Anlage 2 Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2004

Anlage 2

Anlage B/m1

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LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL: STUNDENTAFEL

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

____________________________________________________________________

aa) Pflicht- Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-

gegenstände Ober- verpflich-

5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. stufe tungsgruppe

____________________________________________________________________

Religion ........ 2 2 2 2 8 (III)

Deutsch ......... 4 3 3 3 13 (I)

Erste lebende

Fremdsprache .... 3 3 3 3 12 (I)

Zweite lebende

Fremdsprache/

Latein .......... 4 3 3 3 13 (I)

Geschichte und

Sozialkunde/

Politische

Bildung ......... 1 2 2 2 7 III

Geographie und

Wirtschafts-

kunde ........... 2 1 2 2 7 (III)

Mathematik ...... 4 3 3 3 13 (II)

Biologie und

Umweltkunde ..... 2 2 - 2 6 III

Chemie .......... - - 2 2 4 (III)

Physik .......... - 2 2 2 6 (III)

Psychologie und

Philosophie ..... - - 2 2 4 III

Informatik ...... 2 - - - 2 II

Musikerziehung *1) *1) *1) *1) )

*) .............. 4/4/2/- 5/5/2/- 4/4/2/- 3/3/2/- ) (IVa) *3)

Instrumental- )

unterricht *) ... 2/-/-/- 2/-/-/- 2/-/-/- 2/-/-/- ) 24 *2) IV

Bildnerische )

Erziehung *)..... -/2/4/6 -/2/5/7 -/2/4/6 -/2/3/5 ) (IVa) *3)

Werkerziehung

*) .............. 2 - - - 2 (IV)

Informatik ...... 2 - - - 2 II

Leibesübungen ... 3 2 2 2 9 (IVa)

____________________________________________________________________

Summe der

Pflichtgegen-

stände 35 30 32 33 130

____________________________________________________________________

bb) Wahlpflicht-

gegenstände ..... 6 6

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 136

____________________________________________________________________

*) Typenbildende Pflichtgegenstände.

*1) Alternativ.

*2) Summe in der 5. und 7. Klasse jeweils 6, in der 6. Klasse 7 und

in der 8. Klasse 5 Wochenstunden.

*3) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IV b).

Im übrigen wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht bzw. mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung.

FÜNFTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Wie Anlage B, mit folgenden Abweichungen:

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m2, wobei auf die Möglichkeiten eines Oberstufenrealgymnasiums Bedacht zu nehmen ist.

Lehrstoff:

  1. 5. bis 8. Klasse:

Bei 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A, bei mehr als 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A/m1.

INSTRUMENTALUNTERRICHT

Wie Anlage A/m2.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bei 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A, bei mehr als 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A/m1.

WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wie im Pflichtgegenstand Technisches Werken der Unterstufe (Anlage A). Darüber hinaus gilt für den Unterricht in der Oberstufe:

Der Unterricht soll technisches Grundwissen und Technikverständnis sowie manuelle Fertigkeiten und technische Fähigkeiten weiter ausbilden und altersadäquate Zugänge zur technisch orientierten Lebenswelt erschließen.

Die praktische und theoretische Auseinandersetzung mit technischen Produkten und Bildungsinhalten soll:

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Erweitern des Fachvokabulars und Professionalisieren der Kommunikationsfähigkeit über bildhafte Darstellungsformen (zB Planzeichnungen); Entwickeln und Anwenden sprachlicher Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben wie zB Produktanalysen

Mensch und Gesellschaft:

Bewusst machen von technischen Entstehungs-, Verwendungs- und Wirkungszusammenhängen im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns; Entwickeln von Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums; Erwerb von Teamfähigkeit im Rahmen komplexer Aufgabenbewältigung; Beiträge zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung

Natur und Technik:

Einsichten in das Wesen technischer Strukturen; Verständnis für funktionelle und formale Zusammenhänge technischer Produkte und Systeme; Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Maschinen; Umsetzen von Verfahren und Methoden sowie Organisation von Arbeitsabläufen; Erkenntnisse über Strukturen und Funktionen der Natur im Hinblick auf ihre technische Verwertbarkeit (“Bionik"); Anwenden von Kenntnissen und Erfahrungen aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich; bewusster Umgang und kritische Auseinandersetzung mit technischen Einrichtungen und Gegenständen der alltäglichen Umwelt auch im Hinblick auf Effizienz und ökologische Vertretbarkeit; Entwickeln von Grundlagen zur sachkompetenten Mitgestaltung der Umwelt

Kreativität und Gestaltung:

Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Verfahren, rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen

Gesundheit und Bewegung:

Erkennen ergonomischer Aspekte bei Gebrauchsgegenständen und ihre Bedeutung in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch kompetenten Umgang mit technischen Einrichtungen; Entwickeln von elementaren technischen Kompetenzen und von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein

Didaktische Grundsätze:

Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Grundsätze sind altersadäquat anzuwenden. Die Vorgaben im Abschnitt “Lehrstoff" sind auf die Sachbereiche “Gebaute Umwelt", “Technik"

und “Produktgestaltung bzw. Design" (vgl. Lehrplan der Unterstufe) zu beziehen.

Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen.

Problemorientierte und praxisbezogene Aufgabenstellungen aus den drei Sachbereichen sind in einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm nach Art, Schwierigkeitsgrad und curricularer Bedeutung zu strukturieren. Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf das Motivationspotential und auch auf den Interessens- und Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler bedacht zu nehmen.

Bei der Umsetzung der Gestaltungsideen und im Problemlösungsprozess ist kognitives, interaktives und affektives ganzheitliches Lernen (“Lernen mit allen Sinnen") im Rahmen größtmöglicher Eigenständigkeit zu ermöglichen.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen und Zusammenarbeit mit geeigneten Institutionen sowie Expertinnen und Experten sind im Hinblick auf inhaltliche Bereicherung und angewandte Einbettung der Lernziele zu nutzen. Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur, Lehrausgänge (Ausstellungen, Atelierbesuche, Museen usw.) und das Einbeziehen aktueller Anlässe sind wichtige Bestandteile des Unterrichts.

Schwerpunktsetzungen aufgrund lokaler Gegebenheiten und infolge der Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer sind möglich.

Lehrstoff:

  1. 5. Klasse:

    Die Schülerinnen und Schüler sollen

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