Anlage B/m2 Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.9.2026

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 7

Anlage B/m2

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG FÜR STUDIERENDE DER MUSIK

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, mit folgender Anfügung:

Darüber hinaus soll das Oberstufenrealgymnasium für Studierende der Musik musikbegabten jungen Menschen die Möglichkeit bieten, parallel mit einer Ausbildung an einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht eine allgemein bildende höhere Schule zu besuchen und zur Reifeprüfung der allgemein bildenden höheren Schule zu gelangen.

ZWEITER TEIL

KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, mit folgender Anfügung:

Darüber hinaus ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern um Studierende einer Universität für Musik oder Schülerinnen und Schüler an einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht handelt.

VIERTER TEIL

ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL

ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL

STUNDENTAFELN (Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

Summe

Oberstufe1)

Lehrverpflichtungs-gruppe2)

Religion/Ethik3)

2 – 2 – 2 – 2 – 2

(III)/III

 

Deutsch

mindestens 124)

(I)

 

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 114)

(I)

 

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein6)

mindestens 104)

(I)

 

Geschichte und Politische Bildung

mindestens 6

III

 

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mindestens 6

(III)

 

Mathematik

mindestens 124)

(II)

 

Biologie und Umweltbildung

mindestens 6

III

 

Chemie

mindestens 4

(III)

 

Physik

mindestens 5

(III)

 

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

III

 

Informatik

mindestens 2

II

 

Musikkunde5)

mindestens 25

III

 

Bewegung und Sport

mindestens 6

(IVa)

 

Gesamtwochenstundenzahl

123-131

 

    

_______________________________

1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig; 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.

5 Typenbildender Pflichtgegenstand.

6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Oberstufe

Lehrverpflichtungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

9. Kl.

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

2

10

(III)/III

Deutsch

3

3

2

2

3

13

(I)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

2

3

14

(I)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein3)

3

3

2

3

2

13

(I)

Geschichte und Politische Bildung

2

2

2

2

8

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

2

2

1

7

(III)

Mathematik

3

2

2

3

3

13

(II)

Biologie und Umweltbildung

2

2

2

6

III

Chemie

2

2

4

(III)

Physik

2

2

2

6

(III)

Psychologie und Philosophie

2

2

4

III

Informatik

2

2

II

Musikkunde2)

5

5

5

5

5

25

III

Bewegung und Sport

2

2

2

6

(IVa)

Gesamtwochenstundenanzahl

27

26

26

26

26

131

 

        

___________________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Typenbildender Pflichtgegenstand.

3 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse…………………………..

20

(I)

Religion……………………………………….

2

(III)

Weitere Pflichtgegenstände1)……………………..

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl…………………...

x3)

 

   

____________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

SIEBTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A/m3 für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik, mit folgenden Abweichungen:

Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, deren Stundensumme in der Oberstufe höher oder niedriger als in Anlage A/m3 ist. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen sinngemäß zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielsetzungen des Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze.

DEUTSCH

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.

Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse):

Wie Anlage A mit demselben Zusatz wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium und folgendem Zusatz:

Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Sprache für die Musik besonders zu berücksichtigen.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ERSTE, ZWEITE)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.

Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse):

Wie Anlage A mit folgendem Zusatz:

Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Fremdsprache sowie der betreffenden Länder für die Musik besonders zu berücksichtigen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass für die einzelnen Semester und die erste bzw. zweite lebende Fremdsprache die untenstehenden Teilkompetenzen gelten.

Zielniveaus in den einzelnen Sprachen

Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der dreizehnten Schulstufe:

  1. in der ersten lebenden Fremdsprache in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2
  2. in der zweiten lebenden Fremdsprache in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1

Erste lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Hören

  1. Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  2. kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  1. konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen können, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  2. einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
  2. die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  3. eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  4. Vergleiche anstellen können

Schreiben

  1. unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  2. eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können
  3. über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

  1. unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern in deutlich artikulierter Standardsprache und mit vertrautem Akzent gesprochen wird

Lesen

  1. unkomplizierte, auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können
  2. Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
  2. die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  3. relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  4. Vergleiche anstellen können*
  5. für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können

Schreiben

  1. unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
  2. eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können*
  3. über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

  1. unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*
  2. in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  1. längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können
  2. in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
  2. die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  3. relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  4. Vergleiche anstellen können*
  5. für Ansichten, Pläne oder Handlungen kurze Begründungen oder Erklärungen geben können*

Schreiben

  1. unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu einer Reihe verschiedener vertrauter Themen verfassen können
  2. in persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) Neuigkeiten übermitteln, die eigene Meinung dazu vertreten und Gedanken auch zu kulturellen Themen (zB Musik, Filme, literarische Texte) ausdrücken können

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

  1. unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird*
  2. in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird*

Lesen

  1. längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können*
  2. in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. ohne Vorbereitung mit einiger Sicherheit an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen können
  2. Gedanken zu eher abstrakten, auch kulturellen Themen ausdrücken und sich darüber austauschen können (zB zu Filmen, literarischen Texten, Musik)
  3. über eigene Erfahrungen berichten und dabei die eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben und sich darüber austauschen können

Schreiben

  1. Erfahrungsberichte verfassen können, in denen Gefühle und Reaktionen in einem einfachen zusammenhängenden Text beschrieben werden
  2. Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören

  1. längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen können, sofern die Thematik einigermaßen vertraut und der Rede- oder Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist
  2. die meisten Filme und Fernsehreportagen verstehen können, sofern Standardsprache gesprochen wird

Lesen

  1. längere Texte, auch Berichte und Artikel zu aktuellen Fragen sowie literarische Texte selbstständig lesen und verstehen können
  2. lange und komplexe Texte rasch durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können
  2. eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden

Schreiben

  1. mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können
  2. Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Hören

  1. Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird

Lesen

  1. die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können
  2. Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können*
  2. eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden*

Schreiben

  1. klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können
  2. unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Hören

  1. Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird*
  2. die meisten Radiosendungen und Tonaufnahmen, in denen Standardsprache verwendet wird, verstehen und dabei die Stimmung und den Ton der Sprechenden richtig erfassen

Lesen

  1. die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können*
  2. Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert
  2. zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können

Schreiben

  1. klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können*
  2. unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden*
  3. in Texten verschieden starke Gefühle zum Ausdruck bringen und die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben sowie Mitteilungen oder Ansichten der Korrespondenzpartner kommentieren können

9. Klasse – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Hören

  1. im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen

Lesen

  1. ein breites Spektrum an Texten (auch literarischen) auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert*
  2. zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können*
  3. Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken, überzeugend argumentieren und auf komplexe Argumentationen anderer reagieren können

Schreiben

  1. unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können
  2. klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können

10. Semester

Hören

  1. im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen*

Lesen

  1. ein breites Spektrum an Texten auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. flüssig, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner Themen sprechen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen können
  2. ein breites Themenspektrum systematisch darlegen und dabei entscheidende Punkte in angemessener Weise hervorheben und stützende Einzelheiten anführen können*

Schreiben

  1. unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können*
  2. klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können*

Zweite lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul.

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Hören

  1. vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen

Lesen

  1. kurze einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen können, indem man bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussucht und – wenn nötig – den Text mehrmals liest
  2. kurze, einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen
  2. einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt
  3. einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt

Schreiben

  1. einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können
  2. eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören

  1. die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird

Lesen

  1. kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können
  2. Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)
  3. in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen*
  2. einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt*
  3. einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt*

Schreiben

  1. einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können*
  2. eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können*

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören

  1. die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird*

Lesen

  1. kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können*
  2. Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)*
  3. in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht
  2. einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen
  3. über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können

Schreiben

  1. eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können*
  2. ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder sich entschuldigen
  3. über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören

  1. genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird
  2. bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird

Lesen

  1. kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird
  2. aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht*
  2. einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen*
  3. gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können*

Schreiben

  1. eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können*
  2. ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören

  1. genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird*
  2. bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird*
  3. das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können

Lesen

  1. kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird*
  2. aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können
  2. Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können
  3. Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können
  4. zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen geben können

Schreiben

  1. eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und, aber oder weil verbinden können*
  2. einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten berichten können

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Hören

  1. genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird*
  2. bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird*
  3. das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können*

Lesen

  1. konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  2. Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können*
  2. Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können*
  3. Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können*
  4. zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können

Schreiben

  1. kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können
  2. eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Hören

  1. Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet
  2. kurze Erzählungen verstehen können

Lesen

  1. konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können*
  2. Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können
  2. die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können
  3. relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  4. Vergleiche anstellen können

Schreiben

  1. kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können*
  2. eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können*

9. Klasse – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Hören

  1. Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird
  2. kurze Erzählungen verstehen können*

Lesen

  1. konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können
  2. in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können*
  2. die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  3. relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden
  4. Vergleiche anstellen können*

Schreiben

  1. unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können
  2. detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

10. Semester

Hören

  1. Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird*
  2. kurze Erzählungen verstehen können*

Lesen

  1. konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können*
  2. in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können*

Sprechen

An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen

  1. ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können*
  2. die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können*
  3. relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden*
  4. Vergleiche anstellen können*

Schreiben

  1. unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können*
  2. detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

LATEIN

Wie Anlage A für das Realgymnasium mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8 Klasse hier für die 9. Klasse gilt.

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Wie Anlage A für die 5. bis 8. Klasse.

MATHEMATIK

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse für die 9. Klasse gilt.

MUSIKKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 9. Klasse):

Es gelten die Zielsetzungen der Pflichtgegenstände Musik (Anlage A) und Musik am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1).

Spezielle Zusätze für das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:

Der praxisorientierte und intellektuelle Zugang zur Musik soll zur künstlerisch-individuellen Entwicklung der Studierenden wesentlich beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die im Unterricht erworbenen musikalischen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler zu Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit und Professionalität hinführen.

Auf die spezielle Situation der Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hinsichtlich der Belastungen der Schul- und Instrumentalausbildung ist besonders Bedacht zu nehmen. Die Vokal- und Instrumentalausbildung findet an einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht statt; die an diesen Einrichtungen obligaten musiktheoretischen und -praktischen Ergänzungsfächer werden an der Schule durch den Unterrichtsgegenstand Musikkunde abgedeckt.

Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand des Lehrstoffs des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musik(Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen.

Spezielle Zusätze für das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:

Mensch und Gesellschaft: Der Musikkundeunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben sowie Voraussetzungen für weiterführende musikalische Studien und die Wahl eines musikbezogenen Berufes schaffen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse)

Es gelten die didaktischen Grundsätze der Pflichtgegenstände Musik (Anlage A) sowie Musik am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1).

Spezielle Zusätze für das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik:

Im Unterricht soll der Zugang zur und die Vermittlung von Musik nach ganzheitlichen Prinzipien – von analytisch-intellektuell bis emotional-kreativ – erfolgen. Dabei werden spezifisch musikalische Aspekte mit anderen künstlerischen Bereichen (Bildnerisches Gestalten, Literatur, Bewegungskunst, Theater, Film usw.) vernetzt.

Die Darstellung von interkulturellen und globalen Zusammenhängen soll in den Unterricht eingebracht werden. Besondere Aufmerksamkeit ist auf einen weiten Horizont musikalischer Phänomene zu legen: historisch von den Anfängen bis zur Gegenwart, geographisch unter Einbeziehung ausgewählter Kulturkreise und stilistisch über das gesamte Spektrum der Musik.

Die im Musikkundeunterricht erworbenen Kompetenzen unterstützen die künstlerische Entwicklung in der instrumentalen/vokalen Ausbildung.

Durch die Mitwirkung an von der Schule organisierten musikalischen Veranstaltungen sollen Schülerinnen und Schüler lernen, sich öffentlich zu präsentieren sowie Arbeitsprozesse zu dokumentieren und zu reflektieren.

Der Besuch von Proben und Aufführungen professioneller Ensembles soll vertiefte musikalische Erlebnisse vermitteln. Er vermag Einblick in Tätigkeitsbereiche von Berufsmusikern und Berufsmusikerinnen und damit Entscheidungshilfen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu bieten.

Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen.

Die Anzahl und der Zeitrahmen für Schularbeiten sind dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles der Anlage A zu entnehmen. Stimmbildung/Chor/Ensemble/Orchester im Kompetenzbereich Musikpraxis sind pro Schulstufe mit je zwei Wochenstunden zu führen.

Kompetenzmodell

Das zentrale Handlungsfeld des Musikkundeunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.

Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.

Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“, „Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung“ sowie „Hören, Erfassen, Lesen und Notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen“.

Vokales und instrumentales Gestalten

Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen.

Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung

Regelmäßige und stilistisch vielfältige Improvisationsübungen fördern Kreativität und musikalische Phantasie. Bei der Interpretation des erarbeiteten Repertoires ist auf Präzision und musikalischen Ausdruck besonderer Wert zu legen. Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens.

Hören, Erfassen, Lesen und Notieren

Auf die Förderung von Kreativität und eigenständigen Gestaltungsversuchen ist besonderer Wert zu legen.

Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen

Das sich durch die Auseinandersetzung mit Formenlehre, Werkanalyse und Musikgeschichte ergebende musikkundliche Wissen und die damit im Zusammenhang stehenden Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Musikkundeunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

  1. a) Soziale Kompetenzen:
  1. einander zuhören
  2. dem Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen
  3. unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen
  4. gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten
  5. Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen
  6. sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten
  7. mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen
  8. konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen
  9. sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten
  1. b) Personale Kompetenzen:
  1. eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen
  2. Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten
  3. Eigeninitiative entwickeln
  4. sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen
  5. selbstständig und eigenverantwortlich üben
  6. sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren
  7. die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen
  8. künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen
  9. Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern
  10. Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen
  1. c) Kommunikative Kompetenzen:
  1. Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen
  2. gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen
  3. Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen
  4. Stimme und Instrument differenziert einsetzen
  5. sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern
  6. eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen
  1. d) Methodenkompetenzen:
  1. Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden
  2. Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen
  3. aktuelle Technologien und Medien nutzen

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Semesterübergreifende Kompetenzen

Die hier angeführten, für die gesamte Oberstufe gleichlautend formulierten Kompetenzen des Kompetenzbereichs Musikpraxis „Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung“ sind im Unterricht mit dem Lehrstoff des/der jeweiligen Semesters/Schulstufe zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb der Kompetenzen. Musikpraxis ist eine wesentliche Grundlage des gesamten Musikkundeunterrichts und erfährt in den für Stimmbildung/Chor/Ensemble/Orchester vorgesehenen Unterrichtsstunden verstärkte Berücksichtigung. In den Kompetenzbereichen Musikpraxis „Hören, erfassen, lesen, notieren“ und Musikrezeption sind die Kompetenzen für jede Klasse und jedes Semester formuliert.

Musikpraxis – Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung

  1. die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen
  2. einstimmig und mehrstimmig ohne und mit Instrumentalbegleitung singen
  3. das eigene Instrument/die Stimme im Ensemble/Orchester bewusst und gestalterisch einsetzen
  4. ein Vokal- und Instrumentalrepertoire unterschiedlicher Stile und Kulturkreise stilgerecht, präzise und ausdrucksvoll interpretieren
  5. beim Singen und Musizieren in Bezug auf Klang, Dynamik, Phrasierung, und Artikulation aufeinander hören und reagieren
  6. mit Stimme und Instrument improvisieren sowie Zusammenhänge zwischen Musik und Bewegung erfassen und kreativ gestalten
  7. grundlegende Techniken der Ensembleleitung anwenden

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Musikpraxis

  1. a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. b) Hören, erfassen, lesen und notieren:
  1. Tonsysteme, Intervalle und Akkorde erkennen und umsetzen (zB singen, spielen, mit der Stimmgabel angeben etc.)
  2. Melodieverlauf, Rhythmus und harmonische Strukturen erfassen und umsetzen
  3. gängige Computer-Musikprogramme für Musikpraxis und Musikrezeption nutzbar machen

Inhalte:

  1. Tonsysteme – Intervalle – Akkordlehre
  2. Musik und Computer – Musikinformatik

Musikrezeption:

Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen:

  1. grundlegende musikalische Fachbegriffe erklären und anwenden
  2. verschiedene Notationsformen erkennen, unterscheiden und anwenden
  3. Stimmtypen, Instrumente und Ensembles verschiedener Epochen und Kulturen erkennen, beschreiben und in einen instrumentenkundlichen, stilistischen und musikhistorischen Kontext stellen
  4. Zusammenhänge zwischen akustischem Grundwissen und musikalischer Praxis herstellen

Inhalte:

  1. Musikalische Grundbegriffe aus der allgemeinen Musiklehre
  2. Notationskunde
  3. Instrumentenkunde/stimmphysiologische Grundlagen
  4. Grundlagen der musikalischen Akustik

6. Klasse

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Musikpraxis

  1. a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. b) Hören, erfassen, lesen und notieren:
  1. Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
  2. melodische und rhythmische Motive erfinden, notieren und bearbeiten

Inhalte:

  1. Tonsatz: Haupt-/Nebendreiklänge, Funktions- und Stufentheorie, Akkordverbindungen, Schlüsse, Kadenz, Harmonisierung von Melodien

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  1. Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen und musikgeschichtlich zuordnen
  2. formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  1. Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf musikhistorischen Überblick
  2. Formenlehre: Gestaltungsprinzipien, Grundbegriffe (Motiv, Phrase, Thema etc.)

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Musikpraxis

  1. a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. b) Hören, erfassen, lesen und notieren: Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden

Inhalte:

  1. Tonsatz: Sextakkord, Quartsextakkord, Septakkorde, Formen der Subdominante (Sixte ajoutée), Harmonisierung von Melodien

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  1. Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  2. Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  3. Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  4. Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  5. formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  1. Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Alte Musik bis Renaissance
  2. Formenlehre und Werkanalyse: Überblick über Formen und Gattungen; Schwerpunkt auf Liedformen, Rondo

7. Klasse

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Musikpraxis

  1. a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. b) Hören, erfassen, lesen und notieren:
  1. Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
  2. elementare kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

  1. Tonsatz: Generalbass, Harmonisierung von Melodien, kontrapunktische Satztechniken

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  1. Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  2. Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  3. Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  4. Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  5. formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  1. Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Barock
  2. Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf vokalen und instrumentalen Formen und Gattungen der Barockmusik

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Musikpraxis

  1. a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. b) Hören, erfassen, lesen und notieren:
  1. Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
  2. kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

  1. Tonsatz: Doppeldominante, Zwischendominanten, Alteration (Neapolitanischer Sextakkord, alterierte Akkorde), Möglichkeiten der Modulation, Harmonisierung von Melodien, kontrapunktische Satztechniken

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  1. Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  2. Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  3. Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  4. Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  5. formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  1. Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Wiener Klassik
  2. Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf Variationsform, Sonatenhauptsatzform, Sonate

8. Klasse

7. Semester – Kompetenzmodul 7

Musikpraxis

  1. a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. b) Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen und kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

  1. Tonsatz: Weitere Kapitel der Harmonielehre sowie harmonische Analyse und Weiterführung der kontrapunktischen Satztechniken

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  1. Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  2. Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  3. Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  4. Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  5. formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  1. Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Musik des 19. Jahrhunderts (Virtuosentum, Entwicklung des Konzertwesens etc.)
  1. Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf symphonischer Literatur und romantischem Kunstlied

8. Semester – Kompetenzmodul 8

Musikpraxis

  1. a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. b) Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

  1. Tonsatz: Weitere Kapitel der Harmonielehre sowie harmonische Analyse und Weiterführung der kontrapunktischen Satztechniken unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Techniken

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  1. Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  2. Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  3. Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  4. Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  5. Querverbindungen zu anderen Fachgebieten herstellen und Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen vernetzen
  6. formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  1. Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Musik um 1900
  2. Formenlehre und Werkanalyse: Werkanalysen, Querschnitte

9. Klasse – Kompetenzmodul 9

9. Semester

Musikpraxis

  1. a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. b) Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

  1. Tonsatz: Weitere Kapitel der Harmonielehre sowie harmonische Analyse und Weiterführung der kontrapunktischen Satztechniken unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Techniken

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  1. Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  2. Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  3. Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  4. Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  5. Querverbindungen zu anderen Fachgebieten herstellen und Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen vernetzen
  6. formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  1. Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Musik des 20. und 21. Jahrhunderts
  2. Formenlehre und Werkanalyse: Werkanalysen, Querschnitte

10. Semester

Musikpraxis

  1. a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung:siehe semesterübergreifende Kompetenzen
  2. b) Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden

Inhalte:

  1. Tonsatz: Vertiefungen und persönliche Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Harmonielehre, Kontrapunkt und zeitgenössische Satztechniken

Musikrezeption

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:

  1. Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen
  2. Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
  3. Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern
  4. Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern
  5. Querverbindungen zu anderen Fachgebieten herstellen und Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen vernetzen
  6. formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren

Inhalte:

  1. Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Vertiefungen und persönliche Schwerpunktsetzungen
  2. Formenlehre und Werkanalyse: Werkanalysen, Querschnitte

B) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel.

D) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A/m3 für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel, mit folgender Abweichung:

Weitere Pflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2024

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40264309

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