Anlage 5
N I E D E R S C H R I F T
über die Vorgänge bei der Wahl des Jagdausschusses
für das Genossenschaftsjagdgebiet
....................................................................
aufgenommen am ........................ 19.....
Wahllokal: .........................................................
Beginn der Wahlhandlung um ...... Uhr.
Anwesend sind:
als Vorsitzender der Wahlkommission: Bürger-
meister (Stellvertreter des Bürgermeisters):.....................
als Mitglieder der Wahlkommission 1. ..................
2. ..................
3. ..................
4. ..................
5. ..................
als Wahlzeugen für die Wählergruppe: ......... 1. ..................
.............................................. 2. ..................
als Wahlzeugen für die Wählergruppe: ......... 1. ..................
.............................................. 2. ..................
als Wahlzeugen für die Wählergruppe: ......... 1. ..................
.............................................. 2. ..................
Da nur ein Wahlvorschlag eingereicht wurde, entfällt jedes weitere Wahlverfahren*).
Der Vorsitzende der Wahlkommission eröffnet zu der oben angeführten Zeit die Wahlhandlung und übergibt der Wahlkommission die abgeschlossene Wählerliste, ein Abstimmungsverzeichnis, die Wahlkuverts sowie einen entsprechenden Vorrat an leeren Stimmzetteln.
Die Wahlkommission stellt fest, daß die Wahlurne leer ist.
Hierauf geben zunächst die Mitglieder der Wahlkommission, danach die Wahlzeugen und sodann die Wähler in der Reihenfolge ihres Erscheinens ihre Stimme ab.
Nach Ablauf der in der Wahlkundmachung festgesetzten Zeit, d.i. um .......... Uhr, erklärt die Wahlkommission die Stimmabgabe für beendet. Das Wahllokal wird geschlossen, im Wahllokal verbleiben nur die Mitglieder der Wahlkommission – und deren Hilfsorgane*) – und die Wahlzeugen.
Die Wahlkommission mengt die in der Wahlurne befindlichen Wahlkuverts gründlich durcheinander und stellt nach Entleerung der Wahlurne fest, daß
*) die Anzahl der abgegebenen Wahlkuverts mit der im Abstimmungverzeichnis vorgemerkten Gesamtzahl der Stimmen, die den bei der Wahl erschienenen Wählern zustanden, übereinstimmt,
*) die Anzahl der abgegebenen Wahlkuverts größer/kleiner merkte Gesamzahl der Stimmten, die den bei der Wahl erschienenen Wählern zustanden.
Dieser Unterschied dürfte darauf zurückzuführen sein, daß ..........
....................................................................
Ingesamt wurden ...........................Stimmen abgegeben.
___________________
*) Nichtzutreffenes ist zu streichen.
Die Wahlkommission öffnet sodann die Wahlkuverts, entnimmt die Stimmzettel, überprüft die Gültigkeit derselben und versieht die ungültigen Stimmen mit fortlaufenden Zahlen. Mit Beschluß der Wahlkommission wurden folgende Stimmzettel als ungültig erklärt:
fortlaufende Zahl 1. weil ..........................................
fortlaufende Zahl 2. weil ..........................................
fortlaufende Zahl 3. weil ..........................................
fortlaufende Zahl 4. weil ..........................................
fortlaufende Zahl 5. weil ..........................................
fortlaufende Zahl 6. weil ..........................................
Die Wahlkommission stellt sohin die Gesamtzahl der ungültigen Stimmen mit ..............fest.
Sodann ordnet die Wahlkommission die gültigen Stimmzettel nach Wahlvorschlägen und stellt fest, daß von den abgegebenen gültigen Stimmen lauten:
1. auf den Wahlvorschlag .................................. Stimmen,
2. auf den Wahlvorschlag .................................. Stimmen,
3. auf den Wahlvorschlag .................................. Stimmen,
4. auf den Wahlvorschlag .................................. Stimmen,
Gesamtsumme der abgegebenen gültigen Stimmen .......................
Auf Grund der beiliegenden, gemäß den Bestimmungen des § 26 Abs. 3 und 4 der Burgenländischen Jagdverordnung, durchgeführten Berechnung des Wahlergebnisses entfallen
auf den Wahlvorschlag ........................... Mitgliederstellen,
auf den Wahlvorschlag ........................... Mitgliederstellen,
auf den Wahlvorschlag ........................... Mitgliederstellen,
auf den Wahlvorschlag ........................... Mitgliederstellen,
Die Wahlkommission erklärt daher gemäß § 18 Abs. 7 und § 19 Abs. 5 und 6 *) der Burgenländischen Jagdverordnung als gewählt
Zu Mitgliedern des Jagdausschusses: zu Ersatzmitgliedern des
Jagdausschusses:
1. ............................. 1..............................
2. ............................. 2. ............................
3. ............................. 3. ............................
4. ............................. 4. ............................
5. ............................. 5. ............................
6. ............................. 6. ............................
7. ............................. 7. ............................
Dieser Niederschrift sind als Beilagen angeschlossen: die Wahlkundmachung, Wählerliste, das Abstimmungsverzeichnis, die mit fortlaufenden Zahl versehenen ungültigen Stimmzettel, die nach Wahlvorschlägen geordneten und gesondert verpackten gültigen Stimmzettel, die vorgelegten Vollmachten und die Berechnung des Wahlergebnisses. Die Niederschrift und sämtliche vorerwähnten Beilagen wurden in Gegenwart der Wahlkommission in einen Umschlag gelegt und versiegelt und sodann von dem Bürgermeister in Verwahrung genommen.
Geschlossen und gefertigt:
Der Vorsitzende der Wahlkommission: ................................
Bürgermeister
(Bürgermeisterstellvertreter)
Die Mitglieder der Wahlkommission: 1. ............................
2. ............................
3 .............................
4. ............................
5. ............................
*) Die Mitglieder der Wahlkommission ...............................
...............................
...............................
verweigern die Unterfertigung dieser Niederschrift mit der
Begründung, daß ...................................................
....................................................................
....................................................................
______________________
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)