LGBl. Nr. 65/2021
§ 48
Ordnung des Rechnungsabschlusses
Der Rechnungsabschluss ist in folgender Reihenfolge zu ordnen:
- 1. Lagebericht gemäß § 57;
- 2. Nachweis über die liquiden Mittel und Kassenkredite;
- 3. Ergebnis- und Finanzierungsrechnung im Gesamthaushalt auf der MVAG-Ebene 1 und 2 ohne die internen Vergütungen (bereinigt);
- 4. Ergebnis- und Finanzierungsrechnung im Gesamthaushalt auf MVAG-Ebene 1 und 2 mit den internen Vergütungen;
- 5. Ergebnis- und Finanzierungsrechnung für die Bereichsbudgets auf MVAG-Ebene 1 und 2 mit den internen Vergütungen;
- 6. Vermögensrechnung für den Gesamthaushalt auf MVAG-Ebene 1 und 2;
- 7. Nettovermögensänderungsrechnung gemäß Anlage 1d VRV 2015;
- 8. Voranschlagsvergleichsrechnung für den Ergebnis- und Finanzierungshaushalt in Form des Detailnachweises auf Kontenebene;
- 9. Nachweis über die Investitionstätigkeit;
- 1 0. Nachweise gemäß VRV 2015 in der dort angeführten ziffernmäßigen Reihenfolge;
- 11. übrige Nachweise gemäß § 47 und
- 12. die Rechnungsabschlüsse (Bilanzen und Erfolgsrechnungen) gemäß § 47 Abs. 1 Z 4.
29.09.2021
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