LGBl. Nr. 44/2001
§ 1a
Zielsetzung
Dem Betrieb und der Erhaltung des Nationalparkes Neusiedler See - Seewinkel liegen folgende Ziele zugrunde:
- 1. den Bereich des Nationalparkes Neusiedler See - Seewinkel als natürliches und landschaftlich wertvolles Gebiet von nationaler und internationaler Bedeutung zu fördern, zu erhalten und weiterzuentwickeln;
- 2. die für diesen Bereich repräsentativen Landschaftstypen sowie die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume zu sichern;
- 3. den Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel unter Bedachtnahme auf die Akzeptanz der Bevölkerung und unter Einhaltung der Kriterien für die Kategorien II - Nationalpark der Weltnaturschutzunion (IUCN -International Union for Conservation of Nature und Natural Resources) zu erhalten und weiterzuentwickeln;
- 4. die Weiterentwicklung des auf den vorhandenen naturräumlichen Gegebenheiten aufbauenden, grenzüberschreitenden Nationalparkes Neusiedler See - Seewinkel mit der Republik Ungarn voranzutreiben;
- 5. die Möglichkeiten von Nutzungen des Gebietes für Bildung und Erholung und zu Zwecken der Wissenschaft und Forschung, wahrzunehmen.
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