§ 56 Bgld. ChG

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2024

§ 56

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Oktober 2024 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen bis zum 30. September 2025 auch rückwirkend, frühestens jedoch mit 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt werden.

24.05.2024

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