Anlage B/m1 Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2018

zum gestaffelten In- und Außerkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 20 und 27

Anlage B/m1

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL: STUNDENTAFELN

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion

2

2

2

2

8

(III)

Deutsch

4

3

3

3

13

(I)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(I)

Zweite lebende Fremdsprache / Latein

4

3

3

3

13

(I)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

1

2

2

2

7

III

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(III)

Mathematik

4

3

3

3

13

(II)

Biologie und Umweltkunde

2

2

2

6

III

Chemie

2

2

4

(III)

Physik

2

2

2

6

(III)

Psychologie und Philosophie

2

2

4

III

 

1)

1)

1)

1)

 

I

Musikerziehung *)

4/4/2/–

5/5/2/–

4/4/2/–

3/3/2/–

 

(IVa) 3)

Instrumentalmusik und Gesang *)

2/–/–/–

2/–/–/–

2/–/–/–

2/–/–/–

24 2)

IV

Bildnerische Erziehung *)

–/2/4/6

–/2/5/7

–/2/4/6

–/2/3/5

 

(IVa) 3)

Werkerziehung *)

2

2

(IV)

Informatik

2

2

II

Bewegung und Sport *)

3

2

2

2

9

(IVa)

Summe der Pflichtgegenstände

35

30

32

33

130

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

136

 

          

_________________________

*) Typenbildende Pflichtgegenstände.

1) Alternativ.

2) Summe in der 5. und 7. Klasse jeweils 6, in der 6. Klasse 7 und in der 8. Klasse 5 Wochenstunden.

3) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IV b).

Im übrigen wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht bzw. mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung.

b) Deutschförderklassen

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse…………………………..

20

(I)

Religion……………………………………….

2

(III)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1……………………...

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl…………………...

x3

 

   

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage B für das Oberstufengymnasium mit Instrumentalunterricht bzw. mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung.

______________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunktes gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

FÜNFTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Wie Anlage B, mit folgenden Abweichungen:

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m2, wobei auf die Möglichkeiten eines Oberstufenrealgymnasiums Bedacht zu nehmen ist.

Lehrstoff:

5. bis 8. Klasse:

Bei 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A, bei mehr als 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A/m1.

INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG

Wie Anlage A/m2.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bei 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A, bei mehr als 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A/m1.

WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. Klasse):

Wie die Bildungs- und Lehraufgabe im Pflichtgegenstand Technisches Werken der Unterstufe (Anlage A). Darüber hinaus gilt für den Unterricht in der Oberstufe:

Der Unterricht soll technisches Grundwissen und Technikverständnis sowie manuelle Fertigkeiten und technische Fähigkeiten weiter ausbilden und altersadäquate Zugänge zur technisch orientierten Lebenswelt erschließen.

Die praktische und theoretische Auseinandersetzung mit technischen Produkten und Bildungsinhalten soll:

  1. Einsichten in funktionale und formale Strukturen und Aspekte technischer Produkte und Systeme geben
  2. Erfahrungen im Umgang mit Werkzeug, Maschinen, Werkstoffen und Technologien und in der Umsetzung von technischen Verfahren, Methoden und Arbeitsorganisationen erwerben
  3. Sach- und Methodenkompetenz für Problemlösungsprozesse gewinnen
  4. Erfahrungen mit rational-analytischen und emotional-intuitiven Denkweisen anregen
  5. sowohl kreatives und intuitives als auch systembezogenes und planmäßig organisiertes Handeln ermöglichen
  6. den bewussten Umgang und die kritische Auseinandersetzung mit den Gegenständen der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert sowie Einsichten in ökonomische und ökologische Aspekte vermitteln
  7. die Auseinandersetzung mit den eigenen Wünschen, Interessen, Fähigkeiten, Vorstellungen und Erwartungen anregen
  8. die Einschätzung für Machbares im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen (materielle, instrumentelle, räumliche, finanzielle, persönliche bzw. personelle Ressourcen, Zeitbudget usw.) ermöglichen
  9. Einsichten in technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge im sozio-kulturellen Kontext geben
  10. Qualitätsbewusstsein, Urteilsfähigkeit und Werthaltungen entwickeln helfen
  11. Gestaltungswillen und Freude an der eigenen Arbeit und Leistung entwickeln und fördern sowie einen wesentlichen Beitrag dazu leisten
  12. zur Orientierung in der technischen Umwelt beitragen
  13. zur Entwicklung und Pflege der persönlichen schöpferischen und handwerklichen Ressourcen in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses beitragen
  14. einen Beitrag zur Identitätsfindung und Persönlichkeitsbildung leisten
  15. für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und dynamischen Fähigkeiten sorgen
  16. zur kritischen Auseinandersetzung mit Klischees und Rollenbildern führen
  17. zur kompetenten Mitgestaltung des Lebensraums anregen
  18. zum verantwortungsvollen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen (menschliche, natürliche, materielle usw.) beitragen
  19. zur Entwicklung von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein anregen
  20. zur Aneignung von elementaren technischen Kompetenzen, auch im Vorfeld facheinschlägiger Studien und Berufe dienen
  21. einen Beitrag zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung leisten

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erweitern des Fachvokabulars und Professionalisieren der Kommunikationsfähigkeit über bildhafte Darstellungsformen (zB Planzeichnungen); Entwickeln und Anwenden sprachlicher Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben wie zB Produktanalysen

Mensch und Gesellschaft

Bewusst machen von technischen Entstehungs-, Verwendungs- und Wirkungszusammenhängen im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns; Entwickeln von Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums; Erwerb von Teamfähigkeit im Rahmen komplexer Aufgabenbewältigung; Beiträge zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung

Natur und Technik

Einsichten in das Wesen technischer Strukturen; Verständnis für funktionelle und formale Zusammenhänge technischer Produkte und Systeme; Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Maschinen; Umsetzen von Verfahren und Methoden sowie Organisation von Arbeitsabläufen; Erkenntnisse über Strukturen und Funktionen der Natur im Hinblick auf ihre technische Verwertbarkeit („Bionik“); Anwenden von Kenntnissen und Erfahrungen aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich; bewusster Umgang und kritische Auseinandersetzung mit technischen Einrichtungen und Gegenständen der alltäglichen Umwelt auch im Hinblick auf Effizienz und ökologische Vertretbarkeit; Entwickeln von Grundlagen zur sachkompetenten Mitgestaltung der Umwelt

Kreativität und Gestaltung

Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Verfahren, rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen

Gesundheit und Bewegung

Erkennen ergonomischer Aspekte bei Gebrauchsgegenständen und ihre Bedeutung in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch kompetenten Umgang mit technischen Einrichtungen; Entwickeln von elementaren technischen Kompetenzen und von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein

Didaktische Grundsätze (5. Klasse):

Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Grundsätze sind altersadäquat anzuwenden. Die Vorgaben im Abschnitt „Lehrstoff“ sind auf die Sachbereiche „Gebaute Umwelt“, „Technik“ und „Produktgestaltung bzw. Design“ (vgl. Lehrplan der Unterstufe) zu beziehen.

Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen.

Problemorientierte und praxisbezogene Aufgabenstellungen aus den drei Sachbereichen sind in einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm nach Art, Schwierigkeitsgrad und curricularer Bedeutung zu strukturieren. Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf das Motivationspotenzial und auch auf den Interessens- und Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler Bedacht zu nehmen.

Bei der Umsetzung der Gestaltungsideen und im Problemlösungsprozess ist kognitives, interaktives und affektives ganzheitliches Lernen („Lernen mit allen Sinnen“ im Rahmen größtmöglicher Eigenständigkeit zu ermöglichen.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen und Zusammenarbeit mit geeigneten Institutionen sowie Expertinnen und Experten sind im Hinblick auf inhaltliche Bereicherung und angewandte Einbettung der Lernziele zu nutzen. Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur, Lehrausgänge (Ausstellungen, Atelierbesuche, Museen usw.) und das Einbeziehen aktueller Anlässe sind wichtige Bestandteile des Unterrichts.

Schwerpunktsetzungen aufgrund lokaler Gegebenheiten und infolge der Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer sind möglich.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Werkpraxis

  1. sich mit Werk- und Arbeitsaufgaben, die einen vorgegebenen Zweck erfüllen und den Einsatz vielfältiger Einsichten und Erfahrungen herausfordern, auseinander setzen
  2. Erfahrungen im Einsatz von Werkstoffen und Sicherheit in der Handhabung von Werkzeugen aufbauen und ihre handwerklichen (manuellen) Fähigkeiten perfektionieren
  3. Einsichten in Konstruktions- und Funktionsstrukturen von zweckgebundenen Gegenständen und Objekten (wie zB einfache Gebrauchsgegenstände, Architektur, Gebrauchskeramik, einfache Musikinstrumente, Spielzeug) gewinnen
  4. funktionelle, räumliche, statische und kinetische Zusammenhänge von technischen Systemen erkennen und gestalten (dreidimensionale Funktionsmodelle, Verständigungsmodelle, Modellbaukasten usw.)
  5. funktionelle, räumliche und statische Zusammenhänge zeichnerisch darstellen (Ideenskizzen, Werkzeichnungen, Planzeichnungen, räumlich-perspektivische Darstellungsformen usw.)
  6. zweidimensionale Werkstoffe in dreidimensionale raumplastische Gebilde überführen
  7. funktionelle Zusammenhänge von technischen Systemen erfahren
  8. Einsichten in das Wesen technischer Strukturen, wie Funktion und Form, Konstruktion und Statik, sowie in kinetische Vorgänge gewinnen
  9. Einsichten in einfache serielle und automatisierte Fertigungsabläufe erlangen

Reflexion

  1. sich reflektorisch mit technischen Objekten und Bildungsinhalten auseinander setzen
  2. Einsichten in Funktionstüchtigkeit, Zweck und Nutzen, ästhetische und symbolische Qualität, Produktionsaufwand sowie Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit von Gebrauchsgegenständen, zB über Produktanalysen, gewinnen
  3. klassische und zeitgenössische Designvorstellungen sowie innovative Produkte und Designlösungen in ihrer sozio-kulturellen Einbettung kennen lernen
  4. Kenntnisse über Werkstoffe, Werkzeug und Maschinen erwerben
  5. Einblicke in Gegebenheiten und Entwicklungen in der technisch geprägten Umwelt sowie moderne Werkstoffe und Technologien erhalten
  6. Einsichten in den Zusammenhang von Auftrag, Entwurf, Planung und Ausführung (Designprozess) gewinnen
  7. die Bedeutung des Designs für die Produktentwicklung erkennen
  8. Kenntnisse über die Verflechtung von Technik, Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur erwerben
  9. manuelle und industrielle Produktionsformen und Bedingungen der Berufs- und Arbeitswelt kennen lernen

Dokumentation und Präsentation

  1. sich mit den eigenen Arbeiten praktisch und reflektorisch in Form einer repräsentativen Werkdokumentation zur anschaulichen und informativen Darstellung der Werkstücke auseinandersetzen
  2. mittels Werkpräsentationen ihre Leistungen darstellen lernen und Feedback und Reflexion erfahren können

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2021

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40207256

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