§ 25a
Sicherheitsbeauftragter
Der Träger von Einrichtungen hat eine fachlich geeignete, verantwortliche Person als Sicherheitsbeauftragten zu bestellen.
18.11.2022
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 25a
Sicherheitsbeauftragter
Der Träger von Einrichtungen hat eine fachlich geeignete, verantwortliche Person als Sicherheitsbeauftragten zu bestellen.
18.11.2022
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)