§ 40 Bgld. TG 2014

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2015

§ 40

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Die in diesem Gesetz den Gemeinden zukommenden Aufgaben sind, mit Ausnahme des § 14 Abs. 2 und § 19 Abs. 3 und 7, solche des eigenen Wirkungsbereichs.

18.12.2014

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