Schäden durch Wechselwild
§ 112.
Schäden, welche durch Wechselwild verursacht werden, sind von dem Jagdausübungsberechtigten jenes Jagdgebietes zu ersetzen, in dem der Schaden verursacht wurde.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Schäden durch Wechselwild
§ 112.
Schäden, welche durch Wechselwild verursacht werden, sind von dem Jagdausübungsberechtigten jenes Jagdgebietes zu ersetzen, in dem der Schaden verursacht wurde.
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