Anlage 5 Bgld. Tierzuchtverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 25.2.1998

Anlage 5

Anlage 5

Grundsätze für die Durchführung der Leistungsprüfungen und die Beurteilung der äußeren Erscheinung bei Rindern

A. Milchleistungsprüfung

Von der die Prüfung vornehmenden Stelle sind jedenfalls das Prüfungsverfahren und die Prüfmerkmale festzuhalten.

Die Durchführung der Milchleistungsprüfung muß den von den internationalen Gremien (z.B. Internationales Komitee für Leistungsprüfungen in der Tierproduktion - IKLT) anerkannten Grundsätzen entsprechen.

B. Fleischleistungsprüfung

I. Eigenleistungs-, Nachkommen- und Geschwisterprüfung auf der Station

Von der die Prüfung vornehmenden Stelle ist jedenfalls festzuhalten:

  1. 1. Bezeichnung der Station,
  2. 2. Prüfungsverfahren,
  3. 3. Aufnahmebedingungen der Station,
  4. 4. gegebenenfalls Leistung der Prüftiere im landwirtschaftlichen Betrieb vor ihrer Einstellung in die Station,
  5. 5. Identität des Tiereigentümers im Falle einer Eigenleistungsprüfung,
  6. 6. Anzahl der Prüftiere,
  7. 7. Höchstalter der in die Station einzustellenden Prüftiere und Altersgruppen der bereits in der Station gehaltenen Prüftiere,
  8. 8. Dauer der Eingewöhnung und der Prüfung in der Station,
  9. 9. Art der Futtermittel und Fütterungsmethode,
  10. 10. Prüfmerkmale, wobei mindestens zu erfassen sind:

II. Eigenleistungs-, Nachkommen- und Geschwisterprüfung im Feld (landwirtschaftlicher Betrieb)

Die Leistungsprüfung kann im Feld durchgeführt werden, soferne sich am Ende der Prüfung nach anerkannten Regeln der Tierzucht ein Zuchtwert errechnen läßt.

Von der die Prüfung vornehmenden Stelle sind jedenfalls das Prüfungsverfahren und die Prüfmerkmale festzuhalten. Zu erfassen sind mindestens:

C. Fitness (funktionale Merkmale)

Werden Fruchtbarkeit, Kalbeverlauf, Nutzungsdauer und Persistenz beurteilt, so sind diese Kriterien insbesondere anhand von Non-Return-Rate, Angaben zum Geburtsverlauf, Abgangsalter und Milchkontrollergebnissen festzustellen.

D. Äußere Erscheinung

Wird eine Exterieurbewertung durchgeführt, ist sie anhand eines fachlich anerkannten Bewertungssystems vorzunehmen.

Grundsätze der Feststellung des Zuchtwertes bei Rindern

Zur Zuchtwertfeststellung bei einem Rind sind mindestens folgende Leistungsmerkmale heranzuziehen:

  1. 1. je nach Zuchtziel
  1. a) die Milchleistung,
  2. b) die Fleischleistung,
  3. c) die Milch- und Fleischleistung;
  1. 2. die Fitness;
  2. 3. die äußere Erscheinung.

Zu 1. a) Zuchtwertfeststellung hinsichtlich der Milchleistung:

Die Zuchtwertfeststellung auf Milchleistung erfolgt anhand von Milchmenge, Fett- und Eiweißgehalt sowie weiterer Daten, die Aufschluß über die genetische Veranlagung in Milchleistungsmerkmalen geben.

Zu 1. b) Zuchtwertfeststellung hinsichtlich Fleischleistung:

Die Zuchtwertstellung auf Fleischleistung erfolgt anhand der Ergebnisse der Mastleistungsprüfung (z.B. Lebendgewichtzunahme, Futterverwertung) oder der Schlachtleistungsprüfung (z.B. Ausschlachtung, Handelsklasse).

Die statistischen Verfahren der Zuchtwertfeststellung müssen den von internationalen Gremien anerkannten Grundsätzen entsprechen und eine von den wesentlichen Umwelteinflüssen und Einflüssen der Datenstruktur unverzerrte Zuchtwertfeststellung sicherstellen.

Genetische Besonderheiten und Erbfehler eines Tieres, wie sie von den amtlich zuständigen Stellen für die Bestimmung dieser Merkmale im Einvernehmen mit den anerkannten Zuchtorganisationen gemäß der Entscheidung 84/247/EWG der Kommission vom 27.4.1984 zur Festlegung der Kriterien für die Anerkennung von Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen, die Zuchtbücher über reinrassige Zuchtrinder halten oder einrichten, festgelegt wurden, müssen veröffentlicht werden.

Zuchtwerte von KB-Stieren sind zu veröffentlichen.

Die Sicherheit der Zuchtwertfeststellung von KB-Stieren der Milchrassen muß bei den Hauptleistungsmerkmalen unter Einbeziehung aller Verwandten-Informationen mindestens 0,5 betragen.

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