ANHANG Referenzliste der pharmakologischen Gruppen von Dopingmitteln und Dopingmethoden
I. Verbotene Wirkstoffgruppen
A. Stimulantien
B. Narkotika
C. Anabole Substanzen
D. Diuretika
E. Peptid- und Glukoproteinhormone und Analoge
II. Verbotene Methoden
A. Blutdoping
B. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation
III. Wirkstoffgruppen, zugelassen nur mit gewissen Einschränkungen
A. Alkohol
B. Marihuana
C. Lokalanästhetika
D. Kortikosteroide
E. Beta-Blocker
Artikel I
Verbotene Wirkstoffgruppen
Verbotene Wirkstoffe lassen sich in folgende Wirkstoffgruppen einteilen:
A. Stimulantien
B. Narkotika
C. Anabole Substanzen
D. Diuretika
E. Peptid- und Glukoproteinhormone und Anabole
A. Stimulantien
Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe A zählen folgende Beispiele:
Amiphenazol Amphetamine Amineptin Ephedrin
Fencamfamin Koffein *1) Kokain Mesocarb
Pentetrazol Pipradol Salbutamol *2) Terbutalin *2)
Salmeterol *2)
.. und verwandte Wirkstoffe.
B. Narkotika
Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe B zählen folgende Beispiele:
Dextromoramid Dextropropoxyphen Diamorphin (Heroin) Methadon
Morphin Pentazocin Pethidin
.. und verwandte Wirkstoffe.
Zugelassen sind: Codein, Dextromethorphan, Dihydrocodein,
Diphenoxylat und Pholcodin
C. Anabole Substanzen
Zur Gruppe der Anabolika gehören anabole androgene Steroide (AAS) und Beta-2 Agonisten.
Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe C zählen folgende Beispiele:
1. Anabole androgene Steroide
Clostebol Fluoxymesteron Metandienon Metenolon
Nandrolon Oxandrolon Stanozolol Testosteron
.. und verwandte Wirkstoffe.
2. Beta-2 Agonisten
Clenbuterol Salbutamol Terbutalin Salmeterol
Fenoterol
.. und verwandte Wirkstoffe.
D. Diuretika
Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe D zählen folgende Beispiele:
Acetazolamid Bumetanid Chlorthalidon Ethacrynsäure
Furosemid Hydrochlorothiazid Mannitol Mersalyl
Spironlacton Triameteren
.. und verwandte Wirkstoffe.
E. Peptid- und Glukoproteinhormone und Analoge
Zu den verbotenen Wirkstoffen in der Gruppe E zählen folgende Beispiele:
- 1. Choriongonadotropin (HCG);
- 2. Kortikotropin (ACTH);
- 3. Wachstumshormon (HGH, Somatotropin);
... und sämtliche entsprechende Realeasing-Faktoren für derartige Wirkstoffe;
- 4. Erythropoietin (EPO).
Artikel II
Verbotene Methoden
Blutdoping;
Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulationen.
Artikel III
Wirkstoffgruppen, zugelassen nur mit gewissen Einschränkungen
A. Alkohol
B. Marihuana
C. Lokalanästhetika
Injizierbare Lokalanästhetika sind unter folgenden Bedingungen zugelassen:
- a) daß Bupivacain, Lidocain, Mepivacain, Procain usw. verwendet werden, nicht jedoch Kokain; gefäßverengende Mittel (zB Adrenalin) können in Verbindung mit Lokalanästhetika verwendet werden;
- b) es dürfen nur lokale bzw. intraartikuläre Injektionen verabreicht werden;
- c) nur bei medizinisch gerechtfertigter Anwendung sind alle Details einschließlich der Diagnose, Dosierung und Form der Verabreichung vor dem Wettkampf oder, im Falle der Verabreichung während des Wettkampfes, umgehend der zuständigen medizinischen Stelle schriftlich bekanntzugeben.
D. Kortikosteroide
Die Verwendung von Kortikosteroiden ist unzulässig, außer:
- a) zur örtlichen Anwendung (Ohren, Haut und Augen), jedoch nicht rektal;
- b) in Form von Inhalationen;
- c) in Form von intraartikulären oder lokalen Injektionen.
E. Beta-Blocker
Zu den Beta-Blockern zählen folgende Beispiele:
Acebutolol Alprenolol Atenolol Labetalol
Metroprolol Nadolol Oxprenolol Propranolol
Sotalol
.. und verwandte Wirkstoffe.
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*1) Ein positiver Dopingfall mit Koffein liegt vor, wenn die Koffeinkonzentration im Urin 12 Mikrogramm/ml übersteigt. *2) Nur zugelassen zur Inhalation, die vor dem Wettbewerb schriftlich der zuständigen medizinischen Stelle gemeldet werden muß.
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