachgarn (mehr als
Nr. 52 metrisch bis einschließlich Nr. 80 metrisch je
Einfachgarn)
45 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex je
Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch je Einfachgarn)
5207 -- Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen
für den Kleinverkauf:
10 - 85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle enthaltend
90 - andere
5208 -- Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent oder mehr
Baumwolle enthaltend, mit einem Quadratmetergewicht von
200 g oder weniger:
- roh:
11 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von
100 g oder weniger
12 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von
mehr als 100 g
13 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)
Köper
19 - - andere Gewebe
- gebleicht:
21 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von
100 g oder weniger
22 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von
mehr als 100 g
23 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)
Köper
29 - - andere Gewebe
- gefärbt:
31 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von
100 g oder weniger
32 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von
mehr als 100 g
33 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)
Köper
39 - - andere Gewebe
- bunt gewebt:
41 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von
100 g oder weniger
42 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von
mehr als 100 g
43 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)
Köper
49 - - andere Gewebe
- bedruckt:
51 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von
100 g oder weniger
52 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von
mehr als 100 g
53 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)
Köper
59 - - andere Gewebe
5209 -- Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent oder mehr
Baumwolle enthaltend, mit einem Quadratmetergewicht von
mehr als 200 g:
- roh:
11 - - in Leinwandbindung
12 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)
Köper
19 - - andere Gewebe
- gebleicht:
21 - - in Leinwandbindung
22 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)
Köper
29 - - andere Gewebe
- gefärbt:
31 - - in Leinwandbindung
32 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)
Köper
39 - - andere Gewebe
- bunt gewebt:
41 - - in Leinwandbindung
42 - - Denim
43 - - andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem (einschließlich
gleichseitigem) Köper
49 - - andere Gewebe
- bedruckt:
51 - - in Leinwandbindung
52 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)
Köper
59 - - andere Gewebe
5210 -- Gewebe aus Baumwolle, weniger als 85 Gewichtsprozent
Baumwolle enthaltend, überwiegend oder ausschließlich mit
Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von
200 g oder weniger:
- roh:
11 - - in Leinwandbindung
12 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)
Köper
19 - - andere Gewebe
- gebleicht:
21 - - in Leinwandbindung
22 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)
Köper
29 - - andere Gewebe
- gefärbt:
31 - - in Leinwandbindung
32 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)
Köper
39 - - andere Gewebe
- bunt gewebt:
41 - - in Leinwandbindung
42 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)
Köper
49 - - andere Gewebe
- bedruckt:
51 - - in Leinwandbindung
52 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)
Köper
59 - - andere Gewebe
5211 -- Gewebe aus Baumwolle, weniger als 85 Gewichtsprozent
Baumwolle enthaltend, überwiegend oder ausschließlich mit
Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von
mehr als 200 g:
- roh:
11 - - in Leinwandbindung
12 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)
Köper
19 - - andere Gewebe
- gebleicht:
21 - - in Leinwandbindung
22 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)
Köper
29 - - andere Gewebe
- gefärbt:
31 - - in Leinwandbindung
32 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)
Köper
39 - - andere Gewebe
- bunt gewebt:
41 - - in Leinwandbindung
42 - - Denim
43 - - andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem (einschließlich
gleichseitigem) Köper
49 - - andere Gewebe
- bedruckt:
51 - - in Leinwandbindung
52 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)
Köper
59 - - andere Gewebe
5212 -- Andere Gewebe aus Baumwolle:
- mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger:
11 - - roh
12 - - gebleicht
13 - - gefärbt
14 - - bunt gewebt
15 - - bedruckt
- mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g:
21 - - roh
22 - - gebleicht
23 - - gefärbt
24 - - bunt gewebt
25 - - bedruckt
Kapitel 53
Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe
aus Papiergarnen
5301 -- Flachs, roh oder bearbeitet, aber nicht gesponnen; Werg und
Abfälle von Flachs (einschließlich Garnabfälle und
Reißspinnstoff):
10 - Flachs, roh oder geröstet
- Flachs, gebrochen, geschwungen, gehechelt oder anders
bearbeitet, aber nicht gesponnen:
21 - - gebrochen oder geschwungen
29 - - anders
30 - Werg und Abfälle von Flachs
5302 -- Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, aber nicht
gesponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich
Garnabfälle und Reißspinnstoff):
10 - Hanf, roh oder geröstet
90 - anderer
5303 -- Jute und andere textile Bastfasern (ausgenommen Flachs,
Hanf und Ramie), roh oder bearbeitet, aber nicht gesponnen;
Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich
Garnabfälle und Reißspinnstoff):
10 - Jute und andere textile Bastfasern, roh oder geröstet
90 - andere
5304 -- Sisal und andere textile Fasern von Agaven, roh oder
bearbeitet, aber nicht gesponnen; Werg und Abfälle von
diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und
Reißspinnstoff):
10 - Sisal und andere textile Fasern von Agaven, roh
90 - andere
5305 -- Kokosfasern, Abacafasern (Manilahanf oder Musa textilis
Nee), Ramie und andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen, roh oder bearbeitet, aber
nicht gesponnen; Werg, Kämmlinge und Abfälle von diesen
Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und
Reißspinnstoff):
- Kokosfasern:
11 - - roh
19 - - anders
- Abacafasern:
21 - - roh
29 - - anders
- andere:
91 - - roh
99 - - anders
5306 -- Leinengarne (Garne aus Flachs):
10 - ungezwirnt
20 - gezwirnt
5307 -- Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der
Nummer 5303:
10 - ungezwirnt
20 - gezwirnt
5308 -- Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne:
10 - Kokosgarne
20 - Hanfgarne
30 - Papiergarne
90 - andere
5309 -- Leinengewebe (Gewebe aus Flachs):
- 85 Gewichtsprozent oder mehr Flachs enthaltend:
11 - - roh oder gebleicht
19 - - anders
- weniger als 85 Gewichtsprozent Flachs enthaltend:
21 - - roh oder gebleicht
29 - - anders
5310 -- Gewebe aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der
Nummer 5303:
10 - roh
90 - anders
5311 00 Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus
Papiergarne
Kapitel 54
Synthetische oder künstliche Filamente
Anmerkungen
1 - Als Chemiefasern gelten in allen Abschnitten des Tarifs
Stapelfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die
durch folgende Verfahren hergestellt wurden:
a - durch Polymerisation organischer Monomere, z. B.
Polyamide, Polyester, Polyurethane oder
Polyvinylderivate;
b - durch chemische Umwandlung natürlicher organischer
Polymere (wie Zellulose, Kasein, Proteine oder
Algen), z. B. Viskose-, Zelluloseacetat-,
Kupferoxidammoniak- und Alginatspinnstoffe.
Als synthetisch gelten die unter a und künstlich die
unter b genannten Spinnstoffe. Die gleiche Bedeutung
kommt diesen Begriffen und dem Begriff Chemiefaser zu,
wenn sie in Beziehung zu den Begriffen Spinnstoff oder
Spinnmasse verwendet werden.
2 - Nicht in die Nummern 5402 und 5403 gehören Spinnkabel aus
synthetischen oder künstlichen Filamenten, die in das
Kapitel 55 fallen.
5401 -- Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten,
auch in Aufmachungen für den Kleinverkauf:
10 - aus synthetischen Filamenten
20 - aus künstlichen Filamenten
5402 -- Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen Filamenten,
nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf, einschließlich
synthetische Monofile von weniger als 67 Dezitex:
10 - hochfeste Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden
20 - hochfeste Garne aus Polyester
- texturierte Garne:
31 - aus Nylon oder anderen Polyamiden, nicht einem Titer von
50 tex oder weniger je Einfachgarn:
32 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit einem Titer von
mehr als 50 tex je Einfachgarn:
33 - - aus Polyester
39 - - sonstige
- andere Garne, ungezwirnt, ungedreht oder mit 50 Drehungen
oder weniger je Meter:
41 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden
42 - - aus Polyester, teilverstreckt
43 - - aus anderen Polyestern
49 - - sonstige
- andere Garne, ungezwirnt, mit mehr als 50 Drehungen je
Meter:
51 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden
52 - - aus Polyester
59 - - sonstige
- andere Garne, gezwirnt:
61 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden
62 - - aus Polyester
69 - - sonstige
5403 -- Garne (ausgenommen Nähgarne) aus künstlichen Filamenten,
nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf, einschließlich
künstliche Monofile von weniger als 67 Dezitex:
10 - hochfeste Garne aus Viskose
20 - texturierte Garne
- andere Garne, ungezwirnt:
31 - - aus Viskose, ungedreht oder mit 120 Drehungen oder
weniger je Meter
32 - - aus Viskose, mit mehr als 120 Drehungen je Meter
33 - - aus Zelluloseacetat
39 - - sonstige
- andere Garne, gezwirnt:
41 - - aus Viskose
42 - - aus Zelluloseacetat
49 - - sonstige
5404 -- Synthetische Monofile von 67 Dezitex oder mehr und einem
größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und
dergleichen (z. B. Kunststroh), aus synthetischer
Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm
oder weniger:
10 - Monofile
90 - andere
5405 00 Künstliche Monofile von 67 Dezitex oder mehr und einem
größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und
dergleichen (z. B. Kunststroh), aus künstlicher Spinnmasse,
mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger
5406 -- Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen oder
künstlichen Filamenten, in Aufmachungen für den
Kleinverkauf:
10 - aus synthetischen Filamenten
20 - aus künstlichen Filamenten
5407 -- Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten,
einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Nummer 5404:
10 - Gewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen
Polyamiden oder aus Polyester
20 - Gewebe aus Streifen oder dergleichen
30 - Gewebe im Sinn der Anmerkung 9 zum Abschnitt XI
- andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr Nylon- oder
andere Polyamidfilamente enthaltend:
41 - - roh oder gebleicht
42 - - gefärbt
43 - - bunt gewebt
44 - - bedruckt
- andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr texturierte
Polyesterfilamente enthaltend:
51 - - roh oder gebleicht
52 - - gefärbt
53 - - bunt gewebt
54 - - bedruckt
(60) - andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr
Polyesterfilamente enthaltend:
61 - - 85 Gewichtsprozent oder mehr nicht texturierte
Polyesterfilamente enthaltend
69 - - andere
71 - - roh oder gebleicht
72 - - gefärbt
73 - - bunt gewebt
74 - - bedruckt
- andere Gewebe, weniger als 85 Gewichtsprozent
synthetische Filamente enthaltend, überwiegend oder
ausschließlich mit Baumwolle gemischt:
81 - - roh oder gebleicht
82 - - gefärbt
83 - - bunt gewebt
84 - - bedruckt
- andere Gewebe:
91 - - roh oder gebleicht
92 - - gefärbt
93 - - bunt gewebt
94 - - bedruckt
5408 -- Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten,
einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Nummer 5405:
10 - Gewebe aus hochfesten Garnen aus Viskose
- andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder weniger künstliche
Filamente, Streifen oder dergleichen enthaltend:
21 - - roh oder gebleicht
22 - - gefärbt
23 - - buntgewebt
24 - - bedruckt
- andere Gewebe:
31 - - roh oder gebleicht
32 - - gefärbt:
33 - - bunt gewebt
34 - - bedruckt
Kapitel 55
Synthetische oder künstliche Stapelfasern
Anmerkung
1 - Als Spinnkabel der Nummern 5501 und 5502 gelten solche,
die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von
einheitlicher und gleicher Länge wie das Spinnkabel
bestehen und folgende Bedingungen erfüllen:
a - das Spinnkabel muß eine Länge von mehr als 2 m haben;
b - es darf nur weniger als 5 Drehungen je Meter
aufweisen;
c - die einzelnen Filamente müssen einen Titer von
weniger als 67 Dezitex aufweisen;
d - Spinnkabel aus synthetischen Filamenten müssen
verstreckt sein, d.h. sie dürfen höchstens um 100 %
ihrer Länge dehnbar sein;
e - Spinnkabel müssen einen Gesamttiter von mehr als
20.000 Dezitex aufweisen.
Spinnkabel mit einer Länge von 2 m oder weniger sind in
die Nummer 5503 oder 5504 einzureihen.
5501 -- Spinnkabel aus synthetischen Filamenten:
10 - aus Nylon oder anderen Polyamiden
20 - aus Polyester
30 - aus Polyacryl oder Modacryl
90 - andere
5502 00 Spinnkabel aus künstlichen Filamenten
5503 -- Synthetische Stapelfasern, weder kardiert noch gekämmt noch
in anderer Weise für das Verspinnen vorgerichtet:
10 - aus Nylon oder anderen Polyamiden
20 - aus Polyester
30 - aus Polyacryl oder Modacryl
40 - aus Polypropylen
90 - andere
5504 -- Künstliche Stapelfasern, weder kardiert noch gekämmt noch
in anderer Weise für das Verspinnen vorgerichtet:
10 - aus Viskose
90 - andere
5505 -- Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge,
Garnabfälle und Reißspinnstoff):
10 - aus synthetischen Chemiefasern
20 - aus künstlichen Chemiefasern
5506 -- Synthetische Stapelfasern, kardiert, gekämmt oder in
anderer Weise für das Verspinnen vorgerichtet:
10 - aus Nylon oder anderen Polyamiden
20 - aus Polyester
30 - aus Polyacryl oder Modacryl
90 - andere
5507 00 Künstliche Stapelfasern, kardiert, gekämmt oder in anderer
Weise für das Verspinnen vorgerichtet
5508 -- Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Stapelfasern,
auch in Aufmachungen für den Kleinverkauf:
10 - aus synthetischen Stapelfasern
20 - aus künstlichen Stapelfasern
5509 -- Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen
Stapelfasern, nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf:
- 85 Gewichtsprozent oder mehr Nylon oder andere
Polyamidstapelfasern enthaltend:
11 - - ungezwirnt
12 - - gezwirnt
- 85 Gewichtsprozent oder mehr Polyesterstapelfasern
enthaltend:
21 - - ungezwirnt
22 - - gezwirnt
- 85 Gewichtsprozent oder mehr Polyacryl- oder
Modacrylstapelfasern enthaltend:
31 - - ungezwirnt
32 - - gezwirnt
- andere Garne, 85 Gewichtsprozent oder mehr synthetische
Stapelfasern enthaltend:
41 - - ungezwirnt
42 - - gezwirnt
- andere Garne aus Polyesterstapelfasern:
51 - - überwiegend oder ausschließlich mit künstlichen
Stapelfasern gemischt
52 - - überwiegend oder ausschließlich mit Wolle oder feinen
Tierhaaren gemischt
53 - - überwiegend oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt
59 - - sonstige
- andere Garne, aus Polyacryl- oder Modacrylstapelfasern:
61 - - überwiegend oder ausschließlich mit Wolle oder feinen
Tierhaaren gemischt
62 - - überwiegend oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt
69 - - sonstige
- andere Garne:
91 - - überwiegend oder ausschließlich mit Wolle oder feinen
Tierhaaren gemischt
92 - - überwiegend oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt
99 - - sonstige
5510 -- Garne (ausgenommen Nähgarne) aus künstlichen Stapelfasern,
nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf:
- 85 Gewichtsprozent oder mehr künstliche Stapelfasern
enthaltend:
11 - - ungezwirnt
12 - - gezwirnt
20 - andere Garne, überwiegend oder ausschließlich mit Wolle
oder feinen Tierhaaren gemischt
30 - andere Garne, überwiegend oder ausschließlich mit
Baumwolle gemischt
90 - andere Garne
5511 -- Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen oder
künstlichen Stapelfasern, in Aufmachungen für den
Kleinverkauf:
10 - aus synthetischen Stapelfasern, 85 Gewichtsprozent oder
mehr solche Fasern enthaltend
20 - aus synthetischen Stapelfasern, weniger als
85 Gewichtsprozent solche Fasern enthaltend
30 - aus künstlichen Stapelfasern
5512 -- Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr synthetische
Stapelfasern enthaltend:
- 85 Gewichtsprozent oder mehr Polyesterstapelfasern
enthaltend:
11 - - roh oder gebleicht
19 - - anders
- 85 Gewichtsprozent oder mehr Polyacryl- oder
Modacrylstapelfasern enthaltend:
21 - - roh oder gebleicht
29 - - anders
- andere:
91 - - roh oder gebleicht
99 - - anders
5513 -- Gewebe, weniger als 85 Gewichtsprozent synthetische
Stapelfasern enthaltend, überwiegend oder ausschließlich
mit Baumwolle gemischt mit einem Quadratmetergewicht von
170 g oder weniger:
- roh oder gebleicht:
11 - - aus Polyesterstapelfasern in Leinwandbindung
12 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich gleichseitigem) Köper
13 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern
19 - - sonstige Gewebe
- gefärbt:
21 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung
22 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich gleichseitigem) Köper
23 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern
29 - - sonstige Gewebe
- bunt gewebt:
31 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung
32 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich gleichseitigem) Köper
33 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern
39 - - sonstige Gewebe
- bedruckt:
41 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung
42 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich gleichseitigem) Köper
43 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern
49 - - sonstige Gewebe
5514 -- Gewebe, weniger als 85 Gewichtsprozent synthetische
Stapelfasern enthaltend, überwiegend oder ausschließlich
mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von
mehr als 170 g:
- roh oder gebleicht:
11 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung
12 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich gleichseitigem) Köper
13 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern
19 - - sonstige Gewebe
- gefärbt:
21 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung
22 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich gleichseitigem) Köper
23 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern
29 - - sonstige Gewebe
- bunt gewebt:
31 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung
32 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich gleichseitigem) Köper
33 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern
39 - - sonstige Gewebe
- bedruckt:
41 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung
42 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich gleichseitigem) Köper
43 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern
49 - - sonstige Gewebe
5515 -- Andere Gewebe aus synthetischen Stapelfasern:
- aus Polyesterstapelfasern:
11 - - überwiegend oder ausschließlich mit
Viskoserayonstapelfasern gemischt
12 - - überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen oder
künstlichen Filamenten gemischt
13 - - überwiegend oder ausschließlich mit Wolle oder feinen
Tierhaaren gemischt
19 - - sonstige
- aus Polyacryl- oder Modacrylstapelfasern:
21 - - überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen oder
künstlichen Filamenten gemischt
22 - - überwiegend oder ausschließlich mit Wolle oder feinen
Tierhaaren gemischt
29 - - sonstige
- andere Gewebe:
91 - - überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen oder
künstlichen Filamenten gemischt
92 - - überwiegend oder ausschließlich mit Wolle oder feinen
Tierhaaren gemischt
99 - - sonstige
5516 -- Gewebe aus künstlichen Stapelfasern:
- 85 Gewichtsprozent oder mehr künstliche Stapelfasern
enthaltend:
11 - - roh oder gebleicht
12 - - gefärbt
13 - - bunt gewebt
14 - - bedruckt
- weniger als 85 Gewichtsprozent künstliche Stapelfasern
enthaltend, überwiegend oder ausschließlich mit
synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt:
21 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung
22 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich gleichseitigem) Köper
23 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern
29 - - sonstige Gewebe
- bunt gewebt:
31 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung
32 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem
(einschließlich gleichseitigem) Köper
33 - - bunt gewebt
34 - - bedruckt
- weniger als 85 Gewichtsprozent künstliche Stapelfasern
enthaltend, überwiegend oder ausschließlich mit Baumwolle
gemischt:
41 - - roh oder gebleicht
42 - - gefärbt
43 - - bunt gewebt
44 - - bedruckt
- andere:
91 - - roh oder gebleicht
92 - - gefärbt
93 - - bunt gewebt
94 - - bedruckt
Kapitel 56
Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile, Taue
und Seilerwaren
Anmerkungen
1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:
a - Watte, Filze und Vliesstoffe, mit Stoffen oder
Zubereitungen imprägniert, bestrichen oder überzogen
(z. B. Parfümerie- oder Kosmetikzubereitungen des
Kap. 33, Seifen oder Reinigungsmittel der Nr. 3401,
Poliermittel, Cremes oder ähnliche Zubereitungen der
Nr. 3405, Weichmacher für Textilien der Nr. 3809),
sofern diese Spinnstoffe lediglich Trägerfunktion
besitzen;
b - Spinnstofferzeugnisse der Nummer 5811;
c - natürliche oder künstliche Schleifmittel in Pulver-
oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Filz oder
Vliesstoffen (Nr. 6805);
d - agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auf
einer Unterlage aus Filz oder Vliesstoffen
(Nr. 6814);
e - Metallfolien auf einer Unterlage aus Filz oder
Vliesstoffen (Abschn. XV).
2 - Als Filze gelten auch Nadelfilze und Flächenerzeugnisse,
die aus einem Faservlies aus textilen Spinnstoffen
bestehen, dessen Zusammenhalt durch ein Nähwirkverfahren
mittels der Fasern des Vlieses selbst verstärkt worden
ist.
3 - Die Nummern 5602 und 5603 umfassen Filze und Vliesstoffe,
mit Kunststoffen oder Kautschuk imprägniert, bestrichen,
überzogen oder mit Lagen aus diesen Stoffen geschichtet,
ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest
oder zellförmig).
Die Nummer 5603 umfaßt auch Vliesstoffe, die als
Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten.
Die Nummern 5602 und 5603 umfassen jedoch nicht:
a - Filze, mit Kunststoffen oder Kautschuk imprägniert,
bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus diesen
Stoffen geschichtet, mit einem Spinnstoffgehalt von
50 Gewichtsprozent oder die ganz in Kunststoff oder
Kautschuk eingebettete Filze (Kap. 39 oder 40);
b - Vliesstoffe, die entweder vollständig in Kunststoff
oder Kautschuk eingebettet oder beidseitig mit
solchen Materialien bestrichen oder überzogen sind,
vorausgesetzt, der Überzug ist mit bloßem Auge
wahrnehmbar; dabei bleiben sich daraus ergebende
Farbänderungen außer Betracht (Kap. 39 oder 40);
c - Platten, Blätter oder Streifen, aus Zellkunststoff
oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filzen oder
Vliesstoffen, bei denen der Spinnstoff lediglich der
Verstärkung dient.
4 - Die Nummer 5604 umfaßt nicht Garne aus Spinnstoffen oder
Streifen und dergleichen der Nummer 5404 oder 5405, bei
denen die Imprägnierung, der Überzug und dergleichen
nicht mit bloßem Auge wahrnehmbar ist (im allgemeinen
Kap. 50 bis 55); dabei bleiben sich daraus ergebende
Farbänderungen außer Betracht.
5601 -- Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; Spinnstoffasern
mit einer Länge von 5 mm oder weniger (Scherstaub), Knoten
und Noppen, aus Spinnstoffen:
10 - hygienische Binden und Tampons, Windeln und
Windeleinlagen für Kleinkinder sowie ähnliche hygienische
Waren, aus Watte
- Watte; andere Waren aus Watte:
21 - - aus Baumwolle
22 - - aus Chemiefasern
29 - - sonstige
30 - Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen
5602 -- Filze, auch imprägniert, bestrichen, überzogen oder
geschichtet:
10 - Nadelfilze und im Nähwirkverfahren hergestellte
Flächenerzeugnisse
- andere Filze, nicht imprägniert, bestrichen, überzogen
oder geschichtet:
21 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
29 - - aus sonstigen Spinnstoffen
90 - andere
5603 -- Vliesstoffe, auch imprägniert, bestrichen, überzogen oder
geschichtet:
,(10) - aus synthetischen oder künstlichen Filamenten:
11 - - mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger
12 - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis
einschließlich 70 g
13 - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis
einschließlich 150 g
14 - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
(90) - andere:
91 - - mit einem Quadratmetergewicht von 25 g oder weniger
92 - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 25 g bis
einschließlich 70g
93 - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g bis
einschließlich 150 g
94 - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
5604 -- Kautschukfäden und -schnüre, mit Spinnstoffen überzogen;
Spinnstoffgarne sowie Streifen und dergleichen der
Nummer 5404 oder 5405, mit Kautschuk oder Kunststoffen
imprägniert, bestrichen, überzogen oder umhüllt:
10 - Kautschukfäden und -schnüre, mit Spinnstoffen überzogen
20 - hochfeste Garne aus Polyester, Nylon oder anderen
Polyamiden oder aus Viskose, imprägniert oder bestrichen
90 - andere
5605 00 Metallgarne (Metallgespinste) und metallisierte Garne, auch
umsponnen, bestehend aus Garnen aus Spinnstoffen, aus
Streifen oder dergleichen der Nummer 5404 oder 5405, in
Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder
Pulver oder mit Metall überzogen
5606 00 Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Nummer 5404
und 5405 (andere als jene der Nr. 5605 und andere als Garne
aus umsponnenem Roßhaar); Chenillegarne (einschließlich
beflockte Chenillegarne); Maschengarne (sog.
„Chainette''-Garne)
5607 -- Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit
Kautschuk oder Kunststoffen imprägniert, bestrichen,
überzogen oder umhüllt:
10 - aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Nummer 5303
- aus Sisal oder anderen textilen Fasern von Agaven:
21 - - Binde- und Pressengarne
29 - - sonstige
30 - aus Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee) oder
anderen harten Blattfasern
- aus Polyethylen oder Polypropylen:
41 - - Binde- und Pressengarne
49 - - sonstige
50 - aus anderen synthetischen Chemiefasern
90 - andere
5608 -- Geknüpfte Netze aus Bindfäden, Seilen oder Tauen;
konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte
Netze aus Spinnstoffen:
- aus Chemiefasern:
11 - - konfektionierte Fischernetze
19 - - sonstige
90 - andere
5609 00 Waren aus Garnen sowie aus Streifen oder dergleichen, der
Nummer 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen
Kapitel 57
Teppiche und andere Bodenbeläge, aus Spinnstoffen
Anmerkungen
1 - Als Teppiche und andere Bodenbeläge aus
Spinnstoffen dieses Kapitels gelten Bodenbeläge, bei
denen die Spinnstoffe beim Gebrauch die Schauseite der
Ware bilden; dieses Kapitel umfaßt auch Erzeugnisse, die
die charakteristischen Merkmale von Bodenbelägen aus
Spinnstoffen aufweisen, aber für andere Zwecke bestimmt
sind.
2 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind Unterlagen für
Bodenbeläge.
5701 -- Teppiche aus Spinnstoffen, geknüpft, auch konfektioniert:
10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
90 - aus anderen Spinnstoffen
5702 -- Teppiche und andere Bodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt,
weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert,
einschließlich Kelim, Schumak, Karamanie und ähnliche
handgewebte Teppiche:
10 - Kelim, Schumak, Karamanie und ähnliche handgewebte
Teppiche
20 - Bodenbeläge aus Kokosfasern
- andere, mit Flor, nicht konfektioniert:
31 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
32 - - aus Chemiefasern
39 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- andere, mit Flor, konfektioniert:
41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
42 - - aus Chemiefasern
49 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- andere, ohne Flor, nicht konfektioniert:
51 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
52 - - aus Chemiefasern
59 - - aus sonstigen Spinnstoffen
- andere, ohne Flor, konfektioniert:
91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
92 - - aus Chemiefasern
99 - - aus sonstigen Spinnstoffen
5703 -- Teppiche und andere Bodenbeläge, aus Spinnstoffen,
getuftet, auch konfektioniert:
10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
20 - aus Nylon oder anderen Polyamiden
30 - aus anderen Chemiefasern
90 - aus anderen Spinnstoffen
5704 -- Teppiche und andere Bodenbeläge, aus Filz, weder getuftet
noch beflockt, auch konfektioniert:
10 - Fliesen, mit einer Fläche von höchstens 0,3 m2
90 - andere
5705 00 Andere Teppiche und andere Bodenbeläge, aus Spinnstoffen,
auch konfektioniert
Kapitel 58
Spezialgewebe; getuftete Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen;
Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien
Anmerkungen
1 - Dieses Kapitel umfaßt nicht die in der Anmerkung 1 zum
Kapitel 59 genannten imprägnierten, bestrichenen,
überzogenen oder geschichteten Flächenerzeugnisse aus
Spinnstoffen sowie die anderen Waren des Kapitels 59.
2 - In die Nummer 5801 gehören auch nicht aufgeschnittene
Schußsamte und Schußplüsche, ohne Flor oder Schlingen auf
der Oberfläche.
3 - Als Drehergewebe (Gaze) der Nummer 5803 gelten Gewebe,
deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und
Drehfäden besteht und bei denen die Drehfäden um die
Stehfäden eine halbe, eine ganze oder mehr als eine ganze
Drehung vollführen und Schlingen bilden, durch die die
Schußfäden festgehalten werden.
4 - Ausgenommen von der Nummer 5804 sind geknüpfte Netze aus
Bindfäden, Seilen oder Tauen, die in die Nummer 5608
einzureihen sind.
5 - Als gewebte Bänder der Nummer 5806 gelten:
a - Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger,
entweder in dieser Breite gewebt oder aus breiteren
Stücken geschnitten, soweit sie an beiden
Längsrändern gewebte, geklebte oder in anderer Weise
hergestellte Webkanten aufweisen;
b - Schlauchgewebe mit einer Breite, in flachgedrücktem
Zustand, von 30 cm oder weniger;
c - Schrägbänder mit gefalteten Rändern mit einer Breite,
in ungefaltetem Zustand, von 30 cm oder weniger.
Gewebte Bänder mit angewebten Fransen gehören in die
Nummer 5808.
6 - Als Stickereien der Nummer 5810 gelten auch Stickereien
mit Metall- oder Glasfäden auf einem sichtbaren
Stickgrund aus textilen Flächenerzeugnissen, ferner
genähte Applikationsarbeiten aus Flitter, Perlen oder
Ziermotiven aus Spinnstoffen oder anderen Stoffen. Nicht
in diese Nummer gehören Tapisserien als Nadelarbeit
(Nr. 5805).
7 - Neben den Waren der Nummer 5809 umfaßt dieses Kapitel
auch Erzeugnisse aus Metallfäden, wie sie für Bekleidung,
Innenausstattung oder ähnliche Zwecke verwendet werden.
5801 -- Gewebte Samte und Plüsche sowie Chenillegewebe, ausgenommen
Waren der Nummer 5802 oder 5806:
10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren
- aus Baumwolle:
21 - - Schußsamte und Schußplüsche, nicht aufgeschnitten
22 - - gerippte Schußsamte und gerippte Schußplüsche,
aufgeschnitten
23 - - sonstige Schußsamte und Schußplüsche
24 - - Kettsamte und Kettplüsche, nicht aufgeschnitten
25 - - Kettsamte und Kettplüsche, aufgeschnitten
26 - - Chenillegewebe
- aus Chemiefasern:
31 - - Schußsamte und Schußplüsche, nicht aufgeschnitten
32 - - gerippte Schußsamte und gerippte Schußplüsche,
aufgeschnitten
33 - - sonstige Schußsamte und Schußplüsche
34 - - Kettsamte und Kettplüsche, nicht aufgeschnitten
35 - - Kettsamte und Kettplüsche, aufgeschnitten
36 - - Chenillegewebe
90 - aus anderen Spinnstoffen
5802 -- Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, ausgenommen
gewebte Bänder der Nummer 5806; getuftete
Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen, ausgenommen
Erzeugnisse der Nummer 5703:
- Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus
Baumwolle:
11 - - roh
19 - - sonstige
20 - Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus anderen
Spinnstoffen
30 - getuftete Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen
5803 -- Drehergewebe (Gaze), ausgenommen gewebte Bänder der
Nummer 5806:
10 - aus Baumwolle
90 - aus anderen Spinnstoffen
5804 -- Tülle und andere genetzte Flächenerzeugnisse, ausgenommen
gewebte, gewirkte oder gestrickte Erzeugnisse; Spitzen
als Meterware, Streifen oder Motive, ausgenommen
Erzeugnisse der Nummer 6002:
10 - Tülle und andere genetzte Flächenerzeugnisse
- Spitzen, maschinell hergestellt:
21 - - aus Chemiefasern
29 - - aus sonstigen Spinnstoffen
30 - Spitzen, mit der Hand hergestellt
5805 00 Handgewebte Tapisserien von der Art der Gobelins,
flandrischen Gobelins, Aubusson, Beauvais und dergleichen
sowie Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit-Point- oder
Kreuzsticharbeiten), auch konfektioniert
5806 -- Gewebte Bänder, ausgenommen Waren der Nummer 5807;
schußlose Bänder, aus parallel gelegten und geklebten
Garnen oder Fasern:
10 - gewebte Bänder aus Samten, Plüschen, Schlingengeweben
nach Art der Frottiergewebe und aus Chenillegeweben
20 - andere gewebte Bänder, 5 Gewichtsprozent oder mehr
Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend
- andere gewebte Bänder:
31 - - aus Baumwolle
32 - - aus Chemiefasern
39 - - aus sonstigen Spinnstoffen
40 - schußlose Bänder aus parallel gelegten und geklebten
Garnen oder Fasern
5807 -- Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen,
als Meterware, Streifen oder Zuschnitte, nicht bestickt:
10 - gewebte
90 - andere
5808 -- Geflechte als Meterware; Posamentierwaren als Meterware,
nicht bestickt, nicht gewirkt oder gestrickt; Quasten,
Pompons und ähnliche Waren:
10 - Geflechte als Meterware
90 - andere
5809 00 Gewebe aus Metallfäden, Metallgarnen (Metallgespinsten)
oder metallisierten Garnen der Nummer 5605, wie sie für
Bekleidung, Innenausstattung oder ähnliche Zwecke verwendet
werden, anderweitig weder genannt noch inbegriffen
5810 -- Stickereien als Meterware, Streifen oder Motive:
10 - Stickereien ohne sichtbaren Stickgrund
- andere:
91 - - aus Baumwolle
92 - - aus Chemiefasern
99 - - aus sonstigen Spinnstoffen
5811 00 Textile Flächenerzeugnisse, als Meterware, aus einer oder
mehreren Lagen von Spinnstoffen, mit wattierendem
Material durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt
verbunden, ausgenommen Stickereien der Nummer 5810
Kapitel 59
Imprägnierte, bestrichene, überzogene oder geschichtete Gewebe;
Spinnstoffwaren für technische Zwecke
Anmerkungen
1 - Soweit im Tarif nichts anderes bestimmt ist, gelten als
Gewebe in diesem Kapitel nur Gewebe der Kapitel 50 bis 55
und der Nummern 5803 und 5806, Geflechte und
Posamentierwaren, als Meterware, der Nummer 5808, sowie
gewirkte oder gestrickte Flächenerzeugnisse der
Nummer 6002.
2 - Die Nummer 5903 umfaßt:
a - Gewebe, die mit Kunststoffen imprägniert, bestrichen,
überzogen oder geschichtet sind, ohne Rücksicht auf
das Quadratmetergewicht und die Art des Kunststoffes
(fest oder zellförmig).
Sie umfaßt aber nicht:
1 - Gewebe, bei den Imprägnierung, der Überzug und
dergleichen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist
(im allgemeinen Kap. 50 bis 55, 58 oder 60);
dabei bleiben sich daraus ergebende
Farbänderungen außer Betracht;
2 - Erzeugnisse, die mit der Hand bei einer
Temperatur zwischen 15 Grad C und 30 Grad C
nicht auf einen Zylinder von 7 mm Durchmesser
aufgerollt werden können, ohne rissig zu werden
(im allgemeinen Kap. 39);
3 - Erzeugnisse, bei denen das textile
Flächenerzeugnis entweder zur Gänze in
Kunststoff eingebettet oder beidseitig
vollständig mit Kunststoffen bestrichen oder
überzogen ist, vorausgesetzt, der Überzug oder
dergleichen ist mit bloßem Auge wahrnehmbar
(Kap. 39); dabei bleiben sich daraus ergebende
Farbänderungen außer Betracht;
4 - Gewebe, die mit Kunststoffen teilweise
bestrichen oder überzogen sind und durch diese
Behandlung Muster aufweisen (im allgemeinen
Kap. 50 bis 55, 58 oder 60);
5 - Platten, Blätter oder Streifen, aus
Zellkunststoffen, in Verbindung mit Geweben,
bei denen das Gewebe lediglich der Verstärkung
dient (Kap. 39);
6 - textile Flächenerzeugnisse der Nummer 5811.
b - Gewebe aus mit Kunststoff imprägnierten,
bestrichenen, überzogenen oder umhüllten Garnen,
Streifen und dergleichen der Nummer 5604.
3 - Als textile Wandbeläge der Nummer 5905 gelten für Wand-
und Deckendekorationen geeignete Erzeugnisse in Rollen
mit einer Breite von 45 cm oder mehr, auf der Schauseite
aus Spinnstoffen bestehend, die entweder auf einer
Unterlage aufgebracht sind oder deren Rückseite durch
Imprägnieren oder Bestreichen so behandelt wurde, daß
Klebstoffe aufgetragen werden können. Diese Nummer umfaßt
jedoch nicht Wandbeläge, bei denen Spinnflocken oder
Scherstaub direkt auf einer Papierunterlage (Nr. 4814)
oder auf einer Spinnstoffunterlage (im allgemeinen
Nr. 5907) aufgebracht sind.
4 - Als kautschutierte Gewebe im Sinne der Nummer 5906
gelten:
a - Gewebe, mit Kautschuk imprägniert, bestrichen,
überzogen oder geschichtet:
1 - mit einem Quadratmetergewicht von 1500 g oder
weniger oder
2 - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als
1500 g und einem Spinnstoffgehalt von mehr als
50 Gewichtsprozent;
b - Gewebe aus mit Kautschuk imprägnierten,
bestrichenen, überzogenen oder umhüllten Garnen,
Streifen und dergleichen der Nummer 5604;
c - Flächenerzeugnisse aus parallel gelegten und
miteinander durch Kautschuk verbundenen Garnen aus
Spinnstoffen, ohne Rücksicht auf das
Quadratmetergewicht.
Diese Nummer umfaßt jedoch nicht Platten, Blätter oder
Streifen, aus Zellkautschuk, in Verbindung mit Geweben,
bei denen das Gewebe bloß der Verstärkung dient (Kapitel
40), und textile Flächenerzeugnisse der Nummer 5811.
5 - In die Nummer 5907 fallen nicht:
a - Gewebe, bei denen die Imprägnierung, der Überzug
und dergleichen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar
ist (im allgemeinen Kap. 50 bis 55, 58 oder 60);
dabei bleiben sich daraus ergebende Farbänderungen
außer Betracht;
b - Gewebe, die mit Mustern bemalt sind (mit Ausnahme
der bemalten Leinwände für Theaterdekorationen, der
Atelierhintergründe und dergleichen);
c - Gewebe, die mit Spinnstofflocken, Scherstaub,
Korkpulver oder dergleichen teilweise überzogen
sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen;
jedoch verbleiben Nachahmungen von Samten in dieser
Nummer;
d - Gewebe, die mit üblichen Appreturen für die
Endausrüstung auf der Grundlage von stärkehaltigen
oder ähnlichen Substanzen behandelt wurden;
e - Holzfurniere auf einer Gewebeunterlage (Nr. 4408);
f - natürliche oder künstliche Schleifmittel in Pulver-
oder Körnerform, auf einer Unterlage aus
Spinnstofferzeugnissen (Nr. 6805);
g - agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer auf
einer Gewebeunterlage (Nr. 6814);
h - Metallfolien auf einer Gewebeunterlage (Abschn. XV).
6 - In die Nummer 5910 fallen nicht:
a - Förderbänder und Treibriemen, aus textilen
Spinnstoffen, mit einer Stärke von weniger als 3 mm
als Meterware oder in Längen zugeschnitten;
b - Förderbänder und Treibriemen, aus Geweben, die mit
Kautschuk bestrichen, überzogen oder geschichtet
sind, sowie Förderbänder und Treibriemen, aus mit
Kautschuk imprägnierten, bestrichenen, überzogenen
oder umhüllten Garnen oder Schnüren, aus Spinnstoffen
(Nr. 4010).
7 - In die Nummer 5911 und nicht in andere Nummern des
Abschnittes XI fallen:
a - die nachfolgend erschöpfend angeführten textilen
Erzeugnisse als Meterware, in Längen oder in
lediglich quadratischer oder rechteckiger Form
zugeschnitten (andere als Erzeugnisse der Nrn. 5908
bis 5910):
1 - Gewebe, Filze oder mit Filz unterlegte Gewebe,
in Verbindung mit einer oder mehreren Lagen aus
Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen, wie sie
als Kratzenstoffe (Kratzentücher) verwendet
werden und ähnliche Erzeugnisse für andere
technische Zwecke, einschließlich Bänder aus mit
Kautschuk imprägniertem Samt zum Überziehen von
Kettbäumen;
2 - Siebtücher (Müllergaze);
3 - Filtertücher, wie sie zum Pressen von Öl oder
für ähnliche technische Zwecke verwendet werden,
aus Spinnstoffen oder aus Menschenhaaren;
4 - Flachgewebe mit mehrfacher Kette oder
mehrfachem Schuß, auch verfilzt, imprägniert
oder überzogen, wie sie auf Maschinen oder zu
anderen technischen Zwecken verwendet werden;
5 - Gewebe, mit Metall verstärkt, wie sie für
technische Zwecke verwendet werden;
6 - Schnüre, Geflechte und dergleichen, auch
überzogen, imprägniert oder mit Metall
verstärkt, wie sie zu technischen Zwecken als
Schmier- oder Dichtungsmaterial verwendet
werden.
b - Spinnstoffwaren (ausgenommen jene der Nrn. 5908 bis
5910) wie sie für technische Zwecke verwendet
werden, z. B. Gewebe und Filze, endlos oder mit
Verbindungsvorrichtungen, wie sie auf Papiermaschinen
oder ähnlichen Maschinen (z. B. für die Herstellung
von Halbstoff oder Asbestzement) verwendet werden,
Dichtungen, Unterlegscheiben, Polierscheiben und
andere Teile von Maschinen oder Apparaten.
5901 -- Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen,
wie sie für Bucheinbände, Futterale, Kartonagen und
dergleichen verwendet werden; Pausleinwand; präparierte
Malleinwand; Bougran und ähnliche steife Gewebe, wie sie
für die Hutmacherei verwendet werden:
10 - Gewebe mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen,
wie sie für Bucheinbände, Futterale, Kartonagen und
dergleichen verwendet werden
90 - andere
5902 -- Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder
anderen Polyamiden, Polyester oder Viskose:
10 - aus Nylon oder anderen Polyamiden
20 - aus Polyester
90 - andere
5903 -- Gewebe, mit Kunststoffen imprägniert, bestrichen, überzogen
oder geschichtet (ausgenommen solche der Nr. 5902):
10 - mit Polyvinylchlorid
20 - mit Polyurethan
90 - andere
5904 -- Linoleum, auch zugeschnitten; Bodenbeläge, bestehend aus
einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschichte oder einem
Überzug, auch zugeschnitten:
10 - Linoleum
- andere:
91 - - mit einer Unterlage aus Nadelfilz oder Vliesstoffen
92 - - mit sonstiger Spinnstoffunterlage
5905 00 Textile Wandbeläge
5906 -- Kautschutierte Gewebe, ausgenommen solche der Nummer 5902:
10 - Klebebänder mit einer Breite von 20 cm oder weniger
- andere:
91 - - gewirkt oder gestrickt
99 - - sonstige
5907 00 Andere Gewebe, imprägniert, bestrichen oder überzogen;
bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe
und dergleichen
5908 00 Gewebte, geflochtene oder gewirkte Dochte aus Spinnstoffen,
für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen und dergleichen;
Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke für Glühstrümpfe,
auch imprägniert
5909 00 Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen,
auch mit Armaturen oder Zubehör, aus anderen Stoffen
5910 00 Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit
Kunststoffen imprägniert, bestrichen, überzogen oder
geschichtet oder mit Metall oder anderen Stoffen
verstärkt
5911 -- Textile Erzeugnisse und Spinnstoffwaren, für technische
Zwecke, wie sie in der Anmerkung 7 zu diesem Kapitel
angeführt sind:
10 - Gewebe, Filze und mit Filz unterlegte Gewebe, in
Verbindung mit einer oder mehreren Lagen aus Kautschuk,
Leder oder anderen Stoffen, wie sie als Kratzenstoffe
(Kratzentücher) verwendet werden und ähnliche
Erzeugnisse für andere technische Zwecke,
einschließlich Bänder aus mit Kautschuk imprägniertem
Samt zum Überziehen von Kettbäumen
20 - Siebtücher (Müllergaze), auch konfektioniert
- Gewebe und Filze, endlos oder mit
Verbindungsvorrichtungen, wie sie auf Papiermaschinen
oder ähnlichen Maschinen (z. B. für die Herstellung von
Halbstoff oder Asbestzement) verwendet werden:
31 - - mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 650 g
32 - - mit einem Quadratmetergewicht von 650 g oder mehr
40 - Filtertücher, wie sie zum Pressen von Öl oder für
ähnliche technische Zwecke verwendet werden, auch aus
Menschenhaaren
90 - andere
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