Anlage B/sp Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2023

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 30

Anlage B/sp

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

Darüber hinaus führt das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung zu besonderer Ausprägung motorischer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Verhaltensweisen sowie zu vertieftem Verständnis der wesentlichen geistigen Grundlagen der Bewegungserziehung und der Phänomene des Sports.

ZWEITER TEIL

KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL

ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL

ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL

STUNDENTAFELN

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrver-pflichtungs-gruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Ober-stufe

Religion/Ethik 1)

2

2

2

2

8

(III)/III

Deutsch

4

3

3

3

13

(I)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(I)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein

4

3

3

3

13

(I)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

III

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(III)

Mathematik

4

3

3

3

13

(II)

Biologie und Umweltbildung

2

2

2

6

III

Chemie

2

2

4

(III)

Physik

2

2

2

6

(III)

Psychologie und Philosophie

2

2

4

III

Informatik

2

2

II

Musik 2)

2 3)

2 3)

4

(IVa)

Kunst und Gestaltung 2

Bewegung und Sport

7

7

7

5

26

(IVa)

Sportkunde 2)

1

1

2

2

6

III

Summe der Pflichtgegenstände

34

30

33

33

130

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

136

 

        

____________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Typenbildende Pflichtgegenstände.

3 Alternative Pflichtgegenstände.

Im Übrigen wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium.

bb) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) Kunst und Gestaltung ist einzufügen:

Sportkunde

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

III

       

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSE

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

Religion

2

(III)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3)

 

   

_____________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunktes gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium.

SIEBENTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE

a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang, mit folgenden Abweichungen:

PHYSIK

Wie Anlage A für das Gymnasium.

MUSIK

Wie Anlage A.

KUNST UND GESTALTUNG

Wie Anlage A.

BEWEGUNG UND SPORT

Wie Anlage A/sp.

SPORTKUNDE

Wie Anlage A/sp.

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage B.

B) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage B.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage B.

D) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage B.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage B.

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2024

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40250532

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