klassenweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 20)
Anlage B/m1
LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL: STUNDENTAFEL
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
aa) Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | ||||||
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. | Oberstufe | |||||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III) | |||
Deutsch | 4 | 3 | 3 | 3 | 13 | (I) | |||
Erste lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I) | |||
Zweite lebende Fremdsprache / Latein | 4 | 3 | 3 | 3 | 13 | (I) | |||
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | III | |||
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III) | |||
Mathematik | 4 | 3 | 3 | 3 | 13 | (II) | |||
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | – | 2 | 6 | III | |||
Chemie | – | – | 2 | 2 | 4 | (III) | |||
Physik | – | 2 | 2 | 2 | 6 | (III) | |||
Psychologie und Philosophie | – | – | 2 | 2 | 4 | III | |||
| 1) | 1) | 1) | 1) |
| I | |||
Musikerziehung *) | 4/4/2/– | 5/5/2/– | 4/4/2/– | 3/3/2/– |
| (IVa) 3) | |||
Instrumentalmusik und Gesang *) | 2/–/–/– | 2/–/–/– | 2/–/–/– | 2/–/–/– | 24 2) | IV | |||
Bildnerische Erziehung *) | –/2/4/6 | –/2/5/7 | –/2/4/6 | –/2/3/5 |
| (IVa) 3) | |||
Werkerziehung *) | 2 | – | – | – | 2 | (IV) | |||
Informatik | 2 | – | – | – | 2 | II | |||
Bewegung und Sport *) | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | (IVa) | |||
Summe der Pflichtgegenstände | 35 | 30 | 32 | 33 | 130 |
| |||
|
|
|
| ||||||
bb) Wahlpflichtgegenstände |
|
| 6 |
| 6 |
| |||
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) | 136 |
| |||||||
_________________________
*) Typenbildende Pflichtgegenstände.
1) Alternativ.
2) Summe in der 5. und 7. Klasse jeweils 6, in der 6. Klasse 7 und in der 8. Klasse 5 Wochenstunden.
3) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IV b).
Im übrigen wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht bzw. mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung.
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Wie Anlage A.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Wie Anlage B, mit folgenden Abweichungen:
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m2, wobei auf die Möglichkeiten eines Oberstufenrealgymnasiums Bedacht zu nehmen ist.
Lehrstoff:
5. bis 8. Klasse:
Bei 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A, bei mehr als 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A/m1.
INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG
Wie Anlage A/m2.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bei 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A, bei mehr als 2 Wochenstunden pro Klasse wie Anlage A/m1.
WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe (5. Klasse):
Wie die Bildungs- und Lehraufgabe im Pflichtgegenstand Technisches Werken der Unterstufe (Anlage A). Darüber hinaus gilt für den Unterricht in der Oberstufe:
Der Unterricht soll technisches Grundwissen und Technikverständnis sowie manuelle Fertigkeiten und technische Fähigkeiten weiter ausbilden und altersadäquate Zugänge zur technisch orientierten Lebenswelt erschließen.
Die praktische und theoretische Auseinandersetzung mit technischen Produkten und Bildungsinhalten soll:
- – Einsichten in funktionale und formale Strukturen und Aspekte technischer Produkte und Systeme geben
- – Erfahrungen im Umgang mit Werkzeug, Maschinen, Werkstoffen und Technologien und in der Umsetzung von technischen Verfahren, Methoden und Arbeitsorganisationen erwerben
- – Sach- und Methodenkompetenz für Problemlösungsprozesse gewinnen
- – Erfahrungen mit rational-analytischen und emotional-intuitiven Denkweisen anregen
- – sowohl kreatives und intuitives als auch systembezogenes und planmäßig organisiertes Handeln ermöglichen
- – den bewussten Umgang und die kritische Auseinandersetzung mit den Gegenständen der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert sowie Einsichten in ökonomische und ökologische Aspekte vermitteln
- – die Auseinandersetzung mit den eigenen Wünschen, Interessen, Fähigkeiten, Vorstellungen und Erwartungen anregen
- – die Einschätzung für Machbares im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen (materielle, instrumentelle, räumliche, finanzielle, persönliche bzw. personelle Ressourcen, Zeitbudget usw.) ermöglichen
- – Einsichten in technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge im sozio-kulturellen Kontext geben
- – Qualitätsbewusstsein, Urteilsfähigkeit und Werthaltungen entwickeln helfen
- – Gestaltungswillen und Freude an der eigenen Arbeit und Leistung entwickeln und fördern sowie einen wesentlichen Beitrag dazu leisten
- – zur Orientierung in der technischen Umwelt beitragen
- – zur Entwicklung und Pflege der persönlichen schöpferischen und handwerklichen Ressourcen in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses beitragen
- – einen Beitrag zur Identitätsfindung und Persönlichkeitsbildung leisten
- – für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und dynamischen Fähigkeiten sorgen
- – zur kritischen Auseinandersetzung mit Klischees und Rollenbildern führen
- – zur kompetenten Mitgestaltung des Lebensraums anregen
- – zum verantwortungsvollen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen (menschliche, natürliche, materielle usw.) beitragen
- – zur Entwicklung von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein anregen
- – zur Aneignung von elementaren technischen Kompetenzen, auch im Vorfeld facheinschlägiger Studien und Berufe dienen
- – einen Beitrag zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung leisten
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Erweitern des Fachvokabulars und Professionalisieren der Kommunikationsfähigkeit über bildhafte Darstellungsformen (zB Planzeichnungen); Entwickeln und Anwenden sprachlicher Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben wie zB Produktanalysen
Mensch und Gesellschaft
Bewusst machen von technischen Entstehungs-, Verwendungs- und Wirkungszusammenhängen im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns; Entwickeln von Kompetenz und Verantwortung für die Gestaltung des Lebensraums; Erwerb von Teamfähigkeit im Rahmen komplexer Aufgabenbewältigung; Beiträge zur sinnerfüllten Lebensgestaltung sowie Studierfähigkeit und Berufsorientierung
Natur und Technik
Einsichten in das Wesen technischer Strukturen; Verständnis für funktionelle und formale Zusammenhänge technischer Produkte und Systeme; Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln, Werkzeugen und Maschinen; Umsetzen von Verfahren und Methoden sowie Organisation von Arbeitsabläufen; Erkenntnisse über Strukturen und Funktionen der Natur im Hinblick auf ihre technische Verwertbarkeit („Bionik“); Anwenden von Kenntnissen und Erfahrungen aus dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich; bewusster Umgang und kritische Auseinandersetzung mit technischen Einrichtungen und Gegenständen der alltäglichen Umwelt auch im Hinblick auf Effizienz und ökologische Vertretbarkeit; Entwickeln von Grundlagen zur sachkompetenten Mitgestaltung der Umwelt
Kreativität und Gestaltung
Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Verfahren, rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen
Gesundheit und Bewegung
Erkennen ergonomischer Aspekte bei Gebrauchsgegenständen und ihre Bedeutung in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch kompetenten Umgang mit technischen Einrichtungen; Entwickeln von elementaren technischen Kompetenzen und von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein
Didaktische Grundsätze (5. Klasse):
Die im Lehrplan der Unterstufe definierten Grundsätze sind altersadäquat anzuwenden. Die Vorgaben im Abschnitt „Lehrstoff“ sind auf die Sachbereiche „Gebaute Umwelt“, „Technik“ und „Produktgestaltung bzw. Design“ (vgl. Lehrplan der Unterstufe) zu beziehen.
Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen.
Problemorientierte und praxisbezogene Aufgabenstellungen aus den drei Sachbereichen sind in einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm nach Art, Schwierigkeitsgrad und curricularer Bedeutung zu strukturieren. Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf das Motivationspotenzial und auch auf den Interessens- und Lebensbereich der Schülerinnen und Schüler Bedacht zu nehmen.
Bei der Umsetzung der Gestaltungsideen und im Problemlösungsprozess ist kognitives, interaktives und affektives ganzheitliches Lernen („Lernen mit allen Sinnen“ im Rahmen größtmöglicher Eigenständigkeit zu ermöglichen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen und Zusammenarbeit mit geeigneten Institutionen sowie Expertinnen und Experten sind im Hinblick auf inhaltliche Bereicherung und angewandte Einbettung der Lernziele zu nutzen. Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur, Lehrausgänge (Ausstellungen, Atelierbesuche, Museen usw.) und das Einbeziehen aktueller Anlässe sind wichtige Bestandteile des Unterrichts.
Schwerpunktsetzungen aufgrund lokaler Gegebenheiten und infolge der Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer sind möglich.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
5. Klasse (1. und 2. Semester)
Werkpraxis
- – sich mit Werk- und Arbeitsaufgaben, die einen vorgegebenen Zweck erfüllen und den Einsatz vielfältiger Einsichten und Erfahrungen herausfordern, auseinander setzen
- – Erfahrungen im Einsatz von Werkstoffen und Sicherheit in der Handhabung von Werkzeugen aufbauen und ihre handwerklichen (manuellen) Fähigkeiten perfektionieren
- – Einsichten in Konstruktions- und Funktionsstrukturen von zweckgebundenen Gegenständen und Objekten (wie zB einfache Gebrauchsgegenstände, Architektur, Gebrauchskeramik, einfache Musikinstrumente, Spielzeug) gewinnen
- – funktionelle, räumliche, statische und kinetische Zusammenhänge von technischen Systemen erkennen und gestalten (dreidimensionale Funktionsmodelle, Verständigungsmodelle, Modellbaukasten usw.)
- – funktionelle, räumliche und statische Zusammenhänge zeichnerisch darstellen (Ideenskizzen, Werkzeichnungen, Planzeichnungen, räumlich-perspektivische Darstellungsformen usw.)
- – zweidimensionale Werkstoffe in dreidimensionale raumplastische Gebilde überführen
- – funktionelle Zusammenhänge von technischen Systemen erfahren
- – Einsichten in das Wesen technischer Strukturen, wie Funktion und Form, Konstruktion und Statik, sowie in kinetische Vorgänge gewinnen
- – Einsichten in einfache serielle und automatisierte Fertigungsabläufe erlangen
Reflexion
- – sich reflektorisch mit technischen Objekten und Bildungsinhalten auseinander setzen
- – Einsichten in Funktionstüchtigkeit, Zweck und Nutzen, ästhetische und symbolische Qualität, Produktionsaufwand sowie Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit von Gebrauchsgegenständen, zB über Produktanalysen, gewinnen
- – klassische und zeitgenössische Designvorstellungen sowie innovative Produkte und Designlösungen in ihrer sozio-kulturellen Einbettung kennen lernen
- – Kenntnisse über Werkstoffe, Werkzeug und Maschinen erwerben
- – Einblicke in Gegebenheiten und Entwicklungen in der technisch geprägten Umwelt sowie moderne Werkstoffe und Technologien erhalten
- – Einsichten in den Zusammenhang von Auftrag, Entwurf, Planung und Ausführung (Designprozess) gewinnen
- – die Bedeutung des Designs für die Produktentwicklung erkennen
- – Kenntnisse über die Verflechtung von Technik, Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur erwerben
- – manuelle und industrielle Produktionsformen und Bedingungen der Berufs- und Arbeitswelt kennen lernen
Dokumentation und Präsentation
- – sich mit den eigenen Arbeiten praktisch und reflektorisch in Form einer repräsentativen Werkdokumentation zur anschaulichen und informativen Darstellung der Werkstücke auseinandersetzen
- – mittels Werkpräsentationen ihre Leistungen darstellen lernen und Feedback und Reflexion erfahren können
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2018
Gesetzesnummer
10008568
Dokumentnummer
NOR40186568
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