Anlage 5 Vereinbarung Tierschutz im außerlandwirtschaftlichen Bereich

Alte FassungIn Kraft seit 18.1.2001

Anlage 5

Anlage 5

MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON ZIERFISCHEN

Aquarien

Aquarien müssen hinsichtlich der Wasserbeschaffenheit, Beheizung, Beleuchtung, Bodenbeschaffenheit, Strukturierung und Besatzdichte den jeweils artspezifischen Bedürfnissen der gehaltenen Fischart entsprechen. Die Fische sind entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen zu füttern und in einer ihrer natürlichen Sozialform entsprechenden Anzahl zu halten. Es dürfen nur untereinander verträgliche Fische mit ähnlichen Wasseransprüchen und ähnlicher Größe zusammengelegt werden.

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