Anlage 5
Winterruhezone “Tauernmähder"
(1) Die Winterruhezone liegt in der KG Mallnitz und wird wie folgt umgrenzt:
Die Grenze verläuft ausgehend vom südwestlichen Punkt des Grundstückes Nr 760 entlang der Außengrenzen der Grundstücke Nr 760 und 758 bis zum nordwestlichsten Punkt des Grundstückes Nr 758, geradlinig weiter in Richtung Norden querend das Grundstück Nr 755 bis zum südöstlichsten Punkt des Grundstückes Nr 807, weiter entlang der Außengrenze der Grundstücke Nr 755, 796, 795, 788 bis zum nördlichen Punkt dieses Grundstückes, dann weiter Richtung Osten entlang der Außengrenzen der Grundstücke Nr 786, 787, 743 bis zum nordöstlichsten Punkt dieses Grundstückes, dann weiter in Richtung Süden entlang der Außengrenze desselben Grundstückes bis zu seinem südlichsten Punkt, hier weiter in Richtung Südwesten entlang der Außengrenzen der Grundstücke Nr 776, 775, 768, 765, 757 und 760 bis zum Ausgangspunkt der Grenzbeschreibung.
(2) Die Grenzbeschreibung (Abs. 1) erfolgt im Uhrzeigersinn. Betrachtungspunkt für die Außengrenzen der Grundstücke ist ein gedachter Mittelpunkt der Winterruhezone.
(3) Die Kennzeichnung der Winterruhezone ist von der Nationalparkverwaltung in geeigneter Weise im Einvernehmen mit dem jeweiligen Grundeigentümer vorzunehmen.
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