Anlage1 Harmonisiertes System

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1992

Kapitel 50

Seide

Anlage1

5001 00 Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet

5002 00 Rohseide (Gregeseide), weder gedreht noch gezwirnt

5003 -- Abfälle von Seide (einschließlich der zum Abhaspeln nicht

geeigneten Kokons, Garnabfälle und Reißspinnstoff):

10 - weder kardiert noch gekämmt

90 - andere

5004 00 Garne aus Seide (andere als Garne aus Abfällen von Seide),

nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf

5005 00 Garne aus Abfällen von Seide, nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf

5006 00 Garne aus Seide oder aus Abfällen von Seide, in

Aufmachungen für den Kleinverkauf; Messinahaar

5007 -- Gewebe aus Seide oder aus Abfällen von Seide:

10 - Gewebe aus Bourretteseide

20 - andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr Seide oder

Abfälle von Seide, ausgenommen Bourretteseide, enthaltend

90 - andere Gewebe

Kapitel 51

Wolle, feine oder grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Roßhaar

Anmerkung

1 - In allen Abschnitten des Tarifs gelten als:

a - Wolle die von Schafen oder Lämmern stammenden

natürlichen Fasern;

b - feine Tierhaare die Haare folgender Tiere:

Alpaka, Lama, Vikunja, Kamel, Yak, Angora-, Tibet-,

Kaschmirziegen und ähnliche Ziegen (mit Ausnahme der

gemeinen Ziegen), Kaninchen (einschließlich

Angorakaninchen), Hase, Biber, Nutria und

Bisamratte;

c - grobe Tierhaare die Haare aller vorstehend

nicht genannten Tiere, ausgenommen Haare

und Borsten zur Herstellung von Pinseln,

Besen und Bürsten (Nr. 0502) und Roßhaar (Nr. 0503).

5101 -- Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt:

- Schweißwolle, einschließlich auf dem Rücken gewaschene

Wolle:

11 - - Schurwolle

19 - - andere

- entschweißt, nicht carbonisiert:

21 - - Schurwolle

29 - - andere

30 - carbonisiert

5102 -- Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt:

10 - feine Tierhaare

20 - grobe Tierhaare

5103 -- Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren,

einschließlich Garnabfälle, ausgenommen Reißspinnstoff:

10 - Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren

20 - andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren

30 - Abfälle von groben Tierhaaren

5104 00 Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren

5105 -- Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt

(einschließlich gekämmte Wolle in loser Form):

10 - gekrempelte Wolle

- gekämmte Wolle:

21 - - gekämmte Wolle in loser Form

29 - - andere

30 - feine Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt

40 - grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt

5106 -- Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf:

10 - 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle enthaltend

20 - weniger als 85 Gewichtsprozent Wolle enthaltend

5107 -- Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf:

10 - 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle enthaltend

20 - weniger als 85 Gewichtsprozent Wolle enthaltend

5108 -- Streichgarne und Kammgarne aus feinen Tierhaaren, nicht in

Aufmachungen für den Kleinverkauf:

10 - Streichgarne

20 - Kammgarne

5109 -- Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für

den Kleinverkauf:

10 - 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle oder feine Tierhaare

enthaltend

90 - andere

5110 00 Garne aus groben Tierhaaren oder Roßhaar (einschließlich

Garne aus umsponnenem Roßhaar), auch in Aufmachungen für

den Kleinverkauf

5111 -- Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren:

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle oder feine Tierhaare

enthaltend:

11 - - mit einem Quadratmetergewicht von 300 g oder weniger

19 - - sonstige

20 - andere, überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen

oder künstlichen Filamenten gemischt

30 - andere, überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen

oder künstlichen Stapelfasern gemischt

90 - andere

5112 -- Kammgarngewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren:

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle oder feine Tierhaare

enthaltend:

11 - - mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger

19 - - sonstige

20 - andere, überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen

oder künstlichen Filamenten gemischt

30 - andere, überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen

oder künstlichen Stapelfasern gemischt

90 - andere

5113 00 Gewebe aus groben Tierhaaren oder aus Roßhaar

Kapitel 52

Baumwolle

Anmerkung zu den Unternummern

1 - Bei den Unternummern 5209 42 und 5211 42 gelten als Denim

Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich

Kreuz-Kettköper, bei dem die Kettgarne blau gefärbt und

die Schußgarne roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem

helleren blauen Farbton als die Kettgarne gefärbt sind.

5201 00 Baumwolle, weder kardiert noch gekämmt

5202 -- Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und

Reißspinnstoff):

10 - Garnabfälle

- andere:

91 - - Reißspinnstoff

99 - - sonstige

5203 00 Baumwolle, kardiert oder gekämmt

5204 -- Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den

Kleinverkauf:

- nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf:

11 - - 85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle enthaltend

19 - - sonstige

20 - in Aufmachungen für den Kleinverkauf

5205 -- Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),

85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle enthaltend, nicht in

Aufmachungen für den Kleinverkauf:

- ungezwirnte Garne, aus nicht gekämmten

Fasern:

11 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr (Nr. 14

metrisch oder weniger)

12 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis

einschließlich 232,56 Dezitex (mehr als Nr. 14 metrisch

bis einschließlich Nr. 43 metrisch)

13 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis

einschließlich 192,31 Dezitex (mehr als Nr. 43 metrisch

bis einschließlich Nr. 52 metrisch)

14 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis

einschließlich 125 Dezitex (mehr als Nr. 52 metrisch

bis einschließlich Nr. 80 metrisch)

15 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex (mehr als

Nr. 80 metrisch)

- ungezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:

21 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr (Nr. 14

metrisch oder weniger)

22 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis

einschließlich 232,56 Dezitex (mehr als Nr. 14 metrisch

bis einschließlich Nr. 43 metrisch)

23 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis

einschließlich 192,31 Dezitex (mehr als Nr. 43 metrisch

bis einschließlich Nr. 52 metrisch)

24 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis

einschließlich 125 Dezitex (mehr als Nr. 52 metrisch

bis einschließlich Nr. 80 metrisch)

25 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex (mehr als

Nr. 80 metrisch)

- gezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern:

31 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr je

Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder weniger je

Einfachgarn)

32 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis

einschließlich 232,56 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 14 metrisch bis einschließlich Nr. 43 metrisch je

Einfachgarn)

33 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis

einschließlich 192,31 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 43 metrisch bis einschließlich Nr. 52 metrisch je

Einfachgarn)

34 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis

einschließlich 125 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 52 metrisch bis einschließlich Nr. 80 metrisch je

Einfachgarn)

35 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex je

Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch je Einfachgarn)

- gezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:

41 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr je

Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder weniger je

Einfachgarn)

42 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis

einschließlich 232,56 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 14 metrisch bis einschließlich Nr. 43 metrisch je

Einfachgarn)

43 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis

einschließlich 192,31 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 43 metrisch bis einschließlich Nr. 52 metrisch je

Einfachgarn)

44 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis

einschließlich 125 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 52 metrisch bis einschließlich Nr. 80 metrisch je

Einfachgarn)

45 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex je

Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch je Einfachgarn)

5206 -- Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne), weniger als

85 Gewichtsprozent Baumwolle enthaltend, nicht in

Aufmachungen für den Kleinverkauf:

- ungezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern:

11 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr (Nr. 14

metrisch oder weniger)

12 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis

einschließlich 232,56 Dezitex (mehr als Nr. 14 metrisch

bis einschließlich Nr. 43 metrisch)

13 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis

einschließlich 192,31 Dezitex (mehr als Nr. 43 metrisch

bis einschließlich Nr. 52 metrisch)

14 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis

einschließlich 125 Dezitex (mehr als Nr. 52 metrisch

bis einschließlich Nr. 80 metrisch)

15 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex (mehr als

Nr. 80 metrisch)

- ungezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:

21 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr (Nr. 14

metrisch oder weniger)

22 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis

einschließlich 232,56 Dezitex (mehr als Nr. 14 metrisch

bis einschließlich Nr. 43 metrisch)

23 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis

einschließlich 192,31 Dezitex (mehr als Nr. 43 metrisch

bis einschließlich Nr. 52 metrisch)

24 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis

einschließlich 125 Dezitex (mehr als Nr. 52 metrisch

bis einschließlich Nr. 80 metrisch)

25 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex (mehr als

Nr. 80 metrisch)

- gezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern:

31 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr je

Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder weniger je

Einfachgarn)

32 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis

einschließlich 232,56 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 14 metrisch bis einschließlich Nr. 43 metrisch je

Einfachgarn)

33 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis

einschließlich 192,31 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 43 metrisch bis einschließlich Nr. 52 metrisch je

Einfachgarn)

34 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis

einschließlich 125 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 52 metrisch bis einschließlich Nr. 80 metrisch je

Einfachgarn)

35 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex je

Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch je Einfachgarn)

- gezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:

41 - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr je

Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder weniger je

Einfachgarn)

42 - - mit einem Titer von weniger als 714,29 Dezitex bis

einschließlich 232,56 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 14 metrisch bis einschließlich Nr. 43 metrisch je

Einfachgarn)

43 - - mit einem Titer von weniger als 232,56 Dezitex bis

einschließlich 192,31 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 43 metrisch bis einschließlich Nr. 52 metrisch je

Einfachgarn)

44 - - mit einem Titer von weniger als 192,31 Dezitex bis

einschließlich 125 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

Nr. 52 metrisch bis einschließlich Nr. 80 metrisch je

Einfachgarn)

45 - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex je

Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch je Einfachgarn)

5207 -- Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne), in Aufmachungen

für den Kleinverkauf:

10 - 85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle enthaltend

90 - andere

5208 -- Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent oder mehr

Baumwolle enthaltend, mit einem Quadratmetergewicht von

200 g oder weniger:

- roh:

11 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

100 g oder weniger

12 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

mehr als 100 g

13 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

19 - - andere Gewebe

- gebleicht:

21 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

100 g oder weniger

22 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

mehr als 100 g

23 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

29 - - andere Gewebe

- gefärbt:

31 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

100 g oder weniger

32 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

mehr als 100 g

33 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

39 - - andere Gewebe

- bunt gewebt:

41 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

100 g oder weniger

42 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

mehr als 100 g

43 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

49 - - andere Gewebe

- bedruckt:

51 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

100 g oder weniger

52 - - in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von

mehr als 100 g

53 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

59 - - andere Gewebe

5209 -- Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent oder mehr

Baumwolle enthaltend, mit einem Quadratmetergewicht von

mehr als 200 g:

- roh:

11 - - in Leinwandbindung

12 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

19 - - andere Gewebe

- gebleicht:

21 - - in Leinwandbindung

22 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

29 - - andere Gewebe

- gefärbt:

31 - - in Leinwandbindung

32 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

39 - - andere Gewebe

- bunt gewebt:

41 - - in Leinwandbindung

42 - - Denim

43 - - andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

gleichseitigem) Köper

49 - - andere Gewebe

- bedruckt:

51 - - in Leinwandbindung

52 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

59 - - andere Gewebe

5210 -- Gewebe aus Baumwolle, weniger als 85 Gewichtsprozent

Baumwolle enthaltend, überwiegend oder ausschließlich mit

Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von

200 g oder weniger:

- roh:

11 - - in Leinwandbindung

12 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

19 - - andere Gewebe

- gebleicht:

21 - - in Leinwandbindung

22 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

29 - - andere Gewebe

- gefärbt:

31 - - in Leinwandbindung

32 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

39 - - andere Gewebe

- bunt gewebt:

41 - - in Leinwandbindung

42 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

49 - - andere Gewebe

- bedruckt:

51 - - in Leinwandbindung

52 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

59 - - andere Gewebe

5211 -- Gewebe aus Baumwolle, weniger als 85 Gewichtsprozent

Baumwolle enthaltend, überwiegend oder ausschließlich mit

Chemiefasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von

mehr als 200 g:

- roh:

11 - - in Leinwandbindung

12 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

19 - - andere Gewebe

- gebleicht:

21 - - in Leinwandbindung

22 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

29 - - andere Gewebe

- gefärbt:

31 - - in Leinwandbindung

32 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

39 - - andere Gewebe

- bunt gewebt:

41 - - in Leinwandbindung

42 - - Denim

43 - - andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

gleichseitigem) Köper

49 - - andere Gewebe

- bedruckt:

51 - - in Leinwandbindung

52 - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

Köper

59 - - andere Gewebe

5212 -- Andere Gewebe aus Baumwolle:

- mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger:

11 - - roh

12 - - gebleicht

13 - - gefärbt

14 - - bunt gewebt

15 - - bedruckt

- mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g:

21 - - roh

22 - - gebleicht

23 - - gefärbt

24 - - bunt gewebt

25 - - bedruckt

Kapitel 53

Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe

aus Papiergarnen

5301 -- Flachs, roh oder bearbeitet, aber nicht gesponnen; Werg und

Abfälle von Flachs (einschließlich Garnabfälle und

Reißspinnstoff):

10 - Flachs, roh oder geröstet

- Flachs, gebrochen, geschwungen, gehechelt oder anders

bearbeitet, aber nicht gesponnen:

21 - - gebrochen oder geschwungen

29 - - anders

30 - Werg und Abfälle von Flachs

5302 -- Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, aber nicht

gesponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich

Garnabfälle und Reißspinnstoff):

10 - Hanf, roh oder geröstet

90 - anderer

5303 -- Jute und andere textile Bastfasern (ausgenommen Flachs,

Hanf und Ramie), roh oder bearbeitet, aber nicht gesponnen;

Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich

Garnabfälle und Reißspinnstoff):

10 - Jute und andere textile Bastfasern, roh oder geröstet

90 - andere

5304 -- Sisal und andere textile Fasern von Agaven, roh oder

bearbeitet, aber nicht gesponnen; Werg und Abfälle von

diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und

Reißspinnstoff):

10 - Sisal und andere textile Fasern von Agaven, roh

90 - andere

5305 -- Kokosfasern, Abacafasern (Manilahanf oder Musa textilis

Nee), Ramie und andere pflanzliche Spinnstoffe, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen, roh oder bearbeitet, aber

nicht gesponnen; Werg, Kämmlinge und Abfälle von diesen

Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und

Reißspinnstoff):

- Kokosfasern:

11 - - roh

19 - - anders

- Abacafasern:

21 - - roh

29 - - anders

- andere:

91 - - roh

99 - - anders

5306 -- Leinengarne (Garne aus Flachs):

10 - ungezwirnt

20 - gezwirnt

5307 -- Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der

Nummer 5303:

10 - ungezwirnt

20 - gezwirnt

5308 -- Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Papiergarne:

10 - Kokosgarne

20 - Hanfgarne

30 - Papiergarne

90 - andere

5309 -- Leinengewebe (Gewebe aus Flachs):

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Flachs enthaltend:

11 - - roh oder gebleicht

19 - - anders

- weniger als 85 Gewichtsprozent Flachs enthaltend:

21 - - roh oder gebleicht

29 - - anders

5310 -- Gewebe aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der

Nummer 5303:

10 - roh

90 - anders

5311 00 Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus

Papiergarne

Kapitel 54

Synthetische oder künstliche Filamente

Anmerkungen

1 - Als Chemiefasern gelten in allen Abschnitten des Tarifs

Stapelfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die

durch folgende Verfahren hergestellt wurden:

a - durch Polymerisation organischer Monomere, z. B.

Polyamide, Polyester, Polyurethane oder

Polyvinylderivate;

b - durch chemische Umwandlung natürlicher organischer

Polymere (wie Zellulose, Kasein, Proteine oder

Algen), z. B. Viskose-, Zelluloseacetat-,

Kupferoxidammoniak- und Alginatspinnstoffe.

Als synthetisch gelten die unter a und künstlich die

unter b genannten Spinnstoffe. Die gleiche Bedeutung

kommt diesen Begriffen und dem Begriff Chemiefaser zu,

wenn sie in Beziehung zu den Begriffen Spinnstoff oder

Spinnmasse verwendet werden.

2 - Nicht in die Nummern 5402 und 5403 gehören Spinnkabel aus

synthetischen oder künstlichen Filamenten, die in das

Kapitel 55 fallen.

5401 -- Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Filamenten,

auch in Aufmachungen für den Kleinverkauf:

10 - aus synthetischen Filamenten

20 - aus künstlichen Filamenten

5402 -- Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen Filamenten,

nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf, einschließlich

synthetische Monofile von weniger als 67 Dezitex:

10 - hochfeste Garne aus Nylon oder anderen Polyamiden

20 - hochfeste Garne aus Polyester

- texturierte Garne:

31 - aus Nylon oder anderen Polyamiden, nicht einem Titer von

50 tex oder weniger je Einfachgarn:

32 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit einem Titer von

mehr als 50 tex je Einfachgarn:

33 - - aus Polyester

39 - - sonstige

- andere Garne, ungezwirnt, ungedreht oder mit 50 Drehungen

oder weniger je Meter:

41 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden

42 - - aus Polyester, teilverstreckt

43 - - aus anderen Polyestern

49 - - sonstige

- andere Garne, ungezwirnt, mit mehr als 50 Drehungen je

Meter:

51 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden

52 - - aus Polyester

59 - - sonstige

- andere Garne, gezwirnt:

61 - - aus Nylon oder anderen Polyamiden

62 - - aus Polyester

69 - - sonstige

5403 -- Garne (ausgenommen Nähgarne) aus künstlichen Filamenten,

nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf, einschließlich

künstliche Monofile von weniger als 67 Dezitex:

10 - hochfeste Garne aus Viskose

20 - texturierte Garne

- andere Garne, ungezwirnt:

31 - - aus Viskose, ungedreht oder mit 120 Drehungen oder

weniger je Meter

32 - - aus Viskose, mit mehr als 120 Drehungen je Meter

33 - - aus Zelluloseacetat

39 - - sonstige

- andere Garne, gezwirnt:

41 - - aus Viskose

42 - - aus Zelluloseacetat

49 - - sonstige

5404 -- Synthetische Monofile von 67 Dezitex oder mehr und einem

größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und

dergleichen (z. B. Kunststroh), aus synthetischer

Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm

oder weniger:

10 - Monofile

90 - andere

5405 00 Künstliche Monofile von 67 Dezitex oder mehr und einem

größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und

dergleichen (z. B. Kunststroh), aus künstlicher Spinnmasse,

mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger

5406 -- Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen oder

künstlichen Filamenten, in Aufmachungen für den

Kleinverkauf:

10 - aus synthetischen Filamenten

20 - aus künstlichen Filamenten

5407 -- Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten,

einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Nummer 5404:

10 - Gewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen

Polyamiden oder aus Polyester

20 - Gewebe aus Streifen oder dergleichen

30 - Gewebe im Sinn der Anmerkung 9 zum Abschnitt XI

- andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr Nylon- oder

andere Polyamidfilamente enthaltend:

41 - - roh oder gebleicht

42 - - gefärbt

43 - - bunt gewebt

44 - - bedruckt

- andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr texturierte

Polyesterfilamente enthaltend:

51 - - roh oder gebleicht

52 - - gefärbt

53 - - bunt gewebt

54 - - bedruckt

60 - andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr nicht

texturierte Polyesterfilamente enthaltend

- andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr andere

synthetische Filamente enthaltend:

71 - - roh oder gebleicht

72 - - gefärbt

73 - - bunt gewebt

74 - - bedruckt

- andere Gewebe, weniger als 85 Gewichtsprozent

synthetische Filamente enthaltend, überwiegend oder

ausschließlich mit Baumwolle gemischt:

81 - - roh oder gebleicht

82 - - gefärbt

83 - - bunt gewebt

84 - - bedruckt

- andere Gewebe:

91 - - roh oder gebleicht

92 - - gefärbt

93 - - bunt gewebt

94 - - bedruckt

5408 -- Gewebe aus Garnen aus künstlichen Filamenten,

einschließlich Gewebe aus Erzeugnissen der Nummer 5405:

10 - Gewebe aus hochfesten Garnen aus Viskose

- andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder weniger künstliche

Filamente, Streifen oder dergleichen enthaltend:

21 - - roh oder gebleicht

22 - - gefärbt

23 - - buntgewebt

24 - - bedruckt

- andere Gewebe:

31 - - roh oder gebleicht

32 - - gefärbt:

33 - - bunt gewebt

34 - - bedruckt

Kapitel 55

Synthetische oder künstliche Stapelfasern

Anmerkung

1 - Als Spinnkabel der Nummern 5501 und 5502 gelten solche,

die aus einem Bündel parallel liegender Filamente von

einheitlicher und gleicher Länge wie das Spinnkabel

bestehen und folgende Bedingungen erfüllen:

a - das Spinnkabel muß eine Länge von mehr als 2 m haben;

b - es darf nur weniger als 5 Drehungen je Meter

aufweisen;

c - die einzelnen Filamente müssen einen Titer von

weniger als 67 Dezitex aufweisen;

d - Spinnkabel aus synthetischen Filamenten müssen

verstreckt sein, d.h. sie dürfen höchstens um 100 %

ihrer Länge dehnbar sein;

e - Spinnkabel müssen einen Gesamttiter von mehr als

20.000 Dezitex aufweisen.

Spinnkabel mit einer Länge von 2 m oder weniger sind in

die Nummer 5503 oder 5504 einzureihen.

5501 -- Spinnkabel aus synthetischen Filamenten:

10 - aus Nylon oder anderen Polyamiden

20 - aus Polyester

30 - aus Polyacryl oder Modacryl

90 - andere

5502 00 Spinnkabel aus künstlichen Filamenten

5503 -- Synthetische Stapelfasern, weder kardiert noch gekämmt noch

in anderer Weise für das Verspinnen vorgerichtet:

10 - aus Nylon oder anderen Polyamiden

20 - aus Polyester

30 - aus Polyacryl oder Modacryl

40 - aus Polypropylen

90 - andere

5504 -- Künstliche Stapelfasern, weder kardiert noch gekämmt noch

in anderer Weise für das Verspinnen vorgerichtet:

10 - aus Viskose

90 - andere

5505 -- Abfälle von Chemiefasern (einschließlich Kämmlinge,

Garnabfälle und Reißspinnstoff):

10 - aus synthetischen Chemiefasern

20 - aus künstlichen Chemiefasern

5506 -- Synthetische Stapelfasern, kardiert, gekämmt oder in

anderer Weise für das Verspinnen vorgerichtet:

10 - aus Nylon oder anderen Polyamiden

20 - aus Polyester

30 - aus Polyacryl oder Modacryl

90 - andere

5507 00 Künstliche Stapelfasern, kardiert, gekämmt oder in anderer

Weise für das Verspinnen vorgerichtet

5508 -- Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen Stapelfasern,

auch in Aufmachungen für den Kleinverkauf:

10 - aus synthetischen Stapelfasern

20 - aus künstlichen Stapelfasern

5509 -- Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen

Stapelfasern, nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf:

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Nylon oder andere

Polyamidstapelfasern enthaltend:

11 - - ungezwirnt

12 - - gezwirnt

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Polyesterstapelfasern

enthaltend:

21 - - ungezwirnt

22 - - gezwirnt

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Polyacryl- oder

Modacrylstapelfasern enthaltend:

31 - - ungezwirnt

32 - - gezwirnt

- andere Garne, 85 Gewichtsprozent oder mehr synthetische

Stapelfasern enthaltend:

41 - - ungezwirnt

42 - - gezwirnt

- andere Garne aus Polyesterstapelfasern:

51 - - überwiegend oder ausschließlich mit künstlichen

Stapelfasern gemischt

52 - - überwiegend oder ausschließlich mit Wolle oder feinen

Tierhaaren gemischt

53 - - überwiegend oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt

59 - - sonstige

- andere Garne, aus Polyacryl- oder Modacrylstapelfasern:

61 - - überwiegend oder ausschließlich mit Wolle oder feinen

Tierhaaren gemischt

62 - - überwiegend oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt

69 - - sonstige

- andere Garne:

91 - - überwiegend oder ausschließlich mit Wolle oder feinen

Tierhaaren gemischt

92 - - überwiegend oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt

99 - - sonstige

5510 -- Garne (ausgenommen Nähgarne) aus künstlichen Stapelfasern,

nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf:

- 85 Gewichtsprozent oder mehr künstliche Stapelfasern

enthaltend:

11 - - ungezwirnt

12 - - gezwirnt

20 - andere Garne, überwiegend oder ausschließlich mit Wolle

oder feinen Tierhaaren gemischt

30 - andere Garne, überwiegend oder ausschließlich mit

Baumwolle gemischt

90 - andere Garne

5511 -- Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen oder

künstlichen Stapelfasern, in Aufmachungen für den

Kleinverkauf:

10 - aus synthetischen Stapelfasern, 85 Gewichtsprozent oder

mehr solche Fasern enthaltend

20 - aus synthetischen Stapelfasern, weniger als

85 Gewichtsprozent solche Fasern enthaltend

30 - aus künstlichen Stapelfasern

5512 -- Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr synthetische

Stapelfasern enthaltend:

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Polyesterstapelfasern

enthaltend:

11 - - roh oder gebleicht

19 - - anders

- 85 Gewichtsprozent oder mehr Polyacryl- oder

Modacrylstapelfasern enthaltend:

21 - - roh oder gebleicht

29 - - anders

- andere:

91 - - roh oder gebleicht

99 - - anders

5513 -- Gewebe, weniger als 85 Gewichtsprozent synthetische

Stapelfasern enthaltend, überwiegend oder ausschließlich

mit Baumwolle gemischt mit einem Quadratmetergewicht von

170 g oder weniger:

- roh oder gebleicht:

11 - - aus Polyesterstapelfasern in Leinwandbindung

12 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich gleichseitigem) Köper

13 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern

19 - - sonstige Gewebe

- gefärbt:

21 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung

22 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich gleichseitigem) Köper

23 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern

29 - - sonstige Gewebe

- bunt gewebt:

31 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung

32 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich gleichseitigem) Köper

33 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern

39 - - sonstige Gewebe

- bedruckt:

41 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung

42 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich gleichseitigem) Köper

43 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern

49 - - sonstige Gewebe

5514 -- Gewebe, weniger als 85 Gewichtsprozent synthetische

Stapelfasern enthaltend, überwiegend oder ausschließlich

mit Baumwolle gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von

mehr als 170 g:

- roh oder gebleicht:

11 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung

12 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich gleichseitigem) Köper

13 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern

19 - - sonstige Gewebe

- gefärbt:

21 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung

22 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich gleichseitigem) Köper

23 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern

29 - - sonstige Gewebe

- bunt gewebt:

31 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung

32 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich gleichseitigem) Köper

33 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern

39 - - sonstige Gewebe

- bedruckt:

41 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung

42 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich gleichseitigem) Köper

43 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern

49 - - sonstige Gewebe

5515 -- Andere Gewebe aus synthetischen Stapelfasern:

- aus Polyesterstapelfasern:

11 - - überwiegend oder ausschließlich mit

Viskoserayonstapelfasern gemischt

12 - - überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen oder

künstlichen Filamenten gemischt

13 - - überwiegend oder ausschließlich mit Wolle oder feinen

Tierhaaren gemischt

19 - - sonstige

- aus Polyacryl- oder Modacrylstapelfasern:

21 - - überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen oder

künstlichen Filamenten gemischt

22 - - überwiegend oder ausschließlich mit Wolle oder feinen

Tierhaaren gemischt

29 - - sonstige

- andere Gewebe:

91 - - überwiegend oder ausschließlich mit synthetischen oder

künstlichen Filamenten gemischt

92 - - überwiegend oder ausschließlich mit Wolle oder feinen

Tierhaaren gemischt

99 - - sonstige

5516 -- Gewebe aus künstlichen Stapelfasern:

- 85 Gewichtsprozent oder mehr künstliche Stapelfasern

enthaltend:

11 - - roh oder gebleicht

12 - - gefärbt

13 - - bunt gewebt

14 - - bedruckt

- weniger als 85 Gewichtsprozent künstliche Stapelfasern

enthaltend, überwiegend oder ausschließlich mit

synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt:

21 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung

22 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich gleichseitigem) Köper

23 - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern

29 - - sonstige Gewebe

- bunt gewebt:

31 - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung

32 - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder 4-bindigem

(einschließlich gleichseitigem) Köper

33 - - bunt gewebt

34 - - bedruckt

- weniger als 85 Gewichtsprozent künstliche Stapelfasern

enthaltend, überwiegend oder ausschließlich mit Baumwolle

gemischt:

41 - - roh oder gebleicht

42 - - gefärbt

43 - - bunt gewebt

44 - - bedruckt

- andere:

91 - - roh oder gebleicht

92 - - gefärbt

93 - - bunt gewebt

94 - - bedruckt

Kapitel 56

Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile, Taue

und Seilerwaren

Anmerkungen

1 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind:

a - Watte, Filze und Vliesstoffe, mit Stoffen oder

Zubereitungen imprägniert, bestrichen oder überzogen

(z. B. Parfümerie- oder Kosmetikzubereitungen des

Kap. 33, Seifen oder Reinigungsmittel der Nr. 3401,

Poliermittel, Cremes oder ähnliche Zubereitungen der

Nr. 3405, Weichmacher für Textilien der Nr. 3809),

sofern diese Spinnstoffe lediglich Trägerfunktion

besitzen;

b - Spinnstofferzeugnisse der Nummer 5811;

c - natürliche oder künstliche Schleifmittel in Pulver-

oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Filz oder

Vliesstoffen (Nr. 6805);

d - agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auf

einer Unterlage aus Filz oder Vliesstoffen

(Nr. 6814);

e - Metallfolien auf einer Unterlage aus Filz oder

Vliesstoffen (Abschn. XV).

2 - Als Filze gelten auch Nadelfilze und Flächenerzeugnisse,

die aus einem Faservlies aus textilen Spinnstoffen

bestehen, dessen Zusammenhalt durch ein Nähwirkverfahren

mittels der Fasern des Vlieses selbst verstärkt worden

ist.

3 - Die Nummern 5602 und 5603 umfassen Filze und Vliesstoffe,

mit Kunststoffen oder Kautschuk imprägniert, bestrichen,

überzogen oder mit Lagen aus diesen Stoffen geschichtet,

ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit dieser Stoffe (fest

oder zellförmig).

Die Nummer 5603 umfaßt auch Vliesstoffe, die als

Bindemittel Kunststoff oder Kautschuk enthalten.

Die Nummern 5602 und 5603 umfassen jedoch nicht:

a - Filze, mit Kunststoffen oder Kautschuk imprägniert,

bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus diesen

Stoffen geschichtet, mit einem Spinnstoffgehalt von

50 Gewichtsprozent oder die ganz in Kunststoff oder

Kautschuk eingebettete Filze (Kap. 39 oder 40);

b - Vliesstoffe, die entweder vollständig in Kunststoff

oder Kautschuk eingebettet oder beidseitig mit

solchen Materialien bestrichen oder überzogen sind,

vorausgesetzt, der Überzug ist mit bloßem Auge

wahrnehmbar; dabei bleiben sich daraus ergebende

Farbänderungen außer Betracht (Kap. 39 oder 40);

c - Platten, Blätter oder Streifen, aus Zellkunststoff

oder Zellkautschuk, in Verbindung mit Filzen oder

Vliesstoffen, bei denen der Spinnstoff lediglich der

Verstärkung dient.

4 - Die Nummer 5604 umfaßt nicht Garne aus Spinnstoffen oder

Streifen und dergleichen der Nummer 5404 oder 5405, bei

denen die Imprägnierung, der Überzug und dergleichen

nicht mit bloßem Auge wahrnehmbar ist (im allgemeinen

Kap. 50 bis 55); dabei bleiben sich daraus ergebende

Farbänderungen außer Betracht.

5601 -- Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus; Spinnstoffasern

mit einer Länge von 5 mm oder weniger (Scherstaub), Knoten

und Noppen, aus Spinnstoffen:

10 - hygienische Binden und Tampons, Windeln und

Windeleinlagen für Kleinkinder sowie ähnliche hygienische

Waren, aus Watte

- Watte; andere Waren aus Watte:

21 - - aus Baumwolle

22 - - aus Chemiefasern

29 - - sonstige

30 - Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen

5602 -- Filze, auch imprägniert, bestrichen, überzogen oder

geschichtet:

10 - Nadelfilze und im Nähwirkverfahren hergestellte

Flächenerzeugnisse

- andere Filze, nicht imprägniert, bestrichen, überzogen

oder geschichtet:

21 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

29 - - aus sonstigen Spinnstoffen

90 - andere

5603 00 Vliesstoffe, auch imprägniert, bestrichen, überzogen oder

geschichtet

5604 -- Kautschukfäden und -schnüre, mit Spinnstoffen überzogen;

Spinnstoffgarne sowie Streifen und dergleichen der

Nummer 5404 oder 5405, mit Kautschuk oder Kunststoffen

imprägniert, bestrichen, überzogen oder umhüllt:

10 - Kautschukfäden und -schnüre, mit Spinnstoffen überzogen

20 - hochfeste Garne aus Polyester, Nylon oder anderen

Polyamiden oder aus Viskose, imprägniert oder bestrichen

90 - andere

5605 00 Metallgarne (Metallgespinste) und metallisierte Garne, auch

umsponnen, bestehend aus Garnen aus Spinnstoffen, aus

Streifen oder dergleichen der Nummer 5404 oder 5405, in

Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder

Pulver oder mit Metall überzogen

5606 00 Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen der Nummer 5404

und 5405 (andere als jene der Nr. 5605 und andere als Garne

aus umsponnenem Roßhaar); Chenillegarne (einschließlich

beflockte Chenillegarne); Maschengarne (sog.

„Chainette''-Garne)

5607 -- Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit

Kautschuk oder Kunststoffen imprägniert, bestrichen,

überzogen oder umhüllt:

10 - aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der Nummer 5303

- aus Sisal oder anderen textilen Fasern von Agaven:

21 - - Binde- und Pressengarne

29 - - sonstige

30 - aus Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee) oder

anderen harten Blattfasern

- aus Polyethylen oder Polypropylen:

41 - - Binde- und Pressengarne

49 - - sonstige

50 - aus anderen synthetischen Chemiefasern

90 - andere

5608 -- Geknüpfte Netze aus Bindfäden, Seilen oder Tauen;

konfektionierte Fischernetze und andere konfektionierte

Netze aus Spinnstoffen:

- aus Chemiefasern:

11 - - konfektionierte Fischernetze

19 - - sonstige

90 - andere

5609 00 Waren aus Garnen sowie aus Streifen oder dergleichen, der

Nummer 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen

Kapitel 57

Teppiche und andere Bodenbeläge, aus Spinnstoffen

Anmerkungen

1 - Als Teppiche und andere Bodenbeläge aus

Spinnstoffen dieses Kapitels gelten Bodenbeläge, bei

denen die Spinnstoffe beim Gebrauch die Schauseite der

Ware bilden; dieses Kapitel umfaßt auch Erzeugnisse, die

die charakteristischen Merkmale von Bodenbelägen aus

Spinnstoffen aufweisen, aber für andere Zwecke bestimmt

sind.

2 - Ausgenommen von diesem Kapitel sind Unterlagen für

Bodenbeläge.

5701 -- Teppiche aus Spinnstoffen, geknüpft, auch konfektioniert:

10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

90 - aus anderen Spinnstoffen

5702 -- Teppiche und andere Bodenbeläge, aus Spinnstoffen, gewebt,

weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert,

einschließlich Kelim, Schumak, Karamanie und ähnliche

handgewebte Teppiche:

10 - Kelim, Schumak, Karamanie und ähnliche handgewebte

Teppiche

20 - Bodenbeläge aus Kokosfasern

- andere, mit Flor, nicht konfektioniert:

31 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

32 - - aus Chemiefasern

39 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- andere, mit Flor, konfektioniert:

41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

42 - - aus Chemiefasern

49 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- andere, ohne Flor, nicht konfektioniert:

51 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

52 - - aus Chemiefasern

59 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- andere, ohne Flor, konfektioniert:

91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

92 - - aus Chemiefasern

99 - - aus sonstigen Spinnstoffen

5703 -- Teppiche und andere Bodenbeläge, aus Spinnstoffen,

getuftet, auch konfektioniert:

10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

20 - aus Nylon oder anderen Polyamiden

30 - aus anderen Chemiefasern

90 - aus anderen Spinnstoffen

5704 -- Teppiche und andere Bodenbeläge, aus Filz, weder getuftet

noch beflockt, auch konfektioniert:

10 - Fliesen, mit einer Fläche von höchstens 0,3 m2

90 - andere

5705 00 Andere Teppiche und andere Bodenbeläge, aus Spinnstoffen,

auch konfektioniert

Kapitel 58

Spezialgewebe; getuftete Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen;

Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien

Anmerkungen

1 - Dieses Kapitel umfaßt nicht die in der Anmerkung 1 zum

Kapitel 59 genannten imprägnierten, bestrichenen,

überzogenen oder geschichteten Flächenerzeugnisse aus

Spinnstoffen sowie die anderen Waren des Kapitels 59.

2 - In die Nummer 5801 gehören auch nicht aufgeschnittene

Schußsamte und Schußplüsche, ohne Flor oder Schlingen auf

der Oberfläche.

3 - Als Drehergewebe (Gaze) der Nummer 5803 gelten Gewebe,

deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und

Drehfäden besteht und bei denen die Drehfäden um die

Stehfäden eine halbe, eine ganze oder mehr als eine ganze

Drehung vollführen und Schlingen bilden, durch die die

Schußfäden festgehalten werden.

4 - Ausgenommen von der Nummer 5804 sind geknüpfte Netze aus

Bindfäden, Seilen oder Tauen, die in die Nummer 5608

einzureihen sind.

5 - Als gewebte Bänder der Nummer 5806 gelten:

a - Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger,

entweder in dieser Breite gewebt oder aus breiteren

Stücken geschnitten, soweit sie an beiden

Längsrändern gewebte, geklebte oder in anderer Weise

hergestellte Webkanten aufweisen;

b - Schlauchgewebe mit einer Breite, in flachgedrücktem

Zustand, von 30 cm oder weniger;

c - Schrägbänder mit gefalteten Rändern mit einer Breite,

in ungefaltetem Zustand, von 30 cm oder weniger.

Gewebte Bänder mit angewebten Fransen gehören in die

Nummer 5808.

6 - Als Stickereien der Nummer 5810 gelten auch Stickereien

mit Metall- oder Glasfäden auf einem sichtbaren

Stickgrund aus textilen Flächenerzeugnissen, ferner

genähte Applikationsarbeiten aus Flitter, Perlen oder

Ziermotiven aus Spinnstoffen oder anderen Stoffen. Nicht

in diese Nummer gehören Tapisserien als Nadelarbeit

(Nr. 5805).

7 - Neben den Waren der Nummer 5809 umfaßt dieses Kapitel

auch Erzeugnisse aus Metallfäden, wie sie für Bekleidung,

Innenausstattung oder ähnliche Zwecke verwendet werden.

5801 -- Gewebte Samte und Plüsche sowie Chenillegewebe, ausgenommen

Waren der Nummer 5802 oder 5806:

10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

- aus Baumwolle:

21 - - Schußsamte und Schußplüsche, nicht aufgeschnitten

22 - - gerippte Schußsamte und gerippte Schußplüsche,

aufgeschnitten

23 - - sonstige Schußsamte und Schußplüsche

24 - - Kettsamte und Kettplüsche, nicht aufgeschnitten

25 - - Kettsamte und Kettplüsche, aufgeschnitten

26 - - Chenillegewebe

- aus Chemiefasern:

31 - - Schußsamte und Schußplüsche, nicht aufgeschnitten

32 - - gerippte Schußsamte und gerippte Schußplüsche,

aufgeschnitten

33 - - sonstige Schußsamte und Schußplüsche

34 - - Kettsamte und Kettplüsche, nicht aufgeschnitten

35 - - Kettsamte und Kettplüsche, aufgeschnitten

36 - - Chenillegewebe

90 - aus anderen Spinnstoffen

5802 -- Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, ausgenommen

gewebte Bänder der Nummer 5806; getuftete

Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen, ausgenommen

Erzeugnisse der Nummer 5703:

- Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus

Baumwolle:

11 - - roh

19 - - sonstige

20 - Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, aus anderen

Spinnstoffen

30 - getuftete Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen

5803 -- Drehergewebe (Gaze), ausgenommen gewebte Bänder der

Nummer 5806:

10 - aus Baumwolle

90 - aus anderen Spinnstoffen

5804 -- Tülle und andere genetzte Flächenerzeugnisse, ausgenommen

gewebte, gewirkte oder gestrickte Erzeugnisse; Spitzen als

Meterware, Streifen oder Motive:

10 - Tülle und andere genetzte Flächenerzeugnisse

- Spitzen, maschinell hergestellt:

21 - - aus Chemiefasern

29 - - aus sonstigen Spinnstoffen

30 - Spitzen, mit der Hand hergestellt

5805 00 Handgewebte Tapisserien von der Art der Gobelins,

flandrischen Gobelins, Aubusson, Beauvais und dergleichen

sowie Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit-Point- oder

Kreuzsticharbeiten), auch konfektioniert

5806 -- Gewebte Bänder, ausgenommen Waren der Nummer 5807;

schußlose Bänder, aus parallel gelegten und geklebten

Garnen oder Fasern:

10 - gewebte Bänder aus Samten, Plüschen, Schlingengeweben

nach Art der Frottiergewebe und aus Chenillegeweben

20 - andere gewebte Bänder, 5 Gewichtsprozent oder mehr

Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend

- andere gewebte Bänder:

31 - - aus Baumwolle

32 - - aus Chemiefasern

39 - - aus sonstigen Spinnstoffen

40 - schußlose Bänder aus parallel gelegten und geklebten

Garnen oder Fasern

5807 -- Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen,

als Meterware, Streifen oder Zuschnitte, nicht bestickt:

10 - gewebte

90 - andere

5808 -- Geflechte als Meterware; Posamentierwaren als Meterware,

nicht bestickt, nicht gewirkt oder gestrickt; Quasten,

Pompons und ähnliche Waren:

10 - Geflechte als Meterware

90 - andere

5809 00 Gewebe aus Metallfäden, Metallgarnen (Metallgespinsten)

oder metallisierten Garnen der Nummer 5605, wie sie für

Bekleidung, Innenausstattung oder ähnliche Zwecke verwendet

werden, anderweitig weder genannt noch inbegriffen

5810 -- Stickereien als Meterware, Streifen oder Motive:

10 - Stickereien ohne sichtbaren Stickgrund

- andere:

91 - - aus Baumwolle

92 - - aus Chemiefasern

99 - - aus sonstigen Spinnstoffen

5811 00 Textile Flächenerzeugnisse, als Meterware, bestehend aus

einer oder mehreren Lagen von Spinnstoffen, mit

wattierendem Material durch Steppen oder auf andere Weise

verbunden, ausgenommen Stickereien der Nummer 5810

Kapitel 59

Imprägnierte, bestrichene, überzogene oder geschichtete Gewebe;

Spinnstoffwaren für technische Zwecke

Anmerkungen

1 - Soweit im Tarif nichts anderes bestimmt ist, gelten als

Gewebe in diesem Kapitel nur Gewebe der Kapitel 50 bis 55

und der Nummern 5803 und 5806, Geflechte und

Posamentierwaren, als Meterware, der Nummer 5808, sowie

gewirkte oder gestrickte Flächenerzeugnisse der

Nummer 6002.

2 - Die Nummer 5903 umfaßt:

a - Gewebe, die mit Kunststoffen imprägniert, bestrichen,

überzogen oder geschichtet sind, ohne Rücksicht auf

das Quadratmetergewicht und die Art des Kunststoffes

(fest oder zellförmig).

Sie umfaßt aber nicht:

1 - Gewebe, bei den Imprägnierung, der Überzug und

dergleichen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist

(im allgemeinen Kap. 50 bis 55, 58 oder 60);

dabei bleiben sich daraus ergebende

Farbänderungen außer Betracht;

2 - Erzeugnisse, die mit der Hand bei einer

Temperatur zwischen 15 Grad C und 30 Grad C

nicht auf einen Zylinder von 7 mm Durchmesser

aufgerollt werden können, ohne rissig zu werden

(im allgemeinen Kap. 39);

3 - Erzeugnisse, bei denen das textile

Flächenerzeugnis entweder zur Gänze in

Kunststoff eingebettet oder beidseitig

vollständig mit Kunststoffen bestrichen oder

überzogen ist, vorausgesetzt, der Überzug oder

dergleichen ist mit bloßem Auge wahrnehmbar

(Kap. 39); dabei bleiben sich daraus ergebende

Farbänderungen außer Betracht;

4 - Gewebe, die mit Kunststoffen teilweise

bestrichen oder überzogen sind und durch diese

Behandlung Muster aufweisen (im allgemeinen

Kap. 50 bis 55, 58 oder 60);

5 - Platten, Blätter oder Streifen, aus

Zellkunststoffen, in Verbindung mit Geweben,

bei denen das Gewebe lediglich der Verstärkung

dient (Kap. 39);

6 - textile Flächenerzeugnisse der Nummer 5811.

b - Gewebe aus mit Kunststoff imprägnierten,

bestrichenen, überzogenen oder umhüllten Garnen,

Streifen und dergleichen der Nummer 5604.

3 - Als textile Wandbeläge der Nummer 5905 gelten für Wand-

und Deckendekorationen geeignete Erzeugnisse in Rollen

mit einer Breite von 45 cm oder mehr, auf der Schauseite

aus Spinnstoffen bestehend, die entweder auf einer

Unterlage aufgebracht sind oder deren Rückseite durch

Imprägnieren oder Bestreichen so behandelt wurde, daß

Klebstoffe aufgetragen werden können. Diese Nummer umfaßt

jedoch nicht Wandbeläge, bei denen Spinnflocken oder

Scherstaub direkt auf einer Papierunterlage (Nr. 4814)

oder auf einer Spinnstoffunterlage (im allgemeinen

Nr. 5907) aufgebracht sind.

4 - Als kautschutierte Gewebe im Sinne der Nummer 5906

gelten:

a - Gewebe, mit Kautschuk imprägniert, bestrichen,

überzogen oder geschichtet:

1 - mit einem Quadratmetergewicht von 1500 g oder

weniger oder

2 - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als

1500 g und einem Spinnstoffgehalt von mehr als

50 Gewichtsprozent;

b - Gewebe aus mit Kautschuk imprägnierten,

bestrichenen, überzogenen oder umhüllten Garnen,

Streifen und dergleichen der Nummer 5604;

c - Flächenerzeugnisse aus parallel gelegten und

miteinander durch Kautschuk verbundenen Garnen aus

Spinnstoffen, ohne Rücksicht auf das

Quadratmetergewicht;

d - Platten, Blätter oder Streifen, aus Zellkautschuk

in Verbindung mit Geweben, bei denen das Gewebe

nicht bloß der Verstärkung dient; ausgenommen sind

jedoch textile Flächenerzeugnisse der Nummer 5811.

5 - In die Nummer 5907 fallen nicht:

a - Gewebe, bei denen die Imprägnierung, der Überzug

und dergleichen mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar

ist (im allgemeinen Kap. 50 bis 55, 58 oder 60);

dabei bleiben sich daraus ergebende Farbänderungen

außer Betracht;

b - Gewebe, die mit Mustern bemalt sind (mit Ausnahme

der bemalten Leinwände für Theaterdekorationen, der

Atelierhintergründe und dergleichen);

c - Gewebe, die mit Spinnstofflocken, Scherstaub,

Korkpulver oder dergleichen teilweise überzogen

sind und durch diese Behandlung Muster aufweisen;

jedoch verbleiben Nachahmungen von Samten in dieser

Nummer;

d - Gewebe, die mit üblichen Appreturen für die

Endausrüstung auf der Grundlage von stärkehaltigen

oder ähnlichen Substanzen behandelt wurden;

e - Holzfurniere auf einer Gewebeunterlage (Nr. 4408);

f - natürliche oder künstliche Schleifmittel in Pulver-

oder Körnerform, auf einer Unterlage aus

Spinnstofferzeugnissen (Nr. 6805);

g - agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer auf

einer Gewebeunterlage (Nr. 6814);

h - Metallfolien auf einer Gewebeunterlage (Abschn. XV).

6 - In die Nummer 5910 fallen nicht:

a - Förderbänder und Treibriemen, aus textilen

Spinnstoffen, mit einer Stärke von weniger als 3 mm

als Meterware oder in Längen zugeschnitten;

b - Förderbänder und Treibriemen, aus Geweben, die mit

Kautschuk bestrichen, überzogen oder geschichtet

sind, sowie Förderbänder und Treibriemen, aus mit

Kautschuk imprägnierten, bestrichenen, überzogenen

oder umhüllten Garnen oder Schnüren, aus Spinnstoffen

(Nr. 4010).

7 - In die Nummer 5911 und nicht in andere Nummern des

Abschnittes XI fallen:

a - die nachfolgend erschöpfend angeführten textilen

Erzeugnisse als Meterware, in Längen oder in

lediglich quadratischer oder rechteckiger Form

zugeschnitten (andere als Erzeugnisse der Nrn. 5908

bis 5910):

1 - Gewebe, Filze oder mit Filz unterlegte Gewebe,

in Verbindung mit einer oder mehreren Lagen aus

Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen, wie sie

als Kratzenstoffe (Kratzentücher) verwendet

werden und ähnliche Erzeugnisse für andere

technische Zwecke;

2 - Siebtücher (Müllergaze);

3 - Filtertücher, wie sie zum Pressen von Öl oder

für ähnliche technische Zwecke verwendet werden,

aus Spinnstoffen oder aus Menschenhaaren;

4 - Flachgewebe mit mehrfacher Kette oder

mehrfachem Schuß, auch verfilzt, imprägniert

oder überzogen, wie sie auf Maschinen oder zu

anderen technischen Zwecken verwendet werden;

5 - Gewebe, mit Metall verstärkt, wie sie für

technische Zwecke verwendet werden;

6 - Schnüre, Geflechte und dergleichen, auch

überzogen, imprägniert oder mit Metall

verstärkt, wie sie zu technischen Zwecken als

Schmier- oder Dichtungsmaterial verwendet

werden.

b - Spinnstoffwaren (ausgenommen jene der Nrn. 5908 bis

5910) wie sie für technische Zwecke verwendet

werden, z. B. Gewebe und Filze, endlos oder mit

Verbindungsvorrichtungen, wie sie auf Papiermaschinen

oder ähnlichen Maschinen (z. B. für die Herstellung

von Halbstoff oder Asbestzement) verwendet werden,

Dichtungen, Unterlegscheiben, Polierscheiben und

andere Teile von Maschinen oder Apparaten.

5901 -- Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen,

wie sie für Bucheinbände, Futterale, Kartonagen und

dergleichen verwendet werden; Pausleinwand; präparierte

Malleinwand; Bougran und ähnliche steife Gewebe, wie sie

für die Hutmacherei verwendet werden:

10 - Gewebe mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen,

wie sie für Bucheinbände, Futterale, Kartonagen und

dergleichen verwendet werden

90 - andere

5902 -- Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder

anderen Polyamiden, Polyester oder Viskose:

10 - aus Nylon oder anderen Polyamiden

20 - aus Polyester

90 - andere

5903 -- Gewebe, mit Kunststoffen imprägniert, bestrichen, überzogen

oder geschichtet (ausgenommen solche der Nr. 5902):

10 - mit Polyvinylchlorid

20 - mit Polyurethan

90 - andere

5904 -- Linoleum, auch zugeschnitten; Bodenbeläge, bestehend aus

einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschichte oder einem

Überzug, auch zugeschnitten:

10 - Linoleum

- andere:

91 - - mit einer Unterlage aus Nadelfilz oder Vliesstoffen

92 - - mit sonstiger Spinnstoffunterlage

5905 00 Textile Wandbeläge

5906 -- Kautschutierte Gewebe, ausgenommen solche der Nummer 5902:

10 - Klebebänder mit einer Breite von 20 cm oder weniger

- andere:

91 - - gewirkt oder gestrickt

99 - - sonstige

5907 00 Andere Gewebe, imprägniert, bestrichen oder überzogen;

bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe

und dergleichen

5908 00 Gewebte, geflochtene oder gewirkte Dochte aus Spinnstoffen,

für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen und dergleichen;

Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke für Glühstrümpfe,

auch imprägniert

5909 00 Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen,

auch mit Armaturen oder Zubehör, aus anderen Stoffen

5910 00 Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit

Metall oder anderen Stoffen verstärkt

5911 -- Textile Erzeugnisse und Spinnstoffwaren, für technische

Zwecke, wie sie in der Anmerkung 7 zu diesem Kapitel

angeführt sind:

10 - Gewebe, Filze und mit Filz unterlegte Gewebe, in

Verbindung mit einer oder mehreren Lagen aus Kautschuk,

Leder oder anderen Stoffen, wie sie als Kratzenstoffe

(Kratzentücher) verwendet werden und ähnliche Erzeugnisse

für andere technische Zwecke

20 - Siebtücher (Müllergaze), auch konfektioniert

- Gewebe und Filze, endlos oder mit

Verbindungsvorrichtungen, wie sie auf Papiermaschinen

oder ähnlichen Maschinen (z. B. für die Herstellung von

Halbstoff oder Asbestzement) verwendet werden:

31 - - mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 650 g

32 - - mit einem Quadratmetergewicht von 650 g oder mehr

40 - Filtertücher, wie sie zum Pressen von Öl oder für

ähnliche technische Zwecke verwendet werden, auch aus

Menschenhaaren

90 - andere

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