Anlage 2 Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Alte FassungIn Kraft seit 05.11.2005

Anlage 2

Anlage B

_________

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL

STUNDENTAFEL

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie:

____________________________________________________________________

Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Lehrverpflich-

Oberstufe *) tungsgruppe *1)

____________________________________________________________________

Religion ............................ 8 (III)

Deutsch ............................. mindestens 12 *5) (I)

Erste lebende Fremdsprache .......... mindestens 11 *5) (I)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein .. mindestens 10 *5) (I)

Geschichte und Sozialkunde/

Politische Bildung .................. mindestens 6 III

Geographie und Wirtschaftskunde ..... mindestens 6 (III)

Mathematik .......................... mindestens 13 *5) (II)

Biologie und Umweltkunde ............ mindestens 7 III

Chemie .............................. mindestens 5 (III)

Physik .............................. mindestens 7 (III)

Darstellende Geometrie *4) .......... (II)

Psychologie und Philosophie ......... mindestens 4 III

Informatik .......................... mindestens 2 II

Musikerziehung ...................... mindestens 3 (IVa)

Bildnerische Erziehung .............. mindestens 3 (IVa)

alternativ Musikerziehung oder

Bildnerische Erziehung .............. mindestens 4 (IVa)

Leibesübungen ....................... mindestens 8 *5) (IVa)

____________________________________________________________________

Summe der Pflichtgegenstände

- Kernbereich 109

____________________________________________________________________

schülerautonom:

autonomer Bereich Wahlpflicht-

gegenstände 4-10

schulautonom *6) . höchstens 17

____________________________________________________________________

Summe autonomer Bereich 21

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl 130

____________________________________________________________________

*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mitdestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:

  1. 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
  2. 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

    *1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen:

    Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

    *2) Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch II. *3) Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (II). *4) In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.

    *5) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

    *6) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder

    Erweiterung des Kernbereiches.

  1. 2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

____________________________________________________________________

Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Lehrverpflich-

Oberstufe *) tungsgruppe *1)

____________________________________________________________________

Religion ............................ 8 (III)

Deutsch ............................. mindestens 12 *2) (I)

Erste lebende Fremdsprache .......... mindestens 11 *2) (I)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein .. mindestens 10 *2) (I)

Geschichte und Sozialkunde/

Politische Bildung .................. mindestens 6 III

Geographie und Wirtschaftskunde ..... mindestens 6 (III)

Mathematik .......................... mindestens 12 *2) (II)

Biologie und Umweltkunde ............ mindestens 6 III

Chemie .............................. mindestens 4 (III)

Physik .............................. mindestens 5 (III)

Psychologie und Philosophie ......... mindestens 4 III

Informatik .......................... mindestens 2 II

Musikerziehung ...................... mindestens 8/4 (IVa)

Bildnerische Erziehung .............. mindestens 4/8 (IVa)

Instrumentalunterreicht/

Bildnerisches Gestalten und

Werkerziehung ....................... mindestens 6/6 IV

alternativ Musikerziehung oder

Leibesübungen ....................... mindestens 8 *2) (IVa)

____________________________________________________________________

Summe der Pflichtgegenstände

- Kernbereich 112

____________________________________________________________________

schülerautonom:

autonomer Bereich Wahlpflicht-

gegenstände 4-10

schulautonom *3) . höchstens 14

____________________________________________________________________

Summe autonomer Bereich 18

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl 130

____________________________________________________________________

*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mitdestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:

  1. 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und

    *1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen:

    Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

    *2) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

    *3) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder

    Erweiterung des Kernbereiches.

  1. 3. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie oder
ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie

Chemie

____________________________________________________________________

aa) Pflicht- Ü- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-

gegenstände Stufe Ober- verpflich-

5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. stufe tungsgruppe

____________________________________________________________________

Religion ... (2) 2 2 2 2 8 (+2) (III)

Deutsch .... (6) 4 3 3 3 13 (+6) (I)

Erste

lebende

Fremd-

sprache .... (6) 3 3 3 3 12 (+6) (I)

Zweite

lebende

Fremd-

sprache/

Latein ..... - 4 3 3 3 13 (I)

Geschichte

und

Sozial- ) )

kunde/ ) )

Politische ) )

Bildung ...) 1 2 2 2 ) III

Geographie ) (2) 7) (+2)

und ) *1) )

Wirt- ) )

schafts- ) )

kunde .....) 2 1 2 2 7 (III)

Mathematik

*) ......... (5) 4 4 4 3 15 (+5) (II)

Biologie

und

Umwelt- (2)

kunde *) ... *1 2 3 -/2 2 7/9 (+2) (III *4)

Chemie *)... - - - 3 2/3 5/6 (III)

Physik *)... (2)

*1) - 3 3 2/3 8/9/(+2) (III) *5)

Dar-

stellende

Geo-

metrie ..... - - 2/- 2/- 4/- (II)

Psycho-

logie und

Philo-

sophie ..... - - 2 2 4 III

Informatik . 2 - - - 2 II

Musik- (2) 2 1) 3) (+2)

erziehung .. ) )

Bild- ) 2 *2) 2 *2) ) +4 (IVa)

nerische ) )

Erziehung .. (2) 2 1) 3) (+2)

Leibes-

übungen .... (2) 3 2 2 2 9 (+2) (IVa)

____________________________________________________________________

Summe der

Pflicht-

gegenstände (31) 31 28 33 32 124 (+31)

--------------------

____________________________________________________________________

bb) Wahl-

pflicht-

gegen-

stände .... 6 6

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130

____________________________________________________________________

*)/**) Typenbildende Pflichtgegenstände.

*1) In Form einer Arbeitsgemeinschaft.

*2) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 359/2005)

*3) Entsprechend dem gewählten Schwerpunkt.

Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder
Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung

____________________________________________________________________

aa) Pflicht- Ü- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-

gegenstände Stufe Ober- verpflich-

5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. stufe tungsgruppe

____________________________________________________________________

Religion ... (2) 2 2 2 2 8 (+2) (III)

Deutsch .... (6) 4 3 3 3 13 (+6) (I)

Erste

lebende

Fremd-

sprache .... (6) 3 3 3 3 12 (+6) (I)

Zweite

lebende

Fremd-

sprache/

Latein ..... - 4 3 3 3 13 (I)

Geschichte

und

Sozial- ) )

kunde/ ) )

Politische ) )

Bildung ...) 1 2 2 2 ) III

Geographie ) (2) 7) (+2)

und ) *1) )

Wirt- ) )

schafts- ) )

kunde .....) 2 1 2 2 7 (III)

Mathematik

*) ......... (5) 4 3 3 3 13 (+5) (II)

Biologie

und

Umwelt- (2)

kunde ...... *1 2 2 - 2 6 (+2) (III *4)

Chemie ..... - - - 2 2 4 (III)

Physik ..... (2)

*1) - 2 2 2 6 (+2) (III) *5)

Psycho-

logie und

Philo-

sophie ..... - - 2 2 4 III

Informatik . 2 - - - 2 II

Musik- (2) 2 2) 4) (+2) (IVa)

erziehung ) )

**) ........ ) )

Bild- ) 2 *2) 2 *2) ) +4

nerische ) )

Erziehung ) )

**) ........ (2) 2 2) 4) (+2) (IVa)

Instru-

mental-

unterricht/

Bildne-

risches

Gestalten

und Werk-

erziehung

**) ........ 2 2 2 2 8 IV

Leibes-

übungen .... (2) 3 2 2 2 9 (+2) (IVa)

____________________________________________________________________

Summe der

Pflicht-

gegenstände (31) 33 29 30 32 124 (+31)

--------------------

____________________________________________________________________

bb) Wahl-

pflicht-

gegen-

stände .... 6 6

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130

____________________________________________________________________

*)/**) Typenbildende Pflichtgegenstände.

*1) In Form einer Arbeitsgemeinschaft.

*2) Alternative Pflichtgegenstände.

*3) Entsprechend dem gewählten Schwerpunkt.

*4) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch II. *5) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (II).

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

  1. c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL

Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände

A. Pflichtgegenstände

Übergangsstufe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht auf der Übergangsstufe soll die Schüler, die auf Grund der mitgebrachten Voraussetzungen noch nicht für den Eintritt in die 5. Klasse geeignet sind, insbesondere in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik durch Wiederholung, Ergänzung und Sicherung des grundlegenden Wissens und Könnens für den erfolgreichen Besuch der

  1. 5. Klasse vorbereiten.

In der Form von Arbeitsgemeinschaften soll der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde - Geographie und Wirtschaftskunde, der Unterricht in Biologie und Umweltkunde sowie in Physik die Schüler, aufbauend auf den mitgebrachten Kenntnissen, wiederholend, ergänzend und sichernd, im besonderen zu eigener Tätigkeit, zu deren Auswertung und zum Verständnis für die Aufgaben des betreffenden Pflichtgegenstandes der Oberstufe führen. Den Pflichtgegenständen Musikerziehung, Bildnerische Erziehung und Leibesübungen kommt daneben auch die Bedeutung eines Ausgleichs durch musische Bildung und körperliche Übung zu.

Didaktische Grundsätze:

Im Unterricht auf der Übergangsstufe ist in besonderem Maß auf die Unterschiedlichkeit der Schüler und der mitgebrachten Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen zu achten. Der Unterricht hat in allen Pflichtgegenständen bedachtsam zu beginnen, zumutbare Forderungen zu stellen und zu einer angemessenen Arbeitshaltung zu erziehen. Die Schüler sind dabei in zweckentsprechender Weise mit den grundlegenden Arbeitstechniken vertraut zu machen. Auf gewissenhafte Wiederholung, Erarbeitung, Übung und Sicherung des wesentlichen Lehrstoffs ist im Hinblick auf die Vorbereitung der 5. Klasse größter Wert zu legen. Auf sorgfältiges Arbeiten und angemessenen sprachlichen Ausdruck ist stets zu achten. Hausübungen sind regelmäßig zu korrigieren.

Gegebenenfalls sind audio-visuelle Hilfsmittel einzusetzen.

Im Unterricht der Musikerziehung, der Bildnerischen Erziehung, der Leibesübungen sowie der Unverbindlichen Übungen ist eine über die notwendige theoretische Grundlegung hinausreichende stärkere Belastung der Schüler mit Wissensstoff zu vermeiden.

Lehrstoff:

DEUTSCH

Sprechen:

  1. a) Erweiterung der sprachlichen Fähigkeiten durch Sprachhandeln in modellhaft ausgewählten und in realen Situationen:

Durch Sprechen gemeinsames Lernen und Handeln ermöglichen:

Überblick über Problembereiche von allgemeiner Bedeutung gewinnen; Problembewußtsein entwickeln durch Darstellen, Vergleichen und Beurteilen von Sachverhalten anhand von Themen, wie zB Bildungs- und Berufslaufbahn, Arbeitswelt, Interessengruppierung, Vorurteile, Medien, Werbung, Mode, Ernährung und Gesundheit, Beziehungen zwischen den Geschlechtern, Partnerschaft. Interessen aussprechen und Klarheit über verschiedene Interessenlagen erlangen; Interessen vergleichen, gewichten, bewerten und vertreten. Interessensausgleich anstreben: Konflikte zwischen veschiedenen Gesprächspartnern (zB Erwachsene - Jugendliche, Vorgesetzte - Untergebene, Produzenten - Konsumenten) thematisieren und Lösungen suchen.

Informieren, erzählen und unterhalten:

ZB Sachverhalte darstellen, über die die Schüler im Unterricht und außerhalb des Unterrichtes Erfahrungen gesammelt und Kenntnisse gewonnen haben (fächerübergreifende Thematik); von Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen erzählen, die sich in Lern- und Arbeitssituationen ergeben (ua. auch im Hinblick auf die Schul- und Berufslaufbahn).

Argumentieren:

Gründe für eigene und fremde Meinungen anführen; erläuternde Beispiele geben; Widersprüche aufzeigen; Gegenargumente erwägen und zu entkräften versuchen.

Appellieren:

ZB Wünsche und Interessen einer Gruppe als deren Sprecher vertreten (auch im Rahmen von Unterrichtsprojekten). Informationen, Argumente und Beispiele beim Appellieren einsetzen.

  1. b) Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten:

In verschiedenen Gesprächsformen eigene Meinungen und Handlungen sowie die anderer begründen.

Auseinandersetzungen sachlich führen.

Gegensätzliche Positionen erkennen und anerkennen.

Manipulationen für sich und andere durchschaubar machen.

Standardsprache zweckmäßig einsetzen lernen und ihren Gebrauch festigen.

  1. c) Rede- und Gesprächsformen:

Diskussion und Debatte (auch Leitung eines Gesprächs); Referat;

Rollenspiel

Schreiben:

  1. a) Verfassen von Texten

Erzählen/Spielen mit Sprache.

Schreiben über sich:

Von Erlebnissen und Erfahrungen erzählen; besondere Berücksichtigung der Darstellungsweise (Gliederung, sprachliche Formulierung).

Erzählen nach Vorgaben:

Kurze Prosatexte umformen.

Mit Sprache spielen/Freies Schreiben:

ZB mit Sprache experimentieren.

Parodieren.

Assoziatives Schreiben nach optischen und musikalischen Impulsen.

Informieren/Erklären/Argumentieren.

Informationen speichern und Inhalte wiedergeben:

ZB Stichwortzettel anlegen.

Sachtexte exzerpieren und kürzen.

Fragenkatalog für Meinungsumfragen und Interviews ausarbeiten. Verlaufs- und Ergebnisprotokolle anlegen (ua. im projektorientierten Unterricht).

Den Inhalt dichterischer Texte zusammenfassen und den persönlichen Eindruck darlegen (siehe Lesen und Textbetrachtung).

Sachverhalte für sich und andere verständlich erklären (siehe Sprechen):

ZB grafische Darstellungen, Skizzen erläutern, einfache Begriffe sowie ursächliche Zusammenhänge und Sachverhalte erklären (ua. im projektorientierten Unterricht).

Begründen und Bewerten (siehe Sprechen):

ZB Probleme aus dem Erfahrungsbereich der Schüler darstellen. Zu unterschiedlichen Meinungen Stellung beziehen. Begründungen für die eigene Meinung formulieren.

Kurztexte mit argumentierender Stellungnahme schreiben.

Appellieren:

Zu Handlungen auffordern:

Mit Argumenten auffordern und werben (zB für persönliche, schulische und außerschulische Anliegen) (siehe Sprechen).

Leserbriefe verfassen.

Appellative Textsorten aus dem praktischen Schriftverkehr verfassen.

ZB Inserate, Bestellungen, Stellengesuche (Bewerbungen), Anträge, Ansuchen, Beschwerden, Reklamationen schreiben

  1. b) Übungen zur Textgestaltung

Fachausdrücke klären und gezielt verwenden.

Die äußere Form und optische Gestaltung von Texten des praktischen Schriftverkehrs berücksichtigen.

Informierende, erklärende und argumentierende Texte verständlich gestalten durch

Einfachheit: überschaubare Sätze, bekannte Wörter, anschauliche Beispiele;

Übersichtlichkeit: geordnete Gedankenfolge, Hervorheben von

Wichtigem;

Kürze: Beschränkung auf das Wesentliche.

  1. c) Rechtschreiben

Sicherung des Rechtschreibbewußtseins.

Regeln und Rechtschreibhilfen gezielt anwenden.

Schreibweise eines Wortes kommentieren (im Sinne des phonematischen, morphematisch-etymologischen und syntaktischen Prinzips - siehe Österreichisches Wörterbuch).

Orthographische Sicherung des Wortschatzes.

Verschiedene Lernhilfen kombiniert verwenden.

Groß- und Kleinschreibung.

Besonderheiten von Normalisierungen

Schärfung/Dehnung.

Wiederholen und Kommentieren der typischen Fälle.

Schreibung häufiger Fremdwörter.

Abteilen von Wörtern.

Getrennt- und Zusammenschreibung.

Zusammenfassen der häufigsten Fälle der Zeichensetzung.

Im Wörterbuch nachschlagen.

Individuelle Rechtschreibschwächen beheben.

Selbständige Fehlerkontrolle.

Lesen und Textbetrachtung:

  1. a) Lesetechniken

Die erworbenen Lesetechniken zur raschen Sinnentnahme und zur Sinnvermittlung weiterentwickeln.

  1. b) Texte und Textverständnis

Dichterische Texte (besonders österreichische Autoren) erleben, erschließen und gelegentlich vortragen.

Epische Texte, zB Kurzgeschichten, Anekdoten; Erzählungen, Novellen, Romane (auch Ausschnitte); Inhalt und Form besprechen.

Lyrische Texte, unterschiedliche Arten von Gedichten, zB auch Texte von Liedern und Songs, auf Inhalt und Wirkung untersuchen.

Dramatische Texte, zB Hörspiele, Szenen und Bühnenstücke lesen, spielen oder durch Theater und Medien kennenlernen (siehe Schreiben).

Jugendliteratur:

Bücher vorstellen (mit Leseproben), besprechen und dabei Urteilsvermögen entwickeln.

Berichtende und beschreibende Texte und ihre Absicht und Wirkung untersuchen, zB Texte über künstlerische und wissenschaftliche Leistungen, wirtschaftliche und politische Fragen, Berufs- und Arbeitswelt, Freizeit, Umweltschutz (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs).

Sachbücher:

Informationen sammeln, vergleichen und auswerten (auch in Projekten) - (siehe Schreiben, Sprechen).

  1. c) Medienerziehung

Fernsehen/Hörfunk/Film.

Sendungen besprechen und den Bereichen der Unterhaltung, Information und Bildung zuordnen.

Medienkonsum besprechen.

Merkmale und Wirkungen von Sendungen untersuchen.

Einige Mittel der Filmgestaltung besprechen (zB Einstellung, Kameraführung, Schnitt, Trickaufnahme) und nach Möglichkeit in Eigenproduktionen erproben.

Zugang zu Büchern.

Büchereien benützen.

Tageszeitungen.

Einige tatsachen- und meinungsorientierte journalistische Stilformen unterscheiden.

Berichte über ein Ereignis in verschiedenen Tageszeitungen vergleichen und dazu Stellung nehmen.

Gegebenenfalls eine Schülerzeitung, Wandzeitung oder eine Seite für eine Tageszeitung herstellen (siehe Schreiben).

  1. d) Literaturkunde

Merkmale epischer, lyrischer und dramatischer Formen in Texten erkennen.

ZB: Ich- und Er-Form in epischen Texten; Strophe im Gedicht; die Entwicklung der Handlung im Drama durch Rede und Gegenrede (Dialog).

Ästhetische Merkmale in Texten erkennen.

ZB: Aufbau, Sprachform, sprachliche Bilder; besondere Wirkungsmöglichkeiten gebundener Sprache.

Textverständnis vertiefen durch Einbeziehung der historischen, politischen, sozialen, kulturellen und biographischen Entstehungsbedingungen.

Sprachbetrachtung und Sprachübung:

  1. a) Sprache im Verwendungszusammenhang

Rolle und Sprachgebrauch.

Auswirkungen der Kommunikationssituation (zB symmetrisches und asymmetrisches Verhältnis; gesprochene und geschriebene Sprache) auf den Einsatz der sprachlichen Mittel beobachten.

Emotionalität und Sachlichkeit im sprachlichen Ausdruck (siehe Sprechen).

Inhalts- und Beziehungsaspekte in Gesprächssituationen unterscheiden lernen.

Verschiedene Sprachformen (siehe Lesen und Textbetrachtung).

Das Auftreten und die Bedeutung verschiedener Sprachformen (zB Standardsprache, Umgangssprache, Mundart) besprechen; an ausgewählten Beispielen Merkmale erkennen.

Sprachliche Besonderheiten, die für bestimmte Gruppen (zB soziale Gruppen, Alters- und Berufsgruppen, ethnische Gruppen) kennzeichnend sind, besprechen.

Verschiedene Ausdrucksweisen (wie etwa gehobene, saloppe, derbe) unterscheiden und ihre Intentionen und Wirkungen besprechen. Verschiedene Stilebenen in der Literatur vergleichen.

  1. b) Bedeutung sprachlicher Zeichen

Erweiterung des Wortschatzes.

Wortfelder aufbauen; Bedeutungen mit Hilfe von Merkmalen unterscheiden; Bedeutung von Wörtern in verschiedenen Zusammenhängen feststellen.

Ober- und Unterbegriffe erarbeiten.

Bedeutung von Fremdwörtern klären.

Bedeutungsunterschiede.

Bedeutung ähnlicher Wörter gegeneinander abgrenzen; regionale und gruppenspezifische Besonderheiten im Wortschatz feststellen.

Abstufung von Äußerungen (siehe Sprechen).

Unterschiedliche Wiedergabe von Äußerungen anderer besprechen (zB indirekte Rede).

Übertragene Bedeutung (siehe Lesen und Textbetrachtung).

Sprachliches Bild, Vergleich, Metapher in Texten feststellen; Wirkung bildhafter Ausdrucksweise besprechen.

Wortbildung (siehe Schreiben).

Neue und ungewöhnliche Wortzusammensetzungen, besonders in der Werbung und in den Zeitungen, feststellen, ihre Bedeutung klären; ähnliche Möglichkeiten auf spielerische Art erproben.

  1. c) Text-, Satz- und Wortgrammatik

Textgrammatik.

Den thematischen Zusammenhang eines Textes durch die Mittel der Wiederholung und des Ersatzes feststellen.

Die Modifizierung der Aussage mit Hilfe von Modalverben, modifizierenden Verben, konjunktivischen, futurischen Formen und situativ gebrauchten Adverbien erproben.

Satzgrammatik.

Die Verknüpfung von Sätzen und Satzteilen besprechen: die logischen, räumlichen, zeitlichen ua. Beziehungen feststellen; Konjunktionen, Adverbien, Relativpronomen ua. Mittel zur Satzverknüpfung erkennen.

Möglichkeiten des Ausbaus von Satzgliedern mit verschiedenen Mitteln (zB nominale und satzwertige Erweiterungen) erkennen und erproben (siehe Schreiben).

Wortgrammatik.

Die Fügung von mehreren Wörtern zu Gruppen mit fester Bedeutung unter grammatischen, orthographischen und semantischen Gesichtspunkten besprechen (zB auf den Grund gehen - aufgrund von; an der Hand - anhand von . . .).

Adverbien, Konjunktionen und Modalverben erkennen.

  1. d) Sprachübung

Die standardsprachlich richtige Verwendung von Konjunktionen und Präpositionen üben.

Den richtigen Fall von Relativpronomen in Satzverknüpfungen bilden.

Standardsprachliche Formen der Attribuierung (besonders Genitivattribut, Apposition) üben.

Standardsprachliche Verwendung der Fälle und den korrekten Gebrauch der Pronomen üben.

Schriftliche Arbeiten:

3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.

LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch,Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch,

Ungarisch, Kroatisch)

Thematische Bereiche (Gesprächs-, Lese- und Hörstoff)

Texte - auch Dialoge - aus dem Erlebnisbereich der Schüler mit gelegentlichen Hinweisen auf englische und amerikanische Verhältnisse; außerdem Gedichte, Lieder, Anekdoten, Erzählungen.

Ausdrucksmittel

Wortschatz:

Der Wortschatz richtet sich nach den Bedürfnissen, wie sie sich aus der Befassung mit den unter „Thematische Bereiche" angeführten Gebieten ergeben.

Sprachfunktionen:

Sprachliche Mittel struktureller wie idiomatischer Art, die die Schüler dazu hinführen sollen,

Grammatikalisch-strukturelle Kategorien

Die im folgenden angeführten Bereiche sollen nicht punktuell oder losgelöst vom übrigen Unterricht behandelt werden.

Es sind folgende Schwerpunkte zu setzen:

  1. 1. Der einfache Satz und nähere Bestimmungen durch Objektsangabe und adverbielle Bestimmungen (Art und Weise, Raum, Zeit, Begründung) sowie Ausdruck von Bedingung und Folge in einfachen, gängigen Beispielen, aber auch nähere Bestimmungen durch einschränkende Relativsätze - insbesondere auch ohne Relativpronomen.

Das bedeutet im einzelnen:

- Bedingungssätze insbesondere nach folgenden Mustern: If it gets

worse, you`ll get wet. If I knew, I would tell you. Sowie

zumindest verstehensmäßig: If she had learned the new words,

she would know them/would have known them.)

- Indirekte Ausdrucksweise, etwa zum Berichten (In his letter he

says . . . She said she would . . . He asked/told them

to . . .), soweit es sich um unkomplizierte, alltägliche Fälle

handelt.

  1. 2. Die häufigsten Satzverknüpfungen zB mit and, but, so

    (=therefore), when, if, because, that, which, who.

  1. 3. Tätigkeiten und Zustände

Darunter fallen etwa:

  1. 4. Zeit und Aspekt
  1. 5. Time and tense

Die englischen Zeitformen und ihre Bedeutung; zB der Ausdruck der Zukünftigkeit als Voraussage oder als Absicht (I`m not going to tell you. Wait a moment. I`ll help you (unpremeditated). Es ist darauf zu achten, daß Zeitformen nur in typischen Verwendungszusammenhängen geübt und verlangt werden. Für die Festigung des Zeitengebrauches ist Kontextualisierung oder zumindest einsichtige Kontextualisierbarkeit unerläßliche Voraussetzung.

  1. 6. Relationen

Dazu zählen

  1. 7. Ersatzformen

etwa

  1. 8. Anzeige von Besitz oder Zugehörigkeit
  1. 9. Einige der häufigsten Präpositionalverbindungen

Mündliche und schriftliche Übungen und Überprüfungsformen

Im Bereich des Hörens:

Im Bereich des Sprechens:

Im Bereich des Lesens:

Im Bereich des Schreibens:

Regelmäßige mündliche und schriftliche Hausübungen

Schularbeiten:

Schriftliche Arbeiten:

3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE - GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

(in Form einer Arbeitsgemeinschaft)

Lernziele und Lerninhalte

Lernziele:

  1. 1. Erfassen der Grundstruktur menschlicher Gemeinschaft und ihrer Veränderungen im Verlauf der Geschichte
  2. 2. Erarbeiten von Grundbegriffen und Fragestellungen der Geschichtswissenschaft

Lerninhalte:

Familie; Gemeinde; Bundesland; Österreich.

Geschehen und Geschichte; der Historiker und seine Fakten, Quellenkritik; Geschichtsschreibung.

Lernziele:

  1. 3. Grundlegende Kenntnisse und Einsichten in Mensch-Raum-Wirtschaftsbeziehungen.
  2. 4. Erarbeiten von Grundbegriffen und Fragestellungen der Geographie und Wirtschaftskunde.

Lerninhalte:

Lebensräume, Wirtschaftsformen, Arbeitswelt, Fragen der Weltwirtschaft und Weltpolitik.

MATHEMATIK

Zahlen

Rechnen mit positiven rationalen Zahlen, insbesondere in Dezimalschreibweise:

Kopfrechnen, einfaches schriftliches Rechnen, Arbeiten mit dem Taschenrechner; Abschätzen von Rechenergebnissen; Untersuchen der Auswirkung von Änderungen einer Rechengröße auf das Rechenergebnis (Fehlerauswirkungen, Rechengenauigkeit), Angeben von Schranken; kritisches Betrachten von Rechenergebnissen auf sinnvolle Genauigkeit. Vielfältiges Anwenden in Sachsituationen.

Arbeiten mit positiven rationalen Zahlen in Bruchschreibweise:

Erweitern und Kürzen von Brüchen. Durchführen der vier Grundrechenoperationen mit einfachen Zahlen. Deuten dieser Grundrechenoperationen, insbesondere: Deuten des Multiplizierens mit natürlichen Zahlen etwa als wiederholtes Addieren, als Vervielfachen; Deuten des Multiplizierens mit Bruchzahlen etwa als Teilen und nachfolgendes Vervielfachen bzw. als Vervielfachen und nachfolgendes Teilen; Deuten des Multiplizierens mit Hilfe des relativen Anteils (zB 3/4 von a = 3/4 . a = 0,75 . a = 75% von a);

Deuten des Dividierens durch natürliche Zahlen etwa als Teilen, als Umkehren des Multiplizierens; Deuten des Dividierens durch Bruchzahlen etwa als Enthaltensein (Messen), als Umkehren des Multiplizierens. Beschreiben der Regeln für das Bruchrechnen mit Variablen.

Verketten von Rechenoperationen, Arbeiten mit Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken:

Kennen und Anwenden der Vereinbarungen über den Gebrauch von Klammern und über die Reihenfolge von Rechenoperationen. Verbales Beschreiben von Rechenausdrücken (Termen) und Darstellen von verbal beschriebenen Rechenanweisungen durch Rechenausdrücke; Beschreiben von Rechenausdrücken mit Variablen. Kennen, Beschreiben mit Variablen und bewußtes Anwenden von Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken. Interpretieren von Rechenregeln durch Einsetzen von Zahlen, durch geometrisches Deuten, durch Deuten in Sachsituationen. Verwenden des Bruchstriches als Divisionszeichen, Übertragen der Regel für das Erweitern von Brüchen

(zB 1,5 : 2 = 1,5/2 = 3/4).

Arbeiten mit ganzen und rationalen Zahlen:

Beschreiben von Zuständen (etwa Temperatur, Kontostand) und von Zustandsänderungen. Darstellen durch Punkte und Pfeile auf der Zahlengeraden. Kennen der Gesetzmäßigkeiten des Rechnens, Durchführen der Grundrechenoperationen an einfachen Aufgaben. Veranschaulichen des Addierens und Subtrahierens, insbesondere auf der Zahlengeraden. Deuten des Subtrahierens als Umkehren des Addierens und als Addieren des inversen Elements (der Gegenzahl); Deuten des Dividierens als Umkehren des Multiplizierens und bei rationalen Zahlen als Multiplizieren mit dem inversen Element (dem Kehrwert).

Kennen und Darstellen reeller Zahlen, Arbeiten mit Näherungswerten:

Bearbeiten von Problemen, die in der Menge der rationalen Zahlen nicht lösbar sind (zB Lösen der Gleichung x 2 = 2, Berechnen des Umfanges oder Flächeninhaltes eines Kreises mit dem Radius 1); Berechnen von Näherungswerten (Schranken) für Lösungen solcher Probleme, Abschätzen der Genauigkeit; Erkennen, daß einige Probleme durch Einführung der reellen Zahlen lösbar werden. Kennen der Dezimaldarstellung reeller Zahlen, Kennen der Zuordnung zwischen den reellen Zahlen und den Punkten einer Zahlengeraden.

Arbeiten mit Wurzeln:

Definieren des Begriffes der Quadratwurzel und der 3. Wurzel. Schätzen von Wurzeln, Bestimmen von Quadratwurzeln (Näherungswerten) mit dem Taschenrechner.

Elementare Algebra

Arbeiten mit Formeln:

Aufstellen von Formeln (Beschreiben von Rechenvorschriften, Beziehungen, Gesetzmäßigkeiten) in verschiedenen Bereichen der Mathematik und in Anwendungssituationen; gegebenenfalls Veranschaulichen von Formeln, Deuten in Sachsituationen. Einsetzen von Zahlen in Formeln, Berechnen einer Größe aus einer Formel, wenn die anderen Größen gegeben sind. Umformen von Formeln; Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln und durch Umformungsregeln für Gleichungen. Untersuchen von Auswirkungen der Änderung einer Größe auf die anderen, Erkennen von Proportionalitäten.

Arbeiten mit Termen:

Umformen von Termen, auch von Bruchtermen, unter Anwenden unterschiedlicher Rechenregeln, im allgemeinen eingeschränkt auf wenige Umformungsschritte. Analysieren von Termstrukturen, um die Anwendbarkeit von Rechenregeln zu erkennen, Darstellen solcher Strukturen. Substituieren in Termen. Begründen von Umformungen durch Rechenregeln. Gelegentliches Überprüfen der Umformungen durch Einsetzen von einfachen Zahlen. Fallweises Untersuchen, welche Zahlen man in einem Term sinnvoll einsetzen kann.

Lösen von Gleichungen:

Lösen von linearen Gleichungen mit einer Variablen und von Gleichungen, die sich durch einfache Umformungen auf solche Gleichungen zurückführen lassen; Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln und durch Umformungsregeln für Gleichungen. Gelegentliches Durchführen von Proben. Anwenden von Gleichungen in Sachsituationen; Untersuchen, inwieweit mathematische Beschreibungen den Sachsituationen entsprechen; kritisches Betrachten der Ergebnisse. Gegebenenfalls Deuten von Gleichungen (zB Formulieren von passenden Texten). Rechnerisches Lösen von zwei linearen Gleichungen mit zwei Variablen.

Arbeiten mit graphischen Darstellungen in Anwendungssituationen:

Untersuchen von graphischen Darstellungen (zB Temperaturkurve, Zeit-Weg-Diagramm, graphische Darstellung des Preisindex zu verschiedenen Zeitpunkten), insbesondere Ablesen von Werten, Beschreiben von Änderungen; Erkennen von Abweichungen von der Realität (zB den Verbindungsstrecken der Meßpunkte einer Fieberkurve entsprechen keine gemessenen Temperaturen); Erkennen von unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten (zB: Welche Ursachen kann eine Ausgabensteigerung haben?). Graphisches Darstellen von Zusammenhängen, die durch (vorgegebene oder selbst erarbeitete) Tabellen oder durch Formeln gegeben sein können; Wählen geeigneter Maßstäbe auf den Achsen; Wählen geeigneter Abschnitte (Intervalle) auf den Achsen.

Arbeiten mit verschiedenen Darstellungsformen einfacher reeller Funktionen:

Zu vorgegebenen Funktionstermen Tabellen bestimmen und Graphen unter Wahl geeigneter Maßstäbe zeichnen. Aus graphischen Darstellungen Werte ablesen (Tabellen aufstellen), Änderungen beschreiben. Zu Funktionen, die durch Terme, Tabellen oder graphische Darstellungen gegeben sind, Beispiele in Anwendungssituationen angeben.

Untersuchen und zusammenfassendes Betrachten von direkten und indirekten Proportionalitäten:

Graphisches Darstellen insbesondere in Stabdiagrammen oder im Koordinatensystem; Darstellen in Tabellen; Beschreiben durch Formeln; Überführen einer Darstellungsart in eine andere. Beschreiben von Proportionalitäten mit Hilfe von Verhältnissen, Verwenden der Proportionenschreibweise, Umformen von Proportionen.

Geometrie

Geometrische Grundkenntnisse und deren Anwendungen in Verbindung mit zeichnerischen Darstellungen (Skizzen und einfachen Konstruktionen):

Untersuchen und Beschreiben von Lagebeziehungen zwischen Punkten, Geraden und Ebenen, zwischen Punkten, Geraden und Kreisen. Untersuchen und Begründen von Eigenschaften ebener Figuren, insbesondere Dreiecken und Vierecken, auch unter Verwendung von Sätzen über Kongruenz und unter Verwendung von Vorstellungen des Schiebens, Drehens und Spiegelns.

Untersuchen von geometrischen Körpern:

Kennen und Beschreiben von Eigenschaften von Prismen, Pyramiden, Drehzylindern, Drehkegeln und Kugeln. Herauslesen von geometrischen Eigenschaften aus zeichnerischen Darstellungen. Zeichnerisches Darstellen (auch skizzenhaft) von räumlichen, ebenflächig begrenzten Objekten; Zeichnen von charakteristischen Schnittfiguren.

Längen-, Flächeninhalts- und Rauminhaltsberechnungen:

Kennen grundlegender Formeln, insbesondere für den Flächeninhalt von Rechteck, rechtwinkeligem Dreieck, Dreieck, Kreis, für den Umfang des Kreises, für den Rauminhalt von Quader, Prisma, Drehzylinder, Drehkegel und Kugel, Herleiten weiterer Formeln aus diesen Formeln, etwa für den Flächeninhalt von Vierecken, für Umfänge und Inhalte von Kreisteilen, für Oberflächeninhalte. Anwenden dieser Formeln für Berechnungen, Umformen von Formeln, Lösen von Umkehraufgaben. Berechnungen mit Hilfe des Pythagoräischen Lehrsatzes, auch an räumlichen Gebilden.

Anwenden mathematischer Kenntnisse in Sachsituationen

Vielfältiges Anwenden des Wissens und Könnens aus Arithmetik, Algebra und Geometrie auch unter Einbeziehung elementarer Methoden der beschreibenden Statistik. Projektartiges Behandeln von Sachsituationen.

Schriftliche Arbeiten:

3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

(in Form einer Arbeitsgemeinschaft):

Planmäßige Beobachtungen, Experimente und Übungen in der Schule und nach Gelegenheit im Freien, durch die die Schüler Einblicke in das Leben der Organismen und seine Bedingungen und damit Verständnis für die Natur und ihre Zusammenhänge gewinnen sollen; dabei auch einschlägige chemische und physikalische Aspekte. Planmäßiger Einsatz audio-visueller Unterrichtsmittel, Diskussion und Auswertung, Protokollierung.

PHYSIK

(in Form einer Arbeitsgemeinschaft):

Vertiefung von ausgewählten Teilen des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).

Dabei sind folgende Lernziele besonders anzustreben:

Erarbeiten einer exakten physikalischen Begriffsbildung;

Förderung einer dem Gegenstand angepaßten Sprache;

Erkennen der zentralen Rolle des Experiments in der Physik durch möglichst zahlreiche Lehrer- und Schülerversuche;

Fähigkeit, einfache Versuche zu planen, auszuführen und auszuwerten;

Fähigkeit, naturwissenschaftliche Berichte und Meldungen der Medien zu verstehen und sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen.

MUSIKERZIEHUNG

Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).

LEIBESÜBUNGEN

Wie Anlage A für die 5. Klasse.

  1. 5. bis 8. Klasse

Wie Anlage A für das Gymnasium mit der Maßgabe, dass, sofern die Stundensumme von jender des Gymnasiums abweicht, die Lehrerinnen und Lehrer dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen haben, sowie weiters mit folgenden Abweichungen:

DEUTSCH

Didaktische Grundsätze:

In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ERSTE)

Kroatisch)

Didaktische Grundsätze:

In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.

LATEIN

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

MATHEMATIK

Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie und am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

Didaktische Grundsätze:

In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE, CHEMIE

Am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie:

Wie Anlage A für das Realgymnasium mit Darstellender Geometrie.

Am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie:

Wie Anlage A für das Realgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie.

Am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

PHYSIK

Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie und am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

INSTRUMENTALUNTERRICHT

Wie Anlage A/m2.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Didaktische Grundsätze am Oberstufenrealgymnasium mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Fächerübergreifender Unterricht mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung ist anzustreben.

BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtgegenstände Bildnerische Erziehung und Technisches Werken/Textiles Werken bzw. Werkerziehung sind in ihren grundlegenden Aussagen zu beachten und sinngemäß anzuwenden. Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung mit bildnerisch und technisch begründeten Aufgaben und Problemstellungen soll ein gemeinsamer Bildungsertrag gewonnen werden.

Ziel ist es, bildnerische Produkte und Werkstücke zu gestalten, die in ihrer Aufgabenstellung sowohl technisch-funktionale Notwendigkeiten als auch formal-ästhetische Gesichtspunkte enthalten und sowohl spontanes und intuitives als auch systembezogenes und planmäßig organisiertes Denken und Handeln herausfordern sowie eine vielfältige Differenzierung und Vertiefung der werktechnischen Erfahrungen und des Gestaltungsvermögens bewirken.

Im gemeinsamen werktechnischen Bereich sollen die Schülerinnen und Schüler:

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule, Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Wie in den Pflichtgegenständen Bildnerische Erziehung und Technisches Werken/Textiles Werken (Anlagen A, A/m1, A/m2, B/m1).

Didaktische Grundsätze:

Die didaktischen Grundsätze der Unterrichtgegenstände Bildnerische Erziehung und Technisches Werken/Textiles Werken bzw. Werkerziehung (Anlage A, A/m1, A/m2, B/m1) sind in ihren grundlegenden Aussagen zu beachten und sinngemäß anzuwenden.

Durch übergreifende Projektarbeiten und besondere Arbeitsaufgaben in den einzelnen Fachbereichen des Lehrstoffes sind den Schülerinnen und Schülern kreative, gestalterische und organisatorische Fähigkeiten und Sachkenntnisse zu vermitteln.

Das Motivationspotential der Themen und Aufgabenstellungen ist besonders zu berücksichtigen, um Initiative und Engagement der Schülerinnen und Schüler herauszufordern. Aktuelle Anlässe sind bei der Themenwahl verstärkt zu berücksichtigen und für Werkaufgaben zu nutzen.

Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerübergreifendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen.

Die Auseinandersetzung mit Originalwerken im Rahmen von Schulveranstaltungen wie zB Lehrausgängen und das Arbeiten mit Fachliteratur und entsprechenden sind unverzichtbare Bestandteile des Unterrichts.

Lehrstoff:

  1. 5. bis 8. Klasse:

    Im technischen Fachbereich sollen die Schülerinnen und Schüler:

Im textilen Fachbereich sollen die Schülerinnen und Schüler:

Im bildnerischen Fachbereich sollen die Schülerinnen und Schüler:

WAHLPLFICHTGEGENSTÄNDE

INSTRUMENTALUNTERRICHT

Wie Anlage A/m2.

BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG

Wie Anlage A/m1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

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